Los geht es am kommenden Samstag, den 14. Januar 2023, von zirca 1:30 Uhr bis zirca 5:00 Uhr, in der Langenbeckstraße. In dieser Zeit sind die Linien #M5, #M6 und #M8 im Bereich #Landsberger Allee nicht wie gewohnt unterwegs.
Frage 1: Wie bewerten Senat und BVG den derzeitigen #Zustand des Berliner #U-Bahnnetzes und der #U-Bahnhöfe insgesamt? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Der „Zustand“ einzelner Abschnitte beziehungsweise Netzteile des Berliner U-Bahnnetzes setzt sich aus einer Vielzahl von Faktoren zusammen. Hierzu gehören #Bauwerke, #Gleisanlagen, #Stromversorgungsanlagen, #Zugsicherungsanlagen, #Kommunikations- und #IT-Anlagen sowie maschinelle #Ausrüstung. Wir gehen davon aus, dass mit der Anfrage insbesondere die baulichen Anlagen gemeint sind. Der #bauliche Zustand des Berliner U-Bahnnetzes und der U-Bahnhöfe kann auf der Grundlage der regelmäßigen #Bauwerksprüfung im Wesentlichen mit gut bis befriedigend bewertet werden.“ Der Senat teilt diese Einschätzung der BVG.
Fahrzeuge mit Kameras und Messtechnik erfassen den Fahrbahnzustand
In den nächsten Wochen werden spezielle #Messfahrzeuge in den #Nebenstraßen der Bezirke Lichtenberg, Mitte, Pankow und Reinickendorf unterwegs sein, um den #Zustand von rund 1.800 Kilometern Fahrbahn zu erfassen.
Welcher Typ #Straßenlaternen wird in Berlin standardmäßig angeschafft? Seit wann wird dieser Typ gekauft und wie regelmäßig wird nach (neueren, günstigeren) Alternativen gesucht?
Frage 3:
Wurde bei der Auswahl der Straßenlaternen der Einfluss auf die #Fauna mitbedacht? Frage 6:
Haben sich die Pläne zur Erneuerung und Aufbau von neuen Straßenlaternen aufgrund hoher Gas- und Strompreise geändert? Wurden Überlegungen über einen beschleunigten Einsatz von stromsparenden #LED- Leuchten angestellt? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 1, 3 und 6:
Seit 2014 beschafft das Land Berlin im Zuge einer europaweiten #Ausschreibung 5.000 –
10.000 neue Leuchten, seit 2016 nahezu ausnahmslos LED-Leuchten. Die Stückzahl variiert in Abhängigkeit der vorhandenen Haushaltsmittel.
Es gibt keinen standardmäßigen Typ Straßenlaterne. Der Bedarf und die Anforderungen definieren sich aus dem #Zustand der Beleuchtungsanlagen und den #Straßengeometrien, so dass eine #diskriminierungsfreie Ausschreibung möglich ist, bei der auch der Einfluss auf die Fauna Berücksichtigung findet.
Eine darüberhinausgehende #Beschleunigung zum Einsatz von LED-Leuchten ist mit den aktuell zur Verfügung stehenden #Haushaltsmitteln nicht möglich.
Frage 2:
Wurde die Anschaffung von Straßenlaternen mit #Bewegungsmeldern in Betracht gezogen? Welche Gründe sprachen dafür und dagegen?
Antwort zu 2:
Derzeit ist ein Projekt im #Volkspark#Hasenheide in Vorbereitung, bei dem #Sensoren zum Einsatz kommen werden, die die Beleuchtung #situationsabhängig steuern. Dieses Vorhaben, sowie die bereits in 2016 errichteten Anlagen am #Bundesplatz sind #Pilotprojekte, anhand derer das Land Berlin Erfahrungen in Bezug auf den Einsatz von moderner Sensortechnik sammelt, um über weitergehende Einsatzmöglichkeiten zu entscheiden.
Frage 4:
Wie viel kostet die Errichtung einer neuen Straßenlaterne, getrennt nach Montage und Anschaffung? Frage 5:
Inwiefern haben sich die Pläne zur Erneuerung und Aufbau von neuen Straßenlaternen durch die global gestörten Lieferketten verzögert?
Antwort zu 4 und 5:
Im Zuge der letzten öffentlichen Ausschreibungen (2021) wurden im Bereich der elektrisch betriebenen #Straßenbeleuchtung folgende Preise erzielt:
Anschaffungskosten für Material eines kompletten Standorts ca. 2.000 EUR brutto
Demontage-, Montage- und Netzkosten für einen kompletten Standort ca. 3.500 EUR brutto
Es ist davon auszugehen, dass in Folge der global gestörten #Lieferketten diese Preise in den kommenden Ausschreibungen nicht mehr erzielt werden können. Es werden #Preissteigerungen von 40-60 % erwartet.
In der Folge der Preissteigerungen und der begrenzt verfügbaren Haushaltsmittel wird das #Modernisierungsprogramm angepasst und diverse Vorhaben zur Erneuerung der Beleuchtungsanlagen verschoben werden müssen.
Frage 7:
Wie ist der aktuelle Stand der Erneuerung und des Ausbaus der Straßenlaternen am Teterower Ring in Marzahn- Hellersdorf? Wann ist die Fertigstellung geplant? Werden die bisherigen Abstände zwischen den Straßenlaternen verringert?
Antwort zu 7:
Die Arbeiten am Teterower Ring haben begonnen, die ersten Standorte wurden erneuert. Die Fertigstellung ist für das Frühjahr 2023 geplant. Die Abstände zwischen den einzelnen Standorten werden verringert, um den lichttechnischen Anforderungen und örtlichen Gegebenheiten gerecht zu werden.
Frage 8:
Wie viele Straßenlaternen wurden im Jahr 2021 in Berlin neu errichtet, erneuert oder repariert? Bitte getrennt nach Bezirken.
Antwort zu 8:
Im Jahr 2021 wurden insgesamt 3.087 Anlagen neu errichtet, an 8.716 Anlagen der Leuchtenkopf erneuert und 46.567 Reparaturen durchgeführt. Die Verteilung auf die Bezirke ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen:
Bezirk
Standortneuerrichtet
Leuchtenkopferneuert
Standortrepariert
Charlottenburg-Wilmersdorf
701
1.141
5.811
Friedrichshain-Kreuzberg
53
247
2.620
Lichtenberg
184
390
1.799
Marzahn-Hellersdorf
81
173
2.703
Mitte
182
438
3.039
Neukölln
260
874
3.566
Pankow
84
205
2.239
Reinickendorf
628
1.923
6.128
Spandau
54
198
1.841
Steglitz-Zehlendorf
96
1.285
8.019
Tempelhof-Schöneberg
148
1.023
6.077
Treptow-Köpenick
616
819
2.725
Gesamt
3.087
8.716
46.567
Frage 9:
Wie viele Straßenlaternen des Typs #Rostocker Straßenleuchten (#RSL 1) sind in Marzahn-Hellersdorf noch in Betrieb? Wann ist geplant, diese zu ersetzen? Nach welchen Verfahren werden die zu ersetzenden Straßenlaternen priorisiert?
Frage 10:
Wie viele gasbetriebene Straßenlaternen sind in Marzahn-Hellersdorf noch in Betrieb? Wann ist geplant, diese zu ersetzen? Nach welchen Verfahren werden die zu ersetzenden Straßenlaternen priorisiert?
Antwort zu 9 und 10:
Aktuell sind in Marzahn-Hellersdorf noch etwa 3.500 RSL-Leuchten sowie 570 #gasbetriebene Beleuchtungsanlagen in Betrieb (davon 42 stehen unter #Denkmalschutz und werden nicht elektrifiziert).
Die Erneuerung der Anlagen wird entsprechend der verfügbaren Kapazitäten mittel- bis langfristig erfolgen. Die Priorisierung erfolgt auf Grundlage des Zustandes der Beleuchtungsanlagen in Verbindung mit der Verfügbarkeit von personellen und finanziellen Kapazitäten.
Frage 11:
Liegen Schätzungen darüber vor, bei wie vielen #Gaslaternen der automatische Aktivierungsmechanismus beschädigt ist?
Frage 12:
Werden Gaslaternen mit beschädigten automatischen Aktivierungsmechanismus priorisiert ersetzt, um den zusätzlichen unnötigen Verbrauch zu minimieren?
Frage 13:
Wurde eine Abschätzung getroffen, ob sich eine Reparatur des automatischen Aktivierungsmechanismus in Angesicht der hohen Energiepreise und der noch auf mehrere Jahre andauernden Planungen für Ersetzungen lohnen würde? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 11, 12 und 13:
Bei etwa 1.400 Gasleuchten ist aktuell der Schaltmechanismus nicht in Betrieb. Bei Wartungsarbeiten wurden Undichtigkeiten in der Laterne festgestellt. Um die Zeit bis zur Montage einer instandgesetzten Leuchte zu überbrücken, wird der Schaltmechanismus, also das automatische An- und Ausschalten je nach Tageszeit, außer Betrieb genommen. Nur so kann die gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtung der Straße nach dem Berliner Straßengesetz in den Nachtstunden sichergestellt werden.
Die Reparatur der Vielzahl #defekter Leuchten ist langwierig, die Werkstattkapazitäten sind für diese veraltete Technik nicht ausreichend, die Materialbeschaffung ist seit Jahren schwierig. Priorität haben Standorte mit fehlenden und nicht in Betrieb befindlichen Gasleuchten, um an den Standorten schnellstmöglich der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Es ist davon auszugehen, dass die Instandsetzung aller derzeit dauerbrennenden Leuchten mehrere Monate in Anspruch nehmen wird.
Frage 14:
Ist den Antworten vonseiten des Senats etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 14: Nein.
Berlin, den 04.07.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Kaputte Ticketautomaten und verwahrloste Eingangsbereiche: Viele kleine deutsche Bahnhöfe sind in #marodem#Zustand. Doch die Bahn kann nicht viel machen. Sie hat die meisten #Bahnhofsgebäude verkauft.
Wenn am langen Pfingstwochenende die Neun-Euro-Touristen quer durchs Land fahren, werden sie viele #heruntergekommene#Bahnhöfe sehen, die dringend saniert werden müssten. Viele #Empfangsgebäude sind in unbefriedigendem Zustand und können von Reisenden nicht mehr genutzt werden, kritisiert der Verband #Allianz pro Schiene. Damit aber mehr Menschen vom Auto in die Bahn umsteigen, seien attraktive Bahnhöfe notwendig.
Die Berliner Verkehrsbetriebe #inspizieren regelmäßig ihre Anlagen und Gleisrichterwerke und achten darauf, dass die viel genutzten #Gleisanlagen in einem #einwandfreien#Zustand sind. Deshalb macht sich die BVG von Montag, den 7. März, bis Montag, den 10. April 2022, am #Straßenbahn-Knotenpunkt #Rhinstraße / #Landsberger Allee an die Arbeit. Dort werden ein zweigleisiger Abzweig sowie die dazugehörigen Gleise ausgetauscht. Zusätzlich werden kleine Reparaturarbeiten im Gleisbereich und eine Inspektion am #Gleichrichterwerk durchgeführt. Zwischen Landsberger Allee und Allee der Kosmonauten sind die Linien #M17 und #27 daher nicht wie gewohnt im Einsatz.
Frage 1: Gibt es Planungen zur Umgestaltung oder #Modernisierung des S Bahnhofes Berlin #Ahrensfelde? Falls ja, welche, falls nein, warum nicht? Frage 2: Gibt es Planungen zur #Renovierung des S Bahnhofes Berlin Ahrensfelde? Falls ja, welche, falls nein, warum nicht? Frage 3: Wie beurteilt der Senat die derzeitige Situation und den derzeitigen #Zustand des S Bahnhofes Ahrensfelde? Falls keinerlei Maßnahmen vorgesehen sind, warum nicht? Falls Maßnahmen vorgesehen sind, wann wird damit begonnen?
Frage 1: Wie ist der bauliche #Zustand folgender #Brücken, und wie stellt sich deren Sanierungsbedarf konkret dar? (#Beusselbrücke, #Perleberger Brücke, #Putlitzbrücke) Antwort zu 1: Die Beusselbrücke hat auf Grundlage der regelmäßigen #Bauwerksprüfung nach DIN 1076 mit einer #Zustandsnote von 2,5 einen ausreichenden Zustand bezüglich der Standsicherheit; die #Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit haben leichte Beeinträchtigungen; die Erhaltung und Verbesserung des Gesamtzustands werden durch kontinuierliche kurz- und mittelfristige Unterhaltungsleistungen erreicht. Die Perleberger Brücke hat mit einer Zustandsnote von 2,3 einen befriedigenden Zustand 2 bezüglich der Standsicherheit; die Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit haben leichte Beeinträchtigungen; die Erhaltung und Verbesserung des Gesamtzustands werden durch kontinuierliche mittelfristige Unterhaltungsleistungen erreicht. Die Putlitzbrücke hat mit einer Zustandsnote von 3,0 einen nicht vollumfänglich ausreichenden Zustand bezüglich der Standsicherheit; die Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit haben Beeinträchtigungen, die durch Sonderprüfungen engmaschiger als durch die reguläre Bauwerksprüfung bzw. Überwachung kontrolliert werden. Eine unmittelbare Verkehrsgefährdung besteht nicht. Derzeit erfolgt die Planung von grundhaften Instandsetzungsarbeiten.
In welchem #Zustand befinden sich die Berliner #Brücken aktuell? (Wir bitten auch um Anlage einer Liste mit den aktuellen Zustandsnoten der Berliner Brücken.)
Antwort zu 1:
Die aktuell zusammengestellte Liste der Brücken in der #Baulast des Senats mit #Zustandsnoten ist als Anlage beigefügt.
Frage 2:
Welche Brücken sind aktuell gesperrt oder teilweise gesperrt?
Antwort zu 2:
Aktuell sind in Berlin die Roßstraßenbrücke in Mitte und die Wuhletalbrücke in Marzahn voll, sowie die Elsenbrücke, die Salvador-Allende-Brücke und die Lange Brücke in Treptow-Kö- penick teilweise gesperrt. Darüber hinaus existieren Brücken in Berlin, die aufgrund ihres Alters nicht für die heutigen Verkehrsbelastungen berechnet wurden oder aufgrund ihres Zustandes eine geringe Belastbarkeit besitzen. Diese sind mit einer Lastbeschränkung aus- gewiesen.
Frage 3:
Wie weit ist die Umsetzung des geplanten Erhaltungsmanagementsystems für die Brückeninfrastruktur? Liegt dafür bereits ein Einführungskonzept vor? Sollte das Konzept noch nicht vorliegen: Bis wann ist damit zu rechnen, dass Berlin ein Managementsystem bekommt?
Antwort zu 3:
Die Entwicklung des digitalen Erhaltungsmanagementsystem für die Berliner Brücken (EMS-I) ist weit vorangeschritten und die Einführung des Systems für Ende 2021 vorgesehen. Da es sich um ein neuentwickeltes Datenbanksystem handelt, werden auch darüber hinaus laufende Anpassungen erforderlich werden. Insbesondere werden automatisierte Kostenermittlungen immer einer individuellen Bewertung unterzogen werden müssen.
Frage 4:
Liegen mittlerweile die personellen Voraussetzungen zur Sicherstellung der Einführung vor?
Antwort zu 4:
Die personellen Voraussetzungen für die Entwicklung und Einführung des Erhaltungsmanagementsystems sind vorhanden, die personellen Kapazitäten für die dauerhafte Anwendung, Pflege und Auswertung unter bautechnischen Aspekten sind noch zu schaffen. Für die dauerhafte Anwendung, Pflege und Auswertung unter bautechnischen Aspekten sind bisher keine personellen Kapazitäten zur Verfügung gestellt
Frage 5:
Welche Brücken werden aktuell saniert und welchen Zeitplan gib es hierfür?
Antwort zu 5:
Aktuell befinden sich insbesondere die größeren Brückenbaumaßnahmen Elsenbrücke (2028), Salvador-Allende-Brücke (2022), Südl. Blumberger-Damm-Brücke (2025), Südl.
Yorckbrücke 5 (2021), Neue Fahlenbergbrücke (2023), Verkehrszeichenbrücken-SOV (2022), Behelfsbrücke Lange Brücke (2022) und Löffelbrücke (2021) in der Ausführungsphase, welche mit einer geplanten Fertigstellung entsprechend der Klammerangaben umgesetzt werden sollen. Darüber hinaus werden bei einer Vielzahl weiterer Ingenieurbauwerke in 2021 kleinere Instandsetzungsmaßnahmen umgesetzt.
Frage 6:
Welche Brückenneubauten plant der Senat und welchen Zeitplan hat er hierfür?
Antwort zu 6:
Entsprechend der aktuellen Prioritätensetzung und unter Berücksichtigung der haushaltäri- schen Voraussetzungen sind bis 2030 insbesondere Bauleistungen an den Brückenstand- orten: Fußgängerbrücke (FGB) Schmöckwitzwerder, Putlitzbrücke, Pyramidenbrücke, Mühlendammbrücke, Moltkebrücke, Wuhletalbrücke, FGB Pönitzwiesen, Löwenbrücke, Brücke am Falkenberg, Buckower Chaussee Brücke, FGB Adlergestell, Nordhafenbrücke, Europa-City-Brücke II, Lange Brücke, Schönhauser-Allee-Brücke, Sellheimbrücke, Laake- brücke, Brücke am Bahndamm, Neue Gertraudenbrücke, Spittelmarktbrücke, Köpenicker- Allee-Brücke, diverse Brückenbauwerke im Zuge der TVO (Tangentialverbindung Ost), Verkehrsknoten Marzahn, Hegemeisterbrücke, Bahnhofsstraßenbrücke, Fürst-Bismarck-
Steg, Brücke am Packereigraben, Schlossbrücke, Schlossparkbrücken, Schulenburgbrücke, Dunckerbrücke, Heubuder Brücke, Brücken über den Pfefferluchgraben, Spektegrabenstege, Schönfließer Brücke, östl. Bucher-Straßen-Brücke, Gehrenseebrücke, SÜ Gartenfeld, FGB Gartenfeld, Hellersdorfer Brücken vorgesehen. Darüber hinaus ergeben sich noch mehrere Brückenbauwerke, welche im Zusammenhang mit den geplanten Radschnellwegverbindungen stehen (u.a. Brücke am Grützmachergraben, Brücke über den Britzer Verbindungskanal). Die vorgenannten Maßnahmen befinden sich bereits in der Planungsphase bzw. sind Bestandteil der Investitionsplanung.Mögliche Anpassungen infolge von Prioritäts- und Nachrückerprojekten oder Projekten, welche ggf. auf Basis von alternativen Projektumsetzungen geplant werden können, werden im Rahmen des turnusmäßigen Zustandscontrollings berücksichtigt. Weitere Anpassungen in Wertung der Ergebnisse von Bauwerksprüfungen sind ebenfalls denkbar.
Frage 7:
Warum plant der Senat aktuell nicht den Wiederaufbau der Waisenbrücke als Fuß- und Radsteg?
Antwort zu 7:
Bedingt durch jahrzehntelange Sparvorgaben für die Infrastruktur des Landes Berlin ist bei den Brückenbauwerken ein erheblicher Instandsetzungsrückstau zu verzeichnen.
Der Abbau des bestehenden Rückstaus im Brückenbau kann zum aktuellen Zeitpunkt nur durch eine gezielte Prioritätensetzung bearbeitet werden. Dabei hat der Erhalt der beste- henden Infrastruktur oberste Priorität.
Die Wiederherstellung der Waisenbrücke ist als Rad- und Fußverkehrsbrücke im Planwerk Innere Stadt enthalten. Im Stufenplan der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist der Wiederaufbau der Waisenbrücke angedacht.
Auch bei der Stadtdebatte Berliner Mitte ist die Waisenbrücke als langfristiges Projekt
Welchen stadträumlichen Vorteil erkennt der Senat im Bau der Waisenbrücke?
Antwort zu 8:
Durch den Wiederaufbau der Waisenbrücke würde eine zusätzliche Verbindung zwischen den beiden Altstadtquartieren geschaffen.
Frage 9:
Warum plant der Senat aktuell nicht den Wiederaufbau der Brommybrücke als Fuß- und Radsteg?
Antwort zu 9:
Bedingt durch jahrzehntelange Sparvorgaben für die Infrastruktur des Landes Berlin ist bei den Brückenbauwerken ein erheblicher Instandsetzungsrückstau zu verzeichnen.
Der Abbau des bestehenden Rückstaus im Brückenbau kann zum aktuellen Zeitpunkt nur durch eine gezielte Prioritätensetzung bearbeitet werden. Dabei hat der Erhalt der beste- henden Infrastruktur oberste Priorität. Der Wiederaufbau der Brommybrücke bleibt
grundsätzlich wünschenswert und wird in Abhängigkeit von den vorhandenen Kapazitäten mittel- bis langfristig umgesetzt werden.
Frage 10:
Welchen stadträumlichen Vorteil erkennt der Senat im Bau der Brommybrücke?
Antwort zu 10:
Durch die zunehmende Bebauung an beiden Uferseiten der Spree wächst die Bedeutung einer weiteren Verbindung zwischen Kreuzberg und Friedrichshain.
Frage 11:
Ist vom Senat nach wie vor der Bau des Brommystegs aus Mitteln des Stadtumbaus West vorgesehen, wie es noch aus einer Schriftlichen Anfrage aus dem Jahr 2014 (Drs. 17/ 13614) hervorgeht?
Antwort zu 11:
Durch die Beendigung des Programms „Stadtumbau West“ ist die Verwendung diesbezüg- licher Mittel hinfällig.
Frage 12:
In welcher Breite und mit welcher Querschnittsaufteilung (Fuß-, Radverkehr, Fahrspuren und Gleisbett der Straßenbahn) wird die Neue Gertraudenbrücke geplant?
Frage 14:
Sieht der Senat vor, bei der Wettbewerbsauslobung ähnlich wie für die Mühlendammbrücke eine spätere Re- duzierung des Querschnitts für die Fahrspuren zugunsten einer größeren Aufenthaltsbreite für Fußgänger oder eine Begrünung vorzugeben?
Antwort zu 12 und 14:
Die Aufteilung der Verkehrsraumes der Neuen Gertraudenbrücke soll analog zur geplanten Realisierung der Mühlendammbrücke in zwei Projektphasen erfolgen, so dass die jeweiligen Breiten und Aufteilungen den Nutzungsanforderungen der Projektphase zugeordnet werden. Somit soll auch die Neue Gertraudenbrücke in einer zweiten Phase durch die weitere Reduzierung der Fahrspuren über attraktive Umgestaltungspotenziale verfügen, die im Rahmen der Mobilitätswende aktiviert werden können.
Die konkreten Angaben ergeben sich aus den weiteren Planungsphasen.
Frage 13:
Wie werden die Stadtgesellschaft und der Bezirk an der Planung beteiligt?
Antwort zu 13:
Durch verschiedene Formate und Beteiligungsmöglichkeiten werden sowohl die Stadtge- sellschaft und auch der Bezirk ins Bauvorhaben eingebunden.
Frage 15:
Welche Maßnahmen sieht der Senat im Zuge der Investitionsmaßnahme „Neubau einer Fußgängerbrücke über die Wuhle neben der Landsberger Allee“ vor? Wie weit ist der Planungsstand?
Antwort zu 15:
Die Nikolai-E.-Bersarin-Brücke im Zuge der Landsberger Allee weist für die Fahrbahnberei- che, den Gleisbereich der Straßenbahn und den südlichen Seitenbereich, unterteilt in Geh- und Radweg, ausreichende Breiten für die Funktion der übergeordneten Straßenverbindung aus. Nördlich existiert neben der 7,50 m breiten Fahrbahn jedoch nur ein Seitenbereich von 1,40 m Breite, der weder Radfahrenden noch Zu-Fuß-Gehenden ausreichend Platz bietet. Diese Situation soll durch den Neubau einer zusätzlichen Fuß- und Radwegbrücke parallel zum Bestandsbauwerk verbessert werden. Die Maßnahme steht im engen Zusammenhang mit den erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen an der Straßenbrücke. Aufgrund der Prioritätensetzung sowie des immer noch herrschenden Personalkräftemangels konnte die Maßnahme noch nicht begonnen werden.
Berlin, den 20.05.2021 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Nr.
iBW.-Nr.
ASB-Ing.-Nr.
TeilBW.-Nr.
Brückenname
Zustandsnote
1
01003
3446003
0
Hannoversche Straßenbrücke
2,6
2
01006
3446006
0
Schiffbauerdammbrücke
3,0
3
01009
3446008
0
Hugo-Preuß-Brücke
2,2
4
01011
3446010
0
Kronprinzenbrücke
2,3
5
01012
3446011
A2
Marschallbrücke/Marschallbrücke, Straßenbrücke
1,9
6
01012
3446011
A1
Marschallbrücke/Marschallbrücke, neue Gehwegbrücke (West)
1,9
7
01012
3446011
A3
Marschallbrücke/Marschallbrücke, neue Gehwegbrücke (Ost)
1,2
8
01012
3446011
B1
Marschallbrücke/Marschallbrücke, alte Gehwegbrücke (West)
1,2
9
01012
3446011
B3
Marschallbrücke/Marschallbrücke, alte Gehwegbrücke (Ost)
Frage 1:
Die Berliner #Panorama-S-Bahn, ein Sonderbau der #S-Bahn Berlin GmbH, war von 1999 bis 2009 ein
besonderes touristisches #Verkehrsmittel, mit dem sogar die britische Königin durch die Stadt chauffiert
wurde. Seit 2009 ist das Fahrzeug abgestellt. Existiert das als Panorama-S-Bahn bezeichnete Fahrzeug der
Berliner S-Bahn noch oder wurde es zwischenzeitlich verschrottet? Wenn es noch existiert, wo ist es
abgestellt?
Frage 2:
In welchem #Zustand ist das Fahrzeug, warum wurde es auch nach Bewältigung der #S-Bahnkrise – die als
Grund für den fehlenden „#TÜV“ benannt wurde – nicht wieder in einen fahrtüchtigen Zustand versetzt?
Frage 3:
Gibt es bei der Berliner S-Bahn und bei den für Tourismus Verantwortlichen im Land Berlin überhaupt noch
Interesse, den einst für rund 3,5 Millionen Euro gebauten #Panoramazug wieder fahren zu lassen?
2
Frage 4:
Wäre es möglich, die #Wiederinbetriebnahme des Sonderzugs mit Fördermitteln von Land oder Bund zu
unterstützen?
Antwort zu 1, 2, 3 und 4:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Panorama-S-Bahn ist zwischenzeitlich in einem fahruntüchtigen Zustand geschützt
am #Werkstandort#Erkner abgestellt.
Eine #Wiederinbetriebnahme würde nicht nur viel Geld erfordern, sondern in erster Linie
einen hohen #Engineeringaufwand. Das Fahrzeug müsste beispielsweise neu konstruierte
Radsätze erhalten, weil die derzeit eingebauten nicht mehr für einen #Fahrgastbetrieb
zulässig sind, sowie den Einbau der neuen #Zugsicherungstechnik#ZBS. Dies bedingt am
Ende eine erneute #Zulassung. Ob dieses Ziel überhaupt erreichbar wäre, ist technisch und #eisenbahnrechtlich sehr zweifelhaft. Außerdem sind die Engineering-Spezialisten der S-Bahn mit zahlreichen Themen der Bestandsfahrzeuge unverändert hoch ausgelastet.
Beispielsweise soll die BR #480 nochmals für acht weitere Jahre fit gemacht werden und an
der wichtigsten Baureihe #481 wird an weiteren konstruktiven Überarbeitungen gearbeitet,
um die Fahrzeuge trotz ihres zunehmenden Alters noch zuverlässiger zu machen. Es
müssten Spezialisten von den Verbesserungen für die Bestandsbaureihen abgezogen
werden, um sich um die Panorama-S-Bahn zu kümmern – mit zweifelhaften
Erfolgsaussichten. Das würde das Berliner #S-Bahnsystem aber unverantwortlich
schwächen.“
Die Panorama-S-Bahn war eines von vielen touristischen Angeboten in Berlin. Die für
Tourismus Verantwortlichen im Land Berlin können keine Einschätzung darüber abgeben,
wie nachgefragt das Produkt bei Besucherinnen und Besucher war, da keine Zahlen dazu
vorliegen. Gezielte Fördermöglichkeiten müssten geprüft werden, „Zuschüsse für
besondere touristische Projekte“ sowie über GRW-Mittel (Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) sind jedoch nicht möglich.
Grundsätzlich haben auch aus Sicht des Senats die erforderlichen Arbeiten für einen
möglichst zuverlässigen Betrieb der Bestandsfahrzeuge der S-Bahn eine höhere Relevanz
als die Wiedereinführung eines ergänzenden touristischen Angebotes.
Berlin, den 28.01.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz