BVG: BVG sieht noch lange kein Ende der Maskenpflicht Noch viele Monate müssen Fahrgäste Mund und Nase bedecken., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/bvg-sieht-noch-lange-keine-ende-der-maskenpflicht-li.83841

Noch viele Monate müssen Fahrgäste Mund und Nase bedecken. Nachts nimmt die Bereitschaft dazu in Berlin allerdings stark ab.

Manch einer findet die #Maskenpflicht lästig, andere bezweifeln, ob sie etwas bringt. Doch sie gilt: Wer mit Bahn und Bus unterwegs ist, muss Mund und Nase bedecken. Bei den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) erwartet man, dass diese Regelung nicht so schnell wieder abgeschafft wird. „Ich gehe davon aus, dass die Maskenpflicht noch viele Monate gelten wird“, sagte Rolf #Erfurt, Betriebsvorstand des Landesunternehmens, im Gespräch mit der Berliner Zeitung. Etwas anderes könnte sich dagegen in absehbarer Zeit ändern: Künftig soll das Busfahrpersonal wieder Fahrscheine verkaufen.

Die Maskenpflicht im Nahverkehr gilt seit dem 27. April. Warum erst seit dann? Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) erinnert daran, dass die Fahrgastzahl stark sank, als die Pandemie um sich griff. Die wenigen Nutzer konnten ausreichend Abstand halten. „Nun sind wir dabei, das öffentliche Leben wieder schrittweise hochzufahren, und wir gehen natürlich davon aus, dass auch der Nahverkehr wieder stärker genutzt wird. Es wird wieder voller und enger. Deshalb war es sinnvoll, die Verpflichtung einzuführen.“

Doch Mediziner zeigen sich skeptisch. Zwar könne das freiwillige Tragen einer Alltagsmaske …

Fahrdienst + barrierefrei + Mobilität: Sonderfahrdienst VI, aus Senat

www.berlin.de

Die Beantwortung kann sich nur auf Fahrten von Beförderungsdiensten beziehen, die im
Auftrag des Senats durchgeführt werden oder werden sollten. Fahrten beispielsweise im
Rahmen des SGB V oder XI werden von den gesetzlichen Kranken- bzw. Pflegekassen
beauftragt.
Schließlich ist die tatsächliche Zahl der Auftragsrückgänge nicht pauschal zu bemessen.
Neben den Auftragsückgängen für Fahrdienste, die aufgrund der pandemiebedingten
Schließungen keine Fahrten mehr durchführen können, finden auch derzeit (weiterhin)
Fahrten zu Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie zu Tagesförderstätten
und anderen tagesstrukturierenden Angeboten der sozialen Teilhabe als
Eingliederungshilfe im Rahmen der Notbetreuung oder Fahrten zu alternativen
Fahrtzielen statt, wenn die Betreuung der Menschen mit Behinderungen von den
Leistungsangeboten im Sinne der Beschlüsse 2/2020 vom 09.04.2020 sowie 3/2020 vom
27.04.2020 der Vertragskommission 131 sowie dem Rundschreiben Soz Nr. 08/2020
vom 15.04.2020 auf diese Weise sichergestellt werden kann.
Die Auswertung der Anzahl der Fahrten von Nutzerinnen und Nutzern mit dem
besonderen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung (Vorbemerkung Buchstabe e)
ergab für den Monat März einen Rückgang um rund 50 Prozent gegenüber dem
Vormonat. Eine Auswertung für den Monat April liegt noch nicht vor. Es wird jedoch von
einem Rückgang um rund 80 Prozent im Monat April ausgegangen. Entsprechend einer
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aktuellen Mitteilung des Betreibers vom 14.05.2020 geht die Inanspruchnahme des
besonderen Fahrdienstes derzeit „Mit der Lockerung der Maßnahmen … wieder ein
wenig nach oben, …“
Zudem ist, je nachdem wie schnell die Fahrten zu z. B. den geschlossenen Angeboten
der Eingliederungshilfe wieder öffnen können, ein weiter zu differenzierendes Bild der
Fahrten auch für die Fahrdienste zu erwarten.
Vorbemerkung: Den Hauptanteil der #Behindertenbeförderung im Land Berlin leisten #Fahrdienste im
Rahmen der #Eingliederungshilfe nach SGB IX und SGB V. Es handelt sich um
a) den Hol- und Bringservice zu WfbM und zu Tagesbetreuungsstätten der Behindertenhilfe mit
Mietwagen, Behindertentransportwagen und Bussen
b) Kranken- und Therapiefahrten (§ 133 SGB V) mit Mietwagen und Behindertentransportwagen
c) Schülerfahrten mit Mietwagen, Behindertentransportwagen und Bussen
d) Arbeitsfahrten mit Mietwagen, Taxi und Behindertentransportwagen
e) Freizeitfahrten (Teilnahme am Leben nach LGBG im SFD) mit Mietwagen, Taxis und
Behindertentransportwagen.
Durch die Covid 19 Pandemie sind die Segmente a ,b und c zu 100 % durch den Shut down betroffen, die
Bereiche b) und e) verzeichnen Auftragsrückgänge von rund 90 %.
Bis zu 200 spezialisierte Betriebe aus der Behindertenbeförderung und der Krankenbeförderung für
Menschen mit Behinderungen kämpfen seit der Krise um ihre Existenz.
1. Welche Maßnahmen hat die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Sen IAS) ergriffen,
um die notwendig erforderliche Infrastruktur der vorhandenen Fahrbetriebe für die Träger der
Behindertenhilfe, die Krankenkassen und die unmittelbar betroffenen Menschen mit Behinderungen, die
deren Beförderungsleistungen notwendig für die Realisierung ihrer Mobilitätsbedürfnisse brauchen, nach
der Pandemie-Welle zu erhalten?
2. Wie beurteilt die Sen IAS die Möglichkeiten, die Behindertenfahrdienste als Sozialdienstleister nach
dem Sozialdienstleister Einsatzgesetz (SodEG) einzustufen und wie beabsichtigt die Sen IAS
sicherzustellen, dass es in der hochspezialisierten Branche nicht zu einer Ungleichbehandlung zwischen
den Betrieben kommt, die unmittelbar für das Land im SFD tätig sind und denen, die Werkstattfahrten (plus
Tagesbetreuungsfahrten), Arztfahrten, Arbeitsfahrten und/oder Schülerfahrten) durchführen.
7. Wie schätzt Sen IAS grundsätzlich den Stellenwert der vielen Fahrten zur unmittelbaren persönlichen
Daseins-Fürsorge und Tagesstrukturierung (zur Arbeit, zum Arzt, zur Tagesbetreuung, zur WbfM, zur
Schule) im Verhältnis zur relativ geringen Anzahl der Fahrten im Freizeitbereich ein?
Zu 1., 2. und 7.: Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Senat ist sich seines besonderen Sicherstellungsauftrags im Rahmen der
Zuständigkeit des Trägers der Eingliederungshilfe auch während der Pandemie bewusst
und nimmt ihn sehr ernst. Die Fahrten im Rahmen der Eingliederungshilfe z. B. zu den
Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder zu tagesstrukturierenden Angeboten
erfolgen aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs und teilhabebedingten Bedarfs der
leistungsberechtigten Person. Sie sind erforderlich, wenn der Weg von Wohnort zum
Angebotsort nicht anders erreichbar sind. Daher haben sie einen hohen Stellenwert, um
Selbstbestimmung und Teilhabe zu gewährleisten.
Schülerinnen und Schülern mit Hauptwohnsitz in Berlin, die wegen ihrer Behinderung
nicht in der Lage sind, die Schule auf dem üblichen Wege zu besuchen, können auf
Antrag für den Schulweg zur nächstgelegenengeeigneten aufnahmefähigen Schule
besondere Beförderungsmittel zur Verfügung gestellt werden. In der Regel handelt es
sich dabei um Kinder und Jugendliche mit schweren Behinderungen, die am frühen
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Morgen zur Schule gebracht werden und erst am späten Nachmittag, oder gelegentlich
am frühen Abend, wieder nach Hause gefahren werden. Zusätzliche Fahrten im
Freizeitbereich finden für diesen Personenkreis daher aus zeitlichen Gründen eher selten
statt. In der unterrichtsfreien Zeit werden Fahrten im Bereich der Freizeit selten in
Anspruch genommen, da freie Zeit von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit
schweren Behinderungen häufig im Kreise der Familie oder im nahen Wohnumfeld
verbracht wird.
Um dem o. g. besonderen Sicherstellungsauftrag nachzukommen können Fahrdienste
als Sozialdienstleister gemäß des Sozialdienstler-Einsatzgesetzes (SodEG) bei den
zuständigen Teilhabefachdiensten der Bezirke für Fahrten, die zum Fahrtziel
pandemiebedingt geschlossene Angebote der Eingliederungshilfe haben, einen
grundsätzlich nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten. Der Zuschuss wird gemäß § 3
SodEG grundsätzlich in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vorjahresumsatzes gewährt. Im
Zuge dessen hat die für Soziales zuständige Senatsverwaltung ein Rundschreiben als
Unterstützung für die zuständigen Teilhabefachdienste der Bezirke erlassen
(Rundschreiben Soz Nr. 10/2020 vom 04.05.2020).
Fahrten zu Angeboten der Eingliederungshilfe, die tatsächlich stattfinden können, werden
gemäß Kostenübernahme in der Eingliederungshilfe in gleicher Höhe gewährt, selbst
wenn diese ein (pandemiebedingt) anderes Fahrziel (z. B. ein alternatives, nicht
geschlossenes Angebot) zum Ziel haben (siehe Rundschreiben Soz Nr. 08/2020 vom
15.04.2020 und Vorbemerkung). Der Bundesgesetzgeber hat die Zuschüsse nach
SodEG auf Sozialleistungen nach den SGB I bis XII (mit Ausnahme des SGB V und XI)
begrenzt. Eine Ermächtigung hinsichtlich weiterer Anwendungsbereiche sieht das
SodEG nicht vor.
3. Ab wann ist in Berlin mit einem Ausführungsgesetz für das Bundes-SodEG zu rechnen bzw. warum
liegt noch nicht einmal der Entwurf eines solchen Gesetzes vor, das es in Brandenburg bereits gibt?
a) Wie ist diesbezüglich der Stand der Dinge?
b) Was sind ggf. die Gründe für den zeitlichen Rückstand?
Zu 3.: Die Frage, ob ein Ausführungsgesetz erforderlich ist, hängt von der jeweiligen
Verfassungs- und Rechtslage in den Bundesländern ab. In Berlin sind die
Sozialleistungsträger im Sinne des SodEG bereits bestimmt. Für die Eingliederungshilfe
sind das im Wesentlichen die bezirklichen Teilhabefachdienste Soziales und Jugend (§ 2
Abs. 1 und 2 AG SGB IX). Die Wahrnehmung der Entscheidungen der Zuschüsse durch
die Teilhabefachdienste ist auch sachgerecht, da sie in unmittelbaren Zusammenhang
mit den jeweiligen Bewilligungsbescheiden der Eingliederungshilfe zusammenhängt.
Überdies sind gemäß § 4 des Allgemeinen Zuständigkeitesgesetzes (AZG) den
Behörden der Bezirken zuzuordnen, für die die Bezirke die Aufgaben der
Sozialleistungsträger wahrnehmen
Darüberhinaus prüft der Senat, wie Erstattungsverfahren für zuvielgezahlte Zuschüsse
gemäß § 4 SodEG nach Abschluss der Zuschusszahlungen, die zunächst bis Ende
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September 2020 vorgesehen sind, fahrdienstbezogen zentral vorgenommen werden
können. Diese zentrale Stelle ist durch gesonderte Regelung festzulegen.
4. Hat Sen IAS vor der Beschlussfassung der Veränderung der Durchführungsverordnung für den SFD
am 30.3.2020 geprüft, ob die beschlossenen Veränderungen durch einen solchen massiven staatlichen
Eingriff in den Wettbewerb zugunsten einer relativ kleinen Anzahl von beteiligten Unternehmen
verhältnismäßig sind und eventuell anderen Fahrdiensten schaden? Wieso gibt Sen IAS die Line der
Ausgliederung von Fahrten, für die es andere rechtlich verbriefte Kostenträgerschaften gibt, auf, die von
ihrer Intention wesentlich zum Erhalt des SFD beitragen sollten und beigetragen haben? Bereitet Sen IAS
mit dieser Rochade das Ende des SFD in seiner bestehenden Form vor?
a) Gab es bei Sen IAS vor der Beschussfassung eine Reflexion der wettbewerblichen Lage und wenn ja,
wie ist sie dokumentiert? Wenn nein, warum gab es keine?
b) Ist der Prozess der Entscheidung inklusive der Vorarbeiten von der Entstehung bis zur
Beschlussfassung durch ein entsprechendes Monitoring nachvollziehbar und transparent – Termine,
involvierte Personen, Protokolle, Schriftverkehr etc.?
c) Zu welchen Lasten gehen die im SFD durchgeführten Arztfahrten oder die durch die Öffnung
vorgesehenen weiteren Beförderungen über den SFD?
d) Wie stark war der Generalunternehmer in die Vorbereitung der Veränderung der DVO für den SFD
eingebunden?
e) Verfolgt Sen IAS mit der Öffnung ggf. ein weitergehendes strategisches Ziel, um den SFD für die
Zukunft völlig neu zu strukturieren, z.B. eine Kompensation für die komplette Ausgliederung des TaxiKontos aus dem SFD und nutzt die Pandemie dazu als verdeckte Probephase?
f) Verliert durch eine solche Öffnung, selbst wenn sie nur vorübergehend sein soll, der Vertrag mit der
WBT nicht die mit der Ausschreibung der Leistungen manifestierte Rechtsgrundlage, weil mit der
Veränderung der DVO eine neue Aufgabenstellung definiert wird, die nicht mehr der ausgeschriebenen
Leistung entspricht? Wenn nein, warum nicht?
6. Hat Sen IAS erste Erkenntnisse darüber, in welchem Ausmaß die Vierte Veränderung der DVO für
den SFD zu Mehraufträgen beim SFD geführt hat. Verlangt die Sen IAS von ihrem Generalunternehmer
eine differenzierte Dokumentation dieser „Ausnahmefahrten“ und ist vorgesehen, die damit verbundene
Entlastung anderer Kostenträger zu Lasten des Landeshaushalts zu bewerten?
Zu 4. und 6.: Die Fragen werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine Änderung der Verordnung „über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes….“
zur Sicherstellung des besonderen Fahrdienstes hat der Senat nicht beschlossen.
Stattdessen wurde für die Sicherstellung des besonderen Fahrdienstes eine vertragliche
Lösung gewählt, deren konkrete Ausgestaltung von der Senatsverwaltung für Integration,
Arbeit und Soziales in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen derzeit erfolgt.
5. Seit wann ist dem vom Land Berlin beauftragtem Generalunternehmer für den SFD bekannt, dass
eine Pandemie auf das Land Berlin durch Covid 19 zukommt und sind in diesem Zusammenhang seitens
des Betreibers Vorschläge entwickelt worden, wie man das Vertrauen der SFD-Berechtigten in die Nutzung
des Fahrdienstes zum Beispiel für die Durchführung von Einkaufsfahrten erhalten oder pragmatisch
modifizieren kann?
a) Hinsichtlich der regelmäßigen Desinfektion der Fahrzeuge und Organisation eines bestmöglichen
Infektionsschutzes auf den Fahrzeugen, die über das Versenden von Informationsblättern an die
Fahrdienste hinausgeht?
b) des Schutzes des Personals und der Fahrgäste – Maskenbeschaffung, Abstandseinhaltung durch
Verzicht auf mögliche Einbindungen etc.
c) Verstärkung der Besetzung der Telefonzentrale
d) Initiierung einer Vertrauenskampagne usw.
Zu 5.: Der Betreiber des besonderen Fahrdienstes hat sich Mitte März an die
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Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gewandt und darauf hingewiesen,
dass der Sonderfahrdienst – wie viele andere Wirtschaftsbereiche auch – von den Folgen
der Pandemie erheblich betroffen ist. Bereits zu diesem Zeitpunkt stellte sich die Frage
nach vertrauensbildenden Maßnahmen für die Nutzung des Fahrdienstes durch die
Sonderfahrdienst-Berechtigten nicht, da diese weitgehend zur Risikogruppe für das
Coronavirus gehören und die Fahrtziele für Fahrten des Sonderfahrdienstes (SFD), wie
Veranstaltungsorte, Treffpunkte, Kultureinrichtungen, Sportstätten etc. fast vollständig
wegfielen bzw. wegfallen. Für den SFD blieben bzw. bleiben nur wenige Ziele oder
Fahrten, die der Betreiber vertragskonform ausführen durfte und weiterhin darf. Dies
führte im Übrigen auch zu erheblichem Rückgang der Fahrten (siehe Vorbemerkungen
zu e)).
Bei der Durchführung der stark rückläufigen Beförderungen sind die Mitarbeitenden des
SFD angehalten, die vorgeschriebenen Infektionsschutzmaßnahmen einzuhalten, wie z.
B. Einhaltung von Abstandsregeln, wo möglich oder Tragen von Masken, z. B. bei
Treppenhilfen etc.. Bei der Beschaffung von Masken wurde der Betreiber von der
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales unterstützt.
8. Hat Sen IAS einen Plan B für die Zeit nach der Pandemie, für den Fall, dass es nicht gelingt, die große
Mehrzahl der Leistungserbringer für die Sicherstellung der Mobilität der Behinderten zu erhalten,
insbesondere mit dem Blick auf die erforderlichen Transfers zu den WfbM und die
Tagesbetreuungseinrichtungen der großen Träger und Sozialdienstleiter in der Betreuung und
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.
Zu 8.: Der Senat hat zum Ziel, dass mit der Sicherstellung der Mobilität von Menschen
mit Behinderungen auch eine Erhaltung der Struktur der Fahrdienste verbunden ist. Dafür
dienen – neben vorhandener Soforthilfen von Bund und dem Land Berlin – auch die
Umsetzung des SodEG. Die Gesundheit der befördernden und zu befördernden
Personen bilden neben der Struktur der Fahrdienste daher ein Aspekt in der Abwägung,
ob und inwieweit Angebote der Eingliederungshilfe geschlossen bleiben müssen oder
öffnen können. In Umsetzung des SodEG geht der Senat davon aus, dass die große
Mehrzahl der Mobilitätsdienste im Rahmen der Eingliederungshilfe auch nach der
Öffnung der Angebote ihre Dienstleistung erbringen werden. Parallel dazu wird in
Gesprächen mit den Leistungserbringern die Lage beobachtet und etwaige erforderliche
weitere Maßnahmen erörtert.
Berlin, den 15. Mai 2020
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Bahnhöfe: Berlin bekommt drei noble U-Bahnhöfe Ende des Jahres wird die Verlängerung der U-Bahn-Linie U5 eröffnet., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berlin-bekommt-drei-noble-neue-u-bahnhoefe-li.83750

Normalerweise interessiert sich Jörg #Seegers nicht so sehr für ästhetische Fragen. Bei der #Verlängerung der #U-Bahn-Linie #U5 in Mitte ist er als #Technikchef für Ingenieurthemen zuständig. Doch wenn es um die Stationen entlang der #Neubaustrecke geht, ringt sich auch der Geologe ein Lob ab. „Das sind #noble Bahnhöfe geworden“, sagt Seegers. Entlang der neuen U 5 werden die Fahrgäste in einem ungewohnt edlen #Ambiente ein- und aussteigen.

Zum Gespräch hat der Geschäftsführer ins Internationale Handelszentrum geladen. In dem Hochhaus an der Friedrichstraße residiert die BVG Projekt GmbH, die den #Lückenschluss zwischen Alexanderplatz und Brandenburger Tor betreut – das größte Verkehrsprojekt in der östlichen Innenstadt. Wegen der Pandemie ist die Baustelle für Außenstehende tabu. „Bislang gab es bei uns keinen einzigen Coronafall, und das soll auch so bleiben“, sagt Seegers.

Um Ansteckungen zu verhindern, sollen die Bauleute unter sich bleiben. Die Sanitärräume in den drei neuen U-Bahnhöfen wurden fertig gestellt und geöffnet, damit auch während der Arbeit immer wieder Händewaschen möglich ist. Viele Bauarbeiter kommen aus Polen, sie leben im Hotel und waren schon lange nicht mehr in ihrer Heimat. „Sie wollen jetzt fertig …

Straßenbahn: Im Zuge der Wissenschaft Das Land Berlin und die BVG treiben den Ausbau ihres Straßenbahnnetzes voran., aus BVG

Das Land Berlin und die BVG treiben den Ausbau ihres #Straßenbahnnetzes voran. Am heutigen Montag gaben Berlins Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Regine #Günther, BVG-Vorstand Betrieb Dr. Rolf #Erfurt und Treptow-Köpenicks Bezirksbürgermeister Oliver #Igel gemeinsam den #Startschuss für den Bau des neuen #Streckenabschnitts zwischen #Karl-Ziegler-Straße und #Sterndamm. Die rund 2,7 Kilometer lange Strecke wird größtenteils auf Rasengleisen angelegt und soll ab dem zweiten Halbjahr 2021 den wachsenden Wissenschaftsstandort #Adlershof mit dem Verkehrsknotenpunkt #Schöneweide verbinden.

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „In den vergangenen drei Jahren ist es uns gemeinsam mit der BVG gelungen, den Planungsprozess so zu beschleunigen, dass wir heute mit dem Bauen beginnen können. Das ist ein wichtiger Meilenstein, um den Wissenschaftsstandort Adlershof mit dem Verkehrsknotenpunkt Schöneweide zu verbinden. Berlins Straßenbahnen werden zukünftig ein immer wichtigerer Teil der Mobilitätswende.“

Dr. Rolf Erfurt, Vorstand Betrieb BVG: „Der Wissenschaftsstandort Adlershof ist nicht nur einer der führenden Technologieparks in Europa, sondern entwickelt sich auch zu einer der spannendsten Wohnadressen. Mit der neuen Strecke sorgen wir rechtzeitig dafür, dass der wachsende Standort mobil ist. Selbstverständlich profitieren dann auch alle bisherigen Anwohner von der umweltfreundlichen Verbindung.“

Oliver Igel, Bezirksbürgermeister Treptow-Köpenick: „Der heutige Spatenstich ist ein wichtiger Schritt zur Steigerung der Lebensqualität, insbesondere in den Ortsteilen Adlershof und Johannisthal. Mit dieser bedeutenden Infrastrukturmaßnahme im Bezirk Treptow-Köpenick werden für die wachsenden Wohnquartiere sowie für die Gewerbestandorte der Wissenschaftsstadt Adlershof neue und wichtige Verkehrswege erschlossen.“

Die neue Strecke verlängert die Linien #M17, #61 und #63 von ihrer bisherigen Endhaltestelle in der Karl-Ziegler-Straße in Adlershof über den Groß-Berliner Damm zum Sterndamm am S- und U-Bahnhof Schöneweide. Fünf neue barrierefreie #Haltestellenpaare mit Blindenleitsystem, #DAISY-Anzeigern und Wetterschutz werden entlang der Trasse entstehen, für die 2.700 Meter Gleise verlegt werden. Die Kosten für den Bau der neuen Strecke belaufen sich auf rund 40 Millionen Euro. Bis zu 12.700 Fahrgäste werden täglich auf dem neuen Teilstück erwartet, weshalb die #Straßenbahnen in der Hauptverkehrszeit im 5-Minuten-Takt verkehren werden.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Parkeisenbahn: Berliner Parkeisenbahn fährt wieder In der Wuhlheide geht ́s endlich wieder rund., aus Parkeisenbahn

Am vergangenen Sonnabend konnte Berlins kleinste, von Kindern betriebene
Eisenbahn, in ihre 64. Fahrsaison starten.
Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus wird bis auf
Weiteres ein eingeschränkter #Fahrbetrieb mit Einstieg ausschließlich am
#Hauptbahnhof der #Parkeisenbahn (Haupteingang #FEZ / Straße An der #Wuhlheide)
angeboten.
Die Züge fahren Sonnabends von 10.30 Uhr bis 18.00 Uhr sowie Sonn- und
Feiertags von 10.30 Uhr bis 17.00 Uhr im 30-Minuten-Takt.
Für die Mitfahrt gilt für Personen ab 6 Jahren eine #Maskenpflicht.
Die Fahrkarten für die halbstündigen Rundfahrten werden ausschließlich am
Schalter im Hauptbahnhof der Parkeisenbahn verkauft und kosten für eine
Fahrt 4 Euro, Kinder zahlen 2,50 Euro.
Mehr Informationen: www.parkeisenbahn.de und
www.facebook.com/parkeisenbahn.de

Ansprechpartner Parkeisenbahn
Sandy #Weese
#BPE Berliner Parkeisenbahn gGmbH
An der Wuhlheide 189
12459 Berlin

Bahnhöfe: Auf dem früheren Bahngelände ist eine kleine Naturoase entstanden, aus Berliner Woche

https://www.berliner-woche.de/johannisthal/c-soziales/auf-dem-frueheren-bahngelaende-ist-eine-kleine-naturoase-entstanden_a267925

Eine „#Gleislinse“ gibt es hier nicht mehr, obwohl der Name „Gleislinse“ sogar am Zugang zum neuen Park an der #Wagner-Regeny-Straße steht. Wir haben dem #Landschaftspark einen Besuch abgestattet.

Namenspatron ist die Bauform des früheren #Betriebs- und #Rangierbahnhofs #Schöneweide. Der war noch bis 1998 in Betrieb, wurde dann von der Deutschen Bahn still gelegt. Seit ein paar Jahren wird der über 100 Jahre von der Bahn genutzte Standort zum Gewerbegebiet. Rund 33 Millionen Euro geben Bahn und Land Berlin gemeinsam dafür aus. Etwa 33 Hektar stehen für Ansiedlungen zur Verfügung, auf 3,2 Hektar entstand parallel zu den Gleisen die öffentliche Grünanlage, die jetzt durch den Bezirk Treptow-Köpenick verwaltet wird.

Die #Gartenarchitekten haben sich Einiges einfallen lassen, um an die #Bahngeschichte des Standorts zu erinnern. An vielen Stellen sieht man Stapel von #Eisenbahnschwellen. Am künftigen Stadtplatz an der #Fußgängerbrücke zum #S-Bahnhof Betriebsbahnhof Schöneweide wurden sogar Schwellen und #Schienen neu verlegt und eine #Weiche eingebaut. Stellen lässt sie sich jedoch nicht, damit es keine Verletzungen durch sich bewegende Metallteile gibt, wurde die Mechanik verschweißt. Für ein Foto als Bahnwärter reicht die Anlage aber aus. An mehreren Stellen im Gelände gibt es Sitzgruppen, die mit ihren …

Ein #busfriedhof für ehemalige #bvg #doppeldeckerbus se in Ruhleben.

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Straßenverkehr: „EINE DRASTISCHE VERBESSERUNG“ Neue Deges-Pläne zum Umbau des AD Funkturm stoßen auf breite Zustimmung, aus Berliner Woche

https://www.berliner-woche.de/charlottenburg/c-verkehr/neue-deges-plaene-zum-umbau-des-ad-funkturm-stossen-auf-breite-zustimmung_a267943

Der #Bürgerprotest hat etwas bewirkt, die #Deges hat eine Alternative zur bisherigen Vorzugsvariante für den #Umbau des maroden #Autobahndreiecks #Funkturm entwickelt. Sie wurde einerseits wohlwollend, andererseits kritisch zur Kenntnis genommen. Die Berliner Woche hat die Stimmen zur „Variante 4 d“, zur „Variante für die Stadt“, eingesammelt.

Oliver Schruoffeneger, bündnisgrüner Baustadtrat im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, sagte in der Anhörung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen des Abgeordnetenhauses am 13. Mai: „Wir begrüßen grundsätzlich die neue Variante. Die Deges hat damit auf die deutlichen Beschwerden aus der Anwohnerschaft und des Bezirksamtes reagiert. Die neue Variante 4 d stellt für uns die Basis für eine akzeptable Lösung dar. Neben einer Reduzierung der Belastungen für die Wohnsiedlungen gegenüber der ursprünglichen Planung bietet sich nun auch die Möglichkeit, sinnvolle Verbindungen für Fußgänger und Radfahrer auf den anliegenden Stadtstraßen zu schaffen.“ Schruoffeneger machte aber auch klar, dass es noch einige Fragen zu klären seien. Entsprechende Verbesserungsvorschläge und Forderungen habe man bereits der …

Bahnindustrie: Berufsausbildung Lokführer-Ausbildung ab 18. Mai in Neuenhagen, aus MOZ

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1803036/

Geschäftsführer Dirk #Vogel ist glücklich über sein neues Büro in #Neuenhagen. Strausberg wäre ihm zu weit weg von Berlin gewesen, sagt er. Die Teilnehmer seiner Ausbildungskurse sollen gut zum Schulungsort kommen.
Im Februar eröffnete die #dispo-Tf Holding in der Hauptstraße mit dazugehörigem Fuhrpark, welchen Lebensgefährtin Anika Ziegler neben dem gemeinsamen Kind betreut.

Vogels Unternehmensgruppe beschäftigt deutschlandweit 500 Mitarbeiter in den Bereichen Personalentwicklung, Marketing und Gastronomie. Der gebürtige Berliner bildet deutschlandweit #Lokführer aus und betreibt eigene Fahrschulen mit Shuttleservice und Autovermietung, damit seine Triebwagenmeister später mit Equipment umher fahren können. Nun ist Neuenhagen Firmensitz seiner Management- und Verwaltungsgesellschaft geworden. Die Gemeinde habe die Anmietung von Schulungsräumen für die bundesweit 22. #Eisenbahnschule im Bürgerhaus unterstützt, sagt der 37-Jährige.

Dirk Vogel ist 2019 hierher gezogen und pendelt zwischen einem zweiten Standort in Berlin-Marzahn und seiner neuen Heimat. Als gelernter Koch sammelte Vogel noch bis 2013 mit 4-Sterne-Küche Erfahrungen, stieg dann mit einem geringen Startkapital von 15 000 Euro aufs #Eisenbahnverkehrswesen um. Der ideenreiche Arbeitgeber gründete eigene Firmen und erzielte im Jahr 2019 einen Unternehmensgewinn von …

U-Bahn Berlin: U6-Sanierung verschoben – Verkehrschaos in Tegel bleibt aus, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/reinickendorf/article229124126/U6-Sanierung-verschoben-Verkehrschaos-in-Tegel-bleibt-aus.html

Die #Sanierung der Linie #U6 wäre mit den Bauarbeiten an der #S-Bahnlinie 25 kollidiert. Die BVG fand eine Lösung, um ein Verkehrschaos zu vermeiden.

Alle Menschen, die in #Tegel wohnen oder arbeiten, können aufatmen: Wie die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mitteilten, konnte die Sanierung der Strecke der U-Bahnlinie 6 verschoben werden. Ein Verkehrschaos bleibt somit sehr wahrscheinlich aus.

Oft wurde berichtet, dass die Sanierung der Strecke der U6 zwischen den Haltestellen Alt-Tegel und Kurt-Schumacher-Platz sowie die Sanierung der Strecke der #S25 zwischen den Bahnhöfen Schönholz und Hennigsdorf gleichzeitig stattfinden. Wenn alles schlecht gelaufen wäre, wäre die Instandsetzung der #A111 auch noch hinzugekommen. „Nach langem Hin und Her haben wir es geschafft, den Starttermin der U6 zu verschieben“, sagt Petra Nelken, Pressesprecherin der BVG.

Statt im Frühjahr 2021, soll es nun im November 2021 losgehen, die Arbeiten an der S25 sollen vorher abgeschlossen sein. „Wenn alles normal verläuft und wir keinen sechswöchigen Dauerregen bekommen, kollidieren …