Elektromobilität: Weiterentwicklung der E-Mobility in Berlin, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Wie beurteilen Sie die Ergebnisse der ersten Projektphase
des #Schaufensters #Elektromobilität? Welche
Erkenntnisse gewinnen Sie daraus?
2. Welche konkreten Aktivitäten erfolgen in Zusammenarbeit
mit dem Land Brandenburg im Bereich der
Elektromobilität?
Zu 1. und 2.: Im Rahmen des Internationalen Schaufensters
Elektromobilität Berlin-Brandenburg wurden drei
Projekte umgesetzt:
Projekt „#SMART Capital Region“: Im Rahmen des
Projektes konnte gezeigt werden, wie Überschüsse regenerativ
erzeugter Energie in der Hauptstadtregion genutzt
werden können.
Projekt „#EBikePendeln": Es handelt sich um ein Demonstrationsprojekt,
das die Verlagerungspotenziale
insbesondere von Pendlerverkehren vom Pkw zum Elektrozweirad
sowie die infrastrukturellen Voraussetzungen
untersucht.
Projekt „#ElektroAES – Einsatz von drei ElektroEntsorgungsfahrzeugen
in der Abfallwirtschaft": Neben
der Berliner Stadtreinigung BSR waren auch die Brandenburger
Unternehmen AWU Abfallwirtschafts-Union
Oberhavel GmbH und Stadtentsorgung Potsdam GmbH
(STEP) beteiligt.
Eine abschließende Evaluation des „Gesamtschaufensterprogramms“
seitens der Bundesregierung wird im Jahr
2017 verfügbar sein.
3. Welche konkreten Aktivitäten erfolgen in Zusammenarbeit
mit dem Cluster "Mobilität, #Verkehr, #Logistik"?
Wie funktioniert der Technologietransfer von Wissenschaft
zu Wirtschaft und umgekehrt?
Zu 3.: Die Agentur für Elektromobilität (eMO) ist ein
Bestandteil der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie
GmbH. In dem Zusammenhang besteht eine enge
personelle und inhaltliche Verzahnung mit dem Cluster
Verkehr, Mobilität und Logistik. Beispielhaft für das
gemeinsame Vorgehen den Technologietransfer zwischen
Wissenschaft und Wirtschaft zu unterstützen ist die „Initiative
Intelligente Mobilität“. Aktuell sind ca. 40 Partner
aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung in das Projekt
eingebunden. Die Initiative greift die zentralen Herausforderungen
des automatisierten und vernetzten Fahrens
auf und entwickelt bzw. erprobt mit innovativen
Mobilitätstechnologien Lösungsansätze für den urbanen,
verdichteten Raum. Neue Technologien, Produkte und
Dienstleistungen sollen im Rahmen von Transfer- und
Verbundprojekten zusammengeführt und in Demonstrationsvorhaben
zur Marktreife geführt werden.
4. Wie ist der Stand des geplanten Ausbaus der #Ladesäuleninfrastruktur?
Wie viele #Ladesäulen wurden bereits
installiert? Wie viele hätten laut Plan zu diesem Zeitpunkt
bereits installiert werden sollen?
5. Wie erklärt der Senat die (eventuelle) Verzögerung
des Ausbaus der Ladesäuleninfrastruktur?
Zu 4. und 5.: Am 12. September 2016 waren 129
Wechselstrom-Ladesäulen, zwei Schnelladesäulen sowie
zwei Beleuchtungsmasten mit identischer Authentifizierungstechnik
errichtet. Rund 60 weitere Standorte für
Wechsel- und Gleichstromschnellladesäulen sowie 20
Beleuchtungsmasten mit diskriminierungsfrei nutzbarer
Ladetechnik sind im Antrags- und Genehmigungsverfahren
bei den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern
sowie den unteren Straßenverkehrsbehörden; diese werden
im Laufe der nächsten Monate umgesetzt. 

6. Kann der Senat nach der Einführung der Kaufprä-
mie für Elektroautos einen gestiegenen Bedarf für diese
Fahrzeuge erkennen?
7. Welche Maßnahmen plant der Senat zur Förderung
des elektrischen #Lastenverkehrs?
Zu 6. und 7.: Berlin beteiligt sich auch an Forschungsprojekten
(zum Beispiel im Rahmen von EU
Projekten), um den Einsatz von elektrisch angetriebenen
Fahrzeugen im Wirtschaftsverkehr zu fördern. Gerade in
diesem Rahmen finden auch immer wieder Gespräche mit
Fahrzeugherstellern statt, um seitens der Industrie die
Anforderungen sowohl der Stadt, als auch der Berliner
Unternehmen zu verdeutlichen. Dies bezieht sich auf das
gesamte Spektrum von Fahrzeugen, von ElektroLastenrädern
bis hin zu schweren Lkw.
8. Sind Batterietechnikunternehmen in die Projekte
des Schaufensters „NANU! Mehrschichtbetrieb und
Nachtbelieferung mit elektrischen Nutzfahrzeugen“ eingebunden?
Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Zu 8.: Im Schaufensterprojekt Schaufensters „NANU!
Mehrschichtbetrieb und Nachtbelieferung mit elektrischen
Nutzfahrzeugen“ wurden Batteriemodule für den Batteriewechsel
in elektrischen Nutzfahrzeugen entwickelt.
Der Einsatz wird derzeit vorbereitet.
Im Rahmen des Projekts wird mit Unterstützung von
Fraunhofer IPK und Celono ein innovatives Wechselakkusystem
entwickelt. Dieses wird im Rahmen der IAA
Nutzfahrzeuge vorgestellt.
Die Produktion von Wechselakkus soll in den nächsten
Monaten ausgegründet werden.
9. Welche Chancen und Risiken erkennt der Senat
durch das Inkrafttreten der ECE R 100 für Berliner Batterieunternehmen?
Zu 9.: Es handelt sich hierbei um eine nationale Norm
für batteriebetriebene Elektro-Fahrzeuge, die für alle
Batterieunternehmen seit 2016 verpflichtend ist. Ein spezielles
Risiko für Unternehmen am Standort Berlin lässt
sich daraus nicht ableiten.
10. Wie groß ist der Anteil der #Busse der BVG mit einem
elektronischen bzw. Hybrid-Antrieb an der Gesamtheit
der Fahrzeuge?
Zu 10.: Die BVG setzte im Rahmen eines Forschungsund
Entwicklungsprojekts als Teil des „Internationalen
Schaufensters Elektromobilität Berlin-Brandenburg“ vier
Elektrobusse mit induktiver Ladetechnik auf der Linie
204 ein. Die Busflotte der BVG umfasst insgesamt rund
1.350 Fahrzeuge.
11. Wie groß ist der Anteil der Fahrzeuge der #BSR mit
einem elektronischen bzw. Hybrid-Antrieb an der Gesamtheit
der Fahrzeuge?
Zu 11.: Die Berliner Stadtreinigung (BSR) hat 26
Elektro- und 27 Hybridfahrzeuge im Einsatz. Die Quote
liegt bei 41 % der PKW-Flotte. Darüber hinaus hat die
BSR bei den Nutzfahrzeugen verschiedene hybride Modelle
in der Erprobungsphase.
Berlin, den 21. September 2016
Cornelia Y z e r
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Senatorin für Wirtschaft,
Technologie und Forschung
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Sep. 2016)