S-Bahn + Fahrzeuge: Milliarden für landeseigene S-Bahn-Züge Senat beschließt Gesetzentwurf für Fahrzeug-Finanzierungsgesellschaft, aus Neues Deutschland

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1144848.nahverkehr-milliarden-fuer-landeseigene-s-bahn-zuege.html

Die noch zu bestellenden neuen #S-Bahnzüge für die #Teilnetze #Nord-Süd und #Stadtbahn kommen in die Anstalt. Sie werden der neuen #Landesanstalt für #Schienenfahrzeuge Berlin gehören. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Senat in seiner Sitzung am Dienstag beschlossen.

»Die Neugründung einer landeseigenen #Fahrzeuganstalt – erstmals überhaupt für die Berliner #S-Bahn – ist ein zentraler Baustein, um möglichst kostengünstig Fahrzeuge zu erwerben. Zudem macht sich Berlin auf diese Weise unabhängig von nur einem Betreiber«, erklärt Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne). Sie meint die Deutsche-Bahn-Tochter S-Bahn Berlin GmbH, die bei der Ausschreibung des Betriebs auf den Ringbahnlinien mangels Konkurrenz hohe Preise verlangen konnte.

Bis zu 2160 Wagen sollen ab dem Jahr 2027 den Betrieb auf zwei Dritteln des S-Bahn-Netzes übernehmen. Mindestens bestellt werden sollen 1308 Wagen – kalkuliert sind dafür Kosten von bis zu drei Milliarden Euro. Weitere 852 Wagen sind optional vorgesehen – für dichtere Takte und zahlreiche geplante Netzausbauten des Infrastrukturprojekts i2030. Geprüft werden dafür Verlängerungen unter anderem nach Velten, Finkenkrug, Stahnsdorf, Rangsdorf sowie die Wiederinbetriebnahme der Siemensbahn.

Bisher stehen für die Fahrzeuggesellschaft 313 Millionen Euro aus dem …

S-Bahn: Berlin: Land gründet Landesanstalt für Schienenfahrzeuge Berlin, aus Senat

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1021509.php

Der Senat hat am 24.11.2020 auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine #Günther, die Gründung einer neuen #Landesanstalt für #Schienenfahrzeuge Berlin (#LSFB) beschlossen. Die Vorlage für das erforderliche Errichtungsgesetz wird nun dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung überstellt.

Die Gründung einer Fahrzeuggesellschaft als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) ist ein wesentlicher Bestandteil der final am 26. Mai 2020 vom Senat beschlossenen Neuvergabe der beiden #S-Bahn-Teilnetze #Nord-Süd und #Stadtbahn. Mit einer landeseigenen Fahrzeuggesellschaft erhält Berlin erstmals die Möglichkeit, #S-Bahn-Fahrzeuge selbst günstig zu erwerben und sie dem künftigen Betreiber des S-Bahn-Verkehrs zur Nutzung zu überlassen. Dies senkt den Zuschussbedarf für die künftige Verkehrsleistung, spart also Kosten, da das Land Berlin als Träger der Anstalt bessere Finanzierungskonditionen erhält: Eine teure Vorfinanzierung der Fahrzeuge durch das beauftragte Unternehmen, zu bezahlen vom Land, entfällt. Das Land Berlin wird also mit der eigenen Fahrzeuganstalt selbst Eigentümer des Fahrzeugpools, baut auf diese Weise kommunales Vermögen auf und sichert nachhaltig die wirtschaftliche Unabhängigkeit des ÖPNV.

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Berlin: „Die Neugründung einer landeseigenen Fahrzeuganstalt – erstmals überhaupt für die Berliner S-Bahn – ist ein zentraler Baustein, um möglichst kostengünstig Fahrzeuge zu erwerben. Zudem macht sich Berlin auf diese Weise unabhängig von nur einem Betreiber. Mit dem Erwerb hochmoderner Wagen und der Bündelung von Instandhaltung und Wartung für 30 Jahre schaffen wir ein verlässliches, attraktives Angebot für umwelt- und klimafreundliche Mobilität.“

Im Rahmen der Ausschreibung sollen mindestens 1.308 neue S-Bahn-Wagen (das entspricht 327 sogenannten „Halbzügen“ mit je 4 Wagen) für bis zu drei Milliarden Euro beschafft und erstmals in Landeseigentum genommen werden. Für künftige Mehrbedarfe – zum Beispiel auf den geplanten Neubaustrecken des Schieneninfrastrukturprojekts i2030 nach Velten, Finkenkrug, Stahnsdorf, Rangsdorf und zur Wasserstadt Spandau – können optional bis zu 852 weitere Wagen (213 Halbzüge) beschafft werden.

Geführt wird die LSFB AöR durch einen Vorstand aus bis zu zwei Mitgliedern. Dieser Vorstand wird im Laufe des Jahres 2022 tätig. Über die Arbeit des Vorstands wacht ein Aufsichtsrat mit bis zu fünf Mitgliedern. Diesem übergeordnet ist eine Gewährträgerversammlung aus Vertreter*innen der Senatsverwaltung für Finanzen, der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.

Das Land Brandenburg, als Mitauftraggeber der S-Bahn-Verkehre, beteiligt sich institutionell noch nicht an der Fahrzeuggesellschaft. Eine spätere Beteiligung an der Landesanstalt ist grundsätzlich möglich.

Pressemeldung Senat für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Landesanstalt für Schienenfahrzeuge soll beim Sparen helfen Berlin bekommt eine Landesanstalt für Schienenfahrzeuge., aus Berlin.de

https://www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/nachrichten/6366411-4357821-landesanstalt-fuer-schienenfahrzeuge-sol.html

Berlin bekommt eine #Landesanstalt für #Schienenfahrzeuge. Das hat der Senat am Dienstag beschlossen, wie die Senatskanzlei mitteilte. Die Gründung der Anstalt öffentlichen Rechts steht im Zusammenhang mit der Neuvergabe zweier großer #S-Bahn-Teilnetze, der Stadtbahn und der #Nord-Süd-Strecke. Sie gilt als die größte #Ausschreibung in der Berliner #S-Bahn-Geschichte. In diesem Rahmen plant das Land, mindestens 1308 neue S-Bahn-Wagen für bis zu drei Milliarden Euro zu beschaffen, die Landeseigentum bleiben sollen.

Mit der Landesanstalt bekommt Berlin den Angaben zufolge erstmals die Möglichkeit, #S-Bahn-Fahrzeuge selbst zu erwerben und sie dem künftigen Betreiber des S-Bahn-Verkehrs zur Nutzung zu überlassen. Das soll Kosten sparen. Eine teure, vom Land zu tragende Vorfinanzierung der Fahrzeuge durch das beauftragte Unternehmen entfalle. Das Land werde selbst Eigentümer des Fahrzeugpools und baue so kommunales Vermögen auf, argumentiert der Senat.
Die Neugründung einer landeseigenen #Fahrzeuganstalt sei ein zentraler Baustein, um möglichst kostengünstig Fahrzeuge zu erwerben, so Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne). «Zudem macht sich Berlin auf diese Weise unabhängig von nur einem Betreiber.»
Der Senat hatte sich infolge der S-Bahn-Krise vor mehr als zehn Jahren mehr Wettbewerb auf die …

Schiffsverkehr: EU-weite Genehmigung für Brennstoffzellen-Schiff wird geprüft, aus DVZ

https://www.dvz.de/dossiers/deutsche-eu-ratspraesidentschaft-2020/detail/news/eu-weite-genehmigung-fuer-brennstoffzellen-schiff-wird-geprueft.html

Der Prozess zur EU-weiten #Genehmigung von #Schubschiffen, die mit Brennstoffzellen angetrieben werden, ist eingeleitet. Das habe die EU-Kommission signalisiert, sagte Achim Wehrmann, Leiter der Unterabteilung #Schifffahrt im #Bundesverkehrsministerium, nach einer von der deutschen EU-Ratspräsidentschaft organisierten Konferenz zur #Binnenschifffahrt. Das sei ein „großer Schritt zu einem allgemeingültigen Regelwerk“, mit dem die „Grundlagen zur Einführung dieser Technologie in größerem Maßstab geschaffen werden“, sagte Wehrmann. Wann die EU-Genehmigung zum Einsatz klimafreundlicher Schubschiffe erteilt werde, könne er aber nicht sagen.

In Brüssel geprüft wird das Modell des #Kanal-Schubschiffs „#Elektra“, das von der Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft #Behala und der #TU Berlin entwickelt wird. Im Juni 2019 wurde dafür in Deutschland eine #Sonderzulassung erteilt, derzeit wird das 20 Meter lange und etwa acht Meter breite Schiff gebaut. Mitte 2021 soll es laut Wehrmann in den #Probebetrieb gehen und zwischen Berlin und Hamburg eingesetzt werden.

Die „Elektra“ ist ein #Prototyp
Die Elektra ist mit einer #Photovoltaikanlage, drei wasserstoffbetriebenen PEM-Brennstoffzellen mit jeweils 100 Kilowatt Leistung und zwei …

S-Bahn + U-Bahn + Straßenbahn + Bus: U5 und noch mehr – ÖPNV-Angebot ab Dezember erweitert

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1019973.php

Pressemitteilung vom 19.11.2020

Dichtere Takte bei #S-Bahn, #Straßenbahn und Bussen, bessere Anbindungen neuer Stadtquartiere in Spandau und für die #Europacity am #Hauptbahnhof

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat bei den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) und bei der #S-Bahn Berlin GmbH umfangreiche zusätzliche Leistungen für den Bus-, Straßenbahn-, S- und U-Bahn-Verkehr bestellt. Damit wird die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin ab dem Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2020 erneut attraktiver und komfortabler.

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Wir investieren in dichtere Takte, in zusätzliche Strecken, in neue Linien – und schon jetzt freue ich mich auf die Eröffnung der verlängerten #U5 in Mitte, die den Stadtrand in Marzahn-Hellersdorf mit dem Hauptbahnhof im Zentrum verbinden wird. Auf Grundlage des Berliner Nahverkehrsplans bauen wir den #ÖPNV schrittweise immer weiter aus und bestellen attraktive Mehrleistungen bei den Verkehrsunternehmen. Denn ein gut ausgebauter ÖPNV in der Hauptstadt steigert die Mobilität der Menschen und schont zugleich die Umwelt und das Klima.“

Die bestellten Mehrleistungen im Einzelnen (vgl. auch Karte unten):

Bessere Anbindung neuer Stadtquartiere

In den Spandauer Ortsteilen #Hakenfelde und #Haselhorst wird eine neue Metrobus-Linie #M36 eingeführt, die im 5-Minuten-Takt auch die Spandauer Neustadt und die #Wilhelmstadt anfahren wird. Entlang des Streckenverlaufs entstehen in Spandau in den kommenden Jahren sukzessive etwa 8.500 neue Wohnungen. Die Metrobus-Linie M36 ersetzt künftig zudem die Buslinien #236 und #X36.

Ebenso wird nördlich des Hauptbahnhofs die Europacity eine bessere Busanbindung erhalten. Durch die Verlängerung der #Buslinie #147 vom Hauptbahnhof zum Leopoldplatz und eine veränderte Streckenführung der Linie #142 wird sowohl auf der Heidestraße als auch auf der Lehrter Straße der Takt verdoppelt: Die Busse werden so künftig im 10-Minuten-Takt unterwegs sein. Auf den Linien kommen zudem verstärkt leise und saubere Elektrobusse zum Einsatz.

Dichtere Takte auf 16 Bus-, Straßenbahn- und S-Bahn-Linien

Zum Start des neuen Fahrplans werden auf insgesamt 16 weiteren Bus-, Straßenbahn- und S-Bahn-Linien die Taktzeiten verdichtet. Hierzu zählen unter anderem die hoch frequentierten Ringbahn-Linien S41 und S42, die am Wochenende zwischen 12 und 20 Uhr künftig neun statt sechs Fahrten pro Stunde und Richtung bieten und die Straßenbahnlinie 12, die unter der Woche künftig morgens und abends verlängert im 10-Minuten-Takt fährt.

Eröffnung der U5-Verlängerung vom Alexanderplatz zum Hauptbahnhof

Schon eine Woche vor dem #Fahrplanwechsel geht die U5-Verlängerung in Betrieb. Vom 04. Dezember 2020 an können Fahrgäste tagsüber alle vier bis fünf Minuten mit der U5 direkt zum Berliner Hauptbahnhof fahren. Durch diese Netzerweiterung entstehen auch neue Umsteigemöglichkeiten zur U-Bahn-Linie #U6 und den S-Bahn-Linien #S1, #S2, #S25 und #S26. Das Angebot im #U-Bahn-Netz wird durch die neue Strecke um jährlich etwa 300.000 km ausgeweitet. Mit Start der neuen U-Bahnverbindung wird die Buslinie #245 zwischen Alexanderplatz und Hauptbahnhof zugleich entfallen.

Elektromobilität: Elektrifizierung von Zweirädern in Berlin – Was tut der Senat hier für die Verkehrswende?, aus Senat

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www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele Kleinkrafträder, wie viele Leichtkrafträder bis 15 PS bzw. 125 cm² Hubraum, wie viele mittlere Motorräder (> 125 cm² bzw. > 15 PS aber < 500 cm²), wieviel schwere Motorräder (> 500 cm² Hubraum) sowie bei den Kleinkrafträdern sogenannte S-Pedelecs (versicherungspflichtige E-Fahrräder ohne Geschwindigkeitsdrosselung auf 25 km/h) waren in Berlin in den Jahren 2016 bis 2019 zugelassen? (Bitte jeweils nach Fahrzeugklasse und nach Jahr angeben)

Frage 2:

Wie haben sich die Zulassungszahlen in Berlin für die oben genannten vier Kraftrad-Kategorien (vgl. Frage 1) im Jahr 2020 in Berlin entwickelt? (bitte pro Monat und pro Kategorie angeben)

Frage 3:

Welche Anzahl der oben angefragten zugelassenen Kleinkrafträder und Leichtkrafträder waren in den Vorjah- ren seit 2016 mit elektrischem Antrieb ausgestattet (Jahresanzahl) und wie hat sich deren (elektrifizierte) Anzahl im Jahr 2020 monatlich weiterentwickelt? (bitte tabellarisch angeben)

Antwort zu 1 bis 3:

Das örtliche Fahrzeugregister bei der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten wird als Bestandsregister geführt, d.h. es ist lediglich der jeweils aktuelle Datenbestand zum Abfragezeitpunkt verfügbar und es lassen sich keine Bestandsentwicklungen darstellen. Zum 06.11.2020 ergab sich folgende Datenlage:

Merkmal Anzahl Merkmal Anzahl Merkmal Gesamt KRAD Anzahl
#Kleinkraftrad (Hubraum bis 50 cm3, Nennleistung bis 4 kW, Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h) 42 #E-Kleinkraftrad (Nennleistung bis 4 kW, Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h) 6 Kleinkraftrad (Verbrenner und Elektro) 48
#Leichtkraftrad (Hubraum zwischen 50 cm3 und 125 cm3, Nennleistung bis 11 kW, Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h) 21.181 #E-Leichtkraftrad (Nennleistung bis 11 kW, Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h) 277 Leichtkraftrad (Verbrenner und Elektro) 21.458
Mittleres #Motorrad (Hubraum zwischen 125 cm3 und 500 cm3, Nennleistung über 11 kW, Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h) 14.537 #E-Motorrad (mittleres oder schweres Motorrad, da Eingrenzung nach Hubraum nicht möglich ist) 68 Motorrad (Verbrenner ab 125 cm3 und Elektro) 14.605
Schweres #Motorrad (Hubraum über 500 cm3) 69.764        
Gesamt 105.524   351   105.875

Frage 4:

Welche #Lärmemissionen sind für die Kleinkrafträder und Leichtkrafträder auf Stadtstraßen bzw. auf BAB zulässig und wann, wie und wie oft wird die Einhaltung der Lärmemissionsgrenzen überprüft?

Antwort zu 4:

#Geräuschgrenzwerte von Krafträdern werden durch die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 sowie durch die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 der Kommission vom 16. Dezember 2013 geregelt. In diesen wird für Kleinkrafträder der Klasse L1e-B auf die UNECE-Regelung Nr. 63 und für Leichtkrafträder der Klasse L3e auf die UNECE-Regelung Nr. 41 verwiesen.

Für (neue) Kleinkrafträder der Klasse L1e-B gelten laut UNECE-Regelung Nr. 63 für Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ≤ 25 km/h maximale Schallpegelgrenzwerte von 66 dB(A). Für Kleinkrafträder > 25 km/h gilt der Grenzwert von 71 dB(A).

Die UNECE Regelung Nr. 41 gilt für alle zweirädrigen Krafträder mit Hubvolumen ≤ 80 cm³ mit oder ohne Beiwagen. Die maximalen Grenzwerte der Schallpegel werden nicht wie bisher nach dem Hubvolumen in cm³, sondern nach dem Leistungs-Masse-Verhältnis (PMR) ermittelt. Für Leichtkrafträder der Klasse L3e gelten abhängig vom PMR Grenzwerte von 73, 74 oder 77 dB(A).

Validierte Angaben zu Zeit, Art und Häufigkeit der Überprüfung der Einhaltung der Lärmemissionsgrenzen konnten nicht gemacht werden.

Frage 5:

Welche durchschnittlichen #Kraftstoffverbräuche – die natürlich nach Geschwindigkeit und Fahrweise variieren können – werden fossil betriebenen Kleinkrafträder und Leichtkrafträder sowie mittleren Motorrädern (> 500cm² vgl. Frage 1) pro 100km Strecke zugeordnet und welche CO2-Belastungen ergeben sich daraus?

Antwort zu 5:

Angaben zum Verbrauch und zur CO2-Emission finden sich im Handbuch für Emissionsfaktoren (Version 4.1). Für die Größe von Krafträdern gibt es darin drei Klassen: Mopeds mit kleiner/gleich 50 ccm Motorgröße und Krafträder kleiner/gleich und über 250 ccm. Angaben für Motorräder kleiner bzw. größer 500 ccm stehen nicht zur Verfügung.

Mittlere #Verbrauchsangaben und CO2-Emissionen für städtische Fahrsituationen für das Bezugsjahr 2020 sind in Tabelle 1 zusammengestellt:

Kraftradgröße Verbrauch in l/100km CO2

in g/km

Moped <= 50 ccm 2,5 58
Kraftrad <= 250 ccm 2,6 60
Kraftrad > 250 ccm 6,4 148

Die Fahrleistung aller Krafträder in Berlin lag gem. den Berechnungen für den Luftreinhalteplan im Jahr 2015 bei214 Millionen Kilometern pro Jahr und erreicht damit circa 2 % der Gesamtfahrleistung aller Kraftfahrzeuge. Der jährliche CO2-Ausstoß der Krafträder beträgt rund 17 t/a, das sind ca. 0,8 % des CO2-Ausstoßes des gesamten Kfz- Verkehrs im Jahr 2015. Neuere Zähldaten liegen nicht vor. In den Prognosen für den Luftreinhalteplan für Berlin (Zweite Fortschreibung) wird mit einem Anstieg der CO2- Emissionen von Krafträdern um circa 6 % gerechnet.

Frage 6:

Mit      welchem        Messverfahren         und      unter       welchen        Bedingungen         werden       die      durchschnittlichen Kraftstoffverbräuche einzelner Fabrikate und Fahrzeugtypen ermittelt?

Antwort zu 6:

Abgasemissionen und Kraftstoffverbräuche von Motorräder werden im Labor auf einem Prüfstand gemessen. Dabei werden eigens für Motorräder entwickelte Fahrzyklen verwendet.

Für die Herleitung von Emissionsfaktoren für das Handbuch für Emissionsfaktoren werden herstellerunabhängige Messungen für ein Emissionsmodell aufbereitet, so dass für jede Motorleistung ein Emissionswert berechnet werden kann. So ergeben sich Emissionsfaktoren in Abhängigkeit von der Verkehrssituation.

Frage 7:

Welche Erkenntnisse hat der Senat über sonstige Luftschadstoffe (NO2, Feinstaub etc.), die von fossil betriebenen Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern (vgl. Frage 1) emittiert werden?

Antwort zu 7:

Im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde der Schadstoffausstoß des Kfz-Verkehrs unter Berücksichtigung der Emissionen von Krafträdern berechnet.

Die Maßnahmen des Luftreinhalteplans dienen der Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid und Partikel PM10, da für diese Stoffe die dauerhafte Einhaltung der Grenzwerte kritisch ist. Nur für diese Stoffe wurden die Emissionen nach Fahrzeugarten aufgeschlüsselt. Eine Differenzierung nach Größe der Krafträder erfolgte nicht. Die Stickstoffoxidemissionen (NOx) von Krafträdern betrugen im Jahr 2015 rund 23 t/a, davon wurden ca. 1,1 t/a als Stickstoffdioxid (NO2) emittiert. Zum Vergleich: Die NOx-Emissionen des gesamten Kfz lagen 2015 bei 5.817 t/a, davon 1.446 t/a NO2. Krafträder verursachen damit etwa 0,4 % der Kfz-bedingten NOx-Emissionen.

Für Partikel-Emissionen lagen bei der Erstellung des Luftreinhalteplans keine Emissionsfaktoren für Krafträder vor.

Krafträder werden überwiegend mit Ottomotor angetrieben. Aufgrund des hohen Alters der Motorradflotte – gemäß Kennzeichenerhebung 2019 sind etwa die Hälfte der Motorräder älter als acht Jahre – und weniger anspruchsvollen Emissionsgrenzwerten ist erst ein kleiner Teil der Fahrzeuge mit einem geregelten Katalysator ausgestattet. Das führt dazu, dass Krafträder hohe Emissionen von teils geruchsintensiven Kohlenwasserstoffen sowie von Kohlenmonoxid aufweisen können. Diese Emissionen sind gesundheitsschädlich und tragen zudem im Sommer zu erhöhten Ozon-Werten bei. Daher ist eine Emissionsminderung, z.B. durch den Umstieg auf elektrische Antriebe, als Beitrag zu einer besseren Luftqualität sinnvoll.

Frage 8:

Welche Maßnahmen hat der Senat bisher ergriffen, um mit Blick auf die für Berlin festgestellte Klimanotlage und die Berliner Klimaziele (EWG Bln §3), aber auch aus Lärmschutzgründen einen massiven Zuwachs von fossil betriebenen Zweirädern zu verhindern bzw. diesen absehbaren Zuwachs auf elektrische Antriebe umzulenken?

Antwort zu 8:

In diesem Zusammenhang wird auf die Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe verwiesen (siehe dazu Antwort zu Frage 14 und 15).

Frage 9:

Welche Zuwächse erwartet der Senat für die kommenden fünf Jahre für die Zulassung fossil betriebener Klein- und Leichtkrafträder und welcher Anteil an elektrisch betriebenen Klein- und Leichtkrafträder wird erwartet?

Antwort zu 9:

Der Senat geht davon aus, dass die Anzahl an motorisierten Klein- und Leichtkrafträdern in Zukunft weiter zunehmen wird, und dass der Anteil an elektrisch betriebenen Fahrzeugen darunter ansteigen wird.

Frage 10:

Gibt es in Berlin nach Kenntnis des Senats, sei es im öffentlichen Dienst oder anderswo, Programme für – insbesondere elektrisch betriebene – Dienstfahrräder oder elektrische Klein- und Leichtkrafträder auch zur privaten Nutzung, die in Süddeutschland u.a. unter „Jobrad“ bekannt sind – wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 10:

Eine im Juni 2020 durchgeführte Umfrage im Land Berlin unter den Dienststellen zur Nutzung von Dienstfahrrädern (einschließlich E-Bikes) ergab kein einheitliches Vorgehen der Behörden. Hier wurde nach der jeweiligen Verfahrensweise zur Nutzung von Dienstfahrrädern und entsprechenden geplanten Vorhaben gefragt sowie nach einer ausschließlich dienstlichen und/oder privaten Nutzung.

Die Abfrage ergab, dass die Fahrräder nur für dienstliche Fahrten verwendet werden und überwiegend zum Eigentum des Landes Berlin gehören (kein Leasing). Vereinzelt kommen Leasingmodelle zur Anwendung, die auch Wartung und Reparatur beinhalten. In einigen Fällen erfolgt die Nutzung von Angeboten von Bikesharing-Anbietern für Dienstwege.

Unter anderem aufgrund tarifrechtlicher und besoldungsrechtlicher Grundlagen kommen bisher dezentrale Behördenlösungen zur Anwendung. Eine landesweite Umsetzung und Koordination eines Projekts zur Beschaffung von Dienstfahrrädern oder zum Dienstfahrradleasing sowie die daraus resultierenden einheitlichen Beschaffungsmaßnahmen und Regelungen der Nutzungsbedingungen, insbesondere die Durchführung einer EU-Ausschreibung, wären als langfristig angelegtes Projekt aufwändig.

Frage 11:

Wie viele Unternehmen und/oder öffentliche Dienststellen bieten ihren Angestellten Diensträder oder elektrische Klein- und Leichtkrafträder auch zur privaten Nutzung an und wie viele Fahrzeuge sind in diesem Rahmen nach Kenntnis des Senats in Berlin unterwegs?

Antwort zu 11:

Die Angaben zur Nutzung von Dienstfahrrädern im Rahmen der unter Frage 10 genannten Umfrage ergeben eine ausschließlich dienstliche Nutzung.

Frage 12:

Wie viele elektrische Klein- und Leichtkrafträder sind in Berlin im Rahmen von Sharing-Angeboten zugelassen und wie hat sich deren Anzahl in den letzten vier Jahren entwickelt?

Antwort zu 12:

Da es keine Genehmigungs- und auch keine Berichtspflicht zu Mietflotten-Angeboten gibt, liegen dem Senat keine vollständigen Daten vor, sodass keine Angaben über die Entwicklung in den letzten vier Jahren gemacht werden können. Die freiwillig übermittelten Unternehmensdaten sind nicht öffentlich. Der Senat schätzt auf Basis der vorliegenden Unternehmensangaben, dass aktuell insgesamt zwischen 1.500 und 2.000 Elektro- (Leicht-)Krafträder im Rahmen von Mietfahrzeugflotten von drei Unternehmen angeboten werden.

Frage 13:

Wie schätzt der Senat derartige elektrifizierte Fahrräder oder Klein- und Leichtkrafträder für den Stadtverkehr bezüglich

  1. ihrer Nachhaltigkeit (Ressourcenverbrauch, Klimaentlastung, Schadstoffe)
  2. ihrer Stadtverträglichkeit (Lärm, Platzbedarf, Ladeinfrastruktur, Kosten)

im Vergleich zu vergleichbaren fossil betriebenen Zweirädern bzw. batterieelektrisch betriebenen PKW ein?

Antwort zu 13:

Der Senat geht davon aus, dass gerade der motorisierte Verkehr in der Stadt einen substanziellen Beitrag zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors leisten kann. In diesem Zusammenhang wird auch der Elektrifizierung von bisher fossil betriebenen motorisierten Zweirädern ein Beitrag zugetraut, den Stadtverkehr (a) nachhaltiger und (b) stadtverträglicher zu gestalten. Allerdings ist der Anteil, den diese Fahrzeuge an den gesamten Emissionen des Kraftfahrzeugverkehrs haben, sehr gering (siehe die Antworten zu den Fragen 5 und 7). Deutlich größer schätzt der Senat die Potenziale ein, wenn fossil betriebene Pkw-Verkehre durch elektrifizierte Zweiräder und hier insbesondere durch Pedelecs ersetzt werden. Diese hat der Senat im Rahmen des Projektes „EBikePendeln“ für Pendlerverkehre im Zeitraum Juli 2014 bis September 2015 untersucht, und die Ergebnisse unter anderem in einem Praxisleitfaden für Kommunen, Unternehmen und private Haushalte bereitgestellt:  https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/planung/e_mobilitaet/download/broschuere_pendeln

_mit_rueckenwind.pdf.

Frage 14:

Sieht der Senat hier politischen Handlungsbedarf und wenn ja, wie wird er diesen Handlungsbedarf in welchen Zeiträumen in reales Handeln umsetzen?

Antwort zu 14:

Durch das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe werden Berliner KMU und selbstständig Tätige bei der Anschaffung (Kauf oder Leasing) von elektrisch betriebenen motorisierten Zweirädern, worunter z.B. E-Roller, E-Mofas, E-Kleinkrafträder und S- Pedelecs fallen, mit 500 Euro je Fahrzeug unterstützt. Bislang wurde die Förderung für 136 Fahrzeuge beantragt. Das Förderprogramm wurde erst kürzlich bis 31.12.2021 verlängert.

Frage 15:

In welcher Form und in welchem Umfang berücksichtigt der Senat beim Ausbau der Ladeinfrastruktur die aktuellen und zukünftigen Bedarfe kleiner elektrisch betriebener Zweiräder?

Antwort zu 15:

Neben der Anschaffung der Fahrzeuge wird durch WELMO auch die Anschaffung von Ladeinfrastruktur mit 50 % der Kosten, max. 2.500 Euro pro Ladepunkt bei AC- Ladeinfrastruktur bis 22 kW bzw. 50 % der Kosten, max. 30.000 Euro bei DC- Ladeinfrastruktur ab 22 kW gefördert. Zudem wird der Netzanschluss mit 50 % der Kosten,

max. 5.500 Euro bei AC-Ladeinfrastruktur bzw. 50 % der Kosten, max. 55.000 Euro bei DC-Ladeinfrastruktur gefördert.

Frage 16:

Ist den Antworten auf diese Fragen seitens des Senates noch etwas hinzuzufügen?

Antwort zu 16: Nein.

Berlin, den 17.11.2020 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: So will der Berliner Senat tödliche Radunfälle verhindern Immer wieder sterben Menschen, weil Lkw-Fahrer beim Abbiegen Radfahrer übersehen., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/neues-foerderprogramm-soll-toedliche-radfahrerunfaelle-verhindern-li.119690

#Rechtsabbiegende #Lastwagen können für #Radfahrer eine tödliche Gefahr sein. Das zeigt sich auch in Berlin: Allein seit Anfang Januar dieses Jahres wurden sieben Radfahrer von Lkw, die nach rechts schwenkten, getötet. In einem weiteren Fall kam ein Radfahrer durch einen abbiegenden BVG-Bus ums Leben. Technik kann dazu beitragen, solche Zusammenstöße zu verhindern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Deshalb hat der Berliner Senat jetzt ein Programm aufgelegt, das die Nachrüstung von Lkw mit bestimmten Abbiegeassistenzsystemen fördert – mit bis zu 1500 Euro. Vom 10. Dezember an können Eigentümer, Halter, Leasingnehmer und Mieter von Lastkraftwagen, die in Deutschland zugelassen sind, beim IBB Business Team Geld beantragen. Das teilte die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe mit.

Mithilfe des neuen Förderprogramms lassen sich die System- und Einbaukosten von #Abbiegeassistenzsystemen, die vom #Kraftfahrtbundesamt genehmigt wurden, verringern. Geld kann für Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts beantragt werden, hieß es. Die Antragsteller müssen eine Betriebsstätte im Land Berlin haben sowie die Lkw, die gefördert werden sollen, im Land Berlin betreiben. Übernommen werden höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 1500 Euro je Einzelmaßnahme, hieß es außerdem. Eine weitere wichtige Bedingung: „Das Land Berlin legt bei der Technik den Fokus auf den höchsten …

Taxi + barrierefrei: Wie steht es um das Förderprogramm „Inklusionstaxi Berlin“, aus Senat

Klicke, um auf S18-25413.pdf zuzugreifen

www.berlin.de

Die einmalige Projektförderung für den Umbau eines vorhandenen Fahrzeugs oder für die Anschaffung
eines Inklusionstaxis beträgt maximal 15.000 Euro (ohne Umsatzsteuer).
1. Wie viele Anträge auf Förderung wurden bisher gestellt und wie viele Anträge davon wurden positiv
beschieden?
Zu 1.: Mit Stand 03.11.2020 wurden 23 Anträge auf insgesamt 27 Förderungen für Umbauten
zu/an einem #Inklusionstaxi bzw. Erwerb eines solchen gestellt. Ein Antrag für ein #Taxi wurde
zurückgezogen. Positiv wurden bislang 18 Anträge beschieden, vier weitere Anträge sind noch
offen. Es wurden bisher keine Anträge abgelehnt.
2. Wie hoch ist die bisher ausgezahlte Gesamtsumme und wie hoch ist die Gesamtsumme des
Förderprogramm?
Zu 2.: Bis zum 03.10.2020 wurden insgesamt 131.062,51 € ausgezahlt. Weitere
89.549,33 € wurden bewilligt und können nach Abschluss und Nachweis der Umbaubzw. Anschaffungskosten zur Auszahlung kommen. Insgesamt wurden bei Auflage des
Förderprogramms von einem Volumen i. H. v. bis zu 3,78 Mio. € ausgegangen.
2
3. Ist das Förderprogramm zeitlich befristet? Wenn ja, wann läuft das Programm aus?
Zu 3.: Bei Beginn des Förderprogramms wurde davon ausgegangen, dass eine
schrittweise Umsetzung von Umrüstungen nicht vor Mitte 2018 zu erwarten sei und
voraussichtlich bis Ende 2022 andauern würde. Da die Mittel bislang nicht in erwartetem
Umfang abgerufen wurden, wurden bisher nicht abgerufene Haushaltsmittel aktuell für
den Haushalt 2022/2023 angemeldet.
4. Die Zuwendungsvoraussetzung richten sich direkt an Taxiunternehmen. In welchem Umfang haben
Hersteller von Inklussionstaxis, die Möglichkeit zertifizieren zu lassen
Zu 4.: Es ist aus der Frage nicht erkennbar, was zertifiziert werden soll und was aus einer
solchen Zertifizierung abzuleiten wäre.
5. Gab es hierzu bereits Kontakt mit Herstellern, welche inklusive Taxis herstellen? Wenn ja, welche
Informationen liegen hierzu vor?
Zu 5.: Es gab Anfragen von anbietenden/vertretenden Unternehmen, die bereits
fertige/umgebaute Taxis an Taxiunternehmen als Endkunden veräußern wollten. Deren
Fragen bezogen sich insbesondere auf die Förderhöhe und die Voraussetzungen, unter
denen eine Förderung möglich ist. Direkte Kontakte zu Herstellern inklusiver Taxis gibt
es nicht.
Berlin, den 13. November 2020
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

#bus #4596 , ein #scania , sagt als 109er #danketxl am 08.11.2020

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#bus #237 der #atb verabschiedet am 8.11.2020 den #flughafen #Tegel #danketxl

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