VBB: VBB veröffentlicht Verbundbericht 2017 Zahlen und Fakten zum Bus- und Bahnverkehr in Berlin und Brandenburg, aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/vbb-veroeffentlicht-verbundbericht-2017/1522350.html

Der #Verbundbericht 2017 des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB) ist da! Diesmal erscheint er in einem neuen Format: In drei unterschiedlichen Broschüren informiert er kompakt über die #Mobilität in Berlin und Brandenburg, schaut auf die Qualität des gesamten Angebots des öffentlichen Personennahverkehrs (#ÖPNV) im vergangenen Jahres zurück und wagt mit den „Thesen zur Mobilität von morgen“ einen Blick in die Zukunft.

Im VBB-Verbundbericht 2017 sind wichtige Stationen des Jahres 2016 festgehalten. So stieg zum Beispiel die Zahl der #Fahrgäste im Verbundgebiet auch im vergangenen Jahr erneut auf Rekordniveau: Mit täglich fast vier Millionen Fahrgästen brachten die 44 #Verkehrsunternehmen gegenüber dem Vorjahr 3,7 Prozent mehr Menschen an ihr Ziel. Das zunächst auf vier ausgewählten RegionalExpressLinien durchgeführte #Pilotprojekt#Rad im Regio“ war so erfolgreich, dass es auch auf weiteren Linien ausgeweitet wurde und mit Echtzeitdaten, Livekarte, #VBB-App „Bus&Bahn“ sowie GTFS- und API-Schnittstellen erreichte der VBB immer mehr Kunden auf digitalem Weg. Der VBB-Verbundbericht enthält alle wichtigen Zahlen, Daten und Fakten zum Verbundgebiet 2016 kompakt zusammengefasst. Darunter zum Beispiel die von den Ländern Berlin und Brandenburg bestellten Zugkilometer für den Schienennahverkehr, die Anzahl der Linien und Haltestellen im Verbundgebiet und die Pünktlichkeits- und Zuverlässigkeitswerte von S-, U-, Regional- und Straßenbahnen sowie der Busse.

Der VBB-Verbundbericht steht zum Download unter VBB.de/Verbundbericht zur Verfügung oder kann als Druckausgabe auch über das VBB-Infocenter am Hardenbergplatz in Berlin bestellt werden.

Radverkehr + STraßenverkehr: Anspruch und Wirklichkeit der Radverkehrsstrategie IV: Fahrradparken, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Stand des in der Radverkehrsstra-tegie von 2011 angekündigten „Gesamtkonzepts“ bzw. „Masterplans Fahrradparken“? Antwort zu 1: Für die Erarbeitung einer neuen Strate-gie zum #Fahrradparken Berlin ist derzeit auf der Vergabe-plattform des Landes Berlin die Aufgabenstellung öffent-lich ausgeschrieben. Bis zum 16. Januar 2015 können interessierte #Planungsbüros Angebote bei der Senatsver-waltung für Stadtentwicklung und Umwelt einreichen. Mitte Januar 2015 soll dann die Beauftragung an ein aus-gewähltes Büro erfolgen. Für die Untersuchung ist ein Bearbeitungszeitraum bis zum Ende des Jahres 2015 vorgesehen. In enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern des Landes Berlin, den #Verkehrsunternehmen, Expertinnen und Experten aus den Bereichen des #Fahrradverkehrs und #Fahrradparkens, der #Verkehrsplanung sowie Vertreterinnen und Vertretern von Verkehrsverbänden, Wohnungswirtschaft, Großun-ternehmen, Einzelhandel etc. sind die Bearbeitungsstände und Ideen umfassend zu diskutieren und zu behandeln. Zielstellung ist es, dass ab 2016 mit der neuen Strate-gie zum Fahrradparken ein tragfähiges und für alle öffent-lichen und gesellschaftlichen Bereiche allgemein ver-ständliches Handlungskonzept vorliegt, welches umfas-send Empfehlungen, Handlungs- und Finanzierungsansät-ze zur Vergrößerung und Differenzierung des Fahrradab-stellangebotes vermittelt. Frage 2: Wie viele PKW-Stellplätze wurden seit 2011, entsprechend der Vorgaben des aktuellen StEP Verkehr, in Fahrrad-Stellplätze umgewandelt? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Antwort zu 2: Für die Anlage von Fahrradabstellplät-zen im öffentlichen Raum sind grundsätzlich die Bezirke zuständig. In den letzten Jahren wurden vereinzelt Fahr-radbügel im Rahmen des Pilotprojekts „Fahrradparken auf der Fahrbahn zu Lasten von PKW-Parkplätzen“ in einzel-nen Bezirken, die einen besonderen Bedarf angemeldet hatten, durch das Radverkehrsinfrastrukturprogramm finanziert. Die Wahl der vereinzelten Förderung erfolgte subjek-tiv aufgrund besonders angemeldeter Dringlichkeiten durch einige Bezirke (z.B. Mitte) bzw. im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Radverkehrsinfrastruktur bei wichti-gen Projekten. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Schrift-lichen Anfrage Nr. 17/15023 vom 25. November 2014 erfolgte eine Abfrage aller Bezirksämter über vorhandene, geschaffene und wegfallende Fahrradabstellplätze. Die Bezirke teilten mit, dass keine Statistiken vorhanden sind. Frage 3: Kann der Senat mit Sicherheit ausschließen, dass im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren auf eine Einhaltung der Vorgaben zur Schaffung von Fahrradab-stellmöglichkeiten verzichtet wird? Antwort zu 3: In der Berliner Bauordnung ist seit En-de 2007 eine Verpflichtung zum Bau von Fahrradabstell-plätzen im Zuge von Baugenehmigungen enthalten (bei Neubauten und größeren Umbauten, die jeweilige Anzahl richtet sich nach der Größe des Bauvorhabens). In der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift werden auch quali-tative Standards für diese Abstellanlagen formuliert. Falls diese Anlagen nicht errichtet werden (können), greift eine Stellplatzablöseverordnung für Fahrräder. Diese Gelder können dann wiederum für Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum verwendet werden. In den letzten Jahren ist ein deutlicher Zuwachs an Fahrradstellplätzen, insbesondere im Zusammenhang mit Neubauten, zu ver-zeichnen. Diese baurechtliche Regelung wird auch in Zukunft wesentlich zur Erhöhung der Abstellangebote beitragen. Inwiefern hierzu baurechtliche Anpassungen an die künftige Fahrradabstellsituation erforderlich sind, soll im Rahmen der Untersuchung zum Fahrradparken geprüft werden. Die neue Strategie zum Fahrradparken wird sich mit der Umsetzung der Festlegungen zum Fahrradparken der Berliner Bauordnung (AV1 Stellplätze) auseinander-setzen und die entsprechenden Erfahrungen der Bezirke auswerten. Das Thema Ablöse von Fahrradabstellanlagen soll ebenfalls behandelt werden. Fragen 4: Wie viele Fahrradstellplätze sind seit 2011 an S-Bahnhöfen entstanden? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Frage 5: Wie viele Fahrradstellplätze sind seit 2011 an U-Bahnhöfen entstanden? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Frage 6: Wie viele Fahrradstellplätze sind seit 2011 an Straßenbahn-Haltestellen entstanden? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Frage 7: Wie viele Fahrradstellplätze sind seit 2011 an Bushaltestellen entstanden? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Antwort zu 4 – 7: Fahrradabstellanlagen an Bahnhö-fen, Stationen und Haltestellen des öffentlichen Perso-nennahverkehrs (ÖPNV) werden im Rahmen der durch das Land Berlin geförderten Bauprogramme der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG errichtet. Statistiken werden daher auch bei den Verkehrsunternehmen geführt. Auf-grund der engen Fristsetzung und urlaubsbeding zum Jahreswechsel war kurzfristig nur eine telefonische Ab-frage der S-Bahn Berlin GmbH möglich, die folgende Informationen zu errichteten Fahrradabstellplätzen an Berliner S-Bahnhöfen mitteilte: 2011 610 Abstellplätze 2012 248 Abstellplätze 2013 286 Abstellplätze 2014 ruhte das Bauprogramm aufgrund bahninterner Regelungen und Festlegungen. 2015 wird das Programm weiter fortgeführt z.B. mit Planungen am S-Bahnhof Pankow. Eine Einholung von Informationen bei der BVG war im vorgegebenen Zeitraum nicht möglich. Informationen zum Sachstand von Fahrradabstellanla-gen im Sinne von Bike & Ride können im Internet einge-sehen werden. http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/mobil/fahrrad/bike_and_ride/index.shtml 1 Ausführungsvorschriften Frage 8: Konnte das Ziel, jährlich zusätzliche 600 Stellplätze an den Berliner S-Bahnhöfen und 500 Stell-plätzen an Haltestellen der BVG A.ö.R. zu schaffen (Drs 17/12050), in den Jahren 2013 und 2014 eingehalten werden? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 8: Aufgrund von Kapazitätsengpässen und anderweitigen dringenden Prioritätensetzungen in den Bezirksämtern, vorhandener begrenzter Flächenreserven im öffentlichen Raum im nahen Umfeld zum ÖPNV, Erschwernissen bei der Bereitstellung von Bahnflächen durch die DB AG, zeit- und kapazitätsintensiver Abstim-mungsprozesse zwischen den Bezirken und den Ver-kehrsunternehmen sowie aufgrund der Einhaltung von internen Ausschreibungsregularien, Formalitäten und Koordinierungen innerhalb der jeweiligen Verkehrsunter-nehmen, ist die planerische Zielsetzung nur bedingt ein-haltbar. Frage 9: Wie groß ist der Anteil der überdachten Fahr-rad-Stellplätze an der Gesamtzahl der Stellplätze in un-mittelbarer Nähe von S- und U-Bahnhöfen? Antwort zu 9: Hierzu liegen keine detaillierten Infor-mationen vor. Erfahrungen aus den Bauprogrammen der vergangenen Jahre ermöglichen eine Abschätzung von ca. 30 % überdachter neu errichteter Abstellplätze. Auf-grund der Berücksichtigung stadtgestalterischer, stadt-bildverträglicher und denkmalsgerechter Aspekte sowie der begrenzten freien Flächenverfügbarkeit für Abstellan-lagen in attraktiver Nähe zum ÖPNV muss leider oft zu Lasten einer Überdachung abgewogen werden. Frage 10: Was ergab die Überprüfung der „funktiona-len, gestalterischen und betrieblichen Tragfähigkeit“ einer Fahrradstation am Bahnhof Ostkreuz, die laut Drs 17/1767 bis Ende 2014 abgeschlossen sein soll? Frage 11: An welchen weiteren Standorten sind Fahr-radstationen mit integrierten Service-Angeboten geplant? Antwort zu 10 und 11: Mit der Erarbeitung der neuen Strategie zum Fahrradparken sollen im Rahmen eines Arbeitspakets Modellprojekte, die ein hohes und flächen-sparendes Abstellangebot sowie hohe Servicequalitäten gewährleisten, insbesondere an großen Nachfragebrenn-punkten untersucht werden. Dabei sollen städtebauliche und standverträgliche Aspekte sowie tragfähige Betreiber- und Bewirtschaftungsmodelle geprüft werden. Für den Bahnhof Ostkreuz ist die Berücksichtigung eines Fahrradparkhauses oder einer Fahrradstation Schwerpunkt des im Januar 2015 beginnenden nicht offe-nen Realisierungswettbewerbes zur Gestaltung der Bahn-hofsvorplätze. Derzeit erfolgt das Auswahlverfahren für die zu beteiligenden Wettbewerbsteilnehmerinnen und Wettbewerbsteilnehmer. Über erste Ergebnisse kann erst nach Beendigung der o.g. Untersuchungen berichtet werden. Frage 12: Ist der Senat der Auffassung, dass der Anteil der für den Radverkehr reservierten Flächen – einschließ-lich der Fahrrad-Stellplätze – am öffentlichen Straßen-raum sich am Anteil des Radverkehrs am Modal Split orientieren sollte? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 12: Mit der Erarbeitung der neuen Strate-gie zum Fahrradparken sollen im Rahmen einer Bedarfsa-nalyse wichtige Trends und Anforderungen für das per-spektivische Fahrradparken herausgearbeitet und bewertet werden. Dabei sind Bedarfs- und Nachfrageräume nach sinnvollen Kriterien wie z.B. Baustrukturen, Radver-kehrsaufkommen, Distanz zu den Anlagen des ÖPNV, Nutzergruppen verschiedener Radmodelle (E-Bikes, Pe-delecs, Lastenräder) oder Radsystem (Leihsystem) zu identifizieren. Eine alleinige Beurteilung des Bedarfs nach dem Modal Split des Radverkehrsanteils wäre nur eine einseitige Betrachtung der komplexen Anforde-rungskriterien für das Angebot an Fahrradabstellanlagen. Berlin, den 23. Dezember 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jan. 2015)

S-Bahn: Mofair findet S-Bahn-Direktvergabe an Deutsche Bahn rechtswidrig

http://www.lok-report.de/ Der Berliner Senat hat im Amtsblatt der EU angekündigt, für die Übergangszeit von 2017 bis 2023 bis also die neuen Fahrzeuge der laufenden #Ausschreibung zur Verfügung stehen, eine Direktvergabe des #S-Bahn-Verkehrs an die Deutsche Bahn vornehmen zu wollen.

„Diese #Direktvergabe ist rechtswidrig“, sagte Wolfgang Meyer, Präsident von #mofair, des Verbandes der wettbewerblichen #Verkehrsunternehmen auf Schiene und Straße heute in Berlin. „Der Senat hat den Zeitdruck, unter dem er steht und auf den er sich jetzt beruft, um die Direktvergabe zu begründen, nämlich selbst verursacht.“ Der BGH hat am 8.2.2011 entschieden, dass Verkehrsverträge auszuschreiben sind. Bis Ende 2017 läuft der Vertrag mit der S-Bahn-Berlin GmbH. Damals waren es fast noch sieben volle Jahre um die Ausschreibung durchzuführen, die Fahrzeuge zu beschaffen und den Betrieb aufzunehmen. Für die Ausschreibung selbst hätte man 1 Jahr gebraucht, für die Herstellung der Fahrzeuge 4 Jahre und für die Betriebsaufnahme ein weiteres Jahr, also Zeit genug. Diese Zeit hat der Senat weitgehend vertrödelt. Im Herbst 2011 begann die damalige Verkehrssenatorin Ingeborg Junge-Reyer, die Ausschreibung eines Teilnetzes vorzubereiten und wurde vom Senat und der Berliner SPD gestoppt. Im Juni 2012 beschloss der Senat dann doch das Teilnetz gegen den Widerstand der SPD auszuschreiben. Um das Fahrzeugrisiko für das Land Berlin gering zu halten, sollte das Verkehrsunternehmen, die Fahrzeuge nicht nur für ein Periode von 15 Jahren sondern für die Lebensdauer von 30 Jahren bereithalten. Dagegen hat die Deutsche Bahn geklagt. Der Senat änderte daraufhin sein Konzept und startete die Ausschreibung neu. Inzwischen sind drei der ursprünglichen Bewerber wegen der Komplexität der Ausschreibung wieder abgesprungen. Nur noch die Deutsche Bahn und National Express sind im Bewerbungsverfahren, das mit der unvermittelten öffentlichen Ankündigung einer Direktvergabe an die Deutsche Bahn vielleicht torpediert werden könnte. „Die Lösung für die Übergangszeit hätte in den Bietergesprächen gesucht werden müssen. So wie der Senat jetzt agiert, hat man das Gefühl, als wolle man auch National Express vergraulen.“ Würde sich National Express zurückziehen, wäre nur noch die Deutsche Bahn im Spiel. Das dürfte den Berliner Senat teuer zu stehen kommen. „Die Deutsche Bahn könnte als einziger Bieter fordern, was sie möchte. Der Senat wäre den Forderungen schutzlos ausgesetzt, “ so Wolfgang Meyer. Um das zu verhindern, muss das Land Berlin seine Strategie ändern. Weder verfügen die Deutsche Bahn noch die irgendein anderer Bewerber ab 2017 über geeignete Fahrzeuge. Die derzeit von der S-Bahn genutzten Fahrzeuge sind ab 2017 bei unveränderter Technik und Ausstattung nicht mehr nutzbar und haben keine Zulassung vom Eisenbahnbundesamt mehr. Deshalb muss der Senat Geld zur Verfügung stellen, um diese Fahrzeuge für eine Übergangszeit aufzurüsten. Das macht aber aus rechtlichen und faktischen Gründen nur Sinn, wenn er die Fahrzeuge übernimmt. Der Hinweis des Senates, er wolle keine Verantwortung für die Fahrzeuge übernehmen geht fehl. Wenn er sie nicht übernimmt, begibt er sich einerseits erneut in die Hand der Deutschen Bahn. Was das bedeutet, daran sollte er sich eigentlich noch erinnern können. Andererseits zwingt ihn das Vergaberecht zu einer fairen Ausschreibung. Und eine faire Ausschreibung ist jetzt nur noch in dieser Form möglich. Die Situation, in der sich der Senat befindet, hat er sich selbst zuzuschreiben. Dass eine faire Gestaltung des Interimsverkehrs möglich ist, zeigt das Land Baden-Württemberg, das sich in einer ähnlichen Lage befindet und die Interimsverkehre rechtskonform ausgeschrieben hat (Pressemeldung Mofair, 29.07.14).

VBB: Präsentation der Verkehrsunternehmen des VBB, aus Punkt 3

http://87.79.14.240/p3/punkt3.nsf

VBB veranstaltet den „Tag für die Fahrgäste“

Anlässlich der #europäischen Woche der #Mobilität veranstaltet der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) am 17. September von 10-19 Uhr einen „Tag für die #Fahrgäste“. Alle 44 #Verkehrsunternehmen des VBB demonstrieren an diesem Sonnabend auf dem #Vorplatz des Bahnhofs #Friedrichstraße ihre #Verkehrsangebote.

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BVG: „BVG 2005 Plus“ zwischen Licht und Schatten, Weniger Busse in den Berliner Außenbezirken als Strategie, aus Punkt 3

http://87.79.14.240/p3/punkt3.nsf

„Die S-Bahn Berlin sieht die Notwendigkeit für eine Umgestaltung des Busnetzes in Berlin, weil einige Angebote noch immer so verkehren, wie sie in den Mauerzeiten gewachsen sind.“, sagt Marketingleiter Dr. Wilfried #Kramer zum neuen Konzept „#BVG #plus #2005“.

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S-Bahn + BVG: Alter Dienst in neuen Kleidern Vor zwanzig Jahren übernahm die BVG von der DDR die S-Bahn in West-Berlin, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/alter-dienst-in-neuen-kleidern/480588.html

Kleider machen Leute. Und ein #Kleiderwechsel kann innerhalb von Minuten in ganz andere Welten führen. Vor 20 Jahren war es soweit: Aus #Reichsbahnern der DDR wurden über Nacht Beschäftigte der #BVG. Zum 1. Januar 1984 übernahm die BVG im #Westteil der Stadt den Betrieb der #S-Bahn, den sie zehn Jahre später wieder an die Deutsche Bahn abgab. Pläne, beide #Verkehrsunternehmen wieder unter ein Dach zu bringen, sind immer noch nicht ganz vom Tisch.

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Bus + Straßenbahn: Öffentlicher Nahverkehr: Schnellere Bahnen und Busse bringen die BVG an die Spitze, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/oeffentlicher-nahverkehr-schnellere-bahnen-und-busse-bringen-die-bvg-an-die-spitze/254676.html

Das #Beschleunigungsprogramm für #Busse und #Straßenbahnen macht sich für die #BVG bezahlt. Weil die Fahrzeuge durch #Busspuren und bevorrechtigte Schaltungen bei #Ampelanlagen schneller vorankommen, muss die BVG weniger Busse und Bahnen – und damit auch weniger Personal einsetzen. Bei der #Produktivität des #Straßenbahnfahrdienstes liegt die BVG damit nach einer eigenen Untersuchung an der Spitze großer deutscher #Verkehrsunternehmen, beim Bus befindet sie sich in der Spitzengruppe. Allerdings stockt das Beschleunigungsprogramm. Veraltete Ampelanlagen erschwerten die auch vom Senat gewollte Umsetzung, heißt es bei der BVG. Nach mehreren #Straßenbahnstrecken sollten jetzt #Buslinien Tempo machen.

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Tarife: Neue Tarifangebote ab August 2001, aus Punkt 3

http://www.punkt3.de/p3/punkt3.nsf/
f89cda9362f1398c80256a380044fd3c/
bfaedff08ec9465dc1256a7a00409dfd?
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Neue #Tarifangebote ab 1. August 2001

Nun ist es beschlossene Sache. Nach mehrwöchigen Gesprächsrunden zwischen den #Verkehrsunternehmen und Gremien des Verkehrsverbundes wird der #VBB-Tarif zum 1. August 2001 geändert. Neben einigen notwendigen #Anhebungen (z. B. #Einzelfahrausweise, #Tageskarten, #Monatskarten) bringt die anstehende #Tarifänderung folgende verbesserte und auch neue #Tarifangebote für Kunden von #S-Bahn Berlin GmbH und DB #Regio:

Erhalt der #Kleingruppenkarte empfohlen
Die S-Bahn Berlin GmbH hat den Partnerunternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg den Verzicht auf den beschlossenen Wegfall der …