Bus + Tarif: Einfach einsteigen Bus und Bahn kostenlos – das ist nicht neu. Doch die Umsetzung dauert. Eine Kleinstadt in Brandenburg hat es probiert. , aus sz-online.de

http://www.sz-online.de/nachrichten/einfach-einsteigen-3880272.html

#Fahrscheinloser #Busverkehr? Für Detlef #Tabbert ist das nichts Neues. „Haben wir seit über 20 Jahren, die Kanzlerin kennt es von hier.“ Tabbert ist Bürgermeister im brandenburgischen #Templin, bekannt für seine Stadtmauer und das nahe Wochenendhaus Angela Merkels, die in Templin aufwuchs. Nun hat die Bundesregierung mit ihrem Vorstoß überrascht, kostenlosen Nahverkehr zu ermöglichen.

Templin liegt 80 Kilometer von Berlin entfernt. Es gibt dort Wälder, Seen und Kopfsteinpflaster, über das ein paar Stadtbusse fahren – in die lange kaum einer einstieg. So lange, bis 1997 die Stadt die Kosten für den Bus übernahm und Fahrkarten abschaffte. Ziel: weniger Lärm und Dreck, mehr Kurgäste. Schon vier Jahre später stiegen 15-mal so viele Menschen in den Bus.

Dass sich das Kleinstadt-Beispiel bundesweit wiederholen ließe, ist momentan zwar illusorisch. Doch der Bund will mit Ländern, Kreisen und Städten über Modelle nachdenken, Bus- und Bahnfahrten im Nahverkehr zumindest zeitweise kostenlos anzubieten, damit die Leute ihre Autos stehen lassen. Doch schon jetzt sind in vielen Städten gerade im Berufsverkehr Busse und Bahnen rappelvoll, wie die Verkehrsunternehmen beklagen. „Ein kurzfristiger, sprunghafter Fahrgastanstieg würde die vorhandenen Systeme vollständig überlasten“, warnt Jürgen Fenske, Chef der Kölner Verkehrsbetriebe und Präsident des Branchenverbands VDV.

Zusätzliche Trams und U-Bahnen zu bekommen, dauert wegen Ausschreibungen, Entwicklung und Genehmigung Jahre – ebenso der Bau möglicher neuer Strecken. Neue Busse sind schneller zu haben, solange sie nicht einen Elektroantrieb haben sollen. E-Busse sind noch in der Erprobung. Die Berliner Verkehrsbetriebe etwa wollen nach langen Tests erst in diesem Jahr die erste E-Busse anschaffen.

Und soll die #Gratis-Fahrt nur in den Städten mit hoher Schadstoffbelastung kommen? Das wäre den Verbrauchern kaum vermittelbar, warnt der Autofahrerclub ADAC. Notwendig seien einfache, günstige Tarife und ein zuverlässiger Fahrplan in Stadt und …

Bahnhöfe + barrierefrei: Drei Neue für die U3 Vorlesungsfreie Zeit an der Freien Universität, volles Arbeitspensum für die Bauabteilung der BVG, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=266&download=3020

Vorlesungsfreie Zeit an der Freien Universität, volles Arbeitspensum für die
#Bauabteilung der BVG: Die Berliner Verkehrsbetriebe bereiten weiter die Installation
von #Aufzügen in den #U-Bahnhöfen #Podbielskiallee, #Freie Universität
(#Thielplatz) und #Oskar-Helene-Heim vor. In der zweiten notwendigen Sperrphase
– aus Rücksicht auf den Lehrbetrieb der FU erneut in die Semesterferien
gelegt – fahren von Montag, den 19. Februar bis einschließlich Sonntag,
den 18. März 2018 zwischen den U-Bahnhöfen Breitenbachplatz und Krumme
Lanke barrierefreie #Busse statt Bahnen.
Zusätzlich zum Ersatzverkehr verlängert die BVG von ca. 7 bis 19 Uhr die am
U-Bahnhof Dahlem-Dorf endenden Fahrten der Linie #X83 bis Oskar-Helene-
Heim. Für eine großräumige Umfahrung des gesperrten U3-Abschnitts bieten
sich hingegen die S1 sowie die Buslinien M11, X10, X11, X83, 110, 115 und
118 an.
Von Dienstag, den 13. März, ca. 5 Uhr bis Donnerstag, den 15. März 2018,
ca. 20 Uhr kann der U-Bahnhof Freie Universität (Thielplatz) in Fahrtrichtung
Krumme Lanke nicht durch den Ersatzverkehr bedient werden. Weitere Details
finden sich an den betroffenen U-Bahnhöfen, in der BVG App FahrInfo Plus,
auf BVG.de sowie im BVG-navi.
Die Inbetriebnahme der neuen Aufzüge ist noch in diesem Jahr geplant, eine
weitere und letzte Sperrung des Abschnitts ist im August und September vorgesehen.

Bahnverkehr + Regionalverkehr + S-Bahn: Zugverkehr in der Region Bahn baut an bis zu 100 Stellen gleichzeitig 2018 schränken fünf Großprojekte der Deutschen Bahn den Zugverkehr in Berlin und Brandenburg ein, an vielen Stellen wird es zu längeren Fahrzeiten kommen und Fahrgäste müssen sich auf Umwege einstellen. , aus MAZ

http://www.maz-online.de/Brandenburg/2018-schraenken-Bauarbeiten-der-Deutschen-Bahn-den-Zugverkehr-in-Berlin-und-Brandenburg-ein

Berlin
. Fünf #Großprojekte schränken in diesem Jahr den #Zugverkehr im Raum Berlin ein. Insgesamt sind bei der Deutschen Bahn in Brandenburg und Berlin bis zu 100 Baustellen gleichzeitig offen, wie das Unternehmen am Donnerstag mitteilte. Für die Fahrgäste kann das längere Fahrzeiten und Umwege bedeuten.

Man konzentriere sich darauf, „dass unsere #Bauvorhaben wie geplant umgesetzt werden und der Nutzen schnell wirksam wird“, sagte der Bahn-Konzernbevollmächtigte für das Land Berlin, Alexander #Kaczmarek. Um das zu schaffen, sollen in der Region 210 Ingenieure, Planer, Mechatroniker und Gleisbauer eingestellt werden. Es sollen dann 2165 Mitarbeiter in Bauberufen sein.

Zahlreiche Brücken werden saniert

Abgesehen von den Großprojekten müssten an anderen Stellen Gleise, Weichen und andere wichtige Anlagen instand gehalten werden, erläuterte Kaczmarek. So werden in diesem Jahr 33 Bahnbrücken wieder in Schuss gebracht. Außerdem wird auf der Strecke Berlin-Frankfurt (Oder) der Abschnitt von #Köpenick nach #Erkner noch bis November ausgebaut. Zwischen Beelitz und Belzig werden von April bis Oktober Brücken saniert. Die Erneuerung des #Cottbuser Bahnhofs dauert noch bis Dezember.

Am Bahnhof #Schöneweide wird im April eine neue Bahnüberführung über den Sterndamm errichtet, bevor die Station ab August erneuert wird. Die #S-Bahn-Strecken von Anhalter Bahnhof bis #Wannsee und von Westkreuz bis #Spandau bekommen eine neue …

Bus: Countdown für die autonomen Minibusse Vier Fahrzeuge, drei Projektpartner, zwei Testgelände, ein Ziel: Autonomer Linienbusverkehr., aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=266&download=3018

Vier Fahrzeuge, drei Projektpartner, zwei Testgelände, ein Ziel: #Autonomer Linienbusverkehr. So knapp könnte man das Projekt Stimulate zusammenfas-sen, das die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), #Charité – Universitätsmedizin Berlin und das Land Berlin im Sommer erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt haben. Nun nimmt das Pilotvorhaben Gestalt an: Drei der vier Fahrzeuge sind da, eines von ihnen zeigt sich am heutigen Donnerstag im bekannten BVG-Gelb auf der vierten Industrie 4.0-Konferenz des #Hasso-Plattner-Instituts (HPI) in Potsdam.
Abgesehen von dem eintägigen Ausflug in die benachbarte Landeshauptstadt sind die bereits gelieferten Fahrzeuge schon an ihren künftigen Einsatzorten unterwegs – zunächst noch in unregelmäßigen Abständen. Zwei Fahrzeuge des Herstellers #EasyMile sind seit Ende Januar 2018 stundenweise auf dem Campus Charité #Mitte im Einsatz, um die Strecke einzumessen und die künfti-gen Begleitpersonen auf ihre Aufgaben vorzubereiten. Das erste von zwei #Navya-Fahrzeugen absolviert ab dieser Woche einzelne Einmessfahrten auf dem Campus #Virchow-Klinikum, auch dort folgen Schulungen der Begleiter. Das zweite Fahrzeug von Navya kommt demnächst nach Berlin.
Wie angekündigt soll der Linienbetrieb mit Fahrgästen im Frühjahr 2018 star-ten. Zwar werden die Fahrzeuge dann schon selbstständig fahren, in der ers-ten Phase wird jedoch stets eine Begleitperson an Bord sein.
„Stimulate“ wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gefördert. Weitere Informationen finden sich unter http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=264&download=2650.

Bahnverkehr + S-Bahn + Regionalverkehr: Bahn investiert in Qualität Viertes Gleis für mehr S-Bahn-Züge zwischen Ostkreuz und Warschauer Straße • Brückenprogramm im Plan • Bis zu 100 Baustellen täglich, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/Bauvorhaben_2018-1316976

Die Deutsche Bahn richtet dieses Jahr ihren Blick auch bei den #Bauvorhaben in der Region Berlin/Brandenburg stärker auf den Effekt Qualität. Alexander #Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der DB für das Land Berlin: „Wir konzentrieren uns jetzt darauf, dass unsere Bauvorhaben wie geplant umgesetzt werden und der Nutzen schnell wirksam wird. Dafür stellen wir dieses Jahr 210 Ingenieure, Planer, Bauüberwacher, Mechatroniker und Gleisbauer ein. Insgesamt sind dann bei uns 2.165 'Bau'-Mitarbeiter tätig.“

Die Dichte an #Baustellen im Großraum Berlin bleibt mit fünf Großprojekten besonders hoch. Gleichzeitig müssen Gleise, Weichen und viele andere für den Bahnbetrieb wichtige Anlagen instand gehalten werden. Dieses Jahr werden 33 Bahnbrücken wieder „in Schuss“ gebracht. Bis zu 100 Baustellen täglich müssen überwacht und koordiniert werden. Trotz der Aktivitäten blieben die S- und Regionalzüge mit 97 bzw. 94 Prozent pünktlich.

Aus dem Bauprogramm 2018:

Im November geht das vierte #S-Bahn-Gleis zwischen Ostkreuz und Ostbahnhof in Betrieb, das erlaubt mehr Züge und wirkt sich auch auf die Pünktlichkeit aus.

Im Rahmen der Grunderneuerung Bahnhof #Schöneweide werden im April die letzten zwei Brücken über den Sterndamm eingehoben, die Straßendurchfahrt ist ab Juni wieder frei. Ab August beginnt die Grunderneuerung des Bahnhofs.

An der #Dresdner Bahn ist dieses Jahr öffentlich erster Spatenstich. Daneben wird im März und April auch an der S-Bahn-Strecke gebaut.

Im Programm Zugbeeinflussungssystem S-Bahn (#ZBS) werden bis Mai zwischen Anhalter Bahnhof und Wannsee sowie bis August zwischen Westkreuz und Spandau weitere 19 Kilometer Strecke ausgerüstet. Bis Jahresende ist ein Drittel des Streckennetzes durch ZBS gesichert.

Am #Karower Kreuz geht im Herbst die neue zweigleisige Fernbahnbrücke über den Berliner Außenring in Betrieb, zunächst wird aber nur ein Gleis benutzt.

Auf der Ausbaustrecke Berlin–#Frankfurt (Oder) wird weiter im Abschnitt #Rahnsdorf–Erkner und ab Mai in der Gegenrichtung gebaut.

– Wannsee–#Michendorf: Gleis- und Weichenerneuerung im März
#Beelitz–Belzig: Brückenarbeiten von April bis Oktober
#Strausberg: Entflechtung von S- und Fernbahn, noch bis November
#Cottbus: Erneuerung der #Verkehrsstation, noch bis Dezember

Die Bauarbeiten haben zum Teil große Auswirkungen auf den Bahnbetrieb. Bahnreisende können sich hier über Projekte in Berlin und Brandenburg informieren. Für Mecklenburg-Vorpommern gibt es hier Bauinfos.

Einzelheiten zu den #Großprojekten: bauprojekte.deutschebahn.com.

S-Bahn: Öffentlicher Nahverkehr in Berlin Sechs Modelle für die Zukunft der S-Bahn Mithilfe einer Markterkundung startet der Senat die Suche nach den günstigsten neuen Zügen für die S-Bahn. Die Verkehrsverwaltung schickt gleich sechs Varianten ins Rennen. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/oeffentlicher-nahverkehr-in-berlin-sechs-modelle-fuer-die-zukunft-der-s-bahn/20963376.html

Wer zahlt mal eben so die geschätzten 2,4 Milliarden Euro für den #Kauf neuer #S-Bahnen? Eine Antwort will die Senatsverkehrsverwaltung jetzt mit einer so genannten Markterkundung finden, die in den nächsten Tagen starten soll. Dann wird sich zeigen, ob es genügend Interessenten und damit auch Wettbewerb gibt.
Die Verkehrsverwaltung unter Führung von Senatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) hat nach Kritik auch aus den Koalitionsfraktionen ihr Konzept modifiziert und schickt nun gleich sechs Varianten ins Rennen.Zentraler Bestandteil bleibt ein „Fahrzeugdienstleister“, der die wahrscheinlich mehr als 600 Doppelwagen, Viertelzug genannt, beschafft und 30 Jahre lang auch unterhält. Varianten gibt es bei der Finanzierung. Im Fahrzeugdienstleistermodell übernimmt das Unternehmen auch den Kauf der Züge. Bei Bedarf kann es eine „strukturelle Unterstützung“ durch die Länder Berlin und Brandenburg geben, sofern sich diese nicht auf die Schulden auswirkt.

Beim #Fahrzeugpoolmodell beschafft der Dienstleister zwar auch die Fahrzeuge, verkauft sie aber nach der mängelfreien Auslieferung an die Länder. 113 Millionen Euro hat Berlin bereits dafür gebunkert. Die Länder refinanzieren dann den Kauf über Zahlungen des künftigen Betreibers, dem die Züge überlassen werden. Weitere Varianten sehen vor, dass die Länder sich mit einer Sperrminorität an der #Fahrzeugdienstleistungsgesellschaft beteiligen – jeweils mit der Option, später alle Anteile übernehmen zu können.
Der Kauf der S-Bahn wird geprüft

Auch hier gibt es wieder die Möglichkeit, dass ein Unternehmen die Züge auf eigene Rechnung kauft und behält oder sie an die Länder veräußert. Ferner gibt es die Variante, dass die Länder ein eigenes Unternehmen für den Betrieb gründen oder ein bestehendes wie die BVG oder die #Behala nutzen, dem sie den Betrieb ohne europaweite #Ausschreibung

Flughäfen: Flüge ab Berlin-Tegel sind am unpünktlichsten Pünktlichkeit und Flugausfälle: Berlin-Tegel hat in einem Vergleich der 13 größten deutschen Flughäfen am schlechtesten abgeschnitten., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article213437155/Fluege-ab-Berlin-Tegel-sind-am-unpuenktlichsten.html

Berlin.  Fast jeder dritte #Flug aus #Berlin-Tegel ist 2017 nicht nach Plan gestartet. Damit ist der Flughafen der #unpünktlichste aller deutschen Flughäfen. Das ergab eine Analyse der 13 größten deutschen Flughäfen, die das Fluggasthelfer-Portal AirHelp durchgeführt hat.

Demnach starteten deutschlandweit 2017 im Schnitt mehr als 500 Passagierflüge pro Tag nicht nach Plan. Die meisten Flugprobleme habe es in Berlin-Tegel, die wenigsten in Hannover gegeben.
Insgesamt 29 Prozent der Flüge aus Berlin-Tegel hoben 2017 unplanmäßig ab. Damit schnitt der Flughafen im Bundesvergleich am schlechtesten ab. Auch in Frankfurt am Main, Düsseldorf, Hamburg und München starteten jeweils mehr als 23 Prozent aller Flüge verspätet oder fielen aus. Die fünf deutschen Flughäfen mit dem höchsten Flugaufkommen im letzten Jahr hatten demnach auch die meisten Probleme.

Die wenigsten unplanmäßigen Flugbewegungen gab es am Flughafen …

BVG: Graffiti bei der BVG aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welcher #Schaden ist der BVG aufgrund von #Graffiti entstanden (2015, 2016, 2017)?
Antwort zu 1:
Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die Kosten zur Graffitibeseitigung und -prävention bei der BVG lagen jeweils bei:
2015 3,18 Mio. EUR.
2016 2,94 Mio. EUR.
2017 2,95 Mio. EUR.“
Frage 2:
Welche Schadensersatzsummen konnte die BVG von den Schädigern zurückerlangen (2015, 2016, 2017)?
Antwort zu 2:
Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Forderungen aus Graffiti-Vorfällen konnten bisher wie folgt geltend gemacht werden:
2
Vorfallsjahr 2015:
Forderungen geltend gemacht in Höhe von 12.374,41 EUR, davon bezahlt 4.099,54 EUR
Vorfallsjahr 2016:
Forderungen geltend gemacht in Höhe von 10.532,06 EUR, davon bezahlt 4.235,97 EUR
Vorfallsjahr 2017:
Forderungen geltend gemacht in Höhe von 1.137,50 EUR, davon bezahlt 210,50 EUR
Hinweis: Sehr viele Vorgänge sind strafrechtlich noch nicht abgeschlossen. Aufgrund des Datenschutzes bekommen wir die personenbezogenen Daten der Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft bzw. vom Gericht. Diese erhalten wir in den meisten Fällen erst nach Beendigung des Verfahrens. Aufgrund dessen erfolgt die Geltendmachung der zivilrechtlichen Forderungen teilweise erheblich verzögert.“
Frage 3:
Wie viele Einsatzkräfte setzte die BVG bei der Bekämpfung von Graffiti ein (2015, 2016, 2017)?
Antwort zu 3:
Die BVG hat hierzu übermittelt:
„In den Jahren 2015, 2016 und bis September 2017 waren täglich mindestens 6 Beschäftigte (Sonderkommission) damit beauftragt, Prävention gegen Graffiti auszuüben.“
Frage 4:
Hat die BVG ein Konzept zur Bekämpfung von Graffiti?
Antwort zu 4:
Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Vorrangig wurde Aufsichtspersonal während der Nachtstunden in den Kehranlagen eingesetzt, um Graffiti-Vorfälle zu verhindern.“
Frage 5:
Plant die BVG Änderungen beim Konzept oder Anzahl der Einsatzkräfte und wenn ja welche?
Antwort zu 5:
Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Derzeit sind keine Änderungen im Konzept geplant. Die Besetzung und Aufsicht der Kehranlagen durch Beschäftigte der Firma Wisag besteht weiterhin.“
Frage 6:
Wie viele Tatverdächtige konnten die Einsatzkräfte der BVG auf frischer Tat ertappen (2015, 2016, 2017)?
Antwort zu 6:
Die BVG hat hierzu übermittelt:
„2015 konnten in 66 Fällen die Personen direkt gestellt werden.
2016 konnten in 64 Fällen die Personen direkt gestellt werden.
2017 konnten in 55 Fällen die Personen direkt gestellt werden.
3
Anzahl der Tatverdächtigen 2015 = 218 (direkt gestellt bzw. nachermittelt)
Anzahl der Tatverdächtigen 2016 = 220 (direkt gestellt bzw. nachermittelt)
Anzahl der Tatverdächtigen 2017 = 97 (direkt gestellt bzw. nachermittelt)
Diese Angaben betreffen ausschließlich Vorfälle bei der U-Bahn.“
Berlin, den 12. Februar 2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Leihfahrräder in Berlin aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Anbieter von #Leihfahrrädern bieten derzeit ihre Fahrräder im Sinne des #Bike-Sharings in Berlin an?
Antwort zu 1:
Neben dem stationsgebundenen öffentlichen Fahrradverleihsystem „#Deezer #Nextbike“ bieten sechs weitere Unternehmen ihre Leihfahrräder auf öffentlichen Straßen an.
Frage 2:
Wie viele Fahrräder haben diese Anbieter derzeit in Berlin im öffentlichen Raum positioniert und wo sind jeweilige Bike-Sharing-Stationen, also Orte, an denen diese Fahrräder gruppiert und evtl. auch im Zeichen eines Werbelogos o.ä. angeboten werden, zu finden? (Bitte tabellarisch: Ort, Anbieter mit Anzahl Fahrräder)
Frage 7:
Gibt es Anbieter, die gänzlich ohne feste Stationen arbeiten und die ihre Fahrräder ausschließlich in der Form anbieten, dass einzelne Fahrräder über die Stadt verstreut aufgestellt wurden?
2
Antwort zu 2 und zu 7:
Eine Übersicht der gegenwärtig genehmigten Stationen mit der Anzahl an Ständereinheiten liegt nur für das öffentliche Fahrradverleihsystem „Deezer Nextbike“ vor. Insgesamt sind 182 Standorte für 2.280 Leihfahrräder in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Mitte, Neukölln, Pankow und Tempelhof-Schöneberg von Berlin verzeichnet. Daneben sind noch Standorte aufgeführt, die sich derzeit noch im Erlaubnisverfahren befinden. Die Übersichten umfassen insgesamt zwölf Seiten und können bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eingesehen oder als Datei zur Verfügung gestellt werden.
Der Sachstand hinsichtlich der Anbieter von Fahrradverleihsystemen ohne feste Stationen (dock-less oder free-floating) stellt sich gemäß ihrer Konzepte (nachstehende Daten beruhen auf Angaben der Betreiber) wie folgt dar:
#Lidl-Bikes” (www.lidl-bike.de/) bieten zurzeit ca. 3.500 Leihfahrräder an, “#Donkey Republic Bikes” (www.donkey.bike) startet mit ca. 700 Leihfahrrädern , “#oBike” (www.o.bike) will etwa 3.000 bis 5.000 Leihfahrräder verteilen, “#moBike” (www.mobike.com) beginnt mit ca. 700 Leihfahrrädern (gemäß der Homepage sollen 10.000 Leihfahrräder in Berlin angeboten werden), „#ofo“ (www. www.ofo.com) beabsichtigt, 10.000 Leihfahrräder zu verleihen und „#Byke Mobility GmbH“ (byke.de) stellt ca. 2.000 Leihfahrräder zur Miete bereit. Da die Anbieter ihre Mieträder ohne Abstimmung mit den Bezirksämtern im öffentlichen Straßenland abstellen, können die tatsächliche Anzahl und die konkreten Standorte nicht benannt werden. Die #Fahrradverleihsysteme werden bevorzugt im inneren S-Bahn-Ring angeboten.
Frage 3:
Zahlen die Anbieter dieser Fahrräder für die von ihnen genutzten Stellplätze eine Gebühr, eine Abgabe o.ä.?
Antwort zu 3:
Sofern eine gebührenpflichtige Sondernutzung vorliegt, sind vom Anbieter Sondernutzungsgebühren zu entrichten.
Frage 4:
Hat es im Vorfeld der Platzierung von Bike-Sharing-Stationen, also den Standorten, an denen mehrere Fahrräder bereit stehen, Gespräche z.B. mit vor Ort aktiven Gewerbetreibenden über die Vergabe der Flächen an diese Bike-Sharing-Anbieter gegeben?
Antwort zu 4:
In Einzelfällen wurden Gespräche mit anliegenden Gewerbebetrieben geführt.
Frage 5:
Sind dem Senat Fälle bekannt, bei denen ortsansässige Gewerbetreibende, z.B. innerstädtische Biomärkte, durch die Vergabe der oft ohnehin nur begrenzt vorhandenen Stellflächen an Bike-Sharing-Anbieter, selbst keine Möglichkeit mehr haben, eigene Fahrradständer für ihre Kundschaft aufzustellen?
Antwort zu 5:
Davon hat der Senat keine Kenntnis.
3
Frage 6:
Nach welchen Kriterien wurden die Stellplätze für Bike-Sharing-Stationen vergeben?
Antwort zu 6:
Eine Sondernutzungserlaubnis wird grundsätzlich erteilt, wenn Flächen für die beantragte Sondernutzung zur Verfügung gestellt werden können und keine überwiegenden, öffentlichen Interessen oder vorrangige Inanspruchnahmen der öffentlichen Straße entgegen stehen oder diesen Gesichtspunkten mit einer Nebenbestimmung entsprochen werden kann.
Frage 8:
Bedarf es zum Aufstellen von Bike-Sharing-Fahrrädern einer Genehmigung und wer stellt diese aus?
Antwort zu 8:
Das vereinzelte, maßvolle Abstellen von Leihfahrrädern kann noch als verkehrsüblich angesehen werden. Das gebündelte Abstellen von Leihfahrrädern in „Rückgabezonen“, „Sammelstellen“ und Ähnlichem stellt dagegen eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.
Für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist das jeweilige Bezirksamt zuständig.
Frage 9:
Werden Bike-Sharing-Fahrräder zu Beginn der Tätigkeit eines Anbieters auf ihre Verkehrssicherheit überprüft? Und wenn JA, durch wen und in welcher Form geschieht dies?
Antwort zu 9:
Für das öffentliche Fahrradverleihsystem „Deezer Nextbike“ gelten aufgrund des Betreibervertrages mit dem Land Berlin besonders strenge Qualitätsanforderungen. Zusätzlich werden alle Räder in regelmäßigen Intervallen durch das Serviceteam in Berlin gewartet und überprüft. Alle Räder sind CE – geprüft und erfüllen die Norm Din ISO 4210. Damit werden alle Kriterien bezüglich der Verkehrssicherheit erfüllt.
Ansonsten sind die Anforderungen an die Verkehrssicherheit und die erforderliche Ausrüstung in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gesetzlich vorgeschrieben. Für die Einhaltung sind die Anbieter verantwortlich.
Frage 10:
Werden diese Fahrräder der Bike-Sharing-Anbieter im Verlauf der Nutzung, also ihres „Lebenszyklusses“ auf Verkehrssicherheit geprüft, z.B. durch die Ordnungsämter, die ja u.a. auch für den ruhenden Verkehr zuständig sind?
Antwort zu 10:
Die Fahrräder von Bike-Sharing-Anbietern werden, wie andere Fahrräder auch, im Rahmen allgemeiner Verkehrskontrollen auf Verkehrssicherheit geprüft. Darüber hinaus gehende Prüfungen erfolgen nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
Frage 11:
Wer haftet bei Unfällen mit diesen Fahrrädern, wenn diese nicht verkehrssicher sind?
4
Frage 12:
Wer haftet generell bei Unfällen mit diesen Fahrrädern?
Antwort zu 11 und zu 12:
Die Haftung und Schadenersatzpflichten richten sich nach zivilrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der straßenverkehrsrechtlichen Pflichten.
Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Fahrradverleihsysteme“ des öffentlichen Fahrradverleihsystems „Deezer Nextbike“ beinhalten Regelungen zur Haftung.
Frage 13:
Hat der Senat Erkenntnisse über die Nutzung der durch die Nutzer generierten GPS-Datenspur durch die Bike-Sharing-Anbieter?
Antwort zu 13:
Nein.
Frage 14:
Sieht der Senat durch den Umstand, dass Nutzer dieser Fahrräder per GPS-Signal fortlaufend verfolgt werden können, evtl. datenschutzrechtlichen Handlungsbedarf?
Antwort zu 14:
Nein.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit teilt hierzu mit:
„Ob die – gegebenenfalls fortlaufende – Erfassung der GPS-Positionen von Leihfahrrädern zulässig ist, hängt maßgeblich davon ab, ob diese Daten zur Erbringung der Dienstleistung im Einzelfall erforderlich sind. Hiervon wird in der Regel aber nicht auszugehen sein.“
Frage 15:
Kann der Senat auf die generierten Daten, z.B. über das Fahrverhalten und die Fahrtstrecken der Nutzer zugreifen? Wenn JA, in welcher Form und in welchem Umfang? Stehen diese Daten der Verwaltung kostenfrei zur Verfügung? Wenn NEIN, wie hoch ist der Preis für diese Daten?
Antwort zu 15:
Nein, der Senat kann nicht auf die Daten zugreifen.
Der Senat hat keine Kenntnis über die Höhe des Preises für diese Daten.
Frage 16:
Gibt es zwischen Senat und Betreiberfirmen Vereinbarungen, die z.B. die Betreiber nachweislich verpflichten, die generierten Daten, wie z.B. Name, Bank- und Kreditkartendaten, ausschließlich getrennt von Bewegungsdaten zu verarbeiten, so dass konkrete personalisierte Bewegungsprofile nicht erstellt werden können?
5
Antwort zu 16:
Gemäß Betreibervertrag zwischen dem öffentlichen Fahrradverleihsystem „Deezer Nextbike“ und dem Land Berlin werden keine Bewegungsdaten erfasst, sondern ausschließlich Ausleih- sowie Rückgabeort der Nutzerinnen und Nutzer.
Frage 17:
Kann der Senat generell und beim chinesischen Anbieter Mobike und dem Anbieter Obike aus Singapur im speziellen ausschließen, dass diese Daten das eigentliche Geschäftsmodell sind und künftig z.B. dafür genutzt werden, gezielte Werbung an die Nutzer dieser Share-Bikes zu versenden?
Antwort zu 17:
Nein.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit teilt hierzu mit:
„Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat hierzu keine Erkenntnisse. Für die datenschutzrechtliche Kontrolle der genannten Unternehmen ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht zuständig (deutscher Sitz der Unternehmen ist in München).“
Frage 18:
Sieht sich der Senat, im Zuge der von ihm forcierten Verkehrsmittelnutzung hin zur autofreien Stadt, nicht in der Verpflichtung, nur solche Anbieter auf dem Berliner Bike- und auch Car-Sharing-Markt zuzulassen, die sich verpflichten, deutsche Datenschutzrichtlinien einzuhalten und nur die Daten zu erheben bzw. intern zu verarbeiten, die für den Betrieb des ausgewiesenen Geschäftsmodells zwingend notwendig sind?
Antwort zu 18:
Nein. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit teilt hierzu mit:
„Betreiber von Leihfahrraddiensten in Deutschland sind ohnehin verpflichtet, deutsches beziehungsweise europäisches Datenschutzrecht zu beachten und nur solche personenbezogenen Daten zu verarbeiten, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, ohne dass es einer entsprechenden Selbst-Verpflichtung bedürfte.“
Berlin, den 09.02.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: BVG – Anschaffung von E-Bussen aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #E-Busse sind derzeit für die BVG im Einsatz?
Antwort zu 1:
Hierzu berichtet die BVG AöR: „Derzeit befinden sich vier E-Busse in der Omnibusflotte der BVG. Sie kommen auf der Linie #204 zum Einsatz.“
Frage 2:
Wie viele E-Busse insgesamt wurden bisher von der BVG in Berlin, bzw. für den Einsatz in Berlin getestet?
Frage 24:
Über welchen Zeitraum wurden die Fahrzeuge getestet?
2
Antwort zu 2 und zu 24:
Hierzu berichtet die BVG AöR: „Bisher wurden sieben Busse jeweils vierzehn Tage im Rahmen der E-Busmarkterkundung in Berlin getestet (Start: April 2017). Weitere Einsätze im Rahmen dieser Markterkundung sind geplant.“
Frage 3:
Welche Fabrikate wurden getestet bzw. sind aktuell im Betrieb?
Antwort zu 3:
Hierzu berichtet die BVG AöR: „Im Rahmen der E-Busmarkterkundung wurden folgende Busse getestet:
#Linkker 12plus
#VDL Citea Electric SLF-120 mit Ziehl-Abegg-Achse
 VDL Citea Electric SLF-120
#Sileo S-18
#BYD eBus
#Solaris Urbino electric 12 (Depotlader)
#SOR ENS electric
Als Teil der permanenten Busflotte sind auf der Linie 204 vier Busse des Herstellers #Solaris, Typ Urbino electric 12 (mit Induktionsladetechnik) im Betrieb.“
Frage 4:
Was kosten die einzelnen Modelle? Bitte Preis und Hersteller / Modell in Tabellenform.
Antwort zu 4:
Hierzu berichtet die BVG AöR: „Die Preise für einen E-Bus sind stark von kundenspezifischen Anforderungen abhängig. Preise und Kosten können aus vergaberechtlichen Gründen nicht aufgeführt werden.“
Frage 5:
Nach welchen Kriterien wurde darüber entschieden, welche Modelle in den Betrieb, bzw. NICHT in den Betrieb gehen sollten?
Antwort zu 5:
Hierzu berichtet die BVG AöR: „Eine Teilnahme an der E-Busmarkterkundung ist grundsätzlich für jeden interessierten Hersteller möglich. Die wesentliche Voraussetzung für den Testbetrieb ist damit die Verfügbarkeit von Fahrzeugen.
Die Beschaffung von Fahrzeugen erfolgt jedoch unabhängig von der Markterkundung nach vergaberechtlichen Kriterien.“
Frage 6:
Sollen tatsächlich vorrangig reine Elektrobusse angeschafft werden? Wenn Ja, warum?
3
Antwort zu 6:
Hierzu berichtet die BVG AöR: „Die Beschaffungsstrategie der BVG sieht die verzahnte Beschaffung von sauberen EURO-6-Diesel-Bussen sowie den sukzessiven Aufbau einer Elektrobusflotte vor.“
Frage 7:
Wie viele Elektrobusse sollen bis 2030 angeschafft werden?
Antwort zu 7:
Hierzu berichtet die BVG AöR: „Bisher hat der Aufsichtsrat der BVG den Kauf von 30 Elektro-Eindeckbussen und 15 Elektro-Gelenkbussen beschlossen. Darüber hinaus gibt es weitere Überlegungen und Szenarien, die jedoch noch nicht finalisiert sind.“
Frage 8:
Wurden Hybridfahrzeuge und Fahrzeuge mit Gasantrieb auch in die Tests / Probeläufe und die Planung der künftigen Anschaffungen einbezogen? Wenn NEIN, warum nicht, wenn JA, mit welchem Ergebnis?
Frage 9:
Wurden insbesondere Fahrzeuge mit CNG-Antrieb (Compressed Natural Gas) und LNG-Antrieb (Liquefied Natural Gas) mit in diese Tests einbezogen?
Frage 10:
Werden solche Fahrzeuge ebenfalls angeschafft? Wenn Ja, wie viele, wenn NEIN, warum nicht?
Antwort zu 8 bis zu 10:
Hierzu berichtet die BVG AöR: „Hybridfahrzeuge und Fahrzeuge mit Gasantrieb wurden nicht im Rahmen der aktuell laufenden E-Busmarkterkundung berücksichtigt und gegenwärtig nicht in die Planung zukünftiger Anschaffungen einbezogen. Vergangene Erprobungen haben gezeigt, dass Fahrzeuge mit diesen Technologien für die BVG nicht zufriedenstellend zu betreiben sind.“
Frage 11:
Wie groß ist der preisliche Unterschied zwischen reinen Elektrobussen und den in Frage 9 genannten Fahrzeugen?
Antwort zu 11:
Hierzu berichtet die BVG AöR: „Siehe Antwort zu Frage 4.“
Frage 12:
Wie hoch werden die zusätzlichen Kosten für Umrüstung der BVG-Betriebshöfe, Schulung des Personals, Anschaffung von Werkzeugen, Schaffung von Ladestationen etc. im Zusammenhang mit der Anschaffung von E-Bussen auf den Betriebshöfen der BVG sein?
Frage 13:
Wie hoch sind derzeit die durchschnittlichen Gesamtbetriebskosten (Treibstoff, Wartung, Ersatzteile etc.) pro Diesel-Fahrzeug und die zu erwartenden durchschnittlichen Betriebskosten eines Elektrobusses pro Jahr?
4
Antwort zu 12 und zu 13:
Hierzu berichtet die BVG AöR: „Aus vergaberechtlichen Gründen können hier keine Angaben gemacht werden.“
Frage 14:
Wie groß ist der Unterschied von Feinstaubaufkommen und Stickoxidausstoß eines derzeitig in Betrieb befindlichen EURO 4 Dieselbusses im Vergleich mit einem modernen EURO 6 Dieselbus und auch im Vergleich zu einem modernen CNG/ LNG-Bus?
Antwort zu 14:
Hierzu berichtet die BVG AöR: „Die sich im Betrieb befindlichen Euro IV-Busse haben bereits Partikelfilter und zeigen demzufolge beim „Feinstaub“ PM kaum andere Werte als EURO VI. Die Reduzierung von NOx ist in der angehängten Tabelle dargestellt. Ein direkter Vergleich zu CNG-Verbrennungsmotoren ist so nicht möglich, da es sich um eine andere Technologie mit anderen Schadstoffausstoßen handelt.“
Frage 15:
Wie würde sich heute durch den Einsatz von ausschließlich Euro 6 Dieselbussen die Verkehrs-Schadstoff-Bilanz in Berlin verändern?
Antwort zu 15:
Emissionsberechnungen für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans ergaben für das Jahr 2015 einen Anteil des gesamten Berliner Straßenverkehrs an der NO2-Konzentration an Hauptverkehrsstraßen im Durchschnitt von etwa 76 %. Der Anteil von Linienbussen darin betrug rund 16 %, der von Pkw rund 50 %. Durch die seit 2015 bereits erfolgten Nachrüstungen von Bussen im Bestand sowie durch die Beschaffung neuer, im realen Verkehr sauberer Euro VI-Busse konnte die Emission der Busse seitdem bereits um etwa 35 % gesenkt werden. Eine vollständige Umstellung aller Linienbusse auf die Abgasnorm Euro VI würde die Stickstoffoxid-Emissionen der Busse im Vergleich zur Flotte von 2015 um etwa 90 % reduzieren. Die gesamten NOx-Emissionen des Straßenverkehrs wären dadurch, bezogen auf das Jahr 2015, ca. 15 % niedriger.
Hingegen ist bei Diesel-Pkw aufgrund der hohen Emissionen sowohl von Euro-5- als auch bei den aktuellen Euro-6-Fahrzeugen nicht von einer signifikanten Emissionsminderung auszugehen.
Frage 16:
Würde sich durch die Anschaffung einer kompletten EURO 6 Dieselbus-Flotte auch der Gesamtverbrauch von Diesel für die BVG ändern? Wenn JA, um wie viel Prozent (Durchschnittswert)? Inwieweit würde sich dies auf die Schadstoffbelastung der Berliner Luft auswirken?
Antwort zu 16:
Hierzu berichtet die BVG AöR: „Das kommt auf die zu beschaffenden Fahrzeuge an, ohne eine genaue Stückzahl und die Aufteilung auf die Fahrzeugtypen (EN/GN/DL) kann keine verlässliche Aussage getroffen werden. Nach den bisherigen Vergleichszahlen kann davon ausgegangen werden, dass EURO VI Fahrzeuge keinen höheren Verbrauch haben als EURO IV Fahrzeuge.“
5
Frage 17:
Über welchen Zeitraum werden die derzeit in Betrieb befindlichen Busse der BVG durchschnittlich betrieben („Lebensdauer), bis sie ausgemustert werden und wie lang soll dieser Zeitraum für die geplanten Elektrobusse sein?
Frage 18:
Kann nach heutigem Kenntnisstand gewährleistet werden, dass die zur Anschaffung geplanten Elektrobusse ebenso lang in Betrieb sein werden, wie die bisherigen Diesel-Busse? Wenn NEIN, welcher Gesamt-Kostenmehraufwand wird daraus resultieren, dass die „Lebensdauer“ von Elektrobussen geringer ist und somit dauerhaft mehr Fahrzeuge angeschafft werden müssen, um die Gesamtfahrleistung der jetzigen Dieselflotte über ihren Gesamtbetriebszyklus zu erreichen?
Antwort zu 17 und zu 18:
Hierzu berichtet die BVG AöR: „Es ist davon auszugehen, dass Elektrobusse eine größere Lebensdauer als Busse mit einem Dieselantrieb haben. Mit den aktuell verfügbaren Elektro-Bussen gibt es noch keine langfristigen Erfahrungen, um genaue Angaben zur tatsächlichen Lebensdauer im Vergleich zu Dieselbussen machen zu können. Konventionelle Busse werden in Berlin durchschnittlich 12 Jahre betrieben. Bei Elektrobussen muss nach heutigem Kenntnisstand der Batterielebenszyklus als Maßstab für die Nutzungs- und Lebensdauer berücksichtigt werden. Zurzeit ist davon auszugehen, dass ein Batterielebenszyklus 6 Jahre umfasst. Somit liegt die erwartete Nutzungsdauer bei 12 oder 18 Jahren.“
Frage 19:
Gibt es zu erwartende Unterschiede im Flächenbedarf auf den Betriebshöfen der BVG zwischen den bisherigen Dieselbussen, CNG/LNG-Bussen und Elektrobussen? Woraus resultieren diese genau?
Antwort zu 19:
Hierzu berichtet die BVG AöR: „Ja, es gibt Unterschiede, weil jede Bustechnologie jeweils bestimmte infrastrukturelle Ansprüche hat. Haupttreiber des Flächenbedarfes bei E -Bussen sind die Ladetechnik und die geänderte Abstelltechnologie beim Laden der Fahrzeuge.“
Frage 20:
Wie groß, in m², ist der Unterschied bzw. der potentielle Flächenmehrbedarf der einzelnen Busarten zueinander?
Antwort zu 20:
Hierzu berichtet die BVG AöR: „Zu dieser Frage können keine detaillierten Angaben gemacht werden. Es sei jedoch anzumerken, dass ein etwaiger Flächenmehrbedarf durch zum Beispiel neue Betriebskonzepte und platzsparende Infrastruktur optimiert werden kann.“
Frage 21:
Welche Reichweite haben die bisherig getesteten Elektrobusse im Realbetrieb? Hier bitte ohne Fahrgäste, in Vollbesatz und im Durchschnitt?
6
Antwort zu 21:
Hierzu berichtet die BVG AöR: „Das kommt auf die Betriebstechnologie und die Batterie und die Nebenverbräuche (u.a. Klimaanlage/Heizung/Kneeling) an. Bei einer Depotladung von 4 bis 6 Stunden kann von einer gesicherten Mindestreichweite von 150 km bei fossiler Zusatzheizung ausgegangen werden. Bei den Gelegenheitsladern kann eine Reichweite von bis zu 25 km bei vollelektrischen Zusatzkomponenten und einer Schnellladung von bis zu 6 min im Dauereinsatz erreicht werden.“
Frage 22:
Wie verändert sich die Reichweite Jahreszeiten- / Temperaturbedingt?
Antwort zu 22:
Hierzu berichtet die BVG AöR: „Neben Fahrzeug- und Batterieart ist die Reichweite von vielen situativen Faktoren abhängig. Beispiele sind Anzahl der Fahrgäste, Verkehrsaufkommen, Wetter, Fahrweise und Stau. Eine pauschale Beantwortung dieser Frage ist deshalb nicht möglich.“
Frage 23:
Wie hoch ist die durchschnittliche Ausfallquote der bisher getesteten Elektrobusse und was sind bzw. waren die Ursachen?
Frage 25:
Wie viele außerplanmäßigen Stillstände / Ausfälle gab es in dieser Zeit?
Antwort zu 23 und zu 25:
Hierzu berichtet die BVG AöR: „Die durchschnittliche Verfügbarkeit der Versuchsfahrzeuge der Linie 204 liegt bei rund 75 %. Die Ausfallhauptursachen der Versuchsfahrzeuge liegen in der Steuerung, Antriebs- und Ladetechnik.
Die Ausfallquote von 25 % der Gesamtverfügbarkeit verteilt sich auf etwa 80 % unplanbare Schäden.“
Der Senat geht angesichts der bekannten Erfahrungen anderer Betreiber mit Elektrobussen jedoch davon aus, dass diese schlechte Verfügbarkeitsquote dem Versuchscharakter dieser Fahrzeuge geschuldet ist und keinesfalls auf künftig zu beschaffende Elektrobusse übertragen werden muss. Eine solche Verfügbarkeitsquote entspräche nicht annähernd der im Verkehrsvertrag vereinbarten Zuverlässigkeitsquote und wäre sowohl aus finanziellen Gründen, als auch aus Kundensicht nicht akzeptabel.
Frage 26:
Wie lange dauert es die Batterien / Akkus der getesteten Busse voll zu laden?
Antwort zu 26:
Hierzu berichtet die BVG AöR: „Die Ladezeit hängt von Faktoren wie Bauweise, Batterie und Ladetechnik ab. Das Spektrum reicht von einigen Minuten bei Schnellladern bis mehreren Stunden bei Depotladern. Es sei anzumerken, dass jede Ladetechnik spezifische Einsatzbereiche hat.“
7
Frage 27:
Wie lang ist die „Lebensdauer“ der verbauten Akkus und wer trägt die Kosten eines evtl. Austausches?
Antwort zu 27:
Hierzu berichtet die BVG AöR: „Die Lebensdauer eines Akkus hängt von Faktoren, wie zum Beispiel Batterietyp, Ladetechnik und Wartung, ab. Es sind somit keine pauschalen Angaben machbar.“
Frage 28:
Wie viele dieser Busse müssten angeschafft werden, um den derzeitigen Fahrbetrieb der jetzigen Busse aufrecht zu erhalten und zu gewährleisten?
Antwort zu 28:
Hierzu berichtet die BVG AöR: „Die Umlaufplanung von Bussen steht in einem Spannungsfeld verschiedener Rahmenbedingungen. Beispiele sind Ladetechnik, Fahrzeug und Batteriemanagementsysteme. Diese Frage lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten.“
Antwort zu 29:
Wie viele Elektrobusse müssten angeschafft werden, um die derzeitige Zuverlässigkeitsrate weiterhin dauerhaft zu gewährleisten?
Antwort zu 29:
Nach Auskunft der BVG können zu dieser Frage momentan noch keine Angaben gemacht werden.
Der Senat weist jedoch darauf hin, dass es bei Elektrofahrzeugen prinzipbedingt aufgrund der geringeren Anzahl an Komponenten und Teilen z.B. im Antriebsstrang eine geringere Ausfallwahrscheinlichkeit besteht als bei herkömmlichen Bussen. Es besteht zudem keine Absicht, für alternative Antriebstechnologien von der derzeitigen Sollquote des Verkehrsvertrages abzuweichen.
Frage 30:
Gibt es baulich bedingt Unterschiede in Bezug auf die Anzahl der max. zu befördernden Fahrgäste zwischen den derzeitigen Bussen und den anzuschaffenden Bussen mit Elektroantrieb? Wenn JA, wie viele Plätze mehr oder weniger haben diese Busse?
Antwort zu 30:
Hierzu berichtet die BVG AöR: „Nein, es gibt keine Unterschiede in Bezug auf die Anzahl der max. zu befördernden Fahrgäste.“
Frage 31:
Wie viele zusätzliche Stellplätze zum Aufladen der zur Anschaffung geplanten Elektrobusse wären in Berlin nötig, um die jeweils nötigen Busse möglichst in unmittelbarer Nähe ihrer täglichen Einsatzstrecken zu laden? Welcher Flächenbedarf entsteht dadurch zusätzlich in den einzelnen Bezirken, bzw. wie viele Ladestellen mit welcher Fläche müssten zukünftig zur Verfügung stehen?
8
Antwort zu 31:
Hierzu berichtet die BVG AöR: „Die geplanten Elektrobusse sollen zuerst auf den existierenden Betriebshöfen geladen werden. Auf Grund des erwarteten höheren Platzbedarfes gehen wir davon aus, dass im Süden oder Südosten zusätzliche Betriebshofkapazitäten benötigt werden. Busse, die mittels eines Gelegenheitsladesystems geladen werden sollen, werden außerdem an den Endhaltestellen einer Linie geladen, was ebenfalls zu einem erhöhten Platzbedarf führt.“
Frage 32:
Gibt es Erkenntnisse darüber, inwieweit das jeweils örtliche Stromnetz im Umfeld dieser Ladestationen in der Lage ist, die benötigten Kapazitäten zu liefern? Wenn Nein, sind Untersuchungen dazu geplant? Wenn JA, welche Erkenntnisse gibt es?
Frage 33:
Wenn die benötigten Ladeleistungen im bestehenden Stromnetz nicht zur Verfügung gestellt werden können, wie hoch werden voraussichtlich die Kosten zur künftigen Bereitstellung dieser Infrastrukturen sein und wer trägt diese Kosten?
Antwort zu 32 und zu 33:
Hierzu berichtet die BVG AöR: „Für die bisherigen Planungen ist das örtliche Stromnetz in der Lage, die benötigten Kapazitäten bereitzustellen.“
Frage 34:
Gibt es Erkenntnisse und / oder Untersuchungen darüber, wie sich das magnetische Wechselfeld des Akkus der zur Anschaffung geplanten Elektrobussen im Betrieb auf die Gesundheit von Fahrpersonal und Fahrgästen auswirkt? Hier speziell auf Herz- und Hirnaktivitäten?
Frage 35:
Kann in Bezug auf Frage 34 sicher gestellt werden, dass die derzeitigen gesundheitlichen Grenzwerte durch die Hersteller eingehalten werden?
Antwort zu 34 und zu 35:
Hierzu berichtet die BVG AöR: „Die Fahrzeuge der BVG entsprechen den geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grenzwerten. Da Batterien Gleichspannungsquellen sind, ist nicht von einem magnetischen Wechselfeld auszugehen.“
Berlin, den 09.02.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz