Radverkehr: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer im Straßenverkehr, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Hat der Senat, vor dem Hintergrund des stetig wachsenden #Fahrradverkehrs in Berlin, ein Konzept, wie die Vermittlung entsprechender Straßen verkehrlicher Vorschriften für die genannten Nutzer verbindlich vermit-telt werden können?
Antwort zu 1: Der Senat verfolgt verschiedene Strate-gien und Kommunikationswege. So wurde in der 2013 durch den Senat beschlossenen #Radverkehrsstrategie darauf verwiesen, dass nur gegenseitige Rücksichtnahme und ein regelkonformes Verhalten zu einem guten Ver-kehrsklima beitragen kann. Viele Unfälle könnten bei größerer Rücksichtnahme zwischen Autofahrenden, Rad-fahrenden und zu Fuß gehenden vermieden werden. Bei allen Verkehrsteilnehmenden müssen daher korrekte Verhaltensnormen immer wieder kommuniziert werden. Aus diesem Grund führt die Senatsverwaltung für Stadt-entwicklung und Umwelt in Zusammenarbeit mit anderen Akteurinnen und Akteuren der Verkehrssicherheitsarbeit auch seit mehreren Jahren die Kampagne „Berlin nimmt Rücksicht“, in der auf das Regelwerk der Straßenver-kehrs-Ordnung (StVO) hingewiesen und zur gegenseiti-gen Rücksichtnahme zwischen Autofahrenden und Rad-fahrenden, aber auch zwischen Radfahrenden und zu Fuß gehenden aufgerufen wird. Die ebenfalls seit vielen Jah-ren laufende „Aktion toter Winkel“ der Aktionsgemein-schaft Verkehrssicherheit für Schulkinder, der auch die Polizei angehört, wird unter Federführung der Senatsver-waltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft mit dem Schwerpunkt der Sensibilisierung der Fahrzeugführerin-nen und Fahrzeugführer für den parallelen Rad- und Fuß-verkehr fortgesetzt. Außerdem wird über einzelne Regeln via Verkehrsinformationstafeln (z.B. zum Mindestabstand zu Fahrradfahrenden) informiert.
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert von je-der/jedem Einzelnen die Kenntnis über die geltenden Verkehrsregeln, insofern besteht nicht nur durch den Verordnungsgeber, in diesem Fall also den Bund, sondern auch von Seiten der Bürgerinnen und Bürger eine indivi-duelle Informationspflicht.
Frage 2: Wie bewertet der Senat die Einführung einer #Kennzeichen-Pflicht für #Fahrradfahrer, um insbesondere Haftungsrechtliche Belange konkret regeln zu können?
Antwort zu 2: Die Einführung einer Kennzeichen-pflicht für Fahrräder ist in der Vergangenheit wiederholt gefordert worden. Dem Senat ist bewusst, dass dieser Wunsch von vielen Bürgerinnen und Bürgern geteilt wird. Er hat sich aus diesem Grund in den vergangenen Jahren bereits eingehend mit dieser Thematik befasst. Bei Abwä-gung aller Argumente ist die Einführung einer Kennzei-chenpflicht für Fahrräder nach wie vor jedoch nicht ver-tretbar.
Nach der repräsentativen Erhebung 2008 durch „Mo-bilität in Deutschland“ (MiD) gab es insgesamt 78,36 Mio. Fahrräder (mit steigender Tendenz). Wollte man alle Fahrräder der Kennzeichenpflicht unterwerfen, würde dies einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit entspre-chend hohen Kosten nach sich ziehen. Hinzu kämen die zeitliche und finanzielle Belastung der Fahrradhaltenden. Zwingend mit einer Kennzeichenpflicht verbunden wäre eine Registrierungspflicht (Zulassung). Dieser Verwal-tungsaufwand und die Belastung der Fahrradhaltenden stünden in keinem angemessenen Verhältnis zum ange-strebten Nutzen.
Zur Regelung haftungsrechtlicher Belange wäre zu-dem die Einführung einer Versicherungspflicht für Fahr-räder erforderlich. Auch der daraus resultierende verwal-tungsmäßige Aufwand und die Belastung der Haltenden von Fahrrädern wären unverhältnismäßig.
Im Übrigen wäre mit der Identifizierung der/des ent-sprechenden Halterin/Halters des Fahrrades über das Kennzeichen nicht ohne Weiteres die Ermittlung der/des betreffenden Fahrerin/Fahrers sichergestellt.
Zu berücksichtigen ist auch, dass der Senat keine er-folgversprechende Möglichkeit besitzt, sich für eine Kennzeichnungspflicht für Fahrräder einzusetzen, denn die Zulassung von Straßenfahrzeugen ist ausschließlich bundesrechtlich geregelt. Auch in den anderen Bundes-ländern und beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist die Kennzeichnung von Fahrrädern hinreichend erörtert und stets abgelehnt wor-den.
Frage 3: Teilt der Senat die Auffassung, dass eine Kennzeichen-Pflicht für Fahrräder auch die gegenwärtig hohe Diebstahlquote senken und die Aufklärungsquote erhöhen könnte, wenn nein warum nicht?
Antwort zu 3: Gesicherte Erkenntnisse zu den Aus-wirkungen einer verpflichtenden Kennzeichnung von Fahrrädern auf die Diebstahls- und die Aufklärungsquote (AQ) liegen dem Senat nicht vor.
Es ist jedoch zu vermuten, dass -unabhängig von einer Realisierbarkeit- mit einer verpflichtenden Kennzeich-nung grundsätzlich positive Effekte, wie die Senkung der Diebstahlsquote oder die Erhöhung der AQ, erzielt wer-den könnten. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
Frage 4: Welche Überlegungen bzw. konkrete Ansätze verfolgt der Senat um auch den Fahrradverkehr stärker zu strukturieren, und damit im Allgemeinen für alle Ver-kehrsteilnehmer im Straßenverkehr mehr Sicherheit zu erreichen?
Antwort zu 4: Der Senat strebt bereits seit vielen Jah-ren an, in möglichst vielen Hauptverkehrsstraßen getrenn-te Radverkehrsanlagen in Form von Schutzstreifen für den Radverkehr, Radfahrstreifen oder Radwegen anzule-gen. Näheres dazu regeln die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege, aktuell in der Fassung vom 16.05.2013) und die in Berlin eingeführten Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswe-sen (FGSV). Ergänzend wird nach und nach ein berlin-weites Fahrradroutennetz hergestellt, durch das wichtige Quellen und Ziele des Radverkehrs miteinander verknüpft werden. Der Ausbau dieses teilweise über Haupt- und teilweise über Nebenstraßen verlaufenden Radverkehrs-netzes kann allerdings wegen der dafür erforderlichen baulichen Maßnahmen nur allmählich erfolgen. Er hat jedoch an vielen Stellen bereits für alle Verkehrsteilneh-menden Verbesserungen bezüglich der Verkehrssicherheit gebracht und wird, wenn die Realisierung dieses Netzes in den kommenden Jahren weitergeführt wird, weitere diesbezügliche Fortschritte ermöglichen.
Berlin, den 22. Oktober 2015
In Vertretung
R. Lüscher
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Okt. 2015)

Radverkehr + STraßenverkehr: Anspruch und Wirklichkeit der Radverkehrsstrategie IV: Fahrradparken, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Stand des in der Radverkehrsstra-tegie von 2011 angekündigten „Gesamtkonzepts“ bzw. „Masterplans Fahrradparken“? Antwort zu 1: Für die Erarbeitung einer neuen Strate-gie zum #Fahrradparken Berlin ist derzeit auf der Vergabe-plattform des Landes Berlin die Aufgabenstellung öffent-lich ausgeschrieben. Bis zum 16. Januar 2015 können interessierte #Planungsbüros Angebote bei der Senatsver-waltung für Stadtentwicklung und Umwelt einreichen. Mitte Januar 2015 soll dann die Beauftragung an ein aus-gewähltes Büro erfolgen. Für die Untersuchung ist ein Bearbeitungszeitraum bis zum Ende des Jahres 2015 vorgesehen. In enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern des Landes Berlin, den #Verkehrsunternehmen, Expertinnen und Experten aus den Bereichen des #Fahrradverkehrs und #Fahrradparkens, der #Verkehrsplanung sowie Vertreterinnen und Vertretern von Verkehrsverbänden, Wohnungswirtschaft, Großun-ternehmen, Einzelhandel etc. sind die Bearbeitungsstände und Ideen umfassend zu diskutieren und zu behandeln. Zielstellung ist es, dass ab 2016 mit der neuen Strate-gie zum Fahrradparken ein tragfähiges und für alle öffent-lichen und gesellschaftlichen Bereiche allgemein ver-ständliches Handlungskonzept vorliegt, welches umfas-send Empfehlungen, Handlungs- und Finanzierungsansät-ze zur Vergrößerung und Differenzierung des Fahrradab-stellangebotes vermittelt. Frage 2: Wie viele PKW-Stellplätze wurden seit 2011, entsprechend der Vorgaben des aktuellen StEP Verkehr, in Fahrrad-Stellplätze umgewandelt? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Antwort zu 2: Für die Anlage von Fahrradabstellplät-zen im öffentlichen Raum sind grundsätzlich die Bezirke zuständig. In den letzten Jahren wurden vereinzelt Fahr-radbügel im Rahmen des Pilotprojekts „Fahrradparken auf der Fahrbahn zu Lasten von PKW-Parkplätzen“ in einzel-nen Bezirken, die einen besonderen Bedarf angemeldet hatten, durch das Radverkehrsinfrastrukturprogramm finanziert. Die Wahl der vereinzelten Förderung erfolgte subjek-tiv aufgrund besonders angemeldeter Dringlichkeiten durch einige Bezirke (z.B. Mitte) bzw. im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Radverkehrsinfrastruktur bei wichti-gen Projekten. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Schrift-lichen Anfrage Nr. 17/15023 vom 25. November 2014 erfolgte eine Abfrage aller Bezirksämter über vorhandene, geschaffene und wegfallende Fahrradabstellplätze. Die Bezirke teilten mit, dass keine Statistiken vorhanden sind. Frage 3: Kann der Senat mit Sicherheit ausschließen, dass im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren auf eine Einhaltung der Vorgaben zur Schaffung von Fahrradab-stellmöglichkeiten verzichtet wird? Antwort zu 3: In der Berliner Bauordnung ist seit En-de 2007 eine Verpflichtung zum Bau von Fahrradabstell-plätzen im Zuge von Baugenehmigungen enthalten (bei Neubauten und größeren Umbauten, die jeweilige Anzahl richtet sich nach der Größe des Bauvorhabens). In der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift werden auch quali-tative Standards für diese Abstellanlagen formuliert. Falls diese Anlagen nicht errichtet werden (können), greift eine Stellplatzablöseverordnung für Fahrräder. Diese Gelder können dann wiederum für Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum verwendet werden. In den letzten Jahren ist ein deutlicher Zuwachs an Fahrradstellplätzen, insbesondere im Zusammenhang mit Neubauten, zu ver-zeichnen. Diese baurechtliche Regelung wird auch in Zukunft wesentlich zur Erhöhung der Abstellangebote beitragen. Inwiefern hierzu baurechtliche Anpassungen an die künftige Fahrradabstellsituation erforderlich sind, soll im Rahmen der Untersuchung zum Fahrradparken geprüft werden. Die neue Strategie zum Fahrradparken wird sich mit der Umsetzung der Festlegungen zum Fahrradparken der Berliner Bauordnung (AV1 Stellplätze) auseinander-setzen und die entsprechenden Erfahrungen der Bezirke auswerten. Das Thema Ablöse von Fahrradabstellanlagen soll ebenfalls behandelt werden. Fragen 4: Wie viele Fahrradstellplätze sind seit 2011 an S-Bahnhöfen entstanden? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Frage 5: Wie viele Fahrradstellplätze sind seit 2011 an U-Bahnhöfen entstanden? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Frage 6: Wie viele Fahrradstellplätze sind seit 2011 an Straßenbahn-Haltestellen entstanden? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Frage 7: Wie viele Fahrradstellplätze sind seit 2011 an Bushaltestellen entstanden? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Antwort zu 4 – 7: Fahrradabstellanlagen an Bahnhö-fen, Stationen und Haltestellen des öffentlichen Perso-nennahverkehrs (ÖPNV) werden im Rahmen der durch das Land Berlin geförderten Bauprogramme der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG errichtet. Statistiken werden daher auch bei den Verkehrsunternehmen geführt. Auf-grund der engen Fristsetzung und urlaubsbeding zum Jahreswechsel war kurzfristig nur eine telefonische Ab-frage der S-Bahn Berlin GmbH möglich, die folgende Informationen zu errichteten Fahrradabstellplätzen an Berliner S-Bahnhöfen mitteilte: 2011 610 Abstellplätze 2012 248 Abstellplätze 2013 286 Abstellplätze 2014 ruhte das Bauprogramm aufgrund bahninterner Regelungen und Festlegungen. 2015 wird das Programm weiter fortgeführt z.B. mit Planungen am S-Bahnhof Pankow. Eine Einholung von Informationen bei der BVG war im vorgegebenen Zeitraum nicht möglich. Informationen zum Sachstand von Fahrradabstellanla-gen im Sinne von Bike & Ride können im Internet einge-sehen werden. http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/mobil/fahrrad/bike_and_ride/index.shtml 1 Ausführungsvorschriften Frage 8: Konnte das Ziel, jährlich zusätzliche 600 Stellplätze an den Berliner S-Bahnhöfen und 500 Stell-plätzen an Haltestellen der BVG A.ö.R. zu schaffen (Drs 17/12050), in den Jahren 2013 und 2014 eingehalten werden? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 8: Aufgrund von Kapazitätsengpässen und anderweitigen dringenden Prioritätensetzungen in den Bezirksämtern, vorhandener begrenzter Flächenreserven im öffentlichen Raum im nahen Umfeld zum ÖPNV, Erschwernissen bei der Bereitstellung von Bahnflächen durch die DB AG, zeit- und kapazitätsintensiver Abstim-mungsprozesse zwischen den Bezirken und den Ver-kehrsunternehmen sowie aufgrund der Einhaltung von internen Ausschreibungsregularien, Formalitäten und Koordinierungen innerhalb der jeweiligen Verkehrsunter-nehmen, ist die planerische Zielsetzung nur bedingt ein-haltbar. Frage 9: Wie groß ist der Anteil der überdachten Fahr-rad-Stellplätze an der Gesamtzahl der Stellplätze in un-mittelbarer Nähe von S- und U-Bahnhöfen? Antwort zu 9: Hierzu liegen keine detaillierten Infor-mationen vor. Erfahrungen aus den Bauprogrammen der vergangenen Jahre ermöglichen eine Abschätzung von ca. 30 % überdachter neu errichteter Abstellplätze. Auf-grund der Berücksichtigung stadtgestalterischer, stadt-bildverträglicher und denkmalsgerechter Aspekte sowie der begrenzten freien Flächenverfügbarkeit für Abstellan-lagen in attraktiver Nähe zum ÖPNV muss leider oft zu Lasten einer Überdachung abgewogen werden. Frage 10: Was ergab die Überprüfung der „funktiona-len, gestalterischen und betrieblichen Tragfähigkeit“ einer Fahrradstation am Bahnhof Ostkreuz, die laut Drs 17/1767 bis Ende 2014 abgeschlossen sein soll? Frage 11: An welchen weiteren Standorten sind Fahr-radstationen mit integrierten Service-Angeboten geplant? Antwort zu 10 und 11: Mit der Erarbeitung der neuen Strategie zum Fahrradparken sollen im Rahmen eines Arbeitspakets Modellprojekte, die ein hohes und flächen-sparendes Abstellangebot sowie hohe Servicequalitäten gewährleisten, insbesondere an großen Nachfragebrenn-punkten untersucht werden. Dabei sollen städtebauliche und standverträgliche Aspekte sowie tragfähige Betreiber- und Bewirtschaftungsmodelle geprüft werden. Für den Bahnhof Ostkreuz ist die Berücksichtigung eines Fahrradparkhauses oder einer Fahrradstation Schwerpunkt des im Januar 2015 beginnenden nicht offe-nen Realisierungswettbewerbes zur Gestaltung der Bahn-hofsvorplätze. Derzeit erfolgt das Auswahlverfahren für die zu beteiligenden Wettbewerbsteilnehmerinnen und Wettbewerbsteilnehmer. Über erste Ergebnisse kann erst nach Beendigung der o.g. Untersuchungen berichtet werden. Frage 12: Ist der Senat der Auffassung, dass der Anteil der für den Radverkehr reservierten Flächen – einschließ-lich der Fahrrad-Stellplätze – am öffentlichen Straßen-raum sich am Anteil des Radverkehrs am Modal Split orientieren sollte? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 12: Mit der Erarbeitung der neuen Strate-gie zum Fahrradparken sollen im Rahmen einer Bedarfsa-nalyse wichtige Trends und Anforderungen für das per-spektivische Fahrradparken herausgearbeitet und bewertet werden. Dabei sind Bedarfs- und Nachfrageräume nach sinnvollen Kriterien wie z.B. Baustrukturen, Radver-kehrsaufkommen, Distanz zu den Anlagen des ÖPNV, Nutzergruppen verschiedener Radmodelle (E-Bikes, Pe-delecs, Lastenräder) oder Radsystem (Leihsystem) zu identifizieren. Eine alleinige Beurteilung des Bedarfs nach dem Modal Split des Radverkehrsanteils wäre nur eine einseitige Betrachtung der komplexen Anforde-rungskriterien für das Angebot an Fahrradabstellanlagen. Berlin, den 23. Dezember 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jan. 2015)