#u-bahn #5043 Baureihe #h der #bvg am 30.09.2020 in #hellersdorf

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Taxis am BER: Berliner Fahrer drohen mit Klage, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article230616304/Taxis-am-BER-Berliner-Fahrer-drohen-mit-Klage.html

Nur 300 ausgeloste Berliner Taxis dürfen am #BER Fluggäste aufnehmen. Viel zu wenig, klagt die Branche. Viele Fahrer wollen klagen.

Gut drei Wochen vor dem Start des Betriebs am neuen #Hauptstadtflughafen BER ist für das Berliner #Taxigewerbe eine Unsicherheit gebannt. Mit der Einigung zwischen der Senatsverkehrsverwaltung und dem Landkreis Dahme-Spreewald dürfen aus Berlin stammende Taxis zum ersten Mal seit 2012 in Schönefeld wieder Fluggäste aufnehmen. Und doch sind Angst und Wut in der Branche aktuell immer noch groß – ausgerechnet wegen der erzielten Einigung.

#Flughafen BER: Auswahlverfahren für #Laderecht hat begonnen
Nach langen Verhandlungen hatten sich Berlin und der Landkreis Mitte September darauf verständigt, dass künftig zunächst je 300 Taxis aus Berlin und dem Landkreis ein Laderecht für den BER erhalten. Trotz der Lösung des lange schwelenden Konflikts geht der Ärger aber weiter. Denn auch wenn die Zahl der Fahrzeuge aus Berlin am Flughafen laut Vereinbarung künftig auf bis zu 550 Stück ansteigen könnte, erhält damit nur ein Bruchteil der mehr als 7000 Taxis aus der Hauptstadt ein Laderecht am BER. Welche Unternehmen genau dies sein werden, ist noch offen.

Seit dieser Woche und noch bis zum 12. Oktober können sich die Betriebe mit …

Flughäfen: Jobmotor für Berlin: Wird der BER sein Versprechen jemals einlösen?, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/jobmotor-fuer-berlin-wird-der-ber-sein-versprechen-jemals-einloesen-li.109893

Der Berliner #Flughafen bleibt ein tragisches Projekt. Endlich ist er fertig, aber wegen Corona bucht kaum jemand Flüge. Trotzdem schauen Experten optimistisch in die Zukunft.

Die rosigen Zeiten liegen nicht einmal ein Jahr zurück. Doch Enrico Rümker hat das Gefühl, dass seitdem eine Ewigkeit vergangen ist – so unwirklich wirken die Erinnerungen aus heutiger Sicht. „Die Situation war völlig anders als heute. Der #Luftverkehr nahm immer weiter zu, auch und vor allem in Berlin“, sagt der Sekretär der Gewerkschaft Verdi. „Ein Ende des Booms war nicht in Sicht, die Branche schien völlig krisensicher zu sein. Unsere einzige Befürchtung war, wie wir genügend qualifiziertes Personal bekommen.“ Doch dann kam Corona, und die #Luftfahrt gehörte zu den Wirtschaftszweigen, die am härtesten von der Pandemie getroffen wurden. Auch der Flughafen #BER, der am 31. Oktober öffnet, findet sich in einem sehr ungünstigen Umfeld wieder. Lässt sich das Versprechen, dass er zu einer #Jobmaschine für Berlin und Brandenburg wird, jetzt noch einlösen? Es gibt Skepsis – aber auch Optimismus.

Enrico Rümker, der mit seinem Kollegen Holger Rößler Beschäftigte des Luftverkehrs betreut, musste zu dem Treffen nichts Schriftliches mitbringen. Der 40-Jährige, dessen Akzent die Mecklenburger Herkunft verrät, hat die aktuellen Zahlen im Kopf, weil er sich täglich mit der Misere befasst. Der Jobmotor stottert: So sieht Rümkers Bestandsaufnahme derzeit aus. Vor der …

Taxi + Flughäfen: Laderechte von Taxen am BER – I, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
300 Taxen aus dem Landkreis LDS sollen ein ganztägiges #Laderecht an allen #Taxenstandplätzen in Berlin
erhalten. Wie sind diese #Taxen als ladeberechtigt gekennzeichnet? Wenn keine Kennzeichnung vorliegt,
warum nicht und wie wird dann sichergestellt, dass nicht andere, ebenfalls aus dem Landkreis LDS kommende
Taxen, sich an den Taxenhalteplätzen stellen und sich bereithalten?
Antwort zu 1:
Das Laderecht der am Flughafen Berlin-Brandenburg ladeberechtigten Taxen, sowohl aus
dem Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) als auch aus Berlin, wird durch eine äußerlich
sichtbare, dauerhaft am Fahrzeug befestigte und nicht ohne ihre Zerstörung ablösbare
Kennzeichnung (fahrzeugbezogene Plakette unter Angabe des Kennzeichens)
nachgewiesen. Die Ausgabe der Plakette erfolgt durch die jeweilige Genehmigungsbehörde
der Betriebssitzgemeinde. Damit sind die 300 auch in Berlin ladeberechtigten Taxen aus
dem Landkreis von den nicht in Berlin ladeberechtigten Taxen aus dem Landkreis zu
unterscheiden.
Frage 2:
Inwieweit sind ladeberechtigte Taxen aus dem Landkreis LDS fiskalisiert? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 2:
Im Gegensatz zur Finanzverwaltung des Landes Berlin hat das Land Brandenburg
Fiskaltaxameter bislang nicht eingeführt.
2
Frage 3:
Inwieweit haben die 300 Taxen aus dem Landkreis LDS den Berliner #Taxitarif in ihrem #Taxameter
programmiert? Wenn nicht, wie werden Fahrgäste daraufhin gewiesen, dass sie einen höheren
Kilometerendpreis als in einem Berlin zugelassenen Taxi zu entrichten haben?
Antwort zu 3:
Die mit dem Landkreis getroffene Vereinbarung regelt, dass (nur) die im Gebiet des
Landkreises zugelassenen Taxen mit Laderecht am Flughafen Berlin-Brandenburg, deren
Fahrzeuge mit einem Taxameter ausgestattet sind, das auch den Berliner Tarif ausweist,
im Rahmen der jeweils errechneten Quote zuzulassender Taxen berechtigt sind, ihre Taxen
an den Taxenstandplätzen des Landes Berlin bereitzuhalten.
Frage 4:
Sofern der Berliner Taxitarif im LDS-Taxameter hinterlegt ist, wird in welcher Form sichergestellt, dass der
Berliner Tarif zur Anwendung kommt?
Antwort zu 4:
Nach der Vereinbarung richtet sich das zu erhebende Beförderungsentgelt für die im Land
Berlin beginnenden Fahrten nach dem Berliner Taxitarif. Das ist ggf. durch entsprechende
Kontrollen sicherzustellen bzw. auf Grund nachweislich sich ergebender Verstöße seitens
der Genehmigungsbehörde des Landkreises als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.
Frage 5:
300 Berliner Taxen sollen in einem transparenten Verfahren am BER befristet ladeberechtigt sein. Nach
welchen Kriterien werden die Lizenzen vergeben und über welche Geltungsdauer verfügen diese Lizenzen?
Antwort zu 5:
Berliner Taxiunternehmerinnen und Taxiunternehmer können sich für ihre Taxi-Fahrzeuge
um ein Laderecht am #Flughafen Berlin-Brandenburg (#BER) bewerben. Das Berliner
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) hat dazu einen Aufruf auf
seiner Homepage (Interessenbekundungsverfahren) veröffentlicht. Barrierefreie Taxis
(Inklusions-Taxis) werden bis zu einer (aus rechtlichen Gründen zu berücksichtigenden)
Obergrenze von 30 Fahrzeugen im Auswahlverfahren bevorzugt berücksichtigt. Im Übrigen
erfolgt die Auswahl in einem Losverfahren. Das Laderecht wird befristet für ein Jahr erteilt,
damit jede/jeder Berliner Taxiunternehmerin/Taxiunternehmer im Laufe der Zeit die Chance
erhält, für ein Laderecht am BER ausgewählt zu werden (Rotation).
Frage 6:
Wie erklärt der Senat die Stichzahl von 300 Taxen? Warum wurde der Fokus nicht beispielsweise auf die
2.665 Berliner Taxiunternehmen gelegt?
3
Antwort zu 6:
Anders als der Flughafen Tegel verfügt der Flughafen Berlin-Brandenburg über eine sehr
gute Anbindung des Öffentlichen Personennahverkehrs (#ÖPNV-Anbindung) mit der #S-Bahn
und dem #Regionalverkehr. Der Landkreis Dahme-Spreewald geht deshalb davon aus, dass
für die individuelle Beförderung mit Taxen im Normalfall lediglich 1.100 Taxen benötigt
werden. Diese Taxen sollen je zur Hälfte aus dem Landkreis und aus Berlin kommen. In der
Anfangsphase werden allerdings nur 600 Taxen (je 300 Taxen aus dem Landkreis und aus
Berlin) benötigt, weil die Fluggastzahlen Corona-bedingt stark gesunken sind.
Im Übrigen dürfen Taxen nach dem Personenbeförderungsgesetz grundsätzlich nur in der
Gemeinde bereitgehalten werden, in der die Unternehmerin/der Unternehmer ihren/seinen
Betriebssitz hat. Weil der Flughafen Berlin-Brandenburg im LDS liegt und damit außerhalb
ihrer eigenen Berliner Betriebssitzgemeinde, dürfen Berliner Taxen dort überhaupt nur
deshalb Fahrgäste aufnehmen, weil eine Vereinbarung mit dem LDS dies gestattet.
Frage 7:
Inwieweit müssen die lizenzierten Taxen (Unternehmen) einen Ortskundenachweis (Ortskundeprüfung)
erbringen?
Antwort zu 7:
Fahrerinnen und Fahrer von Taxen aus dem Landkreis mit Laderecht am Flughafen BerlinBrandenburg müssen eine #Ortskundeprüfung abgelegt haben, die bereits heute Zielfahrten
in den für Taxen des Landkreises geltenden Pflichtfahrbereich Berlin beinhaltet.
Fahrerinnen und Fahrer von Berliner Taxen mit Laderecht am Flughafen BerlinBrandenburg müssen, sofern sie nicht im Besitz einer Ortskundeprüfung für den Landkreis
sind, bei den zuständigen Behörden im Landkreis Dahme-Spreewald eine Ergänzung der
Berliner Ortskundeprüfung abgelegt haben, die sich auf Zielfahrten in die Gebiete erstreckt,
die in einer Anlage zur Vereinbarung bei Abfahrt am Flughafen Berlin-Brandenburg als
Pflichtfahrbereich festgelegt sind (in einem Halbkreis von etwa 25 km um den Flughafen).
Frage 8:
Aus der Pressemitteilung vom 16. September ist zu entnehmen, „Das Land Berlin und der Landkreis DahmeSpreewald werden zeitnah einen einheitlichen Flughafentarif festlegen (…).“ Aus welchen konkreten Gründen
war es nicht möglich, eine Einigung zum 31. Oktober 2020 zu erzielen? Was versteht die Senatsverwaltung
unter der Ankündigung, dass der einheitliche Flughafentarif „zeitnah“ festgelegt werde?
Antwort zu 8:
Bis zum 31. Oktober 2020 ist die Inkraftsetzung eines gemeinsamen Flughafentarifs aus
verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich. Um eine Grundlage für einen solchen Tarif
zu schaffen, bedurfte es zunächst der Verständigung mit dem Landkreis, auch Berliner
Taxifahrerinnen/Taxifahrern Laderechte zuzugestehen. Die entsprechende Vereinbarung
konnte mit den o.g. Inhalten am 15. September 2020 abgeschlossen werden. Auf dieser
Basis gilt es jetzt, die Einzelheiten eines Flughafentarifs mit dem Landkreis und den
Vertretungen des Taxigewerbes abzustimmen. Vor dem Inkrafttreten dieser
Rechtsverordnung des Senats muss ein Zeitfenster beim Eichamt Berlin-Brandenburg für
die Erstellung und Überprüfung der Tarifprogramme (einschließlich etwaiger Korrektur und
erneuter Prüfung) vorhanden sein. Dazu müssen die Tarifeckdaten feststehen. Die
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Verbände sind anzuhören und alle in der Verbändeanhörung geäußerten Bedenken sind in
der Senatsvorlage zu würdigen und abzuwägen. Schließlich kann die Änderung im Hinblick
auf die erforderliche Eichung der Taxameter frühestens 14 Tage nach Veröffentlichung im
Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft treten.
Frage 9:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 9:
Nein.
Berlin, den 06.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Ende des Sommerreiseverkehrs sorgt für sinkende Passagierzahlen Auswirkungen steigender COVID-Infektionszahlen zu spüren, aus Berliner Flughäfen

Nachdem die Passagierzahlen in den Sommermonaten stetig angestiegen sind, verzeichneten die #Flughäfen in #Tegel und #Schönefeld im September wieder weniger Gäste. Im September flogen insgesamt 693.601 #Passagiere von beiden Flughäfen. Das ist ein Minus von 16,3 Prozent im Vergleich zum Vormonat. Die wesentlichen Gründe waren das Ende der Sommerferien, die zunehmenden Reisewarnungen für die europäischen Nachbarländer und veränderte Quarantäneverordnungen für die Einreise. Insgesamt fertigte der Standort Schönefeld 213.412 Passagiere ab; in Tegel waren es 480.189 Passagiere. Im Vergleich zum Vorjahresmonat war das ein Rückgang von 78,7 Prozent.

Für beide Flughäfen wurden 9.522 #Flugbewegungen registriert, davon führte Schönefeld 3.747 und Tegel 5.775 #Flüge durch. Verglichen zum Vorjahr bedeutet das ein Minus von 63 Prozent.

Im Zeitraum von Januar bis September wurden bisher insgesamt 8.038.590 #Passagiere befördert. Davon rund 2.600.446 in Schönefeld und 5.438.144 in Tegel. Das sind 70,5 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.

Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Der Rückgang der #Fluggastzahlen im September zeigt, wie unmittelbar das Infektionsgeschehen und die Quarantänepflicht sich auf die Fluggastzahlen auswirken. Um die Hauptstadtregion auch in der Pandemie verlässlich mit der Welt verbinden zu können, brauchen wir weniger pauschale Quarantäneregelungen und mehr Testmöglichkeiten an den Flughäfen. Außerdem sollten die tatsächlichen Infektions-Hotspots klarer eingegrenzt werden, um andere Gebiete weiterhin erreichen zu können.“

Den Verkehrsbericht September mit den endgültigen Zahlen finden Sie Ende des Monats online:

> Verkehrsstatistik

Impressum

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
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www.berlin-airport.de

Bahnhöfe + Stationen: BVG rüstet auf Die Berliner Verkehrsbetriebe führen am S Landsberger Allee notwendige Arbeiten für den Aufzugseinbau … , aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe führen am S #Landsberger Allee notwendige Arbeiten für den #Aufzugseinbau durch. Das Aufzugsgerüst wird angeliefert und eingebaut. Die #Straßenbahnlinien #M5, #M6, #M8 und #M10 fahren von Freitag, den 9. Oktober 2020, zirka 21:00 Uhr, bis Montag, 12. Oktober 2020, zirka 04:30 Uhr nicht am S Landsberger Allee. Ein #Ersatzverkehr zwischen Oderbruchstraße/Karl-Lade-Straße und Landsberger Allee/Petersburger Straße ist eingerichtet.

Von Freitag, den 20. November 2020, 21:00 Uhr bis Montag, den 23. November 2020, Betriebsbeginn fahren die drei Linien ebenfalls nicht am S Landsberger Allee. In diesem Zeitraum wird die Verglasung des Aufzugs und der Innenausbau des Aufzugs vorgenommen. Ein Ersatzverkehr zwischen Oderbruchstraße/Karl-Lade-Straße und Landsberger Allee/Petersburger Straße ist eingerichtet.

Alle weiteren Informationen zu den Linienänderungen finden Fahrgäste auf bvg.de, in der Fahrinfo-App der BVG sowie im Navi.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Werkstätten: Straßenbahnbetriebshof auf der Elisabeth-Aue – Lückenschluss der Linien M1 und 50?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Der neue Standdort für den #Straßenbahnbetriebshof im #Nordostraum soll mindestens sechs Hektar groß
sein, während der alte Straßenbahnbetriebshof #Niederschönhausen nur 2,5 Hektar groß und damit zu klein
ist. Die in der Nähe befindliche Elisabeth-Aue umfasst insgesamt 70 Hektar. – Inwiefern ist die #Elisabeth-Aue
in der engeren Auswahl für den zu findenden Standort des neuen Betriebshofs?
Frage 2:
Inwiefern setzt das Land sich dafür ein, den neuen Straßenbahnbetriebshof im Nordostraum auf der
Elisabeth-Aue in Blankenfelde zu realisieren?
Antwort zu 1 und 2:
Der Standort Elisabethaue wurde im Rahmen der Standortuntersuchung für einen neuen
Straßenbahn-Betriebshof im Nord-Ost-Raum betrachtet. Der Standort ist nicht der
Vorzugsstandort.
Die Ermittlung des Vorzugsstandortes erfolgte im Rahmen einer formalisierten Standortuntersuchung. Hierzu wurden aus fachlicher Sicht potenziell geeignete Standorte im NordOst-Raum ermittelt, darunter auch die Elisabethaue. Die notwendigen planerischen und
finanziellen Ressourcen bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) und beim Land Berlin
werden zur Realisierung des Vorzugsstandortes eingesetzt.
2
Frage 3:
Mit welchen Investitionen in die kommunale Infrastruktur wäre der neue Betriebshof für Blankenfelde,
Französisch Buchholz und Niederschönhausen verbunden?
Antwort zu 3:
Die Investitionen für den Bau des Betriebshofes belaufen sich auf geschätzt ca. 120 Mio.
EUR und können mit denen des Standortes Adlershof verglichen werden. Die Folgeinvestitionen (insbesondere ggf. zusätzlich notwendige Streckenanbindungen, Ingenieurbauwerke und Lärmschutzmaßnahmen) unterscheiden sich je nach Standort. Für den
Standort Elisabethaue werden sie auf ca. 25 Mio. EUR zuzüglich Kosten für den
Lärmschutz geschätzt.
Frage 4:
Inwiefern bietet sich durch diese Investition die Möglichkeit, die Straßenbahnlinien #M1 (Niederschönhausen,
Schillerstraße) und #50 (Guyotstraße) miteinander zu verbinden?
Antwort zu 4:
Die technische Machbarkeit einer Verbindung der Straßenbahn-Linien M1 und 50 besteht.
Dies wurde im Rahmen der Voruntersuchung zur Anbindung des bis 2016 auf der
Elisabethaue geplanten Wohnungsbaustandortes geprüft. Ein Neubau dieser Strecke wäre
aber nur mit Realisierung der damals angenommenen Wohnungsbaupotenziale sinnvoll
und wirtschaftlich. Für die Anbindung des untersuchten Standortes #Elisabethaue an das
Straßenbahn-Netz wäre eine Verbindung nach #Blankenburg unabdingbar, da hier die
eigentlichen Bedarfe für die vom Betriebshof zu bedienenden Streckenteile (nach
Realisierung des Neubaustadtquartiers Blankenburger Süden) bestehen und ein vom
Nadelöhr am Bahnhof Pankow unabhängiger Streckenzugang bestünde.
Frage 5:
Inwiefern werden die Bürger/innen am Verfahren beteiligt?
Antwort zu 5:
Der Betriebshof wurde u.a. im Rahmen des Werkstattverfahrens „Blankenburger Süden“
behandelt. Darüber hinaus finden sich Informationen zur Durchführung der
Standortuntersuchung im Internet unter https://www.berlin.de/verkehr-pankower-osten/. .
Weitere Information und Beteiligung der Öffentlichkeit ist im Zuge des weiteren Verfahrens
vorgesehen.
Frage 6:
Inwiefern gibt es bereits Präferenzen oder Festlegungen für einen Standort?
Antwort zu 6:
Aus der bisher erfolgten formalisierten Standortuntersuchung sind die Standorte
„Zwischen Autobahn A114 und Stettiner Bahn“ sowie „Gewerbegebiet Heinersdorf“
3
gleichrangig auf dem 1. Rang hervorgegangen. Unter Berücksichtigung der sozialen
Härten, die eine Standortentscheidung für den Standort zwischen Autobahn A 114 und
Stettiner Bahn bedeuten würde, wäre der Standort Gewerbegebiet Heinersdorf der
Vorzugsstandort.
Frage 7:
Wann wird die Entscheidung getroffen, welcher Standort den Zuschlag erhält?
Antwort zu 7:
Die Standortuntersuchung wurde Ende August 2020 abgeschlossen; der Standort
Gewerbegebiet Heinersdorf ging hierbei als Vorzugsstandort hervor und wurde am
24.09.2020 vom Lenkungsausschuss Stadtquartiere bestätigt.
Das Ergebnis der formalisierten Standortuntersuchung fügt sich in das aus dem
Werkstattverfahren „Blankenburger Süden“ favorisierte Strukturkonzept der Büros yellow z
/ bgmr ein, das den Standort für den Straßenbahnbetriebshof ebenfalls im Gewerbegebiet
Heinersdorf verortet. Da sich der Standort nicht im Landeseigentum befindet, wird die BVG
beauftragt, Ankaufsverhandlungen mit den Eigentümern aufzunehmen. Auf der Basis der
Verhandlungen kann eine Entscheidung getroffen werden.
Berlin, den 06.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr: Heidekrautbahn – Finanzierungszusage des Senats, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wann wird die #Genehmigungsplanung für die #Wiederinbetriebahme der #Heidekrautbahn (Stammstrecke)
fertig gestellt sein?
Antwort zu 1:
Die #NEB führt aus:
„In Absprache mit dem beauftragten Planungsbüro geht die NEB derzeit davon aus, dass
die Unterlagen der Genehmigungsplanung nach sorgfältiger Prüfung spätestens Ende
November/Anfang Dezember 2020 bei den zuständigen Genehmigungsbehörden in
Brandenburg und Berlin zeitgleich eingereicht werden.“
Frage 2:
Inwiefern trifft es zu, dass es für den Bau der Heidekrautbahn (Stammstrecke) derzeit keine
#Finanzierungszusage seitens des Senats gibt? Was sind die Gründe dafür?
Antwort zu 2:
Für den Bau der Heidekrautbahn kann es beim derzeitigen Projektstand noch keine
formale Finanzierungszusage geben, da die hierfür gesetzlich vorgeschrieben
2
Voraussetzungen – insbesondere die Einreichung und Prüfung der nötigen
Bauplanungsunterlagen sowie der dazu passfähigen Zuwendungsanträge durch die
Niederbarnimer Eisenbahn AG (NEB) bei den zuständigen Bewilligungsstellen in den
Ländern Berlin und Brandenburg – noch nicht erfüllt sind. Es wird davon ausgegangen,
dass die nötigen Unterlagen und Anträge nach ausreichendem Projektfortschritt vom
Vorhabenträger NEB eingereicht werden, so dass auch die formalen
Finanzierungszusagen der Länder in Form von Zuwendungsbescheiden für den Bau der
Strecke erteilt werden können.
Frage 3:
Inwiefern ist es zutreffend, dass seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine
#Nutzen-Kosten-Untersuchung (#NKU) mit zusammenhängender Betrachtung der Nordbahn nach der
Standartisierten Bewertungsmethode des BMVI verlangt wird? Was sind die Gründe dafür?
Antwort zu 3:
Eine Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) nach der Methode der Standardisierten
Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen
Personennahverkehr (#ÖPNV), die einen Nutzen-Kosten-Faktor größer als eins erreicht, ist
gesetzlich vorgeschriebene Fördervoraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln
des Bundes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Da die Länder
Berlin und Brandenburg die Nutzung dieser Fördermittel für die anteilige Finanzierung der
Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn mit Durchbindung bis zum Bahnhof
Berlin-Gesundbrunnen beabsichtigen, wird derzeit die bereits im Jahr 2009 erarbeitete
NKU aktualisiert und auf den derzeit gültigen Verfahrensstand 2016 fortgeschrieben.
Frage 4:
Welche zeitlichen Auswirkungen für die geplante Wiederaufnahme des Personenverkehrs zum zukünftigen
Bahnhof #Wilhelmsruh ergeben sich hieraus?
Frage 5:
Welche zeitlichen Auswirkungen ergeben sich für die Erstellung und Einreichung der Unterlagen für ein
Planfeststellungsverfahren der Stammstrecke zur Wiederherrichtung der Infrastruktur für den
#Personenverkehr?
Antwort zu 4 und 5:
Nach derzeitigem Kenntnisstand keine.
Frage 6:
Inwiefern hat der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) eine Bewertung der Trassen (Stammstrecke
und Karower Kreuz) vorgenommen, die die Grundlage für die Aufnahme der Planungen der
Wiederaufnahme des Personenverkehrs der Stammstrecke ist?
Antwort zu 6:
Die in Abstimmung mit den Ländern Berlin und Brandenburg durchgeführten und im Jahr
2016 abgeschlossenen Untersuchungen des VBB zu den Stadt-Umland-Verkehren waren
eine wesentliche Grundlage für den Abschluss der Rahmenvereinbarung über das
3
Entwicklungskonzept für die Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg
– „#i2030“ zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg mit der Deutschen Bahn AG und
die darin vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Pendlerbeziehungen im
Schienenverkehr in der Hauptstadtregion.
Frage 7:
Welche Aktivitäten unternimmt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz derzeit, um die
Vorhabensträgerin NEB (Niederbarnimer Eisenbahn) bei der Wiederaufnahme des Personenverkehrs aktiv
zu unterstützen?
Antwort zu 7:
Die Länder Berlin und Brandenburg unterstützen die NEB bei der Reaktivierung der
Stammstrecke der Heidekrautbahn, indem sie derzeit bereits die dafür nötigen
Planungskosten finanzieren.
Darüber hinaus engagiert sich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
in den notwendigen Abstimmungen mit allen Projektbeteiligten und hilft bei der Klärung
von Fragestellungen des Kreuzungs- und Planrechts.
Frage 8:
Inwiefern wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am Spatenstich für den neuen
Bahnsteig in Wilhelmsruh im Dezember 2020 teilnehmen, verzögert aber gleichzeitig mit der Forderung nach
einer NKU den Baubeginn weiter, sodass zeitnah kein wesentlicher Beitrag zur Verlagerung der
Pendler/innenverkehre im Raum Wandlitz – Schildow vom Pkw auf die umweltfreundliche Regionalbahn der
NEB erfolgen wird?
Antwort zu 8:
Wie in den Antworten zu den Fragen 3-5 ausgeführt wurde, ist die Aktualisierung der NKU
notwendige Voraussetzung für die Einwerbung von Bundesmitteln aus dem GVFG und
wird nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu Verzögerungen in der Reaktivierung der
Stammstrecke der Heidekrautbahn führen.
Eine Teilnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am
Spatenstich für den Bau des neuen Regionalbahnhofs Berlin-Wilhelmsruh ist vorgesehen.
Frage 9:
Inwiefern trifft es zu, dass in den Jahren 2018 und 2019 Mittel für den Nahverkehr in Höhe von 66,46 Mio.
EUR nicht von der Senatsverkehrsverwaltung ausgegeben wurden, und inwiefern wird dies auch 2020 und
2021 der Fall sein? Inwiefern lassen sich solche Mittel für die Reaktivierung der Stammstrecke der
Heidekrautbahn sowie für die Legalisierung „wilder“ Übergänge ins Märkische Viertel einsetzen?
Antwort zu 9:
Der überwiegende Teil der in den Jahren 2018 und 2019 in den Haushaltstiteln
0730/54220 und 0730/89102 vorliegenden Diskrepanz zwischen veranschlagten und zum
Jahresende verausgabten Mitteln von 66,46 Mio. Euro wurde durch den Umstand
verursacht, dass der tatsächliche Mittelbedarf für die aus dem GVFG-Bundesprogramm
finanzierten Maßnahmen deutlich unter den zum Zeitpunkt der Aufstellung des
4
Haushaltsplans kalkulierten Ansätzen lag und damit die entsprechenden Bundesmittel für
diese Vorhaben auch nicht abgerufen werden konnten.
Die angeführten GVFG-Projekte werden aber in vollem Umfang realisiert und die
benötigten Bundesmittel werden abhängig vom Projektfortschritt in den Folgejahren
abgerufen und für die vorgesehenen Vorhaben verausgabt. Eine Verwendung dieser Mittel
für andere Vorhaben ist nicht möglich.
Grundsätzlich ist bei Betrachtung und Diskussion von Ausgaberesten zu beachten, dass
aufgrund von Verzögerungen von Bauprojekten, z.B. bedingt durch notwendige
Abstimmung mit anderen Gewerken oder Bauprojekten, Schlechtwetter, oder neuer
Erkenntnisse beim Bauen im Bestand, der im jeweiligen Haushaltsjahr für das jeweilige
Projekt benötigte Finanzmittelbedarf Veränderungen unterworfen ist und keine
vollständige Verausgabung der veranschlagten Mittel für jedes einzelne Projekt erfolgen
kann. Da es sich bei den Mitteln in diesem Titel z.T. um zweckgebundene Mittel handelte,
fielen diese 2018-2019 nicht verausgabten zweckgebundenen Mittel nicht, wie sonst in
kameralen Haushalten üblich, dem allgemeinen Haushalt zu („verfielen“), sondern wurden
innerhalb des Titels auf das folgende Haushaltsjahr vorgetragen und bleiben so für die
konkreten, vorgesehenen ÖPNV-Investitionen erhalten.
Berlin, den 06.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Brückenarbeiten an der Autobahn in Pankow Vollsperrung der A114 am Wochenende, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2020/10/koenigsteinbruecke-bucher-strasse-bruecke-a114-berlin-pankow-vol.html

Aufgrund der #Bauarbeiten zur #Erneuerung der #Bundesautobahn #A114 im Norden Pankows wird der #Autobahnzubringer zum nördlichen Berliner Ring ab Freitag für das Wochenende #gesperrt.

Nach Angaben des Senats vom Mittwoch sind für die Zeit von #Brückenarbeiten auf dem Abschnitt ab Freitag, 20 Uhr bis Montag, 5 Uhr, Umleitungen für die Umfahrung des Abschnitts ausgeschildert.

Grund für die Sperrung sind Arbeiten an zwei Brücken über den Abschnitt. So soll laut Senat an der Bucher-Straßen-Brücke ein Traggerüst aufgebaut und an der Königsteinbrücke eine neue Stahlkonstruktion für …

#seilbahn in den #gärtenderwelt zum #wolkenhain ab #kienberg

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