U-Bahn-Ärger? Ansage vom Chef? Berlins Verkehrssenatorin wehrt sich gegen Kritik. „Früher wurde viel zu wenig in die #U-Bahn investiert“, sagt Regine #Günther. Die #Verkehrschefin äußert sich jetzt doch zum Verkehr in Berlin. Zwei Tage nach Veröffentlichung der #U-Bahn-Sperrungen in der West-City durch den Tagesspiegel meldete sich jetzt Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne). In einer Stellungnahme, die sie am Donnerstag verschickte, widerspricht sie Angaben, dass es für die im Januar und Februar gesperrten U-Bahn-Linien 2 und 3 „keinen #Ersatz“ gibt.
„Auf der #U1 werden doppelt so viele Züge fahren wie sonst und in der City West werden #Buslinien bei Bedarf #verstärkt“, schreibt die Verkehrssenatorin. „Insofern ist die Meldung, dass es keinen Ersatz gäbe, nicht richtig.“
Schöneberg –Ich war eben nur mal ganz schnell Schrippen kaufen! Ich musste die Oma vom Arzt holen! Ich habe ein Paket ausgeliefert! Das sind Ausreden, die sich Busspurbetreuer der BVG, Polizeibeamte und Ordnungsamtsleute anhören müssen, wenn sie einen Falschparker zur Rede stellen. Mal eben in zweiter Reihe parken, weil man etwas zu erledigen hat, selbst wenn dabei auch der Radweg und die Busspur blockiert werden – dieses rücksichtslose Verhalten unzähliger Autofahrer ist in Berlin an der Tagesordnung. So auch auf der Busspur in der Schöneberger Hauptstraße: Hier haben die Polizei, Ordnungsamt und BVG allein vom 8. Oktober bis 30. November 1256 Fahrzeuge umgesetzt.
Außerdem ahndeten die Ordnungshüter 7555 Ordnungswidrigkeiten, berichtete Stadträtin Christiane Heiß (Grüne) am Mittwoch. Auch 2019 werde kontrolliert, sagte sie.
Bezirk hofft auf eigenen Abschleppdienst der BVG
Zufrieden zeigte sich Heiß mit dem Ergebnis aber noch nicht: „Wir hätten noch viel mehr Fahrzeuge umsetzen lassen, wenn das von uns beauftragte Unternehmen dies geschafft hätte“, bedauerte sie. Dessen Kapazitäten reichten nicht, um alle Aufträge auszuführen. So hoffe der Bezirk, dass die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bald ihren eigenen Abschleppdienst …
In den vergangenen Jahren wurden bereits die Nord-Süd-, die Ost-West-Strecken sowie 2018 der Ring mit dem #Zugbeeinflussungssystem für die S-Bahn Berlin (#ZBS) ausgestattet und in Betrieb genommen. Nun ist die S-Bahn-Strecke zwischen #Westkreuz und #Spandau an der Reihe.
Das System, das eine automatische Zwangsbremsung auslöst, wenn versehentlich die Geschwindigkeit überschritten oder ein Haltesignal missachtet wird, ist bereits im Sommer eingebaut worden. Nun erfolgt die #Inbetriebnahme. Dazu werden diverse Abnahmen, ein #Softwarewechsel und zahlreiche #Messfahrten durchgeführt. In dieser Zeit können die S-Bahnzüge der Linien #S3 und #S9 zwischen Westkreuz und Spandau nicht fahren. Stattdessen werden #Busse eingesetzt.
Bitte nutzen Sie folgende Umfahrungsmöglichkeiten
Züge des Bahnregionalverkehrs: RE2, RE4, RE6, RB10, RB13, RB14
U7: Eignet sich besonders zwischen Charlottenburg (U-Bf Wilmersdorfer Straße) und Rathaus Spandau.
U2: Eignet sich für Fahrgäste nach Olympiastadion ab Zoologischer Garten bzw. Kaiserdamm (Messe Nord/ICC). Achtung: Der U-Bf Olympia-Stadion (U2) liegt rund 800 Meter Fußweg vom S-Bf Olympiastadion (S 3, S 9) entfernt.
Fahrgäste der #U7 können sich über ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk freuen. Der #U-Bahnhof #Karl-Marx-Straße ist seit dem heutigen Donnerstag, 20. Dezember 2018, #stufenlos erreichbar. Am Nachmittag ging der neu gebaute #Aufzug in Betrieb. Damit ist die 1926 eröffnete Station jetzt einer von insgesamt 125 #barrierefrei zugänglichen BVG-Bahnhöfen. (117 Bahnhöfe mit Aufzügen).
Die Kosten für diesen Aufzug belaufen sich auf rund 1,5 Millionen Euro.
Wie viele und an welchenStandorten wurden bereits #Fahrradabstellanlagen seit dem Jahr 2017 eingerichtet? Bitte nach Jahr, Bezirken und Standorten mit jeweiliger Anzahl der neuen Stellplätze auflisten.
Antwort zu 1:
Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet: Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin:
„Über die #Fahrradabstellplätze (#Radbügel) werden keine exakten Statistiken geführt. Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf stehen ca. 13.000 Radbügel,die im Rahmen der Fortschreibung des Fahrradanlagenabstellkonzeptes ermittelt wurden.“
Steglitz-Zehlendorf von Berlin:
„Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wurden an folgenden Stellen Kreuzberger Bügel aufgestellt:
3 Stück Onkel-Tom-Str. 50
3 Stück an der Bushaltestelle Teltower Damm/
Am Rehwechsel
3 Stück Onkel-Tom-Str./ Potsdamer Str.
2 Stück Martin-Buber-Str. 18
13 Stück Teltower Damm 13 (Bio
Company)
17 Stück U-Bahnhof Dahlem Dorf
12 Stück U-Bahnhof
Schlossstr.
23 Stück auf
dem Gelände des Jugendausbildungszentrums
3 Stück Hubertusstr. 14
1 Stück Schlossstr./ Ahornstr.
90 Bügel sind am Jungfernstieg in Höhe des S-Bahnhof Lichterfelde Ost geplant,
von denen ca. 20 noch
dieses Jahr eingebaut
werden.
In den Schuljahren 2016/17 und 2017/18
wurden insgesamt 1075 Radbügel an 13 Schulen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf (Droste Hülshoff Gymnasium, Schadow- Gymnasium, Anna-Essinger-Gemeinschaftsschule, Lilienthal Gymnasium, John F. Kennedy Schule, Goethegymnasium, Dreilindengrundschule, Beethoven Gymnasium, Grundschule an der Bäke,
Max von Laue Schule, Grundschule am Insulaner, Wilma- Rudolph-Oberschule, Gartenarbeitsschule) eingebaut.
An der Johannes-Tews-Grundschule wurden 324
Stellplätze in Form
von
Übersicht Aufstellung Fahrradständer im öffentlichen Straßenland in 2017/2018
Anzahl
Akazienstraße, Apostel-Paulus- Kirchplatz
13
Akazienstraße gegenüber Haus-Nr. 14- 18
11
Akazienstraße, Ecke Hauptstraße
2
Yorckstraße/Bautzener Str.
8
Eisenacher Straße/Luitpoldstraße
4
Tempelhofer Damm/Alt-Tempelhof
13
Tempelhofer Damm/Peter-Strasser-Weg
9
Tempelhofer Damm/Thuyring
4
Cheruskerstraße gegenüber Einmündung Rossbachstraße
8
Summe
72
Neukölln von Berlin:
„Bis zum 31.12.2017 wurden rund 2.500 Anlehnbügel überwiegend im Gehwegbereich errichtet. Im Jahr 2018 wurden/werden insgesamt (Finanzierung Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – SenUVK
und diverse Baumaßnahmen durch den Bezirk) ca. 1050 Anlehnbügel aufgestellt. Davon befinden sich 265 Bügel auf der Fahrbahn (entspricht ca. 85 Pkw-Stellplätzen).
Für die Auswahl der Standorte
im Jahr 2018 haben
wir uns auf Nord-Neukölln fokussiert.“
Reinickendorf von Berlin:
„S Bahnhof Wittenau 74 Stellplätze 2017
S Bahnhof Hermsdorf
74 Stellplätze (52 Stellplätze ersetzt) 2017 Franz-Marc-Grundschule und
Julius-Leber-Sekundarschule
Treskowstraße 16 Stellplätze 2017/18
Till-Eulenspiegel-Grundschule
Humboldtstraße
32 Stellplätze
2017/18
Peter-Witte-Grundschule
Rathauspromenade
106 Stellplätze
2017/18
Alfred-Brehm-Grundschule
Ascheberger Weg
30 Stellplätze
2017/18
Grundschule in den Rollbergen
Waldshuter Zeile 6
52 Stellplätze
2017/18
U-Bahnhof Borsigwerke
30 Stellplätze
2018
S-Bahnhof Tegel/Eschachstraße
238 Stellplätze
2018“
Frage 1 a):
Wo konnten vorgeschlagene Fahrradabstellanlagen noch nicht realisiert werden und aus welchen Gründen?
Antwort zu 1 a):
Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet: Pankow von Berlin:
„Durch den Bezirk Pankow wurden 2017 und 2018 keine Fahrradabstellanlagen realisiert. Grund dafür ist, dass die seit Januar 2017 geplante und finanziell gesicherte Einstellung von 2 VZÄ (Vollzeitäquivalenten) Planungsingenieuren, mit der Aufgabe der
Verbesserung der Fahrradinfrastruktur im Bezirk Pankow, aus Gründen
von Bewerbermangel erst im 3. Quartal 2018 erfolgreich
abgeschlossen werden konnte.“
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin:
„Zu a) und b)
können keine genauen Angaben
gemacht werden. Die Erhöhung der Zahl an Fahrradabstellanlagen ist das erklärte
Ziel des Bezirksamts, Haupthindernis sind vor allem fehlende personelle Ressourcen. Im Frühjahr 2019 wird die vom Bezirksamt beauftragte Fortschreibung des Fahrradabstellanlagenkonzepts vorliegen, anhand
derer ein priorisierter Ausbau erfolgen soll.
Bei der Auswahl der Standorte
für Fahrradabstellanlagen ist regelmäßig zu prüfen,
ob Beeinträchtigungen für den öffentlichen Verkehr eintreten
(Barrierewirkung für Fußgänger).
Ist
dies der Fall, so muss die Installation versagt werden.“
Steglitz-Zehlendorf von Berlin:
„Der zuständigen Fachabteilung im Bezirksamt wurden noch weitere Standorte für Radabstellanlagen vorgeschlagen, die noch geprüft werden müssen. Diese Prüfung konnte auf Grund fehlender personeller Kapazitäten noch nicht realisiert werden.“
Neukölln von Berlin:
„2018 konnten in der Weserstraße und Selchower Straße
keine Fahrradabstellanlagen eingerichtet werden auf Grund von Baustelleneinrichtungen, die zum Zeitpunkt der Planung nicht vorhersehbar waren, diese Standorte werden im Frühjahr 2019 nachgeholt, es handelt
sich hierbei um ca. 22
Stück auf der Fahrbahn.“
Reinickendorf von Berlin:
„Entfällt.“
Frage 1 b):
Wie viele Standorte wurden abgelehnt und aus welchen Gründen?
Antwort zu 1 b):
Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet: Pankow von Berlin:
„Es wurden keine Standorte abgelehnt, sondern für die Realisierung 2019
gesammelt.“
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin:
„Siehe Antwort
zu 1
a).“
Steglitz-Zehlendorf von Berlin:
„Bislang wurden keine Standorte abgelehnt.“
Neukölln von Berlin:
„Es wurden keine abgelehnt.“
Reinickendorf von Berlin:
„Entfällt.“
Frage 1 c):
Wie viele
Fahrradabstellanlagen wurde jeweils
2017 und 2018
aus dem
Fahrradbügel-Programm
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanziert? Bitte nach Bezirken
und Jahr auflisten.
Antwort zu 1 c):
Im Jahr 2017 wurden
aus dem Fahrradbügel-Programm der SenUVK in acht Bezirken insgesamt circa 2.000 Fahrradstellplätze errichtet. Die Aufteilung der zu errichtenden Fahrradstellplätze auf die acht Bezirke ist wie folgt:
Friedrichshain-Kreuzberg
ca. 70
Spandau
ca. 80
Steglitz-Zehlendorf
ca. 80
Tempelhof-Schöneberg
ca. 770
Neukölln
ca. 340
Marzahn-Hellersdorf
ca. 180
Lichtenberg
ca. 180
Reinickendorf
ca. 300
Die Anzahl der Fahrradabstellanlagen, die im Jahr
2018 aus dem Fahrradbügel-Programm der SenUVK finanziert werden, kann erst nach Abrechnung der umgesetzten Maßnahmen beziffert werden. Vor Abschluss des Haushaltsjahres 2018 ist hierzu keine Aussage möglich.
Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet:
Pankow von Berlin:
„Vom Bezirksamt Pankow wurden 2017 und 2018 keine Fahrradabstellanlagen aus dem Fahrradbügelprogramm der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz realisiert.“
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin:
„Es wurden aus personellen Gründen
keine Mittel abgerufen.“
Steglitz-Zehlendorf von Berlin:
„Aus dem Fahrradbügel-Programm der SenUVK wurden mindestens 39 Bügel (12 Stück am U-Bahnhof Schlossstr., 23 Stück auf dem Geländes
des Jugendausbildungszentrums, 3 Stück in der Hubertusstr. 14 und einer an der Ecke Schlossstr./Ahornstr. sowie die 324 Stellplätze an der Johannes-Tews-Grundschule finanziert.“
Neukölln von Berlin:
„Es liegt keine Datengrundlage für 2017 vor. 2018 wurden
971 Anlehnbügel über das Fahrradbügel-Programm der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz finanziert; zusätzlich wurden in diversen Baumaßnahmen weitere Anlehnbügel finanziert,
z.B. Karl-Marx-Straße, Donaustraße und Weigandufer.“
Reinickendorf von Berlin:
„Alle Schulstandorte und der U-Bahnhof
Borsigwerke wurden aus dem Fahrradbügelprogramm der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanziert.“
Frage 1 d):
Wie viele der eingereichten Vorschläge aus der Stadtgesellschaft für das Fahrradbügelprogramm konnten demnach insgesamt
in den Bezirken
umgesetzt werden?
Antwort zu 1 d):
Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet: Pankow von Berlin:
„Vom Bezirk
Pankow wurde
bisher
kein Vorschlag aus der
Stadtgesellschaft für das
Fahrradbügelprogramm umgesetzt.“
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin:
„Siehe vorherige Antworten.“
Steglitz-Zehlendorf von Berlin:
„Es ist geplant, alle Vorschläge aus der Stadtgesellschaft umzusetzen.“
Neukölln von Berlin:
„Es wurden 43 eingereicht (einige doppelten sich). Davon wurden 15 komplett umgesetzt und 3 teilweise. 8 (davon
einige doppelt) können aus Platzgründen bzw. Planungsbefangenheit nicht umgesetzt werden.“
Frage 2):
Wie viele neue Fahrradabstellanlagen sind in Berlin für das Jahr 2019 geplant?
Bitte nach Bezirken
auflisten.
Antwort zu 2:
Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet: Pankow von Berlin:
„Gemäß dem bisherigen Planungsstand sind seitens des Bezirkes
Pankow für das Jahr 2019 Fahrradbügel an 90 Standorten geplant. Die genaue Anzahl
der Fahrradabstellplätze kann nach derzeitigem Planungsstand noch
nicht beziffert werden.“
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin:
„Bei allen Planungen im öffentlichen Straßenland durch das Straßen-
und Grünflächenamt wurden und werden potentielle Aufstellmöglichkeiten für Fahrradabstellanlagen identifiziert und nach Möglichkeit umgesetzt.
Darüber hinaus soll die Installation von mindestens 500 Bügeln nach dem o.g. Konzept umgesetzt werden.“
Steglitz-Zehlendorf von Berlin:
„Die bereits geplanten Fahrradabstellanlagen, die im laufenden Jahr nicht mehr aufgestellt werden konnten, sollen in 2019 gebaut werden. Weitere Planungen sind noch im Prozess.“
Tempelhof-Schöneberg von Berlin:
„Übersicht Spielplätze für neue Fahrradbügel:
Name
Bügel
Spielpatz Küstriner Platz
4
Spielpatz Taunustraße
4
Spielplatz Feldstedter Weg 30
4
Spielplatz Maximilian-Kaller-Str
4
Spielplatz Hildburghauser Str.
4
Spielplatz Ahrensdorfer Str.
4
Spielplatz Gutspark Marienfelde
4
Spielplatz Richterstr.
4
Spielpatz Marienhöhe
4
Spielplatz Bundesring Süd
2
Spielplatz Bäumerplan
4
Spielplatz Burgemeisterstraße
4
Spielplatz Leuthener Platz
4
Spielplatz Naumannstr.
3
Spielplatz Neue Steinmetzstr.
3
Spielplatz Geisberg/Motzstr.
3
Spielplatz Frobenstr.
4
Georg-von-Büchner-Gymnasium
20
Summe
83
Darüber hinaus hat der Bezirk
ein Konzept
vergeben, um die anteiligen
ca. 7500
Fahrradständer, die noch zu schaffen sind,
systematisch zu priorisieren.“
Neukölln von Berlin:
„Ca. 600-800, vorzugsweise werden diese in Süd-Neukölln an Kitas, Spielplätzen und öffentlichen Plätzen aufgestellt. In Nord-Neukölln werden Anfragen aus 2018 berücksichtigt und der neue Aufruf der vom Bezirk gestartet worden ist. Bis dato sind über 35 Vorschläge / Wünsche
eingegangen. Anfragen können über die Internetseite: https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und- gruenflaechenamt/strassen-und-verwaltung/artikel.756779.php
eingereicht werden.“
Reinickendorf von Berlin:
„Benjamin-Franklin-Sekundarschule, Sommerfelder Straße 16 Stellplätze Ringelnatz-Grundschule, Wilhelm-Gericke-Straße 8 Stellplätze
Ellef-Ringnes-Grundschule, Im Erpelgrund 30 Stellplätze
Bertha-von-Suttner-Gymnasium, Reginhardstraße 172 94 Stellplätze Albrecht-Haushofer-Schule, Kurzebracker Weg, Stolpmünder Weg 150 Stellplätze Rathaus Reinickendorf ca. 100 Stellplätze“
Frage 3)
An welchen Orten konnten 2018 bereits
Doppelstockparker errichtet werden bzw. wo sind diese noch geplant?
Antwort zu 3:
Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet: Pankow von Berlin:
„Vom Bezirk Pankow wurden 2018 keine Doppelstockparker errichtet.
Nach derzeitigem Planungsstand sind von Seiten des Bezirkes Pankow
keine Doppelstockparker vorgesehen. Möglicherweise werden im Auftrag der infraVelo GmbH an den Öffentlichen Personennahverkehr(ÖPNV)-Standorten im Bezirk Pankow Doppelstockparker vorgesehen. Planungen diesbezüglich liegen bisher noch nicht vor.“
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin:
„Doppelstockparker sind bisher nicht vorgesehen.“
Steglitz-Zehlendorf von Berlin:
„Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wurden noch keine Doppelstockparker errichtet, jedoch ist an diversen Bahnhöfen die Errichtung in Planung, zum Beispiel an den Bahnhöfen Wannsee, Mexikoplatz, Krumme Lanke und
Zehlendorf.“
Neukölln von Berlin:
„Keine, da
die Verantwortung die infraVelo
GmbH trägt. Ein Vorschlag
wäre am S-Bahnhof Hermannstraße.“
Reinickendorf von Berlin:
„Am S-Bahnhof Tegel/Eschachstraße wurden Doppelstockparker errichtet.“
Berlin, den 17.12.2018 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Wann wurden die #Sanierungsarbeiten am #U-Bahn #Bahnhof#Bismarckstraße begonnen? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu folgendes mit: „Die Arbeiten zur Grundinstandsetzung der #Streckenbahnhöfe Bismarckstraße der Linien #U2 und #U7 wurden im 4. Quartal 2013 begonnen.“ Frage 2: Wann werden die Sanierungsarbeiten beendet sein? Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu folgendes mit: „Die Arbeiten zur Grundinstandsetzung der Streckenbahnhöfe Bismarckstraße der Linien U2 und U7 sollen im 1. Quartal 2020 beendet werden.“ 2 Frage 3: Warum dauert es derart lange, neue #Wandverkleidungen anzubringen? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu folgendes mit: „Die Arbeiten zur Grundinstandsetzung der Streckenbahnhöfe Bismarckstraße der Linien U2 und U7 finden während des laufenden Betriebs statt. Zudem erfolgt im Rahmen der #Grundsanierung eine ebenfalls aufwändige #Betonsanierung. Erst nach erfolgtem Rückbau der alten Wandbekleidungen ist der genaue Sanierungsaufwand zur Betoninstandsetzung erkennbar. Es erfolgt die Erstellung eines Sanierungskonzeptes und die Erarbeitung eines Sanierungsplanes. Dieser muss zwingend durch einen #Prüfstatiker freigegeben werden. Erst danach kann die Betonsanierung erfolgen. An den Wänden hinter den Gleisen ist dies lediglich in der #betriebsfreien Zeit (nachts, ca. 3 Stunden) möglich. Dies hat zur Folge, dass alleine für die Sanierungsarbeiten auf der U7 drei Monate zusätzlich gebraucht wurden. Anschließend erfolgte der Auftrag eines #Lehrenputzes, auf den dann die #Fliesen geklebt wurden. Bei einer Vollsperrung hätte die Bauzeit theoretisch auf ca. 2 bis 3 Jahre reduziert werden können. Aufgrund der hohen verkehrlichen Bedeutung des Bahnhofs war dies jedoch keine Option.“ Berlin, den 12.12.2018 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Wie viele #Busspurbetreuerinnen und #Verkehrsmeisterinnen sind bei der BVG beschäftigt (bitte Angabe von Stellen insgesamt, davon besetzt, von den besetzten Stellen tatsächlich einsetzbar – also abzüglich dauerkrank, Elternzeit, Mutterschutz o.ä.)? Antwort zu 1: Die BVG hat mitgeteilt, dass es 18 Planstellen für Busspurbetreuende gibt, von denen aktuell 14 besetzt und die entsprechenden Mitarbeitenden im Einsatz sind. Frage 2: Ist es zutreffend, dass die BVG in Bezug auf die neuen Befugnisse aus § 23 MobG plant, die Anzahl der Busspurbetreuerinnen zu erhöhen? Wenn ja, auf welchen #Personalbestand soll die Anzahl der Busspurbetreuerinnen anwachsen? Wann soll der Personalaufwuchs abgeschlossen sein? 2 Antwort zu 2: Die BVG hat mitgeteilt, dass eine Aufstockung der Anzahl von Kräften, die bei den #Fahrzeugumsetzungen eingebunden sind, nach heutigem Stand in Höhe von ca. 40 Personalen erfolgen soll. Dabei wird es teilweise zu internen Veränderungen einzelner Arbeitsaufgaben kommen, sodass noch keine Aussage zum endgültigen Abschluss des Personalaufwuchses möglich ist. Frage 3: Zu welchen Zeiten sind Busspurbetreuerinnen der BVG verfügbar? Wonach richten sich die gegenwärtigenDienstzeiten? Sofern nicht im 24-Stunden-Betrieb gearbeitet wird: Ist eine solche Ausweitung insbesondereim Hinblick auf 24/7-Busspuren sowie Nachtbushaltestellen vorgesehen?Antwort zu 3:Die BVG hat mitgeteilt, dass derzeit die Busspurbetreuenden in einem Zwei-Schicht-System jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 05:30 Uhr bis 20:30 Uhr im Einsatzsind. Geplant ist perspektivisch die Ausweitung auf einen Rund-um-die Uhr-Einsatz.Frage 4:Wann sollen die acht eigenen Abschleppfahrzeuge der BVG in Dienst gestellt werden?Antwort zu 4:Die BVG hat mitgeteilt, dass bei Planmäßigkeit des Beschaffungsprozesses die neuenAbschleppfahrzeuge im zweiten Halbjahr 2019 einsatzbereit sind.Frage 5:Hat diese Indienststellung bei der BVG Auswirkungen auf die Verträge des Landes Berlin mit Unternehmenzum Umsetzen von Fahrzeugen?Antwort zu 5:Bislang und derzeit werden auch die Fahrzeugumsetzungen von Flächen des ÖffentlichenPersonennahverkehrs (ÖPNV) unter anderem durch die BVG initiiert und stets durch diePolizei Berlin angeordnet bzw. Vertragspartner der Polizei Berlin mit dem Umsetzenbeauftragt. Diese Fälle sollen künftig eigenverantwortlich durch die BVG abgewickelt unddaher nicht mehr im Auftragsvolumen für die polizeilichen Verträge und derenAusschreibung einkalkuliert werden. Die derzeitigen und künftigen vertraglichen Inhaltewerden darüber hinaus von der Aufgabenübernahme durch die BVG nicht berührt.Frage 6:Sind die Verwaltungsvorschriften nach § 23 Abs. 4 MobG bereits erlassen worden? Wenn ja: Welchen Inhalthaben diese, insbesondere in Bezug auf die verkehrsrechtliche Ausbildung der BVG-Kräfte? Wenn nein:Wann sollen diese Vorschriften erlassen werden? Wie ist bis dahin die Ausbildung der BVG-Kräfte geregelt?3Antwort zu 6:Die Verwaltungsvorschriften gemäß § 23 Abs. 4 Mobilitätsgesetz (MobG) werden derzeitzwischen den für Verkehr und für Inneres zuständigen Senatsverwaltungen abgestimmtund sollen schnellstmöglich erlassen werden. Die BVG wird erst dann eigenverantwortlichFahrzeugumsetzungen anordnen, wenn sämtliche notwendigen organisatorischen undstrukturellen Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Bis dahin kommt ausschließlich dasbereits in den zurückliegenden Jahren bei der Polizei Berlin verkehrsrechtlich ausgebildetePersonal im Rahmen des bisher noch praktizierten beschleunigten Umsetzverfahrens zumEinsatz.Frage 7:Ist es zutreffend, dass die weitere Bearbeitung der durch BVG-Kräfte verteiltenOrdnungswidrigkeitenanzeigen durch die Bußgeldstelle der Berliner Polizei veranlasst wird?Antwort zu 7:Die BVG-Kräfte haben die Möglichkeit, im Wege der sogenannten Privatanzeige durch siefestgestellte Verkehrsverstöße im ruhenden Verkehr auf Busspuren, inHaltestellenbereichen oder Straßenbahngleisen zur Anzeige bei der Bußgeldstelle derPolizei Berlin zu bringen. Die Entscheidung über die Einleitung und Einstellung vonVerkehrsordnungswidrigkeitenverfahren unterliegt im Rahmen des Opportunitätsprinzipsdem pflichtgemäßen Ermessen der Bußgeldstelle.Frage 8:Wem stehen die Einnahmen aus den vorgenannten Anzeigen zu? Wer trägt die Kosten der Verfahren?Antwort zu 8:Einnahmen aus Verfahren, die gemäß der Darstellung in der Antwort zu Frage 7eingeleitet wurden, fließen dem Berliner Landeshaushalt zu. Sämtliche Verfahrenskostenwerden aus dem Haushalt der Polizei Berlin finanziert. Soweit im Rahmen vonVerkehrsordnungswidrigkeitenverfahren Bußgelder rechtskräftig verhängt werden, habendie Betroffenen neben dem Bußgeld weitere Gebühren und Auslagen nach Maßgabe desGesetzes über Ordnungswidrigkeiten zu tragen, um die Verwaltungsverfahrenskostenabzugelten.Frage 9:Sofern die Verfahren nicht durch die Bußgeldstelle bearbeitet werden: Wie stellt der Senat sicher, dass eineStatistik über die Anzahl der von der BVG veranlassten Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen undUmsetzungen geführt wird?Antwort zu 9:Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren, die gemäß der Darstellung in der Antwort zuFrage 7 eingeleitet wurden, sind Bestandteil der Statistik der Bußgeldstelle der PolizeiBerlin. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch die BVG (Kfz-Umsetzungen) werden dabei4nicht erfasst. Die entsprechenden Zahlen können über die polizeiliche Auskunfts – undFahndungsstelle abgerufen werden.Frage 10:Ist es zutreffend, dass die BVG nach der gegenwärtigen Ausgestaltung Probleme hat, als nicht mithoheitlichen Befugnissen bzw. nicht mit dem Recht zur Selbsttitulierung ausgestattete Institution bei selbstveranlassten Umsetzungen die entstandenen Kosten einzutreiben? Wie gedenkt der Senat, dieses Problemzu lösen? Wie gedenkt der Senat, mit den drohenden Einnahmeausfällen umzugehen?Antwort zu 10:Die BVG hat mitgeteilt, dass sie hinsichtlich des bislang praktizierten Verfahrens die ihrdurch die Busspurbetreuung entstandenen Kosten anteilig gegenüber denFalschparkenden im Rahmen zivilrechtlicher Ansprüche geltend macht, wobei ihrgrundsätzlich – bestätigt durch die Rechtsprechung des Landgerichts Berlin – Ansprücheauf Erstattung hinsichtlich der Personal- und Verwaltungskosten sowie einesNutzungsentgelts für ihre eingesetzten Fahrzeuge zustehen.Frage 11:Plant der Senat die Ausweitung von Busspurbetreuerinnen (sowohl durch Anlage von neuen Spuren als auch durch die Aufhebung zeitlicher Beschränkungen von Busspurbetreuer*innen)? Antwort zu 11: Ja, die Ausweitung von Bussonderfahrstreifen (sowohl durch Anlage von neuen Spuren als auch durch die Aufhebung zeitlicher Beschränkungen von Bussonderfahrstreifen) ist geplant (der Senat geht davon aus, dass die Frage 11 auf die Ausweitungen der Bussonderfahrstreifen zielt und lediglich aufgrund eines redaktionelles Versehens nach der Ausweitung von Busspurbetreuerinnen/Busspurbetreuern gefragt wird). Berlin, den 17.12.2018 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Wurde das von der Deutschen Bahn AG im November 2018 an einen privaten Investor verkaufte #Grundstück „#Westkreuz“, das Land und Bezirk zu einer öffentlichen #Grünfläche entwickeln wollen, auch dem Land und/oder dem Bezirk zum Kauf angeboten und wenn ja, zu welchen Konditionen? Wenn nein, sind Gründe bekannt, warum die Deutsche Bahn AG hier bewusst die Bestrebungen des Landes ignoriert hat? Antwort zu 1: Die Senatsverwaltung für Finanzen und die Berliner #Immobilienmanagement GmbH waren nicht Adressat von Angeboten, Teilnehmer von Gesprächen et cetera soweit es um künftige #Park-/#Grünflächen-Grundstücke geht. Auch gab es im Bezirksamt Charlottenburg- Wilmersdorf kein Kaufangebot. Ein Grund dafür ist nicht bekannt. Frage 2: Kann das bereits begonnene #B-Plan-Verfahren wie gewünscht abgeschlossen werden? Antwort zu 2: In der Zuständigkeit des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf konnte die vorgezogene #Bürgerbeteiligung abgeschlossen werden. Die nächste Stufe der Beteiligung soll Anfang 2019 durchgeführt werden. Festgesetzt werden kann der #Bebauungsplan erst nach Aufhebung der #Planfeststellung durch das #Eisenbahnbundesamt. Frage 3: Ist der Senat an Gesprächen mit der Deutschen Bahn AG beteiligt gewesen, um das gemeinsame Ziel, einen Westkreuz-Park zu entwickeln, zu unterstützen? 2 Antwort zu 3: Im Rahmen der Erarbeitung des stadt- und landschaftsplanerischen Struktur-, Nutzungs-, Erschließungs- und Wegekonzeptes Westkreuz im Auftrag des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf waren sowohl die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beteiligt. An diesen Abstimmungsrunden waren immer auch Vertreter der Deutschen Bahn AG beteiligt. Frage 4: Gibt es weitere Bahnflächen, die an das Land Berlin verkauft werden sollen und für die ebenfalls eine Umwidmung in Grünflächen geplant ist? Wenn ja, welche Flächen sollen wann in das Vermögen des Landes Berlin übergehen? Antwort zu 4: Weitere Bahnflächen mit Verkaufsangeboten seitens der Deutschen Bahn sind derzeit nicht bekannt. Berlin, den 17.12.2018 In Vertretung Lüscher ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Frage 1: Wie viele #E-Ladestellen gibt es derzeit in Berlin und wie ist deren Ausbau geplant? Antwort zu 1: Der Aufbau von #Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenland in Berlin erfolgt im Rahmen des einheitlichen Ladeinfrastrukturkonzeptes des Landes Berlin. In Berlin gibt es 259 be emobil #Ladeeinrichtungen mit 485 Ladepunkten im öffentlichen und halböffentlichen Raum (Stand Oktober 2018). Davon befinden sich 239 Ladeeinrichtungen mit 448 #Ladepunkten im öffentlichen Raum. Der Ausbau wird kontinuierlich fortgesetzt. Angaben zum Gesamtbestand an Ladeinfrastruktur in Berlin liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht vor. Hinsichtlich der Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland wird derzeit ein Bestand von rund 400 Ladeeinrichtungen mit insgesamt rund 700 Ladepunkten geschätzt. Frage 2: Wie werden in Berlin die Parkflächen an den E-Ladestationen beschildert? Es wird um eine Aufstellung nach Bezirken gebeten. Frage 3: Gibt es für die Beschilderung eine Vorgabe des Senats? Wenn ja, wird um deren konkrete Mitteilung im Wortlaut gebeten. 2 Antwort zu 2 und zu 3: Parkberechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge werden bundeseinheitlich nach Maßgabe der VwV-StVO zu § 45 Abs. 1g durch Verkehrszeichen (Z) 314 (Parken), Z 315 (Parken auf Gehwegen) und Zusatzzeichen, sowie unter Hinzuziehung von Regelplänen, durch die Straßenverkehrsbehörden einheitlich angeordnet. Die Parkerlaubnis zum Parken an Ladesäulen ist darüber hinaus zeitlich eingeschränkt. Die maximale Parkdauer an Ladesäulen beträgt in Berlin der VwV-StVO entsprechend auf Stadtstraßen in der Zeit von 8-18 Uhr einheitlich vier Stunden. Beschilderung mit Z 314/Z 315 StVO Die Beschilderung der Berliner Ladestationen erfolgt in allen Bezirken wie folgt: Hauptverkehrszeichen: Z 314-10/-20 (Parken Anfang / Parken Ende) oder Z 314-50 (Parken) bei Einzelparkständen (z.B. bei Ladepunkten an Beleuchtungsmasten) oder Z 315 ff (Parken auf Gehwegen) Zusatzzeichen: Z 1050-32 und (Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs) Z 1040-32 (Parkscheibe „4 Stunden“) Z 1040-30* (zeitliche Befristung „8-18 h“) *Z 1040-32 und Z 1040-30 können auf einem Zusatzzeichen kombiniert werden Einheitliche Beschilderung im Land Berlin 3 Parkflächenrahmenmarkierung: Alle Ladestationen sind mit einer weißen Parkflächenrahmenmarkierung versehen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Interesse einer verbesserten Durchsetzung von Stellflächen für die Ladeinfrastruktur bei den Verkehrsteilnehmenden, bei der Anordnung von solchen Stellflächen, insbesondere bei solchen Ladeparkplätzen, die häufig fremd bzw. von Verbrennungsfahrzeugen falsch beparkt werden, ein E-Auto- Symbol nach Maßgabe des § 39 Abs. 10 StVO als weiße Bodenmarkierung straßenverkehrsbehördlich zusätzlich aufzutragen. E-Auto-Symbol nach Maßgabe des § 39 Abs. 10 StVO Bis 2017 wurden im Land Berlin e-Mobility-Ladestationen mit Verkehrszeichen Haltverbot (Z 283) mit Zusatzzeichen beschildert: oder oder Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei auf dem Seitenstreifen auf dem Seitenstreifen 4 Beide Beschilderungen bedeuten im Ergebnis das gleiche, nämlich dass nur Elektrofahrzeuge während des Ladesvorgangs dort parken dürfen, und dies in der Zeit von 8 – 18 Uhr beschränkt auf 4 Stunden. Die sog. „Negativbeschilderung“ (mit Z 283) führte jedoch zu Missdeutungen. Je nach Arbeitsfortschritt der bezirklichen Straßenbaulastträger bei der Aktualisierung der Verkehrsbeschilderung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, dass in einem Übergangszeitraum noch einige mit Zeichen 283 versehene Ladestationen in einzelnen Bezirken vorhanden sind. Berlin, den 17.12.2018 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, einen halbjährlichen Bericht an das Abgeordnetenhaus zum Thema „Berliner #ÖPNV-Netz zielgerichtet ausbauen und neue Wohnquartiere anschließen“ beschlossen.
Gemäß den Richtlinien der Regierungspolitik baut Berlin seinen Öffentlichen #Personennahverkehr (ÖPNV) bedarfsgerecht aus. Eine besondere Bedeutung hat dabei die Erschließung von neuen Wohnungsbaustandorten. In der laufenden Legislaturperiode 2016-2021 sollen daher umfangreiche #Straßenbahnplanungen umgesetzt werden.
An der Planung wird intensiv gearbeitet, bei zwei Projekten wurde die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Berichtszeitraum (Juli bis November 2018) abgeschlossen. Die Planungsfortschritte stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:
Für die Verlängerung der #Straßenbahnlinie#M2 ab Heinersdorf in Richtung Blankenburger Süden und S-Bahnhof #Blankenburg wurden die Trassenbewertungen einschließlich der Nutzen-Kosten-Untersuchung abgeschlossen.
Die Untersuchungen für die #Tangentialverbindung S+U-Bahnhof #Pankow – #Heinersdorf – #Weißensee laufen derzeit. Der Bürgerdialog und eine zweiwöchige Online-Beteiligung auf der Webseite mein.berlin.de hat vom 7. bis 21. November 2018 stattgefunden.
Für die Strecke #Alexanderplatz – #Potsdamer Platz wurde bereits im Juni 2016 der #Planungsauftrag an die BVG erteilt. Aktuell vergibt die BVG die Planungsleistungen für die Planungsphasen Vorplanung bis Ausführungsplanung.
Die Ausschreibung und der Start der Untersuchungen für die Straßenbahn-Neubaustrecke #Potsdamer Platz – Rathaus #Steglitz erfolgen in Abhängigkeit zum Verfahren Alexanderplatz – Potsdamer Platz.
Die erforderlichen Untersuchungen für die Strecke U-Bahnhof #Turmstraße – #Mierendorffplatz werden derzeit bearbeitet.
Die Untersuchungen zur Strecke S+U-Bahnhof #Warschauer Str. – U-Bahnhof #Hermannplatz sind ebenfalls in Arbeit. Der Bürgerdialog und die anschließende zweiwöchige Online-Beteiligung auf der Webseite mein.berlin.de hat vom 15. bis 29. November 2018 stattgefunden.
Mit dem Ausbau des ÖPNV wird die wachsende Metropole Berlin ihren Bewohnerinnen und Bewohnern auch in Zukunft eine gute Infrastruktur bieten. Folgen Sie den Social-Media-Kanälen des Regierenden Bürgermeisters auf Twitter, Facebook, Instagram und Youtube! Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090