Tarife + Straßenbahn: BVG testet in der Tram nun Ticketautomaten ohne Bargeld, aus BZ Berlin

https://www.bz-berlin.de/berlin/bvg-testet-in-der-tram-nun-ticketautomaten-ohne-bargeld

Die BVG fährt in der #Straßenbahn in der Zukunft voll auf #Kartenzahlung ab. Verschiedene Geräte werden dort 18 Monate lang getestet.

Wer ein #Ticket in der #Tram lösen will, braucht in Berlin Kleingeld. Bald nehmen die meisten #Automaten nur noch eine Karte. Die BVG rollt in die Bezahl-Zukunft. Per Ausschreibung werden Hersteller aufgefordert, Vorschläge einzureichen. In einem Modellversuch sollen verschiedene Geräte dann 18 Monate lang getestet werden, bevor rund 400 neue Automaten installiert werden.

Was der Kunde davon hat? Der Automat soll ausschließlich Kartenzahlungen (auch kontaktlos) akzeptieren. „Die Leute wollen mit Karte zahlen, selbst kleine Summen“, sagt BVG-Sprecherin Petra Reetz. Mit Karte kann man bislang nur auf U-Bahnhöfen zahlen – unter 25 Euro ohne Pin, über mit Geheimzahl.

Das Display des Automaten soll mindestens 30 Zoll groß sein und in einem …

S-Bahn: Zukunft der S-Bahn SPD und die Linke wehren sich gegen private Dienstleister – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/zukunft-der-s-bahn-spd-und-die-linke-wehren-sich-gegen-private-dienstleister-29511010?dmcid=nl_20180118_29511010

Klebt das Berliner #Landeswappen mit dem Bären in Zukunft auch an #S-Bahnen? SPD und Linke setzen sich dafür ein, dass das Land einen eigenen #S-Bahn-Fahrzeugpark aufbaut. Sie halten auch viel davon, dass Berlin diese Züge in eigener Regie betreibt. Damit nimmt die Diskussion um die Zukunft der #S-Bahn an Heftigkeit zu. Denn eines wollen die Fraktionen auf keinen Fall: dass der Senat ein anderes Konzept verwirklicht, bei dem private Firmen die Hauptrolle spielen. „Wir haben deutlich gemacht, dass nicht alle Wege gangbar sind“, sagte Sven Heinemann (SPD). Hält Verkehrssenatorin Regine #Günther daran fest, „steuert sie in einen Konflikt“.
Wichtige Entscheidungen, wie es mit dem zweitwichtigsten Verkehrsmittel in der Region weitergeht, stehen an. In den kommenden Jahren werden viele neue S-Bahnen benötigt – 1200 Wagen. Sie sollen auf den #Nord-Süd- und #Ost-West-Linien fahren. Die Frage ist: Wer kauft die 600 #Zwei-Wagen-Einheiten, wer hält sie in Schuss, und wer fährt sie? 
Streit mit Mitarbeitern droht
Von den Antworten hängt viel ab – für die Fahrgäste, die einen zuverlässigen Verkehr wünschen, für die Länder, die möglichst wenig Steuergelder einsetzen und Konflikte mit den Wählern vermeiden wollen – aber auch für das S-Bahn-Personal. Am Dienstag gab es dazu ein weiteres Gespräch. Die Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) war dabei – und musste sich viel Kritik anhören. Wie berichtet sieht ihr Konzept vor, für die Teilnetze Nord-Süd und Stadtbahn per #Ausschreibung #Fahrzeugdienstleister zu finden – Privatfirmen, die S-Bahnen warten und fahrfertig bereitstellen. Das könnten #Bahnhersteller sein. Mit weiteren Vergabeverfahren sollen Betreiber gesucht werden, die diese Züge fahren.
Eine Markterkundung, die spätestens im Februar beginnt, soll nun zeigen, ob es Firmen gibt, …

Taxi + Flughäfen: Taxigewerbe, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1
In der Koalitionsvereinbarung der drei regierenden Parteien für die Legislaturperiode 2016-2021 heißt es im
Abschnitt "#Taxiverkehr" auf Seite: "Bei der Anbindung des Flughafens #BER durch Taxis ist darauf zu achten,
dass für alle Fahrgäste ein transparenter und einheitlicher Fahrpreis gewährleistet wird. Berliner Taxis
müssen am BER Fahrgäste laden können. Was hat der Senat konkret unternommen, um das Ziel eines
einheitlichen Fahrpreises für Fahrten von Berlin zum derzeit im Betrieb befindlichen Flughafen #SFX und vom
Flughafen SFX nach Berlin zu erreichen und was ist das Ergebnis dieser Anstrengungen?
Frage 2
Was hat der Senat konkret unternommen, um zu erreichen, dass Berliner Taxis Fahrgäste am Flughafen
SFX laden zu können und wie weit ist der Senat bei diesem Bemühen gekommen?
Antwort zu 1 und 2:
Taxen dürfen grundsätzlich nur in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der der
Unternehmer seinen Betriebssitz hat. Da der SXF – ebenso wie der künftige BER – im
Gebiet des Landkreises Dahme-Spreewald liegt, dürfen sich Berliner Taxen dort nur
bereithalten, soweit eine Vereinbarung mit dem Landkreis dies gestattet. Im gegenseitigen
Einvernehmen können auch einheitliche Beförderungsentgelte für Flughafenfahrten
vereinbart werden. Berlin hat allerdings gegenüber dem Landkreis keinen Anspruch auf
Abschluss einer Vereinbarung. In der Vergangenheit gab es wiederholt Vereinbarungen
mit dem Landkreis über ein Laderecht von Berliner Taxen am Flughafen SXF. Die zuletzt
geschlossene Vereinbarung vom 21.11.2008 hat der Landkreis zum 31.12.2012
gekündigt. Zum Abschluss einer neuen SXF-Vereinbarung für die Zeit bis zur Eröffnung
des BER ist der Landkreis offenbar nicht bereit. Ziel des Senats ist deshalb – entsprechend
der Koalitionsvereinbarung – der Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis über 
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das Laderecht von Berliner #Taxen am BER einschließlich der Einigung über einen
einheitlichen Flughafentarif für Fahrten vom und zum BER. Dazu werden aktuell
Gespräche geführt.
Frage 3
Berliner #Taxifahrer beschweren sich darüber, dass in Berlin #Fiskaltaxameter eingeführt werden, während die
Einführung von Fiskaltaxametern im Landkreis LDS zeitlich deutlich hinterherhängt. Was hat der Senat
getan, um die Einführung der Fiskaltaxameter in Berlin und LDS auf einen einheitlichen Stand zu bringen
und so Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden?
Frage 4
Was hat der Senat getan, um zu erreichen, dass der Landkreis LDS Betriebsprüfungen bei Taxiunternehmen
durchführt, wie das auch in Berlin durch das LABO geschieht, um Wettbewerbsverzerrungen zu Ungunsten
von Berliner Taxis zu vermeiden?
Antwort zu 3 und 4:
Die Umsetzung des geltenden Rechts fällt in die Zuständigkeit der jeweiligen TaxenGenehmigungsbehörde.
Über die Art und Weise des Vorgehens gegenüber den
Taxenunternehmern des Landkreises entscheidet daher allein die im Landkreis DahmeSpreewald
zuständige Behörde. Unabhängig davon steht die Berliner TaxenGenehmigungsbehörde
(LABO) aber mit der zuständigen Behörde des Landkreises im
Austausch zu grundsätzlichen Fragen der praktischen Überwachung des Taxigewerbes
und über mögliche Vorgehensweisen. Darüber hinaus wird im Rahmen der in der Antwort
zu den Fragen 1 und 2 genannten Verhandlungen mit dem Landkreis zum BER auch zu
klären sein, inwieweit es für ein interessengerechtes Zusammenwirken ggf. einer Einigung
zu Überwachungsfragen bedarf.
Frage 5
Hat der Senat Kenntnis davon, ob sich Taxiunternehmen, denen in Berlin die Genehmigung versagt oder
widerrufen wurde, im Landkreis LDS angesiedelt haben?
Frage 6
Falls ja, was hat der Senat unternommen, um dieses zu unterbinden und Wettbewerbsverzerrungen
zuungunsten von Berliner Taxibetrieben zu vermeiden?
Antwort zu 5 und 6:
Einem Taxiunternehmer ist es nicht verboten, einen Antrag bei einer anderen Behörde zu
stellen. Es ist dann Aufgabe dieser Behörde, im Rahmen der Antragsbearbeitung die
Genehmigungsvoraussetzungen zu prüfen. Für die Prüfung der Zuverlässigkeit des
Unternehmers werden u.a. Registerauskünfte herangezogen, in denen rechtskräftige
Versagungen und Widerrufe von Genehmigungen zur Ausübung von Personenverkehr
vermerkt sind. Das LABO erhält über Anträge, die Taxiunternehmer in einer anderen
Betriebssitzgemeinde stellen, ggf. im Rahmen eines Anhörverfahrens eine Information und
die Gelegenheit, sich zu äußern.
Frage 7
Hat der Senat Kenntnis davon, ob Personen, die in Berlin durch die Prüfung zur Erlangung des P-Scheins
oder bei der Ortskundeprüfung durchgefallen sind, in LDS als Taxifahrer tätig sind?
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Frage 8
Falls ja, was hat der Senat unternommen, um dieses zu unterbinden und Wettbewerbsverzerrungen
zuungunsten von Berliner Taxibetrieben zu vermeiden?
Antwort zu 7 und 8:
Zuständig für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist die
Fahrerlaubnisbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Bewerber seinen Wohnsitz hat.
Beantragt eine in Berlin wohnhafte Person beim LABO eine FzF für das Pflichtfahrgebiet
des Landkreises Dahme-Spreewald, wird ihm diese bei Vorliegen der
Zulassungsvoraussetzungen des § 48 Abs. 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erteilt. Die
Erlaubnis wird auf Fahrten für in LDS zugelassene Taxibetriebe beschränkt, da der
Ortskenntnisnachweis nur für dieses Fahrgebiet erbracht ist. Erfolglose Versuche, die
Berliner Ortskundeprüfung zu bestehen, sind in solchen Fällen entscheidungsunerheblich,
da keine FzF für Berlin beantragt ist.
Frage 9
Welche Maßnahmen hat der Berliner Senat getroffen, um Wettbewerbsverzerrungen durch UBER zu
Ungunsten von Berliner Taxibetrieben zu vermeiden? Hierbei geht es um die Kontrolle der Abgabe von
Steuern und Sozialabgaben, Mindestlohn und mögliche Scheinselbständigkeit durch UBER-Mitarbeiter.
Antwort zu 9:
Die Berliner Behörden prüfen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit die Einhaltung der
Gesetze durch UBER gleichermaßen wie bei anderen Unternehmen. Im Übrigen obliegt
die Bekämpfung nahezu aller Erscheinungsformen von Schwarzarbeit und illegaler
Beschäftigung im gesamten Bundesgebiet und in allen Wirtschaftszweigen, mithin auch im
hiesigen Taxigewerbe, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der
Bundeszollverwaltung. In diesem Zusammenhang führt die FKS im Taxigewerbe, wie auch
in anderen Branchen, Prüfungen und Ermittlungen auf Grundlage des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) durch. Dabei wird auch geprüft, ob
Sozialabgaben ordnungsgemäß abgeführt werden oder ob Mindestlohnunterschreitungen
bzw. Fälle von sogenannter Scheinselbständigkeit vorliegen
Frage 10
Welches ist der Zwischenstand der Gespräche mit den "sehr vielen Beteiligten, um zu sehen, wie wir dort zu
einer fairen Lösung kommen", auf die sich die Senatorin Günther am 18.05.2017 im Berliner
Abgeordnetenhaus anläßlich die Frage eines Abgeordneten zur Thematik UberX bezogen hat? (S.
Plenarprotokoll 11. Sitzung am 18.05.2017, Seite 988). Bitte um Einbeziehung der Gespräche mit den
"Brandenburger Kollegen" in die Antwort. (Gleiches Plenarprotokoll, S. 988).
Antwort zu 10:
Es erfolgen laufend Abstimmungen der Senatsverwaltung und des LABO mit den im
Einzelfall jeweils beteiligten Stellen (Taxenverbände, Flughafengesellschaft, IHK, jeweils
zuständige Stellen des Landes Brandenburg etc.) mit dem Ziel, die Einhaltung der
Gesetze mit zielführenden Maßnahmen sicherzustellen. Angesichts der Vielfalt der
Themen, der Vielschichtigkeit vieler Themen, der unterschiedlichen Zuständigkeiten und
der laufenden Fortentwicklung ist ein pauschaler Zwischenstandsbericht nicht möglich.
4
Frage 11
Wie wird das Unternehmen Uber vom Senat eingestuft, als Verkehrsdienstleister oder anders? Falls es nicht
als Verkehrsdienstleister eingestuft wird, wie dann?
Antwort zu 11:
Uber arbeitet mit verschiedenen Konzepten, die rechtlich unterschiedlich zu bewerten
sind. Grundsätzlich muss die zuständige Genehmigungsbehörde im Rahmen der
Überwachung der Geschäftstätigkeiten von Unternehmen (nicht nur von Uber) die Frage
der Gesetzeskonformität nach den für die Personenbeförderung erlassenen Vorschriften in
jedem Einzelfall differenziert beurteilen. Bestimmte von Uber in Spanien praktizierte
Konzepte hat der EuGH kürzlich als Verkehrsdienstleistung im Sinne des Unionsrechts
eingestuft und deshalb auf die Regelungszuständigkeit der Mitgliedstaaten verwiesen.
Berlin, den 12.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Welche Ampeln haben in Berlin Priorität? aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Anträge auf eine Neu- bzw. Erstanordnung von #Lichtsignalanlagen sind in den Jahren 2012 bis
2017 bei der Verkehrslenkung Berlin (#VLB) eingegangen? (Bitte um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Jahre)
Antwort zu 1:
Im Jahr 2012: 26 Anträge
Im Jahr 2013: 27 Anträge
Im Jahr 2014: 27 Anträge
Im Jahr 2015: 20 Anträge
Im Jahr 2016: 24 Anträge
Im Jahr 2017: 37 Anträge
Frage 2:
Wie viele der Anträge wurden genehmigt, wie viele Anträge abgelehnt? (Bitte um Aufschlüsselung auf die
einzelnen Jahre)
Antwort zu 2:
Im Jahr 2012: 25 Ablehnungen
Im Jahr 2013: 25 Ablehnungen und eine Anordnung
Im Jahr 2014: 20 Ablehnungen und drei Anordnungen
Im Jahr 2015: 19 Ablehnungen
Im Jahr 2016: 14 Ablehnungen und fünf Anordnungen
Im Jahr 2017: 23 Ablehnungen und eine Anordnung
2
Frage 3:
An welchen konkreten Standorten wurden in den Jahren 2012 bis 2017 neue #Ampeln angeordnet? (Bitte um
Auflistung der Jahre und der jeweiligen Standorte)
Antwort zu 3:
Im Jahr 2012:
 Heidestraße (drei Anlagen)
 Bahnhofstraße/Blankenburger Weg–Pankstraße,
 Rennbahnstraße/Gustav-Adolf-Straße.
Im Jahr 2013:
 Brandenburgische Straße (Ballenstedter Str.-Wittelsbacher Str.) neuer Standort,
vorher Münstersche Straße.
Im Jahr 2014:
 Blücherstraße/Brachvogelstraße–Mittenwalder Straße
 Bundesstraße 2/Am Luchgraben
 An der Wuhlheide-Lindenstraße (Pyramidenbrücke).
Im Jahr 2015:
 Lindenstraße (E.T.A.-Hoffmann-Promenade)
 Pasewalker Straße–Berliner Straße/Bahnhofstraße–Rosenthaler Weg
 Rummelsburger Straße/Minna-Todenhagen-Straße.
 Schnellerstraße/Minna-Todenhagen-Straße,
 Minna-Todenhagen-Straße/Nalepastraße.
Im Jahr 2016:
 Alt-Mahlsdorf/Nr. 88 (Fachmarktzentrum)
 Prenzlauer Promenade (Elsa-Brandström-Straße)
 Kurt-Schumacher-Damm (Str. 462, Behindertenaufzug)
 Hauptstraße (Schöneberg)/Helmstraße
 Schnellerstraße (Nr. 131)
 Siemensstraße (Nicolaistraße).
Im Jahr 2017:
 Chausseestraße/Boyenstraße-Heidestraße.
Hinweis:
Aufgrund von Jahresüberschneidungen zwischen Anträgen und den Entscheidungen der
zuständigen Verkehrslenkung Berlin (VLB) ergibt sich im Einzelfall nicht immer eine
Kompatibilität mit der Anzahl benannter Anordnungen in Beantwortung der Frage 2.
Frage 4:
Welche der unter 3. genannten und angeordneten Lichtsignalanlagen warten noch auf eine Umsetzung und
wann ist jeweils mit einer Installation der Anlagen zu rechnen? (Bitte um Auflistung der Standorte mit
Umsetzungszeitraum)
Antwort zu 4:
 Brandenburgische Straße (Ballenstedter Str.–Wittelsbacher Straße), Umsetzung im
Jahr 2018
 Blücherstraße/Brachvogelstraße–Mittenwalder Straße, Umsetzung im Jahr 2018
 Bundesstraße 2/Am Luchgraben ist in der Umsetzung abhängig vom Bau einer
neuen Straßenverbindung 
3
 An der Wuhlheide–Lindenstraße (Pyramidenbrücke) ist in der Umsetzung abhängig
vom Ersatzneubau der Pyramidenbrücke
 Lindenstraße/E.T.A.-Hoffmann-Promenade, Umsetzung im Jahr 2018
 Prenzlauer Promenade (Elsa-Brandström-Straße), Umsetzung in den Jahren
2018/2019
 Hauptstraße (Schöneberg)/Helmstraße, Umsetzung im Jahr 2018
 Pasewalker Straße–Berliner Straße/Bahnhofstraße–Rosenthaler Weg, Umsetzung
im Jahr 2018
 Siemensstraße (Nicolaistraße), Umsetzung im Jahr 2018
 Rennbahnstraße/Gustav-Adolf-Straße wurde begonnen im Jahr 2017,
Fertigstellung 2018
 Chausseestraße/Boyenstraße, Umsetzung im Jahr 2019
Frage 5:
Werden die angeordneten Ampeln nach Reihenfolge ihres Genehmigungszeitpunkts abgearbeitet und wenn
nein, nach welchen Kriterien werden die Prioritäten entsprechend festgelegt?
Antwort zu 5:
Nein, die Umsetzung erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien. Ein Teil der
Lichtsignalanlagen (LSA) wird im Zusammenhang mit Änderungen an der Infrastruktur
umgesetzt, beispielsweise bei dem Bau neuer Straßenverbindungen oder einer Errichtung
neuer Schulstandorte. Für alle übrigen Anlagen wird anhand der konkreten
#Verkehrsverhältnisse vor Ort eine Reihenfolge bestimmt. Hierbei werden #Unfallzahlen und
#Unfallfolgen, das #Verkehrsaufkommen, das Vorhandensein von besonders
schützenswerten Einrichtungen (zum Beispiel von #Schulen oder
#Behinderteneinrichtungen) sowie der bestehende Abstand zur nächsten LSA
berücksichtigt und entsprechend gewichtet. Aus diesen Faktoren ergibt sich eine
Prioritätenreihung für die Umsetzung angeordneter Lichtsignalanlagen.
Frage 6:
Aus welchem Haushaltstitel wird der Neubau von Lichtsignalanlagen finanziert und wie hat sich dieser Titel
in den Jahren 2012 bis 2017 entwickelt? Wird der Ansatz für 2018/19 als ausreichend angesehen?
Antwort zu 6:
Bei einem Neubau von LSA gibt es folgende Finanzierungsmöglichkeiten:
 Für Maßnahmen der VLB erfolgt die Finanzierung im Rahmen des Vertrages mit
dem Generalübernehmer Alliander Stadtlicht GmbH (ASL). Hier stehen jährlich rund
1,3 Mio. € brutto zur Verfügung. Das Finanzierungsvolumen ist, ohne die
Berücksichtigung von Sonderprogrammen, insgesamt als ausreichend anzusehen.
 Darüber hinaus gibt es LSA, die von privaten Investoren im Rahmen von
Erschließungsmaßnahmen finanziert werden (zum Beispiel beim Bau neuer
Einkaufszentren). In Teilen erfolgt die Finanzierung solcher Maßnahmen auch
durch den jeweiligen Straßenbaulastträger. Die erforderlichen finanziellen Mittel
finden Berücksichtigung in der jeweiligen Bauplanungsunterlage.
Die Mittel für die Maßnahmen der VLB sind in den Jahren 2012 bis 2017 gleich geblieben.
Aufgrund der variablen Finanzierungsmöglichkeiten kann ein konkreter Haushaltstitel nicht
benannt werden.
4
Frage 7:
Welche Firmen setzen den Neubau von Ampelanlagen im Land Berlin um und wie erfolgt deren Auswahl?
Antwort zu 7:
Grundsätzlich werden alle LSA in Berlin über den Generalübernehmer Alliander Stadtlicht
GmbH (ASL) gebaut. Der Vertrag mit der Firma ASL ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft
und ist auf eine Dauer von zehn Jahren ausgelegt. Die Auswahl des Generalübernehmers
erfolgte unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Vorgaben im Rahmen eines EUweiten
Interessenbekundungsverfahrens.
Frage 8:
Mit welchen Kosten muss im Schnitt für
a) den Bau einer Bedarfsampel für Fußgänger
b) den Bau einer Bedarfsampel für Radfahrer
c) den Bau einer Ampelanlage für Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer
gerechnet werden?
Antwort zu 8:
a)
Hier entstehen Kosten in Höhe von zirka 150.000,- €. Vorausgesetzt wurde bei der
Berechnung die Erstellung einer typischen Fußgängerlichtsignalanlage mit einem
vorhandenen Mittelstreifen in der Fahrbahn, einer zu berücksichtigenden
Busbeschleunigung, einer behindertengerechter Ausstattung und einem Einbau von
Induktionsschleifen für eine verkehrsabhängige Steuerung, ohne Änderungen der
Bestandsgeometrie (Straßenbau).
b)
Derartige Lichtsignalanlagen gibt es in Berlin nicht. Anzusetzen wären gegebenenfalls hier
die Kosten in Beantwortung zu c). Solche Anlagen wären je nach Bedarf mit
Anforderungen für Radfahrende (in der Regel Induktionsschleifen oder
Anforderungstaster) auszustatten.
c)
Hier entstehen Kosten in Höhe von zirka 340.000,- €. Vorausgesetzt wurde bei der
Berechnung die Erstellung einer LSA an einem typisch vierarmigen Knotenpunkt mit
einem vorhandenen Mittelstreifen in der Hauptverkehrsrichtung, einer zu
berücksichtigenden Busbeschleunigung, einer behindertengerechten Ausstattung und
einem Einbau von Induktionsschleifen für eine verkehrsabhängige Steuerung und hierzu
erforderlicher Erfassungseinrichtungen (Anforderungen für KFZ, für zu Fuß Gehende und
für Radfahrende) für die Nebenrichtung, ohne Änderungen der Bestandsgeometrie
(Straßenbau).
Berlin, den 12. Januar 2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Bus: Zustand und Neubau der Salvador-Allende-Brücke, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
In welchem Zustand befindet sich der östliche Überbau der #Salvador-Allende-Brücke?
Antwort zu1:
Der Zustand des östlichen Überbaus der Salvador-Allende-Brücke ist kritisch.
Standsicherheit und Verkehrssicherheit für die Verkehrsführung sind jedoch ausreichend.
Aufgrund des Fahrbahnzustandes (Belag) ist die Geschwindigkeit auf 10 km/h begrenzt.
Frage 2:
Welche Maßnahmen plant der Senat für den Fall, dass sich auch der Zustand der östlichen Seite der Brücke
relevant verschlechtert?
Antwort zu 2:
Aktuell liegen keine Erkenntnisse vor, die eine Sperrung des östlichen Überbaus der
Salvador-Allende-Brücke erforderlich machen. An dem Bauwerk wird jährlich eine
#Sonderprüfung mit Risskartierung durchgeführt. Auch während der Baumaßnahmen wird
das Bauwerk überwacht. Die Ergebnisse werden entsprechend bewertet und ggf. weitere
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Verkehrs veranlasst.
Frage 3:
In welchen #Bauphasen mit welchen Leistungen findet der Neubau der Salvador-Allende-Brücke statt und
wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen (bitte Zeitraum der einzelnen Bauphasen angeben)?
2
Antwort zu 3:
1. Bauabschnitt / Westseite
 Baubeginn für den Ersatzneubau
 Umverlegung von verschiedenen Leitungen und Herstellung prov. Leitungsführung
 Rückbau des Teilüberbaus West
 Einbringung Baugrubenverbau für den 1. Bauabschnitt
 Herstellung der Fundamente
 Herstellung von Widerlagern, Pfeilern und Stützwänden
 Herstellung der einzelnen Stahlbauelemente im Werk
 Montage des westlichen Teilüberbaus im Taktschiebeverfahren
 Umlegung Versorgungsleitungen vom östlichen auf den westlichen Überbau
 Straßenbau
 Verkehrsfreigabe des westlichen Überbaus
2. Bauabschnitt / Ostseite
 Rückbau des Teilüberbaus Ost
 Einbringung Baugrubenverbau für den 2. Bauabschnitt
 Herstellung der Fundamente
 Herstellung von Widerlagern, Pfeilern und Stützwänden
 Montage des östlichen Teilüberbaus
 Straßenbau
 Rückbau der alten Brückenpfeiler
Die Fertigstellung und Freigabe der neuen Brücke für den Verkehr ist für 2021
vorgesehen.
Frage 4:
Auf welche Höhe belaufen sich die voraussichtlichen Kosten des Neubaus? In welcher Höhe können GRWMittel
genutzt werden?
Antwort zu 4:
Die Gesamtkosten für die neue Brücke betragen etwa 37 Mio. Euro. Das Bauvorhaben
wird aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) kofinanziert (ca. 90 % der Gesamtkosten).
Frage 5:
Wie erfolgte die Information der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden vor Ort?
Antwort zu 5:
Die Information der Öffentlichkeit und der Anlieger erfolgt durch Pressemitteilungen, Flyer
sowie über die Internetseiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
Frage 6:
Welche Auswirkungen haben die halbseitige Sperrung und die Bauarbeiten auf die anliegenden
Gewerbetreibenden?
3
Antwort zu 6:
Die Salvador-Allende-Straße hat eine hohe verkehrliche Bedeutung. Deshalb wird der
Verkehr während der Bauzeit mit einer Spur je Richtung aufrechterhalten. Die verkehrliche
Situation ist zwar als angespannt zu bezeichnen, jedoch ist die Erreichbarkeit für die
Anlieger und die nördlich gelegenen Wohngebiete sichergestellt.
Frage 7:
In welchem Zustand befindet sich die Lange Brücke?
Antwort zu 7:
Die Standsicherheit der Langen Brücke ist grundsätzlich gegeben. Die Verkehrssicherheit
der Langen Brücke ist unter Berücksichtigung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit
von 30 km/h gegeben.
Frage 8:
Wann soll mit der Bearbeitung einer Machbarkeitsstudie für die Lange Brücke begonnen werden?
Frage 9:
Für welchen Zeitraum ist die Sanierung bzw. der Ersatzneubau der Langen Brücke geplant?
Antwort zu 8 und 9:
Bedingt durch die erforderliche Bearbeitung von Brückeninstandsetzungs- bzw.
Ersatzneubaumaßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit konnte ein
Planungsbeginn zum Ersatzneubau der Langen Brücke einschließlich Rückbau der
Behelfsbrücke noch nicht erfolgen. Obwohl das Projekt wegen der bestehenden
verkehrlichen Einschränkungen eine hohe Priorität hat, konnte die Bearbeitung bislang
nicht begonnen werden. Zum einen ist es wegen der angespannten Situation auf dem
Arbeitsmarkt für konstruktive Bauingenieure nicht in ausreichendem Maß gelungen,
Personalverstärkungen zu realisieren. Zum anderen haben laufende, im Bau befindliche
Projekte eine hohe Priorität und erforderten zudem einen verstärkten Personaleinsatz.
Nach Erarbeitung der Machbarkeitsstudie sind die Planungen des Ersatzneubaus
einschließlich Baugrunduntersuchung und sonstiger Gutachten zu erstellen sowie ein
Genehmigungsverfahren durchzuführen.
Aufgrund des langen Planungsvorlaufs und wegen fehlender Personalkapazitäten sind
belastbare Aussagen zum Baubeginn und zur Dauer der Baumaßnahmen erst nach
Abschluss der Vorplanungen möglich.
Berlin, den 12.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Stromausfall sorgt für Stellwerksstörung – S-Bahn fährt durch Geisterbahnhöfe in Pankow aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2018/01/stromausfall-pankow-s-bahn-einschraenkungen.html

Kleine Ursache, große Wirkung: Übereifer bei #Bauarbeiten hat S-Bahn-Kunden im Berliner Nordosten am Mittwoch erhebliche Einschränkungen beschert. Betroffen waren die Linien #S2, #S8 und #S85. Es dauerte einige Stunden, bis die Züge wieder planmäßig fuhren.
Ein #Stromausfall hat am Mittwochmorgen im Osten Berlins den S-Bahnverkehr teilweise empfindlich eingeschränkt. Betroffen waren die Linien S2, S8 und S85. In #Pankow-Heinersdorf gab es nach dem Stromausfall seit Dienstagabend eine #Stellwerksstörung. Sie konnte am Vormittag behoben werden, wie die Deutsche Bahn mitteilte. Die Reparaturarbeiten liefen seit dem frühen Morgen.

Ursache des #Blackouts waren nach S-Bahn-Angaben Bauarbeiten auf früherem Bahngelände. Zwar sei vertraglich vereinbart worden, dass ein #Trafo-Häuschen dort stehen bleibe. Bei den Bauarbeiten sei am Dienstag dennoch das Dach des Häuschens abgerissen worden, die eindringende Feuchtigkeit löste einen Kurzschluss aus.

S-Bahn fährt durch #Geisterbahnhöfe

Notstromaggregate stellten zwar den S-Bahn-Verkehr wieder sicher, die Bahnhöfe Pankow-Heinersdorf und #Blankenburg blieben nach Unternehmensangaben jedoch zunächst dunkel, weshalb …

Straßenverkehr: Am Steglitzer Kreisel Stadtautobahn mit Baufehlern bekommt Stützkorsett – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/am-steglitzer-kreisel-stadtautobahn-mit-baufehlern-bekommt-stuetzkorsett-29497392?dmcid=nl_20180117_29497392

Berlin – Beton, Stahl, Asphalt: Auf den ersten Blick sieht das Bauwerk stabil aus. Aber der Eindruck trügt. Damit die #Autobahnbrücke über die #Albrechtstraße am Steglitzer Kreisel die nächsten Jahre durchhält, braucht sie ein stählernes #Stützkorsett. Schon seit geraumer Zeit ist davon die Rede, in diesem Jahr soll der Unterbau nun in Angriff genommen werden. „Ziel ist es, mit der Ausführung der #Behelfsabstützung 2018 zu beginnen“, sagte Matthias Tang, Sprecher der Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne).
Wer auf der #A103 unterwegs ist, der merkt bereits, dass die Brücke über die Albrechtstraße nicht mehr gut in Schuss ist. Lastwagen dürfen dort nicht überholen, für genehmigungspflichtigen Schwerlastverkehr ist der Autobahnabschnitt gesperrt.
„Ich finde es nicht verwunderlich, dass an dieser Brücke etwas gemacht werden muss“, sagte Jörg Becker vom Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC). „Zahlreiche Bauten von damals kommen in die Jahre.“
In den Sechzigern und Siebzigern wurden in Berlin viele Kilometer Autobahn gebaut. In dieser Zeit entstand auch der Südteil der jetzigen A103, der an der Ausfahrt Schloßstraße/Wolfensteindamm endet. Die Schnellstraße im Südwesten wurde 1968 eröffnet – in dem Jahr, als nicht weit davon entfernt an der Freien Universität die Studentenproteste heftiger wurden.
Busse als Konkurrenz zur S-Bahn
Auch der Bau der heutigen A103 führte zu Protesten – als erstes #Stadtautobahnprojekt im Westen der Stadt. Anlass war, dass für die #Autotrasse und den benachbarten Hochhauskomplex Steglitzer Kreisel viele Häuser abgerissen wurden.
Anfangs sollte die #Westtangente bis in den Norden nach Wedding führen. Doch länger als 3,7 Kilometer wurde die A103 nicht – am Schöneberger Kreuz ist Schluss. Dafür sorgte unter anderem die #Bürgerinitiative Westtangente, einer der ersten Verbände dieser Art …

Straßenbahn: Party-Tram M10 soll durch Kreuzberg zum Hermannplatz fahren – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/party-tram-m10-soll-durch-kreuzberg-zum-hermannplatz-fahren-29507338?dmcid=nl_20180117_29507338

Noch endet die #Straßenbahnlinie #M10 am S- und #U-Bahnhof #Warschauer Straße in #Friedrichshain. Doch in Zukunft soll die Party-Tram, wie sie wegen ihrer vielen Nachtschwärmer-Fahrgäste auch genannt wird, zum #Hermannplatz in #Neukölln weiterfahren. Nun kommt das Verkehrsprojekt ins Rollen. Die Senatsverkehrsverwaltung hat den ersten Planungsschritt ausgeschrieben. Gesucht wird ein Unternehmen, das die „#Grundlagenermittlung“ für die geplante #Netzverlängerung vornimmt.
Die M10 ist bereits eine #Erfolgsstrecke. 24 Stunden am Tag, rund um die Uhr, sind die gelben Flexity-Straßenbahnen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zwischen dem Hauptbahnhof und der Warschauer Straße unterwegs. Die Fahrt führt durch dicht besiedelte Innenstadtgebiete, viele andere Nahverkehrsstrecken kreuzen die Linie – das garantiert viele Fahrgäste. Allein von 2013 bis 2016 ist die Zahl der Nutzer um 45 Prozent gestiegen. Damit verzeichnete die M10, die tagsüber im Fünf-Minuten-Takt befahren wird, den größten #Zuwachs von allen Straßenbahnlinien in Berlin.
Als Erstes soll die Strecke im Westen verlängert werden. Wie berichtet hat das Planfeststellungsverfahren für die rund zwei Kilometer lange Fortführung zum U-Bahnhof Turmstraße begonnen. Es begann mit der Auslegung der Planunterlagen, die bis zum 5. Januar 2018 dauerte. Geht alles glatt, wird die M10 von Ende 2020 an über den jetzigen Endpunkt am Hauptbahnhof bis Moabit fahren – womit das größte Straßenbahnnetz Deutschlands endlich auch wieder im Westen Berlins wächst, wo 1967 bis 1995 überhaupt keine Tram im Linienbetrieb unterwegs war.
Kreuzberg ist das nächste Projekt
Nun geht es darum, die M10 am anderen, südlichen Ende zu verlängern – ebenfalls in den Westen Berlins hinein. In der Ausschreibung erklärt der Senat, worum es geht: Um den Nahverkehr noch attraktiver zu machen und dessen Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen zu erhöhen, soll die Straßenbahn Teile des östlichen Kreuzbergs (auch als SO 36 bekannt) und des nördlichen Neuköllns, die heute noch nicht direkt an den Schienenverkehr angebunden sind, …

Bahnhöfe + Regionalverkehr: Versäumnisse oder Versagen von Bestellungen von Bahnhöfen auf der Dresdner Bahn (Kamenzer Damm und Buckower Chaussee), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Weshalb hat der Senat nicht im laufenden #Planfeststellungsverfahrensabschnitt I der #Dresdner Bahn einen
zusätzlichen #Bahnhof #Kamenzer Damm auf der Trasse der #S2/Dresdner Bahn bestellt?
Frage 2:
Weshalb vergibt der Senat die Chance, den Willen von Parlament und Bevölkerung vor Ort im Rahmen des
rechtlich gestützten "Bestellerprinzips", einen neuen Bahnhof Kamenzer Damm zu schaffen, durchzusetzen?
Frage 3:
Hinsichtlich diesbezüglicher, mehrfacher Parlamentsbeschlüsse diverser Regierungsfraktionen von CDU und
SPD seit 1990, ist es aus welchem Grunde unter der Landesregierung von SPD, Grünen und Linken nun
nicht zur Bestellung des Bahnhofes Kamenzer Damm gekommen?
Antwort zu 1 – 3:
Im Flächennutzungsplan Berlin ist ein künftiger S-Bahnhof Kamenzer Damm enthalten.
Gemäß Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) ist er ebenfalls als langfristiges
Projekt mit einem Realisierungszeitraum nach 2025 und – abhängig vom verkehrlichen
Nutzen und der Wirtschaftlichkeit – vorgesehen.
Im Umfeld des geplanten S-Bahnhofs Kamenzer Damm befinden sich (im Südwest- und
im Südost-Quadranten) Gewerbegebiete, sowie lockere Wohnbebauung (Nordwest). Auf
dem relativ großen Nordost-Gelände befand sich das 1996 stillgelegte Gaswerk
Mariendorf. Es bestand seinerzeit die verkehrsplanerische Einschätzung, dass erst im
Falle einer Bebauung der Gaswerk-Fläche mit Nutzungen, die ein relativ großes
Verkehrsaufkommen erwarten lassen, der Bau des S-Bahnhofs Kamenzer Damm
gerechtfertigt ist. Es war jedoch – auch unter dem Aspekt möglicher Altlasten – viele Jahre 
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lang unklar, welche Nachnutzungen auf dem ehemaligen GASAG-Gelände angesiedelt
werden.
Ein zunächst angedachtes Investoren-Vorhaben mit Wohnungen, Gewerberäumen und
einem kleinen Einkaufszentrum hatte sich wieder zerschlagen.
Im Jahr 2013 wurde das Gaswerkgelände mit ungefähr 385.000 m² Fläche an die
Investorengruppe BMDF Gewerbepark Berlin-Mariendorf GmbH & Co. KG verkauft.
Seitdem finden laufend Entwicklungen des Standorts gemäß Stadtentwicklungsplan Berlin
(StEP Industrie und Gewerbe) mit der vorrangigen Ausrichtung auf produzierendes
Gewerbe statt. Kleinere Produktionsbetriebe, Logistik, sonstige produktionsorientierte
Dienste und weitere Dienstleistungen, die viele Arbeitsplätze und zum Teil nennenswerten
Publikumsverkehr aufweisen, haben sich bereits angesiedelt. Das Deutsch-Amerikanische
Volksfest fand vom 21. Juli bis 13. August 2017 erstmals im Marienpark statt. Das
Volksfest war mit einem Shuttle-Bus vom U-Bahnhof Alt-Mariendorf (U-Bahn-Linie 6)
erreichbar.
Insgesamt ist damit verkehrlich die Errichtung des S-Bahnhofs Kamenzer Damm
gerechtfertigt. Der Senat hatte jedoch der Deutschen Bahn AG (DB AG) seinerzeit
zugesagt, während des laufenden Planfeststellungsverfahrens für die Dresdener Bahn
keine weiteren #Planänderungen zu veranlassen, um nicht noch weitere
Verkomplizierungen und Zeitverzug bei diesem sensiblen Verfahren zu verursachen.
Für den Wiederaufbau der Fernbahngleise auf der "Dresdener Bahn" in Marienfelde (sog.
Abschnitt 1) hat das Eisenbahn-Bundesamt am 22.05.2017 den
Planfeststellungsbeschluss erlassen. Daher hat der Senat nunmehr Gespräche mit der DB
AG aufgenommen, um weitere, inzwischen aufgrund der erfolgten Stadtentwicklung, der
absehbar “Wachsenden Stadt“ und der zunehmenden Pendlerströme, notwendig
gewordene Maßnahmen zeitlich und bautechnisch passfähig in das Projekt Dresdener
Bahn „einzuflechten“. Dabei ist aber Prämisse, bei dem sehr wichtigen Projekt Dresdener
Bahn Zeitverzug zu vermeiden. Der Senat beabsichtigt, nach Klärung dieser Abläufe den
zusätzlichen S-Bahnhof Kamenzer Damm zu bestellen. Eine konkrete zeitliche Festlegung
ist derzeit noch nicht möglich.
Frage 4:
Weshalb hat der Senat ebenfalls nicht im laufenden Planfeststellungsverfahrensabschnitt I der Dresdner
Bahn einen zusätzlichen #Regionalbahnhof #Buckower Chaussee auf der Trasse der Dresdner Bahn bestellt?
Frage 5:
Weshalb vergibt der Senat die Chance, den Willen von Parlament, Wirtschafts- und Arbeitnehmervertretern,
der Bevölkerung vor Ort im Rahmen des rechtlich gestützten "Bestellerprinzips" umzusetzen, den neuen
Regionalbahnhof Buckower Chaussee zu schaffen?
Frage 6:
Aus welchem Grunde ist es unter der Landesregierung von SPD, Grünen und Linken nun nicht zur
Bestellung des neuen Regionalbahnhofes Buckower Chaussee gekommen?
Antwort zu 4 – 6:
Im StEP Verkehr Berlin ist ein künftiger Regionalverkehrs-Haltepunkt (R-Hp) Berlin
Buckower Chaussee vorgesehen.
Im Umfeld des geplanten R-Hp befinden sich Gewerbegebiete, etwas entfernt
Wohnbebauung und – nahe am S-Bf Buckower Chaussee – ein Einkaufszentrum mit
Dienstleistungen und Restauration.
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Zunächst bestand seinerzeit die verkehrsplanerische Einschätzung, dass der Bau des RHp
kurz- / mittelfristig nicht gerechtfertigt sei. Nach weiteren Verdichtungen der
angrenzenden arbeitsplatz- und kundenintensiven Gewerbegebiete ist nunmehr
verkehrlich die Errichtung des R-Hp Buckower Chaussee gerechtfertigt, zumal durch
mehrere Buslinien weitere Bereiche, auch Großwohngebiete, angebunden werden. Der
Senat hatte jedoch der Deutschen Bahn AG (DB AG) seinerzeit zugesagt, während des
laufenden Planfeststellungsverfahrens der Dresdener Bahn keine weiteren
Planänderungen zu veranlassen. Nunmehr hat der Senat Gespräche mit der DB AG
aufgenommen, um weitere, aufgrund der erfolgten Stadtentwicklung, der absehbar
“Wachsenden Stadt“ und der zunehmenden Pendlerströme, notwendig gewordene
Maßnahmen in das Projekt Dresdener Bahn „einzuflechten“. Dabei ist aber Prämisse, bei
dem sehr wichtigen Projekt Dresdener Bahn Zeitverzug zu vermeiden. Zudem steht für
diesen R-Hp noch eine fahrplantechnische Prüfung aus. Der Senat beabsichtigt, nach
Klärung der offenen Fragen den zusätzlichen Regionalverkehrs-Haltepunkt Berlin
Buckower Chaussee zu bestellen.
Berlin, den 11. Januar 2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnverkehr + Regionalverkehr + S-Bahn: Bauverzug S Bahn am Karower Kreuz, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Gründe führen zur #Verzögerung des Ausbaus am #Karower Kreuz? Seit wann sind diese Gründe
bekannt? Wer hat diese Gründe verursacht? Wer ist hierfür verantwortlich?
Antwort zu 1:
Die DB AG führt hierzu aus:
„Der gestörte #Bauablauf des #Bahnbauvorhabens am Karower Kreuz ist im Wesentlichen
auf die nicht genügende personelle und maschinelle #Ressourcenausstattung der
bauausführenden Firma und erforderliche #Projektänderungen auf Grund nicht bekannter
oder im Baufeld befindlicher Bestandskabel zurückzuführen.“
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Frage 2:
Warum konnten die für November geplanten #Brückenbauarbeiten nicht stattfinden?
Antwort zu 2:
Die DB AG führt hierzu aus:
„Für den Monat November war geplant, die #Kreuzungsbauwerke über den Berliner
Außenring und die Verbindungskurve nach Schönfließ / Oranienburg zu errichten. Der bis
zu diesem Zeitpunkt erzielte Baufortschritt an den Brückenbauwerken ließ die Einrichtung
und zeitgerechte Aufhebung der #Totalsperrung der S-Bahnstrecke Blankenburg-Karow
nicht zu. Die Bahn hat sich deshalb entschieden, den Brückeneinbau auf einen späteren
Zeitpunkt zu verschieben.“
Frage 3:
Wann ist mit einem Baubeginn am Karower Kreuz nun zu rechnen?
Antwort zu 3:
Die DB AG führt hierzu aus:
„Der Baubeginn am Karower Kreuz hat am 09.02.2017 stattgefunden.“
Frage 4:
Wann ist mit einer endgültigen #Fertigstellung zu rechnen?
Antwort zu 4:
Die DB AG führt hierzu aus:
„Weiterhin ist die Fertigstellung der Arbeiten an der Bahnstrecke bis Ende 2020
vorgesehen.“
Frage 5:
Welche Maßnahmen trifft der Senat, um die #Berufspendler zu entlasten?
Antwort zu 5:
Die DB AG führt hierzu aus:
„Der S-Bahnverkehr wird weitestgehend aufrecht erhalten. In der Zeit der erforderlichen
Totalsperrung wird ein #Schienenersatzverkehr eingerichtet. Für den Regionalverkehr ist
eine Umleitungsstrecke eingerichtet.“
Seitens der Senatsverwaltung findet zusätzlich auch eine Koordinierung der
verschiedenen Baustellen und der dadurch hervorgerufenen Einschränkungen statt, um
die negativen Auswirkungen auf den Schienenersatzverkehr zu minimieren. Aufgrund der
schwierigen Lage in dieser Region mit nur wenigen Querungsmöglichkeiten der
Bahnanlagen lassen sich aber staubedingte Fahrzeitverlängerungen der
Schienenersatzverkehrsbusse nicht vollständig ausschließen.
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Frage 6:
Kann für die Verzögerungen beim Bau Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden? Wenn ja, in
welcher Höhe, wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 6:
Die DB AG führt hierzu aus:
„Es ist davon auszugehen, dass der Fertigstellungstermin eingehalten wird und derzeit
lediglich Anpassungen an Bauzwischenterminen vorgenommen werden. Ein unmittelbarer
Schaden ist somit nicht ohne weiteres ableitbar. Sehr wohl sind im Vertragsverhältnis mit
der bauausführenden Firma Fertigstellungstermine und Bauzwischentermine pönalisiert.
Inwieweit die Vertragsstrafe auch gezogen werden kann, bleibt einer späteren rechtlichen
Bewertung der Terminverschuldung vorbehalten.“
Berlin, den 11. Januar 2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz