S-Bahn: Bauarbeiten beendet – ab Montag läuft es wieder rund auf dem S-Bahn-Ring Fahrgäste zeigten sich gut informiert und nutzten alternative Routen • Sanierungsarbeiten auf den Linien S5 und S7 laufen planmäßig weiter, aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/11134232/Ringbahn_wieder_in_Betrieb.html

Ab Montag, 18. April, 4 Uhr, steht den Fahrgästen der #S-Bahn Berlin auf der #Ringbahn wieder das volle Zugangebot zur Verfügung. Die vierwöchige Sperrung zwischen Halensee und Westend wird nach planmäßiger Beendigung umfangreicher #Sanierungsarbeiten aufgehoben. Die Linien #S41/S42 fahren wieder ihre kompletten Runden um den Ring. Die Linie #S46 endet von Königs Wusterhausen kommend wieder in Westend. Ebenso ist das Umsteigen in Westkreuz von und nach Wannsee, Spandau und zum Olympiastadion wieder möglich.

Während der einmonatigen Vollsperrung wurden Gleise, Weichen und Stromschienen ausgetauscht. Neue Schwellen und grundgereinigter Schotter sorgen für guten Fahrkomfort. Es war die erste Grundinstandsetzung dieses Ringbahnabschnitts nach der Wiederinbetriebnahme im Jahr 1993.

Fahrgäste der viel genutzten Verbindung hatten sich Dank der umfangreichen Informationsangebote der S-Bahn Berlin auf verlängerte Fahrzeiten eingerichtet und waren vielfach auf alternative Routen ausgewichen.

Die Bauarbeiten auf der Linie #S5 zwischen Hoppegarten und Fredersdorf werden noch bis zum 29. April, 1.30 Uhr, fortgesetzt. Ersatzweise fahren Busse und zusätzliche Regionalzüge zwischen Lichtenberg und Strausberg.

Auf der Linie #S7 müssen Fahrgäste zwischen Potsdam und Griebnitzsee noch bis 6. Mai, 1,30 Uhr, auf Busse oder den verstärkten Regionalverkehr umsteigen. Noch bis zum 27. Juni, 1.30 Uhr, kommt es in diesem Zusammenhang zu wechselnden Einschränkungen.

Straßenverkehr: Verkehrseinschränkungen aufgrund von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten auf der A 111 und in den Tunneln Rudower Höhe und Altglienicke aus Senat

www.berlin.de

Zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und #Verkehrssicherheit führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt routinemäßig Wartungs- und #Instandhaltungsarbeiten auf der #BAB #A113 und in den #Tunneln #Rudower Höhe (#TRH) und #Altglienicke (#TAG) aus.

Für die Durchführung der Arbeiten sind folgende Verkehrseinschränkungen erforderlich: Bundesautobahn A 113 In den Nächten vom 18.04.2016 zum 19.04.2016 und vom 19.04.2016 zum 20.04.2016 jeweils in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung der Fahrtrichtung Süd von Anschlussstelle (AS) Adlershof bis AS Schönefeld Nord Ausweitung der Vollsperrung in Fahrtrichtung Süd in der zweiten Nacht von AS Späthstraße bis AS Schönefeld Nord in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr In den Nächten vom 20.04.2016 zum 21.04.2016 und vom 21.04.2016 zum 22.04.2016 jeweils in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung der Fahrtrichtung Nord von AS Schönefeld Nord bis AS Adlershof Ausweitung der Vollsperrung in Fahrtrichtung Nord in der ersten Nacht von AS Schönefeld Nord bis AS Späthstraße in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr Alle Ein- und Ausfahrten zwischen den jeweiligen Anschlussstellen sind zu den oben genann­ten Terminen gesperrt; aus organisatorischen Gründen wird ab 20.00 Uhr mit den Absperr­maßnahmen einiger Zufahrten begonnen. Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert. Die Maßnahmen wurden im Vorfeld zur Vermei­dung zusätzlichen Verkehrseinschränkungen mit anderen Baumaßnahmen abgestimmt und koordiniert. Wir bitten um Verständnis und um möglichst weiträumige Umfahrung. Bilder: 
Tunnel Rudower Höhe, Fahrtrichtung Süd; Foto: Siemens BT

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Elektromobilität + Straßenverkehr: E-Fahrzeuge auf den Straßen Berlins, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele #Elektrokraftfahrzeuge sind in Ber-lin für den Straßenverkehr zugelassen? Wie viele davon sind Taxen? Wie viele weitere Fahrzeuge werden dem Umweltverbund zugerechnet? Wie viele elektrisch betrie-bene #Lastkraftwagen sind in Berlin zugelassen?
Antwort zu 1: Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) waren am 01. Januar 2015 657 Elektro-Pkw, 7.035 #Hybrid-Pkw und 109 elektrische #Nutzfahrzeuge in Berlin zugelassen. Aktuellere und diffe-renziertere Angaben des KBA liegen nicht vor. (http://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Bestand/Umwelt/2014_b_umwelt_dusl_absolut.html)
Die Bestandsangaben sind aber nur ein unzureichen-der Indikator, da ein wesentlicher Unterschied zwischen der Zahl der in Berlin zugelassenen Fahrzeuge und der in Berlin eingesetzten Flotte an Elektrofahrzeugen besteht. Flottenbetreiber, wie z.B. Carsharing-Unternehmen und Fahrzeughersteller setzen in Berlin – teilweise auch nur temporär zu Forschungs-, Demonstrations- und Testzwe-cken – Elektrofahrzeuge ein, die am Standort der Unter-nehmen, und damit nicht in Berlin, zugelassen sind. Ver-gleichbar werden auch zahlreiche in Berlin registrierte Elektrofahrzeuge im übrigen Bundesgebiet betrieben, darunter große Carsharing-Flotten in Stuttgart.
Frage 2: Wie viele Elektrokraftfahrzeuge von Carsha-ring-Unternehmen oder Mietwagen-Unternehmen sind in Berlin im Einsatz?
Antwort zu 2: In Berlin sind derzeit rund 400 elektrisch betriebene Carsharing- und Mietwagen-Pkw im Einsatz. Darüber werden rund 150 elektrische Roller im Berliner Scootersharing angeboten.
Frage 3: Wie viele Elektrokraftfahrzeuge hat der #Fuhrpark des Landes Berlin?
Antwort zu 3: Die Beschaffung von Kraftfahrzeugen erfolgt im Land Berlin entsprechend der dezentralen Res-sourcenverantwortung. Es sind daher keine vollständigen Angaben zum Bestand an Elektrokraftfahrzeugen bei den Haupt- und Bezirksverwaltungen verfügbar.
Die Berliner Polizei erprobt seit Anfang 2012 Elektro-fahrzeuge verschiedener Hersteller im Alltagseinsatz. Aktuell werden 10 Elektro-Pkw für den Zentralen Objekt-schutz eingesetzt. In der Flotte der personengebundenen Pkw des Landesverwaltungsamts befinden sich derzeit drei Plug-in-Hybrid-Pkw.
Darüber hinaus nutzen die Eigenunternehmen des Landes Berlin aktuell über 70 Elektro-Pkw.
Frage 4: Wie viele #E-Bikes und wie viele elektrisch unterstützte #Lastenfahrräder gibt es in Berlin?
Antwort zu 4: Verkaufs- und Zulassungszahlen für Elektroräder sind nicht verfügbar. Nach einer Schätzung der Berliner Agentur für Elektromobilität eMO sind in Berlin ca. 80.000 – 100.000 E-Bikes im Bestand. Für eine Differenzierung nach Art des Elektrorads fehlen die Grundlagen.
Frage 5: Welche Förderungen für den Ausbau der Elektromobilität in Berlin gibt es aktuell? Welche Maß-nahmen sind das, was kosten die jeweils? Wie viele Mit-arbeiter sind in der Verwaltung, in den Bezirken, Tochter-firmen oder beauftragten Unternehmen damit beschäftigt?
Frage 6: Welche Mittel plant die Senatsverwaltung jährlich künftig für die Förderung der Elektromobilität ein?
Antwort zu 5 und 6: Neben Mitteln des Landes Berlin werden in Berlin auch Fördermittel des Bundes und der EU für unterschiedlichste Forschungs- und Demonstrati-onsprojekte im Themenfeld Elektromobilität eingesetzt. So sind z.B. rund 30 Bundes- und Landesprojekte im „Internationalen Schaufenster Elektromobilität Berlin-Brandenburg“ (Laufzeit 2012 bis 2016) mit einem Pro-jektvolumen von 76 Mio. €, davon 15 Mio. € aus Lan-desmitteln gefördert worden. Diese Projekte sind über-wiegend abgeschlossen. Die Förderung von intelligenter (Elektro-) Mobilität in einer künftigen „Smart City Ber-lin“ ist für den Senat von hoher Priorität, um die indust-rie- und technologiepolitischen sowie die verkehrs-, kli-ma- und umweltpolitischen Ziele des Senats erreichen zu können. Daher erfolgt auch nach dem Auslaufen des „In-ternationalen Schaufenster Elektromobilität Berlin-Brandenburg“ eine Fortführung der Finanzierung der Berliner Agentur für Elektromobilität eMO. Hierfür stellt der Senat im aktuellen Haushalt 2016/17 rund 2,3 Mio. € zur Verfügung.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt hat darüber hinaus die Erweiterung und den Betrieb der #Ladeinfrastruktur in Berlin nach einem EU-weiten Vergabeverfahren für den Zeitraum bis zum Jahr 2020 beauftragt. Hierfür stehen im Zeitraum 2015 bis 2020 insgesamt 7 Mio. EUR aus Landesmitteln zur Verfügung.
Eine vollständige Übersicht der bei der Industrie und im Gewerbe, den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen durchgeführten Projekte liegt nicht vor. Die Anzahl der Beschäftigten in den Verwal-tungen, in den Bezirken, Tochterfirmen oder beauftragten Unternehmen, die mit Förderprojekten befasst sind, ist nicht bekannt.
Berlin, den 15. April 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Apr. 2016)

Straßenverkehr: A100, 17. Bauabschnitt – Zufahrtsstraßen, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Ist bei der Planung des 17. BA der #A100 noch die Realisierung eines #Vollanschlusses an die Straße Am #Treptower Park geplant?
Antwort zu 1: Die Realisierung eines Vollanschlusses an die Straße Am Treptower Park ist der aktuelle Pla-nungsstand.
Frage 2: Wenn ja, ist damit auch die Aufhebung der #Einbahnstraßenregelung in der Straße Am Treptower Park von der #Bulgarischen Straße zum Autobahnanschluss vorgesehen? Erfolgt dafür auch ein Ausbau dieses Stra-ßenabschnitt? Wenn ein Ausbau erfolgt, ist dafür ein eigenes Planfeststellungsverfahren nach Berliner Straßen-gesetz erforderlich oder ist der Ausbau Teil des 17. BA der A100?
Antwort zu 2: Das auch mit dem Bezirk abgestimmte Verkehrskonzept aus den 90er Jahren sieht im Zusam-menhang mit der neuen Vollanschlussstelle an der Straße Am Treptower Park bei einem Weiterbau des 17. Bauab-schnitts (BA) der A 100 einen Zweirichtungsverkehr für die Straße Am Treptower Park und eine verkehrliche Entlastung mit Rückbau/Umgestaltung der #Puschkinallee vor. Zur Umsetzung dieser Planung ist ein gesondertes Planfeststellungsverfahren erforderlich, das maßgebliche Planungsrecht ist vom Zeitpunkt des Verfahrens und der Einstufung als Bundesstraße oder Stadtstraße abhängig. Hierzu gibt es bisher noch keine Machbarkeitsuntersu-chungen oder Planungen.
Frage 3: Werden bei der Planung des Autobahnan-schlusses im Bereich vor dem Ostkreuz Um- oder Aus-bauten der Hauptstraße, des Markgrafendamm, der Las-ker-, Persius- oder Corinthstraße vorgenommen?
Frage 4: Wenn ja, werden diese Um- oder Ausbauten Teil der Planfeststellung des 17.BA der A100?
Antwort zu 3 und 4: Für eine Autobahnanschlussstelle im Bereich des Bahnhofs Ostkreuz werden derzeit keine Um- und Ausbaumaßnahmen/ Vorleistungen an den um-liegenden Straßen Hauptstraße, Markgrafendamm, Las-ker- Persius- und Corinthstraße vorgenommen.
Die erforderlichen Umbaumaßnahmen an den angren-zenden Straßen für eine Autobahnanschlussstelle sind daher im Planfeststellungsverfahren des 17. BA der A 100 zu konkretisieren.
Frage 5: Ist durch die Anbindung des 17. BA der A100 an die Storkower Straße ein Ausbau auf bzw. Ein-richtung von 2×2 Fahrspuren im Bereich zwischen Möl-lendorffstraße und der Landsberger Allee vorgesehen?
Frage 6: Wenn ja, ist dafür ein eigenes Planfeststel-lungsverfahren nach Berliner Straßengesetz erforderlich oder ist der Ausbau Teil des 17. BA der A100?
Antwort zu 5 und 6: Bisher wurde hierzu lediglich ei-ne erste Machbarkeitsuntersuchung bezüglich der Flä-chenverfügbarkeit für einen vierstreifigen Ausbau der Storkower Straße zwischen Landsberger Allee und Möl-lendorffstraße durchgeführt. Es erfolgte dabei weder eine Variantenuntersuchung, noch eine verkehrliche Untersu-chung zur Notwendigkeit eines solchen vierstreifigen Ausbaus. Für einen Straßenausbau mit zusätzlichen Fahr-streifen auf der Storkower Straße wäre ein gesondertes Planfeststellungsverfahren nach Berliner Straßengesetz erforderlich.
Berlin, den 14. April 2016
In Vertretung
R. Lüscher
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Apr. 2016)

Straßenbahn: Neue Fahrleitungen in der Landsberger Allee aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=1976

Die BVG führt am Sonntag, den 17. April 2016 in der Zeit von 07:00 bis 13:00
Uhr in der Landsberger Allee Höhe Storkower Straße #Fahrleitungsarbeiten
durch. Da der Fahrstrom für die Arbeiten abgeschaltet werden muss, ist eine
Sperrung der Straßenbahnlinien M5, M6 und M8 am S-Bahnhof Landsberger
Allee erforderlich.
Am Sonntag fahren die Straßenbahnlinien #M5, #M6 und #M8 folgende veränderte
Route:
Die M5 fährt von Hohenschönhausen, Zingster Straße zur Oderbruchstraße
und von dort weiter als Linie M8 nach Ahrensfelde. Des Weiteren fährt die
Linie M5 vom S+U Hauptbahnhof bzw. S Hackescher Markt zur Kniprodestraße/
Danziger Straße.
Die Linie M6 fährt von Hellersdorf, Riesaer Straße zur Oderbruchstraße.
Bei der Fahrt von der Oderbruchstraße nach Hellersdorf, Riesaer Straße, fährt
die Linie über Karl-Lade-Straße und Weißenseer Weg.
Die Straßenbahnlinie M8 fährt von Ahrensfelde/Stadtgrenze zur Karl-Lade-
Straße und von dort weiter als Linie M5 nach Hohenschönhausen, Zingster
Straße sowie vom S Nordbahnhof zur Kniprodestraße/Danziger Straße.
Für die betroffenen Straßenbahnlinien wird ein #Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet.
Dieser fährt zwischen Oderbruchstraße und Landsberger Allee/
Petersburger Straße.

allg. + BVG + S-Bahn + Straßenverkehr: Wie vier Millionen Berliner mobil bleiben sollen In Berlin wird’s enger: Die Politik diskutiert, wie der Stadtverkehr in Zukunft gelenkt werden muss. Die BVG hat Wünsche, die Forscher haben Ideen. Und Pankows Stadtrat witzelt über die Autobahn. aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/debatte-zur-verkehrspolitik-wie-vier-millionen-berliner-mobil-bleiben-sollen/13437834.html

Um neue #Verkehrslösungen für Berlin wird es künftig wohl noch viel mehr Auseinandersetzungen geben. Angesichts des bis zum Jahr 2030 prognostizierten #Bevölkerungszuwachses auf vier Millionen Einwohner rechnet der Pankower Vize-Bürgermeister und Stadtentwicklungsstadtrat Jens-Holger Kirchner (Grüne) mit einem „Kampf um den Platz im öffentlichen Raum“ zwischen Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern, während Weert Canzler vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung findet, Parkplätze müssten „grundsätzlich gebührenpflichtig“ und Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor aus der Stadt „herausgedrängt“ werden.

Auch aktuelle verkehrspolitische Streitthemen wie der Weiterbau der Autobahn #A100 und das #Fahrrad-Volksbegehren kamen zur Sprache, als in der Urania am Montagabend über die „#Mobilität in Berlin 2030“ diskutiert wurde. Dazu hatten die #Architektenkammer Berlin und der Tagesspiegel eingeladen. Einig waren sich alle Redner zumindest in einem: So wie bisher kann es nicht weitergehen.

Der Senatsplaner ist für mehr Parkgebührenzonen

„Wir haben immer noch zu wenig Parkraumbewirtschaftung“, sagte der Leiter der Abteilung Verkehr in der Stadtentwicklungsverwaltung, Burkhard Horn. Leider hätten einige Bezirksämter offenbar „Angst vor einem Bürgerentscheid wie in Charlottenburg“, wo 86,9 Prozent der teilnehmenden Einwohner vor neun Jahren gegen eine Ausweitung der Gebührenzonen gestimmt hatten.

BVG möchte Straßen nur für Busse und Trams

Gerd Nowakowski, Leitender Redakteur des Tagesspiegels und Moderator des Abends, fragte den BVG-Vertreter Klaus Emmerich, warum eigentlich „die Busse immer langsamer werden“ und nur noch mit durchschnittlich …

BVG + Bahnhöfe: Neue Anlaufstellen für Kunden und Musiker Die Berliner Verkehrsbetriebe sanieren seit dem vergangenen Jahr umfangreich den U-Bahnhof Rathaus Steglitz., aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=1972

Die Berliner Verkehrsbetriebe sanieren seit dem vergangenen Jahr umfangreich
den #U-Bahnhof Rathaus #Steglitz. Damit die Arbeiten immer weiter voran
schreiten können, ist es notwendig, dass das dort befindliche #Kundenzentrum
und die #Musikgenehmigungsstelle für den Zeitraum der Sanierung umziehen.
Somit können Musikgenehmigungen letztmalig am morgigen Mittwoch, den
13. April 2016, in Steglitz beantragt werden.
Ab dem 20. April 2016 wird die Musikgenehmigungsstelle in die Verkaufsstelle
im #U-Bahnhof #Leopoldplatz ziehen und dort einen Schalter besetzen. Die Genehmigungsstelle
befindet sich auf der #Bahnsteigebene #U6 in Richtung Alt-
Mariendorf. Die Öffnungszeiten bleiben unverändert. Genehmigungen werden
mittwochs von 7:00 bis 11:00 Uhr ausgestellt.
Kunden erhalten ab dem 20. April 2016 den gewohnten Service und #Fahrausweise
im #Einkaufszentrum#Das Schloss“, im 1. OG auf der linken Seite.
(Haupteingang Schloßstraße) Die Öffnungszeiten sind von 8:30 bis 20:00 Uhr
(Montag bis Sonnabend).
Nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten zieht die Musikgenehmigungsstelle
wieder zurück nach Steglitz in das dort neu eröffnete Kundenzentrum.

Straßenverkehr: A100, 17. Bauabschnitt – Vorsorgemaßnahme Ostkreuz, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Abmaße hat die #Vorsorgemaßnahme der #A100 unter dem #Ostkreuz (Länge, Tiefe, Breite zwi-schen den Wänden am südlichen und nördlichen Ende)?
Antwort zu 1: Zwischen den Wänden am südlichen und nördlichen Ende hat die Vorsorgemaßnahme Ost-kreuz eine Länge von ca. 168 m, eine variierende Breite zwischen 16 und 25 m und eine Einbindetiefe von ca. 25 m.
Frage 2: Ist der Bau der Vorsorgemaßnahme abge-schlossen bzw. wann ist die Fertigstellung geplant?
Antwort zu 2: Die Fertigstellung der Vorsorgemaß-nahme ist unter Berücksichtigung der durch den Umbau des Bahnhofs Ostkreuz vorgegebenen Zeitfenster derzeit für 2018 geplant.
Frage 3: Welche Kosten hat die Vorsorgemaßnahme verursacht (bitte unterteilt in Baukosten, Planung, Pro-jektsteuerung, Bauüberwachung Bauoberleitung und anderes)?
Antwort zu 3: Die Vorsorgemaßnahme hat nach vor-liegendem Kostenstand (brutto) Baukosten von 13.993 TEUR, Planungskosten von 331 TEUR, Kosten für Pro-jektsteuerung / Projektmanagement von 431 TEUR, Kosten für Bauüberwachung / Bauoberleitung von 343 TEUR und Kosten für Anderes von 225 TEUR verur-sacht.
Frage 4: Welchen Anteil daran trägt das Land Berlin?
Antwort zu 4: Der Anteil des Landes Berlins an den vorgenannten Kosten richtet sich nach dem Allgemeinen Rundschreiben für Straßenbau 02/2005 (ARS 02/2005) und dem Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhält-nisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs (BStrVermG) und beläuft sich auf ca. 800 TEUR brutto.
Frage 5: Was soll in den Jahren 2016 und 2017 mit den für den 17. BA der A100 vorgesehenen je 400.000 Euro im Kapitel 1255 Titel 54027 des Berliner Haushalts durchgeführt werden?
Antwort zu 5: Mit den eingestellten Mitteln soll die Finanzierung von gemäß ARS 02/2005 durch das Land zu tragenden Leistungen für den 17. Bauabschnitt erfolgen (u.a. vorlaufende Untersuchungen, Planungsleistungen, BÜ/BOL, Projektsteuerung).
Frage 6: Sind ähnliche (anschließende) Vorsorgemaß-nahmen für den 17. BA der A100 in der Planfeststellung der Hauptstraße enthalten bzw. ist eine solche Vorsorge-maßnahme beim Anschluss der Straßenbahn an das Ost-kreuz vorgesehen?
Antwort zu 6: In dem Planfeststellungsbeschluss der #Hauptstraße ist keine Vorsorgemaßnahme enthalten. Im nördlichen Bereich (des Bahnhofsvorplatzes) unterquert der Block 5 der planfestgestellten Vorsorgemaßnahme Ostkreuz die geplanten #Straßenbahngleise.
Berlin, den 12. April 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Apr. 2016)

S-Bahn: S-Bahn zwischen Potsdam und Berlin Neues Gleis, aber die Probleme bleiben Die S-Bahn von Potsdam nach Berlin erhält ein zweites Gleis – aber nur auf einem kleinen Teilabschnitt. Und selbst das bringt nur kurz Abhilfe. Während die aktuelle Sanierung der Bahntrasse noch läuft, sind bereits neue Bauarbeiten in Sicht. aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam/Neues-Gleis-aber-die-Probleme-bleiben

Babelsberg. Eine von #Verkehrsfachleuten bereits seit Jahrzehnten gestellte Forderung an den Bahnverkehr zwischen Potsdam und Berlin könnte zumindest #teilweise umgesetzt werden: Zwischen der Nuthebrücke in Babelsberg und dem Hauptbahnhof soll bis zum Frühjahr 2019 ein #zweites #Gleis für die S-Bahn entstanden sein. Das stellte ein Bahnsprecher jetzt in Aussicht. Voraussetzung sei aber eine Klärung der noch offenen Finanzierungsfrage, die bislang immer zwischen Bund und Land hin und her geschoben wurde. Zwischen fünf und sechs Millionen Euro rechnet die Bahn inzwischen an Investitionskosten für die sehr kleine Lösung.

Zweites Gleis nur eine Notlösung

Gemessen an den bis zu 100 Millionen Euro, die an Investitionen für den vollständigen zweigleisigen Ausbau der S-Bahn-Strecke zwischen Wannsee und dem Potsdamer Hauptbahnhof gerechnet werden, wäre das natürlich ein Klacks.

Allerdings gleich in mehrfacher Hinsicht: „Das ist allenfalls ein kleine Notlösung“, kommentiert Jens Wieseke vom Berliner Fahrgastverband, der auch für Brandenburg zuständig ist, die Bahn-Ankündigung. Der eigentliche #Knackpunkt der nach wie vor eingleisigen Verbindung, die immer wieder zu Verspätungen und Zugausfällen führt, wäre der zweigleisige Ausbau auf dem #Abschnitt #Griebnitzsee-…

Bahnverkehr: Senat prüft Entwicklungsmöglichkeiten für den ehemaligen Güterbahnhof Köpenick aus Senat

www.berlin.de

 Aus der Sitzung des Senats am 12. April 2016:

Der Senat hat heute auf Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel beschlossen, für das Gebiet des #ehemaligen #Güterbahnhofs #Köpenick vorbereitende Untersuchungen durchzuführen, um die Voraussetzungen für eine #städtebauliche #Entwicklung zu prüfen.

Das ca. 53 ha große Gelände erstreckt sich über eine Länge von ca. 1,5 km zwischen dem S-Bahnhof Köpenick sowie dem S-Bahnhof Hirschgarten und ist durch den öffentlichen Personennahverkehr gut erschlossen. Es liegt seit Anfang der 90er Jahre brach. Mit einer städtebaulichen Neuordnung sollen die vorhandenen Potenziale genutzt und der gesamte Bereich in die Stadtstruktur eingebunden werden.

Angestrebt wird die Entwicklung eines urbanen Wohn- und Arbeitsstandortes. Die Haupteinkaufsstraße Köpenicks grenzt unmittelbar an das Gebiet an, außerdem mehrere Naherholungsgebiete. Das Gebiet eignet sich daher für eine entsprechende bauliche Nutzung für den dringend benötigten Wohnungsbau.

Mit der Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen schafft der Senat die Voraussetzungen, um genaue Beurteilungsgrundlagen über die Zweckmäßigkeit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme sowie die sozialen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge zu ermitteln.
Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wird auch geprüft, welche Instrumente des Städtebaurechts zur Entwicklung des Areals in Frage kommen. Scheiden die Instrumente des allgemeinen Städtebaurechts aus, wird der Einsatz einer Entwicklungsmaßnahme geprüft.

Rückfragen: Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Telefon: (030) 9025-1090