Elektromobilität: Elektrifizierung von Zweirädern in Berlin – Was tut der Senat hier für die Verkehrswende?, aus Senat

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Frage 1:

Wie viele Kleinkrafträder, wie viele Leichtkrafträder bis 15 PS bzw. 125 cm² Hubraum, wie viele mittlere Motorräder (> 125 cm² bzw. > 15 PS aber < 500 cm²), wieviel schwere Motorräder (> 500 cm² Hubraum) sowie bei den Kleinkrafträdern sogenannte S-Pedelecs (versicherungspflichtige E-Fahrräder ohne Geschwindigkeitsdrosselung auf 25 km/h) waren in Berlin in den Jahren 2016 bis 2019 zugelassen? (Bitte jeweils nach Fahrzeugklasse und nach Jahr angeben)

Frage 2:

Wie haben sich die Zulassungszahlen in Berlin für die oben genannten vier Kraftrad-Kategorien (vgl. Frage 1) im Jahr 2020 in Berlin entwickelt? (bitte pro Monat und pro Kategorie angeben)

Frage 3:

Welche Anzahl der oben angefragten zugelassenen Kleinkrafträder und Leichtkrafträder waren in den Vorjah- ren seit 2016 mit elektrischem Antrieb ausgestattet (Jahresanzahl) und wie hat sich deren (elektrifizierte) Anzahl im Jahr 2020 monatlich weiterentwickelt? (bitte tabellarisch angeben)

Antwort zu 1 bis 3:

Das örtliche Fahrzeugregister bei der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten wird als Bestandsregister geführt, d.h. es ist lediglich der jeweils aktuelle Datenbestand zum Abfragezeitpunkt verfügbar und es lassen sich keine Bestandsentwicklungen darstellen. Zum 06.11.2020 ergab sich folgende Datenlage:

Merkmal Anzahl Merkmal Anzahl Merkmal Gesamt KRAD Anzahl
#Kleinkraftrad (Hubraum bis 50 cm3, Nennleistung bis 4 kW, Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h) 42 #E-Kleinkraftrad (Nennleistung bis 4 kW, Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h) 6 Kleinkraftrad (Verbrenner und Elektro) 48
#Leichtkraftrad (Hubraum zwischen 50 cm3 und 125 cm3, Nennleistung bis 11 kW, Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h) 21.181 #E-Leichtkraftrad (Nennleistung bis 11 kW, Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h) 277 Leichtkraftrad (Verbrenner und Elektro) 21.458
Mittleres #Motorrad (Hubraum zwischen 125 cm3 und 500 cm3, Nennleistung über 11 kW, Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h) 14.537 #E-Motorrad (mittleres oder schweres Motorrad, da Eingrenzung nach Hubraum nicht möglich ist) 68 Motorrad (Verbrenner ab 125 cm3 und Elektro) 14.605
Schweres #Motorrad (Hubraum über 500 cm3) 69.764        
Gesamt 105.524   351   105.875

Frage 4:

Welche #Lärmemissionen sind für die Kleinkrafträder und Leichtkrafträder auf Stadtstraßen bzw. auf BAB zulässig und wann, wie und wie oft wird die Einhaltung der Lärmemissionsgrenzen überprüft?

Antwort zu 4:

#Geräuschgrenzwerte von Krafträdern werden durch die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 sowie durch die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 der Kommission vom 16. Dezember 2013 geregelt. In diesen wird für Kleinkrafträder der Klasse L1e-B auf die UNECE-Regelung Nr. 63 und für Leichtkrafträder der Klasse L3e auf die UNECE-Regelung Nr. 41 verwiesen.

Für (neue) Kleinkrafträder der Klasse L1e-B gelten laut UNECE-Regelung Nr. 63 für Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ≤ 25 km/h maximale Schallpegelgrenzwerte von 66 dB(A). Für Kleinkrafträder > 25 km/h gilt der Grenzwert von 71 dB(A).

Die UNECE Regelung Nr. 41 gilt für alle zweirädrigen Krafträder mit Hubvolumen ≤ 80 cm³ mit oder ohne Beiwagen. Die maximalen Grenzwerte der Schallpegel werden nicht wie bisher nach dem Hubvolumen in cm³, sondern nach dem Leistungs-Masse-Verhältnis (PMR) ermittelt. Für Leichtkrafträder der Klasse L3e gelten abhängig vom PMR Grenzwerte von 73, 74 oder 77 dB(A).

Validierte Angaben zu Zeit, Art und Häufigkeit der Überprüfung der Einhaltung der Lärmemissionsgrenzen konnten nicht gemacht werden.

Frage 5:

Welche durchschnittlichen #Kraftstoffverbräuche – die natürlich nach Geschwindigkeit und Fahrweise variieren können – werden fossil betriebenen Kleinkrafträder und Leichtkrafträder sowie mittleren Motorrädern (> 500cm² vgl. Frage 1) pro 100km Strecke zugeordnet und welche CO2-Belastungen ergeben sich daraus?

Antwort zu 5:

Angaben zum Verbrauch und zur CO2-Emission finden sich im Handbuch für Emissionsfaktoren (Version 4.1). Für die Größe von Krafträdern gibt es darin drei Klassen: Mopeds mit kleiner/gleich 50 ccm Motorgröße und Krafträder kleiner/gleich und über 250 ccm. Angaben für Motorräder kleiner bzw. größer 500 ccm stehen nicht zur Verfügung.

Mittlere #Verbrauchsangaben und CO2-Emissionen für städtische Fahrsituationen für das Bezugsjahr 2020 sind in Tabelle 1 zusammengestellt:

Kraftradgröße Verbrauch in l/100km CO2

in g/km

Moped <= 50 ccm 2,5 58
Kraftrad <= 250 ccm 2,6 60
Kraftrad > 250 ccm 6,4 148

Die Fahrleistung aller Krafträder in Berlin lag gem. den Berechnungen für den Luftreinhalteplan im Jahr 2015 bei214 Millionen Kilometern pro Jahr und erreicht damit circa 2 % der Gesamtfahrleistung aller Kraftfahrzeuge. Der jährliche CO2-Ausstoß der Krafträder beträgt rund 17 t/a, das sind ca. 0,8 % des CO2-Ausstoßes des gesamten Kfz- Verkehrs im Jahr 2015. Neuere Zähldaten liegen nicht vor. In den Prognosen für den Luftreinhalteplan für Berlin (Zweite Fortschreibung) wird mit einem Anstieg der CO2- Emissionen von Krafträdern um circa 6 % gerechnet.

Frage 6:

Mit      welchem        Messverfahren         und      unter       welchen        Bedingungen         werden       die      durchschnittlichen Kraftstoffverbräuche einzelner Fabrikate und Fahrzeugtypen ermittelt?

Antwort zu 6:

Abgasemissionen und Kraftstoffverbräuche von Motorräder werden im Labor auf einem Prüfstand gemessen. Dabei werden eigens für Motorräder entwickelte Fahrzyklen verwendet.

Für die Herleitung von Emissionsfaktoren für das Handbuch für Emissionsfaktoren werden herstellerunabhängige Messungen für ein Emissionsmodell aufbereitet, so dass für jede Motorleistung ein Emissionswert berechnet werden kann. So ergeben sich Emissionsfaktoren in Abhängigkeit von der Verkehrssituation.

Frage 7:

Welche Erkenntnisse hat der Senat über sonstige Luftschadstoffe (NO2, Feinstaub etc.), die von fossil betriebenen Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern (vgl. Frage 1) emittiert werden?

Antwort zu 7:

Im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde der Schadstoffausstoß des Kfz-Verkehrs unter Berücksichtigung der Emissionen von Krafträdern berechnet.

Die Maßnahmen des Luftreinhalteplans dienen der Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid und Partikel PM10, da für diese Stoffe die dauerhafte Einhaltung der Grenzwerte kritisch ist. Nur für diese Stoffe wurden die Emissionen nach Fahrzeugarten aufgeschlüsselt. Eine Differenzierung nach Größe der Krafträder erfolgte nicht. Die Stickstoffoxidemissionen (NOx) von Krafträdern betrugen im Jahr 2015 rund 23 t/a, davon wurden ca. 1,1 t/a als Stickstoffdioxid (NO2) emittiert. Zum Vergleich: Die NOx-Emissionen des gesamten Kfz lagen 2015 bei 5.817 t/a, davon 1.446 t/a NO2. Krafträder verursachen damit etwa 0,4 % der Kfz-bedingten NOx-Emissionen.

Für Partikel-Emissionen lagen bei der Erstellung des Luftreinhalteplans keine Emissionsfaktoren für Krafträder vor.

Krafträder werden überwiegend mit Ottomotor angetrieben. Aufgrund des hohen Alters der Motorradflotte – gemäß Kennzeichenerhebung 2019 sind etwa die Hälfte der Motorräder älter als acht Jahre – und weniger anspruchsvollen Emissionsgrenzwerten ist erst ein kleiner Teil der Fahrzeuge mit einem geregelten Katalysator ausgestattet. Das führt dazu, dass Krafträder hohe Emissionen von teils geruchsintensiven Kohlenwasserstoffen sowie von Kohlenmonoxid aufweisen können. Diese Emissionen sind gesundheitsschädlich und tragen zudem im Sommer zu erhöhten Ozon-Werten bei. Daher ist eine Emissionsminderung, z.B. durch den Umstieg auf elektrische Antriebe, als Beitrag zu einer besseren Luftqualität sinnvoll.

Frage 8:

Welche Maßnahmen hat der Senat bisher ergriffen, um mit Blick auf die für Berlin festgestellte Klimanotlage und die Berliner Klimaziele (EWG Bln §3), aber auch aus Lärmschutzgründen einen massiven Zuwachs von fossil betriebenen Zweirädern zu verhindern bzw. diesen absehbaren Zuwachs auf elektrische Antriebe umzulenken?

Antwort zu 8:

In diesem Zusammenhang wird auf die Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe verwiesen (siehe dazu Antwort zu Frage 14 und 15).

Frage 9:

Welche Zuwächse erwartet der Senat für die kommenden fünf Jahre für die Zulassung fossil betriebener Klein- und Leichtkrafträder und welcher Anteil an elektrisch betriebenen Klein- und Leichtkrafträder wird erwartet?

Antwort zu 9:

Der Senat geht davon aus, dass die Anzahl an motorisierten Klein- und Leichtkrafträdern in Zukunft weiter zunehmen wird, und dass der Anteil an elektrisch betriebenen Fahrzeugen darunter ansteigen wird.

Frage 10:

Gibt es in Berlin nach Kenntnis des Senats, sei es im öffentlichen Dienst oder anderswo, Programme für – insbesondere elektrisch betriebene – Dienstfahrräder oder elektrische Klein- und Leichtkrafträder auch zur privaten Nutzung, die in Süddeutschland u.a. unter „Jobrad“ bekannt sind – wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 10:

Eine im Juni 2020 durchgeführte Umfrage im Land Berlin unter den Dienststellen zur Nutzung von Dienstfahrrädern (einschließlich E-Bikes) ergab kein einheitliches Vorgehen der Behörden. Hier wurde nach der jeweiligen Verfahrensweise zur Nutzung von Dienstfahrrädern und entsprechenden geplanten Vorhaben gefragt sowie nach einer ausschließlich dienstlichen und/oder privaten Nutzung.

Die Abfrage ergab, dass die Fahrräder nur für dienstliche Fahrten verwendet werden und überwiegend zum Eigentum des Landes Berlin gehören (kein Leasing). Vereinzelt kommen Leasingmodelle zur Anwendung, die auch Wartung und Reparatur beinhalten. In einigen Fällen erfolgt die Nutzung von Angeboten von Bikesharing-Anbietern für Dienstwege.

Unter anderem aufgrund tarifrechtlicher und besoldungsrechtlicher Grundlagen kommen bisher dezentrale Behördenlösungen zur Anwendung. Eine landesweite Umsetzung und Koordination eines Projekts zur Beschaffung von Dienstfahrrädern oder zum Dienstfahrradleasing sowie die daraus resultierenden einheitlichen Beschaffungsmaßnahmen und Regelungen der Nutzungsbedingungen, insbesondere die Durchführung einer EU-Ausschreibung, wären als langfristig angelegtes Projekt aufwändig.

Frage 11:

Wie viele Unternehmen und/oder öffentliche Dienststellen bieten ihren Angestellten Diensträder oder elektrische Klein- und Leichtkrafträder auch zur privaten Nutzung an und wie viele Fahrzeuge sind in diesem Rahmen nach Kenntnis des Senats in Berlin unterwegs?

Antwort zu 11:

Die Angaben zur Nutzung von Dienstfahrrädern im Rahmen der unter Frage 10 genannten Umfrage ergeben eine ausschließlich dienstliche Nutzung.

Frage 12:

Wie viele elektrische Klein- und Leichtkrafträder sind in Berlin im Rahmen von Sharing-Angeboten zugelassen und wie hat sich deren Anzahl in den letzten vier Jahren entwickelt?

Antwort zu 12:

Da es keine Genehmigungs- und auch keine Berichtspflicht zu Mietflotten-Angeboten gibt, liegen dem Senat keine vollständigen Daten vor, sodass keine Angaben über die Entwicklung in den letzten vier Jahren gemacht werden können. Die freiwillig übermittelten Unternehmensdaten sind nicht öffentlich. Der Senat schätzt auf Basis der vorliegenden Unternehmensangaben, dass aktuell insgesamt zwischen 1.500 und 2.000 Elektro- (Leicht-)Krafträder im Rahmen von Mietfahrzeugflotten von drei Unternehmen angeboten werden.

Frage 13:

Wie schätzt der Senat derartige elektrifizierte Fahrräder oder Klein- und Leichtkrafträder für den Stadtverkehr bezüglich

  1. ihrer Nachhaltigkeit (Ressourcenverbrauch, Klimaentlastung, Schadstoffe)
  2. ihrer Stadtverträglichkeit (Lärm, Platzbedarf, Ladeinfrastruktur, Kosten)

im Vergleich zu vergleichbaren fossil betriebenen Zweirädern bzw. batterieelektrisch betriebenen PKW ein?

Antwort zu 13:

Der Senat geht davon aus, dass gerade der motorisierte Verkehr in der Stadt einen substanziellen Beitrag zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors leisten kann. In diesem Zusammenhang wird auch der Elektrifizierung von bisher fossil betriebenen motorisierten Zweirädern ein Beitrag zugetraut, den Stadtverkehr (a) nachhaltiger und (b) stadtverträglicher zu gestalten. Allerdings ist der Anteil, den diese Fahrzeuge an den gesamten Emissionen des Kraftfahrzeugverkehrs haben, sehr gering (siehe die Antworten zu den Fragen 5 und 7). Deutlich größer schätzt der Senat die Potenziale ein, wenn fossil betriebene Pkw-Verkehre durch elektrifizierte Zweiräder und hier insbesondere durch Pedelecs ersetzt werden. Diese hat der Senat im Rahmen des Projektes „EBikePendeln“ für Pendlerverkehre im Zeitraum Juli 2014 bis September 2015 untersucht, und die Ergebnisse unter anderem in einem Praxisleitfaden für Kommunen, Unternehmen und private Haushalte bereitgestellt:  https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/planung/e_mobilitaet/download/broschuere_pendeln

_mit_rueckenwind.pdf.

Frage 14:

Sieht der Senat hier politischen Handlungsbedarf und wenn ja, wie wird er diesen Handlungsbedarf in welchen Zeiträumen in reales Handeln umsetzen?

Antwort zu 14:

Durch das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe werden Berliner KMU und selbstständig Tätige bei der Anschaffung (Kauf oder Leasing) von elektrisch betriebenen motorisierten Zweirädern, worunter z.B. E-Roller, E-Mofas, E-Kleinkrafträder und S- Pedelecs fallen, mit 500 Euro je Fahrzeug unterstützt. Bislang wurde die Förderung für 136 Fahrzeuge beantragt. Das Förderprogramm wurde erst kürzlich bis 31.12.2021 verlängert.

Frage 15:

In welcher Form und in welchem Umfang berücksichtigt der Senat beim Ausbau der Ladeinfrastruktur die aktuellen und zukünftigen Bedarfe kleiner elektrisch betriebener Zweiräder?

Antwort zu 15:

Neben der Anschaffung der Fahrzeuge wird durch WELMO auch die Anschaffung von Ladeinfrastruktur mit 50 % der Kosten, max. 2.500 Euro pro Ladepunkt bei AC- Ladeinfrastruktur bis 22 kW bzw. 50 % der Kosten, max. 30.000 Euro bei DC- Ladeinfrastruktur ab 22 kW gefördert. Zudem wird der Netzanschluss mit 50 % der Kosten,

max. 5.500 Euro bei AC-Ladeinfrastruktur bzw. 50 % der Kosten, max. 55.000 Euro bei DC-Ladeinfrastruktur gefördert.

Frage 16:

Ist den Antworten auf diese Fragen seitens des Senates noch etwas hinzuzufügen?

Antwort zu 16: Nein.

Berlin, den 17.11.2020 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: So will der Berliner Senat tödliche Radunfälle verhindern Immer wieder sterben Menschen, weil Lkw-Fahrer beim Abbiegen Radfahrer übersehen., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/neues-foerderprogramm-soll-toedliche-radfahrerunfaelle-verhindern-li.119690

#Rechtsabbiegende #Lastwagen können für #Radfahrer eine tödliche Gefahr sein. Das zeigt sich auch in Berlin: Allein seit Anfang Januar dieses Jahres wurden sieben Radfahrer von Lkw, die nach rechts schwenkten, getötet. In einem weiteren Fall kam ein Radfahrer durch einen abbiegenden BVG-Bus ums Leben. Technik kann dazu beitragen, solche Zusammenstöße zu verhindern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Deshalb hat der Berliner Senat jetzt ein Programm aufgelegt, das die Nachrüstung von Lkw mit bestimmten Abbiegeassistenzsystemen fördert – mit bis zu 1500 Euro. Vom 10. Dezember an können Eigentümer, Halter, Leasingnehmer und Mieter von Lastkraftwagen, die in Deutschland zugelassen sind, beim IBB Business Team Geld beantragen. Das teilte die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe mit.

Mithilfe des neuen Förderprogramms lassen sich die System- und Einbaukosten von #Abbiegeassistenzsystemen, die vom #Kraftfahrtbundesamt genehmigt wurden, verringern. Geld kann für Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts beantragt werden, hieß es. Die Antragsteller müssen eine Betriebsstätte im Land Berlin haben sowie die Lkw, die gefördert werden sollen, im Land Berlin betreiben. Übernommen werden höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 1500 Euro je Einzelmaßnahme, hieß es außerdem. Eine weitere wichtige Bedingung: „Das Land Berlin legt bei der Technik den Fokus auf den höchsten …

Radverkehr: Radverkehr in Marzahn-Hellersdorf (V), aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung und wie ist der Fertigstellungszeitraum sämtlicher geplanter
#Radverkehrsmaßnahmen in #Marzahn-Hellersdorf?
Antwort zu 1:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat wie folgt geantwortet:
„a) Bau des #Radwegs von der Hoyerswerdaer Straße bis Sebnitzer Straße:
Ist abgeschlossen.
b) Bau des Radwegs inklusive Querungsstellen und Unterführungssicherung östlich
parallel zur Wuhle:
Teil A steht kurz vor der Abnahme.
Teil B ist abgeschlossen.
c) Sanierung des Radwegs Tangential-Route 7 zwischen Mehrower Allee und
Havemannstraße:
2
Entwicklungskonzept steht, Grundstücksankauf von der BVG noch nicht
abgeschlossen, Vergabe wird vorbereitet.
d) Bau des Radwegs von der Bitterfelder Brücke bis zur Ludwig-Renn-Straße:
Leistungsverzeichnis ist vorbereitet, die Vergabe kann starten, scheitert aber daran,
dass kein Personal zur Verfügung steht.
e) Projekt ZR1, Teil 2 (Parchimer Str. bis Wulkower Straße einschließlich
Anbindungen an Blumberger Damm und Wuhlgartenweg):
Kein neuer Stand, das Leistungsverzeichnis für die Vergabe wird vorbereitet.
f) Bau eines Rad- und Gehwegs im Münsterberger Weg von Myslowitzer Straße bis
Neuenhagener Straße:
Abschnitt West läuft nach Plan.
Abschnitt Ost Baubeginn Ende Oktober 2020
g) Projekt ZR1, Teil 1 (Berliner Straße bis Parchimer Straße):
Kein neuer Stand.
h) Radwegsanierung Rhinstraße – Meeraner Straße (Allee der Kosmonauten):
Bauarbeiten haben begonnen.
i) Planung von Radverkehrsanlagen in der Allee der Kosmonauten zwischen
Eitelstraße und Elisabethstraße.
Leistungsfähigkeitsprüfung ist abgeschlossen, es laufen die Abstimmungen mit der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) zur
Weiterführung der Planung.
j) Sanierung der Radwege in der Gülzower Straße:
Planungsphase ist abgeschlossen, die Finanzierung in 2021 möglich
k) Planung von Radverkehrsanlagen in der Marzahner Chaussee zwischen
Bezirksgrenze und Allee der Kosmonauten:
Das Entwässerungskonzept wurde mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz abgestimmt, das Projekt wurde auf Eis gelegt wegen zu hoher
Kosten.
l) Erneuerung des Rad- und Gehwegs Menzelstraße parallel zur Ostbahn:
Kein neuer Stand.
m) Ausbau sicherer Radwege auf den Zufahrten zur Märkischen Allee (B1/B5),
3
Kein neuer Stand.
n) Geschützter Fahrradstreifen auf der Märkischen Allee südlich der Brücke über die
Ostbahn:
Kein neuer Stand.“
Frage 2:
Welche Ergebnisse liegen in der Machbarkeitsuntersuchung für die #RSV 9 (Trassenkorridor #Landsberger
Allee-Marzahn / Ost-Route) vor?
Antwort zu 2:
Die Machbarkeitsuntersuchung der Radschnellverbindung (RSV) 9 ist derzeit in der
Finalisierung. Der umfassende Untersuchungsbericht sowie der zusammenfassende
Ergebnisbericht werden bis zum Ende des vierten Quartals veröffentlicht. Aus der
Untersuchung lässt sich jedoch bereits ableiten, dass die RSV 9 grundsätzlich realisierbar
ist. Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wurde der Trassenkorridor leicht
abgewandelt – weg von der Landsberger Allee hin zum Stadtteil Helle Mitte.
Die vorläufigen Ergebnisse wurden im Rahmen von zwei Informations- und
Dialogveranstaltungen vorgestellt und diskutiert. Die Präsentationen und Ergebnisse sowie
die Hinweise der Bürgerinnen und Bürger mit den Antworten der Fachplanung sind auf der
Website der GB infraVelo GmbH zu finden (https://www.infravelo.de/projekt/tiergartenlandsberger-allee-marzahn-hellersdorfost-route/).
Frage 3:
Wann soll die nächste Info- und Dialogveranstaltung zur RSV 9 stattfinden?
Antworten zu 3:
Es ist avisiert, dass die nächsten Info- und Dialogveranstaltungen zu den
Radschnellverbindungen nach der geprüften Vorplanung stattfinden, in der auch die
Vorzugsvariante festgelegt wird. Der genaue Zeitpunkt ist abhängig vom Fortschritt der
weiteren Planungen.
Frage 4:
Welchen aktuellen Stand haben die Planungen für den vom Bezirksamt geplanten Radschnellweg entlang
der Märkischen Allee?
Antworten zu 4:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat wie folgt geantwortet:
„Vattenfall plant zurzeit eine Gashochdruckleitung entlang der Märkischen Allee, erst nach
dem Abschluss dieser Baumaßnahme ist die Umsetzung eines Radschnellweges
möglich.“
4
Frage 5:
Welche Ergebnisse haben die Gespräche auf Fachebene (siehe Antwort zu Drs. 18/22 605) gebracht?
Welches Vorgehen ist verabredet worden?
Antwort zu 5:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat wie folgt geantwortet:
„Auf Grund der Planungen von Vattenfall wurden die Gespräche vorerst gestoppt.“
Frage 6:
Welche Gespräche hat das Bezirksamt bisher mit Speditionen geführt, deren LKW auf der Märkischen Allee
regelmäßig geparkt werden?
Antwort zu 6:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat wie folgt geantwortet:
„Da bei den Kontrollen des Ordnungsamtes keine Ordnungswidrigkeiten festgestellt
wurden, sind keine Maßnahmen durchgeführt worden. Abfragen nach Halterdaten sind
aus Datenschutzrechtlichen Gründen ohne Vorliegen eines Rechtsverstoßes verboten.“
Frage 7:
Verfolgt der Bezirk weiterhin den Plan, einen #Radschnellweg entlang der Waldpromenade in Mahlsdorf
einzurichten? Wie begründet der Bezirk die Notwendigkeit, dort einen Radschnellweg zu errichten?
Antwort zu 7:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat wie folgt geantwortet:
„Zurzeit wird die Möglichkeit zur Einrichtung eines Radschnellweges mit der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, dem Bezirk Treptow-Köpenick,
dem Umweltschutz und dem Straßen- und Grünflächenamt geprüft.“
Frage 8:
Mit welchen Eingriffen in den Waldbestand ist zu rechnen, um die Qualität eines Radschnellwegs
herzustellen?
Antwort zu 8:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat wie folgt geantwortet:
„Die Frage kann zurzeit nicht beantwortet werden, siehe auch Antwort zu Frage 7.“
5
Frage 9:
Welche Abstimmungen haben Senat und Bezirk vorgenommen, um der Beschlussfassung der
Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf, aus der alten Waldpromenade einen Wanderweg
vom Erpe- bis hin zum #Wuhlewanderweg entstehen zu lassen, nachzukommen?
Antwort zu 9:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat wie folgt geantwortet:
„Unterlagen dazu in der Anlage. Es gibt dazu keinen neuen Stand.“
Anmerkung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz:
Der Bezirk verweist auf die Anlage zu der Schriftlichen Anfrage mit der
Drucksachennummer 18/22605.
Frage 10:
Haben mittlerweile Gespräche zwischen dem Senat und dem Bezirk bezüglich einer Radschnellverbindung
„#Radbahn U5“ stattgefunden? Falls nicht, kann noch davon gesprochen werden, dass der Bezirk etwaige
Planungen verfolgt?
Antwort zu 10:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat wie folgt geantwortet:
„Es haben noch keine Gespräche dazu stattgefunden, Planungen werden weiterverfolgt,
Verzögerungen resultieren aus dem Personalmangel.“
Frage 11:
Welche Prüfungen haben in dieser Legislatur bisher zur Einrichtung von #Fahrradstraßen stattgefunden und
welche Ergebnisse liegen hier vor? Welche Fahrradstraßen sollen im Bezirk eingerichtet werden?
Antwort zu 11:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat wie folgt geantwortet:
„Die Cottbusser Straße als zukünftige Fahrradstraße ist in der Planung.“
Frage 12:
Welche #Grünmarkierungsprojekte sind für das Jahr 2021 vorgesehen?
Antwort zu 12:
Für das Jahr 2021 sind die Grünbeschichtungsprojekte derzeit noch in Prüfung.
Dementsprechend kann hier noch keine konkrete Aussage getroffen werden.
6
Frage 13:
An welchen Standorten wurden 2020 #Radabstellanlagen eingerichtet?
Antwort zu 13:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat wie folgt geantwortet:
„Bisher wurden 3 Anlagen am S-Bahnhof Mahlsdorf errichtet.
Folgende Anlagen werden in 2020 noch gebaut:
 Bruno-Baum-Grünzug,
 Kita „Grashüpfer“,
 Kita „Tausendfuß“,
 Humanistisches Familienhaus Felix,
 Kita „Naseweis“,
 Kita Eigenbetrieb NordOst, Teupitzer Straße 10-12,
 Kita “Galileo“,
 Kita „Wuhlehopser“,
 Kita „Raupe Nimmersatt“,
 Kita „Senfkörner“,
 Kita „Spielhaus“,
 Dussmann KulturKindergarten,
 Kita „Elementa“,
 Ernst-Hackel-OS,
 Haus „Sonneneck“,
 Schule Am Schleipfuhl,
 Schule Am Lehnitzplatz,
 S-Bahnhof-Marzahn.“
Frage 14:
An welchen Standorten sind 2021 zusätzliche Radabstellanlagen geplant?
Antwort zu 14:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat wie folgt geantwortet:
„Das kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden, da die Anträge dazu bis Mai
2021 gestellt werden können.“
Frage 15:
Trifft es zu, dass zur Schaffung neuer Fahrradstellplätze der S- und Regionalbahnhof Mahlsdorf geprüft
worden ist? Wenn ja, welche Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse haben die Prüfungen erbracht?
Antwort zu 15:
Im Zuge von Standort- und Potenzialanalysen, die bereits an 160 Bahnhöfen von der
GB infraVelo GmbH durchgeführt wurden, ist auch der S- und Regionalbahnhof Mahlsdorf
7
geprüft worden. Hier gibt es aktuell 260 vorhandene Stellplätze. Bis 2030 wird ein Bedarf
von 609 Stellplätzen prognostiziert. Zudem hat eine Befragung im Umkreis des Bahnhofs
ein deutlich erhöhtes Interesse an gesicherten Stellplätzen ergeben, so dass hier der
Bedarf für ein Fahrradparkhaus gesehen wird. Die Erfahrungen anderer Städte haben
gezeigt, dass Fahrradparkhäuser als qualitativ sehr hochwertige Angebote eine
zusätzliche Nachfrage an Stellplätzen hervorrufen. Deshalb wurde hier mit einem
Zuwachspotenzial von 70 Prozent gerechnet. Daraus folgt also ein erhöhter Bedarf von ca.
1.000 Stellplätzen bis 2030.
Berlin, den 06.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr und Witterung, aus Senat

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Frage 1:

 

Wie schwankt die Intensität des #Radverkehrs in Berlin als Ganzes und in den Bezirken im Besonderen allgemein über das Jahr verteilt, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der unterschiedlichen #Witterungsbedingungen?

 

Antwort zu 1:

 

Entsprechende Informationen stellt die Erhebung „Mobilität in Städten – System repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV) 2018“ zur Verfügung. Im Rahmen dieser repräsentativen Befragung wurden über 40.000 Berlinerinnen und Berliner zu ihrem Mobilitätsverhalten befragt. Auswertungen sind sowohl für die Gesamtstadt als auch bezirksspezifisch verfügbar.

Die Tabellen 5.6 und 5.7 des Tabellenberichts zum Forschungsprojekt „Mobilität in Städten – SrV 2018“ in Berlin stellen die #Verkehrsmittelanteile in der Gesamtstadt einmal nach #Witterungsbedingungen und einmal quartalsweise (jahreszeitlicher Bezug) dar.

 

SrV Tabelle 5.6: Verkehrsmittelanteile (nach Witterungsbedingungen)

 

Wetter am Stichtag Zu #Fuß #Fahrrad MIV* ÖV** Summe Ungewichtete Fallzahl Gewichtete Fallzahl
(Sehr) gut 29,5 % 21,4 % 24,7 % 24,4 % 100 % 42.571 42.793
Eher gut 30,0 % 16,3 % 25,9 % 27,7 % 100 % 49.486 49.760
Eher schlecht 29,1 % 13,7 % 28,2 % 28,9 % 100 % 27.149 27.335
(Sehr) Schlecht 30,6% 12,8% 27,4% 29,2% 100% 5.877 5.899

* Motorisierte Individualverkehr

 

** Öffentlicher Verkehr

 

SrV Tabelle 5.7: Verkehrsmittelanteile (nach Quartal)

 

Quartal Zu Fuß Fahrrad MIV ÖV Summe Ungewichtete Fallzahl Gewichtete Fallzahl
Januar –

März

30,7 % 11,9 % 27,9 % 29,5 % 100 % 36.081 36.673
April – Juni 28,7 % 21,1 % 24,9 % 25,4 % 100 % 37.894 37.975
Juli –

September

29,9 % 21,8 % 24,5 % 23,9 % 100 % 22.486 23.556
Oktober – Dezember 29,2 % 16,9 % 26,1 % 27,8 % 100 % 34.612 33.551

 

Die dargestellten Informationen liegen (ebenfalls jeweils als Tabellen 5.6 und 5.7) für alle Berliner Bezirke vor und sind unter folgendem Link öffentlich verfügbar:  https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsdaten/zahlen-und-fakten/mobilitaet-in-  staedten-srv-2018/.

Insgesamt schwanken die Anteile des Radverkehrs über das Jahr stärker als beispielsweise die Anteile des öffentlichen Verkehrs.

 

 

Frage 2:

 

Über welche Erkenntnisse verfügt der Senat hinsichtlich der unterschiedlichen Motivationen und Entscheidungsgründe der Verkehrsteilnehmer im Berufsverkehr für ihre Entscheidung, Rad, ÖPNV oder privates Kraftfahrzeug für den Weg zu und von der Arbeitsstelle zu nutzen?

 

Frage 3:

 

Verhalten sich Schwankungen bei der Nutzung von ÖPNV und/oder PKW-Verkehr umgekehrt proportional und korrelieren diese Nutzungsunterschiede?

 

Frage 4:

 

Wie unterscheiden sich diese Ausprägungen zwischen den Außenbezirken und den Innenstadtbezirken (außerhalb und innerhalb des Berliner S-Bahnringes)?

 

Antwort zu 2 bis 4:

 

Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 bis 4 gemeinsam beantwortet.

 

Auch in Bezug auf diese Fragen liefert das Forschungsprojekt „Mobilität in Städten – SrV

2018“ in Berlin zahlreiche Ergebnisse.

Allgemein ist hervorzuheben, dass Entscheidungen für oder gegen ein bestimmtes Verkehrsmittel immer multifaktoriell sind. Raumstrukturelle Faktoren, individueller ökonomischer Status, soziale Milieuzugehörigkeit, Verkehrsmittelverfügbarkeit, das Alter und viele weitere Faktoren wirken sich – mit gegenseitigen Abhängigkeiten – auf das Verkehrsmittelwahlverhalten aus. So spielt das Fahrrad insbesondere im Alter von 3 bis 17 Jahren sowie von 37 bis 53 Jahren eine überdurchschnittliche Rolle. Auch der ökonomische Status spielt bei der Verkehrsmittelwahl, aber auch grundlegend bei der Verkehrsmittelverfügbarkeit eine wichtige Rolle. Personen mit geringerem ökonomischen

 

Status nutzen häufiger den öffentlichen Nahverkehr, während Personen mit höherem ökonomischen Status häufiger den MIV nutzen.

Eine gute Erreichbarkeit des ÖV und ein dichter Takt wirken sich positiv auf die Nutzung dieser Verkehrsart aus – insbesondere für mittlere und weite Distanzen. Einschränkungen der Parkmöglichkeiten wirken sich negativ auf die MIV-Nutzung aus, eingeschränkte Möglichkeiten zum Fahrradparken negativ auf die Nutzung des Radverkehrs.

Topographische Faktoren, wie starke Steigungen, die die Fahrradnutzung negativ beeinflussen, sind in Berlin eher zu vernachlässigen. Jedoch spielt die zurückgelegte Entfernung eine wichtige Rolle bei der Verkehrsmittelwahl. Die mittlere in Berlin mit dem Fahrrad zurückgelegte Entfernung beträgt 3,6 km, was einen Großteil der unterschiedlichen modalen Anteile zwischen Innenstadt und Außenstadt erklärt. Jedoch ist bei der Entfernung und Affinität zur Fahrradnutzung auch die Entwicklung und Nutzungsakzeptanz des Pedelecs zu nennen. Die mittlere Reiseweite in Berlin mit diesen elektrisch-unterstützten Fahrrädern beträgt 6 km. Dies erhöht also den Nutzungsradius  des Fahrrads, auch im Berufsverkehr.

 

An einem mittleren Werktag werden Wege zum eigenen Arbeitsplatz mit einem Anteil von 14,2 % zu Fuß zurückgelegt, das Fahrrad hat einen Anteil von 19,7 %, 27,1 % der Wege werden im MIV zurückgelegt. Den höchsten Anteil weisen mit 39,0 % Wege mit dem ÖV auf (Gesamter Untersuchungsraum, alle Wege). Aussagen zu unterschiedlichen Motivationen und Entscheidungsgründen spezifisch zur Verkehrsmittelwahl im Berufsverkehr liegen nicht vor.

 

Aktuelle Analysen zu statistischen Abhängigkeiten und Beziehungen im Sinne der Frage 3 liegen dem Senat nicht vor, weshalb auch räumliche Differenzierungen im Sinne der Frage 4 nicht möglich sind. Unterschiede im Verkehrsverhalten zwischen Innerer Stadt und äußerer Stadt liegen aus den Steckbriefen der vorangegangenen Erhebung vor.

 

Für die Innere Stadt:

https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/verkehrsdaten/zahlen-und-fakten/mobilitaet-  in-staedten-srv-2013/srv_2013_berlin_steckbrief_innere.pdf

 

Für die äußere Stadt:

https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/verkehrsdaten/zahlen-und-fakten/mobilitaet-  in-staedten-srv-2013/srv_2013_berlin_steckbrief_aeussere.pdf

 

 

Berlin, den 26.10.2020 In Vertretung

 

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + zu Fuß mobil: Mobilität in Berlin — Wie wichtig ist dem Senat unsere Infrastruktur?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie bewertet der Senat den Stand der Sanierungen von #Radwegen, #Gehwegen und #Straßen allgemein in Berlin und in den einzelnen Bezirken (mit der Bitte um Auflistung)?

Antwort zu 1:

Die Straßen (Fahrbahnen, Geh- und Radwege und sonstige Nebenanlagen) in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis  entsprechenden Zustand zu erhalten, ist Aufgabe der Straßenbauverwaltung.  Dies ist ein stetiger Prozess, welcher im Rahmen der Leistungsfä­ higkeit des Straßenbaulastträgers  kontinuierlich gewährleistet wird. Die Pflichten des Stra­ ßenbaulastträgers werden in Berlin durch die Bezirke wahrgenommen.

Die Systematik der Straßenerhaltung teilt sich in

  • Bauliche #Unterhaltung (Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssi- cherheit, B. Schlaglochverfüllung)
  • #Instandhaltung (auf der Oberfläche B. Fräsen, Beschichten)
  • #Instandsetzung (an der Deckschicht, Deckschicht 3 – 4 cm ersetzen)
  • #Erneuerung (Ersatz des gesamten gebundenen Aufbaus oder Ersatzneubau – mit Umgestaltung)

Auf Grund der zeitweise beschränkten Haushaltslage vor einigen Jahren mussten notwen­ dige Erhaltungsmaßnahmen  unter ungünstigen monetären Bedingungen durchgeführt werden, das Niveau der Substanzerhaltung  konnte jedoch auch unter diesen Umständen aufrechterhalten werden. Ein „Stand der Sanierungen“ kann aufgrund der Kontinuität der Aufgabenbearbeitung  nicht festgestellt werden.

Frage 2:

Welche Maßnahmen zur Erfassung des Sanierungsstandes der Gehwege, Radwege und Straßen in Berlin wurden bereits getätigt?

Antwort zu 2:

Der Sanierungsstand der baulichen Anlagen der Berliner Straßen wird nicht erhoben. Der­ zeit erfolgt die Erhebung des Zustandes der Fahrbahnen des Hauptverkehrsnetzes als standardisierte Zustandserfassung  und -bewertung (ZEB). Mit Vorlage und Auswertung dieser Zustandsdaten können entsprechende bezirksweise Auswertungen  durchgeführt und zur Verfügung gestellt werden.

Frage 3:

Welche Maßnahmen der Sanierung wurden in den letzten fünf Jahren zur Gehweg-, Radweg- und Straßensanierung  getätigt  (aufgeschlüsselt  nach Bezirken)?

Antwort zu 3:

In den letzten fünf Jahren haben die Bezirke nachstehende Anzahl von Sanierungen im Sonderprogramm  Straßensanierung getätigt:

  #Fahrbahn #Gehweg #Radweg
Anzahl Anzahl Anzahl
01 Mitte 31 15 0
02 Friedrichshain- Kreuzberg  

44

 

11

 

2

03 Pankow 106 39 1
04 Charlottenburg- Wilmersdorf  

55

 

8

 

0

05 Spandau 30 9 1
06 Steglitz- Zehlendorf  

103

 

44

 

0

07 Tempelhof- Schöneberg  

78

 

14

 

0

08 Neukölln 39 45 0
09 Treptow- Köpenick  

58

 

12

 

0

10 Marzahn- Hellersdorf  

113

 

33

 

0

11 Lichtenberg 66 47 0
12 Reinickendorf 62 21 0

 

2015 – 2019

Bezirk

 

Zu diesen Maßnahmen kommen zahlreiche Sanierungsmaßnahmen , die die Bezirke ei­ genverantwortlich getätigt haben.

Frage 4:

Wie bewertet der Senat die getätigten Maßnahmen? Wo sieht der Senat Potential in der Erweiterung der Sa­ nierungen?

Antwort zu 4:

Die von den Straßen- und Grünflächenämtern der Bezirke durchgeführten Maßnahmen der Straßenunter- und -erhaltung entsprechen den geltenden rechtlichen und technischen Regelungen und sind im Rahmen der Leistungsfähigkeit wirtschaftlich und zielführend.

Durch die bisher ausgereichten Sonderprogramme (z.B. Schlaglochprogramm)  wird die Straßenerhaltung verstetigt. Als Werkzeug für die Optimierung der Erhaltungsressourcen wird entsprechend dem Beschluss des Abgeordnetenhauses  vom 22.06.2017 ein Erhal­ tungsmanagementsystem  für die Straßen Berlins (EMS) aufgebaut. Zu diesem gehört un­ ter anderem die regelmäßige Erfassung und Bewertung des baulichen Zustands der Stra­ ßen (ZEB). Im Weiteren wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/24484 verwie­ sen.

Eine Ausweitung von Erhaltungsmaßnahmen kann nur im Rahmen der Ressourcen der Baulastträger, der Bauwirtschaft und der Infrastruktur selbst erfolgen, da diese in ihrer Ver­ kehrsfunktion auch während der Bauzeit in erforderlichem Umfang zur Verfügung stehen muss.

Frage 5:

Welche Maßnahmen sollen in Zukunft für die Sanierung der Gehwege, Radwege und Straßen getätigt werden?

Antwort zu 5:

Auch in Zukunft soll die Straßeninfrastruktur  kontinuierlich und wirtschaftlich effektiv und gemäß der geltenden Rechtslage erhalten werden.

 

Frage 6:

Über welche Mittel und Möglichkeiten verfügen die Bezirke, um individuell Gehwege, Radwege und Straßen sanieren zu lassen?

Antwort zu 6:

Den Bezirken stehen im Doppelhaushalt 2020 / 2021 für die Unterhaltung des Straßenlan­ des und somit für die individuelle Sanierung von Gehwegen, Radwegen und Straßen die in nachstehender Tabelle aufgeführten Haushaltmittel zur Verfügung.

 

 

 

Bezirk

2020

 

Kapitel 38 00

Titel 521 01 Unterhaltung des Straßen- lands

2021

 

Kapitel 38 00

Titel 521 01 Unterhaltung des Straßen- lands

Mitte 3.128.000 € 2.828.000 €
Friedrichshain – Kreuzberg 1.645.000 € 1.595.000 €
Pankow 3.952.000 € 3.952.000 €
Charlottenburg – Wilmersdorf 3.447.000 € 3.447.000 €
Spandau 2.739.000 € 2.639.000 €
Steglitz – Zehlendorf 3.737.000 € 3.737.000 €
Tempelhof – Schöneberg 3.029.000 € 2.979.000 €
Neukölln 2.404.000 € 2.404.000 €
Treptow – Köpenick 3.983.000 € 3.983.000 €
Marzahn – Hellersdorf 3.499.000 € 3.523.000 €
Lichtenberg 3.397.000 € 3.397.000 €
Reinickendorf 2.876.000 € 2.876.000 €

 

Über den Einsatz dieser Mittel entscheiden die bezirklichen Straßen- und Grünflächenäm­ ter eigenverantwortlich.

Frage 7:

Wie werden diese Mittel ausgeschöpft  und wo wurden sie verwendet?

Antwort zu 7:

Die Ausschöpfung der Mittel des Sonderprogramms  Straßensanierung lag in den letzten fünf Jahren zwischen 81,2 % und 101,3 % (einer geringfügigen  Übersteuerung hatte die Senatsverwaltung für Finanzen zugestimmt).  Die Ausschöpfung der bezirklichen Mittel zur Straßenunterhaltung  ist dem Senat nicht bekannt.

Berlin, den 06.10.2020 In Vertretung

 

lngmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radschnellweg Panke-Trail braucht bis zu sechs Brücken, aus Berliner Morgenpost

https://draft.blogger.com/blog/post/edit/13214212/4075488707984716422

60 Millionen Euro für 18 Kilometer lange Strecke von #Pankow bis nach #Mitte: So soll der #Panke-Trail durch Berlins Nordosten verlaufen.

Hier die Querung durch das künftige neue Stadtquartier #Pankower Tor, dort das #Kopfsteinpflaster und eine #Spielstraße in Prenzlauer Berg: der #Radschnellweg Panke-Trail soll dem umweltfreundlichen Verkehr im Nordosten Berlins einen entscheidenden Schub geben. Doch die 18 Kilometer lange Strecke zwischen dem S-Bahnhof #Karow und den Zielpunkten im Bezirk Mitte ist mit einigen Schwierigkeiten gespickt.

Wie man sich die Vorzugsvariante für die zumeist vier Meter breite, beleuchtete Trasse im Detail vorzustellen hat, zeigte die landeseigene Entwicklungsgesellschaft #Infravelo nun bei der ersten offiziellen Präsentation. Im nördlichen Streckenteil führt der Trail vom S-Bahnhof Karow aus neben dem Damm der Zugstrecke her, ab dem Bahnhof Pankow- #Heinersdorf zieht sich ein Ast zur Straße #Esplanade über #Gesundbrunnen bis zum S-Bahnhof #Nordbahnhof, der andere Ast durch das Quartier Pankower Tor und durch den #Kollwitzkiez in Prenzlauer Berg bis zur Torstraße.

Auch einen ersten Kostenrahmen gab Janosch Krol, der Projektverantwortliche für den Panke-Trail, an: Rund 60 Millionen Euro müsste das Land Berlin ausgeben. Aus Sicht der Infravelo eine lohnende Investition. „Selbst bei sehr hohen Baukosten würde der Nutzen die Kosten …

Radverkehr: Immer an der Wand lang Der Berliner Mauerweg – 160 Kilometer voller Erinnerungen Entlang der früheren Grenze stehen Neubauträume, Vereinsräume, Kiefern, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/immer-an-der-wand-lang-der-berliner-mauerweg-160-kilometer-voller-erinnerungen/26236794.html

Entlang der früheren #Grenze stehen Neubauträume, Vereinsräume, Kiefern – und die Erinnerungen überlagern sich. Eine Radtour in vier Etappen.

1. Etappe: Abgeordnetenhaus – Lichterfelde Süd

Ein Spätsommermorgen in Mitte, die Wetteraussichten sind gut, die Reifen des Fahrrads prall. Ideale Bedingungen für die #Südwest-Etappe des #Mauerwegs. Hier, in der Stallschreiberstraße, müssen die Zeitzeugen doch irgendwo noch leben! Da kommt Ursula Christiani auf ihrem Weg zur Grippeschutzimpfung vorbei. Die Rentnerin zeigt nach oben. „Von diesem Balkon flogen regelmäßig kleine Würstchen.“ Wie bitte? „Für die Wachhunde!“

Christiani musste hier 1962, ein Jahr nach dem Mauerbau, mit ihrem Mann in eine Einraumwohnung ziehen, weil es sonst nichts gab. Heute stehen gegenüber schicke Neubauten, verziert mit bunten Farbbombenflecken.

Von der Stallschreiberstraße führt ein #Zickzackkurs zur Spree, ab der Sonnenallee ist der #Radweg für ein paar Kilometer durch Holzpaletten vom motorisierten Verkehr getrennt. Doch die Autogeräusche der #A113 Richtung Süden sind zu hören, blaue Schilder zu sehen. Es fühlt sich an, wie mit dem Fahrrad über die #Autobahn zum neuen #Großflughafen zu fahren.

An der Schallmauer zur A113 steht Roman Bartkowski in Funktionshose …

Bahnhöfe + Radverkehr: Anbindung des Ostkreuz an den Kaskelkiez, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist eine vorzeitige temporäre Anbindung des #Kaskelkiez beispielsweise über die #Marktstraße an den
wichtigen Verkehrsknoten #Ostkreuz geplant? Wenn ja,
a) Bis wann ist mit der Realisierung einer solchen Anbindung zu rechnen?
b) Ist auch eine Fläche vorgesehen, damit #Radfahrende in Bahnhofsnähe ihre Fahrräder sicher abstellen
können?
Antwort zu 1:
Die Grün Berlin GmbH hat wie folgt geantwortet:
„Aktuell befinden sich alle für die Realisierung des nordwestlichen Vorplatzes am Bahnhof
Berlin Ostkreuz benötigten Flächen noch im Eigentum der Deutschen Bahn AG. Um
kurzfristig eine temporäre Anbindung des Kaskelkiezes über die Marktstraße zu
ermöglichen, wird aktuell durch die Grün Berlin GmbH auf Basis eines
Gestattungsvertrages zwischen der Grün Berlin GmbH und der Deutschen Bahn AG ein
#Fußgängerschutzgang errichtet. Die Fertigstellung ist bis voraussichtlich Mitte Oktober
2020 geplant.
2
Aufgrund der zu gewährleistenden Rettungs-, Liefer- und Baustellenzufahrten auf dem
Grundstück der Deutschen Bahn ist eine temporäre Errichtung von #Fahrradstellplätzen
nicht möglich.“
Frage 2:
Bis wann ist mit einer dauerhaften Anbindung des Kaskelkiez zu rechen?
Antwort zu 2:
Die Grün Berlin GmbH hat wie folgt geantwortet:
„Die bauliche Realisierung der nördlichen Vorplätze ist von zahlreichen Faktoren, wie der
Klärung der Grundstücksübertragungen an das Land Berlin und der tiefbaulichen
Erschließung bzw. dem Bau der unterirdischen Anlagen zur Regenentwässerung durch
die Berliner Wasserbetriebe, abhängig. Die Planungen hierzu laufen aktuell. Mit dem Bau
der nördlichen Vorplätze kann voraussichtlich 2023 begonnen werden. Es wird von einer
Bauzeit nicht unter 12 Monaten ausgegangen.“
a) Sind bei der dauerhaften Anbindung auch auf Lichtenberger Seite des Ostkreuzes Fahrradabstellanlagen
in Bahnhofsnähe vorgesehenen?
Antwort zu 2a:
Die Grün Berlin GmbH hat wie folgt geantwortet:
„Im Rahmen des Projektes „Gestaltung der Vorplätze am Bahnhof Ostkreuz“ werden
Fahrradstellplätze in unterschiedlichen Abstellanlagen-Typen in maximal möglicher
Kapazität geplant. Hierbei müssen jedoch auch die weiteren Nutzergruppen sowie die
Bedarfe von Feuerwehr, Rettungsfahrzeugen, Lieferverkehr und öffentlichem Nahverkehr
einschließlich Schienenersatzverkehr berücksichtigt werden. Insbesondere der
nordöstliche Vorplatz bietet aufgrund des geringen zur Verfügung stehenden Platzes leider
keine Möglichkeiten, umfangreiche Fahrradabstellanlagen zur integrieren.“
b) Wenn ja, welche Art von Abstellanlagen sind geplant und für wie viele Fahrräder werden sie Platz bieten?
Antwort zu 2b:
Die Grün Berlin GmbH hat wie folgt geantwortet:
„Es sind 14 Abstellplätze an 7 Fahrradbügeln im Bereich der Treppenanlagen
Kynastbrücke geplant.“
c) Sind dabei ebenfalls spezielle Abstellanlagen für Lastenräder vorgesehen?
d) Sind Flächen zum Abstellen von Leihrädern bzw. e-Scootern vorgesehen?
Antwort zu 2c und 2d:
Die Grün Berlin GmbH hat wie folgt geantwortet:
„Für Lastenräder, Leihräder bzw. e-Scooter sind aktuell aufgrund der engen räumlichen
Situation im Bereich des nordöstlichen Vorplatzes keine speziellen Abstellanlagen
vorgesehen.“
3
Frage 3:
Wie ist der Planungsstand zu weiteren Fahrradabstellanlagen am Ostkreuz am Ausgang Neue
Bahnhofstraße/Sonntagstraße?
a) Wie bewertet der Senat die aktuelle Situation für Fahrradparken in diesem Bereich, insbesondere in der
Neuen Bahnhofstraße und Sonntagsstraße?
Antwort zu 3a:
Das Land Berlin hat sich das Ziel gesetzt, den Anteil des Radverkehrs am Modal-Split,
insbesondere durch eine Verlagerung der Fahrten des Motorisierten Individualverkehrs
(MIV) zum Radverkehr, weiter zu erhöhen. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, muss
die Radverkehrsinfrastruktur verbessert und weiter ausgebaut werden. Bei diesem Ausbau
hat nach Einschätzung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz das
Fahrradparken auch in der Neuen Bahnhofstraße und Sonntagsstraße eine große
Bedeutung, denn ein hochwertiges Angebot an Fahrradabstellanlagen trägt wesentlich
dazu bei, die Fahrradnutzung zu erhöhen. Der Bedarf an Fahrradabstellanlagen am
Bahnhof Ostkreuz soll unter anderem mit einem Fahrradparkhaus gedeckt werden. Wie
hoch der Bedarf ist und wie dieser berechnet wurde, ist auf der Internetseite der GB
infraVelo GmbH dargestellt: https://www.infravelo.de/projektarten/fahrradparken/standortund-potenzialanalysen/#c1145.
b) Ist geplant bis zur Fertigstellung des Fahrradparkhauses auf Friedrichshainer Seite temporäre
Fahrradabstellanlagen im Bereich des Bahnhofvorplatzes, der derzeit in großen Teile eine ungenutzte Brache
ist, zu installieren?
c) Wenn ja, bis wann werden weitere Fahrradabstellanlagen eingerichtet und wie viele?
d) Sind dabei spezielle Abstellanlagen für Lastenräder vorgesehen?
e) Sind Flächen zum Abstellen von Leihrädern bzw. e-Scootern vorgesehen?
Antwort zu 3b-e:
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat wie folgt geantwortet:
„Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat derzeit keine laufenden Planungen zu
Fahrradabstellanlagen im Bereich Neue Bahnhof- und Sonntagstraße. Die Flächen
jenseits der genannten Straßen einschließlich der Gehwege sind kein Eigentum des
Bezirks.“
Berlin, den 29.09.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Radverkehr: Streitgespräch über Pop-up-Radwege „Nimmt man Autos eine Spur weg, ist diese nicht verloren“, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/streitgespraech-ueber-pop-up-radwege-nimmt-man-autos-eine-spur-weg-ist-diese-nicht-verloren/26209688.html

#Pkw-Fahrer, #Radler und #Fußgänger – alle leiden unter dem #Verkehrskollaps der Metropolen. Der ADFC will städtischen Raum neu verteilen. Ein Streitgespräch.

Rebecca Peters ist stellvertretende Bundesvorsitzende des #ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club). Sie studiert nachhaltige Stadtentwicklung und Verkehrsgeographie.

Bernd Petelkau sitzt seit 2017 für die CDU als Abgeordneter im Landtag von NRW. Der 55-Jährige ist auch Vorsitzender des CSU-Stadtverbandes und der CDU-Fraktion im Stadtrat #Köln.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die #Pop-up-Radwege, kurzfristig abgeklebte Spuren für Radfahrer, als unzulässig bezeichnet. Köln hatte als eine der ersten Städte Pop-up-Radwege von vornherein ausgeschlossen. Fühlen Sie sich bestätigt?

Bernd Petelkau: Zumindest zeigt uns das Berliner Urteil, dass die Kölner Strategie des nachhaltigen Ausbaus besser funktioniert als Berliner Aktionismus. Wir haben das Thema Pop-up-Fahrradwege in Köln intensiv diskutiert, sind aber zu dem Schluss gekommen, dass der Ausbau des …

Radverkehr: Friedrichshain bekommt drei Kilometer lange Fahrradstraße aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/nachrichten/article230485910/Friedrichshain-bekommt-drei-Kilometer-lange-Fahrradstrasse.html

Die Strecke für #Radfahrer verläuft über die #Palisadenstraße, den #Weidenweg und die #Rigaer Straße.

Friedrichshain bekommt eine neue #Fahrradstraße. Wie das Bezirksamt mitteilte, wird die Strecke Palisadenstraße – Weidenweg – Rigaer Straße seit Montag eingerichtet. „Wir schaffen auf einer Strecke von drei Kilometern mehr #Verkehrssicherheit für Radfahrende und folgen damit den Zielen des Berliner Mobilitätsgesetzes“, teilte Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) dazu mit.

Die neue Fahrradstraße verläuft zwischen der Lichtenberger Straße im Westen und dem S-Bahnhof Frankfurter Allee im Osten. Sie biete eine Alternative zu Frankfurter Allee/Karl-Marx-Allee sowie eine „attraktive Radverbindung“ nach Mitte und Prenzlauer Berg mit Anschluss an den S-Bahnhof Frankfurter Allee, wie das Bezirksamt weiter mitteilte.

Die Behörde schreibt, Fahrradstraßen stellten eine eindeutige Route dar und würden Radfahrern mehr Platz und Komfort bieten, indem sie nebeneinander …