BVG: Zahlen bitte!, Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind nach den Pandemie-Jahren zurück auf Wachstumskurs, aus BVG

03.05.2023

Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) sind nach den Pandemie-Jahren zurück auf #Wachstumskurs. Das Jahr 2022 brachte für Deutschlands größtes Nahverkehrsunternehmen ein deutliches Plus bei den #Fahrgastfahrten und eine #Rekordzahl an Stammkund*innen.

Nun bestätigte der BVG-Aufsichtsrat den #Jahresabschluss der Verkehrsbetriebe. Und dieser zeigt vor allem eines: Die #nachhaltige Mobilität mit Bussen und Bahnen ist wieder im Trend. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Fahrgastfahrten um fast 35 Prozent auf 961,4 Millionen. Damit lag die BVG 2022 nur noch etwas unter den Rekordzahlen von über einer Milliarde, die direkt vor der Corona-Pandemie registriert wurden. Alle drei Betriebsbereiche (#U-Bahn, #Bus und #Straßenbahn) legten 2022 in vergleichbaren Größenordnungen zu.

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Bus: Zugeparkte Busspuren und Schienen: Wie arbeitet die Busspurbetreuung der BVG? aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Busspurbetreuerinnen und #Verkehrsmeisterinnen sind bei der BVG beschäftigt (bitte Angabe von
Stellen insgesamt, davon besetzt, von den besetzten Stellen tatsächlich einsetzbar – also abzüglich
dauerkrank, Elternzeit, Mutterschutz o.ä.)?
Antwort zu 1:
Die BVG hat mitgeteilt, dass es 18 Planstellen für Busspurbetreuende gibt, von denen
aktuell 14 besetzt und die entsprechenden Mitarbeitenden im Einsatz sind.
Frage 2:
Ist es zutreffend, dass die BVG in Bezug auf die neuen Befugnisse aus § 23 MobG plant, die Anzahl der
Busspurbetreuerinnen zu erhöhen? Wenn ja, auf welchen #Personalbestand soll die Anzahl der Busspurbetreuerinnen anwachsen? Wann soll der Personalaufwuchs abgeschlossen sein?
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Antwort zu 2:
Die BVG hat mitgeteilt, dass eine Aufstockung der Anzahl von Kräften, die bei den
#Fahrzeugumsetzungen eingebunden sind, nach heutigem Stand in Höhe von ca. 40
Personalen erfolgen soll. Dabei wird es teilweise zu internen Veränderungen einzelner
Arbeitsaufgaben kommen, sodass noch keine Aussage zum endgültigen Abschluss des
Personalaufwuchses möglich ist.
Frage 3:
Zu welchen Zeiten sind Busspurbetreuerinnen der BVG verfügbar? Wonach richten sich die gegenwärtigenDienstzeiten? Sofern nicht im 24-Stunden-Betrieb gearbeitet wird: Ist eine solche Ausweitung insbesondereim Hinblick auf 24/7-Busspuren sowie Nachtbushaltestellen vorgesehen?Antwort zu 3:Die BVG hat mitgeteilt, dass derzeit die Busspurbetreuenden in einem Zwei-Schicht-System jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 05:30 Uhr bis 20:30 Uhr im Einsatzsind. Geplant ist perspektivisch die Ausweitung auf einen Rund-um-die Uhr-Einsatz.Frage 4:Wann sollen die acht eigenen Abschleppfahrzeuge der BVG in Dienst gestellt werden?Antwort zu 4:Die BVG hat mitgeteilt, dass bei Planmäßigkeit des Beschaffungsprozesses die neuenAbschleppfahrzeuge im zweiten Halbjahr 2019 einsatzbereit sind.Frage 5:Hat diese Indienststellung bei der BVG Auswirkungen auf die Verträge des Landes Berlin mit Unternehmenzum Umsetzen von Fahrzeugen?Antwort zu 5:Bislang und derzeit werden auch die Fahrzeugumsetzungen von Flächen des ÖffentlichenPersonennahverkehrs (ÖPNV) unter anderem durch die BVG initiiert und stets durch diePolizei Berlin angeordnet bzw. Vertragspartner der Polizei Berlin mit dem Umsetzenbeauftragt. Diese Fälle sollen künftig eigenverantwortlich durch die BVG abgewickelt unddaher nicht mehr im Auftragsvolumen für die polizeilichen Verträge und derenAusschreibung einkalkuliert werden. Die derzeitigen und künftigen vertraglichen Inhaltewerden darüber hinaus von der Aufgabenübernahme durch die BVG nicht berührt.Frage 6:Sind die Verwaltungsvorschriften nach § 23 Abs. 4 MobG bereits erlassen worden? Wenn ja: Welchen Inhalthaben diese, insbesondere in Bezug auf die verkehrsrechtliche Ausbildung der BVG-Kräfte? Wenn nein:Wann sollen diese Vorschriften erlassen werden? Wie ist bis dahin die Ausbildung der BVG-Kräfte geregelt?3Antwort zu 6:Die Verwaltungsvorschriften gemäß § 23 Abs. 4 Mobilitätsgesetz (MobG) werden derzeitzwischen den für Verkehr und für Inneres zuständigen Senatsverwaltungen abgestimmtund sollen schnellstmöglich erlassen werden. Die BVG wird erst dann eigenverantwortlichFahrzeugumsetzungen anordnen, wenn sämtliche notwendigen organisatorischen undstrukturellen Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Bis dahin kommt ausschließlich dasbereits in den zurückliegenden Jahren bei der Polizei Berlin verkehrsrechtlich ausgebildetePersonal im Rahmen des bisher noch praktizierten beschleunigten Umsetzverfahrens zumEinsatz.Frage 7:Ist es zutreffend, dass die weitere Bearbeitung der durch BVG-Kräfte verteiltenOrdnungswidrigkeitenanzeigen durch die Bußgeldstelle der Berliner Polizei veranlasst wird?Antwort zu 7:Die BVG-Kräfte haben die Möglichkeit, im Wege der sogenannten Privatanzeige durch siefestgestellte Verkehrsverstöße im ruhenden Verkehr auf Busspuren, inHaltestellenbereichen oder Straßenbahngleisen zur Anzeige bei der Bußgeldstelle derPolizei Berlin zu bringen. Die Entscheidung über die Einleitung und Einstellung vonVerkehrsordnungswidrigkeitenverfahren unterliegt im Rahmen des Opportunitätsprinzipsdem pflichtgemäßen Ermessen der Bußgeldstelle.Frage 8:Wem stehen die Einnahmen aus den vorgenannten Anzeigen zu? Wer trägt die Kosten der Verfahren?Antwort zu 8:Einnahmen aus Verfahren, die gemäß der Darstellung in der Antwort zu Frage 7eingeleitet wurden, fließen dem Berliner Landeshaushalt zu. Sämtliche Verfahrenskostenwerden aus dem Haushalt der Polizei Berlin finanziert. Soweit im Rahmen vonVerkehrsordnungswidrigkeitenverfahren Bußgelder rechtskräftig verhängt werden, habendie Betroffenen neben dem Bußgeld weitere Gebühren und Auslagen nach Maßgabe desGesetzes über Ordnungswidrigkeiten zu tragen, um die Verwaltungsverfahrenskostenabzugelten.Frage 9:Sofern die Verfahren nicht durch die Bußgeldstelle bearbeitet werden: Wie stellt der Senat sicher, dass eineStatistik über die Anzahl der von der BVG veranlassten Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen undUmsetzungen geführt wird?Antwort zu 9:Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren, die gemäß der Darstellung in der Antwort zuFrage 7 eingeleitet wurden, sind Bestandteil der Statistik der Bußgeldstelle der PolizeiBerlin. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch die BVG (Kfz-Umsetzungen) werden dabei4nicht erfasst. Die entsprechenden Zahlen können über die polizeiliche Auskunfts – undFahndungsstelle abgerufen werden.Frage 10:Ist es zutreffend, dass die BVG nach der gegenwärtigen Ausgestaltung Probleme hat, als nicht mithoheitlichen Befugnissen bzw. nicht mit dem Recht zur Selbsttitulierung ausgestattete Institution bei selbstveranlassten Umsetzungen die entstandenen Kosten einzutreiben? Wie gedenkt der Senat, dieses Problemzu lösen? Wie gedenkt der Senat, mit den drohenden Einnahmeausfällen umzugehen?Antwort zu 10:Die BVG hat mitgeteilt, dass sie hinsichtlich des bislang praktizierten Verfahrens die ihrdurch die Busspurbetreuung entstandenen Kosten anteilig gegenüber denFalschparkenden im Rahmen zivilrechtlicher Ansprüche geltend macht, wobei ihrgrundsätzlich – bestätigt durch die Rechtsprechung des Landgerichts Berlin – Ansprücheauf Erstattung hinsichtlich der Personal- und Verwaltungskosten sowie einesNutzungsentgelts für ihre eingesetzten Fahrzeuge zustehen.Frage 11:Plant der Senat die Ausweitung von Busspurbetreuerinnen (sowohl durch Anlage von neuen Spuren als
auch durch die Aufhebung zeitlicher Beschränkungen von Busspurbetreuer*innen)?
Antwort zu 11:
Ja, die Ausweitung von Bussonderfahrstreifen (sowohl durch Anlage von neuen Spuren
als auch durch die Aufhebung zeitlicher Beschränkungen von Bussonderfahrstreifen) ist
geplant (der Senat geht davon aus, dass die Frage 11 auf die Ausweitungen der
Bussonderfahrstreifen zielt und lediglich aufgrund eines redaktionelles Versehens nach
der Ausweitung von Busspurbetreuerinnen/Busspurbetreuern gefragt wird).
Berlin, den 17.12.2018
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz