Taxi: Berliner Verwaltungsgericht Taxi-Zulassung am Flughafen BER muss neu geregelt werden, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/12/berlin-verwaltungsgericht-taxi-regelung-flughafen-ber-rechtswidrig.html

Jahrelang verhandelten Berliner und Brandenburger Politiker über eine möglichst gerechte Regelung für Taxis am #Flughafen #BER. Das Ergebnis ist mangelhaft: Am Montag erklärte das #Verwaltungsgericht die Regelung für nichtig – und die Opposition kritisierte den Senat.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die #Betriebserlaubnis für Berliner Taxis am Flughafen BER für rechtswidrig erklärt. Die Regelung sei aufgrund „schwerwiegender und offensichtlicher Fehler“ nichtig und entbehre jeder Rechtsgrundlage, entschied das Gericht am Montag. Das gesamte #Zulassungsverfahren müsse nun neu geregelt werden.

Eigentlich dürfen Taxifahrer Fahrgäste nur in den Landkreisen oder Kommunen aufnehmen, wo sie ihre Konzession besitzen – im Falle des BER ist das der Brandenburger Landkreis Dahme-Spreewald. Nach jahrelangem Ringen hatten sich beide Länder und der Kreis jedoch darauf verständigt, dass seit der BER-Eröffnung am 31. Oktober dort zu gleichen Teilen Taxis aus Berlin und aus dem Landkreis Fahrgäste aufnehmen dürfen. Zunächst wurden Lizenzen für jeweils 300 Fahrzeuge aus beiden Ländern erteilt.

Die zuständige Berliner Landesbehörde hatte daraufhin bekannt gegeben, wie und bis wann sich #Taxifahrer für eine #Zulassung am BER bewerben können. Diese Bekanntmachungen seien aber fehlerhaft und widersprüchlich und …

Bahnindustrie: VDB: Vereinfachte Zulassung modernisierter Bestandsfahrzeuge

http://www.lok-report.de/ Mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Vereinbarung am 19. Dezember 2014 in Berlin schließen #Bahnindustrie, #Deutsche Bahn, #Eisenbahn-Bundesamt und das #Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Lücke in der neuen #Zulassungspraxis von Schienenfahrzeugen in Deutschland. Die im Juni 2013 vereinbarte Reform der #Zulassungsverfahren konzentrierte sich bislang auf die Erstzulassung fabrikneuer #Schienenfahrzeuge. Von nun an werden auch modernisierte oder umgebaute Bestandsfahrzeuge nach den vereinfachten Verfahren der Zulassungsreform behandelt. Mit der Neuregelung dehnt der Eisenbahnsektor die reformierte Zulassungspraxis in Deutschland nun auf weitere Anwendungsfelder aus. Zuvor hatten heute Staatssekretär Michael Odenwald aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Dr. Heike Hanagarth, Vorständin Technik der Deutschen Bahn AG, Gerald Hörster, Präsident des Eisenbahn-Bundesamtes, Dr. Martin Lange, Präsident des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e.V., und weitere Akteure des Eisenbahnsektors eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. „Die Schienenfahrzeughersteller haben in diesem Jahr gute Erfahrungen mit der neuen Zulassungspraxis von Neufahrzeugen gemacht“, erklärte Dr. Martin Lange. „Das neue Zulassungsregime hält bislang, was wir erwartet haben. Umso wichtiger ist es, dass nun auch einvernehmliche Verfahren für den Umgang mit modernisierten Bestandsfahrzeugen bei der Zulassung gefunden worden sind. Aber auch hier gilt: Die neue Regelung muss so schnell wie möglich in einen gesetzlichen Rahmen gefasst werden“, so Dr. Lange. „Nachrüstungen im Schienenverkehr wie Klimaanlagen, Bremssysteme oder auch die nachträgliche Ausrüstung mit der europäischen Leit- und Sicherungstechnik ETCS werden jetzt wieder zu einem berechenbaren Vorhaben“, sagte VDB-Geschäftsführer Axel Schuppe (Pressemeldung VDB, 22.12.14).