BVG: Fahrgastrekord der BVG Busse und Bahnen platzen aus allen Nähten, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/fahrgastrekord-der-bvg-busse-und-bahnen-platzen-aus-allen-naehten-31461044

Sie steigt und steigt und steigt – die Zahl der #Fahrgäste bei den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG). „Sie wird in diesem Jahr einen weiteren Rekord erreichen“, sagte die Vorstandsvorsitzende Sigrid Evelyn #Nikutta der Berliner Zeitung. „Im vergangenen Jahr wurden unsere Busse und Bahnen für 1,064 Milliarden Fahrten genutzt, das war schon ein Höchststand. Für dieses Jahr haben wir mit 1,075 Milliarden Fahrten gerechnet, doch so, wie sich die #Nachfrage entwickelt hat, werden es sicher mehr als 1,080 Milliarden sein.“ Nicht alle können die Freude teilen. In ihrem jetzigen Zustand lade die BVG trotz absehbarer Dieselfahrverbote nicht zum Umsteigen ein, hieß es.

In einer kleineren Stadt wären mehr als 15 Millionen zusätzliche Fahrgäste ein sattes Plus, sagte Jens #Wieseke vom Fahrgastverband #IGEB. In Berlin sei diese Zahl prozentual wenig beeindruckend. „Sie dürfte sich im Bereich statistischer Schwankungen bewegen.“ Um einen echten Erfolg vermelden zu können, hätte der Anstieg viel größer ausfallen müssen. „Doch auf immer mehr Strecken ist die #Kapazität erschöpft, dort könnten die #Fahrgastzahlen kaum noch steigen“, so Wieseke. In Stoßzeiten seien viele Fahrzeuge schon voll – für neue Passagiere wäre kaum Platz.

Dieselfahrverbote ab 2019
Im Zeichen des Sparzwangs, den die damalige rot-rote Koalition dem Landesunternehmen auferlegte, wurden notwendige Erneuerungen des #U-Bahn-Wagenparks …

VBB gratuliert IGEB-Chef zum Erhalt des Bundesverdienstkreuzes, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/vbb-gratuliert-igeb-chef-zum-erhalt-des-bundesverdienstkreuzes-tschepe

#VBB gratuliert: #ÖPNV-Kenner verkörpert Stimme der #Fahrgäste

Dem Vorsitzenden des Fahrgastverbandes #IGEB e.V., Christfried #Tschepe, wurde das Verdienstkreuz am Bande der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Aus diesem Anlass bedankt sich auch der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) bei ihm für seinen unermüdlichen Einsatz zur Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs.

Susanne #Henckel, VBB-Geschäftsführerin: „Wir gratulieren ganz herzlich! Die wertvollen Hinweise von Herrn Tschepe schätzen wir ebenso wie die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Christfried Tschepe ist ein versierter #ÖPNV-Experte – fair, sachlich und immer im Sinne der Fahrgäste unterwegs. Durch sein langjähriges Engagement ist das Bus- und Bahn-System in Berlin und Brandenburg definitiv besser geworden. Uns verbindet das Ziel, den Fahrgästen täglich einen pünktlichen, zuverlässigen und bequemen Nahverkehr anzubieten. Wir werden weiter ein offenes Ohr für den IGEB-Vorsitzenden haben und die #SIGNAL aufmerksam lesen. Auf weitere, gute Zusammenarbeit!“

Das vom Bundespräsidenten verliehene Verdienstkreuz überreichte Staatssekretär Stefan Tidow im Rittersaal der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, zusammen mit -Bahn-Chef Peter #Buchner. Herr Tschepe ist studierter Stadt- und Regionalplaner und Mitherausgeber der verkehrspolitischen Zeitschrift SIGNAL. Als Zeichen der Anerkennung für seine Leistungen fertigte die VBB GmbH eine wertschätzende Positiv-Karikatur an, die ihm nach der Verleihung vom VBB überreicht wurde.

S-Bahn: Was Mitarbeiter der Berliner S-Bahn wirklich denken Verspätungen, Ausfälle, Störungen im Betriebsablauf: Wie finden das eigentlich die Mitarbeiter der S-Bahn?, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article214901481/Was-Mitarbeiter-der-Berliner-S-Bahn-wirklich-denken.html

#Lokführer: Manchmal denke ich, unser Unternehmen kann zwar schöne Pläne und Präsentationen machen. Aber das #Kerngeschäft haben wir verlernt: Züge pünktlich fahren lassen.

8:56 Uhr. S-Bahnhof Raoul-Wallenberg-Straße, Marzahn. Ein Tag, wie gemacht für Eisenbahner. Bewölkt aber trocken, 24 Grad warm. Es ist Ferienzeit. Ein großer Teil der Fahrgäste ist im Urlaub, irgendwo weit weg vom #Pendlerverkehr. Die Daheimgebliebenen laufen durch die Unterführung, am Blumenstand vorbei, die Treppen hoch auf den Bahnsteig.

Am Tag zuvor, das war der vergangene Mittwoch, hatte die -Bahn-Geschäftsführung erneut eine Präsentation gemacht: Die lang angekündigte #Qualitätsoffensive wurde vorgestellt. Man sei nicht immer zufrieden mit der eigenen Leistung, sagte da S-Bahnchef Peter Buchner. Probleme wurden benannt: störanfällige Signalkabel, hitzeempfindliche Elektronik oder zu lange Ein- und Ausstiegszeiten. Der bundeseigene Bahnkonzern, zu dem auch die S-Bahn Berlin GmbH gehört, kündigte an, bis 2025 rund 32 Millionen Euro in mehr Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit der S-Bahn zu investieren.

Es scheint höchste Zeit für eine solche Offensive. Die Berliner Morgenpost hat über mehrere Monate mit jenen Menschen gesprochen, die dafür sorgen, dass die rubinrot-ockergelben Züge durch die Hauptstadt rollen: Lokführer, Ausbilder, Fahrdienstleiter. Sie erklären, warum im Unternehmen manches schiefläuft. Und wie es sich anfühlt, für ein S-Bahn-Unternehmen zu arbeiten, das seine Fahrgäste immer wieder zur Weißglut treibt.
 Ehemaliger Lokführer: Warum ich aufgehört habe? #Fahrgäste. Wirklich, die gingen mir so auf den Zeiger. Die regen sich schon bei drei Minuten Verspätung auf. Und du bist immer der Schuldige. Ich wurde beschimpft, bespuckt, geschubst. Warum soll ich mich ständig verteidigen für etwas, für das ich nichts kann?

Zurück zum Bahnsteig in Marzahn. Der Ausgangspunkt für eine Testfahrt quer durch die Stadt, von Nordost nach Südwest. Geplante Abfahrtszeit der S7: 9.04 Uhr. Umsteigen am Ostkreuz. Ringbahn bis Schöneberg. Ziel ist Zehlendorf, um 10.02 Uhr soll die S1 dort ankommen. Je sechs Minuten zum …

S-Bahn: Beinahe-Unfall S-Bahn-Fahrer ignoriert rotes Signal – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/beinahe-unfall-s-bahn-fahrer-ignoriert-rotes-signal-30152116

Ein rotes #Signal an den Gleisen bedeutet: anhalten, weiterfahren verboten. Wer es ignoriert, dem droht Gefahr – für sich und seine #Fahrgäste. Wie jetzt bekannt wurde, ist es bei der Berliner -Bahn vor einigen Tagen zu einem solchen Vorfall gekommen – zum Glück ohne Folgen für die Passagiere zweier S-Bahn-Züge.

In #Waidmannslust fuhr demnach ein S-Bahn-Fahrer am 30. April dieses Jahres mit seinem Zug an einem Halt-Signal vorbei – auf einem Gleis, auf dem ihm in einiger Entfernung ein anderer S-Bahn-Zug entgegenkam. Erst an der nächsten Weiche erkannte der S-Bahner, dass etwas nicht stimmte.

Doch nicht er meldete die Situation dem #Fahrdienstleiter, sondern der Fahrer des entgegenkommenden S-Bahn-Zuges, der ihm wegen Bauarbeiten im selben Gleis entgegenfuhr und infolge des Vorfalls plötzlich ein rotes Signal bekommen hatte.

„Der Vorfall wird umfassend untersucht, die Ursachen werden lückenlos aufgeklärt“, teilte eine Bahnsprecherin auf Anfrage der Berliner Zeitung mit. „Der betreffende #Triebfahrzeugführer wird bis dahin zunächst nicht mehr eingesetzt“, sagte sie. Er habe sich „nicht gemäß den Richtlinien verhalten“. Eine Gefahr für die Fahrgäste im Zug habe aber nicht bestanden. „Die mehrstufigen Sicherheitseinrichtungen haben ordnungsgemäß funktioniert, die Zwangsbremsung des Zuges wurde …

U-Bahn: Viele Fahrgäste, zu wenig Wagen Die katastrophale Krise bei der Berliner U-Bahn – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/viele-fahrgaeste–zu-wenig-wagen-die-katastrophale-krise-bei-der-berliner-u-bahn-29833824

#Zugausfälle, überfüllte Wagen: #Fahrgäste der Berliner -Bahn leiden unter der #Krise des wichtigsten Verkehrsmittels in der deutschen Hauptstadt. Jetzt zeigen neue interne Zahlen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), wie gravierend die Misere momentan ist. „Die Lage ist katastrophal – dramatischer als bei der S-Bahn“, sagte Jens #Wieseke vom Berliner Fahrgastverband #IGEB am Donnerstag.

Nach Informationen der Berliner Zeitung kamen Dienstagfrüh auf den Linien U 5 bis U 9 insgesamt 60 Wagen weniger als geplant in den Einsatz. Am Mittwochmorgen belief sich das Defizit auf 42 Wagen. Laut BVG werden auf diesen Strecken derzeit 612 Wagen benötigt. Die Ausfallquoten betrugen an diesen Tagen zehn und sieben Prozent.

Noch spürbarer ist der #Mangel auf den Linien U 1 bis U 4. Dort fehlten Dienstagfrüh ebenfalls gemessen am aktuellen Bedarf insgesamt 58 Wagen, am Mittwoch waren es 56. Für diese Linien beziffert die BVG den Bedarf derzeit auf 380 Wagen. An beiden Tagen standen auf diesen Linien rund 15 Prozent der U-Bahn-Wagen für den geplanten Verkehr nicht zur Verfügung.
Jahrelange Versäumnisse

„Dieser Tage macht uns insbesondere in den Werkstätten die anhaltende Grippewelle zu schaffen“, erklärte BVG-Sprecher Markus Falkner. „So kam es dazu, dass ausgerechnet in diesen Tagen viel mehr Reparatur- und Reinigungsarbeiten auf eine dezimierte Mannschaft trafen und die Arbeiten nicht so schnell wie gewohnt durchgeführt werden konnten.“ Ein weiterer Faktor: „Vermehrte Vandalismusschäden, insbesondere überdurchschnittlich viele Graffiti, haben dazu geführt, dass vermehrt Züge in die Werkstätten geführt werden mussten.“

Für diese Erklärung können die internen Zahlen für Dienstag und Mittwoch aber nicht als Beleg herangezogen werden. Denn danach standen am Dienstag 24 U-Bahn-Wagen wegen Schmierereien und Sachbeschädigungen …

Tarife: Schwarzfahren und Strafverfolgungskosten im Jahr 2017

www.berlin.de

Vorwort:
Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort
auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) und die S-Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend entsprechend
gekennzeichnet wiedergegeben.
1. Wie viele #Fahrgäste beförderten #BVG und -Bahn jeweils in Berlin im Jahr 2017?
Zu 1.: Antwort der BVG: Die abschließenden Zahlen für 2017 liegen noch nicht vor.
Antwort S-Bahn Berlin: Für das Jahr 2017 liegen noch keine finalen Werte vor.
2. Wie viele #Fahrscheinkontrollen wurden in Berlin von BVG und S-Bahn im Jahr 2017 durchgeführt?
Zu 2.: Antwort BVG: In 2017 wurden durch die BVG Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)
insgesamt 5.062.782 #Fahrausweiskontrollen realisiert.
Antwort S-Bahn Berlin: Durch bei der S-Bahn Berlin eingesetzte Kontrolleure wurden in
2017 ca. 9,1 Mio. Fahrgäste kontrolliert.
3. und 4.: Wie viele Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrschein bei BVG und S-Bahn in Berlin im Jahr
2017 angetroffen?
Zu 3. und 4.: Antwort BVG: In 2017 wurden bei der BVG AöR insgesamt 250.658 Fälle
von erhöhtem Beförderungsentgelt (#EBE) festgestellt.
2
Antwort S-Bahn Berlin: Insgesamt wurden in 2017 ca. 291.000 Fahrgäste ohne gültigen
Fahrausweis angetroffen.
5. Von wie vielen „#Schwarzfahrer/innen“ im Jahr 2017 wurde das erhöhte Beförderungsentgelt
a) verlangt,
b) bezahlt/nicht bezahlt und wie hoch waren die Einnahmen daraus?
Zu 5.: Antwort BVG: a) Das erhöhte Beförderungsentgelt wurde insgesamt von 250.658
Fahrgästen ohne Fahrschein verlangt.
b) Die abschließenden Zahlen liegen noch nicht vor.
Antwort S-Bahn Berlin: a) Vgl. Antwort Drs. 17/17834, Nr. 5, Drs. 18/10139, Nr. 5, Drs.
18/10526, Nr. 5.
„Erhöhtes Beförderungsentgelt wird gefordert, wenn die kontrollierte Person keinen
gültigen Fahrausweis vorweisen kann, so dass von allen festgestellten Personen
ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt wird.“
b) Ca. 40 Prozent der geltend gemachten Beförderungsentgelte wurden bezahlt.
6. Wie viele Strafanzeigen haben BVG und S-Bahn seit dem 1.1.2016 wegen „Schwarzfahrens“ (Erschleichen
von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt (bitte aufschlüsseln nach Strafanzeigen pro Jahr)?
Zu 6.: Antwort BVG: Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge nach § 265a des
Strafgesetzbuches (StGB) gegen Personen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren,
mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter) haben. In
2016 wurden insgesamt 11.432 Strafanträge nach § 265a StGB gestellt. In 2017 wurden
insgesamt 10.397 Strafanträge nach § 265a StGB gestellt.
Antwort S-Bahn Berlin: Im Jahr 2016 wurden 34.182 und im Jahr 2017 34.981 Strafanträge
gestellt.
7. Wie viele Strafverfahren wurden aufgrund der vorbezeichneten Strafanzeigen eröffnet, zu wie vielen
Einstellungen bzw. Verurteilungen ist es gekommen und wie lange stellte sich die durchschnittliche Verfahrensdauer
dar (Angaben bitte auch aufschlüsseln nach Jahren)?
Zu 7.: Der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung liegen
lediglich Daten der Strafverfolgungsstatistik über rechtskräftig Abgeurteilte nach § 265a
StGB vor. Allerdings wird in der Strafverfolgungsstatistik das Delikt 265a StGB (Erschleichen
von Leistungen) ohne Unterscheidung einzelner Tatbestandsalternativen erfasst.
Die Strafvorschrift sanktioniert neben dem Erschleichen der Beförderung durch ein Verkehrsmittel
auch das Erschleichen der Leistung eines Automaten, eines öffentlichen
Zweck dienenden Telekommunikationsnetzes und den Zutritt zu einer Veranstaltung oder
einer Einrichtung. Im Jahr 2016 sind in Berlin aufgrund dieses Delikts insgesamt 9.903
Personen abgeurteilt worden (Verurteilungen und Freisprüche).
Für das Jahr 2017 liegen dem Senat derzeit noch keine Zahlen der Strafverfolgungsstatistik
über rechtskräftig abgeurteilte Personen vor.
8. Welche Rechtsverfolgungskosten (einschließlich der Personalkosten) sind an den Gerichten im vorbezeichneten
Berichtszeitraum durchschnittlich pro durchgeführtem Strafverfahren entstanden?
3
Zu 8.: Eine zuverlässige Aussage über die Kosten pro Strafverfahren ist nicht möglich, da
diese stark variieren und insbesondere von der Erledigungsart, den verhängten Rechtsfolgen
und der Möglichkeit der Beitreibung der Verfahrenskosten abhängen.
9. Wie viele Personen verbüßten zum aktuellsten Stichtag in welchen Haftanstalten eine Ersatzfreiheitsstrafe
aufgrund des sogenannten „Schwarzfahrens“ und welche Haftkosten sind dadurch kassenwirksam
entstanden?
Zu 9.: Statistische Zahlen zu Gefangenen mit Ersatzfreiheitsstrafen, die ursprünglich zu
einer Geldstrafe wegen Erschleichens von Leistungen gem. § 265a StGB verurteilt wurden,
werden regelmäßig nicht erhoben. Eine Stichtagsabfrage zum 11. Januar 2018 in
den zuständigen Justizvollzugsanstalten anhand des IT-Fachverfahrens Basis-Web hat
ergeben, dass zu diesem Zeitpunkt in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit 3 Gefangene,
in der JVA Plötzensee 74 Gefangene, in der JVA für Frauen 14 Gefangene, in der
JVA des Offenen Vollzugs ein Gefangener, in der JVA Heidering 3 Gefangene und in der
JVA Tegel 9 Gefangene eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen Erschleichens von Leistungen
aktuell verbüßt haben. Zu beachten ist jedoch, dass der Tatbestand des § 265a StGB
neben dem „Schwarzfahren“ noch andere Tatbestandsvarianten enthält.
Die durchschnittlichen Tageshaftkosten einer/eines Gefangenen werden seit dem Haushaltsjahr
1994 bundeseinheitlich berechnet. Ausgewiesen werden seitdem die Tageshaftkosten
bei Vollbelegung aller Haftplätze entsprechend der Belegungsfähigkeit und
die Kosten aufgrund der tatsächlichen Belegung im abgelaufenen Kalenderjahr, wobei
eine Differenzierung nach den Justizvollzugsanstalten, Vollzugsarten oder nach den der
Verurteilung zugrundeliegenden Delikten nicht stattfindet. Danach ergeben sich für das
Land Berlin im Haushaltsjahr 2016 folgende Tagessätze:
2016
nach
Belegungsfähigkeit
nach
tatsächlichen Hafttagen
Tageshaftkosten 120,44 € 142,13 €
Bau-Investitionskostensatz 1,48 € 1,74 €
Sach-Investitionskostensatz 1,82 € 2,15 €
Gesamt-Tageshaftkosten 123,74 € 146,02 €
Für das Haushaltsjahr 2017 liegt noch keine Auswertung vor.
Exemplarisch für den 11. Januar 2018 betragen die Haftkosten für diese Gefangenen
täglich rund 15.000 €.
10. Mit welchen Maßnahmen und Projekten des Senates oder von welchen vom Senat geförderten Maßnahmen
und Projekten wird in Berlin versucht, Ersatzfreiheitsstrafen aufgrund des Erschleichens von Leistungen
zu reduzieren?
Zu 10.: Die Bemühungen des Senats, die Ersatzfreiheitsstrafenvollstreckung im Berliner
Vollzug zu reduzieren, richten sich auf die Gesamtheit derjenigen, denen wegen einer
nicht beitreibbaren Geldstrafe Ersatzfreiheitsstrafe droht oder die eine solche Strafe bereits
angetreten haben. Die von den Sozialen Diensten der Justiz und von den vom Senat
zuwendungsfinanzierten freien Trägern angebotenen Maßnahmen zur Tilgung von
4
Geldstrafen (Vermittlung in gemeinnützige Arbeit, Schuldnerberatung, Ratenzahlungsvereinbarungen)
werden unabhängig davon ergriffen, wegen welcher Straftat die jeweilige
Klientin/der jeweilige Klient zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Dasselbe gilt auch für
"day-by-day"-Maßnahmen, wonach im Land Berlin Personen, die bereits eine Ersatzfreiheitsstrafe
angetreten haben, die Möglichkeit haben, ihren Gefängnisaufenthalt durch
Ableistung freier Arbeit während des Vollzuges zu verkürzen.
Im Doppelhaushalt 2018/2019 wurden für zwei „Arbeit-statt-Strafe“-Projekte Zuwendungserhöhungen
im insgesamt fünfstelligen Bereich beschlossen. Im Rahmen der von
der Freien Hilfe Berlin e. V. getragenen Maßnahme „AMEA“ (Ausbau von Maßnahmen
für eingeschränkt Arbeitsfähige) sollen eingeschränkt arbeitsfähige Klienten, die sich bis
dahin im Ersatzfreiheitsstrafenvollzug in der JVA Plötzensee befunden haben, an eine
ergotherapeutische Praxis vermittelt werden. Während der Maßnahme soll neben niedrigschwelliger
Arbeitserprobung die weitergehende stationäre Therapie suchterkrankter
Klienten in die Wege geleitet werden.
Die Maßnahme „Beschäftigungsgeber Grün – Urban Gardening: Pflege Wohnumfeld und
SchulHofverbesserung“ des Trägers sbh (Straffälligen- und Bewährungshilfe)Berlin e. V.
richtet sich an zu Geldstrafe Verurteilte, die aus verschiedenen Gründen (Drogen, Substitution,
Krankheiten, spezifische Delikte mit Ausschlussmerkmal im Einsatzfeld Jugend
etc.) schwer an Beschäftigungsgeber zu vermitteln sind. Einsatzorte für gemeinnützige
Arbeit zur Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe sollen beschäftigungsgebereigene Projekte
auf Schulhöfen oder in Kitas und die Pflege von Wohnumfeldern in Kiezen bzw.
Wohnsiedlungen sowie die Pflege und Reinigung von Schulhöfen sein.
Darüber hinaus ist der Senat weiter bemüht, die Anzahl der Vollstreckungen von Ersatzfreiheitsstrafen
deutlich zu reduzieren. Denkbar wären etwa weitere aufsuchende und
niedrigschwellige Angebote zur Tilgung der Geldstrafe.
11. Welche Aktivitäten verfolgt aktuell die Justizministerkonferenz im Themenfeld der Reduzierung der
Ersatzfreiheitsstrafen allgemein und im Hinblick auf das Problemfeld des sogenannten „Schwarzfahrens“
im Besonderen?
Zu 11.: In der Frühjahrskonferenz 2016 der Justizministerinnen und Justizminister wurde
der Beschluss gefasst, dass eine etwaige Neugestaltung der Ersatzfreiheitsstrafe einer
eingehenden und vertieften Prüfung bedarf. Hierzu sowie zur weiteren Verbesserung des
bestehenden Instrumentariums zur Haftvermeidung wurde eine Bund-Länder-
Arbeitsgruppe gebildet, die unter Beteiligung Berlins im Oktober 2016 ihre Arbeit aufgenommen
hat.
Die Arbeitsgruppe bezieht in ihre Überlegungen verschiedene Ansatzpunkte für die Vermeidung
der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe ein, die auf verschiedenen Ebenen
des Strafverfahrens ansetzen. So werden u. a.
 die Einführung neuer Sanktionen und die Erweiterung des Kataloges nach § 153a der
Strafprozessordnung,
 Möglichkeiten der Effektivierung der Tilgung der Geldstrafe durch Zahlung,
 Möglichkeiten zur Effektivierung der gemeinnützigen Arbeit,
 Maßnahmen, die im Rahmen des Vollzugs der Ersatzfreiheitsstrafe ergriffen werden
können und
 die Entkriminalisierung von Bagatellstrafsachen (wozu auch das „Schwarzfahren" gehört)
5
diskutiert. Die Vorlage eines Abschlussberichts der Arbeitsgruppe an die Justizministerkonferenz
wird für den Herbst 2018 angestrebt.
12. Welche Möglichkeiten sieht der Senat (ggf. in Kooperation mit der S-Bahn, der BVG), Lösungen zu
finden, um die Anzahl der sogenannten „Schwarzfahrer“ zu reduzieren (z.B. durch gezielte Abonnement-
Kampagnen unter den Betroffenen bzw. entlassenen Inhaftierten)?
Zu 12.: Eine Reduzierung der Anzahl von Schwarzfahrenden wird durch attraktive Tarife
und geeignete Konzepte zur Fahrausweisprüfung gewährleistet. Für die Fahrausweisprüfungen
sind die Verkehrsunternehmen verantwortlich, die wie folgt zu dieser Frage Stellung
genommen haben:
BVG: „Um die Prüfleistungen und damit die Einnahmensicherung der BVG sicherzustellen,
wurde 2017 in einer europaweiten Ausschreibung die Leistung der Fahrausweisprüfung
im Omnibus und in der U-Bahn neu ausgeschrieben. Die Prüfleistung für den Omnibus
konnte bereits zum November 2017 vergeben werden, die Vergabe der Prüfleistung
für die U-Bahn ist teilweise abgeschlossen bzw. steht kurz vor dem Abschluss. Ziel der
Neuvergabe ist es, den Kontrollgrad kontinuierlich zu steigern und somit die Schwarzfahrerquote
nachhaltig zu senken.
Darüber hinaus entwickelt die BVG laufend Kampagnen, um weitere Kunden – vor allem
Abonnementkunden – zu gewinnen."
S-Bahn Berlin: „Die Abonnentenkampagne der S-Bahn Berlin richtet sich an die Allgemeinheit
und inkludiert folgerichtig die genannten Zielgruppen.“
13. Wie stellt sich der aktuelle Stand und Zeitplan hinsichtlich der Prüfung und Modellerarbeitung zur Einführung
eines fahrscheinlosen Nahverkehrs dar?
Zu 13.: Der Senat wird im Jahr 2018 grundsätzliche Untersuchungen zur Weiterentwicklung
des Tarifsystems beauftragen. Ergebnisse werden erst nach Abschluss dieses längeren
Prozesses vorliegen.
Berlin, den 26. Januar 2018
In Vertretung
M. Gerlach
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz
und Antidiskriminierung

BVG: Chefin über Zukunft der BVG „Wir spüren in Berlin immer deutlicher eine Verkehrswende“ – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/chefin-ueber-zukunft-der-bvg–wir-spueren-in-berlin-immer-deutlicher-eine-verkehrswende–29327906?dmcid=nl_20171221_29327906

Die gute Nachricht: Immer mehr Menschen nutzen die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG). Die schlechte: Immer öfter sind Bahnen und Busse überfüllt. BVG-#Chefin Sigrid Evelyn #Nikutta analysiert die Situation – und erläutert, wann sich die Lage für die Pendler entspannt.
Eben in der U-Bahn war es wieder ganz schön voll. Stimmt der Eindruck, dass die Zahl der Fahrgäste in diesem Jahr weiter gestiegen ist?

In der Tat. Im vergangenen Jahr hatte die BVG 1,045 Milliarden #Fahrgäste, das war schon ein Rekord. Für dieses Jahr gehen wir von 1,060 Milliarden Fahrgästen aus. Ob -Bahn, #Straßenbahn, #Bus – überall nimmt bei uns die Zahl der Fahrgäste zu. Wir sind auf einem Allzeit-Hoch. Ursprünglich hatten wir mit einem Zuwachs von 10 Millionen gerechnet. 

Wie hat sich die U-Bahn entwickelt?
Wir rechnen damit, dass die Zahl der U-Bahn-Fahrgäste in diesem Jahr bei 560 Millionen liegt, das sind rund sieben Millionen mehr als im vergangenen Jahr. Die Berliner U-Bahn gehört zur Weltliga, auch 2017. Wahrscheinlich läge die Zahl der Fahrgäste noch höher, wenn wir mehr einsatzbare Fahrzeuge hätten.
Wo hat die U-Bahn die größten Fahrgastzuwächse?
Überall steigt die Zahl an, aber auf einigen U-Bahn-Linien hat sie von 2013 bis 2016 besonders stark zugenommen. Auf der #U5 wuchs sie um 17 Prozent, auf der #U8 um 16 Prozent und auf der #U6 um 13 Prozent. Den größten Zuwachs hatten wir allerdings bei der Straßenbahn.
Welche Linie meinen Sie?
Die #M10. Dort nahm die Zahl der Fahrgäste von 2013 bis 2016 um sagenhafte 45 Prozent zu. Seitdem die Strecke über den Nordbahnhof hinaus zum Hauptbahnhof verlängert wurde, ist es dort richtig abgegangen. Aber auch auf anderen Straßenbahnlinien verzeichnen wir solide Fahrgastzuwächse. Auf der #M8 sind es 19 Prozent, auf der #M6 stieg die Nachfrage um 14 Prozent. Beide Linien verbinden Großsiedlungen mit vielseitigen Einkaufszentren im Osten mit dem Zentrum. Das Angebot hat sehr viele Fahrgäste überzeugt und man sieht hier, wie gut die Straßenbahn …

VBB: VBB veröffentlicht Verbundbericht 2017 Zahlen und Fakten zum Bus- und Bahnverkehr in Berlin und Brandenburg, aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/vbb-veroeffentlicht-verbundbericht-2017/1522350.html

Der #Verbundbericht 2017 des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB) ist da! Diesmal erscheint er in einem neuen Format: In drei unterschiedlichen Broschüren informiert er kompakt über die #Mobilität in Berlin und Brandenburg, schaut auf die Qualität des gesamten Angebots des öffentlichen Personennahverkehrs (#ÖPNV) im vergangenen Jahres zurück und wagt mit den „Thesen zur Mobilität von morgen“ einen Blick in die Zukunft.

Im VBB-Verbundbericht 2017 sind wichtige Stationen des Jahres 2016 festgehalten. So stieg zum Beispiel die Zahl der #Fahrgäste im Verbundgebiet auch im vergangenen Jahr erneut auf Rekordniveau: Mit täglich fast vier Millionen Fahrgästen brachten die 44 #Verkehrsunternehmen gegenüber dem Vorjahr 3,7 Prozent mehr Menschen an ihr Ziel. Das zunächst auf vier ausgewählten RegionalExpressLinien durchgeführte #Pilotprojekt#Rad im Regio“ war so erfolgreich, dass es auch auf weiteren Linien ausgeweitet wurde und mit Echtzeitdaten, Livekarte, #VBB-App „Bus&Bahn“ sowie GTFS- und API-Schnittstellen erreichte der VBB immer mehr Kunden auf digitalem Weg. Der VBB-Verbundbericht enthält alle wichtigen Zahlen, Daten und Fakten zum Verbundgebiet 2016 kompakt zusammengefasst. Darunter zum Beispiel die von den Ländern Berlin und Brandenburg bestellten Zugkilometer für den Schienennahverkehr, die Anzahl der Linien und Haltestellen im Verbundgebiet und die Pünktlichkeits- und Zuverlässigkeitswerte von S-, U-, Regional- und Straßenbahnen sowie der Busse.

Der VBB-Verbundbericht steht zum Download unter VBB.de/Verbundbericht zur Verfügung oder kann als Druckausgabe auch über das VBB-Infocenter am Hardenbergplatz in Berlin bestellt werden.

BVG: Zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten Mehr Fahrgäste, mehr Stammkunden, mehr Investitionen in die Zukunft – die BVG bleibt auf Erfolgskurs., aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=264&download=2506

#Mehr #Fahrgäste, mehr #Stammkunden, mehr #Investitionen in die Zukunft – die
BVG bleibt auf Erfolgskurs. 2016 konnte Deutschlands größtes Nahverkehrsunternehmen
zum dritten Mal in Folge mit einem #positiven #Geschäftsergebnis
abschließen. Am heutigen Mittwoch billigte der BVG-Aufsichtsrat den Jahresabschluss
2016. Im Anschluss an die Sitzung stellten die Aufsichtsratsvorsitzende
Ramona Pop, die Vorstandsvorsitzende Dr. Sigrid Evelyn Nikutta und
der Vorsitzende des Gesamtpersonalrats und stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende,
Lothar Stephan, die Eckdaten der Bilanz vor.
„Wenn wir über das #Verkehrskonzept der #Zukunft sprechen, spielt die BVG
eine entscheidende Rolle“, sagte die Senatorin für Wirtschaft, Energie und
Betriebe und neue BVG-Aufsichtsratsvorsitzende Ramona Pop. „Ein leistungsfähiger
und attraktiver Nahverkehr ist einer der Schlüssel für eine lebenswerte
Stadt der Zukunft. Dazu gehört ein zeitgemäßes Angebot, das öffentlichen
Nahverkehr und Individualverkehr effizient verbindet, dazu gehören klimafreundliche
Busse und moderne Stationen. Hand in Hand mit dem Land Berlin
ist die BVG dabei auf einem sehr guten Weg – das zeigt nun auch die Bilanz
für das Jahr 2016.“
Fit für den Verkehr der Zukunft
Die BVG bleibt nachhaltig in den schwarzen Zahlen. Das Jahr 2016 endete für
den Konzern mit einem Plus von 11,7 Millionen Euro im handelsrechtlichen
Jahresergebnis. Zugleich senkte das landeseigene Unternehmen seinen
Schuldenstand um fast 10 Millionen Euro auf jetzt 689 Millionen Euro. Und die
BVG investierte weiter kräftig in neue Fahrzeuge, neue Aufzüge, eine leistungsfähige
Infrastruktur und moderne Bahnhöfe. Von ca. 402 Millionen Euro
im Jahr 2015 stiegen die Gesamtinvestitionen noch einmal deutlich auf stolze
406,7 Millionen Euro im Jahr 2016. „Die BVG ist wirtschaftlich gesund und
stellt die Weichen für den Verkehr der Zukunft“, sagte Dr. Sigrid Evelyn Nikutta.
„Mit unseren Bussen und Bahnen halten wir unsere Stadt rund um die Uhr
verlässlich in Bewegung. Genauso verlässlich sind wir dank der guten wirtschaftlichen
Entwicklung aber auch als einer der größten Arbeitgeber Berlins.“
Und wieder Milliardär
Ein Hauptfaktor für die positive Bilanz war auch 2016 die Entwicklung der
Fahrgastfahrten. 2015 hatte die BVG erstmals in der Nachkriegsgeschichte
Milliardengrenze geknackt. Und die Tendenz ist ungebrochen. Mit 1,0454
Milliarden Fahrgastfahrten verzeichnete die BVG binnen Jahresfrist ein weiteres
Wachstum um 3,5 Prozent und lag damit weit über dem Durchschnitt der
ÖPNV-Branche in Deutschland (laut Verband deutscher Verkehrsunternehmen
durchschnittlich plus 1,8 Prozent im Jahr 2016). Besonders erfreulich für
die BVG: Immer mehr Menschen setzen dauerhaft und regelmäßig auf Busse
und Bahnen als umweltfreundliche und zuverlässige Verkehrsmittel. Die Zahl
der Abo-Kunden stieg auf den neuen Rekordwert von 457.000.
Gut vernetzt
Die Fahrgäste der BVG profitieren dabei nicht nur von einem hervorragenden
Nahverkehrsangebot. Senatorin Ramona Pop: „Öffentlicher Nahverkehr ist
heute mehr als von A nach B zu fahren. Wer mobil ist, braucht auch mobile
Daten. Deshalb freut es mich sehr, dass es nun bereits auf fast allen Berliner
U-Bahnhöfen ein kostenloses WLAN-Angebot gibt. Es ist erklärtes Ziel des
Berliner Senats ein berlinweites Angebot an öffentlichen WLAN-Zugängen zu
schaffen. Die BVG übernimmt beim Erreichen dieses Ziels eine wichtige Rolle.“
76 der 173 Stationen sind schon voll ausgebaut. Auf 94 weiteren gibt es eine
solide Grundversorgung im Bahnsteigbereich. Lediglich die Bahnhöfe Bismarckstraße,
Rathaus Steglitz und Schloßstraße, auf denen aktuell gebaut
wird, sind noch nicht versorgt. Und bis Ende 2018 investiert die BVG weiter,
um dann auf allen Berliner U-Bahnhöfen flächendeckendes WLAN anzubieten.
14.400 Erfolgsgaranten
Alle Erfolge wären indes nicht möglich gewesen ohne das große Engagement
und das Knowhow aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Als wachsendes
Verkehrsunternehmen in einer wachsenden Stadt hat die BVG auch beim
Personal zugelegt. Rund 14.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren Ende
2016 im BVG-Konzern beschäftigt – Tendenz weiter steigend.
„Den Kolleginnen und Kollegen gebührt großer Dank und großer Respekt“,
sagte Lothar Stephan. „Sie sind es, die rund um die Uhr dafür sorgen, dass
unsere Stadt niemals still steht. Es freut mich sehr, dass die positive Geschäftsentwicklung
und die wachsenden Aufgaben sich weiter auch in der
Personalentwicklung niederschlagen.“

Tarife: Schwarzfahren und Strafverfolgungskosten, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte,
die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht
Ihnen eine Antwort auf Ihre Fragen zukommen zu lassen
und hat daher die BVG AöR und die S-Bahn Berlin
GmbH um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in
eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt
wurden. Sie werden nachfolgend jeweils gekennzeichnet
wiedergegeben.
1. Wie viele #Fahrgäste beförderten BVG und S-Bahn
jeweils in Berlin im zweiten Halbjahr 2016?
Zu 1.: Antwort der BVG: Für das zweite Halbjahr
2016 können derzeit nur Angaben mit Stand vom 30.
Oktober 2016 gemacht werden, da die Daten erst zu einem
späteren Zeitpunkt vorliegen. Die Anzahl der unternehmensbezogenen
#Fahrgastfahrten (UBF) für Juli bis
Oktober 2016 beträgt 337.926.935 UBF.
Antwort S-Bahn Berlin: Für das 2. Halbjahr des Jahres
2016 liegen noch keine Zahlen vor.
2. Wie viele #Fahrscheinkontrollen wurden in Berlin
von BVG und S-Bahn im zweiten Halbjahr 2016 durchgeführt?
Zu 2.: Antwort der BVG: Im zweiten Halbjahr 2016
wurden von Juli bis November durch die BVG 1.956.800
#Fahrausweiskontrollen durchgeführt.
Antwort S-Bahn Berlin: Für das 2. Halbjahr des Jahres
2016 liegen noch keine Zahlen vor. Mit Stand 30. November
2016 wurden 3.348.448 Fahrgäste kontrolliert.
3. Wie viele Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrschein
bei BVG und S-Bahn in Berlin im zweiten Halbjahr
2016 angetroffen?
Zu 3.: Antwort der BVG: Bei der BVG wurden im
zweiten Halbjahr 2016 (Juli bis November) 112.465 Fälle
von erhöhtem #Beförderungsentgelt (EBE) festgestellt.
Antwort S-Bahn Berlin: Für das 2. Halbjahr des Jahres
2016 liegen noch keine Zahlen vor. Mit Stand 30. November
2016 wurden 137.643 Fahrgäste ohne gültigen
Fahrschein angetroffen.
4. Wie viele Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrschein
bei BVG und S-Bahn in Berlin im zweiten Halbjahr
2016 angetroffen?
Zu 4.: siehe Antworten auf die gleichlautende Frage 3.
5. Von wie vielen „Schwarzfahrer/innen“ im zweiten
Halbjahr 2016 wurde das erhöhte Beförderungsentgelt
a) verlangt,
b) bezahlt/nicht bezahlt und wie hoch waren die Einnahmen
daraus?
Zu 5.: Antwort der BVG: Diese Angaben können aufgrund
der kurzfristigen Terminierung der Anfrage von der
BVG nicht beantwortet werden. Erschwert wird dies
zudem, da das zweite Halbjahr 2016 noch nicht beendet
ist.
Antwort S-Bahn Berlin:
a) Erhöhtes Beförderungsentgelt wird gefordert, wenn
die kontrollierte Person keinen gültigen Fahrausweis
vorweisen kann, so dass von allen festgestellten Personen
ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt wird.
b) Für das 2. Halbjahr des Jahres 2016 liegen noch
keine Zahlen vor.
6. Wie viele Strafanzeigen haben BVG und S-Bahn
seit dem 1.1.2014 wegen „Schwarzfahrens“ (Erschleichen
von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt (bitte aufschlüsseln
nach Strafanzeigen pro Jahr)?
Zu 6.: Antwort der BVG: Die BVG AöR stellt grundsätzlich
Strafanträge nach §265a StGB gegen Personen,
die in einem Zeitraum von zwei Jahren, mindestens drei
Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter)
haben. In den letzten drei Jahren wurden pro Jahr
folgende Strafanträge nach §265a StGB gestellt: 10.044
(Stand 30. November 2016) in 2016, 19.274 in 2015 und
33.723 in 2014.
Antwort S-Bahn Berlin: Die S-Bahn Berlin stellt
Strafanträge nach §265a StGB gegen Personen, die innerhalb
von zwölf Monaten mindestens drei Feststellungen
wegen Fahrens ohne Fahrschein (Mehrfachtäter) haben.
Zum Zeitpunkt der Strafantragsstellung darf hierbei der
älteste Vorgang die Frist von zwölf Monaten nicht überschreiten.
Es wurden insgesamt gegen Personen Strafantrag gestellt
einschließlich Verfahren wegen Fahrausweisfälschung:
in 2014: 20.356, in 2015: 30.887, für das Gesamtjahr
2016 liegen noch keine Zahlen vor. Bis zum 30.
November 2016 waren es 27.474.
7. Wie viele Strafverfahren wurden aufgrund der vorbezeichneten
Strafanzeigen eröffnet, zu wie vielen Einstellungen
bzw. Verurteilungen ist es gekommen und wie
lange stellte sich die durchschnittliche Verfahrensdauer
dar (Angaben bitte auch aufschlüsseln nach Jahren)?
Zu 7.: Der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz
und Antidiskriminierung liegen lediglich Daten der
Strafverfolgungsstatistik über rechtskräftig Abgeurteilte
nach § 265 a Strafgesetzbuch (StGB) vor. Allerdings wird
in der Strafverfolgungsstatistik das Delikt des § 265 a
StGB – Erschleichen von Leistungen – ohne Unterscheidung
einzelner Tatbestandsalternativen erfasst. Die Strafvorschrift
sanktioniert neben dem Erschleichen der Beförderung
durch ein Verkehrsmittel auch das Erschleichen
der Leistung eines Automaten, eines öffentlichen Zwecken
dienenden Telekommunikationsnetzes und des Zutritts
zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung. Im
Jahr 2014 sind in Berlin aufgrund dieses Delikts insgesamt
7.870 und im Jahr 2015 insgesamt 13.946 Personen
abgeurteilt (Verurteilungen und Freisprüche) worden. Aus
dieser Angabe kann nicht auf die Anzahl der Strafverfahren
wegen Schwarzfahrens geschlossen werden, da insbesondere
die Verfahrenseinstellungen nicht enthalten sind.
8. Welche Rechtsverfolgungskosten (einschließlich
der Personalkosten) sind an den Gerichten im vorbezeichneten
Berichtszeitraum durchschnittlich pro durchgeführtem
Strafverfahren entstanden?
Zu 8.: Eine zuverlässige Aussage über die Kosten pro
Strafverfahren ist nicht möglich, da diese stark variieren
und insbesondere von der Erledigungsart, den verhängten
Rechtsfolgen und der Möglichkeit der Beitreibung der
Verfahrenskosten abhängen.
9. Wie bewertet der Senat die Effektivität der Verfolgung
von Schwarzfahrer/innen mit den Mitteln des Strafrechts
und die daraus entstehende Belastung der Gerichtsbarkeit?
Zu 9.: Das sog. „Schwarzfahren“ erfüllt nach weit
überwiegender Auffassung der Rechtsprechung den Straftatbestand
des § 265a Strafgesetzbuch (StGB). Die Berliner
Strafverfolgungsbehörden und Gerichte sind an Recht
und Gesetz und damit auch an das Strafgesetzbuch der
Bundesrepublik Deutschland gebunden. Dem Bagatellcharakter
dieses Gesetzesverstoßes wird von Seiten des
Bundesgesetzgebers dadurch Rechnung getragen, dass es
sich um ein Antragsdelikt handelt, vgl. §§ 265a Abs. 3 in
Verbindung mit § 248a StGB. Die Berliner Strafverfolgungsbehörden
machen darüber hinaus in den hier in
Rede stehenden Fällen umfassend vom Opportunitätsprinzip
Gebrauch. Danach besteht unter bestimmten Voraussetzungen
die Möglichkeit, ein Strafverfahren einzustellen,
wenn die Schuld des Täters gering erscheint
(§ 153 Strafprozessordnung [StPO]), die Erfüllung von
Auflagen zur Beseitigung des Strafverfolgungsinteresses
ausreicht (§ 153a StPO) oder die zu erwartende Strafe
neben der Sanktion für eine andere Tat des Beschuldigten
nicht erheblich ins Gewicht fällt (§ 154, § 154a StPO).
Entsprechende Regelungen enthält das Jugendgerichtsgesetz
(§ 45, § 47 JGG).
Der Senat erkennt hierbei, dass die Verfolgung von
Personen, die „schwarzfahren“, zu einer nicht unerheblichen
Bindung personeller und sächlicher Ressourcen der
Justiz führt. Gleichwohl muss Beachtung finden, dass es
sich bei der unentgeltlichen Nutzung von (öffentlichen)
Verkehrsmitteln um gesellschaftsschädigendes Verhalten
handelt, welches nicht sanktionslos gestellt werden kann.
Der Senat sieht es stets als seine Aufgabe an, zu prüfen,
ob die Verhängung von Geld- bzw. Freiheitsstrafen
ein probates Mittel ist, um das sog. „Schwarzfahren“ zu
bekämpfen und zu verfolgen. Dies setzt voraus, dass es
als kriminal- und sozialpolitisch sachgerecht erachtet
wird, dem Schwarzfahren mit der ultima ratio des Strafrechts
zu begegnen.
10. Welche Alternativen zur Ahndung von Schwarzfahrer/
innen mit strafrechtlichen Mitteln sieht der Senat
und welche würde er ggf. ergreifen?
Zu 10.: Die Frage nach möglichen Alternativen unterliegt
seit Jahrzehnten dem rechtspolitischen Diskurs. Eine
Alternative, die es zu prüfen gilt, liegt in der Ahndung des
„Schwarzfahrens“ als Ordnungswidrigkeit.
Dies hätte zur Folge, dass die schwarzfahrende Person
weder eine Geldstrafe zu zahlen noch eine (ggf. Ersatz-)
Freiheitsstrafe zu verbüßen hätte. Zudem würde aufgrund
des Normverstoßes kein Eintrag in das Bundeszentralregister
erfolgen.
Durch eine Überführung der Strafbestimmung in das
Ordnungswidrigkeitenrecht können Strafverfolgungsbehörden
und Gerichte allerdings weiterhin belastet werden,
denn auch ein Bußgeldbescheid unterliegt der Anfechtung,
so dass auch dadurch Gerichtsverfahren stattfinden
können. Außerdem bindet auch die Vollstreckung von
Bußgeldern einschließlich der Bearbeitung von Ratenzahlungsgesuchen
Ressourcen. Schließlich kann es auch bei
Bußgeldern zu Freiheitsentzug kommen. Denn nach § 96
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) kann durch das
Gericht Erzwingungshaft angeordnet werden. Anders als
die Ersatzfreiheitsstrafe bei Geldstrafen, die an die Stelle
der Zahlung tritt, entbindet die Verbüßung von Erzwingungshaft
den Betroffenen aber nicht von der Verpflichtung
zur Zahlung.
Berlin, den 22. Dezember 2016
In Vertretung
M. Gerlach
Senatsverwaltung für Justiz,
Verbraucherschutz
und Antidiskriminierung
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2016)