Elektromobilität + Güterverkehr + Straßenverkehr: Transporter mit Geweih auf dem Führerhaus Strom-Lkw vor Praxiseinführung in Deutschland / Teststrecke bei Templin in der Uckermark für mehr Umweltfreundlichkeit, aus Lausitzer Rundschau

http://www.lr-online.de/nachrichten/brandenburg/Transporter-mit-Geweih-auf-dem-Fuehrerhaus;art25,5236990

#TEMPLIN/BERLIN Der #Güterverkehr in Deutschland wächst. Doch nur einen Teil dieses #Zuwachses kann die Schiene übernehmen. Lkw-Strecken unter Strom könnten helfen, mehr Transporte ohne zusätzlichen CO2-Ausstoß zu bewältigen. Bald wird das in der Praxis getestet.
Es ist ein seltsamer Anblick. Ein Stück Autobahn in der Uckermark, zwei Spuren, kein Verkehr. Rechts am Fahrbahnrand, direkt neben der Leitplanke, säumen #Strommasten die Strecke. Im November-Nieselregen nähern sich zwei Lastwagen. Sie sehen aus, als trügen sie Geweihe auf dem Führerhaus. Es sind Stromabnehmer, die sich an eine Oberleitung drücken.
Was hier auf einer 2,2 Kilometer langen Teststrecke des #Siemens-Konzerns in Templin- #Groß Dölln – 60 Kilometer nördlich von Berlin – zu beobachten ist, könnte schon bald Realität auf einem echten Autobahn-Abschnitt werden. Nach Tausenden Probefahrten mit mehreren Lkw-Prototypen seit …

Bahnverkehr: BAHNVERKEHR Güterzüge – Jetzt wird es richtig laut im Berliner Süden, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article206221529/Gueterzuege-Jetzt-wird-es-richtig-laut-im-Berliner-Sueden.html Noch mehr #Lärm an der Stadtautobahn: Die Bahn #reaktiviert Ende 2016 den #Güterverkehr auf dem #Südring. Der Lärmschutz kommt später. Am Bundesplatz in Wilmersdorf kommt so einiges zusammen: Oben auf der Brücke donnern Autos über die Stadtautobahn, direkt daneben dreht die Ringbahn ihre Kreise. Unten rollt der Straßenverkehr – ober- und unterirdisch. Nur Binnenschifffahrt, so wird im Kiez gescherzt, gibt es am Bundesplatz noch nicht. Doch vielen ist das Lachen vergangen. Neuerdings ist bekannt, dass die Deutsche Bahn den Güterverkehr auf dem Südring zwischen den Bahnhöfen Halensee und Tempelhof wieder aufnehmen will. Die Gleise verlaufen auf der sieben Kilometer langen Strecke parallel zu Ringbahn und – teilweise – auch Autobahn. Die durch Autos und S-Bahn ohnehin schon sehr hohe Lärmbelastung in dieser Gegend (siehe Grafik) wird sich durch die ratterenden Güterzüge noch mal erhöhen. Zehn bis zwölf Züge pro Tag will die Bahn spätestens ab Ende 2016 auf die Strecke schicken – rund um die Uhr. Zunächst Diesel-Loks, die mit 60 Kilometer pro Stunde fahren. Zu Lärmschutzmaßnahmen ist die Bahn gesetzlich noch nicht verpflichtet. Erst ab 2018, wenn die Strecke elektrifiziert wird. Denn dies stellt laut Gesetz eine „wesentliche Veränderung des Verkehrsweges“ dar. Dann werden auch mehr als …
Source: BerlinVerkehr

GVZ + Güterverkehr: Logistikzentrum und Hafen Wustermark erfolgreich

http://www.lok-report.de/ Vor zwei Jahren wurde der #Hafen von einer neuen Betreibergesellschaft übernommen. Seit dem ist die Zahl der Transporte über den #Wasserweg überdurchschnittlich zwischen Ende 2013 bis Juli 2015 um ca. 200 Prozent gestiegen, die Flächen im #Güterverkehrszentrum sind zu 75 % ausgelastet. Auch ist es gelungen, wieder regelmäßige #Güterzugverbindungen in die deutschen #Seehäfen einzurichten. Bei ihrem Besuch heute in #Wustermark sagte Verkehrsministerin Kathrin Schneider: „Der Standort Wustermark ist sehr gut an die #Transeuropäischen #Verkehrsnetze angebunden und hat sich mit der Kombination aus Hafen, Güterverkehrszentrum und dem Verladebahnhof als ein ideales Drehkreuz für fast alle Güter entwickelt. Mit diesem dreigliedrigen Angebot kann die Betreibergesellschaft des Binnenhafens auf beeindruckende Steigerungszahlen verweisen. Sie belegen, dass die Nutzung der Flüsse und Kanäle in Brandenburg für den Güterverkehr eine Zukunft hat. Der Bund sollte deshalb den im Rahmen der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit begonnenen Ausbau der Wasserwege fortsetzen und vollenden.“ Der Binnenhafen Wustermark ist am 1. August 2013 vom neuen Betreiber als Pächter offiziell eröffnet worden. Er wird betrieben von der HavelPort Berlin GmbH in Zusammenarbeit mit der ElbePort Wittenberge GmbH. An beiden Standorten werden Container, Massen- und Stückgut sowie Schwergut und Projektladung umgeschlagen. Zur Entlastung der deutschen Seehäfen gibt es einmal in der Woche eine regelmäßige Schiffsverbindung zwischen Wustermark, Wittenberge und Hamburg. Das Güterverkehrszentrum Wustermark hat sich in den vergangenen Jahren zu einem bedeutenden Logistikzentrum in der Hauptstadtregion entwickelt. 33 Investoren haben 3.100 Arbeitsplätze geschaffen. Von den 127 ha Ansiedlungsfläche sind 95 ha, das heißt 75 %, vermarktet. Ebenfalls angelaufen ist die Wiederbelebung des Terminals für den kombinierten Verkehr. Derzeit verkehren Güterzüge einmal pro Woche zwischen Wustermark und Hamburg sowie Bremerhaven. Hintergrund: Der Binnenhafen Wustermark hat eine Gesamtgröße von 28.250 m² (einschließlich gepachteter Fläche) und ist erweiterbar auf über 80.000 m². Der 390 m lange Kai bietet drei Liegeplätze für 6 Großmotorgüterschiffe á 110 m Länge und 11,40 m Breite (Parallelhafen). Der gesamte Liegebereich hat eine Breite von 27 m und verfügt über eine Roll on-Roll off-Rampe. Der Hafen ist straßenseitig an die A10 und B5 sowie wasserseitig an die Strecke Berlin-Magdeburg-Hannover angebunden. Von dort sind die deutschen Seehäfen und die wichtigsten europäischen Binnenwasserstraßen zu erreichen. Die Verordnung der Europäischen Union aus dem Jahr 2013 über Leitlinien für die transeuropäischen Verkehrsnetze, definiert allgemeine Ziele und Prioritäten sowie spezielle technische Anforderungen für die Verkehrswege. Für das Transeuropäische Verkehrsnetz werden bis 2030 sogenannte Knoten festgelegt. Darunter fallen Binnenhäfen, Grenzübergangsstellen, Schienen-Straßen-Terminals, Passagier- und Frachtflughäfen oder städtische Knoten. In der Hauptstadtregion Berlin/Brandenburg kreuzen sich drei der multimodalen Kernnetzkorridore Orient/östliches Mittelmeer Korridor, Nord-Ostsee-Korridor und der Skandinavien-Mittelmeer-Korridor (Pressemeldung Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, 10.08.15).
Source: BerlinVerkehr

Bahnlärm belastet die Bürger im Nordosten Berlins, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/belaestigung-durch-zuege-bahnlaerm-belastet-die-buerger-im-nordosten-berlins,10809148,30469830.html Nachts #durchschlafen? Das ist in #Blankenburg, #Buch und #Karow Glückssache. Güterzüge rauben vielen Anwohnern die Ruhe. Nun hat eine Bürgerinitiative den Lärm gemessen – mit interessanten Ergebnissen. Als Ingrid Mehlhausen das Grundstück in Karow besichtigte, war sie angetan. Die pensionierte Bibliothekarin fand ihr künftiges Wohnumfeld sympathisch: Einfamilienhäuser, Gärten, Bäume. „Ruhig war es auch“, erzählt sie. Von der 250 Meter entfernten #Bahnstrecke Richtung Bernau war nichts zu hören. Allerdings war es eine trügerische Ruhe, wie sich herausstellte. „Wir haben das Grundstück am Tag besichtigt. Doch nachts wird es laut, dann kommen die #Güterzüge“, sagt Ingrid Mehlhausen. Jetzt gehen die 64-Jährige und andere Anlieger wieder einmal an die Öffentlichkeit: Sie haben den Krach gemessen – und stellt die Resultate am Dienstag vor. Belastung für die Gesundheit BINO – so nennt sich die Gruppe, die für 19 Uhr in den Künstlerhof Buch einlädt. BINO heißt: „Bürgerinitiative Berlin Nord/Ost – gesund leben an der Schiene“. Ihre Mitglieder leben in Buch, #Panketal und anderen Orten an der #Stettiner Bahn. So heißt die Strecke im Nordosten Berlins, auf der nicht nur S-Bahnen fahren, sondern auch …

Bahnverkehr: Die Deutsche Bahn AG und der Güterfernverkehr auf dem südlichen Innenring, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB) um eine Stel-lungnahme gebeten. Die von ihr übermittelten Antworten wurden in eigener Verantwortung erstellt und sind hier wiedergegeben. Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Planungen der Deutschen Bahn AG, den #Südring parallel zur S-Bahn und Autobahn wieder für den #Güterverkehr zu öffnen? Antwort zu 1: Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu mit: „Der sogenannte südliche Berliner Innenring, also die #Gütergleise zwischen Berlin-#Halensee und Berlin-#Tempelhof werden im vierten Quartal 2016 wieder für den Verkehr freigegeben. Die #Bestandsnetzstrecke #6170 wird zu diesem Zeitpunkt und in diesem Bereich wieder mit den vorhandenen Parametern (nur Dieseltraktion, Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) befahrbar sein. Die #Elektrifizierung der Strecke und eine Geschwin-digkeitserhöhung auf 80 km/h erfolgen dann in einem nächsten Schritt in Abhängigkeit vom Planrechtsverfah-ren.“ Frage 2: Welche Maßnahmen sind für das geplante Vorhaben die nächsten Schritte und müssen wem gegen-über bis wann angezeigt bzw. bei wem beantragt werden? Antwort zu 2: Die Deutsche Bahn AG teilt mit: „Die Wiederaufnahme des Verkehrs auf diesem Streckenab-schnitt erfordert mehrere einzelne Maßnahmen an der Strecke: Zunächst ist die Brücke über die Gotenstraße neu zu errichten. Daneben sind Stützwände zur Herstellung der Befahrbarkeit erforderlich. An der Eisenbahnüberfüh-rung Blissestraße ist der Einbau von Hilfsbrücken vorge-sehen. Des Weiteren sind Teile der vorhandenen Gleisan-lage auszuwechseln. Nicht alle Maßnahmen sind gegen-über dem Eisenbahnbundesamt anzeigepflichtig. Im Fall der Brücke über die Gotenstraße liegt bereits seit 2013 Planrecht vor. Der Einbau von Hilfsbrücken in der EÜ Blissestraße stellt keinen Eingriff im Sinne des Planrechts dar. Die Gleiserneuerungen auf dem Abschnitt stellen ebenfalls keinen erheblichen Eingriff in die aus rechtli-cher Sicht in Betrieb befindliche Anlage dar. Es handelt sich damit um einen genehmigungsfreien Sachverhalt. Die derzeit geplante Elektrifizierung des Abschnittes in einer späteren Bauphase erfordert jedoch ein umfang-reiches #Planfeststellungsverfahren. In diesem Verfahren wird auch der Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung Blissestraße betrachtet. Die Unterlagen für die Planfest-stellung wurden im März 2015 an das Eisenbahnbundes-amt zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens übergeben.“ Frage 3: Welche zusätzlichen Lärmemissionen (tags-über / nachts) und welche zusätzlichen Erschütterungen sind nach Einschätzung des Senats zu erwarten? Antwort zu 3: Es liegen dem Senat derzeit keine ver-bindlichen Informationen über die geplanten #Betriebsprogramme für den zukünftigen Ausbauzustand vor. Daher ist kein Vergleich der heutigen Emissionspegel mit den Zukünftigen möglich. Gleiches gilt für die ggf. zu erwar-tenden Erschütterungen. Hierbei ist zusätzlich zu beach-ten, dass die Erschütterungen in den Gebäuden, die aus den durch den Schienenverkehr eingeleiteten Schwingun-gen resultieren können, von den konkreten Ausbreitungs-bedingungen (Boden und Gebäude) abhängig sind. Die Ermittlung dieser Übertragungsfunktionen erfordert auf-wändige Messungen. Die Deutsche Bahn AG teilt mit: „Für die Wiederauf-nahme des Verkehrs auf der in Betrieb befindlichen Stre-cke Berlin-Halensee – Berlin-Tempelhof im Jahr 2016 wird mit nur geringen Zugzahlen gerechnet. Eine Lärmbe-rechnung liegt für diesen Zustand nicht vor, da sich durch die Wiederaufnahme des Verkehrs auf der mit unverän- derten Parametern betriebenen Bestandsstrecke keine Ansprüche auf Lärmvorsorge ergeben. Für die im Planfeststellungsverfahren beantragten Sachverhalte in Zusammenhang mit der Elektrifizierung des südlichen Berliner Innenringes ergeben sich sehr wohl Ansprüche auf Lärmvorsorge durch maßgebliche Ände-rungen an den Bahnanlagen. Die zusätzlichen Emissionen aus Lärm und Erschütterung werden derzeit in einem umfangreichen Gutachten ermittelt und im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens veröffentlicht.“ Frage 4: Inwiefern können die zu erwartenden Lärmemissionen durch Lärmschutzmaßnahmen gemildert werden? Antwort zu 4: Die Emissionen der Schienenfahrzeuge können im Bestand zunächst durch Maßnahmen am Zug und an den Wagen gemindert werden. Infrage kommt an den Wagen insbesondere die Umrüstung herkömmlicher Graugussbremssohlen durch moderne Verbundstoff-bremssohlen als mit Abstand wirkungsvollster und effizi-entester Ansatz zur dauerhaften Reduzierung der Emissi-onen des Schienengüterverkehrs. Diesbezüglich enthält der Koalitionsvertrag der Bundesregierung Ausführungen, dass bis 2020 laute Güterwagen nicht mehr das deutsche Schienennetz befahren sollen. Eine weitere Minderung der Emissionen am Zug ist durch Maßnahmen an den Aggregaten erreichbar. Zur Minderung der Geräuschabstrahlung der Gleise sind Schienenschmiereinrichtungen, Schienenstegdämp-fer, die Brückenentdröhnung und das besonders über-wachte Gleis mögliche Maßnahmen. Als letztes Mittel wirken immissionsseitig Schall-schutzwände. Die Deutsche Bahn AG teilt mit: „Die Lärmemissio-nen im Bereich der Strecke können im Rahmen der aner-kannten Maßnahmen zu Schall- und Erschütterungsschutz gemindert werden. Dazu zählen unter anderem die aktiven Lärmschutzmaßnahmen Lärmschutzwände und besonders überwachtes Gleis (BÜG) sowie passive Lärmschutzmaß-nahmen wie Lärmschutzfenster.“ Frage 5: Welchen Lärmschutz plant die Deutschen Bahn AG? Antwort zu 5: Die Deutsche Bahn AG teilt mit: “Die DB Netz AG plant Lärmschutzmaßnahmen entsprechend der gesetzlichen Anforderungen. Darunter zählen insbe-sondere die unter 4. genannten Maßnahmen. Eine Festle-gung, welche Maßnahmen an welcher Stelle zum Tragen kommen, wird im Planfeststellungsverfahren ermittelt.“ Frage 6: Wie sind die Planungen der Deutschen Bahn AG im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs Wilmers-dorf mit der vom Senat beschlossenen Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Beschluss des Bezirk-samts Tempelhof-Schöneberg zur Aufstellung des Bebau-ungsplanes 7-68 vereinbar? Wenn nicht: welche Flächen, die zur Umsetzung des Vorhabens von der Bahn benötigt werden, müssen nun wieder zu Bahnflächen umgewidmet werden (bitte eine möglichst genaue Aufstellung beifügen)? Antwort zu 6: Diese Fragen sind im weiteren Verfah-ren zu klären. Ohne konkrete Planungsunterlagen ist es weder dem Bezirk noch dem Senat möglich, diese Frage zu beantworten. Erste Kontakte mit dem zuständigen Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg haben stattgefunden. Dieses hat u.a. auf den Beschluss zur Aufstellung z.B. des Bebauungsplans 7-43 sowie die Problematik von Signal- und Sicherungstechnik, auf einzelne Überlegungen zum Rückbau von Gleisen und der Lösungsnotwendigkeiten der diversen auch mit dieser Frage angesprochen Aspekte im weiteren Verfahren hingewiesen. Frage 7: Welchen Einfluss haben die Pläne der Deut-schen Bahn AG auf die aktuellen Gestaltungspläne, die eine verdichtete Wohnbebauung entlang der Bahntrasse vorsehen? Antwort zu 7: Ohne konkrete Planungsunterlagen ist es weder dem Bezirk noch dem Senat möglich, diese Frage zu beantworten. Frage 8: Inwiefern wird auf diesem Weg die ursprüng-liche großflächige Gewerbe- und Einzelhandelsplanung des Investors wieder aktuell? Antwort zu 8: Eine Stellungnahme ist nicht möglich, da nicht nachvollziehbar ist, auf welches konkrete Vorha-ben die Frage abzielt. Frage 9: Vertritt der Senat die Auffassung, dass hier städtebauliche Potentialflächen verschenkt werden, die im Hinblick auf die wachsende Stadt Berlin für erschwingli-chen Wohnraum dringend benötigt werden? Antwort zu 9: Nein. Frage 10: Welche Möglichkeiten hat der Senat, inner-städtische und ehemals für den Güterverkehr genutzte Flächen für den Wohnungsbau oder die Ansiedlung von Kleinunternehmen von der Deutschen Bahn AG zu er-werben und / oder umzuwidmen? Könnte hiervon im Fall des Güterbahnhofs Wilmersdorf Gebrauch gemacht wer-den? Antwort zu 10: Flächen der DB AG, welche für den Bahnbetrieb nicht mehr benötigt werden, werden grund-sätzlich öffentlich zum Verkauf angeboten. Die Bezirke und der Senat können sich an diesen Ausschreibungen beteiligen. Bei Verkäufen von ehemals für den Güterver-kehr genutzten Flächen durch die Deutsche Bahn AG ist das Land Berlin ein Marktteilnehmer, wie jeder andere auch. Eine Privilegierung Berlins gibt es nicht. Im kon-kreten Fall des ehemaligen Güterbahnhofs Wilmersdorf stellt sich die Frage nicht mehr, da die Flächen verkauft und nunmehr in privatem Eigentum sind. Es entspricht der Praxis in Berlin, dass seitens des Berliner Senats bzw. der für die verbindliche Bauleitpla-nung zuständigen Berliner Bezirke solche großen ehema-ligen Bahnflächen umgewidmet bzw. überplant werden. Im konkreten Fall hat der Berliner Senat den Flächennut-zungsplan bereits geändert (Darstellung von gemischter Baufläche M2 statt Bahnfläche) und das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat den Bebauungsplan 7-68 aufgestellt, der sich derzeit in der frühzeitigen Trägerbe-teiligung gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch befindet. Ziel des Verfahrens ist die Entwicklung eines sozial, ökolo-gisch und wirtschaftlich tragfähigen Bebauungskonzepts. Für den weit überwiegenden Teil der Flächen sieht die Planung eine Wohnbebauung vor. Dieses Ziel wird vom Berliner Senat unterstützt. Es entspricht den Zielsetzun-gen des Stadtentwicklungsplans Wohnen als auch dem gewachsenen Wohnungsneubaubedarf in Berlin. Frage 11: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, beim Bund mit dem Ziel vorstellig zu werden, dass Güterver-kehre, die nicht Berlin als Ziel- oder Quellgebiet haben, über den Außenring führen? Antwort zu 11: Der Senat hat zu dieser Problematik unter anderem versucht, über den Eisenbahninfrastruktur-beirat (einem Gremium aus Vertretern des Bundestages und Bundesrates sowie der für die Eisenbahnregulierung zuständigen Bundesnetzagentur) Einfluss zu nehmen. Hintergrund war und ist, dass die Unternehmen ihren Schienengüterverkehr teilweise durch Berlin führen, weil die Trassenpreise durch Berlin offensichtlich günstiger als über den für den Güterverkehr gedachten Berliner Außen-ring sind. Dadurch sind neben Auslastungsproblemen der Infrastruktur auch erhöhte Lärmbelastungen in der Berli-ner Innenstadt verbunden, die zudem gegenüber der Füh-rung über den Außenring zu einer wesentlich höheren Lärmbetroffenheit führen. Nach Darstellung der Bundesnetzagentur werde dem Problem der lauten Güterzüge mit dem lärmabhängigen Trassenpreissystem begegnet und dadurch ein monetärer Anreiz zur Umrüstung auf leisere Wagen gesetzt. Zurzeit gebe es keine rechtliche Handhabe, laute Güterzüge in ihrem Betrieb zu beschränken, da an vorhandenen Stre-cken aufgrund des Bestandsschutzes kein Rechtsanspruch auf Lärmschutz nach dem BImSchG bzw. nach der Ver-kehrslärmschutzverordnung besteht. Es werde geprüft, ob mögliche Betriebsbeschränkungen nach dem Eisenbahn-recht zulässig seien, beispielsweise laute Züge langsamer fahren zu lassen oder umzuleiten, ein Nachtfahrverbot oder ein generelles Fahrverbot für laute Züge ab 2020 einzuführen. Die Normierung von Betriebsbeschränkun-gen sei noch europarechtlich abzuklären. Im sich derzeit in der Abstimmung befindlichen Ent-wurf eines Eisenbahnregulierungsgesetzes des Bundesmi-nisteriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ist vor-gesehen, das Wegeentgelt für den Schienengüterverkehr nach den Lärmauswirkungen zu differenzieren, um dadurch Anreize für die Umrüstung vorhandener Güter-wagen auf eine Lärm mindernde Bremstechnik zu setzen. Der Senat unterstützt diese vorgeschlagene Regelung. Frage 12: Laut Drs. 17/12834 vom 13.12.2013 hat die Deutschen Bahn AG untersucht, ob das zusätzliche Her-einführen von Güterverkehren in die Stadt Berlin der richtige Weg ist. Welche Ergebnisse haben diese Untersu-chungen erbracht? Antwort zu 12: Hierzu teilt die DB AG mit: „Die in der Drs. 17/12834 angesprochene Frage, ob das Herein-führen von Güterverkehr in die Stadt grundsätzlich ein richtiger Weg ist, stellt eine Grundsatzfrage für die Politik dar. Klar ist, dass die wachsenden Verkehrsbedarfe durch Industrie und Handel durch fehlende oder schlecht ausge-baute Verkehrswege nicht vermieden, sondern verlagert werden. Steht ein kostengünstiger und leistungsfähiger Schienenverkehrsweg nicht zur Verfügung, wird der Stra-ßenverkehr für den Transport genutzt. Für den südlichen Berliner Innenring ist die Stilllegung aus Sicht von Bund, SenStadt und Bahn keine Perspektive.“ Frage 13: Welche Überlegungen sind dem Senat im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit einer Reaktivierung der Fernbahngleise bekannt? Antwort zu 13: Dem Senat sind Wirtschaftlichkeitsun-tersuchungen der DB Netz zur Reaktivierung der Fern-bahngleise nicht bekannt. Berlin, den 07. April 2015 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Apr. 2015)

Schifffahrt + Güterverkehr: Weniger Güter in Brandenburgs Häfen umgeschlagen, aus Focus

http://www.focus.de/regional/brandenburg/schifffahrt-weniger-gueter-in-brandenburgs-haefen-umgeschlagen_id_4553315.html Potsdam (dpa/bb) – In Brandenburgs #Häfen sind im vergangenen Jahr erstmals seit 2010 wieder weniger #Güter #umgeschlagen worden. Es waren 3,9 Millionen Tonnen und damit 6,3 Prozent weniger als im Jahr zuvor, teilte das Amt für Statistik am Mittwoch mit. Aus anderen Bundesländern kamen 3,1 Millionen Tonnen Güter auf dem #Wasserweg nach Brandenburg – das sind 25 Prozent weniger als noch 2013. Im gleichen Zeitraum verschiffte Brandenburg 15 000 Tonnen (0,6 Prozent) mehr in andere Länder. Mehr als die Hälfte (56,1 Prozent) aller Transporte waren zwischen Berlin und Brandenburg unterwegs, was vor allem auf den Umschlag von …

Bahnverkehr + Güterverkehr: Güterbahnhof Greifswalder Straße: Ein Deal, der Fragen aufwirft, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist es richtig, dass bei Grundstücken aus Bahnbe-sitz, die nicht mehr für Bahnbetriebszwecke benötigt werden, die Kommune nach der Freistellung von Bahnbe-triebszwecken ein Vorkaufsrecht hat? Wenn ja, wie ist dieses Vorkaufsrecht geregelt, wer übt es im Land Berlin jeweils aus und an welche weiteren Bedingungen ist es geknüpft? Zu 1.: Das zuständige Bezirksamt teilt hierzu mit: „Die Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme des Vor-kaufsrechtes durch das Land Berlin sind die §§ 24 und 25 Baugesetzbuch. Nur bezüglich dieser Vorkaufsrechte erfolgt eine Prüfung durch den Bezirk. Es bestand zu keinem Zeitpunkt ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch für Flächen im Bereich des ehemali-gen #Güterbahnhofs #Greifswalder Straße.“ 2. Was ist beim Verkauf eines Grundstückes, das für #Bahnbetriebszwecke benötigt wird, von einem Bahnbe-triebsunternehmen an ein Unternehmen ohne Bahnbe-triebszweck zu beachten? 3. Welchen Gesellschaftszweck hatte die „Bahnge-lände Greifswalder Straße GmbH“ zum Zeitpunkt des Verkaufs? Wurde der Gesellschaftszweck in den Jahren 2011 oder 2012 geändert? 4. Ist es richtig, dass ein erstes Teilstück des ehema-ligen Güterbahnhofs Greifswalder Straße im Jahr 2011 an die „Bahngelände Greifswalder Straße GmbH“ verkauft worden ist? Wenn ja, wann genau wurde das Grundstück verkauft und wann übertragen? 5. Wurde dieses Grundstück verkauft, bevor die Frei-stellung von Bahnbetriebszwecken stattgefunden hatte? Zu 2. – 5.: Über die Grundstücksgeschäfte der Deut-schen Bahn AG und deren Tochterunternehmen mit priva-ten Dritten hat der Senat keine Kenntnis. Insofern liegen dem Senat auch keine Erkenntnisse über die bahninternen Verfahrensvorgaben, die vereinbarten Konditionen oder den Gesellschaftszweck der privaten Erwerber vor. 6. Wann genau wurde die Freistellung von Bahnbe-triebszwecken beantragt und wann wurde sie genehmigt? Zu 6.: Ein erster Antrag auf Freistellung von Bahnbe-triebszwecken wurde am 14.01.2011 gestellt. Antragstel-ler war die DB Netz AG, vertreten durch die DB Services Immobilien GmbH. Der Antrag, bekannt gemacht vom #Eisenbahn-Bundesamt im elektronischen #Bundesanzeiger am 11.04.2011, umfasste die Flurstücke 62 tw. der Flur 216, 83 tw. der Flur 217 und 111 tw. der Flur 317. Den Trägern der Landes- und Regionalplanung, Gemeinden und Eisenbahninfrastrukturunternehmen wurde bis 23.05.2011 Gelegenheit gegeben, sich zur beantragten Freistellung zu äußern. Laut Antrag sollten die freizustel-lenden Flächen in das Eigentum der Bahngelände Greifs-walder Straße GmbH übergehen. Die bezeichneten Flä-chen wurden mit Bescheid vom 22.06.2011 von Bahnbe-triebszwecken freigestellt. Ein zweiter Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebs-zwecken wurde mit Datum 11.04.2013 beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt. Das Eisenbahn-Bundesamt hat den Freistellungantrag am 27.05.2014 im elektronischen Bun-desanzeiger bekannt gegeben. Den Trägern der Landes- und Regionalplanung, Gemeinden und Eisenbahninfra-strukturunternehmen wurde bis 07.07.2014 Gelegenheit gegeben, sich zur beantragten Freistellung zu äußern. Dem Antrag der DB Services Immobilien GmbH, NL Berlin Liegenschaftsmanagement im Auftrag der DB Netz AG vom 11.04.2013 für die Flurstücke 223, 238, 234, 229, 235 der Flur 217, Flurstücke 189, 180, 177 tw., 178, 183, 184 der Flur 317 und Flurstücke 131, 128, 130 der Flur 216 war zu entnehmen, dass die von Bahnbetriebs-zwecken freizustellende Fläche an die Bahngelände Greifswalder Straße GmbH mit Sitz in Berlin verkauft worden ist. Nach Kenntnisstand des Senats wurde über die Freistellung für die hier beantragten Flurstücke seitens des Eisenbahn-Bundesamtes bisher nicht entschieden. 7. Wenn das Grundstück erst nach Freistellung von Bahnbetriebszwecken stattgefunden hat: wie wurde ggf. das Vorkaufsrecht mit welchem Ergebnis wahrgenom-men? 8. Ist es richtig, dass ein weiteres Teilstück des ehe-maligen Güterbahnhofs Greifswalder Straße im Jahr 2012 in einem ähnlichen Vorgehen an die „Bahngelände Greifswalder Straße GmbH“ veräußert worden ist? Wenn nein, unter welchen Umständen fand dieser Verkauf statt und warum wurde nunmehr kein Vorkaufsrecht wahrge-nommen? Wann hat der Verkauf genau stattgefunden? Wann genau wurde die Freistellung von Bahnbetriebs-zwecken beantragt und wann wurde sie genehmigt? Zu 7. – 8.: Das zuständige Bezirksamt teilt hierzu mit, dass für die beiden 2010 und 2011 zwischen der DB Netz AG und der Bahngelände Greifswalder Straße GmbH geschlossenen Kaufverträge am 12.01.2011 bzw. 29.12.2012 Negativzeugnisse erteilt wurden. Hinsichtlich der Frage nach dem eisenbahnrechtlichen Status der von der DB Netz AG veräußerten Flächen wird ergänzend auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 11. No-vember 2014 (Drucksache 17/14 919) zu den Eigentums-verhältnissen und dem Planungsstand der ehemaligen Güterbahnhofsflächen verwiesen. Berlin, den 09. März 2015 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mrz. 2015)

Bahnverkehr + Güterverkehr: Ehemaliger Güterbahnhof Grunewald, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist das Gelände des ehemaligen #Güterbahnhofs #Grunewald bereits nach § 11 AEG #entwidmet? Wenn nicht, wie weit ist das Verfahren? Antwort zu 1: Das Gelände des ehem. Güterbahnhofs Grunewald ist als Bahnfläche gewidmet. Die Entwidmung einer Eisenbahnfläche richtet sich nicht nach § 11 Allge-meines Eisenbahngesetz (AEG), sondern nach § 23 AEG – Freistellung von Bahnbetriebsflächen. Ein Antrag auf Freistellung gem. § 23 AEG des Antragstellers Deutsche Bahn AG, DB-Immobilien-Region Ost, wurde im Bun-desanzeiger vom 17. November 2014 vom Eisenbahn-Bundesamt bekannt gegeben. Die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, die betroffenen Gemein-den sowie Eisenbahninfrastrukturunternehmen wurden darin mit Fristsetzung 29.12.2014 zur Stellungnahme aufgefordert. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat zum Freistellungsantrag am 19.12.2014 Stellung genommen. Über den Freistellungsantrag hat das Eisenbahn-Bundesamt noch nicht abschließend entschie-den. Frage 2: Will der Senat das Gelände zukünftig für Zwecke der Eisenbahn teilweise oder ganz vorhalten? Wenn nein, welche Absichten verfolgt der Senat mit die-sem Gelände? Antwort zu 2: Die Fläche des Güterbahnhofs Grune-wald ist planfestgestellte Fläche für Bahnbetriebszwecke. Der Flächennutzungsplan Berlin stellt das Gelände als Bahnfläche dar. Eine #Freistellung von #Bahnbetriebszwecken ist mit den gegenwärtigen Zielsetzungen des Flächennutzungs-planes nicht vereinbar. Auch wenn gegenwärtig seitens der DB AG kein Be-darf für Eisenbahnzwecke bzw. künftig kein Verkehrsbe-dürfnis gesehen wird, ist das Areal aus gesamtstädtischer Sicht eine #Reservefläche für noch nicht absehbare Anfor-derungen nach #schienengebundenen #Logistikfunktionen. Berlin, den 02. März 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mrz. 2015)

Güterverkehr: Berlin: Container-Terminal „Hamburg und Lehrter Bahnhof” stillgelegt – Aufschwung für Großbeeren?, aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10002985

Mitte Dezember 2003 wurde der Betrieb des #Umschlagbahnhofes „#Hamburg und Lehrter Bahnhof” (#HuL) an der #Heidestraße eingestellt. Die Aufgaben wurden seit diesem Zeitpunkt von den beiden Umschlagbahnhöfen #Großbeeren und #Wustermark, die im Rahmen der dort angesiedelten #Güterverkehrszentren errichtet wurden, übernommen.

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Bahnindustrie: Logistiker Stinnes soll Börsengang der Bahn erleichtern Neu erworbene Tochtergesellschaft verlegt ihren Sitz nach Berlin, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/logistiker-stinnes-soll-boersengang-der-bahn-erleichtern-neu-erworbene-tochtergesellschaft-verlegt-ihren-sitz-nach-berlin/445560.html

Berlin (fo). Nach erneuten Spekulationen um eine Verschiebung des #Börsengangs der Bahn AG hat #Konzernchef Hartmut #Mehdorn am Freitag in Berlin klargestellt, dass nicht der #Bahnvorstand, sondern ausschließlich der #Bund als Eigentümer darüber entscheide. „Wir machen das Unternehmen fit für den #Kapitalmarkt. Dann kann sich der Gesellschafter überlegen, was er macht.“ Die #Börsenfähigkeit der Bahn sollte nach früheren Planungen 2005 erreicht sein, zuletzt war die Rede vom Jahr 2006.

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