barrierefrei + Straßenverkehr + Bahnverkehr: Querungsmöglichkeit am Bahnübergang Säntisstraße, aus Senat

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Frage 1:
Inwiefern war der Senat mit welchen Senatsverwaltungen an der Planung zur Schaffung einer #Querungsmöglichkeit der Bahntrasse am #Bahnübergang #Säntisstraße während dessen Sperrung in der Zeit der #Baumaßnahmen zur #Dresdner Bahn befasst?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Der Senat wurde im Rahmen des #Planfeststellungsverfahrens und der von der Vorhabenträgerin eingereichten #Planänderungen mehrfach beteiligt. Die bauzeitliche Fußgängerüberführung wurde erst in die 6. Planänderung eingebracht. Die damalige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hatte im Rahmen einer Einwendung um Information zur bauzeitlichen barrierefreien Querung der Säntisstraße gebeten, die von der Vorhabenträgerin entsprechend erläutert wurde.“
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Frage 2:
Welche Positionen haben die beteiligten Senatsverwaltungen zu einer etwaigen Barrierefreiheit der Querungsmöglichkeit eingenommen, um auch Menschen mit Behinderungen, Eltern mit Kinderwagen oder Fahrradfahrern die Überwindung der Bahntrasse zu ermöglichen?
Frage 3:
Was hat welche Senatsverwaltung getan, um eine barrierefreie Querungsmöglichkeit sicherzustellen?
Frage 4:
Was hält der Senat von der nunmehr gefundenen nicht barrierefreien Querungsmöglichkeit?
Frage 5:
Trifft es zu, dass der Senat am 01.02.2016 nachgefragt hat, ob die bauzeitliche Fußgängerüberführung barrierefrei sein wird? Wenn ja, welche Senatsverwaltung hat nachgefragt? Wenn ja, wie hat der Senat reagiert, als er die Antwort erhalten hat?
Antwort zu 2 bis 5:
Mit einer E-Mail vom 01.02.2016 hat die damalige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hinterfragt, wie die bauzeitliche Barrierefreiheit gestaltet werden soll.
Für die Planungsentscheidung zur bauzeitlichen Fußgängerüberführung wurden die örtlichen Gegebenheiten und das geringe Verkehrsaufkommen am Bahnübergang Säntisstraße in einem Abwägungsprozess mit einbezogen. Dabei wird stets ein Ausgleich zwischen betroffenen Belangen und berechtigten Interessen geschaffen. Für den vorliegenden Fall stehen jedoch Nutzen und Kosten in keinem vertretbaren Verhältnis. Die Fußgängerbrücke wurde im Rahmen der Planfeststellung der Dresdener Bahn bei der Planfeststellungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA), eingereicht. Die provisorische Fußgängerbrücke wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 22.05.2017 durch das EBA genehmigt: „Gleichwohl hält die Planfeststellungsbehörde den Aufwand für die Herstellung eines barrierefreien Provisoriums zur bauzeitlichen Bahnquerung angesichts des relativ geringen zu erwartenden Aufkommens an mobilitätseingeschränkten Nutzern für unverhältnismäßig.“ (EBA, 2017: Planfeststellungsbeschluss „Dresdner Bahn“, PFA 1, S.160).
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Der Zugang zur S-Bahn und zu den Gebieten der jeweils anderen Bahnseite während der Bauzeit wird durch die bauzeitliche Planung gewährleistet. So ermöglicht die Buslinie 277 (z.T. im 10-Minuten-Takt) mit Halt am S-Bahnhof Buckower Chaussee eine barrierefreie Umfahrung des geschlossenen Bahnübergangs Säntisstraße innerhalb von rd. sieben Minuten.“
Die bauzeitliche Barrierefreiheit ist demnach durch den Bahnübergang Buckower Chaussee und die Buslinie 277 gegeben.
Frage 6:
Inwiefern war der Bezirk Tempelhof-Schöneberg mit welchen Abteilungen und Ämtern beteiligt?
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Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Das Stadtentwicklungsamt koordiniert die bezirklichen Stellungnahmen der Fachdienststellen und nimmt selbst zu den städtebaulichen Belangen Stellung. U. a. wurde der Fachbereich Straßen einbezogen.
Eine erste Information der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung erfolgte durch die Beauftragte für Menschen mit Behinderung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg. Seit 2011 bestehen regelmäßige Kontakte zwischen Landes- und Bezirksebene.“
Frage 7:
Welche Position hat der Bezirk Tempelhof-Schöneberg zu einer etwaigen Barrierefreiheit der Querungs-möglichkeit eingenommen, um auch Menschen mit Behinderungen, Eltern mit Kinderwagen oder Fahrradfahrern die Überwindung der Bahntrasse zu ermöglichen?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die fehlende Barrierefreiheit der Fußgängerbrücke wurde in der Stellungnahme zur 6. Planänderung seitens des Bezirkes festgestellt.
Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg hat sich fortwährend für Barrierefreiheit auch während der gesamten Planungsphase eingesetzt. Dies erfolgte in Abstimmung mit der Landesebene.“
Frage 8:
Was hat der Bezirk Tempelhof-Schöneberg getan, um eine barrierefreie Querungsmöglichkeit sicherzustellen?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die Sicherstellung einer barrierefreien Querungsmöglichkeit ist nicht Aufgabe des Bezirkes sondern des Vorhabenträgers der Maßnahme, der DB AG.“
Frage 9:
Was hält das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von der nunmehr gefundenen nicht barrierefreien Querungsmöglichkeit?
Antwort zu 9:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat sich mit der Drucksache Nr. 0619/XX „Eine anwohnerfreundliche Querungsmöglichkeit für die Säntisstraße“ positioniert und damit den Wunsch nach einer entsprechenden Verbesserung zum Ausdruck gebracht.
Der Beirat von und für Menschen mit Behinderung Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat in seinem Offenen Brief vom 12.04.2018 gefordert: „Eine zumutbare barrierefreie Querung
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an der Säntisstraße ist … unverzüglich einzurichten.“ Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung im Bezirk vertritt die gleiche Auffassung.“
Frage 10:
Trifft es zu, dass der Bezirk Tempelhof-Schöneberg lediglich eine ausreichende Beleuchtung für die Fußgängerbrücke gefordert, eine Barrierefreiheit hingegen nicht als notwendig erachtet hat?
Antwort zu 10:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die Einwendung des Bezirks Tempelhof-Schöneberg vom 29.04.2016 enthielt keine Forderung zur Herstellung einer barrierefreien Lösung. Gegenüber der ursprünglich geplanten Schließung des Bahnübergangs ohne bauzeitliche Fußgängerüberführung wurde die Aufrechterhaltung der Querungsmöglichkeit während der Bauzeit durch die Fußgängerbrücke positiv gesehen.“
Berlin, den 08.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + barrierefrei: U-Bahnhof Kaiserdamm, aus Senat

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Frage 1:
In welchem Zeitraum und zu welchen Kosten wird im U-Bhf. #Kaiserdamm ein Fahrstuhl eingebaut?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Infolge zweier Bahnsteige müssen am Standort Kaiserdamm zwei Aufzüge nacheinander gebaut werden. Der Baustart des ersten Aufzugs mit einer Bauzeit von ca. einem Jahr kann nach Vorliegen der beantragten Plangenehmigung voraussichtlich im Jahr 2019 erfolgen. Voraussichtlich in 2020 wird mit dem Bau des 2. Aufzuges begonnen. Die Kosten für die beiden Aufzüge belaufen sich auf ca. 2,8 Mio. EUR.“
Frage 2:
Wo soll sich der Ausgang für diesen #Fahrstuhl befinden?
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Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der endgültige #Aufzugsstandort wird im Rahmen des laufenden Plangenehmigungs-verfahrens festgelegt. Aufgrund der bautechnischen Randbedingungen (einfache Tiefenlage, seitliche Verteilerhalle vorhanden) sowie im Hinblick auf die Umsteige-beziehung zur #S-Bahn stellt sich ein Standort an der östlichen Zugangsanlage auf beiden Gehwegen als Vorzugsvariante dar.“
Frage 3:
Inwieweit sind die Bedürfnisse der Nutzer und Nutzerinnen des Zentralen Omnibus Bahnhofs (#ZOB) dabei mitgedacht worden?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Aufgrund der bautechnischen Probleme am westlichen Verteilergeschoss (zu geringe Deckenhöhe, Einschränkung von Fluchtwegen) ist diese Variante gegenüber der unter Antwort zu 2 beschriebenen Vorzugsvariante deutlich im Nachteil. Der etwas längeren Zuwegung zum ZOB stehen kürzere Umsteigewege zur S-Bahn gegenüber.“
Frage 4:
Inwieweit wäre eine bessere Anbindung an den ZOB denkbar und ggf. warum ist eine bessere Anbindung an den ZOB nicht machbar bzw. mit welchen Mehrkosten wäre eine bessere Anbindung denkbar?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der ZOB ist mit den heute vorhandenen Zugangsanlagen, u.a. mit einer Fahrtreppe, gut an die U-Bahn angeschlossen. Aufgrund des hohen baulichen Aufwandes, der nach heutiger Abschätzung bei ca. 4 Mio. EUR liegen wird, ist der Bau einer zusätzlichen doppelten Aufzugsanlage am westlichen Bahnsteigende wirtschaftlich nicht zu recht-fertigen. Der um ca. 80 m längere Fußweg zum Standort am östlichen Bahnhofszugang wird für vertretbar gehalten.“
Der Senat folgt aus fachlicher Sicht dieser Argumentation und unterstützt die Vorzugs-variante der BVG.
Berlin, den 27.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

zu Fuß mobil + Bahnverkehr + barrierefrei: Deutsche Bahn reagiert auf Kritik zum Bahnübergang Säntisstraße Für ihre nicht barrierefreie Fußgängerbrücke am Bahnübergang Säntisstraße muss die Deutsche Bahn seit Monaten heftige Kritik einstecken. , aus Berliner Woche

http://www.berliner-woche.de/marienfelde/bauen/deutsche-bahn-reagiert-auf-kritik-zum-bahnuebergang-saentisstrasse-d159926.html

In einem Schreiben verweist die #Bahn erneut auf die bereits bekannte Argumentation, dass die Herstellung eines #barrierefreien #Provisoriums angesichts des „relativ geringen zu erwartenden Aufkommens an mobilitätseingeschränkten Nutzern“ aus Sicht des #Eisenbahnbundesamts als #Planfeststellungsbehörde als „unverhältnismäßig“ angesehen wurde. Darüber hinaus wurde dem Unternehmen zufolge bereits vor gut zwei Jahren auf die fehlende Barrierefreiheit der geplanten #Überquerung hingewiesen. Dies sei damals im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens auf Nachfrage vom 1. Februar 2016 dem Land Berlin mitgeteilt worden.

Überraschenderweise, so schreibt die Bahn, hätten sich der Senat und der Bezirk damals mit der Planung einverstanden gezeigt. Tempelhof-Schöneberg habe die Aufrechterhaltung der Überquerungsmöglichkeit bis 2021 während des Ausbaus der #Dresdner Bahn „bei Berücksichtigung einer entsprechenden Beleuchtung auch ohne Barrierefreiheit als wirkungsvoll angesehen“. „Weitere Forderungen für eine Barrierefreiheit der bauzeitlichen #Fußgängerbrücke wurden nicht an uns herangetragen“, schreibt das Unternehmen. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Florian Graf hat nun eine Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus eingereicht, um den Sachverhalt zu klären.

Obwohl die Deutsche Bahn einen Alleingang von sich weist, hält sie Veränderungen der Brücke …

Bahnhöfe + barrierefrei: Halb und halb. In den kommenden fünf Wochen schließt die BVG den barrierefreien Ausbau des U-Bahnhofs Siemensdamm auf der U-Bahnlinie U7 ab, aus BVG

Klicke, um auf 20180413_PM_Halb_und_halb.pdf zuzugreifen

In den kommenden fünf Wochen schließt die BVG den #barrierefreien Ausbau des #U-Bahnhofs #Siemensdamm auf der U-Bahnlinie #U7 ab. Nachdem letztes Jahr ein #Aufzug in Betrieb genommen wurde, wird nun ein taktiles #Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen eingebaut und die Höhe der Bahnsteigkanten angepasst. In diesem Zusammenhang saniert die BVG zudem den Bahnsteigbelag. Während der gesamten Bauarbeiten kann der U-Bahnhof weiterhin angefahren werden, allerdings nur in eine Richtung.

Von Montag, 16. April, Betriebsbeginn bis Freitag, 4. Mai 2018 circa 16:00 Uhr wird der Bahnsteig in Richtung Rathaus #Spandau saniert, weshalb die Züge ohne Halt durchfahren. Um den U-Bahnhof Siemensdamm zu erreichen, müssen Fahrgäste bis zum U-Bahnhof #Rohrdamm fahren und von dort wieder zurück. Wer vom Siemensdamm in Richtung Rathaus Spandau fährt, muss am U-Bahnhof #Halemweg umsteigen.

Anschließend wird von Montag, 7. Mai, Betriebsbeginn bis Freitag, 18. Mai 2018, circa 16:00 Uhr der Bahnsteig in Richtung Rudow gesperrt. Fahrgäste aus Richtung Rathaus Spandau nach Siemensdamm fahren bis Halemweg und von dort eine Station zurück. Fahrgäste von Siemensdamm in Richtung Rudow fahren über den U-Bahnhof Rohrdamm.

Bahnverkehr + Straßenverkehr + barrierefrei: Bahnübergang Diese Treppe in Marienfelde ist ein schlechter Witz Eine Fußgängerbrücke ersetzt den Bahnübergang an der Säntisstraße., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article213891587/Diese-Treppe-in-Marienfelde-ist-ein-schlechter-Witz.html

Die Hürde ist hoch – und nur schwer zu überwinden. Seit Donnerstag ersetzt eine #Fußgängerbrücke den #Bahnübergang an der #Säntis­straße in Marienfelde. Doch die Anwohner im Berliner Süden sind alles andere als zufrieden mit dem Provisorium, über das sie nun über Jahre die Gleise der S-Bahn überqueren sollen. Vor allem Eltern mit #Kinderwagen, Passanten mit viel #Gepäck oder #Radfahrer haben es nicht leicht, die #steile #Treppe zu erklimmen.

Zu den Betroffenen gehört auch Petra Schlößer. Schwer atmend wuchtet die 56-Jährige ihr Fahrrad die Treppenstufen hinauf. "Das ist schon eine Zumutung", sagt sie. Noch schwerer aber habe es ihr Mann, der auf einen #Rollator angewiesen sei. Er müsse die Bahngleise regelmäßig überqueren, weil er in der Kirchgemeinde die Orgel spiele. Die Kirche liegt auf der anderen Seite der Bahntrasse.

Für ihn, aber vor allem für Rollstuhlfahrer, stellt die neue Brücke an der Säntisstraße ein faktisch unüberwindbares Hindernis dar. Gebaut wurde die Brücke im Auftrag der Deutschen Bahn. Diese plant, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs stillgelegte #Fernbahnstrecke von Südkreuz nach Blankenfelde wieder aufzubauen.

 

#Behindertenbeauftragte fordert neue Gestaltung

Gegen das unter dem Namen "Dresdner Bahn" bekannte Millionenprojekt haben die Anwohner fast 20 Jahre lang Widerstand geleistet. So forderten die Lichtenrader eine Tunnellösung, weil die oberirdische Trasse mit ihren bis zu sechs Meter hohen Schallschutzwänden …

barrierefrei + Mobilität: Berlin wird in den kommenden Jahren nicht barrierefrei, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article213888507/Berlin-wird-in-den-kommenden-Jahren-nicht-barrierefrei.html

Etwa zwei Drittel der #U-Bahnhöfe in Berlin sind inzwischen #barrierefrei, bei der #S-Bahn sind es mehr. Dafür sorgen #Aufzüge, #Rampen oder ein #Leitsystem für Menschen, die nicht sehen können. Problematisch aber seien die häufigen Störungen, die Reparatur von Aufzügen etwa dauere oft zu lange. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte im Auftrag der Senatsverwaltung für Soziales. An dem Institut ist eine #Monitoringstelle angesiedelt, die die Umsetzung der #UN-Behindertenrechtskonvention überwacht. Sie bescheinigt Berlin viele Fortschritte bei der …

barrierefrei + Trife + VBB: Beförderungsbestimmungen des VBB – Mehrspurige Fahrräder, aus Senat

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Frage 1:
Trifft es zu, dass in den #Beförderungsbestimmungen des #Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB) eine
Beförderung #mehrspuriger #Fahrräder ausgeschlossen ist?
Antwort zu 1:
Ja, in Teil A (Beförderungsbedingungen) des VBB-Tarifs (Verkehrsverbund BerlinBrandenburg)
ist festgelegt, dass #dreirädrige Fahrräder von der Mitnahme in den
Verkehrsmitteln ausgenommen sind.
Frage 2:
Trifft es zu, dass die Deutsche Bahn AG in ihren Regionalzügen im VBB-Bereich die Mitnahme von
mehrspurigen Fahrrädern erlaubt?
Antwort zu 2:
Für ein-/ausbrechende Fahrten in das/aus dem VBB-Tarif-Gebiet gilt in den
Regionalverkehrszügen der Tarif der Deutschen Bahn AG (Produktklasse C der
Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn AG, BB DB). Auf diesen Fahrten ist die
Mitnahme auch von Dreirädern grundsätzlich möglich (vgl. BB DB, Kap.8.2:
„In besonderen Zügen können, sofern ausreichend Platz vorhanden ist, auch
nichtmotorisierte Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden.“
2
Diese Regelung hat die DB auf Anregung des Landes Berlin zur Erhöhung der
Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung vor über 15 Jahren in ihren Tarif
aufgenommen. Damit können also im ein- und ausbrechenden Verkehr auch Dreiräder in
den Zügen des Regionalverkehrs (nicht nur DB Regio) mitgenommen werden.
Frage 3:
Sieht der Senat Möglichkeiten, seinen Einfluss geltend zu machen, um die Beförderungsbestimmungen des
VBB dahin gehend zu ändern, dass mehrspurige Fahrräder, auf die Menschen mit Behinderung in ihrer
Mobilität angewiesen sind, bei der Beförderung in allen Regionalzügen erlaubt sind?
Antwort zu 3:
Der Senat setzt sich seit Jahren dafür ein, dass zur Erhöhung der Barrierefreiheit für
Menschen mit Behinderung auch Sonderfahrräder in den Zügen des Regionalverkehrs
und der S-Bahn mitgenommen werden können. Hierzu konnte bisher Folgendes erreicht
werden:
 grundsätzliche Mitnahmemöglichkeit von Tandems und Dreirädern im ein- und
ausbrechenden Verkehr (Produktklasse C, BB DB),
 Tandemmitnahme (für Blinde) nicht nur bei der S-Bahn sondern auch in den
Regionalverkehrszügen (VBB-Tarif),
 ab 1. Januar 2018: Tandemmitnahme in der S-Bahn und in den
Regionalverkehrszügen ohne Einschränkung (VBB-Tarif).
(Damit können nun auch z.B. sehschwache Reisende ein Tandem mitnehmen.)
Der Berliner Senat setzt sich weiterhin dafür ein, dass Dreiräder in den Zügen des
Regionalverkehrs und der S-Bahn auch innerhalb des VBB-Tarifgebietes mitgenommen
werden können. Für diese erweiterte Mitnahmemöglichkeit kann das Land Berlin jedoch
nicht allein entscheiden. So sind auch die betroffenen Verkehrsunternehmen und das
Land Brandenburg zu überzeugen. Die genannten Akteure unterstützen die Initiative des
Berliner Senats zurzeit leider nicht.
Berlin, den 23.03.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn + barrierefrei: Niederflur-Straßenbahnfahrzeuge, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele #Tatra-Kurzgelenktriebwagen sind im Netz der BVG insgesamt noch im Betrieb?
Antwort zu 1:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Wir haben in den vergangenen Jahren die meisten unserer hochflurigen Tatra-Bahnen
ausmustern und durch #barrierefreie #Niederflur-Fahrzeuge ersetzen können. Da wir seit
einiger Zeit stark steigende Fahrgast-Zahlen beobachten, werden wir zunächst noch 40
Tatra-Bahnen als Reserve (z.B. für #Verstärker-Fahrten und besondere Situationen, z.B.
Groß-Veranstaltungen und im Rahmen von Baumaßnahmen) in unserem Fuhrpark
behalten. Die BVG nutzt aktuell 14 #Doppel-Tatra-Kurzgelenkzüge.“
Frage 2:
Auf welchen Linien werden die Tatra-Kurzgelenktriebwagen noch eingesetzt (bitte nach Bezirken
aufgeschlüsselt)?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Die Wagen werden aktuell auf der Linie #M17 in Lichtenberg, Marzahn und Treptow-
Köpenick eingesetzt.“
Frage 3:
Durch welche Hilfsmittel stellt die BVG sicher, dass Personen mit Mobilitätseinschränkungen auf diesen
Linien nicht von der Benutzung des ÖPNV ausgeschlossen werden?
Antwort zu 3:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Der betroffene Streckenabschnitt hat Deckungslinien, auf denen Niederflurfahrzeuge
eingesetzt werden. Es gibt somit für alle Strecken der Tatra Linien immer Abschnitte mit
mindestens einer Niederflurlinie.“
Frage 4:
Wie werden Fahrgäste auf barrierefreie Alternativen hingewiesen?
Antwort zu 4:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Im Internet, auf der #App #Fahrinfo-Online, lassen sich barrierefreie Fahrten anzeigen. Am
#Fahrplanaushang in den Haltestellen, sind nicht barrierefreie Fahrten gekennzeichnet.
Weiterhin wird darüber im „BVG Navi“ informiert. Das Navi ist sowohl online auf
www.bvg.de und als Druckerzeugnis in Straßenbahnen, Bussen, auf U Bahnhöfen und in
unseren Verkaufsstellen/ Kundenzentren erhältlich.“
Frage 5:
Wie werden BVG Nutzer*innen, vor allem Menschen mit Behinderungen und Senior*innen, die in
Einrichtungen leben, über den Wegfall von barrierefreien Fahrzeugen z.B. bei Baumaßnahmen informiert.
Antwort zu 5:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Die BVG steht in engem Kontakt zu den Interessenverbänden und den jeweiligen
bezirklichen Organen, um auch hier gezielter zu informieren und Hinweise und
Anregungen aufzunehmen.“
Frage 6:
Wie ist der Stand der endgültigen Umstellung auf Niederflurtriebwagen?
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Antwort zu 6:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Alle #Neubeschaffungen sind niederflurige Fahrzeuge. Der aktuelle Einsatz der Tatra-
Fahrzeuge ist nur bis zur Beendigung der Baumaßnahmen Friedrichsfelde Ost bis
voraussichtlich 2020 notwendig.“
Frage 7:
Wie hoch sind die geplanten Investitionskosten (Stand heute), um die vollständige Umstellung auf den
uneingeschränkt barrierefreien Betrieb des Tram-Netzes (inklusive der Haltestellen) zu erreichen?
Antwort zu 7:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Die Kosten für den barrierefreien Umbau aller Straßenbahnhaltestellen belaufen sich auf
bis zu 100 Millionen Euro.“
Berlin, den 16.03.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Bahnhöfe: So schlimm steht es um die Aufzüge an den Berliner Bahnhöfen Probleme an den Bahnhöfen: Die Berliner Morgenpost testet die Verfügbarkeit der Fahrstühle., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article213678001/So-schlimm-steht-es-um-die-Aufzuege-an-den-Berliner-Bahnhoefen.html

Berlin. Eigentlich sind sie auf dem Weg zum Kinderarzt, aber jetzt müssen sie erst mal anpacken. Denn der #Aufzug am #U-Bahnhof #Kurfürstendamm ist kaputt. Schon das zweite Mal in diesem Jahr und bereits seit mehr als drei Wochen. Da hilft alles nichts: Katrin und Thilo, die jungen Eltern aus Moabit, müssen ihr Kind samt Kinderwagen die Treppe heruntertragen.

Wie ihnen ergeht es vielen Fahrgästen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die auf die Aufzüge in den Bahnhöfen angewiesen sind. Knapp zwei Drittel der Stationen sind mit Fahrstühlen ausgestattet. Doch wie ein Test der Berliner Morgenpost an allen 110 mit Fahrstühlen ausgestatteten Bahnhöfen in dieser Woche ergab, funktioniert täglich an bis zu zehn von ihnen mindestens ein Aufzug nicht.

Neben Eltern mit Kindern haben vor allem Senioren und gehbehinderte Menschen das Nachsehen. Problem: Erfolgt an einer Stelle die Reparatur, fällt parallel woanders wieder einer aus. Eine weitere Erkenntnis der Analyse: Die im Netz veröffentlichte Liste #kaputter Aufzüge an sämtlichen Berliner Bahnhöfen (einsehbar unter #brokenlifts.org) ist nicht immer aktuell. Wer also seine Strecke nach der Verfügbarkeit von Aufzügen plant, kann offenbar nicht immer damit rechnen, ohne Hindernisse ans Ziel zu kommen.
Die BVG wiegelt ab. Die Verfügbarkeit der Aufzüge liege bei 97 Prozent, dies sei ein "absolut seriös ermittelter Jahreswert", sagt ein Sprecher. Dazu sei man von der Berliner Landesregierung auch verpflichtet. Generell ließen sich die Hälfte aller Störungen innerhalb von zwei, 80 Prozent innerhalb von fünf Stunden beheben. Sei etwa lediglich der Türsensor blockiert, sei das eine Arbeit, die der Techniker innerhalb weniger Minuten beheben könne. Länger dauere es, wenn ein Aufzug ausgetauscht werde, was etwa alle …

barrierefrei + Bus + Straßenbahn: Informationen für blinde und sehbehinderte Fahrgäste, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Planungen verfolgt der Senat aktuell, um Informationen an #Haltestellen, Bussen und Straßenbahnen
für #blinde und #sehbehinderte Fahrgäste bereitzustellen, um ihnen die Nutzung des öffentlichen
Personennahverkehrs zu ermöglichen bzw. zu erleichtern?
Antwort zu 1:
Der Berliner Nahverkehrsplan für die Jahre 2014 bis 2018 gibt grundsätzlich für die
Bereitstellung aller Fahrgastinformationen so weit wie möglich das #Zwei-Sinne-Prinzip vor.
Im derzeit in Bearbeitung befindlichen Nahverkehrsplan für die Jahre 2019 bis 2023 wird
diese Vorgabe beibehalten. Beibehalten wird auch die Fortführung des noch nicht
abgeschlossenen Prüfauftrags aus dem NVP 2014-2018 zur Fahrgastinformation im zwei-
Sinne-Prinzip an Bus- und Straßenbahnhaltestellen, der derzeit von BVG und Senat im
gemeinsamen Projekt „#Fahrgastinformation #akustisch“ umgesetzt wird.
Hierzu berichtet die BVG AöR:
„Die BVG setzt bereits seit vielen Jahren das 2-Sinne-Prinzip bei der Fahrgastinformation
in Bus und Bahn um. Mit dem aktuellen Projekt wollen Senat und BVG die letzte
wesentliche Informations-Lücke für blinde und seheingeschränkte Menschen schließen.
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Das Projekt wird Handlungsempfehlungen für die Ausprägung und für den Ausbau der
künftigen akustischen Fahrgastinformation im Außenbereich erarbeiten.“
Frage 2:
Welche technischen Lösungsansätze zur Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips für blinde und sehbehinderte
Menschen verfolgen Senat und BVG?
Antwort zu 2:
Hierzu berichtet die BVG AöR:
„Im Projekt werden 3 Modelle mit unterschiedlichen technischen Lösungsansätzen
verfolgt:
 Sprechende #Haltestelle
 Sprechendes #Fahrzeug und
 Sprechendes #Smartphone
An den Haltestellen lösen mechanische Taster die Fahrgastinformation der kommenden
Abfahrten aus und kündigen das einfahrende Fahrzeug mit Linie und Ziel an.
Die Fahrzeuge geben nach dem Öffnen der Einstiegstür „Linie und Ziel“ aus.
Smartphones geben über Apps mit Hilfe unterschiedlicher Funktionalitäten akustisch
Auskunft über den aktuellen Standort einer Haltestelle, die kommenden Abfahrten und
kündigen einfahrende Fahrzeuge mit Linie und Ziel an.“
Frage 3:
Inwiefern werden Verbände und Vereine in die Erarbeitung von Lösungskonzepten einbezogen?
Antwort zu 3:
Hierzu berichtet die BVG AöR:
„Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV), der Deutsche Blindenund
Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) sowie ProRetina sind aktiv in das Projekt
einbezogen und stellen für die Tests und die Evaluation Personen zur Verfügung.“
Frage 4:
Bis wann ist mit einer Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips zu rechnen?
Antwort 4:
Hierzu berichtet die BVG AöR:
„Der Nahverkehrsplan hat die Belange, die in ihrer Mobilität oder Sensorik
eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des
öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige
Barrierefreiheit zu erreichen.“
Es ist das Ziel des Senates, die Erprobung im Rahmen des unter Frage 1 genannten
Projekts in der Laufzeit des nächsten Nahverkehrsplans 2019-2023 abzuschließen. Bis
3
2022 soll eine Systementscheidung getroffen und die Einführung über den Umfang des
Projekts hinaus erfolgen.
Berlin, den 23.02.2018
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz