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- In welchen BVG-eigenen #Werkstätten oder #Vertragswerkstätten werden BVG-Busse #instand gehal ten, gewartet und repariert? Sind darunter #Spezialwerkstätten? Mit wieviel Personal sind die genann ten Werkstätten jeweils besetzt? Ich bitte um
Zu 1.: Die BVG AöR teilt mit, dass der #Omnibusbereich zurzeit über sechs Betriebswerkstätten und eine #Hauptwerkstatt verfügt:
1 Werkstatt 1 Anschrift 1 Anzahl
Fahrzeuge | ||
Betriebshof Britz | Gradestraße 10,
12347 Berlin |
242 |
Betriebshof Cicerostr. | westfälische Straße 73, 10709 Berlin | 258 |
Betriebshof Indira- Gandhi-Str. | Indira-Gandhi-Straße 98, 13053 Berlin | 320 |
Betriebshof Lichtenberg | Siegfriedstraße 36-45,
10365 Berlin |
189 |
Betriebshof Müllerstr. | Müllerstraße 79,
13349 Berlin |
264 |
Betriebshof Spandau | Am Omnibushof 1,
13593 Berlin |
216 |
Hauptwerkstatt | Siegfriedstraße 36-45,
10365 Berlin |
0 |
Die Hauptwerkstatt ist auf #Unfall- und #Großinstandsetzungen der Omnibusse spezialisiert. Die Personale in den Werkstätten variieren je nach Größe der Örtlichkeit, im Schnitt arbeiten rund 70 Personen an einem Standort.
- Wie wird der Instandhaltungs-, Wartungs- und Reparaturaufwand von Unterböden, Auspuffanlagen, Stoßdämpfern, Achsen und Reifen einschließlich Felgen beim Aufenthalt in den Werkstätten von der BVG erfasst? Wie stellt sich die Auflistung des finanziellen und zeitlichen Aufwandes im Vergleich zum Gesamtaufwand für Instandsetzungen und Reparaturen dar?
Zu 2.: Die BVG AöR teilt mit, dass alle lnstandhaltungsleistungen an den Omnibus sen im SAP-System erfasst und abgerechnet werden.
Die Anzahl und Aufwände für die angefragten Baugruppen verteilen sich für das lau fende Jahr wie folgt:
Anzahl: | Gesamt | % Anzahl | % Instandhaltungs aufwand |
Gesamt Mängel | 116.442 | 100 | 100 |
Abgasanlage | 2.935 | 2,5 | 11,2 |
Achsen 1-3 | 1.390 | 1,2 | 2,2 |
Stoßdämpfer | 427 | 0,4 | 2,4 |
Reifen | 1.434 | 1,2 | 3,8 |
- Kann anhand von Erfahrungswerten beurteilt werden, ob die von der BVG angeschafften Busse technisch und ökonomisch betrachtet dauerhaft für die in der Vorbemerkung beschriebenen Belastun gen ausgelegt Werden sie gegebenenfalls vorzeitig verkauft?
Zu 3.: Die Fahrzeuge müssen den für den geplanten Einsatzzweck geltenden Nor men und Vorschriften vollständig genügen und für den Linienverkehr im Berliner Stadtverkehr und Umgebung geeignet sein.
- Welche Maßnahmen sind für Busfahrer vorgesehen, um ihre Arbeitsplätze bestmöglich zu gestalten und ihre Rückenbelastung zu minimieren? Wird die technische Entwicklung der Fahrersitze von Bus sen von der BVG durch den Austausch von Sitzen berücksichtigt? Inwieweit erfolgt ein Austausch der Sitze während der Gesamtnutzungsdauer der Fahrzeuge?
Zu 4.: Die bei der BVG zur Verwendung kommenden Fahrersitze entsprechen dem neuesten Stand und den Vorgaben des Verbandes Deutscher Verkehrsunterneh men, was die medizinische und ergonomische Konzeptionierung betrifft. Fahrersitze werden im Rahmen der lnstandhaltungsprozesse intensiv überprüft und bei Bemän gelungen ausgetauscht.
- Wird die Entwicklung eines Systems für das Unterhaltungsmanagement der Berliner Straßen vo rangetrieben? Kann die Senatsverwaltung inzwischen sagen, wie viele im Zusammenhang mit der Straßenausbesserung stehende Baustellen es zurzeit in Berlin gibt? Inwieweit kann der Senat die für den Sanierungsbedarf der Straßen benötigte Summe von 000.000 Euro bestätigen? Welche Maß nahmen hat der Senat getroffen, um dem Vorwurf der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ent gegenzutreten?
Zu 5.: Die Unterhaltungspflicht für die Straßen des Landes Berlin und deren Organi sation liegt gemäß Allgemeinem Zuständigkeitsgesetz (AZG) bei den Bezirken. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) entwickelt derzeit ein Erhaltungsmanagementsystem. Dieses hat nicht die Aufgabe, die Straßenunter haltung zu organisieren und kann dieses auch nicht leisten. Das Erhaltungsmana gementsystem Straße unterstützt sowohl Straßen- und Grünflächenämter (SGÄ) in den Bezirken als auch die SenUVK bei der Wahrnehmung ihrer operativen und stra tegischen Aufgabenstellungen für die Planung von Erhaltungsprogrammen und – strategien der Berliner Straßen.
Die Zahl der der Straßenunterhaltung dienenden Baustellen (z.B. für Ausbesse rungsarbeiten) variiert stark nach Bedarf und kann somit nicht beziffert werden.
Der verwendete Begriff „Sanierungsbedarf‘ kann für die Straßenbauverwaltung nicht zugeordnet werden. Die für die Straßenverkehrsflächen notwendigen Mittel teilen sich in Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht (Straßenunterhaltung), Instand setzung der baulichen Substanz (z.B. Erneuerung der Deckschicht), Verbesserung der baulichen Substanz (Erhaltung; teilweiser Austausch des Straßenaufbaus) und Wiederherstellung (grundhafte Erneuerung; Re-Investition). Die angegebene Summe von 50.000.000 Euro ist hier so nicht bekannt und kann auch nicht zugeordnet wer den.
Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit im Straßenbau hat die SenUVK Ausfüh rungsvorschriften (AV Straßenüberwachung) erlassen. Hier wird geregelt, dass bei festgestellten Schäden oder Mängeln, deren Beseitigung oder Abstellung unauf schiebbar ist, unverzüglich die zuständige Dienstkraft zu unterrichten und von dieser umgehend Maßnahmen einzuleiten sind. Gefahrenstellen sind sofort zu sichern. An haltende Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht sind der SenUVK nicht be kannt.
- Welche Beschädigungen durch das Aufeinandertreffen der oberen Etage mit Ästen – bezogen auf die Doppeldeckerbusse deren Dächer sowie die oberen Frontscheiben und bezogen auf die Bäume – sind erfasst worden? Welchen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand müssen die Betriebswerkstätten im Zusammenhang mit dem genannten Punkt leisten?
Zu 6.: Eine Auswertung nur nach dem Grund „Baumberührung“ erfolgt nicht. Für die Instandsetzung von Scheibenreparaturen und den Karosserieecken nach Vandalis mus, Unfall und Baumberührung sind in diesem Jahr bereits folgende Kosten ent standen:
Schadensart | Anzahl Schäden | Gesamtkosten |
Karosserie (Bug- und Heckecken) | 1.495 | 884.000 EU R |
Karosserie (Front- und Seiten- scheiben) | 395 | 579.000 EU R |
Berlin, den 06. September 2019 In Vertretung
Barbro D r e h e r
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe