Straßenbahn + Straßenverkehr: Blankenburger Süden – Weitere aktuelle Fragen, aus Senat

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Frage 1:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen kommuniziert im Dokument „Anmerkungen zu
Fragen und Themen, die besonders viel diskutiert wurden, Stand 27.8.2018“ zur Online-Beteiligung zum
#Blankenburger Süden auf mein.berlin.de zur ersten Frage „Warum wird die ‚#Erholungsanlage Blankenburg‘
als #Wohnbaufläche in Betracht gezogen?“, dass es nach der Wende durch das
Sachenrechtsbereinigungsgesetz zu einer „heterogenen Privatisierung von Parzellen“ gekommen sei, auf
denen „faktisch gewohnt wird, obwohl das baurechtlich nicht erlaubt ist.“ Wie gestaltet sich aus Sicht der
Senatsverwaltung die Rechtslage bei denjenigen Nutzerinnen und Nutzern, die ihre Parzellen schon vor dem
3. Oktober 1990 in der DDR genutzt haben?
Antwort zu 1:
In dem Dokument „Anmerkungen zu Fragen und Themen, die besonders viel diskutiert
wurden, Stand 27.8.2018“ zur Online-Beteiligung wird die komplexe Rechtslage in der
Erholungsanlage Blankenburg gekürzt dargestellt. Auch die Rechtslage bei den
Nutzerinnen und Nutzern, die ihre Parzellen schon vor dem 3. Oktober 1990 genutzt
haben, ist komplex und bedarf jeweils einer Einzelfallbetrachtung. Allgemein gestaltet sich
die Rechtslage wie folgt:
Für ein Schuldverhältnis, das vor dem Wirksamwerden des Beitritts entstanden ist, bleibt
nach Artikel 232 § 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) das
bisherige im Beitrittsgebiet geltende Recht maßgeblich. Auf ein am Tag des
Wirksamwerdens des Beitritts bestehendes Besitzverhältnis finden gemäß Artikel 233 § 1
von dieser Zeit an die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs Anwendung. In diesem
Rahmen gelten grundsätzlich die jeweiligen Vertragsbestimmungen über die
Nutzungsüberlassung. Soweit die Verträge vor dem 3. Oktober 1990 wirksam waren, ist
auch das Schuldrechtsanpassungsgesetz zu beachten, z.B. hinsichtlich der gegenüber
dem Bürgerlichen Gesetzbuch abweichenden Kündigungs- und Investitionsschutzfristen.
2
Auf der Grundlage des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes konnten Besitzer von
Grundstücksflächen, deren bauliche Investition nach dem Boden- und Wirtschaftsrecht der
DDR mit Billigung staatlicher oder gesellschaftlicher Organe durch Verleihung eines
Nutzungsrechts hätte abgesichert werden können, ihre Parzellen als Erbbauberechtigte
oder Eigentümer erwerben, wenn die formelle Umsetzung versäumt worden war. Die
Baugrundstücke sind den Besitzern von Eigenheimen auf der Grundlage eines
entsprechenden Bescheides auch übertragen worden. Dies führte vor allem in
sogenannten Erholungsanlagen, in Wochenendhausgebieten und ehemaligen
Gartenanlagen mit Eigenheimen zur Herauslösung und Entstehung von einzelnen
Baugrundstücken.
Das Schuldrechtsanpassungsgesetz sorgte dafür, dass für Nutzungsrechte aufgrund
„sonstiger Nutzungsverträge“, die nicht durch dingliche Positionen abgesichert werden
konnten, Einengungen aufgrund von BGB-Bestimmungen vermieden wurden.
Weder aus einer Anspruchsbegründung aufgrund des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes,
noch auf der Grundlage schuldrechtlicher Bestimmungen, für die das
Schuldrechtsanpassungsgesetz gilt und die z.B. eine Überlassung zur Wochenendnutzung
oder zu Wohnzwecken beinhalten können, kann ein Rechtsanspruch auf nachträgliche
baurechtliche Sanktionierung einer faktischen Wohnnutzung hergeleitet werden. Das
öffentliche Baurecht wird durch die genannten Rechtsvorschriften, die sich lediglich
privatrechtlich auswirken, nicht geändert. Aus der fortbestehenden Wohnnutzung auf
Grundstücken, die ihren Besitzern nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz übertragen
wurden oder auf Flächen, deren (schuldrechtliche) Überlassung eine Wohnnutzung
einschließt, folgt keine baurechtliche Zulässigkeit des Wohnens. Insoweit besteht lediglich
Bestandsschutz für eine Wohnnutzung, die vor dem 3. Oktober 1990 ausdrücklich gebilligt
worden war. Im Übrigen richtet sich die baurechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach
dem für die Flächen bestehenden Bauplanungsrecht. Die Erholungsanlage Blankenburg
ist planungsrechtlich nach § 35 Baugesetzbuch (Außenbereich) zu beurteilen.
Frage 2:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen kommuniziert im Dokument „Anmerkungen zu
Fragen und Themen, die besonders viel diskutiert wurden, Stand 27.8.2018“ zur Online-Beteiligung zum
Blankenburger Süden auf mein.berlin.de zur ersten Frage „Warum wird die ‚Erholungsanlage Blankenburg‘
als Wohnbaufläche in Betracht gezogen?“, dass der Bezirk Pankow im „bezirklichen Wohnbaukonzept
Pankow“ selbst die Erholungsanlage als Ergänzungsstandort für 1500 neue Wohneinheiten dargestellt habe.
Wo findet sich diese Information im auf den Internetseiten des Bezirks unter https://www.berlin.de/bapankow/
politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/artikel.528193.php publizierten
„Wohnbaukonzept für den Bezirk Pankow“, welches 213 Seiten umfasst?
Antwort zu 2:
Die nachfolgende Antwort basiert u.a. auf der des Bezirksamtes Pankow:
Das Wohnbaukonzept für den Bezirk Pankow (Bezirksamtsbeschluss zur Kenntnisnahme
vom 21. Juni 2016, BA- Nr. VII-1590, BVV-Drs. Nr. VII-1188 vom 13. Juli 2016) benennt
auf S. 156 die Erholungsanlage Blankenburg als ergänzenden Nachverdichtungsstandort
mit bis zu 1.500 Wohneinheiten mit einer Realisierungswahrscheinlichkeit „perspektivisch
2025 bis 2030“. Die Erholungsanlage gehört damit nicht zu den im Wohnbaukonzept 2016
dargestellten künftigen Entwicklungsschwerpunkten und prioritären Wohnbaustandorten
(siehe Karte S. 153).
3
In der BVV-Drucksache VII-1188 (vgl. https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-undverwaltung/
bezirksverordnetenversammlung/online/tmp/tmp/45-181-
136274760333/274760333/00128090/90-
Anlagen/02/BezirklichesWohnbaukonzept_AnlageVzK_15.pdf) ist auf den S. 417 und 418
des PDF-Dokumentes (entspricht den S. 242 und 243 des Anhanges „Standortsteckbriefe“
– vgl. dazu S. 176 des PDF-Dokumentes) der entsprechende „Standortsteckbrief“ für die
„Erholungsanlage Blankenburg“ enthalten.
Frage 3:
Im selben Absatz verweist die Senatsverwaltung darauf, dass die Bezirksverordnetenversammlung Pankow
am 13. Juli 2016 die weitere planerische Qualifizierung der Anlage Blankenburg beauftragt habe,
einschließlich der Aufstellung von Bebauungsplänen. Ich bitte um Nennung der entsprechenden
Drucksachennummer. Sollte es sich dabei um die Drucksache VII-1188 handeln: trifft es zu, dass die
Bezirksverordnetenversammlung dazu dezidiert eine Beschlussfassung abgelehnt hat und den Bericht
lediglich zur Kenntnis genommen hat? Wenn ja, wann werden diese Informationen in der Veröffentlichung
„Anmerkungen zu Fragen und Themen, die besonders viel diskutiert wurden“ korrigiert?
Antwort zu 3:
Die nachfolgende Antwort basiert u.a. auf der des Bezirksamtes Pankow:
Mit der Drucksache VII-1188 hat die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) den
Beschluss des Bezirksamtes vom 21. Juni 2016 über das Wohnungsbaukonzept
einschließlich des Abschlussberichtes, wie vom Bezirksamt eingebracht, mit Aussprache
zur Kenntnis genommen. Mit diesem Beschluss des Bezirksamtes vom 21. Juni 2016
wurde die Abt. Stadtentwicklung mit der weiteren planerischen Qualifizierung der
Wohnbaupotenziale, einschließlich der Aufstellung von Bebauungsplänen entsprechend
der Schwerpunktbereiche beauftragt. Schwerpunktbereiche sind dabei Buch, Französisch
Buchholz, Karow, Blankenburg, Heinersdorf, Pankow Süd und Prenzlauer Berg.
Die bisherige Darstellung in dem Dokument „Anmerkungen zu Fragen und Themen, die
besonders viel diskutiert wurden, Stand 27.8.2018“ zur Online-Beteiligung, dass „am
13.07.2016 […] die Bezirksverordnetenversammlung Pankow die weitere planerische
Qualifizierung der Erholungsanlage Blankenburg einschließlich der Aufstellung von
Bebauungsplänen“ beauftragt hätte, war somit nicht richtig und wurde inzwischen
korrigiert.
Inwieweit es zutrifft, dass „die Bezirksverordnetenversammlung dezidiert eine
Beschlussfassung zur BVV-Drucksache VII-1188 abgelehnt hat und den Bericht lediglich
zur Kenntnis genommen hat“, ist den auf der BVV-Seite eingestellten Dokumenten nicht
zu entnehmen. Diesen Dokumenten ist aber zu entnehmen, dass die BVV-Drucksache VII-
1188 als „Vorlage zur Kenntnisnahme gemäß § 15 BezVG“ durch das Bezirksamt
eingereicht wurde.
Frage 4:
Trifft es zu, dass die BVV Pankow in ihrer beschlossenen Stellungnahme zum Wohnbaukonzept Pankow
(Drucksache VII-1203) beim Blankenburger Süden ausdrücklich auf die Zuständigkeit des Senats
hingewiesen hat?
Antwort zu 4:
nein
4
Frage 5:
In wie vielen Fällen hat das Land Berlin inzwischen Vorkaufsrechte in der Anlage wahrgenommen und in wie
vielen Fällen hat es auf die Nutzung eines Vorkaufsrechts verzichtet?
Antwort zu 5:
Auf Basis der Vorkaufsrechtsverordnung des Landes Berlin an Grundstücken innerhalb
des Gebietes der vorbereitenden Untersuchungen für den Bereich Blankenburger
Pflasterweg/ Heinersdorfer Straße sowie daran anschließender Flächen der Ortsteile
Blankenburg, Heinersdorf und Französisch Buchholz im Bezirk Pankow wurde in zwei
Fällen das Vorkaufsrecht durch das Land Berlin in der Erholungsanlage Blankenburg
ausgeübt. Ein weiterer Fall befindet sich noch im Verfahren. In drei Fällen wurde das
Vorkaufsrecht in der Erholungsanlage Blankenburg nicht ausgeübt.
Frage 6:
Wann sind die nächsten Beteiligungsformate vor Ort geplant?
Antwort zu 6:
Am 16. November 2018 wurde die Vor-Ort-Sprechstunde für das Stadtentwicklungsprojekt
„Stadt behutsam weiterbauen im Blankenburger Süden“ in der Bahnhofstr. 32 eröffnet.
Dieses neue Informationsangebot vor Ort soll die Möglichkeit bieten, mit den Planerinnen
und Planern ins Gespräch zu kommen, Informationen auszutauschen, Fragen zu
beantworten und in Ruhe die komplexe Problemlage zu erörtern.
In der Regel wird jeden Dienstag in der Zeit von 16:30 Uhr bis 19:00 Uhr ein offener
Gesprächsabend mit Planerinnen und Planern des Projektes auch zu speziellen Themen –
wie z.B. zu den Ergebnissen der ökologischen Grundlagenermittlung oder zu den
bisherigen Erkenntnissen zum Thema Regenwassermanagement – angeboten.
Donnerstags besteht die Möglichkeit, Fragen der einzelnen, potentiell betroffenen Mieter,
Pächter oder Eigentümer zu beantworten. Nach telefonischer Terminvergabe können
Einzelfragen gemeinsam mit den Planern und Planerinnen in den Blick genommen
werden.
Die Beteiligungsformate für das Jahr 2019 stehen noch nicht fest, werden aber am 18.
Dezember 2018 dem Projektbeirat vorgestellt.
Frage 7:
Wann ist mit einer Vorlage zur Beschlussfassung im Berliner Abgeordnetenhaus zu rechnen?
Antwort zu 7:
Ein Beschluss über die Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme wird
nach § 27 Absatz 1 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB) durch den Senat
gefasst. Aus heutiger Sicht ist dafür Anfang 2021 avisiert. Da ein solcher Beschluss
politische wie auch fiskalische Grundfragen berührt, ist eine vorherige Einbindung des
Berliner Abgeordnetenhauses vorgesehen.
Frage 8:
Vor dem Hintergrund von deutlichen Verzögerungen in der Projektplanung ist bereits angedeutet worden,
auch für die Anlage Blankenburg – wie bei anderen Erholungsanlagen und Kleingartenanlagen – die
Schutzfrist bis 2030 zu verlängern. Wie schnell ist mit einer entsprechenden Entscheidung zu rechnen, die
die weitere Diskussion in Blankenburg erheblich erleichtern würde?
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Antwort zu 8:
Im Unterschied zu anderen sogenannten Erholungsanlagen im Bezirk Pankow, für die
durch Bezirksamts-Beschluss Nr. VII-1623/2016 vom 27. September 2016 ein Verzicht auf
das Recht zur ordentlichen Kündigung der Miet-, Pacht- und Nutzungsverträge bis 2030
beschlossen wurde, ist die Erholungsanlage Blankenburg Teil eines Gebietes, für das
Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 165 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB)
durchgeführt werden.
Diese vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlagen
dafür bereitstellen, welche einzelne Maßnahmen für die Errichtung eines neuen
Stadtquartiers mit ca. 5.000 – 6.000 Wohnungen auf dem ehemaligen Rieselfeld zwischen
Blankenburg und Heinersdorf erforderlich sind und inwieweit für die Errichtung des neuen
Stadtquartiers die Durchführung einer städtebaulichen #Entwicklungsmaßnahme
erforderlich ist. Die Erholungsanlage Blankenburg ist Teil des Gebietes der vorbereitenden
Untersuchungen, da davon auszugehen ist, dass für die Errichtung des neuen
#Stadtquartiers „Blankenburger Süden“ die #Straßeninfrastruktur vor Ort ausgebaut und die
#Tramlinie #M2 durch das neue Stadtquartier bis zum -Bahnhof #Blankenburg verlängert
werden muss und für beide Maßnahmen Flächen der Erholungsanlage Blankenburg in
Anspruch genommen werden müssen.
Die voraussichtliche Trassenführung der Tramlinie M 2 war Gegenstand einer seitens
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz durchgeführten
Machbarkeitsuntersuchung und wurde in ihrem groben Verlauf am 3. März 2018 im
Rahmen der Auftaktarena der Öffentlichkeit vorgestellt. Der konkrete Bedarf an
Straßennetzausbaumaßnahmen ist Gegenstand einer weiteren
Machbarkeitsuntersuchung dieser Senatsverwaltung. Die Vergabe soll noch 2018
erfolgen.
Sobald belastbare Zwischenergebnisse vorliegen, wird eine Bilanzierung der
erforderlichen Eingriffe in vorhandene Nutzungen und Rechte im Zuge der Verlängerung
der Tramlinie M 2 zum S-Bahnhof und der erforderlichen Straßennetzausbaumaßnahmen
für die Erholungsanlage angestrebt. Eine Verlängerung einer solchen „Schutzfrist“ –
gemeint ist der Beschluss des Bezirksamtes Pankow, bis zu einer bestimmten Frist auf
das Recht zur ordentlichen Kündigung zu verzichten – wird in diesem Zusammenhang
eingeordnet.
Berlin, den 27.11.2018
In Vertretung
Sebastian Scheel
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen

U-Bahn: BVG lässt neue U-Bahnzüge stehen Die Berliner Verkehrsbetriebe haben 60 neue Wagen gekauft. 20 davon werden aber nicht für den Fahrbetrieb eingesetzt., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article215888825/BVG-laesst-neue-U-Bahnzuege-stehen.html

Bei der Berliner -Bahn rumpelt es schon seit Wochen mächtig. #Verspätungen, Ausfälle und technische #Störungen müssen die Fahrgäste auf faktisch allen Linien und an fast allen Tagen ertragen. Vor allem im Berufsverkehr wird es vielfach eng. Die aktuellen Probleme sind vor allem das Ergebnis eines völlig #überalterten #Wagenparks, bei dem die ältesten Vertreter schon seit 60 Jahren im Einsatz sind. Dennoch verzichten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) derzeit darauf, alle neuen U-Bahnzüge im regulären Betrieb einzusetzen. Nach Informationen der Berliner Morgenpost steht rund ein Drittel der in diesem Jahr neu angeschafften Wagen ungenutzt rum.

Nach Angaben der von BVG-Mitarbeitern gewöhnlich gut unterrichteten Fach-Publikation „#Blickpunkt Straßenbahn“ sind aktuell auf der Linie #U2 (Pankow–Ruhleben) täglich maximal vier von insgesamt 13 Zügen der neuen Baureihe #IK18 eingesetzt.

Erst zum bevorstehenden Fahrplanwechsel am 9. Dezember gestatte „die laufende #Personalschulung den freizügigen Einsatz der IK-Züge“ auf der Linie U2, heißt es in der Publikation.
Züge werden für andere #Einsatzzwecke benötigt

Die BVG bestätigte auf Nachfrage, dass aktuell nicht alle neuen Züge tatsächlich auch mit Fahrgästen unterwegs sind. Von den bislang in diesem Jahr vom Hersteller Stadler ausgelieferten 60 Wagen der Baureihe IK18 sind demnach 40 auf der Linie U2 im Fahrgastbetrieb im Einsatz. Die übrigen würden allerdings nicht herumstehen, betonte BVG-Sprecherin Petra Reetz, sondern würden für andere Einsatzzwecke …

Bus: Kuriose Bushaltestelle Hier lässt die BVG ihre Fahrgäste im Regen sitzen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/marzahn-hellersdorf/article215894533/Hier-laesst-die-BVG-ihre-Fahrgaeste-im-Regen-sitzen.html

Wer an dieser Station auf den #Bus wartet, hat die Wahl: überdacht stehen oder unter freiem Himmel sitzen. Die BVG ist aber unschuldig.
Dass die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ihre Fahrgäste lieben, werden sie nicht müde zu betonen. Doch wie weit die Liebe tatsächlich reicht, muss sich fragen, wer auf diese #Bushaltestelle in Marzahn stößt. Die Station #Blumberger Damm/#Eisenacher Straße sieht aus, als hätte sie jemand auseinandergebaut. Auf der einen Seite das überdachte #Wartehäusen, daneben fein säuberlich eine #Sitzbank. Wer hier auf den Bus wartet, wird buchstäblich im Regen sitzen gelassen.

Allerdings hat die BVG eine Erklärung für dieses Kuriosum. Ursprünglich waren für die Haltestelle keine Sitzplätze vorgesehen. Denn dafür war der Abstand zum Bordstein zu gering, was zu Problemen beim Ein- und Aussteigen geführt hätte, besonders für Rollstuhlfahrer. Der dahinter liegende Radweg sei vom Bezirksamt angeordnet und können zwecks Schaffung von mehr Platz auch nicht verlegt werden, sagt BVG-Sprecherin Petra Reetz. "Wir können also nichts machen, außer uns in dieser kleinen Ecke auszutoben."
Sitzbank kam auf Wunsch der Anwohner

Auf vielfachen Wunsch der Anwohner habe man aber dennoch für Sitzmöglichkeiten gesorgt – mit der Liebe ist es also …

Schiffsverkehr: Öffentliche und private Schifffahrt/Steganlagen – Zahlen, Genehmigungsverfahren, Förderung, Tourismusfaktor und Ausblick, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele öffentliche und private #Anlegestege, #Reedereien und zugelassenen #Schiffe gibt es in Berlin und
wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt (bitte um Auflistung nach Bezirken)?
Antwort zu 1:
Angaben zur Anzahl und Entwicklung innerhalb der letzten zehn Jahre bezüglich öffentlicher
und privater #Steganlagen in Berlin liegen dem Senat nicht vor. Gleiches gilt für Anzahl
und Entwicklung der zugelassenen Schiffe in Berlin.
In Berlin gibt es über 30 Reedereien, die überwiegend #Fahrgastschifffahrt betreiben. Angaben
zur Entwicklung der Reedereien innerhalb der letzten zehn Jahre liegen dem Senat
nicht vor.
Frage 2:
Welche Stellen sind für entsprechende Genehmigungsverfahren zuständig und welche Personalausstattung
steht hierfür zur Verfügung?
Antwort zu 2:
Für #Anlegestellen als Anlagen am und im Gewässer gemäß § 62 ff Berliner #Wassergesetz
(BWG) ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – Wasserbehörde –
als Genehmigungsbehörde zuständig. Davon abweichend liegt gemäß § 85 BWG das Genehmigungsverfahren
für Sportbootsteganlagen in der Zuständigkeit des jeweiligen Bezirksamts.
2
In Bezug auf den Personaleinsatz im jeweiligen Genehmigungsverfahren kann aufgrund
der Breite an unterschiedlichen Anträgen und den Unterschieden im jeweiligen Beteiligungsverfahren
keine pauschale Angabe erfolgen.
Frage 3:
Wie viele Neuanträge für Anlegestege sind seit 2016 Jahr für Jahr eingegangen, zu welchen Teilen wurden
diese positiv, negativ oder noch nicht beschieden?
Antwort zu 3:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, II D, Wasserbehörde führt
keine gesonderte Statistik zur Anzahl und jeweiligen Bescheidung von wasserbehördlichen
Anträgen für Anlegestellen.
Frage 4:
Welche wesentlichen Genehmigungsvoraussetzungen und Versagungsgründe gibt es?
Antwort zu 4:
Anlagen am und im Gewässer sind so zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten und stillzulegen,
dass keine schädlichen Gewässerveränderungen zu erwarten sind und die Gewässerunterhaltung
nicht mehr erschwert wird, als es den Umständen nach vermeidbar
ist. Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn von dem beabsichtigten Vorhaben
weder eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere der öffentlichen
Sicherheit oder Ordnung, noch erhebliche Nachteile für Rechte oder Befugnisse anderer
zu erwarten sind. Die Genehmigung ist außer bei wasserwirtschaftlichen Maßnahmen des
Bundes und des Landes Berlin zu versagen, wenn die Erhaltung oder Schaffung zusammenhängender,
unbebauter Uferwasserflächen durch das Vorhaben gefährdet oder unmöglich
gemacht wird.
Frage 5:
Wie haben sich die Fahrgastzahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt und welche Bedeutung hat die
öffentliche Schifffahrt für den Tourismus?
Antwort zu 5:
Die Fahrgastzahlen haben sich nach Einschätzung der Fahrgastschifffahrt in den letzten
10 Jahren verdoppelt. Für den Senat ist die Fahrgastschifffahrt auf der Bundeswasserstraße
in Berlin ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Die Fahrgastschifffahrt generiert jährlich
über 200 Mio. EUR Bruttoumsatz.
Frage 6:
Welche Konzepte gibt es für Berlin und für einzelne Bezirke hinsichtlich der Perspektiven für die Schifffahrt,
inwieweit werden hier Interessenvertretungen, Vereine, Reedereien und Bürgerschaft eingebunden?
3
Antwort zu 6:
Sowohl der Senat als auch die Bezirke sind stets an einer adäquaten Einbindung der
Schifffahrt sowohl in gesamtverkehrlicher als auch in touristischer Hinsicht interessiert.
Frage 7:
Für welchen Zeitraum werden neue Stege genehmigt? Gibt es nach Ablauf der Genehmigungsdauer die
Option eines Verlängerungsantrages oder ist grundsätzlich ein Neuantrag zu stellen? Gibt es hier Optimierungspotential
hinsichtlich des Verwaltungsaufwands und welche Kosten entstehen den Antragstellern?
Frage 10:
Warum sind Uferabgrenzungen nach 30 Jahren neu zu beantragen und können nicht nach einer Begehung
verlängert werden?
Antwort zu 7 und zu 10:
In der aktuellen Genehmigungspraxis werden Genehmigungen für Steganlagen auf eine
Dauer von 10 Jahren befristet.
Eine Verlängerung der bestehenden Genehmigung ist vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zu
beantragen. Der Antrag muss schriftlich, zunächst ohne weitere Formvorschriften eingereicht
werden. Die eventuell für die Prüfung der Verlängerung darüber hinaus einzureichenden
Unterlagen sind abhängig von dem jeweiligen Einzelfall. Genehmigungen unterliegen
den verfahrensrechtlichen (und den Form-) Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes
und werden gegebenenfalls unter Auflagen erteilt.
Die Erhebung der fälligen Verwaltungsgebühren erfolgt auf Grundlage der Umweltschutzgebührenordnung
und ist abhängig vom Antragsgegenstand.
Frage 8:
Was spricht gegen Genehmigungen "bis auf Widerruf", welche Ressourcen könnten hierdurch ggf. gespart
werden?
Antwort zu 8:
Der Widerruf einer unbefristeten Anlagengenehmigung ist verwaltungsrechtlich aus Gründen
der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes für den Genehmigungsinhaber mit
hohen Eingriffskriterien versehen und soll einen Ausnahmefall darstellen.
Die Befristung liegt auch im Rechtssicherheitsinteresse des Genehmigungsinhabers, da er
ab dem Zeitpunkt der Genehmigungserteilung über deren möglichen Ablauf informiert ist.
Im Regelfall ist es nur für einen bestimmten Zeitraum möglich zu beurteilen ob und inwieweit
dem genehmigungsbedürftigen Vorhaben öffentliche Belange oder erhebliche Nachteile
für Rechte und Befugnisse anderer entgegenstehen. Dies berücksichtigt sich ändernde
äußere Umstände und Anforderungen.
4
Konkrete Angaben zu möglichen Ressourceneinsparungen bei einem verwaltungstechnischen
Vorgehen entsprechend der Fragestellung können vom Senat nicht gemacht werden,
werden aber als vernachlässigenswert eingeschätzt.
Frage 9:
Warum werden in Berlin keine Steingabionen als Uferabgrenzung genehmigt und welche Erfahrungen gibt
es hierzu in anderen Bundesländern?
Antwort zu 9:
Steingabionen sind im Land Berlin an den fließenden Gewässern 2. Ordnung, sofern bautechnisch
und ökologisch sinnvoll, genehmigt und eingebaut worden.
An den Gewässern 1. Ordnung, die in der Regel dem Schiffsverkehr dienen, werden aus
Gründen der Standsicherheit und Dauerhaftigkeit entweder senkrechte Ufereinfassungen
oder langjährig erprobte geböschte Bauweisen nach dem Merkblatt Anwendung von Regelbauweisen
für Böschungs- und Sohlensicherung an Wasserstraßen MAR (Ausgabe
2008) der Bundesanstalt für Wasserbau ausgeführt.
Erfahrungen aus anderen Bundesländern sind hier nicht bekannt.
Frage 11:
Welche öffentlichen Fördermöglichkeiten (Programme/ Höhe der Mittel insgesamt und durchschnittlich/
maximal je Antragsteller) und Ausgaben für landeseigene Einrichtungen gibt es im Bereich von Steganlagen
und umweltfreundlicher Schifffahrt?
Antwort zu 11:
Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE), kofinanziert durch den Europäischen
Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), soll von 2014 bis 2023 eine deutliche
Reduzierung der Treibhausgasemissionen bewirken. Im BENE Förderschwerpunkt 4
(Nachhaltige Mobilität) wird neben Investitionen in die Rad- und ÖPNV-Infrastruktur auch
die modellhafte Erprobung innovativer Antriebssysteme in öffentlichen Fuhrparks gefördert.
Projekte mit Vorbildcharakter sollen das Land Berlin in seiner Vorreiterrolle bei der
Elektromobilität stärken, sowie den Umstieg auf alternative Antriebe unterstützen. Mit Projektaufruf
vom Oktober 2016 wurden Fördermittel in Höhe von 5 Mio. € zur Verfügung gestellt,
die aktuell weitgehend in bewilligten Projekten festgelegt wurden.
Schiffe, die als Nutzfahrzeuge zum Fuhrpark des Landes Berlin gehören, können in BENE
gefördert werden. Wenn dies zum Betrieb notwendig ist, kann ergänzend auch Ladeinfrastruktur
gefördert werden. Steganlagen sind nicht förderfähig. Für Schiffe im Besitz privater
Unternehmen ist diese Förderung derzeit nicht möglich.
Unabhängig von der BENE-Förderung stehen im Doppelhaushalt 2018/19 insgesamt
600.000 € zur Verfügung, um die testweise Umrüstung von Fahrgastschiffen auf (teil-)
elektrischen Antrieb oder den nachträglichen Einbau von Filtersystemen zur gleichzeitigen
Minderung der Diesel-und Stickoxidemissionen zu finanzieren.
5
Für die Folgejahre 2020-23 sind für den Haushaltsentwurf jeweils 900.000 € geplant, damit
unter Nutzung der in den laufenden Pilotprojekten gewonnenen Erfahrungen Um- bzw.
Nachrüstungen in größerer Zahl gefördert werden können.
Berlin, den 23.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Automatische Dauerzählstellen für den Radverkehr in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Kriterien bzw. Daten aus Verkehrserhebungen liegen der Standortauswahl für die automatischen
#Radzählstellen in Berlin zugrunde und wer hat diese Kriterien erstellt?
Antwort zu 1:
Die Standortauswahl erfolgte durch die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt vor dem Hintergrund der Rahmenbedingung, dass die Zahl der realisierbaren
Zählstellen aus Aufwandsgründen nicht zu groß werden durfte und die automatischen
Zählungen hauptsächlich zur näheren Bestimmung der Verteilung der #Radverkehrsstärke
über eine längere Zeit hinweg (Jahresganglinien, Vergleich zwischen verschiedenen
Tagen, Monaten und Jahren) dienen sollten. Grund für diese Zielsetzung war, dass für
Aussagen zur Stärke bestimmter Verkehrsströme (z. B. durch Knotenstromzählungen an
Lichtsignalanlagen) manuelle Zählungen nach wie vor wirtschaftlicher sind. Die Standorte
der Zählstellen sollten sich daher auf sämtliche Berliner Bezirke, verschiedene Arten von
Radverkehrsführungen und städtebauliche Rahmenbedingungen verteilen, um eine
möglichst große Flächenabdeckung in der Radverkehrserfassung zu erzielen. Zusätzlich
sollten auch einige besondere Aufkommensschwerpunkte eingeschlossen werden, um für
diese stark frequentierten Zählquerschnitte über konkrete Werte zu verfügen, ohne auf
Hochrechnungen angewiesen zu sein.
Weiterhin war es aus technischen Gründen erforderlich, Querschnitte auszuwählen, wo
ein möglichst großer Teil der Radverkehrsströme in Folge der baulichen und verkehrlichen
Randbedingungen einen eng begrenzten, mit den verfügbaren automatischen
Erhebungstechnologien gut abdeckbaren Zählquerschnitt passieren muss. Zudem
schieden aus technischen Gründen (elektromagnetische Störungen der
Induktionserfassung) einige Straßenbereiche aus.
2
Frage 2:
Gibt es Überlegungen weitere Zählstellen für den #Radverkehr in Berlin einzurichten? Wenn ja, wo sollen
diese installiert werden?
Antwort zu 2:
Ja, entsprechende Abstimmungen, insbesondere zu Fragen der Finanzierung und dem
Betreibermodell, stehen noch aus.
Frage 3:
Warum wurden in Lichtenberg am Paul- und Paula-Ufer sowie in Marzahn-Hellersdorf in der Alberichstraße
automatische Zählstellen für den Radverkehr eingerichtet und nicht an verkehrsreichen Knotenpunkten oder
stärker befahrenen Routen?
Antwort zu 3:
Die Zählstelle am #Paul-und-Paula-Ufer weist für einen Geh- und Radweg abseits der
großen Ausfallstraßen sehr hohe Radverkehrsstärken aus, die den an innerstädtischen
Knotenpunkten mit maximaler Radverkehrsstärke recht nahe kommen. Auch die
#Alberichstraße weist im Verhältnis zu anderen möglichen Zählquerschnitten in Marzahn-
Hellersdorf relativ hohe Radverkehrsstärken auf, zumal sie im Zuge einer mit Wegweisung
versehenen Hauptroute des Radverkehrsnetzes liegt und hier als Fahrradstraße
ausgeschildert ist.
Eine strenge Beschränkung auf die innerstädtischen Knotenpunkte mit maximaler
Radverkehrsstärke hätte dazu geführt, dass die Radverkehrsentwicklung in den
Außenbezirken nicht berücksichtigt wird und damit den Zielen der Erhebungen nicht
entsprochen (s. Antwort zu 1).
Frage 4:
Wie und nach welchen Kriterien erfolgt die #Datenanalyse und welche Schlussfolgerungen hat die
#Verkehrslenkung Berlin bisher aus den Zählungen gezogen?
Antwort zu 4:
Die Ergebnisse der automatischen Radzählstellen werden unter
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml veröffentlicht. In
einem dort ebenfalls veröffentlichten Jahresbericht zu den Radzählstellen erfolgt eine
ausführliche Datenanalyse und Beurteilung der Entwicklung des Radverkehrs. Mit den
Dauerzählstellen wird es möglich, anders als bei den bisherigen monatlichen
Pegelzählungen, neben Erkenntnissen zum Tagesgang auch Daten zum Wochen- und
Jahresgang zu erfassen, vor allem aber auch die Entwicklung des Radverkehrs über die
Jahre zu analysieren.
Frage 5:
Wurden aufgrund der Auswertung schon verkehrliche Anpassungen an den Stellen mit Zählstellen durch die
Verkehrslenkung Berlin vorgenommen, beispielsweise längere Grünphase für Radfahrende?
3
Antwort zu 5:
Konkrete Anpassungen der Signalprogramme von Lichtsignalanlagen (LSA) auf der
Grundlage der an den Dauerzählstellen erhobenen Radverkehrsdaten haben bislang nicht
stattgefunden.
Der Zweck einer Dauerzählstelle besteht allerdings auch nicht darin, derartige
Maßnahmen konkret zu befördern. Vielmehr handelt es sich dabei um eine rein
statistische Erhebung, die zur Dokumentation spezifischen Verkehrsaufkommens,
zugehörigen Prognosen und als Bezugsgröße für generelle Planungsgrößen wie etwa
dem Modal-Split dienen.
Auch Dauerzählstellen des Verkehrs fließen in der Regel nicht direkt in
Planungsmaßnahmen einzelner Knotenpunkt ein, auch, weil hierfür differenziertere
Informationen wie zum Beispiel die Richtungswahl an einem Knotenpunkt benötigt
werden, die eine Querschnittszählung (übliche Erhebungsart bei Dauerzählstellen) nur
sehr bedingt liefern könnte.
Im Vorgriff auf LSA-Planungsvorhaben wird daher auf separate Erhebungen an
Knotenpunkten zurückgegriffen oder Zählungen werden neu durchgeführt, die alle
Fahrzeugklassen und Fahrtrichtungen innerhalb eines Zeitintervalls berücksichtigen und
auch Radverkehre konkret erfassen.
Erst vor dem Hintergrund dieser ortsbezogenen Belastungszahlen aller
Richtungsrelationen erfolgen dann die Freigabezeitverteilungen innerhalb der
Signalprogramme am konkreten Knotenpunkt. Die Verteilungsansprüche an LSA sind
dabei sehr mannigfaltig und Umverteilungen daher in der Regel nur im Rahmen eines
(Um-) Planungsprozesses möglich.
Zur Anpassung tageszeitlich schwankender Belastungen erfolgen
Freigabezeitumverteilungen daher im begrenzten Rahmen nur auf der Grundlage
unterschiedlicher Programme sowie aktueller, umlaufbezogener Erfassungen der (Einzel-)
Anlagen als Resultat einer verkehrsabhängigen Steuerung.
Leider setzt die dazu notwendige, richtungstreue Erfassung auch geordnete Verhältnisse
bei der Einhaltung der vorgesehenen Verkehrsspuren voraus, was die selektive Erfassung
des Radverkehrs erschwert. Forschungsvorhaben zur sicheren Identifikation des
Radverkehrs auf Mischverkehrsflächen laufen derzeit noch.
Berlin, den 26.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schiffsverkehr: Die Fahrgastschifffahrt in Berlin – Fairer Wettbewerb auf dem Wasser?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welchen Stellenwert aus wirtschaftlicher und touristischer Sicht hat die #Fahrgastschifffahrt für den Senat,
durch welche Maßnahmen wird die Fahrgastschifffahrt in Berlin gefördert?
Antwort zu 1:
Für den Senat ist die Fahrgastschifffahrt auf der #Bundeswasserstraße in Berlin ein wichtiger
Wirtschaftsfaktor. Die Fahrgastschifffahrt generiert jährlich über 200 Mio. EUR Bruttoumsatz.
100 Fahrgastschiffe verkehren täglich auf der innerstädtischen #Spree zwischen
Regierungsareal und Mühldammschleuse.
Der Senat plant, ein Förderprogramm zum Einbau von #Rußpartikel- und #Stickoxydfiltern
und zur Reduzierung der #Schadstoffemissionen von #Binnenschiffen und #Fahrgastschiffen
auf Berliner Gewässern aufzulegen. Emissionsarme Antriebe sind auch ein wichtiger Beitrag
für die Akzeptanz und Attraktivität der Berliner Fahrgastschifffahrt.
Frage 2:
Wer hat #Schiffsanleger in Berlin entlang der großen Wasserstraßen zu genehmigen, welche Behörden müssen
der Genehmigungsbehörde zuarbeiten?
Antwort zu 2:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, II D, Wasserbehörde ist die
Berliner Genehmigungsbehörde für Anlegestellen als Anlagen am und im Gewässer. Ausgenommen
davon sind Sportbootsteganlagen. Genehmigungsverfahren für Sportbootsteganlagen
liegen in der Zuständigkeit des jeweiligen Bezirksamts.
Neben der wasserbehördlichen Genehmigung durch die Senatsverwaltung ist für Anlegestellen
an Bundeswasserstraßen außerdem die Erteilung einer strom- und schifffahrtspoli2
zeilichen Genehmigung durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
notwendig.
Im Rahmen des wasserbehördlichen Genehmigungsverfahrens werden Behörden, deren
Belange durch die jeweilige Planung betroffen sind, beteiligt. In Abhängigkeit des Genehmigungsantrags
sind dies u.a. folgende Behörden:
– Fischereiamt Berlin
– Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks
– Gewässerunterhaltung
– Brückenunterhaltung
– Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks
– Denkmalschutzbehörde
– Landes-Schifffahrtsbehörde
– Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
– Liegenschaftsverwaltung des Landes
– zuständige Altlastenbehörde
– Obere Naturschutzbehörde
Frage 3:
Wie viele freie #Anlegeplätze für die Fahrgastschifffahrt in Berlin gibt es, wie viele sind einem Betreiber zugeordnet
(bitte die Orte benennen)?
Antwort zu 3:
Die Recherche nach freien Anlegeplätzen für die Fahrgastschifffahrt obliegt grundsätzlich
dem Antragssteller. Der Senat führt keine Liste über freie Anlegeplätze in Berlin. Ebenfalls
besteht beim Senat keine Statistik zu bestehenden Anlegeplätzen in Berlin.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat die aktuelle Marktsituation im Bereich der Fahrgastschifffahrt, wie gestaltet sich der
Wettbewerb unter den #Reedereien unter dem Aspekt der Nutzung von Anlegestellen nicht eigener Anlegestege?
Antwort zu 4:
In Berlin gibt es über 30 Reedereien, die überwiegend Fahrgastschifffahrt betreiben. Die
meisten Reedereien sind im #Reederverband organisiert. Die Reedereien, die Fahrgastschifffahrt
betreiben, kooperieren i.d.R. untereinander, insbesondere dann, wenn sie gemeinsam
Schiffsanleger gebaut haben und diese gemeinsam betreiben. Vor Saisonbeginn
werden die Abfahrtzeiten untereinander abgestimmt. Darüber hinaus beruht die Kooperation
der Fahrgastschiffreedereien auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit.
Frage 5:
Sieht der Senat die Möglichkeit Schiffsanleger für die Fahrgastschifffahrt ohne einen festen Betreiber zu
genehmigen oder zu bauen, um so die angespannte Marktsituation im Bereich der Nutzung von Anlegestellen
zu entspannen?
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Antwort zu 5:
Die Durchführung eines wasserbehördlichen Genehmigungsverfahrens durch die Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, II D Wasserbehörde erfolgt auf Grundlage
eines Antrags. Die Sicherstellung des Betriebs der Anlegestelle durch einen zuständigen
Betreiber ist grundsätzlich Teil der Antragsunterlagen. Planungen zu einem Schiffsanleger
durch den Senat liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz,
II D Wasserbehörde nicht vor.
Frage 6:
Bei Beantragung einer Anlegestelle zum #Fahrgastwechsel, welche rechtlichen Grundlagen sind einschlägig
zur Genehmigung oder Versagung?
Antwort zu 6:
Bei Anlegestellen handelt es sich nach dem Wasserrecht um Anlagen im Gewässer. Nach
§ 36 #Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind Anlagen so zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten
und stillzulegen, dass keine schädlichen Gewässerveränderungen zu erwarten sind
und die Gewässerunterhaltung nicht mehr erschwert wird, als es den Umständen nach
vermeidbar ist. Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Vorschriften.
Gemäß § 62 Berliner #Wassergesetz (BWG) bedürfen die Errichtung, der Betrieb oder die
wesentliche Änderung von Anlagen in oder an Gewässern der Genehmigung. Nach § 62a
BWG darf die Genehmigung nur erteilt werden, wenn von dem beabsichtigten Unternehmen
weder eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere der öffentlichen
Sicherheit oder Ordnung, noch erhebliche Nachteile für Rechte oder Befugnisse anderer
zu erwarten sind. Die Genehmigung ist außer bei wasserwirtschaftlichen Maßnahmen
des Bundes und des Landes Berlin zu versagen, wenn die Erhaltung oder Schaffung
zusammenhängender, unbebauter Uferwasserflächen durch das Vorhaben gefährdet oder
unmöglich gemacht wird.
Frage 7:
Ist dem Senat bekannt, dass das Wasser- und Schifffahrtamt Berlin derzeit in Berlin, besonders auch im
Bereich Stralau, private, existenzbegründende Anlegestellen, aufgrund nicht näher belegter Gründe einzieht
und damit mit unbilliger Härte in den Markt eingreift?
Antwort zu 7:
Dies ist dem Senat nicht bekannt.
Berlin, den 21.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

zu Fuß mobil: Fußverkehrsstrategie des Berliner Senats, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Um den Erfolg der Umsetzung der Berliner „#Fußverkehrsstrategie 2011-2020“ zu überprüfen, sollten die
Berlinerinnen und Berliner in regelmäßigen Abständen zur Situation des #Fußverkehrs in der Stadt befragt
werden. Nach der ersten Nullmessung im Januar 2012 sind jedoch keine weiteren Untersuchungen des
Berliner Senats zu diesem Thema veröffentlicht worden: Wurden seit dem Jahr 2012 ähnliche Befragungen
im Auftrag des Berliner Senats durchgeführt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? In welchen zeitlichen
Abständen sind in Zukunft weitere Studien zur Fußverkehrsqualität in Berlin geplant?
Frage 2:
Im Rahmen der Berliner Fußverkehrsstrategie ist die Entwicklung und Aufwertung von teilräumlichen
Fußverkehrsnetzen in drei Pilotvorhaben geplant: Wurde dieses Vorhaben vom Berliner Senat umgesetzt?
Wenn ja, an welchen Standorten wurden die Pilotvorhaben realisiert und welche Maßnahmen wurden dabei
umgesetzt? Mit welchem Ergebnis wurden die entsprechenden Pilotvorhaben ausgewertet?
Frage 3:
Als Teil der Berliner Fußverkehrsstrategie sollte ein Leitfaden für die Analyse von Schwachstellen im
Fußverkehrsnetz entwickelt werden: Welche Kriterien und Erhebungsmethoden zur Bewertung von
Schwachstellen im Fußverkehrsnetz beinhaltet dieser Leitfaden? Wird ein solcher einheitlicher
Kriterienkatalog derzeit von der Senatsverwaltung und den Bezirken in der Praxis angewendet?
Antwort zu 1 bis 3:
Die Modellprojekte „#Fußgängerbefragung“, „#Fußverkehrsnetze“ und „Qualitätsstandards/
Schwachstellenanalyse“ der Berliner Fußverkehrsstrategie befinden sich aktuell in der
Phase der internen Vorabstimmung. Eine Intensivierung des Bearbeitungsprozesses ist
hierbei nicht möglich, da derzeit die parallele Bearbeitung von mehreren Modellprojekten
aus Ressourcengründen nicht ausführbar ist.
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Im Fokus der Umsetzung der Ziele der Fußverkehrsstrategie stehen derzeit die
Fortführung bzw. der Abschluss der – intensiv durch die jeweiligen Bezirke begleiteten –
Vorhaben im Modellprojekt 5 (Begegnungszonen). Eine Wiederholung der Befragung soll
in jedem Fall in 2019 erfolgen und eine weitere voraussichtlich im Abstand von 5 Jahren.
Die grundsätzlichen Inhalte der Berliner Fußverkehrsstrategie, einschließlich der noch
nicht umgesetzten Modellprojekte, finden Berücksichtigung bei der Erarbeitung des
Berliner Mobilitätsgesetzes, Abschnitt 4 (Fußverkehr). Geplant ist auch eine Überführung
in den noch zu erarbeitenden Fußverkehrsplan.
Frage 4:
Der Berliner Senat hat im Zuge des Modellversuchs „#Fußgängerfreundliche Ampeln“ eine Empfehlung an die
zuständigen Stellen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ausgesprochen,
das sog. „Rotblinken“ auch bundesweit zu erproben und ggf. in die StVO aufzunehmen: Wie fiel die Antwort
des BMVI aus? Sind dem Senat Versuchsreihen des Bundes zu diesem Thema bekannt? Wie schätzt der
Senat die Möglichkeit ein, die in den Berliner Modellversuchen getesteten Ampelschaltungen in absehbarer
Zeit im Regelbetrieb auf Berliner Straßen anzuwenden?
Antwort zu 4:
Eine Antwort des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf die
Empfehlung des Senats, die Berliner Pilotprojekte bundesweit auszuprobieren, liegt dem
Senat nicht vor. Dem Senat ist auch nicht bekannt, ob das BMVI eigene Modellversuche
zum Thema „Fußgängerfreundliche Ampeln“ durchführt.
Die Auseinandersetzung mit den Ergebnissen des Modellprojektes auf verschiedenen
Ebenen hat deutlich gemacht, dass es insbesondere für die objektive Bewertung der
Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit weiterer Untersuchungen bedarf. Da die
getesteten Signalschaltungen nicht mit der Straßenverkehrs-Ordnung sowie teilweise auch
nicht mit internationalem Recht (Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen)
vereinbar sind, ist eine zeitnahe Anwendung der getesteten Signale in Berlin nicht zu
erwarten.
Frage 5:
Im Rahmen des Modellprojektes „Fußverkehrsfreundlicher Einzelhandel“ sollten drei Standorte für die
Erprobung von fußverkehrsfreundlichen Aufwertungsmaßnahmen in Einkaufsstraßen ausgewählt werden:
Welche Standorte wurden für das Projekt ausgewählt? In welcher Phase befindet sich das Projekt? Welche
Maßnahmen sind in der Planung oder wurden bereits umgesetzt? Welche Schritte wurden unternommen,
um Gewerbetreibende sowie Bürgerinnen und Bürger in die Prozesse mit einzubinden? Um das
Modellprojekt „Fußverkehrsfreundlicher Einzelhandel“ zu evaluieren, ist eine Vorher-Nachher-Untersuchung
geplant: Wann ist mit den Ergebnissen dieser Untersuchung zu rechnen?
Antwort zu 5:
Die Bearbeitung des Modellprojektes 6 „Fußverkehrsfreundlicher Einzelhandel“ wurde
Ende 2016 mit der Veröffentlichung des Arbeitspapiers „Einkaufen – bequem zu Fuß /
Anregungen und Arbeitshilfen“ auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/fussgaenger/strategie/de/einzelhand
el.shtml) abgeschlossen.
Dieses Arbeitspapier enthält Anregungen und Empfehlungen für die Gestaltung
fußverkehrsfreundlicher Geschäftsstraßen und Einzelhandelslagen inkl. einer Checkliste
3
zur Einschätzung des Handlungsbedarfes. Das Papier ist zugleich ein Ergebnis des
projektbegleitenden Arbeitskreises, in dem neben den damaligen Senatsverwaltungen für
Stadtentwicklung und Umwelt sowie für Wirtschaft, Technologie und Forschung u.a. die
Industrie- und Handelskammer, der Handelsverband Berlin-Brandenburg, der FUSS e.V.,
der BUND, die Behindertenbeauftragte des Senats sowie zwei Berliner Stadtbezirke
vertreten waren. Betrachtet wurden dabei nicht nur der öffentliche Raum und dessen
Merkmale wie z. B. Attraktivität, Sicherheit und Zustand. Vielmehr ging es dabei z. B. auch
um die Wahrnehmung, die Erreichbarkeit und die Gestaltung unterschiedlicher
Einzelhandelsstandorte.
Der ursprüngliche Ansatz dieses Modellprojektes, konkrete Maßnahmen für
unterschiedliche Einzelhandelssituationen (Geschäftsstraßen und große Einzelstandorte)
mit ihren spezifischen Problemlagen zusammen mit Gewerbetreibenden durchzuführen
und diese hinsichtlich ihrer Auswirkungen zu bewerten, wurde während der
Projektbearbeitung aufgegeben. Hintergrund für diese Entwicklung war, dass keine
geeigneten Kooperationspartner für die Umsetzung der Pilotvorhaben gefunden werden
konnten.
Frage 6:
In Kooperation mit der Charité Berlin und dem Fachverband FUSS e.V. sollten in Berlin-Mitte ein sog.
„Gesundheitspfad“ und eine Dauerausstellung zum Thema Vorteile des Zufußgehens eingerichtet werden:
Ist dieses Projekt umgesetzt worden? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Antwort zu 6:
Das Modellprojekt 9 „Geh-sundheitspfad“ ist Bestandteil der Berliner Fußverkehrsstrategie
und zeichnet sich dadurch aus, dass die externen Partner FUSS e.V. Fachverband
Fußverkehr Deutschland und die Charité Ambulanz für Prävention und Integrative Medizin
(CHAMP) für die Umsetzung verantwortlich sind. Für die Sicherstellung der
Gesamtfinanzierung und damit einer wesentlichen Voraussetzung für die Realisierung
des Vorhabens hat der FUSS e.V. im Jahr 2012 einen Antrag auf Zuwendungsmittel in
Höhe von 230 T€ bei der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin eingereicht. Trotz der
Unterstützung von Seiten des Landes Berlin wurde der Antrag ohne Bekanntgabe von
Gründen abgelehnt.
Berlin, den 26.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Baustelle wird winterfest gemacht Bahnhof Karlshorst wird erst im Sommer weiter umgebaut , aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2018/11/bahnhof-berlin-karlshorst-umbau-verzoegerung.html

Der Umbau des #Bahnhofs #Karlshorst verzögert sich. Eigentlich sollte der -Bahnhof schon im August fertig sein. Wie die Bahn am Freitag bekannt gab, wurde aber Material zum Teil zu spät geliefert, durch die Hitze war zudem die Verarbeitung erschwert. Außerdem sei geplante Nachtarbeit nicht genehmigt worden. Auch musste das Aufsichtsgebäude wegen schlechter Fundamentsubstanz abgerissen werden, Reste alter Gebäude im Boden machten Neuplanungen erforderlich. 

Jetzt soll die Baustelle zunächst winterfest …

S-Bahn: Friedhofsbahnbrücke wurde abgerissen Eine Lücke klafft über dem Teltowkanal Die Friedhofsbahnbrücke verband Stahnsdorf und Kleinmachnow über 105 Jahre. aus PNN

https://www.pnn.de/potsdam-mittelmark/friedhofsbahnbruecke-wurde-abgerissen-eine-luecke-klafft-ueber-dem-teltowkanal/23687580.html

Kleinmachnow/Stahnsdorf – Über dem #Teltowkanal zwischen #Stahnsdorf und #Kleinmachnow klafft seit Dienstag ein Loch. 105 Jahre nach ihrem Bau ist die #Friedhofsbahnbrücke, die zuvor beide Kommunen und zugleich die Hoffnung vieler auf einen neuen #Eisenbahnanschluss miteinander verband, Geschichte. Am Vormittag hatte das mit dem #Abriss beauftragte Unternehmen begonnen, Halteseile an dem stählernen Fachwerkgerüst anzubringen. Später hob ein Schwimmkran das über 200 Tonnen schwere Stahlkonstrukt aus den Angeln, ließ es kurz über dem Wasser schweben, um es schließlich auf einem unterhalb der Brücke platzierten Ponton abzulegen.

Nach Angaben von Jürgen Hempel, Projektleiter der Deutschen Bahn AG, wird es dort derzeit in seine Einzelteile zerlegt, bevor es voraussichtlich am Donnerstag auf dem Wasserweg zur Verschrottung nach Brandenburg transportiert werden kann.
Letzte Bilder der alten Brücke

Neben einigen Schaulustigen hatten vor allem viele Fotografen den Weg zum Ufer im Kleinmachnower Ortsteil #Dreilinden gesucht, um die letzten Bilder von der 1913 von der Evangelischen Landeskirche errichteten Brücke zu schießen. Über viele Jahre lang ratterten dort Eisenbahnwaggons mit Verstorbenen und Friedhofsbesuchern von #Berlin-Wannsee über den Teltowkanal zum Stahnsdorfer üdwestkirchhof. Noch bis zum Mauerbau 1961 hatte die Brücke Züge getragen, dann kam der Verkehr auf der rund vier Kilometer langen Strecke zum Erliegen. Das Bauwerk verfiel. Seitdem wurde …

S-Bahn + Regionalverkehr: S-Bahnhof Wernerwerk Die Siemensbahn hat wieder eine Zukunft, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/s-bahnhof-wernerwerk-die-siemensbahn-hat-wieder-eine-zukunft-31657674

Vorsicht bitte, mahnt der Mann im schwarzen Mantel. „Passen Sie auf, dass ihr Handy nicht durch das Loch fällt“, sagt Alexander #Kacmarek. Der Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn für Berlin steht auf dem Bahnsteig des -Bahnhofs #Wernerwerk an der #stillgelegten #Siemensbahn. Vor ihm tut sich eine Öffnung auf, die den Blick auf das Pflaster unter der Hochbahn freigibt. Junge Birken sprießen, das alte Zugabfertigerhäuschen ist mit Graffiti übersät. „Das Bahnsteigdach könnte auch mal wieder gemacht werden“, scherzt Kaczmarek während des Ortstermins am Dienstag. Zwischen den Streben sieht man den Himmel.

Das ist also die alte Siemensbahn, die seit 1929 von #Jungfernheide nach #Gartenfeld führt. Gebaut für die vielen Menschen, die einst in Siemensstadt arbeiteten – damals hatte Siemens hier 57.000 Mitarbeiter. Viereinhalb Kilometer S-Bahn, größtenteils auf stählernen #Viadukten und Brücken verlegt. Eine wichtige Strecke für den Berliner Berufsverkehr.
„Letztendlich entscheidet das Land“

Doch seit 1980 ist keine S-Bahn mehr nach Siemensstadt gefahren. 2007 beantragte die Bahn sogar, die Anlage zu entwidmen. Bis heute zahlt sie pro Jahr eine fünfstellige Summe für ihre Sicherung. Jetzt hat die Siemensbahn plötzlich wieder eine Zukunft – weil Siemens nebenan rund 600 Millionen Euro in einen Campus investiert. „Das soll in den nächsten zehn Jahren geschehen“, bestätigte Kaczmarek. „Das ist auch für uns die Größenordnung.“ Zehn Jahre, bis der Zugverkehr von Neuem beginnen könnte. Nach Gartenfeld, später vielleicht auch darüber hinaus in die #Wasserstadt Oberhavel und dann nach #Hakenfelde. Der Flächennutzungsplan würde das …