U-Bahn + Straßenbahn: Grunderneuerung und Modernisierung für die Verkehrswende in Berlin, aus Senat

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Frage 1:
Wie bereitet sich die Senatsverwaltung auf die Neuausrichtung des #GVFG vor und welche personellen
Kapazitäten/Maßnahmen sind hier geplant bzw. erforderlich?
Frage 2:
Wann und für welche #förderfähigen Projekte wird die Senatsverwaltung entsprechende GVFG-Mittel für die
#Grunderneuerung / #Modernisierung anmelden?
Frage 3:
Welche Voraussetzungen / Bedingungen sind an eine #Förderung aus GVFG-Mittel geknüpft? Welchen
Eigenanteil trägt das Land Berlin hierbei?
Antwort zu 1 bis 3:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist in Gesprächen mit dem
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie den zuständigen
Verwaltungen der anderen Bundesländer zur Abstimmung der Inhalte und
Rahmenbedingungen für die Neuausrichtung des #Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
(GVFG) aktiv beteiligt. Am 31. Oktober 2019 wurde der
Referentenentwurf der vorgesehenen Gesetzesänderung zur Anhörung den Ländern
übersandt, zu dem seitens des Landes Berlin auch am 1. November 2019 Stellung
bezogen wurde. Aufgrund des noch frühen Standes des Gesetzgebungsverfahrens sind
Änderungen zum vorliegenden Gesetzesentwurf nicht
2
ausgeschlossen, so dass die Förderbedingungen und konkreten Projekte noch nicht
abschließend geklärt werden können.
Ungeachtet dessen werden mit hoher Priorität durch die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz sowie die jeweiligen #Vorhabenträger die notwendigen
planerischen Grundlagen und Planungen für eine Vielzahl von Neu- und Ausbauprojekten
(z.B. 3. BA S21, i2030, Straßenbahnnetzausbau) erarbeitet sowie Abstimmungen zu
weiteren, aufgrund der vorgesehenen Ausweitung der Fördertatbestände nunmehr
potentiell förderwürdigen Vorhaben eingeleitet.
Frage 4:
Welche Finanzmittel standen bzw. stehen seit 2014 jährlich für Grunderneuerung und Modernisierung zur
Verfügung?
Antwort zu 4:
Es standen/stehen für die Grunderneuerung und Modernisierung des Berliner U- und
Straßenbahnnetzes folgende Mittel zur Verfügung:
Jahr Zur Verfügung stehende Mittel
für Grunderneuerung (€)
2014 81.600.000
2015 50.000.000
2016 59.297.000
2017 49.500.000
2018 97.442.000
2019 104.140.000
Frage 5:
In welcher Höhe beziffert die Senatsverwaltung den finanziellen Gesamtbedarf für Grunderneuerung und
Modernisierung des Berliner U-Bahn- und Straßenbahn-Netzes?
Antwort zu 5:
Gemäß des zwischen dem Land Berlin und den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG)
geschlossenen Verkehrsvertrages ist die BVG verpflichtet, jährlich ihre für die kommenden
zehn Jahre geplanten Vorhaben zu Neubau sowie Erhalt und Ausbau vorhandener
Infrastruktur mit dem Land abzustimmen. Auf Basis der Vorhabenplanung 2019 wird für
die #Grunderneuerung des -Bahn- und #Straßenbahnnetzes im Zeitraum von 2020-2029
ein Investitionsbedarf von insgesamt ca. 2,7 Mrd. € prognostiziert.
Frage 6:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
3
Antwort zu 6:
Nein.
Berlin, den 12.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Neues Straßenbahn-Depot: Pankow warnt vor Häuser-Abriss, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article227650195/Neues-Strassenbahn-Depot-Pankow-warnt-vor-Haeuser-Abriss.html

Beim Bau eines neuen Stadtquartiers in Pankow soll auch eine neue #Straßenbahntrasse entstehen. Das neue #Depot gefährdet ein Wohngebiet.

Bei der Planung des größten Berliner Entwicklungsgebiet, dem Blankenburger Süden mit bis zu 6000 Wohnungen, gilt der Bau einer neuen Straßenbahntrasse derzeit als größter Streitpunkt. Über die verlängerte Linie #M2 soll das neue Stadtquartier mit dem Alexanderplatz und dem S-Bahnhof Blankenburg verknüpft werden.

Egal welche #Streckenführung der Senat beschließt – in Pankow wird dafür auch ein neuer #Straßenbahnbetriebshof benötigt. Mit einem Gutachten ließen die Verantwortlichen mehrere Standorte prüfen. Nun steht ein Favorit fest, der aber ein gravierendes Problem mit sich bringt. Denn dem geplanten Depot stehen Wohnhäuser im Weg.

Bau des Straßendepots könnte 2024 starten
Laut einem Ergebnisbericht, den Pankows Baustadtrat Vollrad Kuhn (Grüne) am Donnerstag bekannt gab, räumt der Senat einem Betriebshof zwischen der Bundesautobahn A114 und der …

Straßenbahn: Auch schon mal zweigleisig gefahren? Ein Tag vor Heiligabend ist das für Fahrgäste der Straßenbahn entlang der Brücke in der Falkenberger Chaussee wieder möglich. aus BVG

Ein Tag vor Heiligabend ist das für Fahrgäste der #Straßenbahn entlang der Brücke in der #Falkenberger Chaussee wieder möglich. Die Arbeiten der Berliner Verkehrsbetriebe gehen in die finale Runde. In der letzten Bauphase werden die #Bauweichen ausgebaut und die letzten Gleise eingebaut. Von Donnerstag, den 14. November 2019, zirka 4:30 Uhr bis Montag, den 23. Dezember 2019, zirka 04:30 Uhr muss der #Straßenbahnverkehr der Linien #M4 und #M17 gesperrt werden. Die beiden Linien können währenddessen nicht zwischen Falkenberg und Prerower Platz fahren.

Die Linie M4 fährt in dieser Zeit zwischen Zingster Straße und S Hackescher Markt und die Straßenbahnlinie M17 ist zwischen S Schöneweide und Gehrenseestraße unterwegs. Die Busse als Ersatz fahren für die Linie M4 zwischen Falkenberg und Prerower Platz. Für Die Linie M17 sind die Busse zwischen Falkenberg und Gehrenseestraße im Einsatz.

In den vergangenen Monaten haben die Berliner Verkehrsbetriebe die Dichtung an der Brücke sowie die Gleise erneuert. Des Weiteren konnte der Deckenschluss beendet und die Haltestellen am S Hohenschönhausen barrierefrei ausgebaut werden.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

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Straßenbahn: Straßenbahnverlängerung der M10 bis Turmstraße, aus Senat

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Frage 1:
Inwieweit trifft es zu, dass sich die #Inbetriebnahme der künftigen Strecke der #M10 von Hauptbahnhof zum U-Bahnhof
#Turmstraße möglicherweise um zwei Jahre verschieben wird? Welche konkreten Gründe gibt es für
die Verlängerung des Fertigstellungstermins?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Das #Straßenbahn-Neubaustreckenprojekt befindet sich derzeit im
#Planfeststellungsverfahren. Der Vorhabenträger prognostiziert nach aktueller Lage des
Verfahrens einen Fertigstellungstermin Ende 2021. Eine genauere #Terminplanung ist vom
weiteren Verlauf des Verfahrens, insbesondere vom Wortlaut des
Planfeststellungsbeschlusses abhängig.“
Frage 2:
Trifft es zu, dass die Unterlagen/Pläne zur Verlängerung der M10 noch einmal geändert werden und nun
eine zweite Auslegung erfolgen wird?
2
Antwort zu 2:
Ja.
Frage 3:
Aus welchen Gründen wurde die Änderung der Unterlagen/Pläne notwendig und wann erfolgt/erfolgte die
Auslegung in welcher Form?
Antwort zu 3:
Aufgrund der Einwendungen aus der 1. Anhörung wurden die #Planunterlagen aktualisiert.
Die Auslegung erfolgt vom 14. Oktober bis einschließlich 13. November 2019 im
Bezirksamt Mitte von Berlin. Die Daten sind im Bezirksamt ausgedruckt einzusehen und
stehen auch als Download-Link zur Verfügung. Einwendungen können bis zum 27.
November 2019 eingereicht werden.
Frage 4:
Trifft es zu, dass insbesondere Aspekte der #Lärmbelastung sowie die Umsetzungsplanung neu betrachtet
werden müssen? Wenn ja, in welcher Form unter welchen neuen Aspekten?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Im Laufe des Verfahrens wurde in einem Teil des schwingungs- und schalltechnischen
Gutachtens eine Anpassung bei der Berechnung der Schallemissionen erforderlich. Die
nun verwendeten, harmonisierten Berechnungsgrundlagen sorgen dafür, dass mehr
Haushalte Anspruch auf #Schallschutzmaßnahmen haben als in den Berechnungen zuvor.“
Frage 5:
Mit welcher Anzahl an #Fahrten rechnet der Senat künftig auf der neuen Straßenbahnstrecke?
Antwort zu 5:
Nach Auskunft der BVG wird in den Planunterlagen davon ausgegangen, dass zwischen
06:00 und 22:00 Uhr ein -min-Takt und zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ein #10-min-Takt
gefahren wird.
3
Frage 6:
Inwieweit besteht ein gestiegener Anspruch auf passiven Schallschutz und worin begründet sich dieser? Wie
viele AnwohnerInnen sind hiervon betroffen? Welche Kosten werden hierfür veranschlagt?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Diese Fragen beziehen sich auf konkrete Ergebnisse des Entschädigungsverfahrens.
Diese können erst beantwortet werden, wenn der Planfeststellungsbeschluss erfolgt ist.“
Frage 7:
Trifft es zu, dass die Zahl der zu rodenden Straßenbäume von 78 auf 85 gestiegen ist? Erfolgte vorab eine
Zählung der Straßenbäume bzw. warum wurde die kor-rekte Anzahl nicht vorab ermittelt??
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Zahl der betroffenen Straßenbäume betrug nach der Zählung ursprünglich insgesamt
84 Bäume. Aus der Planungsänderung zum #Gleichrichterwerk Alt-Moabit ergibt sich die
korrigierte Anzahl von 85.“
Frage 8:
Wann findet der im vorbenannten Artikel aufgeführte Erörterungstermin der BVG im Jahr 2019 statt, bei dem
sich Betroffene äußern können? Falls dieser bereits stattgefunden hat, zu welchem Ergebnis kam der
Termin?
Antwort zu 8:
Der Erörterungstermin kann erst nach Abschluss der unter Antwort 3 genannten
Auslegung und der anschließenden Bearbeitung der möglichen Einwendungen erfolgen.
Frage 9:
Welche #Straßenbahn(neubau)strecken werden in dieser Legislaturperiode konkret in Betrieb genommen?
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hier zu folgendes mit:
„Nach derzeitigem Stand der Planung wird in dieser Legislaturperiode die Inbetriebnahme
der Neubaustrecken Hauptbahnhof U-Bahnhof #Turmstraße sowie S-Bahnhof #Adlershof
S-Bahnhof #Schöneweide angestrebt. Beide Vorhaben befinden sich derzeit in der
Planfeststellung. Die genauen Termine der Inbetriebnahme hängen maßgebend vom
weiteren Verlauf der jeweiligen Planfeststellungsverfahren und vom Wortlaut der
Planfeststellungsbeschlüsse ab.“
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Frage 10:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 10:
Nein.
Berlin, den 07.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus + Straßenbahn: Untragbare Verzögerungen – Abschleppen von Falschparkern durch die BVG, aus Senat

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1. Welche konkreten Gründe liegen vor, dass die #BVG bisher nicht, wie im „#Mobilitätsgesetz“ vorgesehen,
#verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge umsetzen kann?
Zu 1.: Schon vor Inkrafttreten des Berliner Mobilitätsgesetzes (BlnMobG) konnten die
Berliner Polizei und die bezirklichen Ordnungsämter von den Verkehrsflächen des
Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge
umsetzen. Das BlnMobG stellt eine ergänzende Möglichkeit dar, dass neben der Polizei
und den Ordnungsämtern auch die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt öffentlichen
Rechts (BVG) #Falschparkende von den Verkehrsflächen des ÖPNV umsetzen
darf. Indem die BVG diese Aufgaben neben der Polizei und den Ordnungsämtern
übernimmt, werden die Polizei und die Ordnungsämter entlastet. Sobald die Voraussetzungen
geschaffen wurden, kann auch die BVG von #Bussonderfahrstreifen, #Haltestellenbereichen
und #Straßenbahngleisen verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge
räumen. Dafür waren zunächst auf der Rechtsgrundlage des § 23 Abs. 4 #BlnMobG
die Ausführungsvorschriften zu § 23 BlnMobG – Aufgaben und Befugnisse der Berliner
Verkehrsbetriebe bei der Verkehrsüberwachung – (AV Fahrzeugumsetzung BVG)
vom 04. April 2019 zu erlassen. Im nachfolgenden Schritt wird die Gebührenordnung
für die Maßnahmen der BVG nach § 23 BlnMobG vom Senat erlassen. Nach dem Er-
2 –
lass der Gebührenordnung wird die BVG mit dem Umsetzen verkehrswidrig abgestellter
Fahrzeuge von den Verkehrsflächen des ÖPNV beginnen.
2. Welche konkreten Herausforderungen gibt es im Rahmen der Verabschiedung / Änderung/ Anpassung
von Ausführungsvorschriften und Gebührenordnungen?
Zu 2.: Die Ausführungsvorschrift als Verwaltungsvorschrift und die Gebührenordnung
als Rechtsverordnung bedürfen zum Erlass einer gesetzlichen Ermächtigung. Vor Erlass
einer Rechtsverordnung muss geklärt werden, ob der mit einer Verordnung zu
regelnde Sachverhalt in eine bereits bestehende Rechtsvorschrift gefasst werden
kann oder ob es einer Neufassung bedarf. So ist zunächst die zuständige Verwaltung
für den Neuentwurf oder die Änderung einer bereits bestehenden Rechtsverordnung
zu bestimmen. Nachdem die zuständige Verwaltung einen Verordnungs- oder Vorschriftentext
entworfen hat, sind die Verfahrensvorschriften und Beteiligungsbefugnisse
anderer Mitglieder des Senats von Berlin nach §§ 48 ff. oder §§ 54 ff. Gemeinsame
Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Besonderer Teil (GGO II) zu
beachten.
Bei Rechtsverordnungen, die Gebührentatbestände enthalten, sind zusätzlich ein
Gebührensatz oder die Gebühren in Euro festzulegen.
3. Inwieweit trifft es zu, dass sich die „Beteiligten“ bislang nicht auf eine Gebührenordnung einigen
konnten?
Zu 3.: Es ist zutreffend, dass der Senat bisher keine Gebührenordnung nach § 23
Abs. 5 BlnMobG erlassen hat.
4. Weshalb wurde die Gebührenordnung bisher nicht beschlossen? Welche konkreten Gründe/strittige
Aspekte sprachen bisher gegen eine zügige Verabschiedung der Gebührenordnung?
Zu 4.: Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat in Abstimmung
mit der BVG eine BVG-eigene Gebührenordnung entworfen. Dieser Entwurf befindet
sich derzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung.
5. Wer sind die Beteiligten im Rahmen der Verabschiedung der Gebührenordnung im Einzelnen?
Zu 5.: Der Senat erlässt die Gebührenordnung gemäß § 10 Nr. 6 Geschäftsordnung
des Senats von Berlin (GO Sen) i. V. m. § 23 Abs. 5 BlnMobG und § 6 Abs. 1 Gesetz
über Gebühren und Beiträge (GebBtrG).
6. Was ist konkret Inhalt der Gebührenordnung? Welche Gebührenhöhe ist im Einzelnen vorgesehen?
Zu 6.: Die Gebührenordnung legt die Höhe der Gebühren fest, die die BVG für einen
von ihr oder von einem durch die BVG beauftragten Dritten vollzogenen oder begonnenen
Umsetzungsvorgang erheben wird. Über die konkrete Ausgestaltung der Gebührenordnung
einschließlich der Höhe der Gebühren im Einzelnen können noch
keine Angaben gemacht werden, da die verwaltungsinternen Abstimmungen noch
nicht abgeschlossen sind.
7. Ist die Gebührenordnung bereits unterzeichnet worden? Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?
Wenn nein, warum nicht und für wann ist eine Unterzeichnung mit welchem Inhalt vorgesehen?
Zu 7.: Gemäß § 51 Abs. 1 GGO II wird eine vom Senat erlassene Rechtsverordnung
von dem federführenden Mitglied des Senats und danach vom Regierenden Bürger-
3 –
meister bzw. der Regierenden Bürgermeisterin unterzeichnet. Die Unterzeichnung
setzt insoweit den Erlass durch den Senat voraus.
8. Was ist im Einzelnen Bestandteil / Inhalt der Ausführungsvorschriften?
Zu 8.: Insoweit wird auf die Veröffentlichung der AV Fahrzeugumsetzung BVG im
Amtsblatt für Berlin vom 18. April 2019 verwiesen.
9. Welche konkreten Gründe existieren dafür, dass die Ausführungsvorschrift erst im Juni 2019 vorlag
(über ein Jahr nach Verabschiedung des „Berliner Mobilitätsgesetzes“)?
Zu 9.: Es ist nicht zutreffend, dass die AV Fahrzeugumsetzung BVG erst im Juni
2019 vorlag; sie ist datiert vom 04. April 2019 und wurde im Amtsblatt für Berlin am
18. April 2019 veröffentlicht. Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung musste im
Einvernehmen mit der für die Polizei zuständigen Senatsverwaltung ein völlig neues
Verfahren für die Kfz-Umsetzung für die neu mit dieser Aufgabe betrauten BVG einschließlich
ihrer Zusammenarbeit mit der Berliner Polizei und der Ausbildung der mit
der Aufgabe betrauten Mitarbeitenden regeln. Im Sommer 2018 stimmten sich die
beiden Senatsverwaltungen hinsichtlich des Vorgehens ab und noch im August 2018
wurde zu einer entsprechenden Projektgruppe unter Beteiligung der Berliner Polizei,
der BVG und der für die Rechtsaufsicht über die BVG zuständigen Senatsverwaltung
eingeladen. Die Erarbeitung der Ausführungsvorschrift und ihrer vielen Detailregelungen
gestaltete sich zeitaufwendig. Im Ergebnis war es aber seit April 2019 möglich,
dass die mit der Aufgabe betrauten Beschäftigten der BVG von der Berliner Polizei
geschult werden konnten.
10. Warum wurden die Ausführungsvorschriften bisher nicht angepasst? Welche konkreten Gründe
liegen für die Verzögerungen in der Anpassung vor?
Zu 10.: Die derzeit geltenden Ausführungsvorschriften entsprechen den Vorgaben
des BlnMobG in der geltenden Fassung.
11. Über welche Aspekte besteht konkret Uneinigkeit hinsichtlich der Gebührenordnung und der Ausführungsvorschriften?
Zu 11.: Die AV Fahrzeugumsetzung BVG wurde am 04. April 2019 erlassen. Bezüglich
der Gebührenordnung wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
12. Welcher weiteren Genehmigungen bedarf es, damit die Angestellten der BVG Busspuren endlich
frei räumen dürfen? Wann werden diese erteilt sein und aus welchen Gründen sind diese nicht bereits
erteilt?
Zu 12.: Es bedarf keiner weiteren Genehmigungen.
13: Trifft es zu, dass es Schwierigkeiten / Unklarheiten in Bezug auf die Zuständigkeiten zur Umsetzung
der Maßnahmen / Anpassungen gibt? Wenn ja, inwiefern? Was wird seitens des Senats unternommen,
um diese Unklarheiten zu beseitigen?
Zu 13.: Dem Senat sind derzeit keine Schwierigkeiten oder Unklarheiten in Bezug auf
die Zuständigkeiten zur Umsetzung der Maßnahmen oder Anpassungen bekannt.
14. Wie viele Abschleppfahrzeuge wurden bisher von der BVG angeschafft? Wann wurden die drei im
Artikel bezeichneten Abschleppfahrzeuge konkret bestellt bzw. wann erfolgte der Einkauf?
15. Weshalb wurden die angeforderten / bestellten drei Abschleppfahrzeuge erst jetzt geliefert?
– 4 –
16. Wie viele Abschleppfahrzeuge (welcher Art) wurden in Summe wann bestellt? Wann sollen diese
konkret geliefert werden?
17. Ist es vorgesehen, alle geplanten Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu bestellen? Wenn
nein, warum wird nun so vorgegangen?
Zu 14. bis 17.: Die BVG teilt mit, dass sie beabsichtigt hatte, acht Abschleppwagen
als Neufahrzeuge im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung zu beschaffen.
Aufgrund der eingegangenen Angebote konnten lediglich zwei große Abschleppfahrzeuge
bestellt werden. Das Vergabeverfahren für die weiteren ausgeschriebenen
sechs kleinen Fahrzeuge musste aufgehoben werden.
Die Lieferung der beiden bestellten großen Neufahrzeuge wird im Februar und im
April 2020 erfolgen. Um dennoch spätestens zum 01. Januar 2020 die Abschlepptätigkeit
aufnehmen zu können, hat die BVG beschlossen, kurzfristig zusätzlich zu den
Neufahrzeugen Gebrauchtfahrzeuge zu beschaffen. Nach sorgfältiger Markterkundung
und Begutachtung waren zu diesem Zeitpunkt drei den Anforderungen der BVG
entsprechende Abschleppfahrzeuge am Markt verfügbar. Diese wurden im September
2019 bestellt, die Übergabe an und Überführung durch die BVG erfolgten Mitte
Oktober 2019.
18. Wie viele BVG-Mitarbeiter sind bereits mit der Umsetzung von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen
beschäftigt?
Zu 18.: Die BVG teilt mit, dass derzeit 14 Beschäftigte der BVG an der polizeilichen
Umsetzung von Fahrzeugen mitwirken. Ab 01. November 2019 sollen hierfür 30 Beschäftigte
im Einsatz sein.
19. Trifft es zu, dass bisher lediglich sechs BVG-Mitarbeiter für die Umsetzung verkehrswidrig abgestellter
Fahrzeuge ausgebildet wurden? Wodurch erklärt sich die geringe Anzahl an geschulten Personal?
20. Wann und wie viele weitere Mitarbeiter sollen ausgebildet werden (bitte mit Darstellung der Anzahl
der Mitarbeiter in einer entsprechenden Zeitschiene)?
21. Trifft es zu, dass insgesamt 79 hauptamtliche BVG-Mitarbeiter durch die Polizei für die Prozesse
rund um die Abschleppvorgänge ausgebildet werden sollen?
Zu 19. bis 21.: Die BVG teilte mit, dass bisher 46 Beschäftigte der BVG bei der Polizei
ausgebildet wurden. Weitere BVG-Beschäftigte werden bei Bedarf im nächsten
Jahr ausgebildet.
22. Welche weiteren Gründe gibt es im Einzelnen dafür, dass der Senat die Voraussetzungen zum
Umsetzen von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen durch die BVG bisher nicht umfassend geschaffen
hat?
Zu 22.: Dem Senat sind keine weiteren Gründe bekannt.
23. Wie steht der Senat dazu, dass dem diesbezüglichen Beschluss durch das „Berliner Mobilitätsgesetz“
somit der Rechtsgrundlage des § 23 Abs. 4 MobG nur unzureichend bis gar nicht Rechnung getragen
wird?
Zu 23.: Der Senat teilt diese Einschätzung nicht. Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung
hat im Einvernehmen mit der für die Polizei zuständigen Senatsverwal-
5 –
tung die Ausführungsvorschrift nach § 23 Abs. 4 BlnMobG vom 04. April 2019 erlassen.
Im nächsten Schritt erfolgt nach Abschluss der verwaltungsinternen Abstimmung
der Erlass der Gebührenordnung nach § 23 Abs. 5 BlnMobG durch den Senat.
Parallel erfolgte die notwendige Schaffung der Voraussetzungen für die operative
Umsetzung des § 23 BlnMobG durch die BVG.
24. Was unternimmt der Senat konkret (bitte unter Ausführung der einzelnen Maßnahmen), um die
BVG so schnell wie möglich in die Situation zu versetzen, selbständig Falschparker umsetzen zu können?
Bis wann gedenkt der Senat, die hierfür entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen?
Zu 24.: Hierzu wird auf die Beantwortung der vorstehenden Fragen verwiesen.
25. Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Zu 25.: Von Seiten des Senats ist der Beantwortung nichts hinzuzufügen.
Berlin, den 31. Oktober 2019
In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………………..
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

Potsdam + Straßenbahn: DBV-Regionalverband Potsdam-Mittelmark unterstützt die Ausarbeitung der Bauverwaltung Potsdam, aus DBV

Ausbau der Tram in Potsdam, Heinrich-Mann-Allee

Es geht um den lange angekündigten und überfälligen Aus- und Umbauten der Potsdamer #Heinrich-Mann-Allee. Ein sehr wichtiges Projekt für die Beschleunigung der Potsdamer #Tram als Teil des 50 Mio. Euro #ÖPNV-Ausbauplanes der Landeshauptstadt. Hier hat das Land Brandenburg durch fehlende Planungen und fehlende Zuwendungen bereits ordentlich verzögert.

Im Projekt ist die Verschiebung der #Tramgleise aus der Straßenmitte in Seitenlage und eine Aufweitung der Gleisabstände zueinander für breitere #Tramfahrzeuge enthalten.
Richtig so meint der #DBV, denn eine zweite Querung der Autofahrbahn durch die Tram verschwindet so.

Die Gleise können begrünt werden, mehr Sicherheit im Verkehrsablauf und eine Beschleunigung für alle Verkehrsträger ist die Folge. Durch die Aufteilung erhalten Rad, Tram und Auto in etwa den gleichen Platz.

Leider können nicht alle heute dort stehenden Straßenbäume gerettet werden. Neupflanzungen sind für Bäume geplant, die gefällt werden müssen, um den Charakter der Allee zu erhalten. So soll auch die kleine Heinrich-Mann-Allee neu gestaltet werden.

Eine Reduktion der #Parkplätze durch die Neupflanzungen und Befestigung ist logische Folge. Durch Einführung der Parkraumbewirtschaftung werden in Zukunft Anwohner und Gewerbetreibende sogar einfacher Parkplätze finden.

Was spricht gegen die Fortführung des #Radweges in beide Richtungen auf der oberen Heinrich-Mann-Allee? Eine #Radtrasse auf dem Sicherheitsbereich entlang der Landesregierung sehen wir nicht!

Eine ampelgesicherte Straßenquerung kann parallel zur Tramquerung auf Höhe der Brauerei erfolgen. Der DBV regt an, in ganzer Länge, neben den Gleisen und zum Hang, eine unterirdische Zisterne anzulegen. So kann das Regenwasser sicher aufgefangen werden und Überschwemmungen nach Starkregen in Höhe der Friedhöfe (wie sie heute häufig nach solchen Unwetterereignissen dort vorkommen) minimiert werden. Die neu gepflanzten Alleebäume können teilweise mit aufgefangenem Regenwasser versorgt werden.

So erwarten wir den baldigen Baustart auch im weiteren Verlauf der Heinrich-Mann-Allee. Denn die nächsten, neuen und breiteren Tramzüge sollen nicht warten.

Pressekontakt:

Conrad Anders, stv. Regionalvorsitzender DBV Potsdam-Mittelmark, Telefon 01 77 / 3 21 03 51

Straßenbahn: Das wird mal schnell geM8 Während die meisten Berlinerinnen und Berliner am Wochenende das Mauerfalljubiläum feiern, …, aus BVG

Während die meisten Berlinerinnen und Berliner am Wochenende das Mauerfalljubiläum feiern, sind die #Bautrupps der BVG im Dienst und arbeiten an den Gleisen und der #Stromversorgung der #Straßenbahn.

Los geht es am Samstag, den 9. November, ca. 5.30 Uhr bis Sonntag, den 10. November, ca. 7 Uhr mit #Gleisbauarbeiten auf der Allee der Kosmonauten. Die #M8 fährt in dieser Zeit eine Umleitung zwischen Allee der Kosmonauten/Rhinstraße und Bürgerpark Marzahn über Rhinstraße und Landsberger Allee. Die Anbindung zwischen den Haltestellen Allee der Kosmonauten/Rhinstraße und Freizeitforum Marzahn übernehmen barrierefreie Busse.

Direkt im Anschluss, von Sonntag, den 10. November, ca. 7 Uhr bis Montag, den 11. November, ca. 4.30 Uhr wird auf der Riesaer Straße an der Stromversorgung der Straßenbahn gearbeitet. In dieser Zeit verkehren die Züge der #M6 nur zwischen S-Bahnhof Hackescher Markt und Betriebshof Marzahn. Barrierefreie Busse übernehmen den restlichen Teil bis zur Riesaer Straße.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

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pressestelle@bvg.de

Straßenverkehr + Bus + Straßenbahn + zu Fuß mobil: Anzahl und Funktionsweise von Lichtsignalanlagen in Berlin, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele #Lichtsignalanlagen (#LSA) gibt es in Berlin?
Antwort zu 1:
Es gibt in Berlin 2.120 LSA.
Frage 2:
Wie viele LSA sind hiervon mit akustischen #Signalgebern ausgestattet?
Antwort zu 2:
1.211 LSA sind mit akustischen Signalgebern ausgestattet.
Frage 3:
Wie viele LSA sind hiervon mit einer #Festzeitsteuerung ausgestattet?
Antwort zu 3:
Jede LSA ist mit einer Festzeitsteuerung ausgestattet, welche im Falle einer zusätzlichen
#verkehrsabhängigen Steuerung unter anderem als Rückfallebene dient.
Frage 4:
Wie viele LSA sind hiervon als #Sofortanforderungsampel ausgestaltet?
2
Antwort zu 4:
Die vorhandenen Datenbanksysteme lassen hierzu keine detaillierte Auswertung zu.
Frage 5:
Wie viele LSA laufen hiervon mit verkehrsabhängiger Steuerung?
Antwort zu 5:
1.432 LSA laufen mit verkehrsabhängiger Steuerung.
Frage 6:
Wie viele LSA sind am #Verkehrsrechner angeschlossen und leiten somit die Daten an die #Verkehrsregelungszentrale
der VLB weiter?
Antwort zu 6:
1.814 LSA sind an den Verkehrsrechner angeschlossen.
Im Rahmen der Modernisierung der Verkehrsrechner-Infrastruktur ist davon auszugehen,
dass die bisher nicht angeschlossenen Anlagen in den kommenden Jahren schrittweise
einen Anschluss erhalten.
Frage 7:
Wie viele der LSA beeinflussen Fahrzeuge der #BVG (bitte separat für #Bus und #Straßenbahn angeben) und in
welcher Weise?
Frage 8:
Wie viele der LSA sorgen dafür, dass die Fahrzeuge der BVG Vorrang haben (#Vorrangschaltung)?
Frage 10:
Wie funktioniert konkret der Prozess der #LSA-Beeinflussung (Prozess der Voranmeldung/Hauptanmeldung
etc.)?
Antwort zu 7,8 und 10:
Die Fragen 7,8 und 10 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Die LSA beeinflussen nicht die Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV),
vielmehr erfolgt die #bedarfsgesteuerte Beeinflussung von LSA durch Fahrzeuge des
ÖPNV per Funk.
Technische Voraussetzung hierfür ist ein Fahrzeugerfassungssystem mittels eines rechnergestützten
Betriebsleitsystems (RBL) über den Bordrechner. Zudem muss die LSA eine
Funk-Empfangs- und Auswerteeinheit (FEA) und die dafür programmierte LSA-Logik im
Steuergerät der LSA besitzen.
ÖPNV-Fahrzeuge melden sich dann über Funk an der LSA an. In der Regel werden pro
LSA und Zufahrtrichtung drei Meldepunkte gesendet: Die Voranmeldung aus größerer Entfernung,
die Hauptanmeldung zur Bestätigung der eingeleiteten Steuerungsprozesse in
3
verlässlicherer Entfernung und eine Abmeldung zur Beendigung der Beeinflussung nach
Passieren der beeinflussten Anlage.
Die individuell erarbeitete Steuerungssoftware in der LSA wertet den Zeitpunkt der Anmeldung
aus, vergleicht diesen mit einer berechneten, theoretischen Annäherungszeit und
bestimmt damit einen mutmaßlichen Eintreffzeitpunkt an der LSA. Danach wird in der
Steuerung entschieden, ob strategisch auf die Annäherung mit einem Verlängern der Freigabezeit
oder einem Vorziehen der nächsten Freigabe reagiert wird, was auch von der zur
Anmeldesekunde laufenden aktiven Freigabephase abhängt. Den Verlängerungsoptionen
sind dabei Grenzen gesetzt, da zum einen die Umlaufzeit (Dauer eines Signalprogrammzyklus)
des jeweils aktiven Programms eingehalten werden muss, um nicht aus der Koordinierung
mit anderen LSA zu fallen, und zum anderen die Wartezeiten der hiervon benachteiligten
Verkehrsströme begrenzt und die Schaltfolge dem Grunde nach erhalten
bleiben soll.
Nach statistischer Erfassung der BVG existieren gegenwärtig 760 LSA mit Bus-Beeinflussungen,
329 LSA mit Tram-Beeinflussungen sowie 189 LSA mit Bus- und Tram-Beeinflussungen.
Frage 9:
Wie viele Ampeln sollen mit LSA-Beeinflussung künftig wann ausgestattet werden? Wie viel Zeit nimmt diese
„Nachrüstung“ (Einbau) in Anspruch?
Antwort zu 9:
Grundsätzlich wird bei jedem Neu- bzw. Umbau einer LSA durch die BVG geprüft, ob an
dieser LSA eine Vorrangschaltung für den ÖPNV eingerichtet werden solle (Potenzialanalyse).
Darüber hinaus werden im Rahmen der Zusammenarbeit mit der BVG Beschleunigungsprogramme
für bestimmte Linien der BVG entwickelt. Deren Umsetzungen an den LSA
werden von der BVG als beigestellte Unterlagen realisiert und von Ingenieurbüros unter
Führung der BVG erarbeitet.
Es ist davon auszugehen, dass eine entsprechende Nachrüstung einen Umsetzungszeitraum
von ca. einem Jahr in Anspruch nimmt. Gleichwohl kann die Umsetzung anderer
wichtiger verkehrspolitischer Projekte, die signaltechnischer Änderungen an LSA bedürfen,
im Einzelfall zu zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung führen.
Eine konkrete Angabe über künftige Umsetzungszahlen für LSA-Vorrangschaltungen ist
insoweit nicht möglich.
Frage 11:
Wie viele Ampeln werden durch Induktionsschleifen beeinflusst?
Antwort zu 11:
826 LSA werden durch Induktionsschleifen beeinflusst.
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Frage 12:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 12:
Nein.
Berlin, den 01.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Cottbus, Brandenburg/Havel, Frankfurt (Oder) Neue Straßenbahnen kommen einige Monate später, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/11/tram-strassenbahnen-brandenburg-verzoegerungen.html

Neue #Straßenbahnen für #Brandenburg an der Havel, #Frankfurt (Oder) und #Cottbus werden später als geplant geliefert. Grund für die Verzögerung ist der Widerspruch eines unterlegenen Bieters im #Vergabeverfahren.

Zuvor hatten die drei Städte nach einer weltweiten Ausschreibung einem #Straßenbahn-Hersteller den Zuschlag erteilt. Ein Konkurrent habe allerdings Einspruch und eine Rüge gegen diese Entscheidung eingelegt, sagte Ralf Thalmann, Leiter von #Cottbusverkehr, am Montag dem rbb. “Damit wird sich nun die Vergabekammer Brandenburg beschäftigen, was uns einige Monate nach hinten schieben wird“, so Thalmann.

Manche #Trams stammen noch aus DDR-Zeiten
Gerechnet wird nun frühestens in zwei bis drei Jahren mit der Lieferung …

Straßenbahn: Bau an Brücke sorgt für Lücke Wegen Bauarbeiten an der Brücke am S-Bahnhof Friedrichsfelde Ost können die Straßenbahnlinien M17 und 27 …, aus BVG

Wegen Bauarbeiten an der #Brücke am S-Bahnhof Friedrichsfelde Ost können die #Straßenbahnlinien #M17 und #27 am kommenden Wochenende nicht wie gewohnt fahren. Von Freitag, den 1. November ca. 22 Uhr bis Montag, den 4. November ca. 4.30 Uhr muss der #Tramverkehr zwischen den Stationen Allee der Kosmonauten/Rhinstraße und Treskowallee/Ehrlichstraße unterbrochen werden. Barrierefreie #Busse springen in dieser Zeit ein und bringen die Fahrgäste von der Allee der Kosmonauten/Rhinstraße bis zum Hegemeisterweg (tagsüber) bzw. zum S-Bahnhof Schöneweide (nachts). Auf den restlichen Abschnitten fahren die Linien wie gewohnt.

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