Bahnhöfe + S-Bahn: WLAN am S-Bahnhof, aus Senat

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Die #S-Bahn Berlin GmbH steht zu 100 % im Eigentum der DB Regio, die wiederum
Teil der Deutschen Bahn ist. Daher wurde die Deutsche Bahn um Stellungnahme
gebeten. Die Antworten der Deutschen Bahn AG finden Sie nachfolgend wiedergegeben:
1. An welchen S-Bahnhöfen wird aktuell durch die S-Bahn WLAN zur Verfügung gestellt?
Zu 1:
„An folgenden #S-Bahnhöfen wird #WLAN zur Verfügung gestellt: #Ostbahnhof, #Gesundbrunnen,
#Spandau, #Hauptbahnhof, #Friedrichstraße, #Alexanderplatz, #Potsdamer
Platz, #Südkreuz.“
2. Ist ein Ausbau des Zugangs zu einem öffentlichen und kostenfreien WLAN an S-Bahnhöfen vorgesehen?
Zu 2:
„Wir (die Deutsche Bahn AG) sind bestrebt, das WLAN Angebot in unseren Bahnhöfen
weiter auszubauen.“
3. Strebt die S-Bahn den Ausbau eines #streckennetzdeckenden WLANs an? Wenn nein, warum
nicht?
Zu 3:
„Technologisch erfolgt eine streckenbezogene WLAN-Ausleuchtung über die Ausrüstung
der S-Bahn-Fahrzeuge.“
„Mit entsprechender Fahrzeugtechnik (#Multiprovidertechnik) und über die Außenantenne
am Fahrzeug kann die Internetverbindung über das Mobilfunknetz der Provider
hergestellt werden.
Die neuen S-Bahn-Züge der Baureihen #483 und #484, welche schrittweise ab 2021 im
Teilnetz Ring/Südost (Linien S47, S46, S8 und S41/S42) zum Einsatz kommen und
die Fahrzeuge der Altbaureihen #480 und #485 ersetzen, werden für die Ausrüstung
mit WLAN vorbereitet. Hierfür werden die Fahrzeuge mit Antennen und Verkabelung
vorgerüstet. Des Weiteren beinhaltet die #Vorrüstung das Freihalten von Einbauraum
für die spätere Nachrüstung der übrigen #Systemkomponenten.
Für die Bestandsfahrzeuge der Baureihe 481/482 ist aufgrund des hierfür erforderlichen
technischen und somit finanziellen Aufwandes und unter Berücksichtigung der
noch verbleibenden Lebensdauer der Fahrzeuge keine Nachrüstung von WLAN vorgesehen.
Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der guten #Netzabdeckung
für die Streckenabschnitte der S-Bahn weitestgehend guter Mobilfunkempfang
gegeben ist. Auch die frühere Ausnahme im #S-Bahn-Nord-Süd-Tunnel konnte durch
zwischenzeitlich erfolgte technische Ausbaumaßnahmen seitens der #Mobilfunkanbieter
beseitigt werden, sodass auch im Tunnel #Mobilfunkempfang besteht.“
Berlin, 23. Januar 2020
Der Regierende Bürgermeister
In Vertretung
Christian Gaebler
Chef der Senatskanzlei

Flughäfen: Im Tarifstreit an den Flughäfen ist keine Einigung in Sicht Bodenverkehrsdienste legen Angebot vor: 225 Euro mehr pro Monat nach drei Jahren. , aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/im-tarifstreit-an-den-flughaefen-ist-keine-einigung-in-sicht-li.5771

So viel steht fest: Während der Winterferien Anfang Februar soll es keine #Arbeitsniederlegungen geben. Die #Verdi-Gewerkschafter wollen den Berlinern und Brandenburger n nicht die Urlaubsreise vermiesen. Doch es könnte sein, dass sie Mitte Februar über Maßnahmen dieser Art beraten werden. Denn im Streit um höhere #Löhne für die mehr als 2 000 Beschäftigten der #Bodenverkehrsdienste in #Tegel und #Schönefeld ist bislang keine Einigung in Sicht. „Es ist erforderlich, dass sich die Arbeitgeber kompromissbereit zeigen, sonst droht auf den Berliner #Flughäfen ein eigentlich vermeidbarer Konflikt“, warnte Enrico Rümker, der Verdi-Verhandlungsführer.

Es geht um Menschen, die wichtig sind, damit die Flughäfen funktionieren – was auch für den #BER in Schönefeld gelten wird. Zu den Aufgaben der Bodenverkehrsdienste gehört es zum Beispiel, Passagiere #einzuchecken, #Gepäck zu verladen, #Vorfeldbusse zu fahren und Flugzeuge #einzuwinken. Derzeit halten drei Unternehmen Lizenzen der Flughafengesellschaft #FBB: #Wisag, #Aeroground und #Swissport. Weil der Luftverkehr in Berlin zugenommen hat, müssen die Beschäftigten immer mehr und härter arbeiten, …

Seilbahnen in Berlin: Professor sieht Potenzial für 60 Orte, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article228260309/Seilbahnen-in-Berlin-Professor-sieht-Potenzial-fuer-60-Orte.html

Pankow sucht eine Lösung für die Anbindung von Wohnungen. Heiner Monheim nennt #Seilbahnen „sehr relevant“. Der Senat das aber lehnt ab.

Er ist es gewohnt, dass man Seilbahnen als unsinnige Spielerei darstellt. Trotzdem sieht Professor Heiner Monheim Gondeln, die in Amerika, Afrika und Asien Menschen über topographische Hindernisse schweben lassen, als #Verkehrsmittel der Zukunft an. Bei einem Fachvortrag auf Einladung des Bezirksamts Pankow hat der Planer nun erklärt, wie die „urbane #Seilbahn“ Berliner Kieze verbinden kann. Vor allem bei der Planung von neuen Siedlungsgebieten, wie sie in Pankow an etlichen Stellen entstehen sollen, seien Seilbahnen „sehr relevant“, wie Monheim betont – als Mittel, um #Lücken im #Schienennetz zu schließen. Bis zu 60 solcher Verknüpfungsgebiete in Berlin hält der Experte wie möglich. Diese Botschaft stößt in Pankow, wo man 25.000 neue Wohnungen plant, auf viel Gegenliebe.

Pankow will zur treibenden Kraft für #Verkehrsplanung werden
Denn auch Bezirksbürgermeister Sören #Benn (Linke) sieht Seilbahnen nicht als Spielerei, sondern als Teil einer ernsthaften Lösung. Der Vortrag macht deutlich: Er und die anderen Entscheidungsträger sind zwar nicht zuständig für die Verkehrsplanung. Sie sind aber entschlossen, neue Impulse zu setzen. Auslöser der Anfrage zur Beratung durch Heiner Monheim zu Seilbahnsystemen in Pankow seien Sorgen bei der Planung der großen …

Bus + Radverkehr: Wie Warnsysteme Busunfälle verhindern sollen Die Suche nach der Verkehrssicherheit, aus Der Tagesspiegel

https://m.tagesspiegel.de/berlin/wie-warnsysteme-busunfaelle-verhindern-sollen-die-suche-nach-der-verkehrssicherheit/25475146.html

Verkehrsbetriebe erproben #Warnsysteme, um #Busunfälle zu verhindern – nicht nur in Berlin, wo es jüngst zu einem tödlichen Zusammenstoß kam.

Für die Passagiere gehören Linienbusse zu den sichersten Verkehrsmitteln, und schwere Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern sind ebenfalls relativ selten. Aber die Frage, wie man die Busse möglichst sicher durch den chaotischen Stadtverkehr bewegt, beschäftigt viele deutsche Verkehrsunternehmen – nicht erst seit letzter Woche, aber seit dem tödlichen Zusammenstoß eines abbiegenden BVG-Busses mit einer #Rennradfahrerin ganz besonders. Die Versuche und Erkenntnisse sind höchst unterschiedlich, wie ein Blick in andere Städte zeigt.

So erwarten die Bremer Verkehrsbetriebe in den nächsten Wochen 43 Busse von Mercedes mit genau den #Abbiegeassistenten, die die BVG wegen angeblich zu vieler Fehlalarme ablehnt. „Das werden die ersten sein mit dieser Ausstattung – und aller Voraussicht nach nicht die letzten“, sagt Jens-Christian Meier, Sprecher der Bremer Verkehrsbetriebe.

Das Mercedes-System „Sideguard Assist“ für etwa 1700 Euro pro Bus …

Flughafengesellschaft sucht 20.000 Freiwillige für BER-Probebetrieb Jetzt anmelden: ber-testen.de, aus Berliner Flughäfen

Die Anmeldung für den #Probebetrieb am #BER ist ab sofort möglich. Insgesamt werden rund 20.000 #Freiwillige gesucht, die den BER bereits vor seiner Eröffnung #testen und alle Prozesse auf die Probe stellen. Die Anmeldung erfolgt über die Webseite #ber-testen.de. Die Interessierten geben ihre persönlichen Daten an und können aus allen verfügbaren Terminen wählen. Der erste #Probebetriebstag ist eine #Bahnhofsevakuierung am 29. April. Die weiteren Tests finden ab dem 23. Juni statt und enden am 15. Oktober.

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Der Probebetrieb ist ein international etablierter Standard, der uns helfen wird, den BER so reibungsarm wie möglich zu eröffnen. Alle wesentlichen Nutzer werden zusammen mit den Komparsen die Flughafensysteme und Kernprozesse erproben. Wir freuen uns, wenn viele Berliner und Brandenburger bei der Generalprobe dabei sind, uns helfen, noch Verbesserungen vornehmen zu können und ihren Flughafen schon vor der Eröffnung kennen lernen.“

Jeder Interessierte hat die Möglichkeit sich für zwei Termine zu registrieren. Falls gewünschte Termine ausgebucht sind, besteht die Möglichkeit, sich auf einer Warteliste vormerken zu lassen. Sobald Plätze frei werden, erhalten die Registrierten eine E-Mail und können nachrücken.

Typischer Ablauf des Probebetriebs

Die Anreise der Komparsen erfolgt bis 9:30 Uhr mit dem Auto oder mit einem Bus ab dem Flughafen Schönefeld. Der Bahnhof unter dem Terminal ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Betrieb. Ein VBB-Ticket im Tarifbereich ABC erhalten die Komparsen bei Bedarf mit der Anmeldebestätigung. Ab 9:30 Uhr erfolgt die Registrierung der Teilnehmenden, die ihre Anmeldebestätigung und ihren Ausweis vorzeigen müssen.

Ab 10:30 Uhr erfolgt die Einweisung in den Probebetrieb. Die Komparsen proben in der Regel ein spezifisches Abflug- oder Ankunftsszenario. Je nach Vorgabe des Szenarios nehmen sich die Komparsen außerdem die benötigten Gepäckstücke von den Kofferbändern.

Ab 11:30 Uhr startet der Probebetrieb mit einem Abflug, dazu müssen die Komparsen etwa zum Check-in-Counter, Gepäck aufgeben und die Sicherheitskontrolle durchlaufen. Vom Abfluggate geht es statt in ein Flugzeug in einen Bus, der die Komparsen zur Ankunft bringt.

Weitere mögliche Tests sind zum Beispiel das Umsteigen oder die Evakuierung des Terminals. Zum Abschluss gegen 15:30 Uhr geben die Komparsen ihr Feedback zum Tag ab. Notfallübungen und Massenprobetermine sind bei der Anmeldung besonders gekennzeichnet und können von dem typischen Ablauf abweichen.

Jetzt anmelden:

Auf die Plätze, fertig, Test!

> ber-testen.de

Hintergrund zum Probebetrieb

Der Probebetrieb am BER sorgt für einen möglichst reibungsarmen Start des BER zur Eröffnung am 31. Oktober 2020 und ist ein wichtiger Bestandteil des sogenannten ORAT-Programms. ORAT steht für „Operational Readiness und Airport Transfer“. Das Programm ist ein international etablierter Standard bei der Inbetriebnahme von Flughäfen und ist bei der FBB bereits im Oktober 2018, also zwei Jahre vor der Inbetriebnahme, gestartet. Mit dem ORAT-Programm wird aus einem Gebäude ein funktionierender Flughafen. Die Mitarbeitenden der Flughafengesellschaft und allen Dienstleistern und Partnern, zum Beispiel der Bundespolizei und der Sicherheitsdienstleister, der Airlines und Bodenverkehrsdienste, aber auch die Mieter der Shops und Gastronomieeinheiten, müssen sich zum Start des Flugbetriebs mit den örtlichen Gegebenheiten auskennen und alle Systeme verstehen und bedienen können.

Bereits seit Januar durchlaufen alle Mitarbeitenden deshalb eine Topographie-Schulung, in der die Grundlagen zu den neuen Arbeitsplätzen wie Anfahrtswege, Zugänge, Aufbau Terminal und Vorfeld vermittelt werden. Der Probebetrieb wird sich, als Test unter nahezu echten Bedingungen, ab April in drei aufeinander aufbauenden Phasen anschließen: ORAT Basis, ORAT Integration und ORAT Final.

In der Phase ORAT Basis (30.04.2020 – 18.06.2020) werden die operativen Nutzer nach ihren erfolgten Schulungen erneut eingebunden, um Prozess- und Systemschulungen zu erhalten und am Probebetrieb teilzunehmen. Die Mitarbeitenden nutzen die neue Infrastruktur, Systeme und Prozesse zur praktischen Übung noch vor der Einbindung von Komparsen.

Während ORAT Integration (23.06.2020 – 20.08.2020) wird die Komplexität gesteigert und die Komparsen werden als Fluggäste die Prozesse am Flughafen mit durchlaufen. In den Schulungen und im Probebetrieb werden zusätzlich Spezialprozesse, Sonderverfahren, Systemausfälle und Notfälle geprobt. Darüber hinaus wird ab dieser Phase der Sicherheitsbereich des Flughafens simuliert und Terminal 2 in den Probebetrieb integriert.

Die abschließende Phase ORAT Final (25.08.2020 – 15.10.2020) wiederholt wesentliche und erneut zu erprobende Inhalte aus ORAT Basis und ORAT Integration. Der Flughafen Sicherheitsbereich ist ab ORAT Final aktiviert. Die Komparsen werden an insgesamt 30 Probebetriebstagen eingesetzt. Ab 23. Juni finden die Test immer dienstags und donnerstags mit jeweils 600 Freiwilligen statt. Hinzu kommt am 29. April eine Bahnhofsevakuierung mit 800 Teilnehmern. Ab März werden zusätzlich vier Samstage zur Buchung freigegeben. Für diese Tage werden jeweils 1000 Teilnehmer gesucht.

Impressum

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
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zu Fuß mobil: Falschparker-Petition „Knolle statt Knöllchen“ führt endlich zu höheren Bußgeldern, aus Fuss eV

Breites Verbändebündnis beendet Online-Petition erfolgreich. Bußgelder
für #Falschparker sollen mit der #StVO-Novelle angehoben werden. Zum
Schutz von Radfahrern und Fußgängern muss jedoch nachgebessert werden.

Mit der Reform der #Straßenverkehrsordnung (StVO), die
am Mittwoch im Verkehrsausschuss beraten wird, sollen die Bußgelder für
Falschparker angehoben werden. Wer auf #Geh- oder #Radwegen parkt, zahlt
künftig 55 statt bislang 20 Euro. Das ist ein Erfolg der im Mai 2019
gestarteten Initiative „#Knolle statt #Knöllchen“. Ein breites Bündnis aus
Verbänden und Organisationen hatte ein Bußgeld von 100 Euro für
Falschparker und einen Punkt in Flensburg gefordert. 33.000
Unterschriften wurden Ende Juni an Bundesverkehrsminister Andreas
Scheuer übergeben. Anfang Juli kündigte dieser an, das Bußgeld auf „bis
zu 100 Euro“ anzuheben. Inzwischen sind mehr als 38.000 Unterschriften
für die Forderung der Verbände nach angemessenen Bußgeldern
zusammengekommen.

Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende: „Falschparken wird schon viel
zu lange als Kavaliersdelikt behandelt, dabei kann es Radfahrer und
Fußgänger das Leben kosten. Es ist höchste Zeit, dass sich das ändert.
Mit Tausenden von Unterschriften im Rücken haben wir ein klares Zeichen
gesetzt und bewirkt, dass die Bußgelder endlich deutlich korrigiert
werden. Aber es ist noch Luft nach oben.“

Künftig sollen nur die Falschparker 100 Euro zahlen, die ihr Auto auf
einem Schutzstreifen abstellen und dadurch einen Unfall verursachen.
Kommt es nicht zu einem Unfall, werden für das Parken auf Radwegen bei
Behinderung von Radfahrern 70 Euro fällig. Das Halten in zweiter Reihe
soll in Zukunft mit 80 Euro geahndet werden – wenn dadurch Radfahrer
gefährdet werden. Vom Parken auf Bus- und Tramspuren, Ladestationen,
Carsharing- und Behindertenparkplätzen ist hingegen ebenso wenig die
Rede wie von Feuerwehreinfahrten oder Kreuzungen.

Heinrich Strößenreuther, Geschäftsführer der Initiative Clevere Städte:
„2014 haben wir die Kampagne für höhere Bußgelder angeschoben, um der
Verkehrswende ihre Flächen freizuhalten. Statt 100 Euro sind es 55 Euro
– mehr war mit dieser Regierung nicht drin. Richtige Knollen für
Falschparker stehen noch aus, auch wenn es nie wieder Knöllchen geben wird.“

Ein einheitliches Bußgeld in abschreckender Höhe würde dabei helfen, das
Verkehrschaos in den Städten einzudämmen und die Sicherheit für
Fußgänger und Radfahrer und die Chancen für die Verkehrswende deutlich
zu verbessern, so die Verbände.

Rückenwind erhält das Verbändebündnis aus der breiten Bevölkerung: Wie
eine aktuelle Forsa-Umfrage zeigt, halten zwei Drittel der Befragten
höhere Bußgelder für wirkungsvoll, 64 Prozent finden eine strengere
Punktevergabe sinnvoll.

Roland Stimpel, Vorstand des FUSS e.V.: „Fußgänger und Autofahrer können
sich durch falsch geparkte Autos nicht rechtzeitig sehen, das Überqueren
der Straße wird so gerade für Kinder und ältere Menschen
lebensgefährlich. Besonders rücksichtslos und gefährlich ist das
Falschparken an Zebrastreifen und Ampel-Übergängen. Dass Falschparken
endlich teurer wird ist ein wichtiges Signal. Aber notorische
Falschparker, die gut verdienen, schreckt erst ein Punkt in Flensburg
richtig ab.“

Das Verbändebündnis für eine Anhebung der Bußgelder für Falschparker
besteht aus dem Verkehrsclub Deutschland (VCD), der Initiative Clevere
Städte, dem FUSS e.V., dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein
Berlin (ABSV), dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), dem
Bundesverband Carsharing (BCS), dem Bundesverband Selbsthilfe
Körperbehinderter (BSK), Changing Cities, dem Deutschen Blinden- und
Sehbehindertenverband (DBSV), der Deutschen Umwelthilfe (DUH), dem
Verbund Service und Fahrrad (VSF) sowie dem Zweirad-Industrie-Verband
(ZIV).

*****
Pressekontakte:
Roland Stimpel,FUSS e.V., Vorstand, roland.stimpel@fuss-ev.de Telefon:
0163 – 1833 508

BVG + Straßenverkehr: Neuer Abschleppfuhrpark der BVG, aus Senat

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Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen, und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von
dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde
der Beantwortung zugrunde gelegt.
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Vorab:
In einer Meldung vom 16.10.2019 (https://www.tagesspiegel.de/berlin/kampf-gegen-falschparker-inberlin-
bvg-kauft-extragrosse-abschleppwagen/25121296.html) wird in Bezug auf die Anschaffung eigener
Abschleppwagen ein Sprecher der BVG folgendermaßen zitiert: „Um schnell mit den Schleppfahrzeugen
zu starten, haben wir je eine Ausschreibung für zwei große und sechs kleine Schleppfahrzeuge
veröffentlicht“ […] „Damit wir aber möglichst schnell mit der Arbeit beginnen können, haben wir
uns fürs Erste auf dem #Gebrauchtwagenmarkt bedient“.
1. Wie viele Fahrzeuge wurden auf dem Gebrauchtwagenmarkt erworben?
Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass bisher sieben Fahrzeuge gekauft wurden.
2. Was für Fahrzeuge wurden erworben?
Zu 2.: Es wurden fünf #Abschleppfahrzeuge mit #Kran für Fahrzeuge bis 3,5t und zwei
„große“ Abschleppfahrzeuge für Fahrzeuge über 3,5t Gesamtmasse auf dem Gebrauchtwagenmarkt
gekauft.
3. Auf welche Gesamtsumme beläuft sich die Anschaffung inkl. aller dadurch entstandenen Kosten?
Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass die Fahrzeuge insgesamt 659,7 T € gekostet haben.
– 2 –
4. Auf welche Gesamtsumme wird sich voraussichtlich die Anschaffung der ausgeschriebenen Neufahrzeuge
belaufen?
Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass die beiden „großen“ #Neufahrzeuge zusammen knapp
1 Mio. € kosten werden.
5. Warum wurde nicht ausschließlich auf Gebrauchtfahrzeuge gesetzt, bzw. sind die Gebrauchtfahrzeuge
nur für den Übergang gedacht und sollen diese zu einem späteren Zeitpunkt durch die Neufahrzeuge
ersetzt werden?
Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass der Gebrauchtwagenmarkt sehr angespannt ist und
das Alter der verfügbaren Fahrzeuge teilweise sehr hoch ist. Die BVG wird die auf
dem Gebrauchtwagenmarkt erworbenen Fahrzeuge solange nutzen, wie der Aufwand
in Instandhaltung und Wartung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll
ist. Bei Bedarf werden diese dann durch weitere Neufahrzeuge ersetzt.
6. Welche #Fahrzeugspezifikation sollen die Neufahrzeuge erfüllen?
Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass die Neufahrzeuge für das Abschleppen von Fahrzeugen
über 3,5t Gesamtmasse geeignet sind und nach dem aktuellen technischen
Standard ausgerüstet werden (z.B. die zur Zeit der Zulassung geltende EURO Norm,
Abbiegeassistent usw.) Dies gilt natürlich auch für die bei Bedarf zu beschaffenden
Fahrzeuge zum Abschleppen bis zu 3,5t.
7. Welche #Antriebsart werden diese Neufahrzeuge haben?
Zu 7.: Da es nach erfolgter Recherche der BVG keine geeigneten Neufahrzeuge/
gebrauchte Fahrzeuge mit Elektroantrieb gibt, sind diese Fahrzeuge mit einem
Dieselmotor, entsprechend der zur Zeit der Zulassung geltenden EURO Norm, ausgestattet.
8. Über wie viele eigene Abschleppfahrzeuge verfügte die BVG bis zur Anschaffung der o.g. Gebrauchtfahrzeuge?
Zu 8.: Für das Schleppen von eigenen liegengebliebenen oder betriebsunfähigen
Bussen zum Betriebshof (#Nothilfe) und dem BVG-internen Pkw-Fahrzeugtransport
stehen der BVG drei Unimog und ein Sprinter zur Verfügung.
9. Wie viele Abschleppfahrzeuge sollen insgesamt bis Ende 2020 im Bestand der BVG sein?
Zu 9.: Die BVG teilt mit, dass sie nach aktuellem Stand im Jahr 2020 mit zehn Fahrzeugen
arbeiten werden. Die zukünftige Fahrzeugzahl hängt in den Folgejahren von
der zu erwartenden Anzahl der Abschleppaufträge ab.
10. Wohin werden die künftig von der BVG abgeschleppten Fahrzeuge verbracht?
Zu 10.: Falschparker werden auf einen freien, möglichst in der Nähe befindlichen
Parkplatz umgesetzt.
11. Wo ist die neu geschaffene Gebührenordnung mit den Festlegungen der Kosten für das Abschleppen
von „Falschparkern“ öffentlich einsehbar?
– 3 –
Zu 11.: Die Verordnung (nebst Anlage) kann im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 34
vom 07.12.2019 des Landes Berlin https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetzeund-
verordnungen/ eingesehen werden.
Berlin, den 22. Januar 2020
In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………….
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

Straßenverkehr + Regionalverkehr + Bus: Ortsumfahrung Ahrensfelde: Wie geht es nach der Einigung zwischen Berlin und Brandenburg weiter? (II), aus Senat

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Frage 1:
Wie weit ist die Aktualisierung der #Planungsunterlagen für die #Ortsumfahrung #Ahrensfelde?
Frage 2:
Unter welchen Gesichtspunkten werden die Eckpunkte aktualisiert?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Momentan werden die #Planfeststellungsunterlagen auf Basis der neuen Kartierung von
Flora und Fauna (Durchführung 2018/2019) sowie des neuen Regelwerkes (Richtlinien)
aktualisiert.
Frage 3:
Welche #Verkehrsprognosen werden zugrunde gelegt?
Antwort zu 3:
Die im Jahr 2011 ausgelegten Planfeststellungsunterlagen basieren auf der Projektprognose
2025. Eine Aktualisierung der Projektprognose erfolgt nach Einführung der Verkehrsprognose
2030 des Landes Brandenburg.
2
Frage 4:
Welche Änderungen an Gesetzes- und Vorschriftenwerken werden berücksichtigt?
Antwort zu 4:
Folgende neue Vorschriften werden bei der Aktualisierung berücksichtigt:
– Bundesnaturschutzgesetz (#BNatSchG) i.V.m. Brandenburgischem Ausführungsgesetz
zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz –
#BbgNatSchAG)
und dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz
#NatSchG Bln),
– Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA)
– Richtlinie für die Anlage von Landstraßen (RAL)
– Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO)
– Aktuelle Fassung des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg
(#LEP HR)
– Wasserhaushaltgesetz (WHG) – Anforderungen nach der Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL)
Frage 5:
Welche Aktualisierungen erfolgen hinsichtlich der Kartierung und der erforderlichen Eingriffs- und Ausgleichsbilanz?
Antwort zu 5:
Faunistische Kartierungen wurden im Untersuchungsraum (im geplanten Baufeld) für folgende
Artengruppen aktualisiert bzw. neu erhoben: Brutvögel, Reptilien (insb. Zauneidechse),
Amphibien, holzbewohnende Käferarten, Fledermäuse, Ameisen. Des Weiteren
erfolgte eine Aktualisierung der Biotoptypenkartierung.
Die Ergebnisse aus den Faunistischen Erhebungen fließen in den Artenschutzfachbeitrag
ein. Dieser wird im Zusammenhang mit der Landschaftspflegerischen Begleitplanung
(LBP) erstellt. Letztere wird ebenfalls aktualisiert. In diese fließen neue Ergebnisse der
Kartierungen ein sowie Anpassungen durch neue technische Planung im Straßenbau
(Nachbilanzierung der Eingriffe gemäß Handbuch LBP und der Berliner Systematik zur Bilanzierung
von Eingriffen), sowie Änderungen aufgrund von begründenden Einwendungen
zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des LBP.
Frage 6:
Welche Ausgleichsmaßnahmen sollen infolge der geplanten Ortsumfahrung wann realisiert werden?
Antwort zu 6:
Der Zeitpunkt der beabsichtigten Realisierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
kann erst mit Fertigstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes mitgeteilt werden.
Die Information kann dann den Maßnahmeblättern entnommen werden.
3
Frage 7:
Soll im Rahmen des ab Mitte 2020 angekündigten fortgesetzten Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumfahrung
Ahrensfelde das begonnene Anhörungsverfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange erneut durchgeführt oder soll es abgeschlossen werden? Auf welcher rechtlichen
Grundlage beruht die getroffene Entscheidung?
Antwort zu 7:
Das derzeit ruhende Anhörungsverfahren soll fortgeführt werden. Der Vorhabenträger wird
die aktualisierte Planung als Deckblattplanung einreichen.
Die Durchführung des Anhörungsverfahrens erfolgt gemäß § 1 Verwaltungsverfahrensgesetz
des Landes Brandenburg (VwVfGBbg) bzw. § 1 Gesetz über das Verfahren der Berliner
Verwaltung (VwVfG BE) i.V.m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) unter
Beachtung der Maßgaben des § 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG).
Frage 8:
Welche Beteiligungsmöglichkeiten für die Bevölkerung – informell und formell – sind im weiteren Verfahren
vorgesehen?
Antwort zu 8:
Für die Ortsumgehung Ahrensfelde fanden in der Vergangenheit bereits mehrere Informationsveranstaltungen
für die Öffentlichkeit statt. Am 15.01.2020 war eine weitere öffentliche
Informationsveranstaltung des Projektes in der Gemeinde Ahrensfelde.
Die aktualisierte Planung wird im Rahmen des Anhörungsverfahrens in den betroffenen
Gemeinden zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Des Weiteren wird die Planunterlage
im Internet zugänglich gemacht.
Frage 9:
Sollen bereits während des laufenden Planfeststellungsverfahrens Ausführungsplanungen und Vergabeunterlagen
erstellt sowie Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden?
Antwort zu 9:
Nein.
Frage 10:
Welcher Zeitpunkt für den Baubeginn wird angestrebt und mit welcher Dauer wird gerechnet?
Antwort zu 10:
Belastbare Angaben zu Baubeginn und -zeitraum sind aufgrund des derzeitigen Bearbeitungs-
und Verfahrensstandes nicht möglich.
4
Frage 11:
Inwiefern setzt sich der Senat gegenüber Brandenburg für die Realisierung eines #30-Minuten-Takts mit dem
#RB25 nach Werneuchen und die Realisierung eines zweiten Bahnsteigs in Blumberg ein?
Antwort zu 11:
Im Zusammenhang mit der Stärkung des Stadt-Umland-Verkehrs ist auch ein attraktives
Schienenverkehrsangebot als alternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV) ein
wichtiger Baustein. Die Linie RB 25 ist derzeit in einem Verkehrsvertrag mit einer Laufzeit
bis in das Jahr 2024 organisiert. Mit der weiteren Konkretisierung der Ausgestaltung des
Wohnungsbaus in den Gemeinden entlang der RB 25 ist auch eine Ausweitung der Kapazitäten
und ggf. auch der Fahrtenhäufigkeit auf der RB25 denkbar. Das Land Brandenburg
hat für die Linie RB 25 im Landesnahverkehrsplan eine Verdichtung auf einen 30-Minuten-
Takt vorgesehen, die aktuelle Gutachterkonzeption zum Deutschlandtakt enthält hier
ebenfalls zwei Leistungen je Stunde.
Um bei Einführung von zwei Fahrtenangeboten je Stunde auf der RB 25 den Halt Blumberg
ebenfalls zweimal stündlich bedienen zu können, ist dort die Errichtung eines weiteren
Bahnsteiges notwendig. Aufgrund der territorialen Zuständigkeit erfolgt die Planung
und Umsetzung der Bahnsteigerrichtung durch das Land Brandenburg. Nach Kenntnis des
Senates wird dieser Prozess vom Land Brandenburg derzeit aktiv betrieben.
Frage 12:
Welche Pläne verfolgen Senat und Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf zur Verbesserung des grenzüberschreitenden
#Radverkehrs?
Antwort zu 12:
Besondere Planungen für Radverkehrsverbindungen im unmittelbaren Grenzbereich zwischen
Ahrensfelde und Berlin-Marzahn gibt es momentan abgesehen von den im Zusammenhang
mit dem Bau der Ortsumfahrung zu schaffenden Radverkehrsanlagen nicht.
Zwei der nach Ahrensfelde führenden Zufahrtsstrecken im Norden Marzahns sollen aber
für den Radverkehr verbessert werden: Der Radweg an der Straßenbahntrasse soll in den
nächsten Jahren grundsaniert und teilweise verbreitert werden. Die Märkische Allee soll in
den kommenden Jahren nach und nach mit Radverkehrsanlagen ausgestattet werden.
Frage 13:
Gibt es aktuell Verständigungen mit den Brandenburger Aufgabenträgern, den #Busverkehr weiter auszubauen?
Frage 14:
Der Senat hat bereits darauf verwiesen, dass er dazu bereit sei, einen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs
entsprechend der territorialen Zuständigkeit zu finanzieren (Drs. 18/13918). Welche konkreten Vorstellungen
zur Verbesserung der Angebote des #ÖPNV hat der Senat?
Antwort zu 13 und 14:
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
5
Das Angebot in diesem Bereich (Linien 259, 390, 893) wurde erst in den letzten Jahren in
enger Abstimmung mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) und dem Landkreis
Barnim als zuständigen Aufgabenträger überarbeitet und ausgebaut. Zum #Fahrplanwechsel
am 15. Dezember 2019 wurde die Buslinie #390, welche den in Berlin liegenden SBahnhof
Ahrensfelde mit Gemeinde Ahrensfelde (Landkreis Barnim) verbindet, bis zum
Kaufpark Eiche verlängert. Planungen für darüberhinausgehende Angebotserweiterungen
im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bestehen derzeit nicht und wären aufgrund
der territorialen Zuständigkeit federführend vom Landkreis Barnim zu erarbeiten. Die beteiligten
Akteure stimmen sich regelmäßig unter Koordination des VBB zu künftigen möglichen
Entwicklungen ab.
Berlin, den 22.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + barrierefrei: Aufzüge zu Regionalbahnsteigen in Zoo werden erneuert, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Aufzuege-zu-Regionalbahnsteigen-in-Zoo-werden-erneuert-4840236

Ab heute #Aufzug zum Bahnsteig #3/4, ab 3. Februar Aufzug zum Bahnsteig #1/2 gesperrt

Im Bahnhof Berlin #Zoologischer Garten werden bis Sommer dieses Jahres die Aufzüge zu den Regionalbahnsteigen durch moderne ersetzt. Der #Personenaufzug in der #Fernbahnhalle zum Regionalbahnsteig der Gleise 3/4  kann ab heute bis zum Sommer von Reisenden nicht genutzt werden. Dies betrifft ab dem 3. Februar auch zum Teil, nach Maßgabe des Bauablaufes, den Personenaufzug zum Regionalbahnsteig der Gleise 1/2. Die möglichen Benutzungszeiten werden bekannt gegeben.

Mobilitätseingeschränkte Reisende kommen mit der S-Bahn über die Nachbarstationen Charlottenburg und Berlin Hauptbahnhof barrierefrei zum Ziel.

Informationen zum Bauvorhaben: https://bauprojekte.deutschebahn.com/p/berlin-zoologischer-garten

Flughäfen: Flughafen Tempelhof in den 1920ern Als Tempelhof noch größer als Paris war, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/flughafen-tempelhof-in-den-1920ern-als-tempelhof-noch-groesser-als-paris-war/25473312.html

Vor 90 Jahren gelang es Mohammed #Sidki als erstem Ägypter, das #Mittelmeer mit dem #Flugzeug zu überqueren. Er startete in Berlin.

Als die Maschine am Sonntag, den 26. Januar 1930, also vor exakt 90 Jahren endlich auf dem Flughafen von #Kairo zur Landung ansetzte, erwarteten den Piloten 10.000 jubelnde Zuschauer. In der Presse wurde Mohammed Sidki am nächsten Tag der ägyptische Charles #Lindbergh genannt, seine Fahrt in die Stadt glich einem Triumphzug, denn der 31-Jährige hatte als erster Ägypter den Flug über das Mittelmeer gewagt. Begonnen aber hatte sein Abenteuer in #Berlin-Tempelhof.

Zu den wenigen, die sich heute hierzulande noch an die Pioniertat erinnern, gehört Ulrike Sidki. Die 62-Jährige lebt mit ihrem Mann Tarek, einem Enkel Mohammed Sidkis, im Landkreis Garmisch Partenkirchen. An diesem Wochenende sind beide in Ägypten, eingeladen vom dortigen #Luftfahrtminister – als Ehrengast zur Feier des 90. Jahrestages von Sidkis Flug Berlin – Kairo.

Lebensgefährliches Kunststück
1930 mehrte die #Mittelmeerüberquerung auch ein wenig den damaligen Ruf des Flughafens #Tempelhof. Der war seinerzeit ein wichtiges europäisches Drehkreuz in der aufstrebenden Luftfahrtbranche, hatte ein höheres …