S-Bahn: START DER S21 S-Bahn soll 2020 von Wedding zum Hauptbahnhof fahren, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article216634383/Bahn-plant-mit-Start-der-S21-Ende-naechsten-Jahres.html

Ohne umsteigen zum ICE – darauf warten viele Berliner. Für Reisende aus dem Norden der Stadt könnte es nächstes Jahr einfacher werden.
Berlin. Die neue #S-Bahn-Verbindung #S21 zwischen dem Berliner #Hauptbahnhof und dem Stadtteil #Wedding wird voraussichtlich im Dezember 2020 in Betrieb genommen. Die Züge fahren dann von den Bahnhöfen Wedding und #Westhafen zu dem Verkehrsknotenpunkt, wie ein Bahnsprecher der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Reisende aus dem Norden Berlins kommen damit einfacher zum Hauptbahnhof, bisher müssen sie am Bahnhof #Friedrichstraße umsteigen.

Eines Tages soll die S21 vom Wedding bis zur #Yorckstraße in Kreuzberg führen, dafür sind zwei weitere Bauabschnitte geplant. Jedoch zieht sich schon der erste Abschnitt lange hin. Ursprünglich sollten dort schon 2017 Züge fahren. Der Senat legte sich zuletzt nicht mehr auf einen Eröffnungstermin fest, sondern sprach im neuen Nahverkehrsplan nur noch von einem Start „zu Beginn der 2020er …

Straßenverkehr: Bündnis will Umplanung bei Mühlendammbrücke 14 Berliner Verbände, Vereine und Initiativen fordern eine Umplanung des Brückenneubaus in Mitte. , aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berlins-historische-mitte-buendnis-will-umplanung-bei-muehlendammbruecke/24087256.html

Keine neue #Autobahn in Berlins historischer Mitte – das fordert die „Allianz für einen neuen #Mühlendamm“, ein Zusammenschluss von 14 Berliner Verbänden, Vereinen und Initiativen. In Briefen an Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos/für Grüne) und Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) plädiert das Bündnis für eine #Umplanung des #Brückenneubaus, der aktuell auf den Vorstellungen der #autogerechten Stadt basiere.

Zu den Unterzeichnern gehören der Berliner Fahrgastverband #IGEB, der Architekten- und Ingenieur-Verein zu Berlin, der Deutsche Werkbund Berlin, der Fußgängerverband Fuss e.V., das Bürgerforum Berlin, die Gesellschaft Historisches Berlin, das Forum Stadtbild Berlin und der Council for European Urbanism Deutschland …

Straßenverkehr + Bahnverkehr + S-Bahn: Dreilinden Die Geschichte hinter toten Gleisen und Geister-Autobahn, aus Berliner Kurier

https://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez—stadt/dreilinden-die-geschichte-hinter-toten-gleisen-und-geister-autobahn-32198338

#Dreilinden – zwischen den grünen Nadelbäumen blitzt es blau, rot, gelb und orange auf. Ein Farbenmeer, so grell und hell, dass es einen fast in der Wintersonne blendet. Und das mitten im Wald. Und es wird noch wilder: Vor uns taucht plötzlich eine #Brücke auf, die nirgendwohin zu führen scheint – und einen Wanderweg überspannt, der so breit wie eine #Autobahn ist.

Was wiederum kein Wunder ist. Denn vor uns liegt die ehemalige #Reichsautobahn 51, inzwischen grün überwuchert, überspannt von der genauso ehemaligen #Stammbahnbrücke, die heute vor allem ein Mekka für Streetart-Künstler ist.

Ehemaliger „#Checkpoint Bravo“: Die Fahnenmastanlage der Amerikaner steht noch
Wir befinden uns in einem Wäldchen hinter Dreilinden, unweit des #Teerofendamms – ein unscheinbares Gelände, das einst aber #Verkehrsgeschichte schrieb. Die überwucherten #Bahnsteige alter #Bahnhöfe sind hier zu finden, mehrere Brücken, tote #Gleise – und ein alter …

Radverkehr: RÄDER UND STATIONEN Leihräder: Nextbike hat in Berlin Probleme beim Netz-Ausbau, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article216631611/Leihraeder-Nextbike-hat-in-Berlin-Probleme-beim-Netz-Ausbau.html

Berlin gibt dem #Leihradanbieter #Nextbike 7,5 Millionen für den Aufbau seines Netzes. Doch noch fehlen Hunderte #Stationen und #Räder.
Berlin. An einigen Punkten stehen sie schon: Fahrräder des Anbieters Nextbike an fest installierten Stationen. Wer aus der U-Bahn kommt, soll sich darauf verlassen können, ab der Haltestelle mit dem Rad weiterfahren zu können.

Das ist die Vorstellung des Senats, der Nextbike 7,5 Millionen Euro in fünf Jahren zahlt, um die Stationen zu errichten und mit seinen Rädern zu bestücken. Doch der Aufbau des mit Landesmitteln geförderten Netzes stockt massiv.
Eigentlich sollten schon seit Ende 2018 mehr als 700 Stationen und 5500 Räder des Anbieters auf der Straße sein. Bis heute hat Nextbike jedoch erst 250 Stationen und 2500 Räder im Einsatz. Und der weitere Ausbau zieht …

Bahnhöfe: Wasserschaden am U-Bahnhof Paracelsus-Bad, aus Berliner Abendblatt

BVG kündigt Instandsetzung noch in diesem Quartal an.

Ein offenkundiger #Wasserschaden und entsprechende Schmutzstellen am #U-Bahnhof #Paracelsus-Bad haben zuletzt den Verkehrsausschuss der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf beschäftigt. Die SPD-Fraktion fragte nach den Ursachen dafür, dass der gut frequentierte Bahnhof entlang der #U8 an vielen Stellen einen so „verwaschenen“ Eindruck macht.

Ursache gefunden
Die BVG betonte einem Bericht der SPD-Fraktion zufolge, dass der Wasserschaden der entsprechenden Fachabteilung bekannt und zuletzt auch umfangreich untersucht worden sei. Als Ursache konnte dabei eine undichte #Dichtungsfuge identifiziert werden, durch die Wasser eindringen kann. Diese Dichtungsfuge war zunächst provisorisch mit einer #Ablaufrinne gesichert worden. Den #Sanierungsaufwand schätzt die BVG als ziemlich umfangreich ein, und die Reparatur wird wohl auch mit Sperrungen …

Bahnverkehr + Güterverkehr: Neue Signale Die Bahn muss die neue Schnelltrasse Berlin-München nachrüsten, weil schwere Güterzüge sie sonst nicht nutzen können., aus SZ

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/deutsche-bahn-neue-signale-1.4360042

Als Deutschlands größtes #Infrastrukturprojekt im Verkehrssektor Ende 2017 in Betrieb genommen wurde, schien es das Ende einer Mammutplanung. Zehn Milliarden Euro waren in das Prestigeprojekt geflossen. 25 Jahre hatten Bahn und Bund die #Schnelltrasse zwischen Berlin und #München geplant und gebaut, bevor die Premierenzüge über die #Hochgeschwindigkeitsstrecke donnerten. Vor einem Monat wurde allerdings bekannt, dass in der eigentlich für den Personen- und #Güterverkehr geplanten Strecke ein Systemfehler steckt. Zwar fuhren inzwischen Millionen Fahrgäste in ICEs über die Trasse. Der Güterverkehr aber wurde zum Totalausfall. Kein einziger #Frachtzug nutzte die Strecke.

Nun will die Bahn Konsequenzen ziehen und umbauen. „Die Strecke wird in diesem Jahr so nachgerüstet, dass sie auch für schwerere Güterzüge befahrbar ist“, kündigt ein Sprecher des Staatskonzerns an. Dazu sollen vor allem #Signalpunkte verlegt werden. Da diese an mehreren Stellen mit starker Steigung eingebaut sind, können schwere Güterzüge nicht aus eigener Kraft anfahren, wenn sie dort halten müssen. Deshalb dürfen bislang nur leichte Züge auf der Strecke fahren, deren „Grenzlast“ bei höchstens 1200 Tonnen liegt. Güterzüge sind aber meist schwerer. Sie wiegen in der Regel etwa …

Bahnverkehr: Sonderzüge zum 175. Jubiläum, aus Amt Garz

https://www.gartz.de/news/1/458487/nachrichten/sonderz%C3%BCge-zum-175.-jubil%C3%A4um.html

Wir freuen uns, Sie, Ihre Familien und Freunde am 15. März 2019 zu einer unserer vier #Sonderzugfahrten auf der #Stettiner Bahn begrüßen zu dürfen. Eine Dampflok mit 11 Reisezugwagen anlässlich des #175. Jubiläums der Stettiner Bahn lädt Sie zum Mitfahren ein. Steigen Sie ein und erleben Sie eine unvergessliche Fahrt!

Der Sonderzug mit der #Dampflokomotive #03-2155 bietet 500 Fahrgästen einen Sitzplatz. Um möglichst vielen Einwohnern an der Stettiner Bahn eine kostenlose Fahrt zu ermöglichen, wird die Strecke in vier Abschnitte unterteilt und die Fahrt auf jedem der Einzelabschnitte als einzelne Sonderfahrt durchgeführt. Wir bieten Ihnen folgende vier Sonderfahrten an:

Sonderfahrt 1

Berlin-Lichtenberg – Angermünde als D 310

derzeit von verfügbares Fahrkartenkontingent: 464 Plätze

über www.reservix.de

Sonderfahrt 2

Angermünde – Tantow – Stettin Hbf. als D 328

über das Amt Gartz (Oder)

Sonderfahrt 3

Stettin Hbf. – Tantow – Casekow – Passow – Angermünde als E 160

derzeit verfügbares Fahrkartenkontingent: 96 Plätze

über das Amt Gartz (Oder)

Sonderfahrt 4

Angermünde – Eberswalde – Biesenthal – Bernau – Berlin-Lichtenberg als E 175

derzeit verfügbares Fahrkartenkontingent: 464 Plätze

über www.reservix.de

Kostenlose Fahrkarten

Die Fahrkarten für die kostenlosen Sonderfahrten 1 (D 310) und 4 (E 175) können Sie unter www.reservix.de bestellen. Die kostenlosen Fahrkarten für die Sonderfahrten 2 (D 328) und 3 (E 160) vergibt das Amt Gartz (Oder). Interessenten können sich mit einer E-Mail an info@gartz.de wenden. Die Interessenten werden nach Bestätigung ihrer Anmeldung informiert und können die Tickets ab dem 5. März 2019 in Gartz (Oder) persönlich abholen. Sie sollen vorzugsweise für 1 – 2 Sonderfahrten herausgegeben werden. Kurzfristig verbleibende Restkarten werden im Rahmen der Verfügbarkeit am Bahnsteig ausgegeben.

Fahrpläne für die Sonderzüge

Der verbindliche Fahrplan wird unter www.gartz.de, www.lausitzerdampflokclub.de sowie www.reservix.de veröffentlicht und kann telefonisch unter 03 33 32 77-0 erfragt werden.

Weitere Informationen zu den einzelnen Fahrten finden Sie auf www.gartz.de. Bitte informieren Sie sich vor der Abfahrt bei uns telefonisch unter 03 33 32 77-102 oder hier auf dieser Internetseite.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Fahrt!

Flughäfen: Aufsichtsrat empfiehlt Projektgesellschaft für den Bau von Terminal 3 Kabel und Brandmeldeanlage im Terminal 1 weiterhin nicht mängelfrei, aus Berliner Flughäfen

Der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft hat sich in seiner heutigen Sitzung mit dem Baufortschritt am #BER beschäftigt und sich dabei ausführlich mit den kritischen prüfpflichtigen #Kabelgewerken und der #Brandmeldeanlage auseinandergesetzt. Weitere Themen waren die zu gründende Projektgesellschaft zur Planung des #Terminals 3, die Evaluierung des Aufsichtsrates und der Stand der Vorbereitungen für die operative #Inbetriebnahme des BER (#Projekt-ORAT).

Im Zusammenhang mit dem Baufortschrittsbericht und dem Bericht des TÜV wurde der Aufsichtsrat darüber informiert, dass es bei den Kabelgewerken und der Brandmeldeanlage noch zahlreiche Mängel gibt. Ausführlich wurde die Frage behandelt, ob und in welchem Ausmaß Verzögerungen bei der Fertigstellung dieser Gewerke zu erwarten sind. Die Geschäftsführung berichtete über verbindliche Zusagen der zuständigen Dienstleister über konkrete Fortschritte bis Ende des ersten Quartals. Wenn diese eingehalten werden, dürfte die Terminierung der für den Sommer anstehenden Wirkprinzipprüfungen nicht beeinträchtigt sein. Dass der TÜV als unabhängiger Sachverständiger seine Perspektive auf die letzten Monate der Baufertigstellung berichtet hat, half dem Aufsichtsrat in diesem Zusammenhang sich ein genaueres Bild von der Situation auf der Baustelle zu machen.

Nach ausführlicher Beschäftigung mit dem Thema Projektgesellschaft für das Terminal 3 gab der Aufsichtsrat der Vorbereitung für eine Projektgesellschaft grünes Licht für den eingeschlagenen Weg und beauftragte die Geschäftsführung, im Mai 2019 entsprechende Verträge zur Gründung der Projektgesellschaft den Gesellschaftern und dem Aufsichtsrat vorzulegen.

Der Aufsichtsrat unterstützt die Geschäftsführung außerdem bei den Erwerbsabsichten für das ILA Gelände in Selchow. Ausschlaggebend dafür waren sowohl die Sicherung von Nutzungsmöglichkeiten von Hallen- und Parkplatzflächen als auch die Sicherung der ILA am Standort Schönefeld über das Jahr 2020 hinaus.

Die Geschäftsführung informierte den Aufsichtsrat über den Stand der Vorbereitungen der operativen Inbetriebnahme. Im sogenannten Projekt ORAT sind wichtige Prozesse wie die Verteilung der Fluggesellschaften auf die drei Terminals sowie Untersuchungen zum konkreten Umzug des Flugbetriebs von Tegel zum BER gestartet worden.

Zum Thema Langstreckenentwicklung berichtete die Geschäftsführung, dass verschiedene Airlines bei Gesprächen auf der ITB Interesse zur Aufnahme von Langstreckenverbindungen gezeigt haben. Richard Grenell, der US-amerikanische Botschafter, regte während der Präsentation der neuen Berlin-Philadelphia-Verbindung an, zusätzliche Langstreckenverbindung u.a. zwischen Berlin und Washington aufzunehmen.

Der Aufsichtsrat beschäftigte sich auch mit den Ergebnissen der im Herbst 2018 in Auftrag gegebenen Evaluierung seiner Arbeit. Um festzulegen, welche Hinweise aus der Evaluierung für die eigene Arbeit umgesetzt werden sollen, trifft sich der Aufsichtsrat Ende Mai zu einer zusätzlichen Sitzung.

Rainer Bretschneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Wir haben uns heute intensiv mit den Kabelgewerken und der Brandmeldeanlage beschäftigt. Hier müssen sich die verantwortlichen Firmen noch kräftig anstrengen, um die versprochenen Termine zu halten. Die Ergebnisse unserer Selbstevaluation haben gezeigt, dass es bei unserer Arbeit als Aufsichtsrat durchaus Verbesserungspotenzial gibt. Wir werden uns die Zeit nehmen, konkrete Verbesserungsmaßnahmen zu beraten und umzusetzen.“

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Performance der dienstleistenden Firmen ist entscheidend. Geschäftsführung und Aufsichtsrat werden zusammen mit dem TÜV die Arbeiten weiterhin engmaschig und kritisch begleiten. Die Vorbereitungen des Terminals 3 sind auf gutem Wege, die Projektskizze liegt vor und die Projektentwicklung soll noch in diesem Jahr mit der Definition des Zeit- und Kostenrahmens abgeschlossen werden.“

Impressum

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
www.berlin-airport.de
Twitter: @fbb_corporate

Straßenverkehr: Verkehrsunfälle in Berlin 2018, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

  1. Wie viele #Verkehrsunfälle wurden in Berlin im Jahr 2018 von der Polizei registriert (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?

1.2. Wie haben sich diese Zahlen im Verhältnis zum Vorjahr 2017 entwickelt?

Zu 1. und 1.2.:

Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Bezirk 2017 2018
Charlottenburg-Wilmersdorf 19.136 19.274
Friedrichshain-Kreuzberg 12.028 12.210
Lichtenberg 7.771 8.179
Marzahn-Hellersdorf 6.665 6.929
Mitte 20.030 20.235
Neukölln 11.411 11.392
Pankow 11.988 11.827
Reinickendorf 9.949 10.156
Spandau 8.418 8.359
Steglitz-Zehlendorf 11.219 11.061
Tempelhof-Schöneberg 14.753 15.216
Treptow-Köpenick 10.055 9.487
Gesamtergebnis 143.423 144.325

(Stand 22.02.2019)

  • Wie viele Unfälle mit #Personenschäden gab es insgesamt im Straßenverkehr im Jahr 2018 (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?

Zu 2.:

Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Anzahl der Verkehrsunfälle (VU) mit Personen- schaden nach Bezirk 2018
Charlottenburg-Wilmersdorf 1.796
Friedrichshain-Kreuzberg 1.496
Lichtenberg 807
Marzahn-Hellersdorf 680
Mitte 2.592
Neukölln 1.062
Pankow 1.458
Reinickendorf 965
Spandau 870
Steglitz-Zehlendorf 983
Tempelhof-Schöneberg 1.402
Treptow-Köpenick 1.012
Gesamtergebnis 15.123

(Stand 22.02.2019)

  • In wie vielen Fällen waren hier Fußgänger*innen und Radfahrer*innen betroffen (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?

Zu 2.1.:

Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Anzahl der VU mit Personenschaden (Fußgängerinnen bzw. Fußgänger/ Radfahrerinnen bzw. Radfahrer) nach Bezirk Nur zu Fuß Gehende Nur Radfah- rende Zu Fuß Gehende versus Radfah- rende 2018
Charlottenburg-Wilmersdorf 198 572 38 808
Friedrichshain-Kreuzberg 172 728 75 975
Lichtenberg 128 300 18 446
Marzahn-Hellersdorf 106 210 10 326
Mitte 305 1.088 108 1.501
Neukölln 172 321 22 515
Pankow 160 620 57 837
Reinickendorf 141 232 19 392
Spandau 141 185 13 339
Steglitz-Zehlendorf 129 326 37 492
Tempelhof-Schöneberg 205 384 33 622
Treptow-Köpenick 131 351 18 500
Gesamtergebnis 1.988 5.317 448 7.753

(Stand 22.02.2019)

  • Wie viele Unfälle mit Personenschäden ereigneten sich aufgrund von Rotlichtverstößen und wie viele aufgrund von überhöhter bzw. nicht angepasster Geschwindigkeit (bitte jeweils mit Gesamtzahl sowie für die einzelnen Bezirke aufführen)?

Zu 3.:

Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Anzahl der VU mit Personenschaden/Bezirk Rotlichtverstoß Geschwindigkeits- verstoß
Charlottenburg-Wilmersdorf 78 130
Friedrichshain-Kreuzberg 73 98
Lichtenberg 31 50
Marzahn-Hellersdorf 13 42
Mitte 117 221
Neukölln 23 47
Pankow 48 121
Reinickendorf 26 67
Spandau 23 63
Steglitz-Zehlendorf 25 73
Tempelhof-Schöneberg 64 99
Treptow-Köpenick 20 92
Gesamtergebnis 541 1.103

(Stand 22.02.2019)

  • Wie viele Verkehrsunfalltote gab es im Straßenverkehr im Jahr 2018 (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?
    • Wie viele der Verkehrstoten in Berlin im Jahr 2018 waren Fußgänger*innen und Radfahrer*innen (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?

Zu 4. und 4.1.:

Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Verkehrsunfalltote 2018 nach Bezirk Radfahrende Zu Fuß Gehende Andere Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf 2 1 1 4
Friedrichshain-Kreuzberg 0 4 0 4
Lichtenberg 2 2 0 4
Marzahn-Hellersdorf 0 0 0 0
Mitte 1 1 4 6
Neukölln 0 4 1 5
Pankow 1 1 1 3
Reinickendorf 0 2 3 5
Spandau 1 0 0 1
Steglitz-Zehlendorf 1 2 0 3
Tempelhof-Schöneberg 2 1 1 4
Treptow-Köpenick 1 1 4 6
Gesamtergebnis 11 19 15 45

(Stand 22.02.2019)

  • Wie viele Unfälle mit Verkehrstoten haben sich aufgrund von Rotlichtverstößen und wie viele aufgrund von überhöhter bzw. nicht angepasster Geschwindigkeit ereignet (bitte jeweils mit Gesamtzahl sowie für die einzelnen Bezirke aufführen)?

Zu 4.2.:

Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Anzahl der VU mit Toten 2018 / Bezirk Rotlichtverstoß Geschwindigkeits- verstoß
Charlottenburg-Wilmersdorf 1 1
Friedrichshain-Kreuzberg 0 0
Lichtenberg 1 0
Marzahn-Hellersdorf 0 0
Mitte 1 2
Neukölln 0 0
Pankow 0 1
Reinickendorf 0 1
Spandau 0 0
Steglitz-Zehlendorf 0 1
Tempelhof-Schöneberg 0 2
Treptow-Köpenick 0 3
Gesamtergebnis 3 11

(Stand 22.02.2019)

4.3  Welche weiteren Ursachen führten zu Unfällen mit Verkehrstoten (bitte jeweils mit Gesamtzahl sowie für die einzelnen Bezirke aufführen)?

Zu 4.3.:

Die Daten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Ursachen bei VU mit Toten 2018 (teilweise Mehrfachnennungen) Anzahl
Alkoholeinfluss 2
andere Fehler bei Fahrzeugführenden 2
andere Fehler der zu Fuß Gehenden 1
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen 1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeikräfte oder Lichtzeichen geregelt war 3
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr 1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten 6
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an anderen Stellen 2
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten 4
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen 1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden beim Abbiegen 4
Fehler beim Abbiegen nach links 2
Fehler beim Abbiegen nach rechts 5
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren 1
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens 1
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen 2
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand) 1
Ungenügender Sicherheitsabstand 1
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen 1
Gesamtergebnis 41

(Stand 22.02.2019)

Bezirk (Ursachen: teilweise Mehrfachnennungen) Ursache Anzahl
Charlottenburg-Wilmersdorf 3
Fehler beim Abbiegen nach rechts 1
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand) 1
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen 1
Friedrichshain-Kreuzberg 6
Alkoholeinfluss 1
andere Fehler der zu Fuß Gehenden 1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeikräfte oder Lichtzeichen geregelt war 1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten 1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten 1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden beim Abbiegen 1
Lichtenberg 3
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten 2
Fehler beim Abbiegen nach links 1
Mitte 4
Fehler beim Abbiegen nach rechts 1
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens 1
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen 1
Ungenügender Sicherheitsabstand 1
Neukölln 8
Alkoholeinfluss 1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an 1
denen der Fußgängerverkehr durch Polizeikräfte oder Lichtzeichen geregelt war  
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr 1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten 1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an anderen Stellen 1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten 1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden beim Abbiegen 1
Fehler beim Abbiegen nach links 1
Pankow 3
andere Fehler bei Fahrzeugführenden 1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten 1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden beim Abbiegen 1
Reinickendorf 4
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen 1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeikräfte oder Lichtzeichen geregelt war 1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten 1
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren 1
Spandau 1
Fehler beim Abbiegen nach rechts 1
Steglitz-Zehlendorf 3
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten 1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an anderen Stellen 1
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen 1
Tempelhof-Schöneberg 3
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten 1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden beim Abbiegen 1
Fehler beim Abbiegen nach rechts 1
Treptow-Köpenick 3
andere Fehler bei Fahrzeugführenden 1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen 1
Fehler beim Abbiegen nach rechts 1
Gesamtergebnis 41

(Stand 22.02.2019)

4.4.          Wie viele Unfälle mit Verkehrstoten gingen mit einer Unfallflucht einher?

Zu 4.4.:

Im Jahr 2018 wurden bei zwei VU mit Getöteten der Straftatbestand des § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) registriert.

  • Wie viele Unfallfluchten wurden in Berlin insgesamt im Jahr 2018 von der Polizei registriert (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?

Zu 5.:

Die Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Delikte gemäß § 142 StGB/Bezirk  
Charlottenburg-Wilmersdorf 4.342
Friedrichshain-Kreuzberg 2.633
Lichtenberg 2.095
Marzahn-Hellersdorf 1.805
Mitte 4.290
Neukölln 2.832
Pankow 2.949
Reinickendorf 2.385
Spandau 2.136
Steglitz-Zehlendorf 2.821
Tempelhof-Schöneberg 3.553
Treptow-Köpenick 2.363
Gesamtergebnis 34.204

(Stand 21.02.2019)

  • Wie viele der aufgelisteten Unfallfluchten wurden von der Polizei im Jahr 2018 aufgeklärt?

Zu 5.1.:

Es wurden insgesamt 14.192 Verkehrsunfälle/Delikte aufgeklärt (Stand 21.02.2019).

Berlin, den 01. März 2018 In Vertretung

Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Bahnhöfe: Abriss des S-Bahnhofs Lichtenrade – Die Deutsche Bahn AG und der Denkmalschutz: Nachfrage zur Anfrage 18/17372, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

  1. Wie ist es zu erklären, dass in Beantwortung meiner Anfrage 18/17372 zwar die Zuarbeit der Deutschen
    Bahn AG eingeholt wurde, offenbar aber keine Stellungnahmen der zuständigen #Denkmalschutzbehörden
    des Landes Berlin, obwohl ausdrücklich um #denkmalrechtliche Belange ging?
  2. Welche Regularien gibt es in der Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Bahn AG und den
    Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin, da hier der Eindruck entsteht, als würde die DB AG
    sehr weitgehend selbst entscheiden, welche Denkmale sie für erhaltenswert hält und welche nicht?
    Zu 1. und 2.:
    Alle zuständigen Behörden, so auch die Denkmalschutzbehörden, sind ordnungsgemäß
    im Rahmen des #Planfeststellungsverfahrens in dem dafür gesetzlich vorgesehenen
    Anhörungsverfahren beteiligt worden. Die Entscheidung erfolgte unter Einbeziehung
    und Bewertung aller eingegangenen Stellungnahmen durch die zuständige
    #Planfeststellungsbehörde, das #Eisenbahnbundesamt (#EBA). Die Entscheidungen und
    die zugehörigen Entscheidungsgründe wurden im Planfeststellungsbeschluss vom
  3. November 2015 – wie bereits in der Beantwortung zur Schriftlichen Anfrage
    18/17372 ausgeführt – dargelegt.
    Betriebsanlagen der Eisenbahn werden gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz
    (AEG) planfestgestellt oder plangenehmigt. Bei der Planfeststellung und
    -genehmigung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten
    Belange, sofern sie von den jeweiligen Trägern öffentlicher Belange im Wege der
    Stellungnahme vorgebracht wurden, durch das Eisenbahnbundesamt als sogenannte
    Planfeststellungsbehörde im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Planfeststellung
    und -genehmigung ersetzen eine denkmalrechtliche Genehmigung durch die
    örtlich zuständige Denkmalbehörde. Sowohl die Bedeutung betroffener Denkmale als
    auch die Schwere eines Eingriffs und einer Denkmalbeeinträchtigung gewichtet die
    Planfeststellungsbehörde aus eigener Kompetenz; an die Denkmalschutzgesetze der
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    Länder ist sie nicht gebunden. Spezielle Regularien in der Zusammenarbeit zwischen
    der Deutschen Bahn AG und den Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin gibt es
    nicht.
  4. Gibt es neben dem Baudenkmal #S-Bahnhof #Lichtenrade entlang der Ausbaustrecke der Dresdner
    Bahn noch weitere Denkmale, die vom Ausbau betroffen sind und wenn ja, welche? (Bitte um
    Nennung des Namens und der Nummer in der Denkmalliste). Welche Entscheidungen wurden zum
    Umgang mit den Denkmalen hier getroffen?
    Zu 3.:
    Entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn gibt es eine Vielzahl von Denkmalen,
    die direkt oder indirekt (Umgebungsschutz) von der Maßnahme betroffen sind.
    Im Rahmen der Planfeststellungsverfahren, die in mehreren Planfeststellungsabschnitten
    durchgeführt wurden, haben das #Landesdenkmalamt Berlin (LDA) als
    Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie der Bezirk Tempelhof-Schöneberg mit der
    unteren Denkmalschutzbehörde auf die jeweiligen Denkmale und ihre Bedeutung
    hingewiesen.
    Südlich des Südkreuzes entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn liegen
    folgende weitere Denkmale, die wenigstens im Umgebungsschutz vom Ausbau
    betroffen sind:
    a) OBJ-Dok-Nr.: 09075158/ Rheinmetall-Borsig-AG
    b) OBJ-Dok-Nr.: 09030111/ Gleichrichterwerk
    c) OBJ-Dok-Nr.: 09065336/ Bahnhof (S) & Mälzerei & Landhaus & Wohnhaus &
    Garten,
    d) OBJ-Dok-Nr.:09065337/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336/ Landhaus Lichtenrade
    mit Garten (Gasthaus & Wirtshaus & Tanzsaal)
    f) OBJ-Dok-Nr.: 09030117/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336/ Mälzerei der Schloßbrauerei
    Schöneberg
    g) OBJ-Dok-Nr.: 09097761/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336 S-Bahnhof Lichtenrade
    h) OBJ-Dok-Nr.:09097762/ Katholische Salvatorkirche und Christophorus-
    Kinderkrankenhaus
    i) OBJ-Dok-Nr.: 09055081/ Gaswerk Mariendorf (Gaswerk und Wasserturm)
    j) OBJ-Dok-Nr.: 09055074/ Lankwitz-Mariendorfer Fußgängerbrücke
    k) OBJ-Dok-Nr.: 09065549/ Parfümerie-Fabrik Scherk
    l) OBJ-Dok-Nr.: 09066670/ Brückenbauten der Fern- und S-Bahnunterführung
    Prellerweg
    m) OBJ-Dok-Nr.: 09066671/ Bahnbetriebswerk Tempelhof
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    n) OBJ-Dok-Nr.: 09066674/ S-Bahnhof Priesterweg
    Sachbegriff: Bahnhof (S)
    o) OBJ-Dok-Nr.: 09066468/ Mix und Genest
    p) OBJ-Dok-Nr.: 09055133/ Kasernen General-Pape-Straße
    Im näheren Umfeld des Bauvorhabens im ersten Planfeststellungsabschnitt liegen
    ein Gleichrichterwerk (Eisnerstraße 52), der Verwaltungsbau und die Rüstungsfabrik
    Rheinmetall-Borsig AG (Buckower Chaussee 114-134), ein Büro und Fabrikgebäude
    (Schindler GmbH, Großbeerenstraße 169A/171), die Teubertbrücke, die Lankwitz-
    Mariendorfer Fußgängerbrücke und die Parfümerie-Fabrik Scherk (Kelchstraße 31).
    Denkmalbereiche (Gesamtanlagen) finden sich in der Siedlung „Mariengarten“ und
    auf dem Gelände des Gaswerks Mariendorf. Dem unmittelbaren Vorhabenbereich
    sind allerdings nur das Gleichrichterwerk und das Gaswerk Mariendorf zuzuordnen.
    Die Planfeststellungsbehörde schreibt zu diesen Denkmalen im Planfeststellungsbeschluss
    Abschnitt auf S. 418: „Insgesamt sind die bau- und anlagenbedingten Belastungen
    als gering einzustufen. Betriebsbedingte Belastungen sind nicht zu konstatieren.“
    Zum Gleichrichterwerk (Eisnerstraße 52) führt sie auf S. 318 aus: „Die Planfeststellungsbehörde
    geht davon aus, dass der Vorhabenträger die erforderlichen Maßnahmen
    zum Schutz des denkmalgeschützten Gebäudes trifft und sieht keinen weiteren
    Entscheidungsbedarf.“
    Im Planfeststellungsbeschluss 2. Abschnitt (Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18
    AEG für das Vorhaben Ausbau Knoten Berlin Berlin Südkreuz – Blankenfelde („Wiederaufbau
    der Dresdner Bahn“) Planfeststellungsabschnitt 2 Bahn-km 12,300 bis
    14,762 der Strecken 6135 Berlin Südkreuz – Elsterwerda 6035 Berlin – Blankenfelde)
    wird die Entscheidung zum Rückbau wie folgt zusammengefasst:
    „Der erforderliche Rückbau denkmalgeschützter Bausubstanz betrifft ausschließlich
    Anlagen des Vorhabenträgers. Im öffentlichen Interesse muss jedoch auch der
    Denkmalschutz als wichtiger öffentlicher Belang zurücktreten, wenn anders ein wichtiger
    öffentlicher Verkehrsweg nicht realisierbar wäre. Der Denkmalwert der betroffenen
    Baulichkeiten ist nicht derart erheblich, dass deswegen eine andere Trassierung
    gewählt werden müsste.“
    „Auch ein Teilerhalt des nördlichen Bahnhofsgebäudes kommt für den Vorhabenträger
    nicht infrage: Unzumutbar ist die Belastung dann, wenn die Kosten der Erhaltung
    und Bewirtschaftung nicht durch Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals
    aufgewogen werden können (OVG Weimar, Urteil vom 16.01.2008, Az. 1 KO
    717/06, juris-Abdruck Rn. 33). Eine Verpflichtung des Vorhabenträgers zum Erhalt
    eines Teilgebäudes, das für ihn keinen Gebrauchswert mehr hat und dessen
    Denkmalwert durch den Abriss des südlichen Teils des Gebäudes erheblich entwertet
    ist, sieht die Planfeststellungsbehörde als nicht zumutbar an.“
    Die weiteren Erwägungen und Abwägungen der Planfeststellungsbehörde sowie die
    Argumente der Vorhabenträgerin und der Denkmalbehörden können den oben
    genannten Planfeststellungsbeschlüssen entnommen werden.
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    Die Planfeststellungsbeschlüsse haben Rechtskraft.
  5. Wann konkret erfolgten Abstimmungsgespräche zwischen der Deutschen Bahn AG und der Unteren
    Denkmalschutzbehörde sowie dem Landesdenkmalamt zum Erhalt des S-Bahnhofs Lichtenrade
    und mit welchen Ergebnissen? Welche Kompensationsmaßnahmen wurden der DB AG für den
    Verlust des Denkmals auferlegt?
    Zu 4.:
    Das LDA wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens als Träger öffentlicher
    Belange (TöB) beteiligt. Abstimmungsgespräche sind in diesem Verfahren nicht
    vorgesehen. Folgende Stellungnahme hat das LDA auf die parlamentarische Anfrage
    von Hr. Oliver Friederici, Abgeordnetenhaus Berlin, im Juni 2018 zu diesem
    Sachverhalt gegeben:
    „Der Bahnhof Lichtenrade ist in der Denkmalliste unter der Objektdokumentennummer
    09097761 S-Bahnhof Lichtenrade, Bahnhofsgebäude und Beamtenwohnhaus,
    1892; Mittelbahnsteig mit Mobiliar, Bahnsteighäuschen, Zugangshäuschen, 1900-10
    (siehe Ensemble Bahnhofstraße 30-33A) als Baudenkmal ausgewiesen.
    Das Landesdenkmalamt Berlin sowie die untere Denkmalschutzbehörde des Bezirksamts
    Tempelhof-Schöneberg haben ihre erheblichen Bedenken gegen die Planungen
    im Planfeststellungsverfahren und die damit verbundenen schmerzlichen Verluste
    am Denkmalbestand geltend gemacht. Die planfestgestellte Vorzugsvariante
    erfordert jedoch den Abbruch des denkmalgeschützten S-Bahnhofs Lichtenrade mit
    dem Bahnhofsgebäude (früheres Empfangsgebäude) von 1892, des Mittelbahnsteigs
    mit Mobiliar, der Bahnsteighäuschen sowie der früheren Zugangshäuschen.
    Die Planfeststellungsbehörde durfte die konkurrierenden öffentlichen Interessen
    abwägen und räumte dem Ausbau der Dresdener Bahn ein überwiegendes öffentliches
    Interesse gegenüber den Belangen des Denkmalschutzes ein. Mit dem
    Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes gemäß § 18 Allgemeines
    Eisenbahngesetz (AEG) vom 13.11.2015 wurden die geplanten Abbrüche genehmigt,
    weshalb weitere Bestrebungen zum Denkmalerhalt als hinfällig erachtet
    wurden.“
    Kompensationsmaßnahmen sieht das Denkmalschutzgesetz im Gegensatz zum
    Naturschutzrecht, das Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kennt, leider nicht vor.
    Folglich wurden der DB AG keine Kompensationsmaßnahmen auferlegt.
    Abstimmungsgespräche zwischen der unteren Denkmalschutzbehörde (UD) des
    Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg und der Deutschen Bahn AG zum Erhalt des
    S-Bahnhofes Lichtenrade sind weder aktenkundig noch erinnerlich.
    Solche stünden zudem nicht in Einklang mit den Zuständigkeitsregelungen des
    Denkmalschutzgesetzes Berlin, wonach gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 11 das LandesdenkSeite
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    malamt für die Vertretung öffentlicher Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
    zuständig ist.
    Im Planfeststellungsverfahren hat dennoch die untere Denkmalschutzbehörde ihre
    Bedenken schriftlich vorgetragen (wie z.B. auch der Antwort des Senats auf die
    schriftliche Anfrage 18/15216 zu entnehmen ist).
  6. Welche Gründe gab es für die Eintragung in die Denkmalliste, wann erfolgte sie und welche Eigenschaften
    für den S-Bahnhof Lichtenrade wurden damals festgestellt?
    Zu 5.:
    Bei dem Bahnhof handelt es sich um einen typischen Landbahnhof der zweiten
    Hälfte des 19. Jahrhunderts. In Berlin und in dessen Umland haben sich nur wenige
    Bauten dieser Art erhalten.
    Am 17.10.2006 wurden die Bahnhofsgebäude des S-Bahnhofs Lichtenrade von 1892
    wegen ihrer künstlerischen und geschichtlichen Bedeutung als Baudenkmale eingetragen.
    Am 25.5.2012 wurde das Schutzgut um die 1909-10 entstandenen Bauten wegen
    der geschichtlichen Bedeutung ihres anschaulichen Überlieferungszustands erweitert:
    Mittelbahnsteig , drei Bahnsteighäuschen des Typus Wannseebahn, Möblierung,
    die Eisen-/Glaskonstruktionen über dem ehemaligen Zugangstunnel und den
    Zugangstreppen.
    Mit gleichem Datum wurde die Anlage des S-Bahnhofs, das Landhaus Lichtenrade
    mit Garten, Wirtshaus der Schloßbrauerei Schöneberg von 1893-94 Bahnhofstr. 30-
    32, die Mälzerei der Schloßbrauerei Schöneberg von 1898 Steinstr. 41, beides
    Baudenkmale, zu einem Ensemble von herausragender ortsgeschichtlicher Bedeutung
    zusammengefasst: Das Wirtshaus, erstes Gebäude der Bahnhofstraße, und die
    Mälzerei, erster Industriebetrieb Lichtenrades, entstanden infolge der Existenz des
    Bahnhofs. Bahnhof, Wirtshaus, Mälzerei waren die Keimzelle des ab 1900 sich neu
    entwickelnden Ortskerns westlich des Dorfs, für die Entwicklung Lichtenrades zum
    Berliner Vorort, letztendlich die Voraussetzung, dass Lichtenrade 1920 zu Berlin
    eingemeindet wurde.
    Berlin, den 01.03.2019
    In Vertretung
    Gerry Woop
    Senatsverwaltung für Kultur und Europa