Bahnhöfe: Besichtigung der Berliner Großbaustelle U5-Bahnhof öffnet im Oktober Am 27. und 28.Oktober können alle Berliner die Baustelle Unter den Linden besichtigen. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/besichtigung-der-berliner-grossbaustelle-u5-bahnhof-oeffnet-im-oktober/23059256.html

Schon mal unter die Erde Unter den Linden, in die #Röhren der Kanzlerinnen-U-Bahn geschaut? Am 27. und 28 Oktober öffnen #U5-Projektgesellschaft und BVG Bauzäune und #Baugrube für alle Berliner. Jeder kann sich dann vom Fortschritt eines der spektakulärsten Infrastruktur-Projekte überzeugen: Bei laufendem Hauptstadtbetrieb weitgehend unterirdisch gefräste Tunnel-Röhren und frei geschlagene Bahnhöfe, am Roten Rathaus und Museumsinsel vorbei zum Kanzleramt. Das alles soll trotz Havarien fast pünktlich (mit einjähriger Verspätung) im Jahr 2020 auch aus den Fenstern der U-Bahn-Wagen zu betrachten sein.
Hiobsbotschaften sind verfrüht, wonach bis zu diesem Datum die Station Museumsinsel noch ein Geisterbahnhof sein wird, an dem kein Zug hält, so wie die zu DDR-Zeiten …

Fähren: Senat prüft neue Fährverbindung im Südosten Verkehrssenatorin Regine Günther lässt die Machbarkeit einer Fähre am Spreetunnel prüfen. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-verkehrswende-senat-prueft-neue-faehrverbindung-im-suedosten/23054952.html

Eine #Überfahrt mit dem Auto kostet 1,40 Euro (Zehnerkarte), Radfahrer zahlen einen Euro, Fußgänger 60 Cent. Die Tarife der privaten #Havel-Fähre zwischen #Tegelort und #Hakenfelde im Nordwesten der Stadt sind erschwinglich, sogar deutlich günstiger als BVG-Einzeltickets für die Fähren auf Spree und Wannsee. Wobei man mit den Fahrscheinen für die Fähren der Familie #Burchardi natürlich nicht in Bussen und Bahnen der BVG weiterfahren kann.
Dennoch, das Beispiel Burchardi zeigt: Autofähren lassen sich in Berlin wirtschaftlich betreiben. „Wir leben vom Berufsverkehr“, sagt Juniorchef Andreas Burchardi. Viele Pendler seien Stammkunden, sie sparten sich gerne den Umweg über die zugestauten Brücken weiter südlich. Und eine solche #Autofähre wünschen sich jetzt auch die Grünen im Südosten der Stadt, auf der Dahme zwischen Grünau und #Wendenschloß in Treptow-Köpenick. Dort verkehrt zwar schon die BVG- Fähre F12 für Radfahrer und Fußgänger. Und in der vergangenen Woche stimmte die BVV- Treptow-Köpenick mehrheitlich für den Bau einer Brücke an dieser Stelle, aber selbst einigen Abgeordneten der AfD, die sonst gerne nach neuen Straßen ruft, erschien die Idee der Grünen mit der Autofähre sympathisch – zumindest als kurzfristige Lösung.
BVV Treptow-Köpenick favorisiert eine Brücke
Eine Brücke würde dazu führen, so argumentierte Grünen-Fraktionschef Jacob Zellmer, dass die schmale Wendenschloßstraße, bisher quasi eine langgestreckte Sackgasse, zur Durchfahrtstraße wird und Autofahrer aus ganz Köpenick anlockt. Eine Fähre dagegen mit einer Kapazität von vielleicht 200 Fahrzeugen pro Stunde wäre allenfalls für die Anwohner …

U-Bahn: Ausbau der U5 Bahnhof Museumsinsel wird nicht rechtzeitig fertig aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/ausbau-der-u5-bahnhof-museumsinsel-wird-nicht-rechtzeitig-fertig-31251226

Berlin ist nicht der BER. Es gibt auch #Verkehrsprojekte, die funktionieren – zumindest bislang. Dazu gehört die #Verlängerung der -Bahn-Linie #U5 in Mitte. Nun hat dessen Technik-Chef Jörg #Seegers bestätigt, dass der #Zugbetrieb auf der #Neubaustrecke aus heutiger Sicht wie geplant Ende 2020 beginnen kann.

Es gibt aber auch etwas Neues zu berichten. Möglich ist, dass die U-Bahnen eine der drei neuen Stationen zunächst ohne Stopp passieren müssen, weil dort noch gebaut wird, so Seegers. Für den U-Bahnhof #Museumsinsel werde ein Plan B ausgearbeitet.
2,2 Kilometer lang ist die Lücke im U-Bahn-Netz, die für 525 Millionen Euro geschlossen wird. Künftig soll die U5 aus Hönow über den Alexanderplatz hinaus zum Hauptbahnhof fahren. „Beim Bau haben wir auch im U-Bahnhof Museumsinsel wichtige Etappen geschafft“, so Seegers. Um den grundwasserreichen Boden zu stabilisieren, wurde der Boden zwischen den Baugruben Ost und West vereist – erfolgreich.

Bauarbeiter kommen gut voran
„Im Untergrund ist ein 28.000 Kubikmeter großer Eiskörper entstanden, der auch bei fast 40 Grad Celsius Sommertemperatur an der Oberfläche stabil geblieben ist“, erklärte der Technik-Geschäftsführer der Projektrealisierungsgesellschaft U5. „Inzwischen haben es die Bauleute auch geschafft, im vereisten Boden zwischen den beiden Tunnelröhren den Mittelstollen zu graben. Dort werden jetzt Sohle, Wände und Säulen betoniert.“ Die Bauarbeiter kommen gut voran, sagte der …

Radverkehr: Senatorin Regine Günther zieht Bilanz Im Schritttempo zur Fahrradstadt, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/senatorin-regine-guenther-zieht-bilanz-im-schritttempo-zur-fahrradstadt-31246176?dmcid=nl_20180911_31246176

Die Ungeduld wächst. #Fahrradaktivisten, Grünen-Mitglieder und andere Berliner sind unzufrieden. Sie fragen die von den Grünen nominierte Verkehrssenatorin Regine #Günther, die seit mehr als anderthalb Jahren im Amt ist: Wann kommen endlich die versprochenen geschützten #Radspuren, #Schnellverbindungen und #Fahrradparkhäuser?

Am Montag nun hat Günther eine Zwischenbilanz gezogen. Ihr Fazit: Viel wurde geschafft – „aber die Abläufe sind immer noch schwerfällig. Sie sind das Nadelöhr.“ Weitere Verzögerungen zeichnen sich ab. Ebenfalls am Montag ging die Diskussion um Radler, die sich nicht an Regeln halten, weiter. Die #Fußgängerlobby forderte spürbar höhere Bußgelder.

Bevor etwas für #Radfahrer gebaut werden kann, sind viele Akteure zu fragen und zu beteiligen: die Verkehrslenkung und andere Behörden, Polizei, Feuerwehr. „Wir müssen zu schnelleren Verfahren kommen“, so Günther. Bislang vergehen zwischen dem Planungsbeginn und der Markierung von Radspuren im Schnitt drei Jahre. Manchmal sind es zehn.

Personal- statt Geldmangel
An Geld mangelt es – anders als früher – nicht. Der rot-rot-grüne Senat hat die Mittel aufgestockt. Doch wie viel Geld tatsächlich abgerufen und verbaut wurde, konnte die …

Straßenverkehr + Nahverkehr: Steigende Zahl von Pendlern durch Reinickendorf – und Fehlanzeige bei Schaffung neuer P&R Bahnhöfe im Umland?!, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Maßnahmen sind beim #Straßennetz für die kommenden 5 Jahre geplant, um die #Kapazität und/oder
die #Geschwindigkeit des #Pendelns durch den Bezirk #Reinickendorf zu erhöhen?
Antwort zu 1:
Zusätzlich zu der bereits laufenden Sanierung und Umgestaltung der #Oranienburger
Straße soll in den kommenden Jahren auch der Umbau der #Residenzstraße zwischen
Franz-Neumann-Platz und Lindauer Allee erfolgen.
Insbesondere durch die Anlage von #Radfahrstreifen und die abschnittsweise Einrichtung
von #Busspuren soll die Situation für den Rad- und Busverkehr und damit auch für
Pendlerinnen und Pendler verbessert werden.
Des Weiteren wird zurzeit auch die Möglichkeit einer durch Reinickendorf führenden
#Radschnellverbindung untersucht. Dabei werden mögliche Routenverläufe, u. a. auch auf
ihre Umsetzbarkeit geprüft. Erste Ergebnisse hierzu sind Ende nächsten Jahres zu
erwarten.
Im vergangenen Jahr wurden zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit zwei Knotenpunkte an
der #B96 erweitert (Berliner Straße/Hermsdorfer Damm und Berliner
Straße/Burgfrauenstraße).
Frage 2:
Welche Maßnahmen sind für diesen Zeitraum bei der S-Bahn geplant zur Erschließung des nördlichen
Umland Berlins?
2
Antwort zu 2:
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass Taktverdichtungen bzw.
Infrastrukturerweiterungen bei der S-Bahn im Umland von Berlin gemäß territorialer
Zuständigkeit durch das Land Brandenburg federführend zu prüfen, zu planen und zu
finanzieren wären.
Im Rahmen des Projektes i2030 untersuchen die Länder Berlin und Brandenburg
gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) und dem Verkehrsverbund Berlin-
Brandenburg notwendige infrastrukturelle Ertüchtigungen und Erweiterungen im S-Bahnund
Regionalverkehrsnetz der Hauptstadtregion als Grundlage für verbesserte
Schienenverkehrsangebote zwischen Berlin und Brandenburg. Im Rahmen dieses
Projektes werden u.a. bei der S-Bahn im nördlichen Umland von Berlin eine
Streckenverlängerung nach Velten sowie ein zweigleisiger Ausbau der S-Bahn-Strecken
nach Oranienburg und Bernau – der auch Taktverdichtungen ermöglichen würde – geprüft.
Zur Klärung der konkreten Ziele und zu untersuchenden Varianten werden gegenwärtig
mit der DB AG Projektkonsolidierungsgespräche durchgeführt. Voraussichtlich in 2019
werden darauf aufbauend die grundlegenden Untersuchungen (Gleisplanerstellung,
Fahrplan- und eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchungen, verkehrliche und
betriebliche Aufgabenstellung) über die Möglichkeit der Realisierung der genannten
Vorhaben begonnen. Nach gegenwärtigem Zeitplan sollen diese Untersuchungen in 2021
abgeschlossen werden. Die Untersuchungen werden durch regelmäßige Gespräche
(Projektarbeitskreis, Projektarbeitsgruppe, Lenkungskreis) der Länder Berlin und
Brandenburg mit der DB AG begleitet. In Anbetracht der komplexen und umfassenden
Planungs- und Realisierungsschritte ist eine Realisierung der Vorhaben jedoch nicht
innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwarten.
Frage 3:
Wie viele zusätzliche Fahrzeuge kommen in dieser Zeit in den Einsatz?
Antwort zu 3:
Für die Betriebsaufnahme mit Neufahrzeugen im S-Bahn-Teilnetz Ring/Süd-Ost werden
insgesamt 382 neue S-Bahn-Wagen (85 4-Wagen-Züge und 21 2-Wagen-Züge) durch die
S-Bahn Berlin GmbH beschafft, die gestaffelt in den Jahren 2021 bis 2023 in den
Linieneinsatz gelangen. Mit dem Zulauf der Neufahrzeuge können neben dem Ersatz
altersbedingt ausscheidender S-Bahn-Fahrzeuge auch zusätzliche Kapazitäten angeboten
werden.
Frage 4:
Welche Maßnahmen sind in diesem Zeitraum bei der BVG im Bereich Reinickendorf geplant?
Antwort zu 4:
Geplante bzw. zu prüfende Angebotsmaßnahmen bei der BVG für den Zeitraum 2019 bis
2023, welche auch den Bereich Reinickendorf betreffen, werden im derzeit in Aufstellung
befindlichen Nahverkehrsplan 2019-2023 benannt. Hier sind beispielsweise Ausweitungen
des Metrobus- und Expressbusnetzes, die Erweiterung des 10-Minuten-Netzes durch
3
weitere Taktverdichtungen, die Anbindung von Neubaugebieten durch neue Linien und
nachfragegerechte Taktverdichtungen im Bestand, Verbesserungen im Stadt-Umland-
Verkehr (in Zusammenarbeit mit den Aufgabenträgern im Umland) sowie die Anpassung
des Busangebotes mit der Einstellung des Flugbetriebes in Tegel und unter
Berücksichtigung der Nachnutzung des Flughafengeländes zu nennen.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass der Nahverkehrsplan für das umfassende
Busangebot insbesondere Schwerpunktthemen und ausgewählte Beispielmaßnahmen
benennt. Im Rahmen des jährlichen Fahrplanbestellprozesses bei der BVG werden die
Planungen in Abhängigkeit der nachfrageseitigen Entwicklung weiter konkretisiert und bei
verkehrlichem Bedarf entsprechend ergänzt.
Frage 5:
Welche sind die 5 wichtigsten Straßen für die Verbindung zwischen Berlin-Reinickendorf und Brandenburg
(mit dem höchsten Kfz-Verkehrsaufkommen) (ohne BAB)?
Antwort zu 5:
Im Bezirk Reinickendorf lassen sich lediglich drei wichtige Straßenverbindungen nach
Brandenburg erkennen, die über ein relevantes Verkehrsaufkommen verfügen.
Eine Karte der Kfz-und Lkw-Verkehrsstärken für einen durchschnittlichen Werktag aus
2014 (Straßenverkehrszählung 2014 – SVZ 2014) ist auf den Internetseiten der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz veröffentlicht unter
http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml.
Die in der nachfolgenden tabellarischen Zusammenstellung ausgewiesenen Querschnittsbelastungswerte
gelten an der Landesgrenze Berlin Reinickendorf/Brandenburg.
Straße Querschnittsbelastung SVZ 2014 / DTVw
Ruppiner Chaussee 12.300 Kfz/24h werktags
Oranienburger Chaussee (B96) 13.900 Kfz/24h werktags
Hauptstraße/Glienicke Nordbahn 9.600 Kfz/24h werktags
Zum Vergleich: BAB A111 50.100 Kfz/24h werktags
(Anmerkung: BAB = Bundesautobahn, DTVw = durchschnittlicher Tagesverkehr werktags)
Frage 6:
Welche Maßnahmen sind bei diesen Hauptverkehrsstraßen geplant, um die Kapazität und/oder die
Geschwindigkeit des Pendelns zu erhöhen?
Antwort zu 6:
Nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) genießt die Verkehrssicherheit aller
Verkehrsteilnehmer den Vorrang gegenüber der Flüssigkeit des Verkehrsablaufes.
Darüber hinaus ist die StVO Privilegien gegenüber feindlich, d.h. es ist nicht Aufgabe der
Verkehrsbehörden, Pendlerströme zu beschleunigen. Da die Zuordnung zum
Pendlerverkehrsaufkommen grundsätzlich nicht an Verkehrsmittel gebunden ist, jedes
4
dafür in Frage kommende Verkehrsmittel eine höhere Reisegeschwindigkeit aber als
anzustrebende Komfortsteigerung begrüßen dürfte, wird im Weiteren einschränkend
davon ausgegangen, dass die Fragen sich auf die Bedingungen für den Kfz-Verkehr
beziehen.
Konkrete bauliche Maßnahmen auf den auf der Liste angeführten Straßen, die zu einer
Steigerung der Leistungsfähigkeit beitragen würden, wie etwa eine Verbreiterung der
Fahrbahn zur Gewinnung zusätzlicher Fahrspuren für den Motorisierten Individualverkehr
(MIV), sind hier nicht bekannt. Betrieblich liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in
allen Abschnitten aufgrund der Innerortslage bei derzeit 50 km/h und kann daher ebenfalls
nicht erhöht werden.
An der Doppelanlage in Brandenburg [Lichtsignalanlagen (LSA) Doppelknoten
Schönfließer Straße (L30) und Hauptstraße (K6501)] erfolgt demnächst ein
blindengerechter Ausbau, der auch Berücksichtigung in der Signalisierung finden wird.
Das könnte im Anforderungsfall von Blindenverkehren zu einer etwas längeren
Unterbrechung der Hauptrichtung führen.
Frage 7:
Auf welcher dieser Straßen in Reinickendorf gibt es
• zu welcher Uhrzeit
• in welcher Richtung (stadteinwärts/stadtauswärts)
• auf welchem Teilabschnitt
• eine „grüne Welle“?
Frage 8:
Auf welcher dieser 5 Straßen gibt es an welcher Stellen eine Vorrangschaltung für die BVG Busse?
Antwort zu 7 und zu 8:
Vertiefende Recherchen wurden für die folgenden Straßenzüge vorgenommen:
a) Oranienburger Chaussee – Berliner Straße – Oraniendamm – Oranienburger
Straße (B 96)
b) Ruppiner Chaussee – Schulzendorfer Straße – BAB 111
Die Zufahrtsstraße Schönfließer Straße (L30) und Hauptstraße (K6501) münden als
Nebenrichtung in die Oranienburger Chaussee, so dass betriebliche Randbedingungen im
Zuge dieser Hauptrichtung behandelt werden.
Zu a) Oranienburger Chaussee (B 96)
Die Oranienburger Chaussee / Straße wird als Einfallstraße von Norden her bis zum LSAKnotenpunkt
Göschenstraße (LSA 08010) als Einfallstraße eingestuft. Der Anteil seitlich
zufließender Verkehrsbelastungen ab dem nachfolgenden Knotenpunkt Eichborndamm –
Wilhelmsruher Damm legt aufgrund der angeschlossenen Stadtgebiete ab hier eine
Zuordnung zum Binnenverkehr Berlins bzw. eine Verteilung des einfallenden
Pendlerverkehrs nahe.
5
Eine Besonderheit des Streckenzuges der B 96 von der nördlichen Stadtgrenze bis zum
beschriebenen Knotenpunkt ist, dass sich der Abschnitt zwischen den Straßenkreuzungen
Burgfrauenstraße im Süden bis Edelhofdamm – Leipziger Straße im Norden auf dem
Gebiet Brandenburgs jenseits der Berliner Landesgrenze befinden. Somit liegt die
Zuständigkeit des LSA-Doppelknotens Schönfließer Straße (L30) und Hauptstraße
(K6501) beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg.
In betrieblicher Hinsicht lässt sich die Strecke in zwei Abschnitte einteilen, die in der
tabellarischen Zusammenstellung im Anhang anhand der beteiligten lichtsignalgeregelten
Knotenpunkte vorgenommen werden und entsprechend der Tabellenzuordnung als
Abschnitte 1 und 2 bezeichnet werden.
Maßgebend für das Zustandekommen eines koordinierten Verkehrsflusses sind
grundsätzlich die Umlaufzeiten der geschalteten Programme und die zeitliche Versatzzeit
der Anlagen untereinander. Erstere müssen bei allen beteiligten Lichtsignalanlagen (LSA)
die gleichen sein, letztere muss dem Zeitbedarf eines Fahrzeugs für das Zurücklegen der
dazwischen liegenden Strecke unter Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
entsprechen. Da aufgrund des schwankenden Verkehrsaufkommens und
unterschiedlicher Koordinierungsrichtungen verschiedene Programme mit
unterschiedlichen Umlaufzeiten geschaltet werden, ist es in betrieblicher Hinsicht dann
noch entscheidend, dass die Programmwechsel bei den beteiligten Anlagen nach dem
gleichen zeitlichen und betrieblichen Muster ablaufen. Hierfür folgen die Steuergeräte
einer hinterlegten Wochenautomatik, in der Programm und Zeitpunkt der
Programmwechsel festgelegt sind. Die Anpassungen an die verschiedenen Wochentage
werden hier nicht weiter betrachtet, da das Betriebs-Prinzip für alle Tage der Woche gilt.
Die Wochenautomatiken unterscheiden sich in den betrachteten Abschnitten, da in dem
südlichen innenstadtnahen Abschnitt 2 des betrachteten Streckenzuges innerhalb der
morgendlichen und nachmittäglichen Verkehrsspitzen die Programme 5 bzw. 6 mit
längeren Umlaufzeiten regelmäßig geschaltet werden. In dem entfernteren Abschnitt 1
umfasst der Schaltzyklus der Programme dagegen eine kürzere Umlaufzeit, womit dem
zum Stadtrand hin abebbenden Verkehrsaufkommen Rechnung getragen wird.
Im Abschnitt 1 passt die Umlaufzeit der Anlage 08903, Rauentaler Straße – Zeltinger
Straße, nicht in das System der benachbarten Anlagen. Hierzu ist zu erläutern, dass diese
Anlage als Anforderungsanlage betrieben wird, die ohne den Bedarf von Kfz aus der
Nebenrichtung oder querenden Fußgängern im Dauergrün für die Koordinierungsstrecke
steht. Da nicht davon ausgegangen wird, dass jede Minute Anforderungen vorliegen,
profitiert der Verkehrsfluss entlang der Hauptrichtung in der überwiegenden Zahl der
Umläufe. Die abweichende Umlaufzeit käme nur dann zum Tragen, wenn die
verkehrsabhängige Steuerung gestört und tatsächlich das Festzeitprogramm ersatzweise
geschaltet werden müsste und die Querverkehre jeden Umlauf Freigabe erhielten. Grund
für die kürzere Umlaufzeit sind die damit reduzierten Wartezeiten im Anforderungsfall.
Ähnlich stellt sich auch die Situation an der Anlage Göschenplatz, LSA 08010, dar, wo nur
nach Fußgängeranforderung das Dauergrün der Hauptrichtung entlang der Oranienburger
Straße unterbrochen wird. Zur Reduzierung der Wartezeit aber auch einer Mindestfreigabe
für den Fahrverkehr zwischen zwei dicht aufeinander folgenden Anforderungen ist hier
über den ganzen Tag nur eine Umlaufzeit für diese Anlage vorgesehen.
6
Die Betriebszeiten der unterschiedlichen Programme sowie die präferierte Richtung der
Koordinierung (Lastrichtung des Verkehrsaufkommens) sind der erwähnten Tabelle im
Einzelnen zu entnehmen. Grundsätzlich befinden sich jedoch beide Abschnitte in
koordiniertem Betrieb. Ferner ist der Tabelle zu entnehmen, welche der beteiligten
Anlagen einen verkehrsabhängigen Betrieb vorsehen und an welchen LSA eine
Busbeschleunigung aktiv ist.
Zu b) Ruppiner Chaussee
Die LSA-Anlagen entlang der Ruppiner Chaussee bis zur Schulzendorfer Straße weisen
keine einheitlichen Umlaufzeiten bei den geschalteten Programmen auf. Bis auf die beiden
Anlagen Henningsdorfer Straße, LSA 08905, und Schulzendorfer Straße, LSA 08X37,
handelt es sich um Fußgänger-Querungsanlagen im Anforderungsbetrieb, die zum Teil
auch durch den Fahrverkehr aus angrenzenden Nebenrichtungsstraßen heraus ebenfalls
angefordert werden können. Ohne Anforderungen stehen diese Anlagen im Dauergrün der
Hauptrichtung (Ruppiner Chaussee).
Das betriebliche Konzept folgt hier also der Bedarfssteuerung, die dann das Dauergrün für
die Hauptrichtung unterbricht. Um die Akzeptanz hierfür sicherzustellen, darf die Wartezeit
bis zur angeforderten Freigabe nur kurz sein, weswegen diese Anlagen nach dem Prinzip
der Sofortanforderung geschaltet werden.
Die Anlage an der Kreuzung Schulzendorfer Straße wird aufgrund des regelmäßig
auftretenden Bedarfs in zyklischen Programmen mit fester Umlaufzeit in Festzeit
betrieben, allerdings unkoordiniert zu den benachbarten Anforderungsanlagen. Die
Anpassung an die tägliche Belastungsganglinie erfolgt hier durch die Schaltung von sechs
verschiedenen Programmen, deren Tageszyklus für den Ablauf der gesamten Woche
festgeschrieben ist.
Die Anlage an der Hennigsdorfer Straße läuft dagegen in freier Umlaufzeit und verlängert
verkehrsabhängig die Freigaben der drei Zufahrten nach dem mittels Induktionsschleifen
im Asphalt ermittelten, aktuellen Bedarf. Die dort auftretenden Stauerscheinungen sind
dem Umstand geschuldet, dass der Bezirk hier beim Ausbau der Straßen auf die
Aufweitungen im Knoteninnenraum verzichtet hat und so keine Aufstellflächen zur
separaten Abwicklung von Links- bzw. Rechtsabbiegern am Knotenpunkt geschaffen hat.
Um den Blockierungen durch die Abbiegeverkehre vorzubeugen, werden die Zufahrten
einzeln nacheinander geschaltet und so das Abfließen in alle zur Verfügung stehenden
Richtungen ermöglicht.
An keiner dieser Anlagen ist derzeit eine Busbeschleunigung vorgesehen.
Frage 9:
Hält der Senat die geplanten Maßnahmen bei BVG und S-Bahn für ausreichend, um die aus dem Umland
nach Berlin fahrenden Menschen für den ÖPNV zu begeistern und so von der Benutzung des eigenen Kfz
abzubringen?
7
Antwort zu 9:
Die genannten Maßnahmen werden die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) weiter erhöhen und somit auch für Nutzerinnen und Nutzer eines eigenen Kfz
einen stärkeren Anreiz zum Umstieg auf den ÖPNV bilden.
Für eine weitere Steigerung der Attraktivität des ÖPNV im Umland werden aber auch
außerhalb Berlins weitere Maßnahmen als sinnvoll beurteilt. Dies betrifft z. B. einen
besseren Zubringerverkehr mit Bussen zu den bereits bestehenden
Schienenverkehrsangeboten im Umland. Beispielsweise bestehen entlang der Linie S1
nach Oranienburg noch erhebliche Potenziale und weite Teile der Bebauung liegen
außerhalb zumutbarer fußläufiger Entfernungen zu den S-Bahnhöfen.
Frage 10:
Wie stellt sich der Senat zu der Forderung, entlang der Bahntrassen in Brandenburg zusätzliche reine P&R
Bahnhöfe (z.B. in Mühlenbeck) zu errichten? Die Pendler könnten dann ihre Autos an zentralen Parkplätzen
abstellen und dann mit einem 10 Minuten Takt nach Berlin hineinfahren.
Antwort zu 10:
Der Senat befürwortet grundsätzlich, P&R-Plätze an den wohnortnächsten Bahnhöfen
oder Haltepunkten des öffentlichen (Schienen-)Verkehrs in Brandenburg anzulegen, da
dann die Entlastung der Straßen am größten und die Auslastung des ÖPNV-Angebotes
am besten ist. Für die Realisierung von P&R-Anlagen sind – in Brandenburg – die
Gemeinden zuständig. Brandenburg hat hierzu einen Leitfaden entwickelt und stellt
entsprechende Fördermittel zur Verfügung. Die Länder und Ministerien tauschen sich in
dieser Frage regelmäßig aus und nehmen ihre steuernden und strukturellen Aufgaben im
Rahmen der gemeinsamen Leitlinien der Siedlungsentwicklung, der Planung und
Finanzierung des öffentlichen Verkehrs inklusive der zugehörigen Abstimmungen zu
SPNV-Angeboten, konsequent wahr.
Frage 11:
Wie ist die Auslastung der durch Reinickendorf fahrenden S-Bahnen während des Berufsverkehrs?
Antwort zu 11:
Bei Zugrundelegung der Nachfragedaten aus der bisher letzten im Berliner S-Bahn-Netz
durchgeführten Reisendenzahlen-Erhebung (RES) des Jahres 2012 sowie der aktuell
während der Hauptverkehrszeiten angebotenen Platzkapazitäten ergeben sich für die SBahn-
Linien S1, S25 und S26 in den Abschnitten Hohen Neuendorf – Wollankstraße und
Hennigsdorf – Wollankstraße während der Hauptverkehrszeiten Stunden-
Auslastungswerte im Bereich zwischen 4,3 Prozent und 33,9 Prozent, abhängig von
Abschnitt, Fahrtrichtung und Stunde. Bei den angegebenen Auslastungswerten handelt es
sich jeweils um mittlere Auslastungen pro Stunde. Es ist davon auszugehen, dass sich
während der Spitzenstunde bei einzelnen Fahrten etwas höhere Auslastungswerte
ergeben.
Trotz der seit 2012 gestiegenen Fahrgastzahlen im S-Bahn-Netz besteht in den benannten
Abschnitten nach Einschätzung des Senats eine ausreichende Kapazität. Die im
8
Nahverkehrsplan des Landes Berlin vorgegebenen Auslastungs-Grenzwerte von 65 % der
Gesamtkapazität aus Sitz- und Stehplätzen werden im Regelfall nicht überschritten.
Eine aktuelle, stationsscharfe Erhebung zur Verkehrsnachfrage wird derzeit (im Verlauf
des Jahres 2018) durchgeführt. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Erst nach Vorliegen
der Ergebnisse dieser Verkehrserhebung werden genauere Daten zur aktuellen
Auslastung der Fahrten im S-Bahn-Netz verfügbar sein, voraussichtlich im Jahr 2019.
Berlin, den 04.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Gelbe Markierung von Angebotsstreifen/Radfahrstreifen in der Spreestraße/Edisonstraße in Treptow Köpenick aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Basierend auf welcher rechtlichen Grundlage wurden in Treptow Köpenick im Bereich #Spreestraße über
#Edisonstraße bis auf Höhe #Griechische Allee ein #gelb markierter #Radfahrschutzstreifen auf der Fahrbahn
installiert, so dass dort nun eine komplette #Fahrspur nicht mehr von PKW/LKW befahren werden darf?
Antwort zu 1:
Die Radfahrstreifen wurden durch die #Verkehrslenkung Berlin (#VLB) auf Basis der
Verwaltungsvorschriften zu § 2 und § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung
#straßenverkehrsbehördlich angeordnet. Die Entscheidung dazu basierte auf vorherigen
Abstimmungen mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und dem
Bezirk Treptow-Köpenick.
Frage 2:
Für welchen Zeitraum ist diese Maßnahme vorgesehen?
Antwort zu 2:
Sie ist als zwischenzeitliche Markierung bis zu einem zeitlich noch nicht definierten Umbau
der Straßenzüge Spreestraße und Edisonstraße vorgesehen.
Frage 3:
Aus welchem Grund wurde dieser Streifen markiert?
2
Frage 4:
Ist an dieser Stelle das Radverkehrsaufkommen nachweislich so hoch, dass die Wegnahme einer
kompletten Straßenfahrspur zu Ungunsten des MIV gerechtfertigt ist?
Antwort zu 3 und 4:
Die Radfahrstreifen wurden aufgrund der Entlastung der Straßen durch die seit Dezember
2017 in Betrieb befindliche #Minna-Todenhagen-Straße möglich und dienen der höheren
#Sicherheit der Radfahrenden. Die Höhe des Radverkehrsaufkommens ist dabei nicht
entscheidend, vielmehr soll durch sichere Angebote für den Radverkehr dieser gefördert
werden. Gemäß Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010, beschlossen durch das
Bezirksamt Treptow-Köpenick (BA-Beschluss 585/2011 vom 05. April 2011) und die
Bezirksverordnetenversammlung (BVV-Beschluss 1097/51/11 vom 26. Mai 2011), verläuft
entlang der Edisonstraße eine Hauptroute des bezirklichen Radverkehrs. Auch dies
erforderte die Herstellung einer verkehrssicheren Radverkehrsanlage.
Frage 5:
Wie hoch ist konkret in diesen Straßen das Radverkehrsaufkommen?
Frage 6:
Wie wurde das Radverkehrsaufkommen hier ermittelt und über welchen Zeitraum?
Antwort zu 5 und 6:
Gesonderte Radverkehrserhebungen wurden in diesen Straßen nicht durchgeführt. Eine
im Juni diesen Jahres durchgeführte Verkehrszählung im Bereich der Minna-Todenhagen-
Straße und an benachbarten Knotenpunkten der Edisonstraße und Spreestraße, die den
Radverkehr stundenweise zwischen 7 Uhr und 19 Uhr mit erfasste, kann nur im
Zusammenhang mit den zur damaligen Zeit parallel laufenden Verkehrsbaumaßnahmen
und Umleitungen interpretiert werden. Zu diesem Zeitpunkt war die Gelbmarkierung noch
nicht aufgetragen.
Querschnittsbelastung Straße Höhe Radfahrer/12 Std.
14.06.2018 Edisonstraße An der Wuhlheide 1.449
14.06.2018 Spreestraße M.-Brückner-Straße 116
Frage 7:
Warum endet dieser Radstreifen in etwa auf halber Höhe zwischen Wilhelminenhofstraße und Griechischer
Allee plötzlich im Nichts?
Antwort zu 7:
Der Radfahrstreifen in der Edisonstraße zwischen Wilhelminenhofstraße und Griechischer
Allee in Richtung Norden wurde wegen der zuvor benannten Leitungs- und
Verkehrsbauarbeiten im Gebiet und den damit verbundenen Umleitungsverkehren
zeitverzögert erst in der 33. Kalenderwoche ausgeführt. In der Gegenrichtung, die für den
durchgehenden Kfz-Verkehr gesperrt ist, wurde die Notwendigkeit einer
3
zwischenzeitlichen Markierung für den Radverkehr im Vorfeld von späteren
Umgestaltungsmaßnahmen bisher nicht gesehen.
Frage 8:
Wo in Treptow-Köpenick sind bereits gleichartige Markierungsarbeiten vorgenommen worden und wo sind
sie noch geplant?
Antwort zu 8:
In der Rummelsburger Landstraße nördlich der Minna-Todenhagen-Straße wurde wegen
fehlender Alternativen auf der Ostseite der rechte Fahrstreifen vorübergehend dem
Radverkehr zur Verfügung gestellt.
Berlin, den 04.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Stahlstützen Westendbrücke und Ertüchtigung anderer Brücken aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Gibt es noch weitere Brücken in Berlin, die in der Auftragsverwaltung Berlins liegen, die mit ähnlichen
Behelfsmaßnahmen wie die #Westendbrücke, also das #Abstützen und/oder stabilisieren durch #Stahlträger
usw. „ertüchtigt“ wurden, oder zukünftig noch „ertüchtigt“ werden sollen? Wenn ja, welche sind dies?
Antwort zu 1:
Die Brücke über die #Albrechtstraße im Zuge der BAB #A103 soll ebenfalls eine
#Behelfsabstützung erhalten.
Frage 2:
Gibt es noch weitere Brücken in Berlin, die im Eigentum Berlins stehen, die mit ähnlichen
Behelfsmaßnahmen wie die Westendbrücke „ertüchtigt“ wurden, oder zukünftig noch „ertüchtigt“ werden
sollen? Wenn ja, welche sind dies?
Antwort zu 2:
Nein.
2
Frage 3:
Wie viele Brücken konkret sind im Eigentum Berlins, wie viele liegen in der Auftragsverwaltung Berlins und
wie viele liegen in der Verwaltung anderer Beteiligter und welche anderen Beteiligten sind dies?
Antwort zu 3:
Es befinden sich 833 Brücken im Eigentum Berlins, zusätzlich werden 258 Brücken durch
die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Auftrag des Bundes
verwaltet. In der Verwaltung der BVG AöR liegen insgesamt 76 Brücken, davon sind 11
Straßenbahn-Brücken und 65 Brücken im U-Bahnnetz. 48 Brücken befinden sich in der
Unterhaltungslast der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Vom
angefragten Unterhaltungslastträger DB Netz AG lagen innerhalb der gesetzten Frist keine
Angaben vor.
Zu in nicht öffentlichen Bereichen befindlichen Brücken, wie Werksgeländen oder auf
privaten Grundstücken können seitens des Senates keine Aussagen getätigt werden.
Frage 4:
Welche Brücken in Berlin stehen weder im Eigentum Berlins noch liegen in der Auftragsverwaltung von
Berlin? (Bitte auflisten mit Nennung der Brücken und dem jeweiligen Eigentümer bzw. der jeweilig
zuständigen Behörde, Institution o.ä.).
Antwort zu 4:
Seitens der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes wurden die
nachfolgenden Brücken benannt:
Tegeler Brücke
Mäckeritzbrücke
Nördliche Seestraßenbrücke (WSV)
Britzer-Allee-Brücke (USTH)
Baumschulenbrücke
Südostalleebrücke
Kiefholzbrücke
Marggraffbrücke
Hubertusbrücke
Alsenbrücke
Wannseebrücke
Freiarchenwehrbrücke Spandau
Zitadellenwehrbrücke Spandau
Nördliche Freiarchenbrücke
Südl. Fußgängerbrücke Unterschleuse
Nonnendammbrücke
Wehrbrücke Charlottenburg
Böckmannbrücke
Nathanbrücke
Knesebeckbrücke
Emil-Schulz-Brücke
Bäkebrücke
Krahmersteg
Prinzregent-Ludwig-Brücke
3
Hannemannbrücke
Siemensbrücke
Edenkobener Steg
Sieversbrücke
Teubertbrücke
Techowbrücke
Germelmannbrücke
Stubenrauchbrücke (Teil B)
Colditzbrücke
Eisenbahnbrücke NME
Mussehlbrücke
Wilhelm-Borgmann-Brücke
Britzer Brücke
Rungiusbrücke
Buschkrugbrücke
Neue Späthbrücke
Späthbrücke
Ernst-Keller-Brücke
Massantebrücke
Altglienicker Brücke
Altglienicker Brücke (Behelfsbr.-USTH)
Stelling-Janitzky-Brücke
Grünauer Brücke
Südliche Seestraßenbrücke
Frage 5:
Wie ist der genaue Ablauf zwischen Berlin und dem jeweiligen Eigentümer, wenn Brücken, die in der
Auftragsverwaltung Berlins liegen, schadensbedingt saniert oder kurzfristig „ertüchtigt“ werden müssen?
Antwort zu 5:
Berlin ist im Rahmen der Auftragsverwaltung auf Basis des Grundgesetzes Art. 85 auch
für die Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen bis zum 31.12.2020 zuständig und
handelt dabei eigenverantwortlich. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz plant und führt die Baumaßmahmen im Auftrag des Bundes aus. Die
Baukosten werden über den Bundeshaushalt finanziert. Große Instandsetzungen oder
Ersatzneubauten sind dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur
Genehmigung vorzulegen.
Frage 6:
In wie weit hat das Land Berlin Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit oder die vorzunehmende
Verkehrsertüchtigung von Brücken, die nicht im Eigentum des Landes Berlin stehen?
Antwort zu 6:
Einfluss auf den baulichen Zustand fremder Brücken hat das Land Berlin nicht.
Das Land kann hier nur mit seinen Ordnungsbehörden und der Polizei gemäß dem
Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin
4
(Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz – ASOG Bln) tätig werden, um eine Gefahr
für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren.
Berlin, den 05.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Gehwegsanierung im Bezirk Pankow aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #Gehwegabschnitte im Bezirk Pankow weisen stärkere Schäden auf bzw. müssten saniert werden?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Im Bezirk Pankow gibt es derzeitig 1.054 öffentlich gewidmete Straßen. Es wird eingeschätzt,
dass die Gehwege von ca. 60 % dieser Straßen #sanierungsbedürftig sind. Allerdings
gibt es hier eine starke Differenzierung nach Ortsteilen (OT).
Eine Einzelaufzählung geschädigter #Gehwegbereiche ist aufgrund des für diese Auflistung
nicht vorhandenen Personals auf Seiten des Bezirks und der Senatsverwaltung nicht leistbar.
Beispielhaft seien hier nur die Gehwege in der Hauptstraße sowohl im OT Französisch-
Buchholz wie auch im OT Rosenthal, Gehwege im Retzbacher Weg oder der Gemünder
Straße im OT Pankow, die Gehwege in der Beuthstraße im OT Niederschönhausen
oder auch Gehwegabschnitte in der Romain-Rolland-Straße im OT Heinersdorf genannt.
Ebenfalls muss darauf hingewiesen werden, dass auch noch eine Vielzahl von komplett
unbefestigten Straßen oder Straßen mit nur teilbefestigten Gehwegen im Bezirk anzutreffen
sind.“
2
Frage 2:
Welche unterschiedlichen Arten von Schäden weisen die Gehwege auf?
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Nachstehend ein Auszug der unterschiedlichen #Gehwegschäden:
 Hebungen von Gehwegplatten oder der Mosaikbefestigung aufgrund des Wurzelwuchses
der Straßenbäume
 verkippte Bordsteine aufgrund des Wurzelwuchses der Straßenbäume
 Senkungen/Absackungen bzw. Löcher in den Gehwegbefestigungen (verschiedenste
Gründe, nur beispielhaft – ungenügende Verdichtung nach Baumaßnahmen Dritter.
 Schäden im Mosaikpflaster im Bereich der Oberstreifen (z. B. aufgrund defekter Kellerlichtschächte
oder durch Sondernutzungen – Gaststättenaußenplätze/nicht geeignete
Bestuhlung oder Herausstellen von Waren mit Rollcontainern)
 gebrochene oder lockere Gehwegplatten – meistens durch das verkehrswidrige Befahren
von Gehwegen mit Fahrzeugen
 beschädigte Mosaikunterstreifen – meistens durch das verkehrswidrige Befahren
oder Parken auf Gehwegen
 normale Alterungserscheinungen der Befestigungen“
Frage 3:
Welche Gehwegabschnitte wurden seit dem Jahr 2013 saniert/instandgesetzt/repariert? Aus welchen Mitteln
erfolgte die Sanierung/Instandsetzung/Reparatur?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Nachstehende Gehwegabschnitte wurden seit dem Jahr 2013 aus den bezirklichen Unterhaltungsmitteln,
seit 2014 aus dem Sonderprogramm Straßensanierung und seit 2018
aus dem Sonderprogramm Gehwegsanierung, instandgesetzt. Allerdings führt das Straßen-
und Grünflächenamt (SGA) Pankow über abgeschlossene Baumaßnahmen keine
Statistiken, so dass die nachfolgende Aufstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat.
Finanzierung aus dem Sonderprogramm Straßensanierung:
 Am Friedrichshain 23 – 28
 Ostseestraße 110 – 122
 Hagenauer Straße 1 – 8
 Zionskirchstraße 59 – 65 und 60 – 68
 Gehwegbereiche in der Charlottenburger Straße, Behaimstraße und Börnestraße
 Gehwegbereiche im Röbellweg
 Marienburger Straße 8 – 26
 Bötzowstraße gegenüber (ggü.) 68 – 76
 Erich-Weinert-Straße 6 – 26
 Rodenbergstraße 4 – 10
3
 Lessingstraße von Hielscherstraße bis Hauptstraße
 Hielscherstraße von Nr. 43 bis Lessingstraße
 Gehwegbereiche in der Priesterstege
 Gehwegbereiche in der Karower Chaussee
 Gehwegbereiche im Syringenweg
 Gehwegbereiche in der Sigridstraße
 Gehwegbereiche in der Hosemannstraße
 Cantianstraße von Topsstraße bis Gaudystraße
 Gehwegbereiche im OT Buch
 Winsstraße zwischen Marienburger Straße und Immanuelkirchstraße (beidseitig)
 Danziger Straße zwischen Greifswalder Straße und Bötzowstraße (nördlicher Gehweg)
 Danziger Straße zwischen Kniprodestraße und Erich-Boltze-Straße
 Christinenstraße/Schwedter Straße
 Talstraße ggü. Nr. 19 bis Spiekermannstraße
 Spiekermannstraße 6 – 13
 Walter-Friedrich-Straße und andere im OT Buch
 Spiekermannstraße ggü. Nr. 17 – 26
 Conrad-Blenkle-Straße 62 – 69
Finanzierung aus dem Sonderprogramm Gehwegsanierung:
 Neumannstraße von Jenny-Lind-Straße bis Arnold-Zweig-Straße
Finanzierung aus der bezirklichen Straßenunterhaltung:
 Straße Prenzlauer Berg im Bereich des Friedhofes (nördliche Seite)
 Mozartstraße von Lessingstraße bis Schillerstraße
 Ahornallee von Nordendstraße bis Eingang Sozialdienst
 Garibaldistraße ggü. Uhlandstraße bis Hielscherstraße
 Am Schlosspark 30/32
 Vesaliusstraße ggü. Nr. 3 – östlicher Gehweg
 Neubau Gehwegbereich Ella-Kay-Straße
 Käthe-Niederkirchner-Straße 22 – 26
 Liselotte-Hermann-Straße 8 – 12
 Goethestraße (OT Prenzlauer Berg) ggü. 2 – 12
 Grumbkowstraße zwischen Blankenburger Straße und Wackenbergstraße (östliche
Seite)
 Gehwegbereiche in der Zepernicker Straße
 Gehwegbereiche in der Straße 69
4
Finanzierung aus der bezirklichen Straßenunterhaltung zuzüglich Drittmittel:
 Gehwegbereiche in der Brehmestraße
 Gehwegbereiche in der Heynstraße
 Gehwegbereiche in der Görschstraße
 Fontanestraße 3 – 16
 Chodowieckistraße 7
 Jablonskistraße 12
 Walter-Friedrich-Straße 27 – 37
Weitere diverse Gehwegabschnitte wurden seit 2013 in den Sanierungs- und Erhaltungsgebieten
des Bezirkes Pankow aus den Programmen Städtebaulicher Denkmalschutz,
Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, aus Zweckgebundenen Einnahmen
und aus Ausgleichsbeträgen erneuert. Da, wie bereits dargelegt, das SGA Pankow
über abgeschlossene Baumaßnahmen keinerlei Statistiken führt, ist es nicht möglich
eine Zusammenstellung dieser Maßnahmen zu fertigen.“
Frage 4:
Wurden Maßnahmen aus dem Straßensanierungsprogramm finanziert?
Antwort zu 4:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Ja, siehe vorstehende Aufstellung.“
Frage 5:
Welche Gehwege sollen in den kommenden zwei Jahren saniert werden?
Antwort zu 5:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Planungen für Gehweginstandsetzungen der Folgejahre erfolgen in der Regel ab Dezember
des jeweiligen Vorjahres. Somit können hierzu derzeitig noch keine belastbaren
Aussagen getroffen werden.“
Frage 6:
Wie erfolgt die Priorisierung der Maßnahmen? Gibt es einen Gesamtplan zur Abarbeitung der Schäden?
Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Priorisierung der Maßnahmen ergibt sich aus der Schadensaufnahme bei den turnusmäßigen
Straßenbegehungen. Unter Beachtung der verkehrlichen Bedeutung der
Straße für den Fußverkehr sind dann Gehwegbereiche, in denen sich Schadstellen häufen,
prädestiniert für die Aufnahme in die Bau-/Sonderprogramme. Der Zustand des öffentlichen
Straßenlandes, insbesondere der Gehwege im gesamten Bezirk Pankow, ist schon
seit längerer Zeit Ausdruck der bisherigen und leider weiter anhaltenden chronischen Un5
terfinanzierung der bezirklichen Straßenunterhaltung. Auch im Doppelhaushalt 2018/2019
sind dort jährlich wiederum nur rd. 45 % des Sollbedarfes eingestellt. Aus diesen planmäßigen
Unterhaltungsmitteln sind bis auf Ausnahmen nur verkehrssicherungspflichtige Aufgaben,
wie z. B. die Beseitigung akuter Gefahrenstellen auf Gehwegen, Radwegen und
Fahrbahnen, finanzierbar. Für eine grundlegende Verbesserung des allgemein anzutreffenden
baulichen Zustandes des öffentlichen Straßenlandes oder das Auflegen eines bezirklichen
Gehwegsanierungsprogramms (Gesamtplan) sind sowohl die finanziellen Mittel
wie auch die Personalressourcen vollständig unzureichend.“
Berlin, den 04.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnverkehr + Regionalverkehr: PENDLERSTRECKEN Deutsche Bahn weist Kritik aus Brandenburg zurück, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/brandenburg/article215287581/Deutsche-Bahn-weist-Kritik-aus-Brandenburg-zurueck.html

Im Streit über den #Ausbau der #Verkehrsinfrastruktur in Berlin und Brandenburg spielt die Bahn den Ball zurück ins Feld der Politik.
Potsdam/Berlin. Im Streit über den schleppenden Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in Berlin und Brandenburg hat die Deutsche Bahn den Ball zurück ins Feld der Politik gespielt. „Da sind wir ja einer Meinung: Wir müssen schneller werden! Bahn, Politik und Behörden“, antwortete der DB-Konzernbevollmächtigte für Berlin, Alexander #Kaczmarek, auf die harsche Kritik von Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar #Woidke (SPD) an dem bundeseigenen Unternehmen. Dieser hatte im Interview mit der Berliner Morgenpost der Bahn vorgeworfen, beim Ausbau von Schienenwegen in der Hauptstadtregion viel zu langsam und zu unflexibel zu sein. „Was die Pendlerströme betrifft, muss die Deutsche Bahn stärker nach vorn denken. Wir müssen Wege finden, wie sie flexibler und schneller wird. Da läuft vieles zu langsam.“

Als Beispiel hatte Woidke die Bahnstrecke in die Lausitz angeführt. „Es kann nicht über zehn Jahre dauern, ein zweites Gleis von Berlin nach Cottbus zu legen“, sagte er im Interview. Und weiter: „Wenn wir im 19. Jahrhundert in dieser Geschwindigkeit angefangen hätten, das deutsche Bahnnetz aufzubauen, hätten wir heute noch keins.“

„Quälende #Endlosverfahren wie bei der Dresdner Bahn sollten nie wieder vorkommen. Insofern freue ich mich auf die Beschleunigungsideen aus Brandenburg“, so die Replik von Kaczmarek. Seit 1994 wird über eine Gleisstrecke von Südkreuz über Lichtenrade nach Blankenfelde-Mahlow (Teltow-Fläming) gestritten. Auch wegen unterschiedlicher Auffassungen zwischen dem Bund als Geldgeber und dem Berliner Senat hat sich das Planfeststellungsverfahren …

Bahnverkehr + Regionalverkehr: BAHNVERBINDUNGEN Dietmar Woidke attackiert die Deutsche Bahn, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/brandenburg/article215284095/Dietmar-Woidke-attackiert-die-Deutsche-Bahn.html

Brandenburgs Ministerpräsident fordert einen deutlich schnelleren #Ausbau der #Pendlerstrecken nach Berlin.
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar #Woidke (SPD) hat die Deutsche Bahn kritisiert und sie aufgefordert, sich stärker für den Ausbau der Verkehrslinien zwischen Berlin und dem Brandenburger Umland zu engagieren. Die Bahn müsse „besser werden“, sagte Woidke im Interview mit der Berliner Morgenpost. „Was die #Pendlerströme betrifft, muss die Deutsche Bahn stärker nach vorn denken. Wir müssen mit ihr Wege finden, wie sie flexibler und schneller wird. Da läuft vieles zu langsam“, sagte der Ministerpräsident.

Die Zahlen der Erwerbstätigen, die in Brandenburg wohnen und in Berlin arbeiten oder umgekehrt, steigen seit einigen Jahren rasant. Nach dem Pendleratlas der Arbeitsagentur pendeln 180.000 Menschen aus Berlin heraus und 310.000 aus Brandenburg in die Stadt hinein. Viele klagen regelmäßig über völlig überfüllte S-Bahn- und Regionalzüge sowie verstopfte Straßen.

Woidke fordert auch eine bessere Anbindung für Brandenburgs Städte nach Berlin. „Es kann nicht über zehn Jahre dauern, ein zweites Gleis von Berlin nach Cottbus zu legen. Das brauchen wir dringend“, sagte der Ministerpräsident. „Wenn wir im 19. Jahrhundert in dieser Geschwindigkeit angefangen hätten, das deutsche Bahnnetz aufzubauen, hätten wir heute noch keins.“ Brandenburg habe Planungsleistungen sogar vorfinanziert, damit es vorangehe. Das zweite Gleis zwischen Berlin und der 100.000-Einwohner-Stadt in der Lausitz gab es bereits vor 100 Jahren, bis es nach dem Krieg …