U-Bahn: Wohnturm am Alexanderplatz kann gebaut werden Der U-Bahn-Tunnel unter dem geplanten Hines-Turm kann gesichert werden. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/streit-zwischen-bvg-und-investor-beigelegt-wohnturm-am-alexanderplatz-kann-gebaut-werden/25075564.html

Die letzte große Hürde zum Bau des Hines-Hochhauses hinterm Saturn am Alexanderplatz ist offenbar aus dem Weg geräumt. Der #BVG-Aufsichtsrat hat „zugestimmt, dass wir eine nachbarschaftliche Vereinbarung abschließen können“, sagte BVG-Sprecherin Petra Nelken.

Das sei ein wichtiger Schritt. Nun müsse die #technische Aufsichtsbehörde des Senats zustimmen. „Das ist eine hervorragende Entscheidung und ein ganz wichtiger Meilenstein zur Realisierung unseres Bauvorhabens“, sagte Hines-Geschäftsführer Christoph Reschke. „Die miteinander gefundene Lösung garantiert der BVG gutachterlich die geforderte Sicherheit für ihre Anlagen.“

Seit Jahren verhandeln BVG und Investor Hines über das Vorhaben. Im Untergrund verläuft ein #U-Bahn-Tunnel, der durch die Last des 150 Meter hohen Turms in Bewegung geraten könnte. Noch im April 2018 hatte BVG-Chefin Sigrid #Nikutta in einem Schreiben an Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) auf die Gefahren …

Platz für Neues Der über 100 Jahre alte Berliner U-Bahnhof Potsdamer Platz erhält einen neuen Bahnsteig.

Der über 100 Jahre alte Berliner #U-Bahnhof #Potsdamer Platz erhält einen neuen #Bahnsteig. Das ist notwendig, da die verbauten Materialen veraltet sind und eine statische Ertüchtigung notwendig ist. In der ersten Phase der Erneuerung wird die U-Bahnlinie 2 in Richtung Ruhleben nicht am U-Bahnhof Potsdamer Platz halten.

Dies gilt in der Zeit von Montag, den 7. Oktober 2019 bis Montag, den 12. Oktober 2020. Die Arbeiten nehmen so viel Zeit in Anspruch, da die komplette Bahnsteigseite bis zur #Gleisebene #abgerissen und im Anschluss wieder neu aufgebaut werden muss.

Die BVG empfiehlt ihren Fahrgästen in Richtung Ruhleben, bis zum U-Bahnhof Gleisdreieck zu fahren. Dort kann ohne Bahnsteigwechsel der Zug in Gegenrichtung zurück zum U-Bahnhof Potsdamer Platz genommen werden.

Im Anschluss wird am U-Bahnhof Potsdamer Platz die andere Bahnsteigseite in Richtung S+U Pankow saniert. Für die Anlieferung der Baumaterialien muss der #Ausgang in Richtung Leipziger Straße/Leipziger Platz bis voraussichtlich Oktober 2021 #gesperrt werden.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Bahnhöfe + Cottbus + Straßenbahn: Infrastruktur Cottbuser Bahnhof geht am 22. Oktober in Betrieb, aus Lausitzer Rundschau

https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/cottbuser-bahnhof-geht-am-22-oktober-in-betrieb_aid-46218897

#Cottbus. Nach drei Jahren Bauzeit wird der #Verkehrsknoten am Cottbuser #Bahnhof am 21. Oktober eingeweiht und geht einen Tag später ans Netz. Das hat Auswirkungen auf den gesamten #Nahverkehr in der Stadt und der Region.

Mit zehn Wochen Verzug wird der neue Verkehrsknoten am Bahnhof am Montag nach den Herbstferien offiziell eingeweiht. Die Party beginnt um 15 Uhr. An dem Tag können Besucher das neue Herzstück des Cottbuser Nahverkehrs eingehend inspizieren. Die Stadt will ein Fest für die ganze Familie bereiten.

Danach wird es allerdings ernst. Denn am Dienstag, 22. Oktober, geht der Verkehrsknoten in Betrieb. Damit tritt der neue Verkehrsplan von Cottbusverkehr in Kraft – alle #Straßenbahnen mit Ausnahme der Linie 3 werden dann über den Bahnhof fahren, genauso wie die Mehrzahl der #Buslinien. Der alte #Busbahnhof an der Marienstraße wird außer Dienst genommen. Das hat Auswirkungen auf den gesamten …

zu Fuß mobil: Grünphasen von Lichtsignalanlagen und Fußgängerstrategie, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie beurteilt der Senat die sich in Berlin und auch in anderen Kommunen häufenden Beschwerden von Bürgerinnen
und Bürgern, dass die #Grünphasen der #Lichtsignalanlagen („#Ampeln“) an Straßen mit großem
Querschnitt für #Seniorinnen und Senioren, #Kinder und #mobilitätseingeschränkte Personen zu kurz sind, um
die Fahrbahn „in einem Zug“ zu überqueren?
Antwort zu 1:
Die Sorgen und Beschwernisse der Bürgerinnen und Bürger bei der Querung an lichtzeichengeregelten
Kreuzungen und Einmündungen sind dem Berliner Senat bekannt. Diese
waren u.a. auch Anlass für den Gesetzesentwurf zum 4. Abschnitt „Fußverkehr“ des Berliner
Mobilitätsgesetzes (#MobG). Mittels dieses, sich derzeit noch in der Abstimmung befindlichen
Gesetzesentwurfes, werden verschiedene Regelungen vorgesehen, welche
nicht nur den Schutz der zu Fuß Gehenden, sondern auch die Attraktivität für die Teilnahme
am Straßenverkehr für zu Fuß Gehende erhöhen werden.
Frage 2:
Werden die Spielräume, die die „Richtlinien für Lichtsignalanlagen (#RiLSA)“ hinsichtlich der Gehgeschwindigkeiten
für die Grünphasen und Räumungszeiten vorsehen (1,0 bis 1,5 m/sec), zugunsten der Fußgängerinnen
und Fußgänger (also 1,0 m/sec) in Berlin konsequent genutzt oder entscheidet die Verkehrslenkung
Berlin in Abwägung auch einmal zugunsten der Leistungsfähigkeit des KFZ-Verkehrs?
Werden Abwägungen und Entscheidungen der Verkehrslenkung Berlin nach den Prioritäten der Verkehrspolitik
kontrolliert oder ist dies eher eine „black box“ für die politische Leitung?
Antwort zu 2:
Seit 2016 wird in Berlin an allen Lichtzeichenanlagen (LZA), deren Signalzeitenprogramme
zu erarbeiten bzw. zu überarbeiten sind, bei der Bemessung der Grünphasen grundsätzlich
von einer Gehgeschwindigkeit von 1,0 m/s ausgegangen. Für die sich anschließende
2
Räumzeit wird in Berlin eine Räumgeschwindigkeit von 1,2 m/s angesetzt. Ausgenommen
sind hiervon LZA in der Nähe von verkehrssensiblen Einrichtungen (Krankenhäuser, Seniorenheime,
Schulen und Kitas) bei denen in Berlin eine Räumgeschwindigkeit von 1,0 m/s
angewendet wird.
Die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) differenzieren nicht zwischen Geh- und
Räumgeschwindigkeit. Als Regelwert der Räumgeschwindigkeit sehen die RiLSA 1,2 m/s
vor, wobei auch Variationen von 1,0 bis 1,5 m/s zulässig sind.
Darüber hinaus kann es an lichtzeichengeregelten Kreuzungen aufgrund der Knotengeometrie
oder notwendiger Einzelsignalisierungen von Verkehrsbeziehungen auch dazu
kommen, dass sich der Komfort der Gesamtquerung innerhalb eines Umlaufs nicht realisieren
lässt. Dies ist aber im Sinne der Verkehrssicherheit und nicht als Bevorzugung des
Kfz-Verkehrs zu bewerten.
Die Verkehrslenkung (VLB) ist mit den Gesetzesgrundlagen und verkehrspolitischen Zielen
vertraut und führt die notwendigen Abwägungen auch bei signaltechnischen Sicherungen
eigenständig im Interesse einer verkehrssicheren Lösung durch. Gleichwohl findet ein
regelmäßiger Austausch der Hautleitung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz mit der Leitung der VLB statt, bei dem sowohl die Umsetzung grundsätzlicher
verkehrspolitischer Ziele als auch Einzelfälle bei Bedarf zielgerichtet abgestimmt werden.
Frage 3:
Ist die RiLSA rechtsverbindlich oder nur eine Empfehlung Bundes an die Kommunen, d.h. kann der Senat
bzw. die Kommune auch zugunsten der Fußgängerinnen und Fußgänger eine niedrigere demographiegerechte
Gehgeschwindigkeit z.B. 0,8 m/sec in der Ampelsteuerung ansetzen?
Antwort zu 3:
Die RiLSA sind ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk und enthalten Vorgaben
und Empfehlungen für die Planung und den Betrieb von Ampelanlagen. Sie werden
herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV).
Für eine rechtsverbindliche Anwendung bedarf die RiLSA ergänzend eines Einführungserlasses
sowohl seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur als
auch von den jeweiligen für die Straßenverkehrs-Ordnung zuständigen Obersten Landesbehörden.
In diesen Einführungserlässen können auch Abweichungen von der RiLSA vorgegeben
werden.
Frage 4:
Ist die im Referentenentwurf zum Abschnitt Fußverkehr im Mobilitätsgesetz (§ 55) vorgesehene Überquerungsmöglichkeit
einer mehrspurigen Straße während einer Grünphase in einem Zug mit der RiLSA vereinbar?
Antwort zu 4:
Grundsätzlich ist das Ziel mit den Vorgaben der RiLSA vereinbar.
Es kann jedoch sein, dass hierfür die Umlaufzeiten der Programme angepasst werden
müssen und sich zum Erhalt der Koordinierung entlang des zu überquerenden Straßenzuges
dann alle LZA geändert werden müssen.
Des Weiteren hängt es von der Größe der Kreuzungen ab, ob diese Modifizierung der
Signalzeiten nicht die Rotzeiten und damit die Wartezeiten der dann wartenden Verkehrs3
teilnehmenden – auch der zu Fuß Gehenden – in ein als nicht mehr zumutbar wahrgenommenes
Maß steigert.
Frage 5:
Wann wird der Referentenentwurf vom 28.03.2019 in das Mobilitätsgesetz aufgenommen?
Antwort zu 5:
Das erste Gesetz zur Änderung des Berliner MobG, inklusive des Abschnitts zur Förderung
des Fußverkehrs, wird voraussichtlich Anfang 2020 in Kraft treten. Der Referentenentwurf,
der im März 2019 im Berliner Mobilitätsbeirat vorgestellt und im Internet veröffentlicht
wurde, wurde inzwischen im Zuge der Verbändebeteiligung und des Mitzeichnungsverfahrens
der Senatsverwaltungen überarbeitet. Am 17. September 2019 wurde die Gesetzesvorlage
im Berliner Senat zur Kenntnis genommen. Im nächsten Schritt folgen die
Befassung im Rat der Bürgermeister und die zweite Senatsbefassung. Anschließend wird
die Gesetzesvorlage ins Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht und dort voraussichtlich
Anfang des kommenden Jahres beschlossen werden.
Frage 6:
Welche Bund-Länder-Initiativen des Landes Berlin gab es, um die RiLSA aus dem Jahr 2010 an die wachsende
Bedeutung des Fußgängerverkehrs anzupassen?
In welchen Gremien arbeitet das Land Berlin mit, die mit der Änderung der StVO und der Weiterentwicklung
der Richtlinien für die Steuerung von Lichtsignalanlagen befasst sind?
Antwort zu 6:
Die Überarbeitung der RiLSA (aktuelle Fassung 2015) durch die FGSV erfolgte in verschiedenen
Arbeitsgremien, in denen auch Fachleute des Landes Berlin vertreten waren.
Aktuelle Bestrebungen der FGSV, die RiLSA nun erneut zu überarbeiten, sind nicht bekannt.
Das Land Berlin nimmt sowohl an den Sitzungen des Bund-Länder-Fachausschusses
Straßenverkehrs-Ordnung/Ordnungswidrigkeiten (StVO/OWI) als auch an den Bund-
Länder-Dienstbesprechungen über verkehrstechnische Angelegenheiten teil, welche sich
unter anderem mit Rechtsfragen zur StVO sowie den von der FGSV herausgegebenen
Richtlinien und Empfehlungen befassen.
Frage 7:
Welche Geschwindigkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger werden an der Ampel nahe der Comenius-
Grundschule in Wilmersdorf und am Theodor Heuß Platz/ Ecke Ahornallee angesetzt, die jüngst Gegenstand
einer Vielzahl von Bürgerbeschwerden waren, und auch im „Tagesspiegel“ adressiert wurden?
Ist der Senat grundsätzlich bereit, hier die Grünphasen zu verlängern?
Antwort zu 7:
Im Umfeld der Comenius-Grundschule befinden sich die LZA Brandenburgische Straße /
Wegenerstraße – Mannheimer Straße und Theodor-Heuss-Platz (Nordost) – Kaiserdamm.
An beiden LZA wurden für die Berechnung der Grünphasen und Räumzeiten für zu Fuß
4
Gehende Gehgeschwindigkeiten noch von 1,2 m/s zugrunde gelegt, da diese bereits vor
2016 modernisiert bzw. errichtet worden sind.
Unter Bezugnahme auf die Ausführungen zu Frage 2 und auf § 55 des Referentenentwurfes
zum Abschnitt Fußverkehr des MobG sieht der Berliner Senat langfristig an allen Berliner
LZA Grünzeitverlängerungen vor. Die stadtweite Anpassung des LZA-Bestandes kann
jedoch nur sukzessive erfolgen.
Frage 8:
Stimmt der Senat mit mir überein, dass das Fehlen einer Fußgängerampel an der Kreuzung Messedamm/
Masurenallee/ Neue Kantstraße den Zielen der Fußgängerstrategie widerspricht und es zu riskanten Überquerungen
von Bürgerinnen und Bürgern kommt, die u.a. den ZOB erreichen wollen und die Nutzung der
Passerelle ablehnen.
Wann wird es zu einem Umbau des Kreuzungsbereichs und dem Einbau einer Fußgängerampel kommen?
Ist diese Maßnahme im Doppelhaushalt 2020/2021 berücksichtigt?
Antwort zu 8:
Möglichkeiten zum Umbau der lichtzeichengeregelten Kreuzung Messedamm/Neue Kantstraße
– Masurenallee, welche auch den Interessen der zu Fuß Gehenden entsprechen,
werden derzeit im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft.
Im Vorfeld wurde für eine sichere Querung zum Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) im
nördlichen Bereich des Messedamms eine LZA für zu Fuß Gehende eingerichtet.
Berlin, den 26.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Das wird ein kappes Ding Seit Mitte Juli erneuert die BVG die Gleise in der Boxhagener Straße, zwischen Warschauer und Holteistraße., aus BVG

Seit Mitte Juli erneuert die BVG die #Gleise in der #Boxhagener Straße, zwischen Warschauer und Holteistraße. Neben frischem Stahl werden nun auch die dortigen #Haltestellen mit modernen #Kaps ausgestattet, durch die in Zukunft der barrierefreie Ein- und Ausstieg in die Fahrzeuge möglich wird.

Auch an der Warschauer Straße Ecke Frankfurter Allee und am Bersarinplatz wird ab diesem Wochenende an den Gleisen gearbeitet. In den genannten Bereich können daher von Freitag, den 4. Oktober, ca. 4.30 Uhr bis Sonntag, den 15. Dezember, ca. 4.30 Uhr keine Straßenbahnen fahren. Betroffen sind die Linien #M10 und #21.

Die M10 fährt nur zwischen Hauptbahnhof und Landsberger Allee/Petersburger Straße. Die Linie 21 verkehrt zwischen S-Bahnhof Schöneweide und S-Bahnhof Rummelsburg sowie vom S- und U-Bahnhof Lichtenberg/Gudrunstraße über S- und U-Bahnhof Frankfurter Allee und weiter zur Müggelstraße.

#Barrierefreie #Busse übernehmen das fehlende Stück der M10 zwischen Landsberger Allee/Petersburger Straße und dem S- und U-Bahnhof Warschauer Straße sowie für die Linie 21 zwischen Loeperplatz und S-Bahnhof Rummelsburg.

Die Pressemitteilung zu den bereits laufenden Gleisbauarbeiten finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=3317

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Bahnhöfe + U-Bahn: 35 Jahre U-Bahnhof: Waren Sie bei der Eröffnung dabei? Am 1. Oktober 1984, heute exakt vor 35 Jahren, wurde der U-Bahnhof vor dem Rathaus Spandau mit 1400 geladenen Gästen in Betrieb genommen., aus Der Tagesspiegel

Spandau 01. Oktober 2019

Auf dem Bahnsteig: Bezirkschef Werner Salomon, SPD, und der extra aus Bonn eingeflogene Bundeskanzler (!) Helmut Kohl, CDU. Der verewigte sich im Goldenen Buch von #Berlin-Spandau – und seit jenem Tag liegt das Zeitdokument unbeachtet in der Schrankwand in der Stube des Bürgermeisters (hier ganz rechts im Bild). Als ich neulich Bezirkschef Helmut Kleebank, SPD, in dessen Büro besuchte und ihm am Rande von Helmut Kohl 1984 erzählte, sprang Kleebank plötzlich auf, wuchtete das Buch aus dem Glasschrank und schleppte den Schinken vorsichtig auf den Schreibtisch. Und dann suchten wir Helmut Kohl. Das Foto sehen Sie oben.

In der allerersten #U-Bahn #1984 saß auch Monika Herrmann, die später Bürgermeisterin in Friedrichshain-Kreuzberg werden sollte. Herrmann erinnert sich noch heute: „Ich hatte als Erwachsene einen Garten in Hakenfelde und bin mit der ersten U-Bahn von #Rudow nach #Spandau gefahren. Wenn in der auch Helmut Kohl war, sind wir gemeinsam nach Spandau gefahren.“ Waren Sie auch Bord? Haben Sie Erinnerungen oder gar Fotos? Meine Mail: spandau@tagesspiegel.de

Die U-Bahn veränderte Spandau. Zehn Jahre wurde gebuddelt – eigentlich hatte man schon 1977 am Falkenseer Platz ankommen wollen (aber auch früher war nicht alles besser). Der 1. Oktober 1984 jedenfalls wurde zum Volksfest. Klar, denn Spandau lag noch weiter in der Peripherie als heute. Der S-Bahnhof #Spandau-West war schon seit Jahren verrammelt und verwaist – hier Leserfotos. Ich habe Ihnen mal den Text aus den Tiefen des Tagesspiegel-Archivs hervorgeholt. Viel Spaß!

„U-Bahn in Spandau mit Freibier und Suppe gefeiert“, schrieb mein Kollege Klaus Kurpjuweit im Tagesspiegel 1984. „Obwohl die Gäste dieses Mal …

Schiffsverkehr: Schleusen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Schleusen in Berlin gibt es seit wann? (Bitte jeweilige Standorte und Datum der Inbetriebnahmen
nennen.)
Antwort zu 1:
Das Land Berlin besitzt und betreibt nur die landeseigene #Schleuse #Neukölln im Berliner
Bezirk Neukölln. Die Schleuse Neukölln wurde 1912 bis 1914 erbaut.
Für die anderen Schleusen in Berlin (#Spandau, #Plötzensee, #Charlottenburg,
#Mühlendammschleuse, #Ober- und #Unterschleuse) ist das #Wasserstraßen- und
Schifffahrtsamt Berlin (#WSA) die örtlich zuständige #Bundesbehörde zuständig. Zu den
#Bundesschleusen können keine weiteren Angaben getroffen werden (siehe
Vorbemerkung).
Frage 2:
Wer betreibt die einzelnen Schleusen?
2
Antwort zu 2:
Die landeseigene Schleuse Neukölln betreibt die #Gewässerunterhaltung der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung V. In den Jahren 1999
bis 2001 hat das Land Berlin die Anlage zu einer #Selbstbedienungsschleuse umgebaut,
die den Schifffahrtstreibenden und Wassersportlerinnen und -sportlern seitdem 24
Stunden an allen Wochentagen zur Verfügung steht. Betriebspersonal ist auf der Schleuse
nicht mehr vorhanden. Störungen werden durch eine externe Fachfirma kurzfristig
beseitigt.
Die bundeseigenen Schleusen betreibt das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin
(WSA Berlin).
Frage 3:
Welche dieser Schleusen sind für den Wassersport?
Antwort zu 3:
Die Schleusen in Berlin sind für Wassersportlerinnen und -sportler generell von Relevanz.
Frage 4:
Welche Schleusen sind im vergangenen Jahr aus welchen Gründen gesperrt gewesen?
Antwort zu 4:
An der landeseigenen Schleuse Neukölln gab es 2018 folgende Sperrzeiten infolge von
Eisgang, Wartungs- und Reparaturarbeiten:
26.02.2018 bis 26.03.2018: Sperrung wegen Eisbildung
16.04.2018: Sperrung wegen Wartungs- und Reparaturarbeiten
26.04.2018: Sperrung wegen Wartungs- und Reparaturarbeiten
Die Sperrungen waren zum Erhalt der Schleuse unumgänglich. Die Schifffahrtstreibenden
wurden in einem angemessenen Zeitraum vorher informiert, so dass sie sich auf die
Ausfälle einstellen konnten (siehe Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/16963).
Zu den Bundesschleusen können keine Angaben getroffen werden (siehe Vorbemerkung).
Frage 5:
Welche Schleusen werden voraussichtlich im kommenden Jahr aus welchen Gründen gesperrt werden?
Antwort zu 5:
Neben den unumgänglichen Sperrungen durch Eisbildung sowie Wartungs- bzw. kleinerer
Reparaturarbeiten sind im Jahr 2020 keine umfangreichen Instandsetzungen oder
Umbaumaßnahmen an der landeseigenen Schleuse Neukölln geplant.
Zu den Bundesschleusen können keine Angaben getroffen werden (siehe Vorbemerkung).
3
Frage 6:
Welche Auswirkungen haben die Schleusensperrungen auf die Wassersportler?
Antwort zu 6:
Schleusensperrungen können für die Wassersportlerinnen und -sportler unter Umständen
die Inkaufnahme langer Umwege über andere Fahrtstrecken und Schleusen bedeuten.
Frage 7:
Auf welche Summe belaufen sich die notwendigen Sanierungskosten der einzelnen Schleusen?
Antwort zu 7:
Entfällt für die landeseigene Schleuse Neukölln, da 2020 keine Sanierungen anstehen.
Zu den Bundesschleusen können keine Angaben getroffen werden (siehe Vorbemerkung).
Frage 8:
Wer kommt für die Sanierungen jeweils auf?
Antwort zu 8:
Für die landeseigene Schleuse Neukölln ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz verantwortlich und kostentragend.
Für die bundeseigenen Schleusen in Berlin ist das Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI), vertreten durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt
Berlin verantwortlich und kostentragend.
Berlin, den 20.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn + Bus: Bauarbeiten bei der S-Bahn: U5 fährt den ganzen Tag im dichten Takt, aus BVG

Am kommenden Freitag, 4. Oktober 2019, beginnt die nächste Phase der #S-Bahn-Bauarbeiten rund um das #Biesdorfer Kreuz. Informationen zum Bau und zu den Umfahrungsmöglichkeiten finden Fahrgäste auf der Internetseite der S-Bahn: https://sbahn.berlin/fahren/fahrplanaenderungen/detail/10388-biesdorfer-kreuz/

Die #BVG tut ihr Möglichstes, um für Entlastung zu sorgen. Auf der U-Bahnlinie 5 wird deshalb der dichte Takt der Hauptverkehrszeit auf den gesamten Tag ausgedehnt. Konkret heißt das: montags bis donnerstags fahren die Züge zwischen #Alexanderplatz und #Kaulsdorf-Nord von ca. 5:30 bis ca. 20:15 Uhr alle vierzweidrittel Minuten oder 280 Sekunden, freitags bis 21:45 Uhr.

Schon mit Beginn des S-Bahn-Bauprojekts hat auch die #Straßenbahn mehr Leistung auf einige Linien gebracht. Vor allem durch den Einsatz längerer Züge ist das stündliche Platzangebot auf der Linie #M4 bereits seit Ende August um rund 13 Prozent, auf der #M5 um rund 8 Prozent, auf der #M6 um rund 12 Prozent und auf der #M8 um rund 23 Prozent gestiegen. Zum Start der neuen Bauphase bei der S-Bahn wird auch die Linie 16 ab dem 4. Oktober mit 40 Meter langen Zügen ausgestattet. Das stündliche Platzangebot steigt damit sogar um 47 Prozent.

Um in der jetzt beginnenden Phase auf den zentralen Linien – trotz zusätzlicher #Fahrgastnachfrage – ein stabiles Angebot mit planmäßigen Verstärkerfahrten zu gewährleisten, wird die Linie #18 vorübergehend eingestellt. Sie dient vor allem als Zubringer zum S-Bahnhof Springpfuhl, der während der Bauarbeiten nicht von der S-Bahn angefahren wird. Alle Streckenabschnitte der Linie 18 werden zudem von anderen Linien bedient.

Natürlich unterstützt die BVG die Kolleginnen und Kollegen der Deutschen Bahn und der S-Bahn auch bei der #Fahrgastinformation zur Baumaßnahme – mit Aushängen an den Bahnhöfen und Haltestellen, mit Ansagen in den Fahrzeugen und mit Laufzeilen auf den #Daisy-Anzeigern. Und natürlich gibt es die #Bau-Broschüren der S-Bahn auch in den Kundenzentren der BVG.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Radverkehr: 1 Jahr Mobilitätsgesetz – Zur Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes (11): Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Berlins Fahrradinfrastruktur, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
a. Welchen #Bruttopersonalbedarf (Stellen) und welchen #Nettopersonalbedarf (Vollzeitäquivalente, VZÄ) hatte
die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in den Jahren 2016, 2017, 2018, sowie im
ersten Halbjahr 2019?
b. Wie viele der oben genannten Stellen bzw. VZÄ waren 2016, 2017, 2018 und im ersten Halbjahr 2019
unbesetzt?
c. Wie viele Stellen bzw. VZÄ sind im oben genannten Bereich für das zweite Halbjahr 2019, 2020 und 2021
vorgesehen?
Antwort zu 1:
a:
Stellen VZÄ
2016 k. A. k. A.
2017 1183,14 1086,53
2018 1335 1179,29
2019 1359,77 1208,35
2
b:
freie
Stellen
2016 k. A.
2017 k. A.
2018 147,1
2019 117,3
c:
Stellen
2019 1359,77
2020 1398,61
2021 1430,36
k. A. = Aufgrund der Neubildung der SenUVK sind genaue Angaben hier nicht möglich.
Frage 2:
a. Welchen Bruttopersonalbedarf (Stellen) und welchen Nettopersonalbedarf (VZÄ) hatte die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 2018 und im ersten Halbjahr 2019 zur Umsetzung
des #Mobilitätsgesetzes?
b. Wie viele der oben genannten Stellen bzw. VZÄ sind unbesetzt?
c. Wie viele Stellen bzw. VZÄ sind im oben genannten Bereich für das zweite Halbjahr 2019, sowie für 2020
und 2021 vorgesehen?
Antwort zu 2:
Der umfassende Regelungsgehalt des Mobilitätsgesetzes wirkt sich in unterschiedlicher
Intensität auf alle Aufgabengebiete der verkehrlichen Bearbeitung aus. Eine stellenscharfe
Zuordnung und Bemessung des auf ihn zurückzuführenden Personalbedarfs ist daher
nicht möglich.
Frage 3:
a. Welchen Bruttopersonalbedarf (Stellen) und welchen Nettopersonalbedarf (VZÄ) hatte die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 2016, 2017, 2018 und im ersten Halbjahr 2019 zur
Bearbeitung des #Radverkehrs?
b. Wie viele der oben genannten Stellen bzw. VZÄ waren 2016, 2017, 2018 und im ersten Halbjahr 2019
unbesetzt?
c. Wie viele Stellen bzw. VZÄ sind im oben genannten Bereich für das zweite Halbjahr 2019, sowie für 2020
und 2021 vorgesehen?
Antwort zu 3:
a:
Stellen VZÄ
2016 1 1
2017 14 6,0
2018 15 11,61
2019 15 13,61
3
b:
freie
Stellen
2016 0
2017 8
2018 3
2019 1
c:
Stellen
2019 15
2020 18
2021 19
Frage 4:
a. Welchen Bruttopersonalbedarf (Stellen) und welchen Nettopersonalbedarf (VZÄ) hatte die GB infraVelo
GmbH 2017, 2018 und im ersten Halbjahr 2019?
b. Wie viele der oben genannten Stellen bzw. VZÄ sind unbesetzt?
c. Wie viele Stellen bzw. VZÄ sind für das zweite Halbjahr 2019, sowie für 2020 und 2021 vorgesehen?
Antwort zu 4:
a:
· 2017 – im Rumpfgeschäftsjahr war im Durchschnitt eine Stelle (VZÄ) besetzt (ohne
Geschäftsführung). Zum 31.12.2017 waren inkl. Geschäftsführung 6 Stellen
besetzt.
· 2018 – ursprünglich sollten 20 Stellen besetzt werden, im zweiten Halbjahr wurde
die Zahl mit einem angepassten Wirtschaftsplan auf 25 Stellen erhöht. Zur
Optimierung des Personaleinsatzes wurde gleichzeitig der shared-service-Ansatz
mit der Grün Berlin verstärkt umgesetzt. Zu den shared-service-Leistungen der
Grün Berlin für die #infraVelo GmbH zählen Finanzen, IT, Personalmanagement,
Vergabe/Einkauf, Kommunikation & Partizipation, zentrale Services und
Multiprojektcontrolling. Im Durchschnitt waren 9 Stellen (VZÄ) besetzt. Zum
31.12.2018 waren 15 Stellen zuzüglich 10 Stellen aus shared-service mit der Grün
Berlin besetzt.
· 2019 – bis Mitte des Jahres waren 24 VZÄ besetzt, davon 8 VZÄ aus sharedservice
(bei den shared-service-Leistungen ist zu berücksichtigen, dass diese
regelmäßig an den konkreten Arbeitsaufwand angepasst werden und nunmehr als
Fremdleistungen eingestuft werden).
b:
· 2017 – Stellen sind besetzt
· 2018 – Stellen sind besetzt
· 2019 – Stellen erstes Halbjahr sind besetzt
4
c:
· 2019 – bis Ende des Jahres sind 24,8 Stellen geplant, zuzüglich Fremdleistungen
aus 12,8 Stellen shared-service (entspricht 18 VZÄ, zuzüglich 9 VZÄ aus sharedservice)
· 2020 – der Stellenplan sieht 48,8 Stellen vor, zuzüglich Fremdleistungen aus 18,1
Stellen shared-service
· 2021 – der Stellenplan sieht 54,8 Stellen vor, zuzüglich Fremdleistungen aus 21,1
Stellen shared-service
Frage 5:
a. Welchen Bruttopersonalbedarf (Stellen) und welchen Nettopersonalbedarf (VZÄ) hatten die Berliner
Bezirksämter zur Bearbeitung des Radverkehrs (Aufschlüsselung nach Bezirk)?
b. Wie viele der oben genannten Stellen bzw. VZÄ sind unbesetzt (Aufschlüsselung nach Bezirk)?
c. Wie viele Stellen bzw. VZÄ im oben genannten Bereich sind für das zweite Halbjahr 2019, sowie für 2020
und 2021 vorgesehen (Aufschlüsselung nach Bezirk)?
Antwort zu 5:
Nachfolgend die Antworten der Bezirke:
Charlottenburg – Wilmersdorf ( a – c)
Mit Schreiben vom 22.03.2017 teilte der Senator für Finanzen mit, dass die AG
Ressourcensteuerung (1. Sitzung vom 09.02.2017) vor dem Hintergrund der politischen
Prioritätensetzung und zur Beschleunigung der vorbereitenden Arbeiten in den bauenden
und planenden Bereichen der Bezirke, insbesondere beim Schulneubau und für Radwege,
je 10 VZÄ pro Bezirk, davon 2 VZÄ für die Fahrradinfrastruktur („Radwege“) zugesagt hat.
Das Bezirksamt hat die Ausschreibung der beiden Stellen veranlasst. Bedauerlicherweise
konnte nach erfolgter erster Ausschreibung nur eine Stelle besetzt werden. Die weitere
Stelle konnte in einem weiteren Ausschreibungsverfahren dann ebenfalls besetzt werden.
Aufgrund des Weggangs der Stelleninhaber ist momentan leider keine der beiden Stellen
besetzt und diese müssen nunmehr wieder in die Ausschreibung gebracht werden.
In der bestehenden Personalplanung des Bezirks verbleibt es bei den beiden im Rahmen
der AG Ressourcensteuerung zugewiesenen Stellen.
Neukölln
Zu a:
Die Begriffe Bruttopersonalbedarf und Nettopersonalbedarf sind hier nicht bekannt.
Nachfolgende Angaben erfolgen daher in „VZÄ“.
Durch die Senatsverwaltung für Finanzen erfolgte eine Zuweisung von zwei zusätzlichen
VZÄ an das Bezirksamt Neukölln, die dann dem Geschäftsbereich des Straßen- und
Grünflächenamtes zugewiesen wurden.
5
Zu b:
Keine.
Zu c:
Zwei VZÄ (vgl. Antwort zu a).
Reinickendorf:
Zu a:
Dem Bezirk Reinickendorf wurden aufgrund des Mobilitätsgesetzes zwei
Vollzeitäquivalente zur Verfügung gestellt und diese wurden im Bezirkshaushalt verstetigt.
Zu b:
Eine Vollzeitstelle wird nach dem 6. Ausschreibungsverfahren zum 01.11.2019 besetzt
werden. Die 2. Stelle befindet sich derzeit im 7. Ausschreibungsverfahren, da die sechs
vorherigen Ausschreibungen nicht erfolgreich waren. In den vorangegangenen Verfahren
sind entweder keine geeigneten Bewerbungen eingegangen oder die ausgewählten
Kandidaten haben ihre Bewerbungen wieder zurückgezogen. Das Bezirksamt steht in
Konkurrenz mit anderen Behörden, GB infraVelo GmbH und der freien Wirtschaft, wo oft
höher dotierte Stellen vorhanden sind.
Zu c:
Nach wie vor die unter a. und b. genannten Vollzeitäquivalente.
Lichtenberg:
Zu a:
Der Bezirk Lichtenberg hat für die Bearbeitung des Radverkehrs insgesamt zwei Stellen
im Stellenplan verankert. Diese Stellen stammen aus der Entscheidung der AG
Ressourcensteuerung vom 09.02.2017.
Zu b:
Derzeit sind von diesen beiden Stellen unter Berücksichtigung von Teilzeit 1,8 Stellen
besetzt.
Zu c:
Eine Unterteilung für die Haushaltsjahre 19/20/21 wurde nicht vorgenommen. Weitere
Stellen wurden nicht eingerichtet.
Marzahn-Hellersdorf:
Zu a:
Das Straßen- und Grünflächenamt hat für die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes,
Radverkehrsanlagen, zwei VZÄ erhalten.
Zu b:
Derzeit wurden noch keine geeigneten Bewerber/innen gefunden, so dass noch beide
Stellen unbesetzt sind.
6
Mitte:
Zu a:
Es sind 2,5 Stellen vorgesehen. Die Stellen sind besetzt.
Zu b:
Es sind keine Stellen unbesetzt.
Zu c:
Über die bei a genannten Stellen hinaus sind bisher keine weiteren Stellen vorgesehen.
Steglitz-Zehlendorf:
Zu a:
Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat im Rahmen der AG Ressourcensteuerung zwei VZÄ
bzw. Stellen für den Radverkehr erhalten. Die zwei Stellen wurden mit dem Stellenplan
2018/2019 im Kapitel 3800 – Tiefbau und Straßenverwaltung etatisiert.
Zu b:
Keine
Zu c:
Siehe Antwort zu b.
Tempelhof-Schöneberg:
Zu a:
Es besteht ein Personalbedarf von drei VZÄ, davon ist eine besetzt.
Zu b:
Es sind zwei VZÄ unbesetzt.
Zu c:
Eine Stelle zum Teil, (Mobilitätsmanager).
Treptow-Köpenick:
Zu a:
Stellen: 4
Ist-Besetzung (VZÄ): 2
Zu b:
Zwei Stellen unbesetzt.
Zu c:
Die genannten vier Stellen gibt es 2019 und auch im Haushaltsplanentwurf 2020/21.
7
Die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Spandau wurden angefragt, haben
jedoch keine Rückmeldung zum Stellenumfang abgegeben.
Frage 6:
6. Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 6:
Nein.
Berlin, den 26.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Die Bahn baut im Berliner Osten – Einschränkungen im S-Bahnverkehr auch nach den Herbstferien, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Die-Bahn-baut-im-Berliner-Osten-Einschraenkungen-im-S-Bahnverkehr-auch-nach-den-Herbstferien-4466354?contentId=1317082

Ausweitung der #Bauarbeiten ab dem 4. Oktober ⋅ Linien #S5, #S7 und #S75 betroffen ⋅ Ersatzverkehr mit Bussen und U-Bahn

Seit Ende August sind die S75 und die S7 von Sperrungen betroffen – die DB Netz investiert im Nordosten Berlins in die #Schieneninfrastruktur. Mit Beginn der Herbstferien werden die Bauarbeiten ausgeweitet: Dann ist die gesamte Linie der S75 gesperrt sowie die S7 ganztägig zwischen Ahrensfelde und Nöldnerplatz. Auch die S5 fährt ab kommendem Freitag nicht mehr zwischen Wuhletal und Ostkreuz.
Achtung! Die Sperrungen gelten auch noch nach dem Ende der Ferien und enden vorerst am 12. bzw. 14. November.

Die Einschränkungen im Detail:

S7 – Sperrung Ahrensfelde <> Nöldnerplatz
S75 – Sperrung der gesamten Linie Wartenberg <> Ostbahnhof
4. Oktober (Fr) 4 Uhr durchgehend bis 14. November (Do) 1.30 Uhr

Grund: Inbetriebnahme des #elektronischen Stellwerks (#ESTW) „S7 Ost“ und Umstellung auf moderne Zugsicherungstechnik #ZBS

S7 fährt Nöldnerplatz <> Potsdam Hbf (tagsüber im 10-Minutentakt
Ersatzverkehr mit Bussen: Ahrensfelde <> Marzahn <> Landsberger Allee (im Abschnitt Marzahn <> Landsberger Allee ohne Halt zur schnellen Anbindung an den Ring) und Wartenberg <> Hohenschönhausen <> Marzahn <> Lichtenberg <> Ostkreuz
Ergänzungsverkehr mit zusätzlichen Regionalzügen RB25 (Mo-Fr): Ahrensfelde <>Lichtenberg <> Ostkreuz

S5 – Sperrung Wuhletal <> Ostkreuz
4. Oktober (Fr) 4 Uhr durchgehend bis 12. November (Di) 1.30 Uhr

Grund: Inbetriebnahme des ESTW „S7 Ost“ und Umstellung auf moderne Zugsicherungstechnik ZBS

S5 fährt Strausberg Nord/Strausberg <>  Wuhletal (10-Minutentakt Hoppegarten/Mahlsdorf <> Wuhletal) sowie Friedrichshagen <> Ostkreuz <> Westkreuz (tagsüber im 10-Minutentakt). Zusammen mit der S3 fährt die S-Bahn damit tagsüber im 5-Minutentakt Friedrichshagen <> Köpenick <> Stadtbahn
Umfahrung mit U-Bahnlinie U5: Wuhletal <> Lichtenberg <> Frankfurter Allee <> Alexanderplatz (tagsüber durchgehend im 4-/5-/5-Minutentakt, kein Ferienfahrplan)
Ersatzverkehr mit Bussen: Lichtenberg <> Frankfurter Allee <> Ostbahnhof (Mo-Fr 6-18 Uhr zur Entlastung der U5)
Zusätzliche Fahrten mit der Buslinie 192, zusätzliche Haltestelle in Biesdorf für die Buslinien X69 und 154

Ergänzungsverkehr mit zusätzlichen Regionalzügen RB26 (Mo-Fr): Strausberg <> Mahlsdorf <> Lichtenberg <> Ostkreuz

Am Donnerstag, 14. November soll auf allen Linien der Zugverkehr zur morgendlichen Hauptverkehrszeit wieder rollen – die S75 verkehrt vormittags an diesem Tag im 20-Minutentakt.

An den darauffolgenden Wochenenden kommt es noch zu folgenden Einschränkungen:

S5 – Sperrung Friedrichsfelde Ost <> Mahlsdorf
15. November (Fr) 22 Uhr bis 18. November (Mo) 4 Uhr
29. November (Fr) 22 Uhr bis 2. Dezember (Mo) 4 Uhr
20. Dezember (Fr) 22 Uhr bis 23. Dezember (Mo) 4 Uhr

Grund: Vorarbeiten für das nächste neue ESTW „S5 Ost“
Ersatzverkehr mit Bussen

S5 – Sperrung Lichtenberg <> Mahlsdorf
S7 – Sperrung Lichtenberg <> Springfuhl
22. November (Fr) 22 Uhr bis 25. November (Mo) 4 Uhr

Grund: Vorarbeiten für das nächste neuen ESTW „S5 Ost“, Neubau einer Eisenbahnüberführung sowie Restarbeiten am neuen ESTW „S7 Ost“
Ersatzverkehr mit Bussen

Detaillierte Informationen, auch zum Ersatzverkehr, erhalten Fahrgäste im Internet unter sbahn.berlin oder am S-Bahn-Kundentelefon
unter (030) 29743333.

Baustellen-Videos, in denen diese komplexen Bauarbeiten und Umfahrungsmöglichkeiten leicht verständlich und übersichtlich erklärt werden, sind bei YouTube abrufbar: http://www.youtube.com/SBahnBerlin

Für die entstehenden Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung.