Bahnhöfe: Nach Halem anderen jetzt noch der Boden Die Grundsanierung des U-Bahnhofs Halemweg sind weiter in vollem Gange., aus BVG

Die #Grundsanierung des U-Bahnhofs #Halemweg sind weiter in vollem Gange. Während der bisher zweijährigen #Bauzeit sind neben der Runderneuerung zum Beispiel auch ein neuer #Aufzug und ein zweiter #Ausgang entstanden. Ab der kommenden Woche wird nun in zwei Etappen der #Bahnsteigbelag samt #Blindenleitsystem erneuert.

Von Montag, den 17. Februar, ab ca. 3:30 Uhr, bis Sonntag, den 29. März 2020, können die Züge der #U7 in Richtung Rudow daher nicht am #U-Bahnhof Halemweg halten. Von Montag, den 30. März, ca. 03:30 Uhr, bis Sonntag, den 10. Mai 2020 ist die andere Bahnsteigseite an der Reihe, weshalb die Züge in diesem Zeitraum nicht in Richtung Rathaus Spandau halten können. Der Aufzug sowie die Fahrtreppen sind für beide Bauphasen vollständig nutzbar.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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www.bvg.de/presse

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S-Bahn: Stadtentwicklung Pro Velten bremst S-Bahn und Wohnungsbau aus – , aus MOZ

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1784825/

Das Veltener Stadtparlament hat am Donnerstag zwei Beschlüsse gefasst, deren Auswirkungen auf die Stadtentwicklung noch gar nicht abzusehen sind. Auf Antrag von Pro Velten und mit der Unterstützung von CDU, AfD und NPD wurde mehrheitlich beschlossen, dass keine Bebauungspläne mehr aufgestellt werden dürfen, die den Bau von mehr als 50 Wohnungen zum Ziel haben.

Die Bemerkung von Heiko Gehring (AfD), der einen Zuzug von Ausländern befürchtet, wurde vom Publikum mit Buh-Rufen quittiert. Bürgermeisterin Ines Hübner (SPD) warnte davor, dass die Stadt mit dem …

Die Mehrheit derselben Fraktionen stimmte auch dafür, die #S-Bahn aufs #Abstellgleis zu schieben. Mit Blick auf die Jahrzehnte zurück argumentiert Pro Velten: „Die weitere Forderung der S-Bahn nach #Velten scheint abwegig.“ Priorität soll die direkte Einbindung des #Prignitz-Expresses nach #Gesundbrunnen haben. In Berlin ist bekannt, dass dies technisch in absehbarer Zeit unmöglich ist. Auch die #Heidekrautbahn wird vorerst nur bis #Wilhelmsruh

Bahnhöfe: Sanierung am Bahnhof Zoo soll erst 2027 beendet werden 100 Millionen Euro soll der Umbau des Bahnhofs Zoo kosten, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/unglaubliche-ueberraschungen-bei-den-arbeiten-sanierung-am-bahnhof-zoo-soll-erst-2027-beendet-werden/25544470.html

100 Millionen Euro soll der #Umbau des Bahnhofs #Zoo kosten – statt der geplanten 15 Millionen. Und ein paar Jahre länger dauert es auch.

Vom Tempo der Sanierung her gesehen ist der #Bahnhof Zoo der BER der Deutschen Bahn. Sieben Jahre Verzögerung gibt es mittlerweile. Kleiner Unterschied: Am Zoo fiel das bislang kaum jemandem auf. 2014 hatte die Bahn die #Komplettsanierung des weltbekannten Bahnhofs Zoologischer Garten angekündigt. 15 Millionen Euro sollten investiert werden. Und ein Datum für die Fertigstellung wurde genannt: 2020. Im Jahr 2018 war dann daraus 2022 geworden.

Nun überraschte der Berliner Bahnchef Alexander Kaczmarek mit einem neuen Datum: 2027. Es habe „unglaubliche Überraschungen“ bei den bisherigen Arbeiten gegeben, sagte Kaczmarek. Bei der ersten Instandsetzung der #Weltkriegsschäden habe niemand Zeit gehabt, diese in Plänen einzuzeichnen. So habe man über einer #Zwischendecke vier verschiedene Deckenkonstruktionen gefunden. Kann das die Begründung für sieben Jahre Verzögerung sein?

Auf Anfrage präzisierte die Pressestelle des Konzerns nun den #Bauablauf – und lieferte die nächste Überraschung. „Das Bauvolumen hat einen Wert von rund …

Regionalverkehr: Nauen/Hennigsdorf – Berlin Spandau Fahrplanänderungen Februar/März 2020, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Nauen-Hennigsdorf-Berlin-Spandau-4924332

#Fahrplanänderungen Februar/März 2020

Auch 2020 hat die Instandhaltung und #Modernisierung der Infrastruktur bei der Deutschen Bahn hohe Priorität. Auf der stark befahrenen Hamburger Bahn erneuern wir im 1. Quartal abschnittsweise die Schienen zwischen #Brieselang und #Falkensee sowie zwischen Falkensee und #Berlin-Spandau, um auch weiterhin den Zugverkehr ohne Einschränkungen bewältigen zu können.

Für diese Arbeiten muss jeweils ein Gleis im betroffenen Abschnitt gesperrt werden. #Fahrplanänderungen auf der Strecke (Hamburg–) #Nauen– Berlin-Spandau, aber auch zwischen Hennigsdorf und Berlin sind leider unvermeidlich.

18. Februar (6 Uhr) – 2. März (16 Uhr)

Viele Fernzüge von/nach Hamburg erhalten leichte Fahrzeitverlängerungen, einzelne werden ohne Halt in Spandau umgeleitet.

#RE6 Umleitung und Ausfall der Halte in Falkensee, Spandau und Jungfernheide,

Schienenersatzverkehr (SEV) Hennigsdorf – Berlin-Spandau

#RB14 Ausfall Nauen – Berlin-Charlottenburg

SEV Nauen/Finkenkrug – Berlin-Spandau

3. März (9 Uhr) – 17. März (16 Uhr)

Viele Fernzüge von/nach Hamburg erhalten leichte Fahrzeitverlängerungen, einzelne werden ohne Halt in Spandau/Südkreuz umgeleitet.

RE 6 Umleitung und Ausfall der Halte in Falkensee, Spandau und Jungfernheide,

SEV Hennigsdorf – Berlin-Spandau

RB 14 Ausfall Nauen – Berlin-Charlottenburg

SEV Nauen/Finkenkrug – Berlin-Spandau

18. März (6 Uhr) – 22. März (16 Uhr)/23. März (9 Uhr) – 24. März (16 Uhr)

Etliche Fernverkehrszüge von/nach Hamburg erhalten geringfügige Fahrzeitverlängerungen. Einzelne Züge werden ohne Halt in Berlin-Spandau umgeleitet.

RE 6 Umleitung und Ausfall der Halte in Falkensee, Spandau und Jungfernheide,

SEV Hennigsdorf – Berlin-Spandau

#RB10/ #RB13 Fahrzeitänderungen

RB 14 Ausfall Nauen – Berlin-Charlottenburg

Für entstehende Reisezeitverlängerungen und Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung.

Informationen unter: reiseauskunft.bahn.de, bauinfos.deutschebahn.com und App „DB Navigator“

Straßenverkehr + Bahnverkehr: Bauarbeiten an der Bahntrasse Marienfelde, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wann wird mit dem Bau einer #Bahnunterführung an der #Säntisstraße begonnen?
Antwort zu 1:
Hierzu teilt die zuständige Deutsche Bahn AG mit:
„Mit bauvorbereitenden Maßnahmen wurde in 01/2018 begonnen. Ab Mitte 2018 erfolgten
die #Leitungsumverlegearbeiten der Versorgungsunternehmen. Seit April 2019 laufen die
Baumaßnahmen zur Beseitigung des Bahnübergangs Säntisstraße. Aktuell wird das
östliche Trogbauwerk für die Straßenunterführung Säntisstraße erstellt. Die Fertigstellung
des gesamten Bauwerks ist unter Berücksichtigung der weitestgehenden
Aufrechterhaltung des S-Bahnbetriebs für Ende 2021 geplant.“
Frage 2:
Ist für die Bauarbeiten eine Sperrung der Albanstraße an der Einmündung zur Säntisstraße vorgesehen?
2
Antwort zu 2:
Hierzu teilt die zuständige Deutsche Bahn AG mit:
„Eine dauerhafte Sperrung der #Albanstraße ist während der Bauzeit nicht vorgesehen.
Lediglich für die Herstellung des Anschlusses vom Bestand an das neue Trogbauwerk
kann es zu kurzzeitigen Einschränkungen im Einmündungsbereich kommen.“
Frage 3:
Wenn dem so ist, welche alternativen Fahrtrouten stehen dem PKW- und dem LKW-Verkehr während der
Zeit der Sperrung zur Verfügung?
Antwort zu 3:
Nach Aussage der zuständigen Deutschen Bahn AG sind lediglich kurzzeitige
Einschränkungen aber keine Sperrung der Albanstraße geplant. Die Ausweisung
alternativer Fahrtrouten für den Kraftfahrzeugverkehr ist deshalb aktuell nicht vorgesehen.
Frage 4:
Sind dem Senat erhöhte Staumeldungen aus der Vergangenheit bekannt, als der Bereich Alban-/Grillostraße
schon einmal temporär gesperrt war?
Frage 5:
Wenn dem so ist, wie gedenkt der Senat, die erhöhten Verkehrsströme während der nun anstehenden
Bauarbeiten bewältigen zu können?
Antwort zu 4 und 5:
Nein. Es sind keine erhöhten Staumeldungen bekannt geworden. Nach Angabe der Polizei
Berlin war lediglich eine Zunahme der Verkehrsströme merkbar.
Frage 6:
Wie stellt der Senat die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere auch der Fußgänger, während der
Bauphase im genannten Bereich sicher?
Antwort zu 6:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erläßt die im Zusammenhang
mit der Baumaßnahme erforderlichen verkehrsregelnden Maßnahmen auf Grundlage des
§ 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Hierbei steht eine Gewährleistung der
Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden im Fokus aller Entscheidungen. Für die
benannte Bauphase liegen bislang noch keine prüffähigen Antrags- und
Abstimmungsunterlagen vor.
Frage 7:
Sind dem Senat erhöhte Aufkommen von Schäden an parkenden Autos aus der Vergangenheit bekannt, als
der Bereich Alban-/Grillostraße schon einmal temporär gesperrt war?
3
Frage 8:
Wenn dem so ist, wie gewährleistet der Senat während der nun anstehenden Bauarbeiten den Schutz der
parkenden Autos?
Antwort zu 7 und 8:
Nein. Die Polizei Berlin registrierte kein erhöhtes Schadensaufkommen an parkenden
Fahrzeugen.
Frage 9:
Wie schätzt der Senat die Möglichkeit ein, die Albanstraße auch während der Bauarbeiten für Anlieger offen
zu halten?
Antwort zu 9:
Über die Art und den Umfang anzuordnender Verkehrsbeschränkungen in der Albanstraße
kann durch die hierfür zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
erst nach einem Eingang der in diesem Zusammenhang erforderlichen Antrags- und
Abstimmungsunterlagen entschieden werden. Ansonsten wird zu den
Verkehrseinschränkungen ergänzend auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Frage 10:
Inwiefern werden die Anwohnerinnen und Anwohner über die geplanten Baumaßnahmen informiert?
Antwort zu 10:
Hierzu teilt die zuständige Deutsche Bahn AG mit:
„Alle Anwohnerinnen und Anwohner wurden vor Beginn der Baumaßnahme informiert.
Zusätzlich finden Informationsveranstaltungen der DB Netz AG statt und ein Infopunkt in
Lichtenrade wurde für das Projekt eingerichtet. Außerdem können interessierte
Bürgerinnen und Bürger sich auch per E-Mail an das Projekt wenden.“
Berlin, den 10.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Baustopp am Pölnitzweg in Buch für das zweite S-Bahn-Gleis aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist dem Senat bekannt, dass auf der #S-Bahn-Strecke #Berlin-Buch – #Bernau in letzter Zeit bereits mehrere
#Eisenbahnüberführungen außerhalb des Stadtgebiets erneuert wurden, ohne das #2. Gleis zu
berücksichtigen, und dass #Oberleitungsmaste, #Signale und #Signalbrücken auf die #Trasse des 2. Gleises
gesetzt wurden? Wenn ja, wie war der Senat an der Entscheidung beteiligt? Welche Abstimmungen mit dem
Land Brandenburg gab es dazu?
Antwort zu 1:
Der Senat ist im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange im jeweiligen
#Planfeststellungsverfahren einbezogen. Der Beginn der Planungen für die bereits
erneuerten Eisenbahnüberführungen war zu einem Zeitpunkt, als der
#Landesnahverkehrsplan des Landes Brandenburg noch nicht beschlossen war. Es lagen
auch noch keine konkretisierenden Planungen für die Notwendigkeit des #zweigleisigen
Ausbaus für einen langfristigen #10-Minuten-Takt zwischen den Bahnhöfen Buch und
Bernau vor. Die Trägerbeteiligung erfolgte bereits im Jahr 2015.
Hinsichtlich der #S-Bahnnetzabschnitte im Land Brandenburg gibt es regelmäßige
Abstimmungen.
Frage 2:
Sind bei der noch ausstehenden Erneuerung der Eisenbahnüberführung über den #Pölnitzweg in Berlin-Buch
Brückenpfeiler oder Stützmauern und #Brückenwiderlager für ein oder zwei Gleisüberbauten für die S-Bahn
geplant?
2
Antwort zu 2:
Nach Kenntnis des Senats beinhaltet die Planung der Deutschen Bahn AG (DB AG) zur
Erneuerung der Eisenbahnüberführung über den Pölnitzweg aktuell nur die Möglichkeit für
einen #Gleisüberbau für die S-Bahn.
Frage 3:
Falls nur ein Gleisüberbau geplant ist, hat der Senat dem zugestimmt? Wenn ja, warum, wenn die Koalition
gemäß des Koalitionsvertrags vorhandene eingleisige Strecken im S-Bahn-Netz Schritt für Schritt beseitigen
will?
Antwort zu 3:
Der Senat hat im Rahmen der Trägerbeteiligung zur Erneuerung der
Eisenbahnüberführung über den Pölnitzweg darauf hingewiesen, dass die Infrastruktur
zwingend so ausgebildet werden muss, das ein zweites Gleis jederzeit nachgerüstet
werden kann. Dies betrifft die gesamten Gleis- und Brückenanlagen, inkl. Widerlagern.
Frage 4:
Falls nur ein Gleisüberbau geplant ist: Zieht der Senat in Erwägung, einen #Baustopp oder zumindest eine
#Umplanung zu veranlassen, um wenigstens in diesem Bereich die künftige #Zweigleisigkeit als
Voraussetzung für den stabilen 10-Minuten-Takt ohne spätere Mehrkosten und erneute Gleissperrungen zu
ermöglichen?
Antwort zu 4:
Vorhabenträger ist die DB AG. Der Senat wird seine Position (siehe Antwort zu Frage 3)
im laufenden Planfeststellungsprozess weiter vertreten. Für den endgültigen
Abwägungsprozess im Rahmen des planungsrechtlichen Verfahrens ist das EisenbahnBundesamt zuständig.
Berlin, den 10.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Widmung von alliierten Privatstraßen UND Umgang mit Privatstraßen in ehemaligen alliierten Wohnsiedlungen in WestBerlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Voraussetzungen müssen nach dem Berliner #Straßengesetz erfüllt sein, damit eine nach dem
Zweiten Weltkrieg in einem Wohngebiet gebaute #alliierte #Privatstraße #öffentlich #gewidmet werden kann,
wenn der Eigentümer bereit ist, diese an den bezirklichen #Straßenbaulastträger vertraglich zu überlassen?
Die Straße hat die Funktion einer #Wohnsammelstraße und bindet die Siedlung an die öffentlich gewidmete
Hauptverkehrsstraße an.
Antwort zu 1:
Die Widmung einer Privatstraße bestimmt sich nach § 3 Berliner Straßengesetz
(#BerlStrG). Ob eine Widmung vorgenommen werden kann, entscheidet der Baulastträger.
Die Widmung einer Straße ist möglich, wenn die Eigentümer und die sonst zur Nutzung
dinglich Berechtigten der Widmung zugestimmt haben. Voraussetzung ist dabei stets,
dass dieser Straße eine Verkehrsbedeutung (Zweckbestimmung für die Allgemeinheit,
Verbindungsfunktion im öffentlichen Straßennetz, zum Beispiel für Durchgangsverkehr)
zukommt.
Frage 2:
Ist es ausreichend, wenn anstelle eines qualifizierten Bebauungsplan eine Ausweisung als Wohngebiet im
#Baunutzungsplan von 1960 als dort örtlich derzeit geltendes Bauleitplanungsrecht im Bereich der Lage der
alliierten Privatstraße vorhanden ist?
Antwort zu 2:
Die Frage kann ohne Kenntnis der genauen örtlichen Lage der betroffenen Privatstraßen
lediglich abstrakt beantwortet werden.
Der Baunutzungsplan gilt hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in Verbindung
mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung aus dem Jahr 1958 (BO 58) und
den förmlich festgestellten Straßen- und Baufluchtlinien als übergeleitete
2
Bebauungsplanregelung weiter. Durch die sogenannten A-Bebauungspläne wurde der
Baunutzungsplan hinsichtlich der Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung, der
Bestimmung der überbaubaren Grundstücksflächen und der Zulässigkeit von Stellplätzen
und Garagen auf die entsprechenden Vorschriften der Baunutzungsverordnung in der
Fassung vom 26.11.1968 umgestellt. Der Baunutzungsplan, der selbst keine Aussagen zu
den Verkehrsflächen trifft, erhält seine Qualifizierung im Sinne des § 30 Abs. 1
Baugesetzbuch erst in Verbindung mit der BO 58 und sowie den nach dem Preußischen
Fluchtliniengesetz festgelegten förmlich festgesetzten Straßen- und Baufluchtlinien
(gegebenenfalls festgesetzte – bzw. A.C.O.-Linien (Hinweis: bei A.C.O.-Linien handelt es
sich durch allerhöchste unmittelbare Genehmigung des preußischen Königs (bis 1872)
festgelegte Baufluchtlinien; (A.C.O. bedeutet „Allerhöchste Cabinets Ordre“)).
Grundsätzlich gilt, dass eine straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich
eines Bebauungsplans nur in inhaltlicher Übereinstimmung mit seinen Festsetzungen
verfügt werden darf (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.11.1974 – Aktenzeichen IC
V 38.71). Die Widmung einer Privatstraße als öffentliche Straße würde dem
Baunutzungsplan folglich nur dann nicht widersprechen, wenn sie (auch) im Einklang mit
den förmlich festgestellten Fluchtlinienplänen steht.
Frage 3:
Ist diese Problemstellung seitens der Obersten Straßenverkehrsbehörde mit den bezirklichen
Straßenbaulastträgern beispielsweise in der Amtsleiterrunde der Straßen- und Grünflächenämter oder der
Amtsleiterrunde der Stadtplanungsämter bereits erörtert worden?
Antwort zu 3:
Dem Senat ist keine Befassung der Problemstellung in den letzten 10 Jahren bekannt.
Frage 4:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 4:
Nein.
Berlin, den 11.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
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Frage 1:
Unter welchen Voraussetzungen wurden in den Bezirken Mitte (Bereich Alt-Bezirk Wedding),
Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf, Spandau und Steglitz-Zehlendorf ehemals private Straßen in
alliierten Wohnsiedlungen durch öffentlich-rechtliche Widmung in die Straßenbaulast des Landes Berlins
überführt?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin hat mitgeteilt, dass die Straßen in
der englischen Siedlung am Olympiastadion bereits im Jahr 1961 (Dickensweg)
beziehungsweise 1964 (Scottweg, Swiftweg) durch nachrichtliche Eintragung in das
Straßenverzeichnis als #öffentliches #Straßenland gewidmet worden und somit in die
Straßenbaulast des (damaligen) Tiefbauamtes Charlottenburg übergegangen sind.
Nach Abzug der Alliierten sind die im Bezirk Mitte vier betroffenen Straßen im Bereich der
„Cité Joffre“ (Charles-Corcelle-Ring, Allee du Stade, Tourcoing Straße, Gustave-CourbetStraße) im Februar 1996 dem Grundvermögen des Land Berlin zugeordnet und
gleichzeitig in das Straßenverzeichnis des Bezirkes als gewidmete Straßen eingetragen
worden.
2
Die Straßen in den ehemaligen Alliierten-Wohnsiedlungen sind in den Bezirken
Reinickendorf und Spandau von Berlin nach wie vor Privatstraßen.
Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf waren die Straßen in alliierten Wohnsiedlungen
(Hüttenwegsiedlung Dahlem) schon zu Zeiten der Besiedlung mit Alliierten gewidmet und
die öffentlichen Straßen in den Wohngebieten McNair und Schweizer Viertel sind mittels
Erschließungsverträgen neu hergestellt worden.
Frage 2:
Wurden für die in vielen Fällen bereits Anfang der fünfziger Jahre gebauten Straßen Ablösebeträge von den
bisherigen Straßeneigentümern gefordert, um die verbleibende geringere Lebensdauer als bei einer neuen
Straße vorhanden bzw. die Abweichung von bauliche Anforderungen an öffentlich-rechtlich gewidmete
Straßen im Land Berlin zu kompensieren?
Antwort zu 2:
Nein, es wurden keine Ablösebeträge gefordert.
Frage 3:
Gab es andere Möglichkeiten zur Kompensation des aktuellen Straßenzustandes in Bezug auf die
Nichterfüllung der aktuellen Anforderungen der Straßenbaubehörden an öffentlich-rechtliche Straßen nach
dem Berliner Straßengesetz?
Antwort zu 3:
Nein, es ist keine Kompensation erfolgt.
Frage 4:
Gab es Gründe, warum eine Übernahme mit öffentlich-rechtlicher Widmung nach Berliner Straßengesetz
verweigert wurde? Wenn ja, welche?
Antwort zu 4:
Die Straßen in den ehemaligen Alliierten-Wohnsiedlungen im Bezirk Reinickendorf sind
planungsrechtlich nicht gesichert und entsprechen nicht dem technischen Standard. Für
eine Übernahme mit öffentlich-rechtlicher Widmung nach dem Berliner Straßengesetz
waren die Straßen sowie die Kanäle, Kabel und Leitungen im unterirdischen Raum, wie
zum Beispiel Regenwasser sowie Trink- und Schmutzwasser, Stromnetz, Gasversorgung
und Telekommunikation nicht übernahmefähig. Diese sind über das gesamte Gelände der
Wohnsiedlungen verteilt.
Eine Widmung und Übernahme der Privatstraßen in die Straßenbaulast des Landes Berlin
in den ehemaligen alliierten Wohngebieten im Bezirk Spandau ist bisher nicht erfolgt, weil
entsprechende Übernahmebegehren nicht vorgebracht worden sind. Unabhängig davon
entsprechen die Straßen bisher nicht den Anforderungen, die an (künftig) öffentliche
Straßen gestellt werden müssen. Darüber hinaus sind insbesondere im Parkviertel Kladow
öffentliche und private Leitungsnetze ebenso wenig voneinander getrennt gewesen, wie
öffentliche und private Nutzung.
3
Frage 5:
Welche Straßen in welchen Bezirken wurden noch nicht öffentlich-rechtlich gewidmet, die in ehemaligen
alliierten Wohnsiedlungen liegen?
Antwort zu 5:
Im Bezirk Reinickendorf sind alle Straßen in den drei vorhandenen Cité`s (Cité Foch,
Pasteur und Guynemer) nicht gewidmet. Die Aufstellungsbeschlüsse für die
Bebauungspläne sehen auch künftig nur einen Teil der Straßen als öffentliche Straßen
vor.
Im Bezirk Spandau sind folgende Straßen in den ehemaligen alliierten Wohnsiedlungen
weiterhin Privatstraßen:
• Darbystraße, Eigentümer: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
• Baedecker Weg, Eigentümer: Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH
• Straßen im Parkviertel Kladow (hinter der Kaserne am Kladower Damm):
Parkrosenweg, An den Parkbäumen, Am Waldkiefernweg, Amberbaumallee,
Moorlakenweg, Goldlärchenweg, Wildapfelweg, Eisbeerenweg, Parkviertelallee,
Eigentümer: Parkviertel Kladow GmbH & Co. KG.
Mit dem Bebauungsplan VIII-424 sind die Straßen als private Verkehrsflächen
festgesetzt worden. Diese im Jahr 2017 benannten Straßen waren vorher nicht
benannt. Die Grundstücke waren zur nächstliegenden öffentlichen Straße, dem
Kladower Damm, nummeriert.
Frage 6:
Welche Position vertritt die Oberste Straßenbaubehörde bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz zu diesem Thema?
Frage 7:
Stimmt der Senat der Position zu, dass es im öffentlichen Interesse liegt, die in ehemals alliierten Siedlungen
befindlichen Straßen unabhängig von den heutigen Anforderungen an Straßenbreite und
Straßenraumaufteilung (Gehweg, Fahrbahn) zu widmen, um für die Anlieger Rechtssicherheit in Hinblick auf
die öffentliche Erschließung mit Medien zu schaffen und dadurch auf Privatgrundstücken liegende Leitungen
sukzessive in den Straßenraum durch die Leitungsverwaltungen zu verlegen bzw. neu zu bauen?
Frage 8:
Welche Verantwortung sieht der Senat im Rahmen der Koordination dieses Prozesses bei sich für Straßen
unter Punkt 5, welche noch immer nicht öffentlich-rechtlich durch bezirkliche Straßenbaulastträger gewidmet
sind?
Antwort zu 6, 7 und 8:
Es kann keine pauschale Übernahme von Privatstraßen in ehemals alliierten Siedlungen
in die Baulast der Bezirksämter von Berlin erfolgen. Es bedarf für jede Privatstraße einer
differenzierten Einzelfallbetrachtung hinsichtlich der öffentlichen Interessen aus
städtebaulichen sowie verkehrlichen Gründen. Privatstraßen in ehemals alliierten
Wohnsiedlungen, denen eine Verkehrsbedeutung für die Allgemeinheit (öffentliches
Interesse) zuerkannt wurde, sind auch gewidmet und in die Baulast des Bezirks
übernommen worden (siehe Antwort zu Frage 1). Im Bezirk Spandau sind die
Privatstraßen im Parkviertel Kladow durch Bebauungsplan entsprechend der
4
Zweckbestimmung als private Verkehrsflächen festgesetzt worden (siehe Antwort zu
Frage 5). Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 der Schriftlichen
Anfrage Nr. 18/22433 verwiesen.
Eine Koordinationsverantwortung für die Prozesse seitens des Senats besteht nicht.
Frage 9:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 9:
Nein.
Berlin, den 10.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: S-Bahn Berlin: Achtung, Baustellen! Diese Strecken sind 2020 gesperrt aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228404375/S-Bahn-Berlin-Wo-in-diesem-Jahr-Baustellen-kommen.html

Wegen #Bauarbeiten müssen die Linien der Berliner #S-Bahn in diesem Jahr an einigen Stellen länger gesperrt werden. Der Überblick.

Es ist eine gewaltige Summe: 12,2 Milliarden Euro will die Deutsche Bahn in diesem Jahr bundesweit in Schienen, Technik und Bahnhöfe investieren. 840 Millionen Euro davon steckt der Konzern in Weichen, Gleise und Stationen in Berlin und Brandenburg.

„Es ist gut, dass die Weichen vom Bund gestellt wurden, damit wir das Netz in Schuss halten können“, sagte Alexander Kaczmarek, Bevollmächtigter der Deutschen Bahn für das Land Berlin.

Doch wo so eine gewaltige Summe investiert wird, geht das nicht spurlos an den Fahrplänen vorbei. Fahrgäste der Berliner S-Bahn müssen sich deshalb auf einige, teils längerfristige #Sperrungen im Netz einstellen. Bauarbeiten ließen sich in einem so stark beanspruchten System nicht vermeiden, erklärte Kaczmarek. Sie seien auch für den künftigen Betrieb wichtig. Baue man jetzt nicht, bedeute das irgendwann noch mehr Sperrungen.

S-Bahn Berlin: Auf diesen Strecken gibt es 2020 Sperrungen
Südlicher #S-Bahnring: Erneuerung der Gleise
– S41, S42 #Treptower Park – #Tempelhof: 25. Juni bis 27. Juli; 6. bis 9. November
– S 45 #Neukölln#Baumschulenweg: 25. Juni bis 17. August, 6. bis 9. November; 20. bis 23. November
#Berlin-Nordost: Erneuerung der Gleise und Bau von vier Eisenbahnbrücken …

Straßenverkehr: Planungsstand Rudolf-Wissell-Brücke, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie schätzt der Senat die #Verkehrssituation in Charlottenburg im Bereich #Tunnel #Rathenauplatz – Spandauer
Damm – #Jakob-Kaiser-Platz insbesondere im Bereich der #Rudolf-Wissell-Brücke derzeit ein?
Antwort zu Frage 1:
Die #Bundesautobahn #A100 zwischen dem Tunnel Rathenauplatz und dem
Autobahndreieck Charlottenburg am Jakob-Kaiser-Platz gehört zu den #meistbefahrenen
Autobahnabschnitten in Deutschland. Im Bereich der Rudolf-Wissell-Brücke beträgt die
durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung (DTVw) rund 180.000 Kfz/24 Std. (Quelle:
Verkehrslenkung Berlin – #Verkehrsstärkenkarte 2014). Aufgrund des hohen
Verkehrsaufkommens kommt es insbesondere in den Morgen- und Nachmittagsstunden zu
Staubildungen.
Frage 2:
Wie sehen die zeitlichen und verkehrsplanerischen Planungen des Senats zur Instandsetzung und später zum
#Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke aus? Sind die Baumaßnahmen zusammen mit dem #Autobahndreieck
#Funkturm eingeplant?
Antwort zu Frage 2:
Um die Verkehrssicherheit auf der Rudolf-Wissell-Brücke bis zu deren notwendigem
Ersatzneubau zu erhöhen, wurde in den Sommerferien 2017 und 2018 die Fahrbahn in
beiden Fahrtrichtungen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs saniert.
Im Sommer 2018 haben die Planungen für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke auf
Basis des im Mai 2018 veröffentlichten Wettbewerbssiegerkonzeptes begonnen. Um
Planungs- und Baurecht auf Basis von voraussichtlich Ende 2020 fertiggestellten
2
Entwurfsplanungen zu erlangen, ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens
erforderlich. Dies gilt analog auch für den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm.
Aussagen zu einer möglichen Dauer der jeweiligen #Planfeststellungsverfahren können nicht
verbindlich getroffen werden. Vor einem bestandkräftigen Beschluss können Betroffene ihre
Einwendungen vor dem Verwaltungsgericht geltend machen. Insofern kann aktuell keine
belastbare Einschätzung zu einem möglichen Baubeginn in beiden Projekten abgegeben
werden.
Frage 3:
Was haben die Baugrunduntersuchungen in den Herbstferien 2019 zum Zustand der Brücke ergeben?
Antwort zu Frage 3:
Die in den Herbstferien 2019 auf der BAB A 100 vor bzw. hinter der Rudolf-Wissell-Brücke
durchgeführten #Baugrunduntersuchungen sind Teil der für die Erstellung eines
#Baugrundgutachtens erforderlichen umfangreichen #Bodenerkundungen. Die
#Erkundungsarbeiten haben Ende Juli 2019 begonnen und werden voraussichtlich bis Mitte
2020 abgeschlossen sein. Das im Anschluss daran zu erstellende Baugrundgutachten ist
eine wesentliche Grundlage für die weiterführenden ingenieurtechnischen Planungen des
Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke und der weiteren zu erneuernden
Ingenieurbauwerke im Bereich des Autobahndreiecks Charlottenburg.
Frage 4:
Wie will der Senat den Verkehr im Charlottenburger Norden, in Spandau, in Reinickendorf und in Moabit so
steuern, dass die Kieze dort nicht im Verkehrschaos versinken, wenn an der Brücke gebaut wird?
Frage 5:
Inwieweit wird es eine Behelfsbrücke geben bzw. welche Verkehrsführung sind für das Autobahndreieck
Charlottenburg vorgesehen während der Bauarbeiten?
Frage 6:
Wie soll die alternative Verkehrsführung im Bereich des Umfeldes der Rudolf-Wissell-Brücke (Fürstenbrunner
Weg / Tegeler Weg) nach dem jetzigen Stand der Erkenntnisse während der Bauarbeiten aussehen?
Frage 7:
Welche Planungen gibt es zur Verkehrsführung am Autobahndreieck Charlottenburg nach der Instandsetzung
der Brücke?
Frage 8:
Welche Planungen gibt es zur Verkehrsführung am Autobahndreieck Charlottenburg nach der
Instandsetzung der Brücke?
Antwort zu Fragen 4 bis 8:
Das Siegerkonzept des Wettbewerbs sieht für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke
selbst keine Behelfsbrücke vor. Die verkehrliche Leistungsfähigkeit der Autobahn soll
demnach in den einzelnen Bauphasen weitestgehend erhalten bleiben und dadurch eine
3
Verdrängung des Autoverkehrs in das nachgeordnete Straßennetz vermieden werden. Im
Hinblick auf die Erneuerung sämtlicher Rampenbauwerke im Bereich des Autobahndreiecks
Charlottenburg und der Einrichtung der hierzu erforderlichen bauzeitlichen
Verkehrsführungen ist nach aktuellem Planungsstand der Einsatz mindestens einer
#Behelfsbrücke vorgesehen.
Der #Fürstenbrunner Weg und der #Tegeler Weg werden von den Autofahrenden bei #Stau auf
der A 100 im Bereich der Rudolf-Wissell-Brücke in Vergangenheit und Gegenwart
regelmäßig als #Umfahrungsmöglichkeit genutzt.
Frage 9:
Inwieweit werden die Kleingärten mit von den Bauarbeiten betroffen sein?
Antwort zu Frage 9:
Im Zuge des Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke werden sowohl temporär wie z. T.
auch dauerhaft Kleingartenanlagen entfallen. Der genaue Umfang wird im Zuge der
weiteren Planungen konkretisiert.
Frage 10:
Wie viel werden die Sanierungsarbeiten insgesamt kosten?
Antwort zu Frage 10:
Aufgrund des derzeitigen Planungsstandes liegt nur eine grobe Kostenschätzung vor.
Hiernach werden die Kosten für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und der
Erneuerung der Ingenieurbauwerke im Bereich des Autobahndreiecks Charlottenburg mit
rund 240 Millionen Euro eingeschätzt. Konkretere Kostenschätzungen sind nach Erreichen
eines entsprechenden Planungsstandes mit Abschluss der Entwurfsplanung voraussichtlich
Ende 2020 möglich.
Frage 11:
Welche Anteile übernimmt der Bund und welche Anteile das Land Berlin?
Antwort zu Frage 11:
Der Bund trägt die Baukosten für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des
Autobahndreiecks Charlottenburg vollständig. Im Bereich der Bahnquerungen ist nach
Eisenbahnkreuzungsrecht eine Kostenbeteiligung der Deutsche Bahn AG möglich.
Zusätzliche Maßnahmen auf Veranlassung Dritter müssen i. d. R. vom jeweiligen
Vorhabenträger finanziert werden. Die Verwaltungskosten (Planungskosten) trägt bis zum
31.12.2020 entsprechend dem Grundgesetz das Land Berlin.
Frage 12:
Welche Informations- und #Partizipationskonzepte sind im letzten Jahr erarbeitet worden, um die Menschen in
Westend und Charlottenburg-Nord sowie die Verkehrsteilnehmer zu beteiligen?
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Antwort zu Frage 12:
Neben fortlaufenden Abstimmungen mit Betroffenen hat es im Rahmen der Vorplanung im
November 2019 eine gesamthafte Projektvorabstimmung mit den Trägern Öffentlicher
Belange (#TÖB) gegeben. Bereits Ende März 2019 fand der im #Planrechtsverfahren
vorgesehene #Erörterungstermin (Scoping-Termin) des voraussichtlichen
Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsprüfung mit Vertreterinnen und
Vertretern der Naturschutzverbände und der Umweltbehörden statt. Im Hinblick auf die
Bürgerbeteiligung wurde zwischenzeitlich eine Agentur für Kommunikation beauftragt. Die
Agentur wird entsprechende Konzepte unter Einbeziehung der aktuellen Standards für
Beteiligungsprozesse und der neuen Medien erarbeiten.
Frage 13:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, bei der Neugestaltung der Rudolf-Wissell-Brücke und des umliegenden
Areals das Thema Lärmschutz stärker als bisher in den Fokus zu rücken?
Antwort zu Frage 13:
Die Anspruchsberechtigung für aktiven und passiven Schallschutz beim Ersatzneubau der
Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreiecks Charlottenburg wird in einer
schalltechnischen Untersuchung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. der
Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung) ermittelt und im Planfeststellungsverfahren festgelegt.
Nach derzeitigem Planungsstand sind umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen,
die eine deutliche Verbesserung für die betroffenen Anlieger erwarten lassen.
Frage 14:
Was will der Senat gegen voraussichtliche Betriebsschließungen im Umfeld auf Grund von Schwierigkeiten
bei An- und Ablieferung von Gütern und Material unternehmen?
Antwort zu Frage 14:
Durch die weitestgehende Erhaltung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit während der
einzelnen Bauphasen liegen derzeit keine Anhaltspunkte für mögliche Schwierigkeiten bei
der Andienung von Betrieben im Umfeld der Baumaßnahme vor.
Berlin, den 10. Februar 2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Ostbahnhof bekommt eine Stütze und auch bei der S-Bahn wird weiter gebaut, aus BZ Berlin

https://www.bz-berlin.de/berlin/friedrichshain-kreuzberg/ostbahnhof-bekommt-eine-stuetze-und-auch-bei-der-s-bahn-wird-weiter-gebaut

Die #Überdachung muss für 70 Millionen Euro #saniert werden. Die Deutsche Bahn investiert insgesamt 840 Millionen in der Region Berlin-Brandenburg.

Der #Ostbahnhof verwandelt sich in eine #Trutzburg: Horizontale Stützen werden an die Außenwand geschoben und einbetoniert. Acht von 27 stehen schon, tragen die Last des 100 Jahre alten Daches. Denn die eigentliche #Stahlkonstruktion von innen muss dringend saniert werden.

Die #Bahnhofshalle wird derzeit überwacht wie ein Patient auf der Intensivstation: An den Achsen messen #Fühler alle 15 Sekunden die Verformung der #Stahl-Konstruktion. „Ab zwei Millimeter gibt es eine Vorwarnung“, sagt Projektleiter Steffen Dieckmann (52).

Auf seinem Handy kann er auch die jeweilige #Windgeschwindigkeit ablesen. Damit der Druck aufs Gebäude gemindert wird, wurden schon Scheiben …