S-Bahn: Mehr Verkehr in die Wohnstraßen Westends durch die Grüne Verkehrssenatorin – Raumbedarf Brücke Siemensbahn, Teil 37, aus Senat

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Frage 1:
Wie sieht der Raumbedarf bei einem Neubau für die #Siemensbahn über die #Spree aus? Welche Flächen
sollen dafür in Anspruch genommen werden?
Antwort zu 1:
Die DB AG führt aus:
„Für den Neubau der Siemensbahn über die Spree werden einige Flächen dauerhaft (d.h.
auch nach Ende der Bauarbeiten), andere temporär (d.h. nur während der Bauarbeiten)
genutzt.
Nach aktuellem Planungsstand wird für den Neubau der unteren #Spreebrücke über den
Hauptarm lediglich eine sich nicht im Besitz der Deutschen Bahn AG befindliche Fläche
dauerhaft benötigt. Hierbei handelt es sich um das „Flurstück 102, Flur 3, Gemarkung
Charlottenburg“ (ca. 467 m²), das sich südlich der Spree bis zum bestehenden Damm der
#Siemensbahntrasse erstreckt. Erste Abstimmungen mit dem #Wasserstraßen-Neubauamt
Berlin (Inhaber dieses Flurstückes) haben bereits stattgefunden.
Die weiteren Flächen, die nach aktuellem Planungsstand für den Neubau dauerhaft
genutzt werden, befinden sich im Besitz der DB Netz AG.
2
Während der Realisierung der Baumaßnahmen sind weitere Flächen temporär zu nutzen.
Welche Flächen dies betrifft, wird sich aus den 2021 startenden weiteren Planungen
ergeben. Sollte dies Flächen betreffen, die sich nicht im Besitz der DB Netz AG befinden,
wird hier frühzeitig Kontakt gesucht.“
Frage 2:
Wie sehen die Pläne zur Errichtung der Brücke über die Spree aus?
Antwort zu 2:
Die DB AG führt aus:
„Derzeit wird der Zustand der noch vorhandenen unteren Spreebrücke über den #Altarm
inkl. Stützpfeiler geprüft. Die Ergebnisse werden vsl. Mitte 2021 vorliegen.
Je nach Zustand der vorhandenen Brücke sieht die weitere Planung entweder einen
Anschluss der neuen Brücke über den Hauptarm an die noch vorhandene Spreebrücke
oder aber die Errichtung eines neuen Brückenzuges über beide Arme der Spree vor.“
Frage 3:
In welcher Höhe sind, für welche Haushaltsjahre, Mittel in den Landeshaushalt vorgesehen bzw. eingestellt?
Antwort zu 3:
Derzeit sind noch keine Mittel für die Errichtung der Brücke der Siemensbahn über die
Spree im Landeshaushalt eingestellt.
Frage 4:
Inwieweit wird das benötigte Gelände zeitweise oder dauerhaft benötigt?
Antwort zu 4:
Die DB AG führt aus:
„Nach aktuellem Planungsstand wird für den Neubau der Siemensbahn, neben den sich
im Besitz der Deutschen Bahn AG befindlichen Flächen, nur das „Flurstück 102, Flur 3,
Gemarkung Charlottenburg“ dauerhaft benötigt.
Nach der Fertigstellung der Brücke bzw. der Brücken (vgl. hierzu Antwort auf Frage 2) wird
der nördliche Teil (Bereich unmittelbar an der Spree) im Rahmen von
Instandhaltungsmaßnahmen an den Brückenwiderlagern benötigt. Hierfür ist die
Zugänglichkeit der Brückenwiderlager zu jeder Zeit sicherzustellen.
Welche und inwieweit Flächen temporär genutzt werden müssen, wird sich aus den
weiteren Planungen ergeben.
Vgl. hierzu auch die Antwort auf Frage 1.“
3
Frage 5:
Wie viele Parzellen welcher Kolonien werden dafür benötigt?
Antwort zu 5:
Die DB AG führt aus:
„Nach aktuellem Planungsstand werden für die Reaktivierung der Siemensbahn keine
Parzellen dauerhaft benötigt.
Welche und inwieweit Flächen temporär genutzt werden müssen, wird sich aus den
weiteren Planungen ergeben. Bei eventuellen Betroffenheiten Dritter wird frühzeitig
Kontakt gesucht.“
Frage 6:
Wann ist mit der Inanspruchnahme der Grundstücke zu rechnen?
Antwort zu 6:
Die DB AG führt aus:
„Die in der Antwort auf Frage 1 erwähnten Grundstücke werden ab Beginn der Planungen
zeitweise u. a. für Vermessungsarbeiten und Baugrunderkundungen benötigt. Diese
Arbeiten beginnen Anfang des Jahres 2021.“
Frage 7:
Inwieweit gibt es eine Abstimmung mit dem Bauvorhaben #Neubau der #Rudolf-Wissel-Brücke?
Antwort zu 7:
Die DB AG führt aus:
„Das Projekt #Reaktivierung der Siemensbahn steht bereits seit Projektbeginn im engen
Austausch mit der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (#DEGES) zum
Bauvorhaben Rudolf-Wissel-Brücke.“
Frage 8:
In welcher Form werden die Betroffenen in den Planungs- und Umsetzungsprozess einbezogen?
Antwort zu 8:
Die DB AG führt aus:
„Informationen zum aktuellen Stand der Planungen zur Reaktivierung der Siemensbahn
finden sich auf i2030.de. Eventuelle Fragen können an die E-Mail-Adresse i2030@VBB.de
gestellt werden.
Die aktuelle Planung sieht außerdem eine frühe #Öffentlichkeitsbeteiligung in Form eines
Infopunktes sowie via diverser Kommunikationsplattformen vor.
4
Für den Neubau der unteren Spreebrücke ist ein #Planrechtsverfahren erforderlich, in dem
die Betroffenen unmittelbar einbezogen werden.“
Berlin, den 23.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Potsdam: Nahverkehr in Potsdam Volle Straßen bremsen Busse und Trams, aus PNN

https://www.pnn.de/potsdam/nahverkehr-in-potsdam-volle-strassen-bremsen-busse-und-trams-/26679194.html

Potsdams Busse sind immer langsamer unterwegs. Die Trams kommen auch nicht schneller voran als zuletzt. Eine der Ursachen sind die volleren Straßen. Aber immerhin geht es schneller als in Berlin.

Potsdam – Wenn die #Straßen in den Stoßzeiten nicht so voll wären, kämen Autos schneller voran. Doch der Wunsch zerplatzt schnell an der Realität. Denn auch Potsdams Straßen – das zeigt sich beinahe täglich – können nur eine begrenzte Anzahl von Autos zur gleichen Zeit aufnehmen. Kommen dann noch Engpässe dazu durch Baustellen oder Unfälle, kommt der #Verkehr zum Stillstand. Nach dem #Verkehrskonzept der Stadt sollen in der wachsenden Stadt deshalb Busse und Trams eine immer größere Rolle in #Potsdam spielen. Damit soll man schnell und umweltschonend zugleich in der Stadt unterwegs sein können.

Tatsächlich sind Potsdams #Trams zuletzt aber nicht schneller geworden und die #Busse sogar langsamer. Potsdam #Straßenbahnen waren im Jahr 2019 mit einer durchschnittlichen #Beförderungsgeschwindigkeit von 20,7 Kilometer pro Stunde unterwegs. Das teilte der Potsdamer #Verkehrsbetrieb (#ViP) auf PNN-Anfrage mit. Damit waren sie genau so schnell wie im Jahr zuvor. 2015 lag das #Durchschnittstempo noch bei 21,1 Kilometer pro Stunde. Wartezeiten an Ampeln und Haltestellen sind dabei schon eingerechnet. Im Jahr 2011 waren die Trams sogar noch mit 22 Kilometer pro Stunde …

Straßenbahn + Straßenverkehr: Verkehrslösung Mahlsdorf, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der Stand der #Vorplanung für die #Straßenbahnanlage, die im 1. Halbjahr 2020 fertiggestellt werden
sollte?
Antwort zu 1
Die Vorplanung wird derzeit abgeschlossen. Vornehmlich durch die Corona-Pandemie bedingt sind sowohl bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als auch
den von ihr beauftragten Dienstleistern Verzögerungen eingetreten.
Frage 2:
Aus welchen Gründen soll die gemäß Schriftlicher Anfrage Drs. 18/22579 beauftragte #Verkehrsuntersuchung
nicht veröffentlicht werden?
Antwort zu 2:
Die Veröffentlichung der gegenwärtig noch in Bearbeitung befindlichen Verkehrlichen Untersuchung erfolgt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Sie ist regulärer Teil der
#Planfeststellungsunterlage.
2
Frage 3:
Seit wann liegen die Ergebnisse vor und zu welchen Ergebnissen kommt die Verkehrsuntersuchung?
Frage 4:
Welche Aussagen werden zur künftigen und aus der Senatsmaßnahme resultierenden Verkehrsbelastung
für das Musikerviertel getroffen?
Frage 5:
Welche Aussagen werden zur künftigen und aus der Senatsmaßnahme resultierenden Verkehrsbelastung
für den Wilhelmsmühlenweg getroffen?
Antwort zu 3 – 5:
Der Variantenvergleich zur Identifikation der Vorzugsvariante im Rahmen der Vorplanung
ist noch nicht abgeschlossen. Dieser ist erforderlich für die Verkehrsuntersuchung. Aus
diesem Grund können noch keine Aussagen zu der resultierenden Verkehrsbelastung in
den genannten Straßen getroffen werden.
Frage 6:
Welches Ergebnis brachte die Prüfung zur Notwendigkeit einer UVP für die Straßenbahnmaßnahme?
Antwort zu 6:
Die Prüfung zur Notwendigkeit einer #Umweltverträglichkeitsprüfung (#UVP) für die #Straßenbahnmaßnahme steht nun mit Bearbeitung der #Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) an.
Frage 7:
Welche Ergebnisse brachte die im Rahmen der Anfrage Drs. 18/22579 in Antwort 9 gelistete Prüfung der
#Geschwindigkeitsreduzierung und die Maßnahmen zur Vermeidung von Schleichverkehren?
Antwort zu 7:
In Abstimmung mit der #Verkehrsbehörde (Abt VI Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz, ehem. #Verkehrslenkung Berlin – VLB) ist eine Reduzierung der Geschwindigkeit in der Straße An der Schule nördlich der B1/5 vor dem Schulstandort bis zur
Anbindung an die Hönower Straße auf 30 km/h vorgesehen.
Zur Abschätzung der zukünftigen Verkehrsverteilung und somit zur Planung von entsprechenden Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung muss zunächst die verkehrliche Untersuchung vorliegen. Diese ist derzeit noch in Bearbeitung.
Frage 8:
Welche konkreten Abstimmungen wurden seit Februar 2020 zu den Auswirkungen der Gesamtmaßnahme
auf die umliegenden Wohngebietsstraßen mit dem Bezirksamt mit welchem Ergebnis geführt?
3
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf bzw. deren Fachämter (Stadtplanungsamt sowie das
Straßen- und Grünflächenamt) ist ständiger Teilnehmer der Projektbesprechungen und somit dauerhaft in das Projekt involviert. Seit Februar 2020 fanden zehn dieser Besprechungen statt. Die Ergebnisse werden mit der #Planfeststellungsunterlage veröffentlicht.
Frage 9:
Welche Mittel werden durch den Senat für Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Wohngebietsstraßen
zur Verfügung gestellt?
Antwort zu 9:
Die Auswirkungen des Projektes werden aktuell ermittelt – Aussagen zu durch den Vorhabenträger zu leistende Schutzmaßnahmen können erst daran anschließend getroffen werden.
Frage 10:
Inwiefern wurde der Beirat zur Verkehrslösung über den Fortgang der Maßnahme durch den Senat informiert?
Antwort zu 10:
Die gegenwärtig verfolgte Planung baut auf den in der zuletzt in der Öffentlichkeitsveranstaltung am 21.08.2019 dargestellten und diskutierten Grundlagen auf. Eine weitere Befassung durch die Träger öffentlicher Belange und privater Betroffener erfolgt im Rahmen
des Planfeststellungsverfahrens.
Der Planungsbeirat wurde letztmalig am 15.08.2019 zum Variantenvergleich des Straßenbahnvorhabens informiert.
Frage 11:
Wann und in welcher Form ist die Information der #Öffentlichkeit über den Fortgang der Maßnahme geplant?
Frage 12:
Wann soll das Planfeststellungsverfahren beginnen?
Antwort zu 11 und 12:
Straßenvorhaben „Straße an der Schule“
Die nächste Information der Öffentlichkeit für den Teil Straße An der Schule erfolgt über
die Auslegung der Unterlagen im Zuge des Planfeststellungsverfahrens.
Es ist beabsichtigt, den Antrag auf Planfeststellung für den Bau der Straße An der Schule
im III. Quartal 2021 einzureichen.
4
Straßenbahnvorhaben Hönower Straße / Hultschiner Damm
Für das Straßenbahnvorhaben ist es das Ziel, die Planfeststellungsunterlagen im 1. Halbjahr 2022 einzureichen. Vor Einreichung der Planfeststellungsunterlagen ist noch eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant.
Frage 13:
Wie bewertet der Senat die angestrebte Sanierung der Dahlwitzer Straße und wie sichert er die dafür notwendige Finanzierung?
Antwort zu 13:
Die Dahlwitzer Straße liegt als örtliche Straßenverbindung der Klasse III gemäß Stadtentwicklungsplan Verkehr in der Baulast und Zuständigkeit des Bezirks Marzahn-Hellersdorf.
Der Senat ist für die Sicherung der Finanzierung zuständig, sofern die Investitionsmaßnahme ein Volumen von 5,5 Mio. € überschreitet und durch den Bezirk angemeldet wird.
Dem Senat ist bislang keine geplante Sanierung der Dahlwitzer Straße bekannt.
Frage 14:
Wie bewertet der Senat Planungen für eine niveaufreie Umgestaltung der des Bahnübergangs auf dem
Neuen Hönower Weg?
Frage 15:
Welche konkreten Schritte hat der Senat unternommen, um dieses Vorhaben zu unterstützen?
Antwort zu 14 und 15:
Der Senat begrüßt grundsätzlich Maßnahmen, die der Störungsfreiheit des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) dienen. Der Bahnübergang am Neuen Hönower Weg
(Höhe S-Bhf. Birkenstein) befindet sich in der Gemeinde Hoppegarten im Land Brandenburg. Die Maßnahme liegt daher nicht im Zuständigkeitsgebiet des Berliner Senats.
Frage 16:
In welchem Zusammenhang zur Planung der Verkehrsmaßnahme steht die Errichtung eines Retentionsbodenfilters (B-Plan XXIII 9a)?
Antwort zu 16:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass als Voraussetzung für die Straßenbaumaßnahme
„Bau bzw. Ausbau einer übergeordneten Straßenverbindung Hultschiner Damm, Straße
An der Schule, zwischen dem S-Bahnhof Mahlsdorf und dem Hultschiner Damm bis zur
Rahnsdorfer Straße“ von Seiten der zuständigen Senatsverwaltung der Bau eines Retentionsbodenfilters (RBF) gefordert wurde, über den zukünftig das anfallende Regenwasser
des Regenwassereinzugsgebiets Elsenteich / Elsensee entwässert wird. Die Elsenstraße
begrenzt das Einzugsgebiet im Süden, die Grenze zum Ortsteil Hellersdorf im Norden. Die
größte Ausdehnung in Ost-West-Richtung hat das Gebiet mit knapp 1,6 km im Bereich der
Bundesstraße B1/B5. Die Ausdehnung in Nord-Süd-Richtung ist etwa doppelt so groß.
5
Frage 17:
Wie ist der Stand für die Planung des Filters und wann soll dieser realisiert werden?
Antwort zu 17:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass sich die oben genannte Baumaßnahme RBF Hultschiner Damm zurzeit in der Entwurfsplanung befindet. Die geplante Bauzeit ist nach dem
derzeitigen Stand der Planung von Oktober 2022 bis November 2023 vorgesehen.
Voraussetzung für die Fertigstellung der Planung ist, dass die großtechnischen Versuche
für ein geeignetes Filtermaterial bis zum III. Quartal 2021 abgeschlossen sind. Die Studie
mit den großtechnischen Versuchen für ein geeignetes Filtermaterial wurde durch die
Wasserbetriebe beauftragt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im III. Quartal 2021
vorliegen.
Frage 18:
Welche Mittel stehen dafür aktuell zur Verfügung?
Antwort zu 18:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass der Retentionsbodenfilter einschließlich der Studie
mit den großtechnischen Versuchen für ein geeignetes Filtermaterial aus Mitteln des Landes Berlin finanziert wird.
Frage 19:
Welche Auswirkungen hat dies auf die Fertigstellung der Wegeführung der öffentlichen Grünanlage zwischen Pilgramer Straße und Hultschiner Damm?
Antwort zu 19:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass es sich bei dem Retentionsbodenfilter um eine
technische Anlage handelt, welche eingezäunt werden muss. Planungen mit Wegeführungen seitens des Straßen- und Grünflächenamtes Marzahn-Hellersdorf sind den BWB noch
nicht bekannt. Sobald Pläne diesbezüglich vorliegen, werden die Berliner Wasserbetriebe
im Einvernehmen mit dem Bezirksamt diese auch bei ihrer Planung berücksichtigen.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Fahrradparkhaus Mahlsdorf, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der Stand für die Errichtung eines Fahrradparkhauses am S-Bhf. Mahlsdorf?
Antwort zu 1:
Die #Flächenverfügbarkeit mehrerer Potenzialflächen wurde geprüft und die Auswahl der
zur Verfügung stehenden Flächen für ein #Fahrradparkhaus am -Bahnhof #Mahlsdorf
eingegrenzt. Vorbehaltlich einer Mittelverfügbarkeit soll in 2021 im Rahmen einer
Machbarkeitsuntersuchung untersucht werden, welcher Standort zu empfehlen ist.
Frage 2:
Mit welchen Flächeneigentümern hat der Senat konkrete Verhandlungen aufgenommen, um dort ein
Fahrradparkhaus zu errichten?
Antwort zu 2:
Die in der engeren Auswahl befindlichen Flächen gehören folgenden Flächeneigentümern:
Land Berlin, Bezirk Marzahn-Hellersdorf und Deutsche Bahn AG. Mit den
Flächeneigentümern werden derzeit Abstimmungen geführt.
Frage 3:
Welche konkreten Mittel in welcher Höhe stellt der Senat für den notwendigen Flächenerwerb zur
Verfügung?
2
Antwort zu 3:
Das Land Berlin ist bereits im Besitz von möglichen Flächen für ein Fahrradparkhaus. Ob
ein Flächenerwerb erforderlich sein wird, hängt vom Standort des Fahrradparkhauses ab.
Frage 4:
In der Antwort der schriftlichen Anfrage Drs. 18/19039 wird deutlich, dass der Senat die Errichtung eines
Fahrradparkhauses auf den Flächen der heutigen Wendeschleife der Tram nicht verfolgt. Wie bewertet der
Senat diese Einschätzung vor dem Hintergrund offenbar fehlender Flächenalternativen?
Antwort zu 4:
Die Untersuchung der Flächenverfügbarkeit für ein Fahrradparkhaus am S-Bahnhof
Mahlsdorf ist noch nicht abgeschlossen, daher kann hier noch keine abschließende
Bewertung vorgenommen werden.
Grundsätzlich ist die Fläche der #Wendeschleife für die #Straßenbahn in der #Treskowstraße
als Standort für ein Fahrradparkhaus nicht geeignet, weil die fußläufige Entfernung von der
Wendeschleife zum Bahnhofszugang über 100 m beträgt. Eine größere
Fahrradabstellanlage im Bereich der Wendestelle kann bezüglich des Bedarfs nur dann
wirtschaftlich betrieben werden, wenn auch Fahrgäste aus dem Bereich nördlich der
Bausdorfstraße bzw. Wodanstraße den Bahnhof Mahlsdorf bzw. diese Anlage erreichen
können. Des Weiteren werden die Wendeschleife und die Nebenflächen für den Betrieb
des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) benötigt, sodass die genannte Fläche
voraussichtlich nicht zur Verfügung steht.
Die öffentlich verfügbare Fläche östlich der Wendeschleife könnte voraussichtlich für eine
kleinere Abstellanlage genutzt werden. Hier wäre ein direkter Zugang zum
Regionalbahnsteig zu prüfen.
Frage 5:
Welche konkreten Handlungsschritte hat der Senat unternommen, um einen zweiten (westlichen) Zugang zu
den S-Bahnsteigen zu errichten?
Antwort zu 5:
Ein westlich gelegener zweiter Zugang zum S-Bahnhof Mahlsdorf ist aufwendig und
wegen der fehlenden Verfügbarkeit eines geeigneten Grundstückes nördlich der
Bahnanlagen planerisch nicht kurzfristig umsetzbar. Insofern ist die Option eines zweiten
Zugangs nicht aus dem Blick geraten, hat aber zurzeit keine Priorität.
Frage 6:
Welche Fortschritte wurden bei der Entwicklung eines Berlinweit einheitlichen Abrechnungssystems für
gesicherte Fahrradabstellanlagen seit Beantwortung der schriftlichen Anfrage Drs. 18/22943 erzielt?
Antwort zu 6:
Für das Buchungssystem wurden alle notwendigen Basiskomponenten (z.B. Verwaltung
der Nutzerinnen und Nutzer, Fahrradabstellanlagenverwaltung, Interface für die
3
Nutzerinnen und Nutzer inklusive der dazugehörigen Frontend- und Backendintegrationen)
plangemäß entwickelt. Derzeit wird das Interface (Schnittstelle Anwendungsverhalten,
technische Komponenten) an den Fahrradabstellanlagen vor Ort (Terminal) programmiert.
Ziel ist, dass das Buchungssystem im Jahr 2021 an ersten Fahrradabstellanlagen im Land
Berlin zum Einsatz kommt.
Frage 7:
Wie viele öffentliche Fahrradabstellanlagen im Land Berlin werden per Video überwacht?
Frage 8:
In wie vielen Fällen konnte die Videoüberwachung bei der Aufklärung von Beschädigungen oder Diebstahl
an diesen Anlagen unterstützen?
Antwort zu Frage 7 und Frage 8:
Der Polizei Berlin sind keine videoüberwachten Fahrradabstellanlagen bekannt.
Berlin, den 23.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Fahrdienst + Bus: Rufbussystem in Marzahn-Hellersdorf, aus Senat

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Frage 1:
Welche verbindlichen Regelungen trifft der neue #Verkehrsvertrag für die BVG zu den spezifischen Entgeltparametern für #Rufbusverkehre?
Antwort zu 1:
Der mit der BVG geschlossene Verkehrsvertrag enthält keine verbindlichen Regelungen
zu den Entgeltparametern für Rufbusverkehre, sondern eine Rahmenregelung. In der Anlage 8 des Vertrages wird die Ausgleichsberechnung der gemäß § 15 des Verkehrsvertrages eröffneten Bestellmöglichkeit neuer #Mobilitätsangebote im öffentlichen #Personennahverkehr (#ÖPNV) durch den #Aufgabenträger wie folgt beschrieben:
Im Falle einer Bestellung während der Vertragslaufzeit sind für jedes Einsatzgebiet Kostenparameter in einem „Kalkulationsblatt Neue Mobilitätsformen“ zu ergänzen. Die erwarteten Kosten ergeben sich aus dem Produkt der Kostensätze und der entsprechenden
Leistungsmenge für ein Vertragsjahr. Als Abrechnungsparameter sind denkbar:
• Bereitstellungszeiten pro Monat (Angebotsstunden)
• Durchschnittliche Anzahl bereit gehaltener Fahrzeuge pro Angebotsstunde (Fahrzeugstunden)
• Erbrachte Fahrgastfahrten pro Monat (Fahrzeugkilometer).
Auf der Grundlage dieser Rahmenregelung sind die Entgelt- und Kostenparameter im Einzelfall zu spezifizieren.
2
Frage 2:
Welche verbindlichen Regelungen trifft der neue Verkehrsvertrag für die BVG zur Einführung von #Rufbusverkehren?
Antwort zu 2:
In dem in den letzten Monaten verhandelten und im Senat beschlossenen neuen Verkehrsvertrag mit der BVG werden die Finanzierungsregeln für das Gesamtangebot der
BVG festlegt. In § 15 des Verkehrsvertrags mit der BVG ist geregelt, dass – soweit die
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) im Rahmen ihrer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
neue Mobilitätsangebote im Wege von allgemein zugänglichen ÖPNV-Angeboten erproben wollen – hierfür eine Bestellung durch den Aufgabenträger erforderlich ist und der Aufgabenträger den Verkehr bestellen wird, wenn das geplante Angebot den einschlägigen
gesetzlichen Anforderungen und den Vorgaben des Berliner Nahverkehrsplans entspricht.
Auf dieser Basis können Pilotvorhaben für Rufbusverkehre als Teil des ÖPNV und unter
Berücksichtigung der Standards des ÖPNV vom Land Berlin bei der BVG bestellt und erprobt werden. Hinsichtlich der Anzahl und des Umfangs solcher Pilotvorhaben ist zu berücksichtigen, dass die Kosten solcher Rufbus-Angebote pro Personenkilometer deutlich
höher liegen als bei sonstigen ÖPNV-Angeboten. Insofern dient die Pilotierung auch dazu,
vor einer Ausdehnung auf weitere Gebiete zu ermitteln, ob der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Mehrwert für die verkehrlichen Ziele des Landes (Verkehrswende, Daseinsvorsorge) steht.
Frage 3:
Für welche Gebiete sind derzeit Rufbussysteme geplant?
Frage 4:
Wie ist der Stand der Einführung eines Rufbussystems in Marzahn-Hellersdorf?
Frage 5:
Welches konkrete Gebiet wird damit erschlossen?
Frage 6:
Welche Kosten werden für die Nutzung anfallen?
Frage 7:
Welche Möglichkeiten für die Buchung werden bestehen?
Frage 8:
Welche Schritte sind für die Umsetzung derzeit noch notwendig?
3
Frage 11:
Welche Betreiber sind für das Rufbussystem vorgesehen?
Frage 12:
Wann ist der Vertragsstart geplant?
Frage 13:
Wie viele und welche Fahrzeuge wird die Flotte umfassen?
Frage 14:
Wie wird der barrierefreie Zugang ermöglicht?
Antwort zu 3 bis 8 und 11 bis 14:
Die BVG hat für die geplante vierjährige Erprobung ab 2021 ein östlich der Innenstadt gelegenes zusammenhängendes Gebiet in aneinander liegenden Teilen von Lichtenberg,
Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick vorgeschlagen. Die genauen, straßenscharfe
Gebietszuschnitte, die weiteren Einzelheiten zum Betrieb (Bedien- und Abholzeiten; Fahrzeuganzahl und -kapazität, Antriebsart; Tarif; Barrierefreiheit; Vertrieb) sowie der voraussichtliche Erprobungsbeginn werden in weiteren Abstimmungen mit der BVG festgelegt.
Mit dem Vorliegen eines abgestimmten Erprobungskonzeptes kann der Aufgabenträger
diesen Verkehr bestellen. Nach der Bestellung beabsichtigt die BVG, den Rufbus als On
Demand Angebot auszuschreiben. Vor diesem Hintergrund können die darüber hinausgehenden Fragen derzeit noch nicht beantwortet werden.
Frage 9:
Welche konkreten Fortschritte wurden seit Beantwortung der Anfrage Drs. 18/21767 erzielt?
Antwort zu 9:
Das in Berlin 2016 eigenwirtschaftlich gestartete, zum DB-Konzern gehörende Unternehmen CleverShuttle hat den Betrieb seines Ridepooling-Dienstes in Berlin ebenso wie in
Dresden und München Ende Juni 2020 eingestellt, so dass keine weitere Erprobung genehmigt werden konnte. Mit dem sogenannten BerlKönig BC erprobt die BVG noch bis
zum Jahresende 2020 in zwei weiteren Rufbusprojekten mit Fördermitteln des Bundes bereits die direkte Anbindung an U- und S-Bahnhöfe aus Umlandgemeinden, aber auch innerhalb Berlins in Heiligensee zum U-Bahnhof Tegel und zu den S-Bahnhöfen Heiligensee
und Schulzendorf. Nach den bisher bekannten Ergebnissen ist allerdings die Resonanz
der Fahrgäste dort ebenso wie im südlich der Stadt gelegenen Gebiet der Gemeinde
Schulzendorf, von dem der BerlKönig BC zum U-Bahnhof Rudow verkehrt, sehr gering.
Frage 10:
Sind Zuschüsse für die Pilotierung eines Rufbussystems vorgesehen? Wenn ja, in welcher Höhe?
4
Antwort zu 10:
Für die Pilotphase hat der Senat einen Zuschuss des Landes von 3 Mio. € pro Jahr vorgesehen.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Taxi: Berliner Verwaltungsgericht Taxi-Zulassung am Flughafen BER muss neu geregelt werden, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/12/berlin-verwaltungsgericht-taxi-regelung-flughafen-ber-rechtswidrig.html

Jahrelang verhandelten Berliner und Brandenburger Politiker über eine möglichst gerechte Regelung für Taxis am #Flughafen #BER. Das Ergebnis ist mangelhaft: Am Montag erklärte das #Verwaltungsgericht die Regelung für nichtig – und die Opposition kritisierte den Senat.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die #Betriebserlaubnis für Berliner Taxis am Flughafen BER für rechtswidrig erklärt. Die Regelung sei aufgrund „schwerwiegender und offensichtlicher Fehler“ nichtig und entbehre jeder Rechtsgrundlage, entschied das Gericht am Montag. Das gesamte #Zulassungsverfahren müsse nun neu geregelt werden.

Eigentlich dürfen Taxifahrer Fahrgäste nur in den Landkreisen oder Kommunen aufnehmen, wo sie ihre Konzession besitzen – im Falle des BER ist das der Brandenburger Landkreis Dahme-Spreewald. Nach jahrelangem Ringen hatten sich beide Länder und der Kreis jedoch darauf verständigt, dass seit der BER-Eröffnung am 31. Oktober dort zu gleichen Teilen Taxis aus Berlin und aus dem Landkreis Fahrgäste aufnehmen dürfen. Zunächst wurden Lizenzen für jeweils 300 Fahrzeuge aus beiden Ländern erteilt.

Die zuständige Berliner Landesbehörde hatte daraufhin bekannt gegeben, wie und bis wann sich #Taxifahrer für eine #Zulassung am BER bewerben können. Diese Bekanntmachungen seien aber fehlerhaft und widersprüchlich und …

Straßenverkehr: Fahrzeugdiebstähle in Berlin, aus Senat

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  1. Wie viele Fahrzeuge wurden in Berlin seit dem 1.2016 als gestohlen gemeldet? (Bitte nach Jahren, wenn möglich Quartalen und nach Fahrzeugklassen – Lkw, Pkw, motorisierte Zweiräder, Fahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Sonderfahrzeuge, z.B. Baumaschinen – aufschlüsseln.)
  2. Wie viele der gemeldeten Fahrzeugdiebstähle wurden jeweils aufgeklärt? (Bitte ebenfalls gemäß Frage 1 aufschlüsseln.)

Zu 1. und 2.:

Den nachfolgenden tabellarischen Übersichten sind die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu den vollendeten und aufgeklärten Fällen im erfragten Deliktsbereich für die Jahre 2016 bis 2019 zu entnehmen.

In den „vollendeten Fällen“ sind die entwendeten Fahrzeuge auf Dauer abhandengekommen. Die Fallzahlen zu „Diebstahl insgesamt von Kraftwagen“ enthalten die Fälle der dauerhaft entwendeten Pkw, Lkw sowie Baumaschinen.

Eine weitere Aufgliederung ist hier nicht möglich. Diebstähle von Elektrokleinstfahrzeugen werden von der Polizei Berlin in der PKS nicht gesondert erfasst.

PKS-

Schlüss el

 

Deliktsbereich

2016
vollendete Fälle aufgeklärte Fälle Aufklärungs quote
 

xxx100

Diebstahl insgesamt von Kraftwagen  

5.892

 

666

 

11,3 %

 

xxx200

Diebstahl insgesamt von Mopeds und Krafträdern  

1.834

 

204

 

11,1 %

 

xxx300

Diebstahl insgesamt von Fahrrädern  

33.700

 

1.018

 

3,0 %

Quelle: PKS

PKS-

Schlüssel

 

Deliktsbereich

2017
vollendete Fälle aufgeklärte Fälle Aufklärungs- quote
 

xxx100

Diebstahl insgesamt von Kraftwagen  

5.444

 

642

 

11,8 %

 

xxx200

Diebstahl insgesamt von Mopeds und Krafträdern  

1.398

 

189

 

13,5 %

 

xxx300

Diebstahl insgesamt von Fahrrädern  

29.618

 

995

 

3,4 %

Quelle: PKS

PKS-

Schlüssel

 

Deliktsbereich

2018
vollendete Fälle aufgeklärte Fälle Aufklärungs- quote
 

xxx100

Diebstahl insgesamt von Kraftwagen  

4.755

 

652

 

13,7 %

 

xxx200

Diebstahl insgesamt von Mopeds und Krafträdern  

1.705

 

237

 

13,9 %

 

xxx300

Diebstahl insgesamt von Fahrrädern  

29.602

 

1.058

 

3,6 %

Quelle: PKS

PKS-

Schlüssel

 

Deliktsbereich

2019
vollendete Fälle aufgeklärte Fälle Aufklärungs- quote
 

xxx100

Diebstahl insgesamt von Kraftwagen  

4.955

 

567

 

11,4 %

 

xxx200

Diebstahl insgesamt von Mopeds und Krafträdern  

1.819

 

178

 

9,8 %

 

xxx300

Diebstahl insgesamt von Fahrrädern  

27.998

 

961

 

3,4 %

Quelle: PKS

 

Genaue Aussagen zum Fallzahlenaufkommen für das Jahr 2020 sind noch nicht verfügbar, da die Daten der PKS erst nach Jahresabschluss vorliegen.

  1. Wie viele der zuvor genannten aufgeklärten Fahrzeugdiebstähle wurden bei welchen Gerichten mit jeweils welchen Erledigungen zur Anklage gebracht?
  2. Zu wie vielen und welchen Verurteilungen ist es in den vorbezeichneten Fällen gekommen? (Bitte zusätzlich aufschlüsseln nach Geld- und Freiheitsstrafen sowie kumulativen Angaben der verhängten Geld- und Freiheitsstrafen nach )

Zu 3. und 4.:

Die Fragen zu 3. und 4. können nicht beantwortet werden, da eine gesonderte statistische Erfassung der Ermittlungs- und Strafverfahren,  die eine den Fragen entsprechende Eingrenzung der Verfahren ermöglichen würde, seitens der Strafverfolgungsbehörden nicht erfolgt.

  1. Wie hat sich im Berichtszeitraum jährlich der prozentuale Anteil des Diebstahls von Fahrzeugen am Gesamtdeliktsaufkommen des Diebstahls entwickelt?

Zu 5.:

Im Jahr 2016 lag der Anteil der erfassten Fahrzeugdiebstähle am Gesamtdeliktsaufkommen des Diebstahls bei 16,2 Prozent. Im Jahr 2017 waren es 16,9 Prozent, im Jahr 2018 17,5 Prozent und im Jahr 2019 17,7 Prozent. Genaue Aussagen zum Fallzahlenaufkommen für das Jahr 2020 sind noch nicht verfügbar, da die Daten der PKS erst nach Jahresabschluss vorliegen.

  1. In welchen Dienststellen Arten von Dienststellen der Polizei werden die Ermittlungen zu den

o.g. Diebstählen regelmäßig geführt? (Falls seit dem 1.1.2016 Änderungen der Zuständigkeiten erfolgt sind, bitte aufführen.)

Zu 6.:

Die Fälle des Kraftraddiebstahls und die überwiegenden Fälle des Kraftwagendiebstahls werden in den Referaten Kriminalitätsbekämpfung der örtlichen Polizeidirektionen bearbeitet. Fahrraddiebstähle werden in den Polizeiabschnitten bearbeitet.

Eine Zuständigkeit für den Diebstahl höherwertiger baujahrabhängiger Fahrzeuge besteht im Landeskriminalamt Berlin (LKA) 411. Auch bei erkennbaren Tat- oder Gruppierungszusammenhängen werden Diebstähle von Kraftfahrzeugen durch das LKA 41 bearbeitet.

  1. Wie viele und welche der oben genannten Delikte werden in Berlin dem Bereich der organisierten Kriminalität zugeordnet?

Zu 7.:

Im Jahr 2016 wurden insgesamt neun, im Jahr 2017 insgesamt zehn, im Jahr 2018 insgesamt sechs und im Jahr 2019 insgesamt elf Verfahrenskomplexe der organisierten Kriminalität bearbeitet.

Der nachfolgenden Tabelle sind die in den Jahren 2016 bis 2019 erfassten Fälle des Kfz-Diebstahls (PKS-Schlüssel xxx300), die im LKA 41 bearbeitet wurden, zu entnehmen.

PKS-

Schlüssel

Deliktsbereich im LKA 41 bearbeitete Fälle
2016 2017 2018 2019
 

xxx100

Diebstahl insgesamt von Kraftwagen  

314

 

230

 

192

 

166

Quelle: PKS

1 LKA 41 = Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, Täterorientierte Kriminalitätsbekämpfung

  1. Inwieweit und mit welcher Personalstärke ermitteln welche Dienststellen des Berliner LKA zu organisierten Strukturen hinter den oben genannten Delikten? (Falls seit 2016 Änderungen erfolgt sind, bitte ebenfalls ausführen.)

Zu 8.:

Dienstkräfte des LKA 4 bearbeiten Straftaten der Organisierten Kriminalität und Bandendelikte, die o.g. Diebstähle von Kraftwagen werden im Bereich des LKA 41 bearbeitet.

Im LKA 4 werden mit Stand vom 30. November 2020 die unten aufgeführten Dienstkräfte verwendet, eine Aufbereitung der Daten nach Dezernaten oder Kommissariaten liegt nicht vor.

Dienststelle Beschäftigtengruppe Stellen Vollzeitäquivalent
LKA 4

– Organisierte Kriminalität und Bandendelikte –

beamtete Dienstkräfte 360,25 332,85
Tarifbeschäftigte 13,00 37,92
  insgesamt 373,25 370,77

Quelle: Integrierte Personalverwaltung, Stichtag 30. November 2020

Berlin, den 23. Dezember 2020 In Vertretung

Torsten Akmann

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

#Straßenbahn #flexity #9062 der #BVG in #rosenthalnord

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S-Bahn: S-Bahn-Chef will früher starten Neue Berliner S-Bahnen sollen doch nicht über Monate im Depot stehen aus Der Tagesspiegel

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-Bahn-Chef will die neuen Züge nicht monatelang #abstellen, bis sie eingesetzt werden. Peter #Buchner kündigte nun Verhandlungen mit dem #Verkehrsverbund an.

Die neuen -Bahn-Züge sollen doch nicht monatelang #herumstehen, bis sie eingesetzt werden. Das sagte S-Bahn-Chef Peter Buchner am Sonntag dem Tagesspiegel. Er kündigte deshalb Gespräche mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) an.

Buchner reagierte damit auf einen Tagesspiegel-Bericht, wonach die neu gelieferten Fahrzeuge der Baureihe #483/484 teilweise monatelang planmäßig und betriebsbereit auf ihren Einsatz warten sollen. Das war durch eine Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (Linke) bekanntgeworden. Geplant ist bislang, fünf Linien zu bestimmten Zeitpunkten jeweils komplett auf die neue Baureihe umzustellen.

Von „längeren Abstelldauern von bis zu acht Monaten“ ist in der Antwort der Verkehrsverwaltung die Rede. „Ein früherer Einsatz einzelner Züge ist bislang tatsächlich nicht vorgesehen“, bestätigte der Chef der S-Bahn nun. Doch Buchner ist optimistisch, dass es eine Einigung gibt. „Wenn der VBB uns gestattet, die Züge früher im laufenden Vertrag einzusetzen, könnten sie …

Straßenverkehr: Berliner Ring Autobahn-Sanierung zum Start der Tesla-Fabrik, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2020/12/autobahn-sanierung-a10-erkner-freienbrink-tesla-.html

Parallel zum geplanten Start der #Tesla-Fabrik in #Grünheide (Oder-Spree) im Sommer soll der Berliner Ring auf diesem Abschnitt saniert werden.

Das bestätigte Infrastrukturminister Guido #Beermann (CDU) in einem Interview der „Potsdamer Neuesten Nachrichten“ und des „Tagesspiegel“ [tagesspiegel.de] (Montag). Es geht um die Strecke der #A10 zwischen #Erkner und #Freienbrink. Die #Sanierung sei nötig, da dort #Betonkrebs festgestellt wurde. Es sei auch für die #Gigafactory besser, das so schnell wie möglich zu tun, sagte Beermann.

Trotz der vielen Mitarbeiter und der Zuliefer-Lkw sieht der Minister keinen Verkehrskollaps kommen. Der Verkehr um die Fabrik werde nicht zusammenbrechen, so Beermann laut der Zeitung. Der Standort habe bereits jetzt eine hervorragende Anbindung, direkt an der Autobahn und mit der nahen Schienenverbindung …