barrierefrei + Trife + VBB: Beförderungsbestimmungen des VBB – Mehrspurige Fahrräder, aus Senat

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Frage 1:
Trifft es zu, dass in den #Beförderungsbestimmungen des #Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB) eine
Beförderung #mehrspuriger #Fahrräder ausgeschlossen ist?
Antwort zu 1:
Ja, in Teil A (Beförderungsbedingungen) des VBB-Tarifs (Verkehrsverbund BerlinBrandenburg)
ist festgelegt, dass #dreirädrige Fahrräder von der Mitnahme in den
Verkehrsmitteln ausgenommen sind.
Frage 2:
Trifft es zu, dass die Deutsche Bahn AG in ihren Regionalzügen im VBB-Bereich die Mitnahme von
mehrspurigen Fahrrädern erlaubt?
Antwort zu 2:
Für ein-/ausbrechende Fahrten in das/aus dem VBB-Tarif-Gebiet gilt in den
Regionalverkehrszügen der Tarif der Deutschen Bahn AG (Produktklasse C der
Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn AG, BB DB). Auf diesen Fahrten ist die
Mitnahme auch von Dreirädern grundsätzlich möglich (vgl. BB DB, Kap.8.2:
„In besonderen Zügen können, sofern ausreichend Platz vorhanden ist, auch
nichtmotorisierte Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden.“
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Diese Regelung hat die DB auf Anregung des Landes Berlin zur Erhöhung der
Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung vor über 15 Jahren in ihren Tarif
aufgenommen. Damit können also im ein- und ausbrechenden Verkehr auch Dreiräder in
den Zügen des Regionalverkehrs (nicht nur DB Regio) mitgenommen werden.
Frage 3:
Sieht der Senat Möglichkeiten, seinen Einfluss geltend zu machen, um die Beförderungsbestimmungen des
VBB dahin gehend zu ändern, dass mehrspurige Fahrräder, auf die Menschen mit Behinderung in ihrer
Mobilität angewiesen sind, bei der Beförderung in allen Regionalzügen erlaubt sind?
Antwort zu 3:
Der Senat setzt sich seit Jahren dafür ein, dass zur Erhöhung der Barrierefreiheit für
Menschen mit Behinderung auch Sonderfahrräder in den Zügen des Regionalverkehrs
und der S-Bahn mitgenommen werden können. Hierzu konnte bisher Folgendes erreicht
werden:
 grundsätzliche Mitnahmemöglichkeit von Tandems und Dreirädern im ein- und
ausbrechenden Verkehr (Produktklasse C, BB DB),
 Tandemmitnahme (für Blinde) nicht nur bei der S-Bahn sondern auch in den
Regionalverkehrszügen (VBB-Tarif),
 ab 1. Januar 2018: Tandemmitnahme in der S-Bahn und in den
Regionalverkehrszügen ohne Einschränkung (VBB-Tarif).
(Damit können nun auch z.B. sehschwache Reisende ein Tandem mitnehmen.)
Der Berliner Senat setzt sich weiterhin dafür ein, dass Dreiräder in den Zügen des
Regionalverkehrs und der S-Bahn auch innerhalb des VBB-Tarifgebietes mitgenommen
werden können. Für diese erweiterte Mitnahmemöglichkeit kann das Land Berlin jedoch
nicht allein entscheiden. So sind auch die betroffenen Verkehrsunternehmen und das
Land Brandenburg zu überzeugen. Die genannten Akteure unterstützen die Initiative des
Berliner Senats zurzeit leider nicht.
Berlin, den 23.03.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz