Taxi + barrierefrei: Wie steht es um das Förderprogramm „Inklusionstaxi Berlin“, aus Senat

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Die einmalige Projektförderung für den Umbau eines vorhandenen Fahrzeugs oder für die Anschaffung
eines Inklusionstaxis beträgt maximal 15.000 Euro (ohne Umsatzsteuer).
1. Wie viele Anträge auf Förderung wurden bisher gestellt und wie viele Anträge davon wurden positiv
beschieden?
Zu 1.: Mit Stand 03.11.2020 wurden 23 Anträge auf insgesamt 27 Förderungen für Umbauten
zu/an einem #Inklusionstaxi bzw. Erwerb eines solchen gestellt. Ein Antrag für ein #Taxi wurde
zurückgezogen. Positiv wurden bislang 18 Anträge beschieden, vier weitere Anträge sind noch
offen. Es wurden bisher keine Anträge abgelehnt.
2. Wie hoch ist die bisher ausgezahlte Gesamtsumme und wie hoch ist die Gesamtsumme des
Förderprogramm?
Zu 2.: Bis zum 03.10.2020 wurden insgesamt 131.062,51 € ausgezahlt. Weitere
89.549,33 € wurden bewilligt und können nach Abschluss und Nachweis der Umbaubzw. Anschaffungskosten zur Auszahlung kommen. Insgesamt wurden bei Auflage des
Förderprogramms von einem Volumen i. H. v. bis zu 3,78 Mio. € ausgegangen.
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3. Ist das Förderprogramm zeitlich befristet? Wenn ja, wann läuft das Programm aus?
Zu 3.: Bei Beginn des Förderprogramms wurde davon ausgegangen, dass eine
schrittweise Umsetzung von Umrüstungen nicht vor Mitte 2018 zu erwarten sei und
voraussichtlich bis Ende 2022 andauern würde. Da die Mittel bislang nicht in erwartetem
Umfang abgerufen wurden, wurden bisher nicht abgerufene Haushaltsmittel aktuell für
den Haushalt 2022/2023 angemeldet.
4. Die Zuwendungsvoraussetzung richten sich direkt an Taxiunternehmen. In welchem Umfang haben
Hersteller von Inklussionstaxis, die Möglichkeit zertifizieren zu lassen
Zu 4.: Es ist aus der Frage nicht erkennbar, was zertifiziert werden soll und was aus einer
solchen Zertifizierung abzuleiten wäre.
5. Gab es hierzu bereits Kontakt mit Herstellern, welche inklusive Taxis herstellen? Wenn ja, welche
Informationen liegen hierzu vor?
Zu 5.: Es gab Anfragen von anbietenden/vertretenden Unternehmen, die bereits
fertige/umgebaute Taxis an Taxiunternehmen als Endkunden veräußern wollten. Deren
Fragen bezogen sich insbesondere auf die Förderhöhe und die Voraussetzungen, unter
denen eine Förderung möglich ist. Direkte Kontakte zu Herstellern inklusiver Taxis gibt
es nicht.
Berlin, den 13. November 2020
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
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Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales