S-Bahn: Nahverkehr : Hongkonger Unternehmen möchte Berliner S-Bahnlinien betreiben Die größte Ausschreibung der Berliner Verkehrsgeschichte hat begonnen. , aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/hongkonger-unternehmen-moechte-berliner-s-bahnlinien-betreiben-li.140005

Die größte #Ausschreibung der Berliner #Verkehrsgeschichte hat begonnen. Zu den Teilnehmern gehört auch ein alter Bekannter.

Es ist eine Ausschreibung der Superlative. Und es ist gut möglich, dass sie den S-Bahn-Fahrgästen Änderungen bescheren wird. Gesucht werden Unternehmen, die künftig neue Züge bereitstellen und betreiben. Damit droht der -Bahn Berlin GmbH, die derzeit noch für den gesamten Verkehr zuständig ist, #Konkurrenz. Bis zum vergangenen Donnerstag nahm der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) Teilnahmeanträge entgegen. Zu den Absendern gehört nach Informationen der Berliner Zeitung das Unternehmen #MTR, dessen Hauptsitz sich in der chinesischen Sonderverwaltungszone #Hongkong befindet. Der Bahn- und Busbetreiber #Transdev ist ebenfalls unter den Antragstellern. Dessen Deutschland-Chef ist in Berlin kein Unbekannter: Tobias #Heinemann leitete die Berliner S-Bahn – bis er 2009 abgesetzt wurde. „Es wird ein #Elefantenrennen zwischen zwei bestimmten Teams“, heißt es in Branchenkreisen.

„Der Aufruf zum #Teilnahmewettbewerb für die Vergabe der -Bahn-Leistungen ist auf ein positives Echo gestoßen“, freute sich Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne). Es geht um nicht weniger als elf -Bahn-Linien. Für die #Nord-Süd- und #Ost-West-Strecken, rund zwei Drittel des Netzes, werden mindestens 1308 und bis zu 2160 #Wagen benötigt. Die neuen #Fahrzeuge, …

S-Bahn: Ausschreibung der Superlative: Das Rennen um die S-Bahn hat begonnen Wer will die übernächste Fahrzeuggeneration bauen und betreiben?, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/ausschreibung-der-superlative-das-rennen-um-die-s-bahn-hat-begonnen-li.136849

Keine #Zerschlagung und #Privatisierung der S-Bahn! Unter diesem Motto fordert das Bündnis „ -Bahn für alle“, die begonnene #Ausschreibung zu stoppen. Doch das umstrittene Vergabeverfahren nimmt seinen Lauf – und erreicht demnächst eine weitere wichtige Etappe. Bis zum 11. Februar, 12 Uhr, haben interessierte Unternehmen Zeit, ihren #Teilnahmeantrag einzureichen. Das geht aus dem offiziellen „Verfahrensbrief“ hervor. Das Rennen um die Berliner S-Bahn beginnt. Gesucht werden Unternehmen, die für rund zwei Drittel des Streckennetzes Züge herstellen und diese dann betreiben.

Es geht um nicht weniger als elf S-Bahn-Linien – zum Beispiel um die S1, S3, S5 und S7. Sie führen über die #Stadtbahn und in #Nord-Süd-Richtung durch Berlin. Den Planern beim #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg und deren Beratern ist es wichtig, dass die Hürden für potenzielle Bewerber bei der Ausschreibung möglichst niedrig sind. Sie wollen, dass außer der Deutsche Bahn (#DB) auch andere Interessenten eine reelle Chance haben. Unternehmen können sich für die Lieferung der übernächsten S-Bahn-Generation oder für deren Betrieb bewerben – oder für beides.

Anders als bei bisherigen Ausschreibungen müssen #Zugbetreiber nicht ihre eigenen Fahrzeuge mitbringen. Die neuen S-Bahnen, die zwischen 2027 und 2034 geliefert werden sollen, werden dem Land Berlin gehören – auch das ist ein Novum. Fest bestellt sind 1308 Wagen, die Order könnte auf bis zu …

Bahnhöfe: RE 1-Halte in Götz und Groß Kreutz: Halte sind bereits ab Dezember 2022 möglich! Bahnsteigverlängerungen ab frühestens 2028 sind nicht alternativlos!, aus DBV

Ab Dezember 2022 sollen zwischen Magdeburg und Cottbus auf der Regionalexpress-Linie 1 (#RE 1) neue Züge fahren, die endlich mehr Platz für die Fahrgäste bieten. Die Züge sind seit vielen Jahren im #Berufsverkehr regelmäßig komplett überfüllt. Häufig kommt es vor, dass Fahrgäste gar nicht einsteigen können, weil sie nicht mehr in der Zug kommen. Nur für die Fahrgäste in #Götz und #Groß Kreutz, den Stationen zwischen Brandenburg an der Havel und Werder (Havel), soll es bis mindestens Dezember 2028 (!) beim inakzeptablen #Stundentakt bleiben. Bahnsteigverlängerungen um insgesamt an beiden Stationen von 19 m brauchen 7 Jahre Bauzeit? Das muss schneller gehen – fordert der #Regionalverband Potsdam-Mittelmark.

Wir fordern die Beteiligten im Land Brandenburg, beim #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg und bei der Deutschen Bahn auf, hier schneller Lösungen zu realisieren. Denn es gibt heute schon mehrere Lösungen.

Möglichkeit 1: Die Bahnsteige werden zum Dezember 2022 provisorisch in #Holzbauweise mit einfachsten Mitteln auf die gesamte Zuglänge verlängert

Dies war schon 1993 möglich, als in #Michendorf mehrere Jahre der #ICE hielt. In Götz fehlen pro Bahnsteigseite 8 m, in Groß Kreutz am Bahnsteig Richtung Berlin 3 m.

Möglichkeit 2: Anfang und Ende des Zuges ragen um wenige Meter über die verfügbare Bahnsteiglänge hinaus

Wenn behauptet wird, dass der Bahnsteig genauso lang wie der dort haltende Zug sein muss, ist das falsch! Das #Eisenbahn-Bundesamt (#EBA) als Aufsichtsbehörde für den #Bahnverkehr verlangt „an bestehenden Bahnsteigen ausnahmsweise eine erforderliche Bahnsteiglänge von erster bis letzter Tür des Reisezuges zzgl. 5 m Sicherheitszuschlag für das ungenaue Halten“ (3). Zum Einsatz kommen neue Triebzüge „Desiro HC“ der Firma Siemens. Die erste und letzte Tür liegt nicht unmittelbar am Zuganfang und -ende, sondern mindestens 2 m davon entfernt. Deshalb könnten sie bereits ab ihrem ersten Einsatztag in Groß Kreutz in beiden Richtungen halten, weil die erste und letzte Tür im Bahnsteigbereich liegt und nur der vordere und hintere Zugteil ohne Bahnsteig wäre. In Götz müsste der Bahnsteig nur um etwa 4 m verlängert werden.

Möglichkeit 3: Umrüstung der eingesetzten Züge, damit sie ab Einsatz im Dezember 2022 an beiden Stationen halten können

Ausdrücklich erlaubt das Eisenbahn-Bundesamt in der Fachmitteilung (3) Kompensationsmaßnahmen, sollten die Bahnsteige kürzer sein. Eine Maßnahme wäre, dass der Lokführer per Knopfdruck vor dem Halt in Götz und Groß Kreutz die erste und letzte Tür verriegelt. Oder das Verriegeln passiert softwaregesteuert. Kein Fahrgast könnte die Tür öffnen und den Sicherheitsanforderungen wäre entsprochen. Die Züge werden erst produziert – deshalb ist diese technische Änderung zum jetzigen Zeitpunkt umsetzbar und kann bis Dezember 2022 genehmigt werden.

Möglichkeit 4: Zumindest in Groß Kreutz halten ab Dezember 2022 auch die Züge am Bahnsteig Richtung Brandenburg an der Havel

Dieser Bahnsteig ist mit 175 m Länge bereits heute ausreichend lang genug. Notwendig wäre ein Gleiswechsel aus Richtung Brandenburg an der Havel auf das „falsche“ Gleis und nach dem Halt in Groß Kreutz zurück auf das rechte Gleis. Weichenverbindungen sind vorhanden, bauliche Veränderungen gar nicht notwendig. Einzig die Zugbelegung könnte zu Problemen führen. Für diese Möglichkeit sollte zumindest eine Prüfung erfolgen.

Die schnelle Realisierung ist vor dem Hintergrund der Anbindung an den Busverkehr und wegen der vorhandenen Behörden- und Schulstandorte (in Götz z. B. IHK-Bildungszentrum) wichtig. Die Fahrgäste des RE 1 haben ein Recht auf einen attraktiven SPNV. Hier kann man zeigen wie ernst man es mit seinen Versprechungen zu den Wahlen nimmt.

Pressekontakte: Dr. Wilfried Ruppert, stv. Regionalvorsitzender, Telefon 01 77 / 2 83 46 07 und Karsten Müller, Regionalvorsitzender, Telefon 01 63 / 5 54 33 94

Bahnhöfe: Fortschritt im i2030-Projekt RE1, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/fortschritt-im-i2030-projekt-re1

#Bahnsteigverlängerungen zum Halt von längeren Zügen gehen in die Umsetzung – Finanzierung der Planungen gesichert

Land Brandenburg unterzeichnet #Finanzierungsvereinbarung mit Deutscher Bahn • Ausbau der Stationen zum Halt achtteiliger Züge ab 2025 angestrebt • Inbetriebnahme für 2028 vorgesehen

Das Land Brandenburg hat gemeinsam mit der Deutschen Bahn eine Finanzierungsvereinbarung für die Verlängerung der Bahnsteige auf der Linie #RE1 unterzeichnet. Somit können zukünftig weitere Züge zwischen #Brandenburg und #Eisenhüttenstadt mit einer erhöhten #Kapazität von bis zu 800 Sitzplätzen fahren. Für die #Vorplanung bis zur #Genehmigungsplanung stehen nun rund 7 Mio. Euro aus Landesmitteln zur Verfügung. Mit der Erteilung des Planrechts für die einzelnen Stationen wird im Jahr 2025 gerechnet. Die ersten längeren Züge könnten dann 2028 an allen Bahnhöfen der Linie RE1 halten. Dieses Vorhaben ist Bestandteil des Infrastrukturprojektes #i2030, in dem sich die Länder Berlin und Brandenburg, die Deutsche Bahn und der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) zusammengeschlossen haben. Für die gesamte Hauptstadtregion sollen damit mehr und vor allem leitungsfähigere, bessere Schienenverbindungen geschaffen werden.

Das Bahnangebot auf der RE1-Strecke wird bereits mit dem neuen Verkehrsvertrag Elbe-Spree ab Ende 2022 ausgeweitet. In der Hauptverkehrszeit werden dann die Taktzeiten zwischen Brandenburg an der Havel und Frankfurt (Oder) und damit auch die Sitzplatzkapazitäten erhöht. Für die Betriebsaufnahme im Dezember 2022 wurde bereits die Anpassung einzelner Bahnsteige vereinbart. Die zusätzlich zum bestehenden Angebot fahrenden neuen, achtteiligen Züge werden in dieser Phase an den stark frequentierten Stationen halten, die schon heute über ausreichend lange Bahnsteige verfügen.

Mit den jetzt beginnenden Planungen sollen mittelfristig auch die Bahnsteige der anderen Zwischenhalte entlang der Linie RE1 im Land Brandenburg verlängert werden. Dadurch kann das Sitzplatzangebot auf vielen weiteren Fahrten zwischen Brandenburg Hbf und Eisenhüttenstadt noch einmal deutlich erhöht werden. Die Finanzierungsvereinbarung sieht vor, die Planungsgrundlagen für die betroffenen Stationen in den kommenden Jahren zu schaffen und den Ausbau vorzubereiten.

Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg:

„Damit die Wirtschaft in Brandenburg und Berlin weiter wachsen kann, brauchen wir mehr klimafreundliche Mobilitätsangebote. Das gilt auch für die gesamte Hauptstadtregion. Mit der Finanzierungsvereinbarung im Rahmen unseres gemeinsamen Infrastrukturprojektes i2030 kommen wir diesem Ziel wieder einen entscheidenden Schritt näher. Der RE1 bietet eine schnelle Verbindung zwischen wichtigen Städten Brandenburgs mit Berlin und zwischen den beiden Hauptstädten. Von der Verlängerung der Bahnsteige auf der Linie werden die vielen Pendlerinnen und Pendler profitieren. Gleichzeitig leisten wir einen Beitrag für die Verkehrswende und damit zum Klimaschutz.“

Dr. Joachim Trettin, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn AG für die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern:

„Mit der SPNV-Ausschreibung Elbe-Spree kam ein Fahrzeugkonzept zum Tragen, welches das vorgegebene Bedienungskonzept nur ermöglicht, wenn Änderungen an vorhandenen Bahnsteigen sowie dem damit verbundenen Regelwerk erfolgen. Diese notwendigen Änderungen wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Eisenbahn-Bundesamt, DB Station&Service sowie DB Netz identifiziert und mit den Ländern Brandenburg und Berlin sowie dem VBB bewertet. Dank der engen und konstruktiven Zusammenarbeit und dem jetzt erfolgten Abschluss der Finanzierungsvereinbarung ist der Weg frei für erhebliche Kapazitätserweiterungen auf der RE 1, beginnend ab Dezember 2022.“

Susanne Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB):

„Bahnsteigverlängerungen zum Halt längerer Züge sind deutschlandweit ein essentielles Thema zur Steigerung der Attraktivität und Leistungsfähigkeit des Schienenpersonennahverkehrs. Auch im Verbundgebiet des VBB müssen in den kommenden Jahren zahlreiche Bahnsteige vor allem abseits der großen Knotenbahnhöfe angepasst werden, um unsere Angebote im Nahverkehr auszubauen und attraktiv zu gestalten. Mit der Finanzierungsvereinbarung ist die Grundlage für eine planerische und bauliche Umsetzung durch die Deutsche Bahn fixiert, damit das bereits ab Dezember 2022 mit dem Netz Elbe-Spree nahezu verdoppelte Sitzplatzangebot auf der Linie RE1 auch zukünftig weiter mit dem steigenden Bedarf mithalten kann. Ein weiterer wichtiger Mosaikstein in der Verkehrswende der Metropolregion Berlin-Brandenburg.“

 

Die Verlängerungen der Bahnsteige müssen individuell geplant werden. Engpässe durch Brücken, Straßen oder Bebauungen erfordern für jede Station ein eigenes Lösungskonzept. Machbarkeitsuntersuchungen für die betroffenen Verkehrsstationen sind erstellt und die Planungen können mit der gezeichneten Finanzierungsvereinbarung durch die Deutsche Bahn bis zum bestandskräftigen Planrecht geführt werden.

 

Hintergrund RE1

Der RE1 bringt wichtige Städte Brandenburgs und Berlin näher zusammen und schließt über Magdeburg auch das Nachbarland Sachsen-Anhalt an: Er verbindet in nur 25 Minuten die beiden Hauptbahnhöfe von Potsdam und Berlin miteinander und bewältigt schon alleine damit einen Großteil des Pendlerverkehrs in der Hauptstadtregion.

Von der Wiege der Mark, Brandenburg an der Havel, nach Potsdam Hbf. braucht der RE 1 nur etwa 25 Minuten und nach Berlin Hbf. rund 50 Minuten Fahrzeit. Der Hochschulstandort Frankfurt (Oder) ist mit dem RE1 in zirka 70 Minuten von Berlin Hbf. aus erreichbar. Alle Gemeinden entlang der Strecke profitieren von dem Anschluss an die schnelle und dicht getaktete Verbindung. Nicht zuletzt wird auch die Ansiedlung des Elektroauto-Herstellers Tesla in der Nähe der RE1-Station Fangschleuse zu einer steigenden Fahrgastnachfrage führen.

Mehr Informationen zum Projekt finden sich auf www.i2030.de/westost.

Regionalverkehr: Mit Insel-Oberleitung Batteriezüge sollen den Prignitz-Express umweltfreundlich machen, aus PNN

https://www.pnn.de/ueberregionales/inland/mit-insel-oberleitung-batteriezuege-sollen-den-prignitz-express-umweltfreundlich-machen/26798090.html

Der #Prignitz-Express soll umweltfreundlich werden. Eine Studie des Landkreises #Ostprignitz-Ruppin fordert eine #Elektrifizierung der Strecke Hennigsdorf-Neuruppin-Wittenberge bis 2028.

Seit Jahren ist der Prignitz-Express (#RE6) die einzige Regionalexpress-Linie im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg, die noch mit #Dieseltriebwagen betrieben wird. Denn eine #Oberleitung fehlt. Und der RE6 ist die einzige Linie, die Berlin nicht direkt ansteuert. Die Züge fahren von Norden kommend ab Hennigsdorf einen weiten Umweg um die Stadt herum und erreichen Berlin erst über Spandau. Beide Nachteile könnten ein Ende haben. Eine im Auftrag des Landkreis Ostprignitz-Ruppin erstellte Studie schlägt ein für die Region einmaliges innovatives Konzept vor. Auf der Strecke könnten ab 2028 Batteriezüge fahren.

Damit diese Triebwagen die 140 Kilometer von #Wittenberge bis Hennigsdorf durchhalten, sollen zwei etwa zehn Kilometer lange Abschnitte mit einer Oberleitung elektrifiziert werden. Auf diesen beiden „Inseln“ könnten die Batterien nachgeladen werden, sagte der Autor der Studie, der frühere Bahnmanager Hans #Leister. Am Freitag stellten Leister und der Landrat von Ostprignitz-Ruppin, Ralf Reinhardt (SPD), die Studie vor.

Bislang plane der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg keine Elektrifizierung der Linie – und zwar auf mehrere Jahrzehnte nicht, sagte Landrat Reinhardt am Freitag: „Als ich das gehört habe, klingelten bei mir die Alarmglocken.“ Es wäre doch „schade, wenn in zehn Jahren immer noch Dieselzüge …

S-Bahn: S-Bahn-Chef will früher starten Neue Berliner S-Bahnen sollen doch nicht über Monate im Depot stehen aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/s-bahn-chef-will-frueher-starten-neue-berliner-s-bahnen-sollen-doch-nicht-ueber-monate-im-depot-stehen/26751124.html

-Bahn-Chef will die neuen Züge nicht monatelang #abstellen, bis sie eingesetzt werden. Peter #Buchner kündigte nun Verhandlungen mit dem #Verkehrsverbund an.

Die neuen -Bahn-Züge sollen doch nicht monatelang #herumstehen, bis sie eingesetzt werden. Das sagte S-Bahn-Chef Peter Buchner am Sonntag dem Tagesspiegel. Er kündigte deshalb Gespräche mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) an.

Buchner reagierte damit auf einen Tagesspiegel-Bericht, wonach die neu gelieferten Fahrzeuge der Baureihe #483/484 teilweise monatelang planmäßig und betriebsbereit auf ihren Einsatz warten sollen. Das war durch eine Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (Linke) bekanntgeworden. Geplant ist bislang, fünf Linien zu bestimmten Zeitpunkten jeweils komplett auf die neue Baureihe umzustellen.

Von „längeren Abstelldauern von bis zu acht Monaten“ ist in der Antwort der Verkehrsverwaltung die Rede. „Ein früherer Einsatz einzelner Züge ist bislang tatsächlich nicht vorgesehen“, bestätigte der Chef der S-Bahn nun. Doch Buchner ist optimistisch, dass es eine Einigung gibt. „Wenn der VBB uns gestattet, die Züge früher im laufenden Vertrag einzusetzen, könnten sie …

Regionalverkehr + Flughäfen + VBB: Verkehrsverbund lässt fast leere Züge zum Flughafen BER weiterfahren Pro Bahn verlangt, das Angebot vorerst einzustellen., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/verkehrsverbund-laesst-fast-leere-zuege-zum-flughafen-ber-weiterfahren-li.120378

Wer beim Reisen gern auf die Anwesenheit anderer #Fahrgäste verzichtet und leere Züge bevorzugt, wird den #Flughafenexpress (#FEX) von Berlin zum #BER schätzen. Weil während der Corona-Krise kaum noch jemand mit dem Flugzeug verreisen will, sind die roten Doppelstockwagen derzeit ziemlich leer. Wie berichtet, hat der #Fahrgastverband #Pro Bahn Berlin-Brandenburg gefordert, den FEX einzustellen, bis es wieder genug Nachfrage gibt. Doch der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB), der im Auftrag der Länder mit Geld vom Bund Regionalzugfahrten bestellt, weist die Forderung zurück. Beim Betreiber Deutsche Bahn (DB) heißt es allerdings, dass die Zuverlässigkeit des Regionalverkehrs zum neuen Hauptstadt-Airport besser sein könnte.

„Es gibt aktuell keine Planung, den FEX einzustellen“, sagte ein Sprecher des VBB zu der Forderung von Pro Bahn Berlin-Brandenburg. „Da auch alle anderen Linien uneingeschränkt verkehren, gibt es keinen Bedarf zur Umschichtung auf andere Leistungen.“ Zudem würde dies die Kosten kaum reduzieren, da Personal und Fahrzeuge ohnehin finanziert werden müssten.

„Bei neuen Strecken gilt es erst einmal abzuwarten, bis sich die Nachfrage entwickeln kann“, so der Verbundsprecher weiter. Selbst wenn derzeit wenig Fluggäste zum BER führen – die Flughafen-Beschäftigten müssten auf jeden Fall dorthin gelangen. „Der VBB wird selbstverständlich auch die Entwicklung der Nachfrage im Flughafenverkehr …

Regionalverkehr: Heidekrautbahn – Finanzierungszusage des Senats, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wann wird die #Genehmigungsplanung für die #Wiederinbetriebahme der #Heidekrautbahn (Stammstrecke)
fertig gestellt sein?
Antwort zu 1:
Die #NEB führt aus:
„In Absprache mit dem beauftragten Planungsbüro geht die NEB derzeit davon aus, dass
die Unterlagen der Genehmigungsplanung nach sorgfältiger Prüfung spätestens Ende
November/Anfang Dezember 2020 bei den zuständigen Genehmigungsbehörden in
Brandenburg und Berlin zeitgleich eingereicht werden.“
Frage 2:
Inwiefern trifft es zu, dass es für den Bau der Heidekrautbahn (Stammstrecke) derzeit keine
#Finanzierungszusage seitens des Senats gibt? Was sind die Gründe dafür?
Antwort zu 2:
Für den Bau der Heidekrautbahn kann es beim derzeitigen Projektstand noch keine
formale Finanzierungszusage geben, da die hierfür gesetzlich vorgeschrieben
2
Voraussetzungen – insbesondere die Einreichung und Prüfung der nötigen
Bauplanungsunterlagen sowie der dazu passfähigen Zuwendungsanträge durch die
Niederbarnimer Eisenbahn AG (NEB) bei den zuständigen Bewilligungsstellen in den
Ländern Berlin und Brandenburg – noch nicht erfüllt sind. Es wird davon ausgegangen,
dass die nötigen Unterlagen und Anträge nach ausreichendem Projektfortschritt vom
Vorhabenträger NEB eingereicht werden, so dass auch die formalen
Finanzierungszusagen der Länder in Form von Zuwendungsbescheiden für den Bau der
Strecke erteilt werden können.
Frage 3:
Inwiefern ist es zutreffend, dass seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine
#Nutzen-Kosten-Untersuchung (#NKU) mit zusammenhängender Betrachtung der Nordbahn nach der
Standartisierten Bewertungsmethode des BMVI verlangt wird? Was sind die Gründe dafür?
Antwort zu 3:
Eine Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) nach der Methode der Standardisierten
Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen
Personennahverkehr (#ÖPNV), die einen Nutzen-Kosten-Faktor größer als eins erreicht, ist
gesetzlich vorgeschriebene Fördervoraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln
des Bundes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Da die Länder
Berlin und Brandenburg die Nutzung dieser Fördermittel für die anteilige Finanzierung der
Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn mit Durchbindung bis zum Bahnhof
Berlin-Gesundbrunnen beabsichtigen, wird derzeit die bereits im Jahr 2009 erarbeitete
NKU aktualisiert und auf den derzeit gültigen Verfahrensstand 2016 fortgeschrieben.
Frage 4:
Welche zeitlichen Auswirkungen für die geplante Wiederaufnahme des Personenverkehrs zum zukünftigen
Bahnhof #Wilhelmsruh ergeben sich hieraus?
Frage 5:
Welche zeitlichen Auswirkungen ergeben sich für die Erstellung und Einreichung der Unterlagen für ein
Planfeststellungsverfahren der Stammstrecke zur Wiederherrichtung der Infrastruktur für den
#Personenverkehr?
Antwort zu 4 und 5:
Nach derzeitigem Kenntnisstand keine.
Frage 6:
Inwiefern hat der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) eine Bewertung der Trassen (Stammstrecke
und Karower Kreuz) vorgenommen, die die Grundlage für die Aufnahme der Planungen der
Wiederaufnahme des Personenverkehrs der Stammstrecke ist?
Antwort zu 6:
Die in Abstimmung mit den Ländern Berlin und Brandenburg durchgeführten und im Jahr
2016 abgeschlossenen Untersuchungen des VBB zu den Stadt-Umland-Verkehren waren
eine wesentliche Grundlage für den Abschluss der Rahmenvereinbarung über das
3
Entwicklungskonzept für die Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg
– „#i2030“ zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg mit der Deutschen Bahn AG und
die darin vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Pendlerbeziehungen im
Schienenverkehr in der Hauptstadtregion.
Frage 7:
Welche Aktivitäten unternimmt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz derzeit, um die
Vorhabensträgerin NEB (Niederbarnimer Eisenbahn) bei der Wiederaufnahme des Personenverkehrs aktiv
zu unterstützen?
Antwort zu 7:
Die Länder Berlin und Brandenburg unterstützen die NEB bei der Reaktivierung der
Stammstrecke der Heidekrautbahn, indem sie derzeit bereits die dafür nötigen
Planungskosten finanzieren.
Darüber hinaus engagiert sich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
in den notwendigen Abstimmungen mit allen Projektbeteiligten und hilft bei der Klärung
von Fragestellungen des Kreuzungs- und Planrechts.
Frage 8:
Inwiefern wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am Spatenstich für den neuen
Bahnsteig in Wilhelmsruh im Dezember 2020 teilnehmen, verzögert aber gleichzeitig mit der Forderung nach
einer NKU den Baubeginn weiter, sodass zeitnah kein wesentlicher Beitrag zur Verlagerung der
Pendler/innenverkehre im Raum Wandlitz – Schildow vom Pkw auf die umweltfreundliche Regionalbahn der
NEB erfolgen wird?
Antwort zu 8:
Wie in den Antworten zu den Fragen 3-5 ausgeführt wurde, ist die Aktualisierung der NKU
notwendige Voraussetzung für die Einwerbung von Bundesmitteln aus dem GVFG und
wird nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu Verzögerungen in der Reaktivierung der
Stammstrecke der Heidekrautbahn führen.
Eine Teilnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am
Spatenstich für den Bau des neuen Regionalbahnhofs Berlin-Wilhelmsruh ist vorgesehen.
Frage 9:
Inwiefern trifft es zu, dass in den Jahren 2018 und 2019 Mittel für den Nahverkehr in Höhe von 66,46 Mio.
EUR nicht von der Senatsverkehrsverwaltung ausgegeben wurden, und inwiefern wird dies auch 2020 und
2021 der Fall sein? Inwiefern lassen sich solche Mittel für die Reaktivierung der Stammstrecke der
Heidekrautbahn sowie für die Legalisierung „wilder“ Übergänge ins Märkische Viertel einsetzen?
Antwort zu 9:
Der überwiegende Teil der in den Jahren 2018 und 2019 in den Haushaltstiteln
0730/54220 und 0730/89102 vorliegenden Diskrepanz zwischen veranschlagten und zum
Jahresende verausgabten Mitteln von 66,46 Mio. Euro wurde durch den Umstand
verursacht, dass der tatsächliche Mittelbedarf für die aus dem GVFG-Bundesprogramm
finanzierten Maßnahmen deutlich unter den zum Zeitpunkt der Aufstellung des
4
Haushaltsplans kalkulierten Ansätzen lag und damit die entsprechenden Bundesmittel für
diese Vorhaben auch nicht abgerufen werden konnten.
Die angeführten GVFG-Projekte werden aber in vollem Umfang realisiert und die
benötigten Bundesmittel werden abhängig vom Projektfortschritt in den Folgejahren
abgerufen und für die vorgesehenen Vorhaben verausgabt. Eine Verwendung dieser Mittel
für andere Vorhaben ist nicht möglich.
Grundsätzlich ist bei Betrachtung und Diskussion von Ausgaberesten zu beachten, dass
aufgrund von Verzögerungen von Bauprojekten, z.B. bedingt durch notwendige
Abstimmung mit anderen Gewerken oder Bauprojekten, Schlechtwetter, oder neuer
Erkenntnisse beim Bauen im Bestand, der im jeweiligen Haushaltsjahr für das jeweilige
Projekt benötigte Finanzmittelbedarf Veränderungen unterworfen ist und keine
vollständige Verausgabung der veranschlagten Mittel für jedes einzelne Projekt erfolgen
kann. Da es sich bei den Mitteln in diesem Titel z.T. um zweckgebundene Mittel handelte,
fielen diese 2018-2019 nicht verausgabten zweckgebundenen Mittel nicht, wie sonst in
kameralen Haushalten üblich, dem allgemeinen Haushalt zu („verfielen“), sondern wurden
innerhalb des Titels auf das folgende Haushaltsjahr vorgetragen und bleiben so für die
konkreten, vorgesehenen ÖPNV-Investitionen erhalten.
Berlin, den 06.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife: Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg lehnt Kulanz bei Monatskarten ab, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/zahlen-ohne-zu-fahren-verkehrsverbund-berlin-brandenburg-lehnt-kulanz-bei-monatskarten-ab/25739124.html

Viele Pendler in der Region nutzen ihre #Monatskarten derzeit wegen der Ausbreitung des Coronavirus kaum noch oder gar nicht. Der #VBB lehnt derzeit eine Kulanz ab.

Der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) verweigert bei Monatskarten jede #Kulanz. In einem Schreiben des VBB an den #Fahrgastverband Pro Bahn heißt es, dass „die gültigen #Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen weiterhin anzuwenden sind“ – trotz Corona.

Pro-Bahn-Sprecher Peter Cornelius kritisierte die Haltung des VBB scharf: „Keine Kulanz. Alle Kunden müssen ihre Abos voll bezahlen, Ausnahmen gibt es nur mit kompliziertem Antrag bei Krankheit und amtlich verordneter Quarantäne.“

Eine VBB-Sprecherin sagte, dass man weiter im Gespräch mit allen Beteiligten  …

Regionalverkehr: Unpünktlich, Überfüllt oder er kommt nicht – Verkehrswende von R2G – RB10/14, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Bahnen der #RB10 / #RB14 sind in diesem Jahr #ausgefallen? Bitte Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung
nennen!
Antwort zu 1:
Für die Abwicklung der Verträge und die #Leistungsüberwachung hat das Land Berlin den
#Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) beauftragt. Der VBB teilt hierzu mit: „Aktuell
liegen vonseiten des beauftragten Verkehrsunternehmens, DB Regio, Liefernachweise bis
einschließlich September 2019 vor. Zu Beantwortung der Frage wird auf Anlage 1
verwiesen. In der Tabelle wurde unterschieden, ob der Zug „planmäßig“ ausfiel, das heißt
auf Grund von Bauarbeiten, oder ob der Zug „operativ“ ausfiel, das heißt, dass diese Fahrt
im Fahrplan angekündigt war, jedoch unvorhersehbar ausfiel.“
Frage 2:
Welche Bahnen der RB 10/14 sind in diesem Jahr #verspätet gewesen? Bitte Datum, Uhrzeit, Fahrtrichtung
und Verspätungsdauer nennen!
2
Antwort zu 2:
Der VBB teilt hierzu mit: „Hierzu ist zunächst eine Vorbemerkung erforderlich: Laut
Anforderungen des Verkehrsvertrages ist ein Zug, der die im Fahrplan veröffentlichte und
den Fahrgästen bekannt gegebene Ankunfts- und Abfahrtszeit auf die Minute einhält,
pünktlich. Für die Bewertung der vertraglichen Regelungen zu Abzügen wegen
Schlechtleistungen sind Verspätungen ab 3 Minuten relevant. Für die Berechnung des
Pünktlichkeitsgrades, der vom VBB veröffentlicht wird, werden Verspätungen ab 5 Minuten
berücksichtigt.
In Anlage 2 werden diejenigen Fahrten ausgegeben, die vom Betreiber mit einer
Verspätung an einem Messpunkt von mindestens 3 Minuten gemeldet wurde.
Da eine Fahrt mehrere Messpunkte berührt, wurde in Anlage 2 je Fahrt der höchste Wert
ausgegeben, der an einem der durchfahrenen Messpunkte gemessen wurde.“
Frage 3:
Welche Bahnen der RB 10/14 sind in diesem Jahr so #voll gewesen, dass nicht alle Fahrgäste mitgenommen
worden konnten? Bitte Datum, Uhrzeit, Fahrtrichtung nennen!
Antwort zu 3:
Der VBB teilt hierzu mit: „Eine solche Auskunft ist nicht möglich, da im Falle des
Zurückbleibens von Fahrgästen keine Meldungen abgesetzt werden, die für die
Beantwortung dieser Frage herangezogen werden könnten. Es kann jedoch davon
ausgegangen werden, dass diejenigen Fahrten der RB10 und RB14, die montags bis
freitags
· zwischen 6 und 8 Uhr ab Nauen Richtung Berlin sowie
· zwischen 16 Uhr 18 Uhr ab Berlin Richtung Nauen
mit einer Kapazität von 300 oder weniger Sitzplätzen verkehrten, dazu führten, dass nicht
alle Fahrgäste mitgenommen werden konnten. Diese Fälle sind ersichtlich in der
Auflistung, die in der Antwort auf Frage 4 gegeben wird.“
Ergänzend dazu ist aus Sicht des Senats festzustellen, dass die bestellten Kapazitäten auf
den Linien RB10 und RB14 unverzichtbar sind und insbesondere in der Hauptverkehrszeit
benötigt werden, um alle Fahrgäste zuverlässig zu befördern. Aus diesem Grund hat der
Senat eine Leistungsausweitung bei der DB Regio AG als bestehenden Betreiber der
Linien bestellt. Im Weiteren wird dazu auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Frage 4:
Welche Bahnen der RB 10/14 sind in diesem Jahr als #Kurzzug verkehrt? Bitte Datum, Uhrzeit und
Fahrtrichtung nennen!
Antwort zu 4:
Der VBB teilt dazu mit: „Vorbemerkung zur Frage: Ein „Kurzzug“ ist im Regionalverkehr
kein klar definierter Begriff. Des Weiteren bestellen die Länder Berlin und Brandenburg
keine Zuglängen. Die eingesetzten Züge und damit die Zuglängen ergeben sich jedoch
aus der vertraglich zu erfüllenden Sitzplatzkapazität.
3
Es wird im Folgenden davon ausgegangen, dass gemeint ist, in welchen Fällen der Zug
die bestellte Kapazität der Länder Berlin und Brandenburg deutlich unterschritten hat. In
Anlage 3 sind alle Züge aufgelistet, deren Sitzplatzkapazität um mindestens 50 Sitzplätze
unterschritten wurde.“
Frage 5:
Was sind die Gründe dafür, dass häufig gerade im #Berufsverkehr #Kurzzüge eingesetzt werden?
Frage 6:
Wie schätzt der Senat die Situation für Pendler ein, die auf die RB 10 bzw. die RB 14 angewiesen sind?
Antwort zu 5 und 6:
Die Qualitätsmängel, welche von der DB Regio AG zu verantworten sind, begründen sich
zum einen damit, dass die Wagen, welche für eine vom Senat beauftragte
Kapazitätsausweitung auf mehreren Linien vorgesehen sind, noch mit einer
Notbremsüberbrückung für den Einsatz im Nord-Süd-Tunnel ausgerüstet werden müssen.
Diese Wagen wurden nicht für diesen Einsatz neu hergestellt, sondern wurden aus
anderen Regionalbereichen der DB Regio AG an die DB Regio AG, Region Nordost
abgegeben, weil diese in Ihrem ursprünglichen Einsatzgebiet nicht mehr benötigt werden.
Nur so war es überhaupt möglich, zeitnah für die stark gestiegenen Fahrgastzahlen ein
angemessenes Angebot verkehrsvertraglich abzusichern.
Es ist nicht unüblich, dass Fahrzeuge für den Einsatz in anderen Regionen oder auf
anderen Linien zunächst ertüchtigt oder umgerüstet werden müssen. Bei dieser
Ausrüstung mit einer Notbremsüberbrückung bzw. deren Zulassung haben sich allerdings
Verzögerungen ergeben, so dass die Fahrzeuge zur Kapazitätsausweitung nicht, wie im
November 2018 angekündigt, im zweiten Quartal 2019 zur Verfügung standen.
Zum anderen sieht sich die DB Regio AG derzeit einem ungeplant hohen #Schadstand und
#Reparaturbedarf bei den Bestandsfahrzeugen ausgesetzt. Dadurch sind die dortigen
#Werkstattkapazitäten vollends ausgelastet. Unglücklicherweise fällt dies mit der bisher
nicht vollumfänglich umgesetzten Kapazitätsausweitung zusammen, so dass es zu der
derzeit kaum erträglichen Situation im Pendelverkehr auf den Linien RB10 und RB14
kommt.
Der VBB teilt dazu ergänzend mit: „Es gibt für zahlreiche Schlechtleistungen in den
Verträgen Minderungen, die Minderung wegen mangelnder Sitzplatzkapazität ist nur eine
davon. Auf den Linien RB10 und RB14 belaufen sich die Minderungen im Zeitraum Januar
bis September 2019 voraussichtlich auf ca. 780.000 €. Dies sind vorläufige Berechnungen
auf Basis der Liefernachweise des Verkehrsunternehmens. Eine endgültige Abrechnung
erfolgt mit der Schlussabrechnung für das Fahrplanjahr 2019.“
Frage 7:
Was hat der Senat unternommen, um die Situation für die Pendler zu verbessern, und wie schätzt der Senat
die Wirkung dieser Maßnahmen ein?
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Antwort zu 7:
Grundsätzlich wird bei Schlecht- und Nichtleistungen das an das
Eisenbahnverkehrsunternehmen gezahlte Bestellentgelt gemindert. Darüber hinaus hat
der Senat zum einen eine Ausweitung der Kapazitäten gegenüber den ursprünglich
vertraglich vereinbarten Fahrzeuggrößen vereinbart. Diese Kapazitätsausweitungen
konnten allerdings nicht, wie ursprünglich von der DB Regio AG mitgeteilt, im zweiten
Quartal 2019 umgesetzt werden.
Zum anderen hat der Senat aufgrund der Qualitätsmängel durch Verminderung der
Kapazitäten sogar gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Zustand den VBB, welcher
das Qualitätsmonitoring für diese Linien durchführt, beauftragt, eine deutlich
engmaschigere Kontrolle der DB Regio AG durchzuführen. In einem Spitzengespräch am
27.06.2019 zwischen Bahnunternehmen, Verkehrsverbund und Ländervertretern wurden
mehrere Maßnahmen vereinbart, um die Fahrzeug- und Personalverfügbarkeit
schnellstmöglich zu erhöhen.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen wurde und wird laufend überprüft und zeigt erste
Wirkungen. Seitens der DB Regio AG wurde den Ländern und dem Verkehrsverbund
zugesichert, dass ab dem 4. November 2019 das Angebot mit der vertraglich vereinbarten
Kapazität und einer guten Zuverlässigkeit wiederhergestellt ist. Mit Stand vom
7. November 2019 muss festgestellt werden, dass die DB Regio AG diesen Termin nicht
einhalten konnte.
Frage 8:
Ist es für den Senat hinnehmbar, dass nicht alle Pendler in die Regionalbahn passen und so weiterhin auf
das Auto angewiesen sind
Antwort zu 8:
Nein.
Berlin, den 15.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz