www.berlin.de
	Frage 1:
	Wie hat sich der #Verkehr rings um den #Alexanderplatz in Hinsicht auf Verkehrszunahme, Umbau von
	#Verkehrsinfrastruktur, Zunahme von #Fußverkehr, Entwicklung der einzelnen Träger des öffentlichen
	Nahverkehrs und des Fahrradverkehrs seit den 1990er Jahren bis heute entwickelt?
	Antwort zu 1:
	Die Entwicklung des Verkehrsaufkommens am Alexanderplatz seit den 1990er Jahren ist
	in nachfolgenden Tabellen dargestellt. Die Daten zum #Kfz-Verkehr sind den
	Verkehrsmengenkarten 2014, 2009, 2005 und 1998 entnommen. Diese Angaben
	verstehen sich als durchschnittliche werktägliche Verkehrsstärke (DTVw).
	Daten aus den Straßenverkehrszählungen (2014, 2009, 2005) sowie den Fahrradverkehr-
	Pegelzählungen sind im Internetangebot der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
	Klimaschutz unter folgendem Link zu finden:
	http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml
	 
| 
					 
				 
					Straßenabschnitt
				 | 
					 
				 
					Verkehrsstärke DTVw [Kfz/24 h]
				 | 
| 1998
 | 2005
 | 2009
 | 2014
 | 
| Alexanderstraße (östlich Karl-Liebknecht-Straße)
 | 65.300
 | 52.300
 | 25.800
 | 32.900
 | 
| Alexanderstraße (westlich Otto-Braun-Straße)
 | 68.000
 | 52.300
 | 25.800
 | 32.900
 | 
| Memhardstraße (westlich Karl-Liebknecht-Straße)
 | 35.700
 | 32.300
 | 12.900
 | 14.600
 | 
| Karl-Liebknecht-Straße (nördlich Alexanderstraße)
 | 36.900
 | 26.000
 | 25.800
 | 26.100
 | 
| Karl-Liebknecht-Straße (südlich Alexanderstraße)
 | 40.600
 | 29.100
 | 23.600
 | 20.000
 | 
| Otto-Braun-Straße inkl. Tunnel (nördlich Alexanderstraße)
 | 52.400
 | 42.000
 | 52.300
 | 45.700
 | 
| Alexanderstraße inklusive Tunnel (südlich Karl-Marx Allee)
 | 
					 
				 
					94.700
				 | 
					 
				 
					90.400
				 | 
					 
				 
					71.100
				 | 
					 
				 
					65.400
				 | 
| Karl-Marx-Allee (östlich Otto-Braun-Straße)
 | 55.900
 | 53.200
 | 33.000
 | 28.100
 | 
| Alexanderstraße (östlich Grunerstraße)
 | 34.300
 | 25.100
 | 18.100
 | 18.100
 | 
	 
	Für den Bereich des Alexanderplatzes – Grunerstraße – Alexanderstraße wurden zudem
	die verfügbaren Einzelzähldaten zum Radverkehr (Erhebungen zwischen 07-19 Uhr an
	einem Werktag ohne Ausgleich) als Zeitreihe zusammengestellt.
	Die Daten zum Radverkehr in der Karl-Liebknecht-Straße sind dem Jahresbericht 2016 zu
	Fahrradverkehr-Pegelzählungen entnommen. Diese Angaben stellen Mittelwerte dar und
	beziehen sich auch auf den o.g. Erhebungszeitraum von 12 Stunden.
| 
					 
				 
					Straßenabschnitt
				 | 
					 
				 
					Fahrradverkehrsstärke [Radf/12 h]
				 | 
| 
					1996
				 | 
					2001
				 | 
					2010
				 | 
					2017
				 | 
| 
					Alexanderplatz (Nord, westlich Otto-Braun-Straße)
				 | 
					1.241
				 | 
					2.691
				 | 
					6.003
				 | 
					10.464
				 | 
| 
					Grunerstraße (südlich Otto-Braun-Straße)
				 | 
					1.104
				 | 
					2.166
				 | 
					5.736
				 | 
					9.704
				 | 
| 
					 
				 | 
| 
					 
				 | 
					1996
				 | 
					2001
				 | 
					2011
				 | 
					2017
				 | 
| 
					Alexanderstraße (östlich Grunerstraße, nördlich Alexa)
				 | 
					305
				 | 
					785
				 | 
					4.347
				 | 
					5.745
				 | 
| 
					 
				 | 
| 
					 
				 | 
					2001
				 | 
					2005
				 | 
					2009
				 | 
					2014
				 | 
| 
					Karl-Liebknecht-Straße (westlich Spandauer Straße)
				 | 
					4.471
				 | 
					5.032
				 | 
					7.971
				 | 
					9.211
				 | 
	Frage 2:
	Welche Planungen zur Verkehrsentwicklung rund um den Alexanderplatz wurden seit Aufstellen des
	Masterplans entwickelt, von wem und mit welchen Empfehlungen?
	Antwort zu 2:
	In dem vom Abgeordnetenhaus von Berlin am 10.06.2016 als Mitteilung zur Kenntnis
	genommenen Ergebnis zur Überprüfung der Planung zum Alexanderplatz (Drucksache
	17/3015) wird seitens des Senats u.a. empfohlen, dass die bisherigen Verkehrsplanungen
	mit den gesamtstädtischen Verkehrsplanungen und den Überlegungen zum Rathausforum
	in eine Gesamtbetrachtung einfließen. Das Verfahren „Alte Mitte – Neue Liebe“ und das
	Workshopverfahren Alexanderplatz sollen danach zum Thema „Öffentlicher Raum und
	Verkehr“ verknüpft werden. Langfristiges Ziel ist die Gesamtbetrachtung des Raums
	Rathausforum und Alexanderplatz.
	Vor dem Hintergrund der aktuellen städtebaulichen Entwicklungen am Alexanderplatz und
	dem Erfordernis der Erarbeitung neuer städtebaulicher Leitlinien sind konkrete
	Neuplanungen zur Verkehrsentwicklung bisher nicht erfolgt. Zunächst ist eine Überprüfung
	der Auswirkungen geänderter Planungen auf die Verkehrsentwicklung – etwa im Rahmen
	des Bebauungsplanverfahrens I-B4a-4 – erforderlich (vgl. Antwort zu 8.).
	Frage 3:
	Wie viele Quadratmeter Bürofläche, Verkaufsfläche, Wohnfläche und sonstige gewerbliche Fläche (wie
	3
	Hotels) kommen zum jetzigen Bestand am Alexanderplatz nach dem abgeschlossenen Workshopverfahren
	von 2016 hinzu und auf welcher Grundlage werden diese Zahlen prognostiziert (bitte Vergleichszahlen auf
	den drei Ebenen Bestand – Baurecht heute)?
	Antwort zu 3:
	Das Workshopverfahren diente der Überprüfung und Anpassung des Masterplans von
	1993 vor dem Hintergrund, dass letzterer aufgrund denkmalrechtlicher
	Unterschutzstellungen einiger Bauten der Nachkriegsmoderne in Teilen nicht mehr
	umsetzbar ist.
	Der im Ergebnis des Workshopverfahrens angepasste Masterplan enthält keine konkreten
	Aussagen zu Geschossflächen für Büros, Verkauf, Wohnen und Gewerbe. Prognosen
	können deshalb nur auf Grundlage der Festsetzungen der rechtskräftigen
	Bebauungspläne getroffen werden, die auf dem Masterplan 1993 (überarbeitet 1999)
	beruhen. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass der Wegfall der beiden im
	Masterplan 1993 vorgesehenen Hochhäuser (in den Bereichen „Haus des Reisens“ und
	„Berliner Verlag“) zu einer deutlichen Reduzierung von Geschossflächen führte.
	Auf Grundlage der Bebauungspläne I-B4a, I-B4ca und I-B4d können – unter
	Berücksichtigung des Denkmalschutzes/Bestandserhalts und nach Abzug bereits
	realisierter bzw. in Umsetzung befindlicher Planungen sowie im Zuge einer Neubebauung
	abzureißender Bestandsgebäude – noch bis zu ca. 420.000 m² Geschossfläche (GF)
	zusätzlich errichtet werden. Davon wären bis zu ca. 230.000 m² GF für Wohnen zulässig
	(davon zwingend ca. 53.000 m² GF Wohnen), wobei die Zweckbestimmung der
	Kerngebietsfestsetzung zu beachten ist. Für den Einzelhandel könnten bis zu ca.
	80.000 m² GF hinzukommen. Zu den weiteren in den festgesetzten Kerngebieten
	zulässigen Nutzungen enthalten die Bebauungspläne keine Flächenangaben, so dass
	diesbezügliche Prognosen nicht möglich sind.
	Konkrete Angaben zu den Nutzungsanteilen im Bestand liegen SenStadtWohn nicht vor.
	Frage 4:
	Trifft es zu, dass für das Baurecht am Alexanderplatz aus dem Bebauungsplan I-B4, der im Jahr 2000
	festgesetzt worden ist und Hochhäuser vorsieht, ein Verkehrsgutachten zuletzt in den 1990er Jahren erstellt
	worden ist, oder sind seitdem weitere Verkehrsgutachten erstellt worden?
	Frage 5:
	Trifft dies gleichermaßen auf den B-Plan I-B4d zum Hochhaus neben dem Einkaufszentrum Alexa zu, der im
	Jahr 2006 festgesetzt worden ist?
	Antwort zu 4 und zu 5:
	Der Alexanderplatz ist einer der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte Berlins. Die
	Verkehrsbewegungen sind folglich vor allem durch überörtliche Relationen determiniert.
	Die diesbezügliche Entwicklung erfolgt unter neuen gesamtstädtischen
	Rahmenbedingungen, wie dem schnelleren Bevölkerungswachstum und der Dynamik der
	Stadt-, Wirtschafts- sowie Tourismusentwicklung.
	Auf der Mikroebene der Bebauungsplanung werden die Auswirkungen der Planung und
	vorrangig der durch sie verursachten zusätzlichen Ziel- und Quellverkehre auf die
	Leistungsfähigkeit der Verkehrswege im näheren Umfeld des Plangebiets untersucht.
	Neue verkehrliche Untersuchungen zu Einzelstandorten sind dann sinnvoll, wenn
	diesbezüglich grundlegend neue Erkenntnisse vorliegen oder sich die Planungsziele
	ändern. So wurden im Rahmen der Bebauungsplanverfahren I-B4d (ALEXA) und I-B4a-3
	4
	(Hines) neue Verkehrsgutachten erstellt, welche zu dem Gesamtergebnis kamen, dass
	aufgrund der mikrostandörtlichen Planungen die Vorhaben verkehrlich verträglich sind.
	Am 14.12.2017 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beschlossen,
	für weitere Teilflächen des Alexanderplatzes (Baufelder D1, D2, D7) einen neuen
	Bebauungsplan (I-B4a-4) aufzustellen. Im Rahmen dieses Verfahrens werden ebenfalls
	neue verkehrliche Untersuchungen unter Zugrundelegung der künftigen Planungsziele
	durchgeführt (vgl. Antwort zu 8.).
	Frage 6:
	Teil der Senat die Auffassung, dass sich seitdem die Verkehrsströme so erheblich verändert haben, dass für
	das unverändert geltende Baurecht neue Verkehrsuntersuchungen unerlässlich sind und die
	Bebauungspläne gegebenenfalls modifiziert werden müssen?
	Antwort zu 6:
	Mit der Festsetzung von Bebauungsplänen wird Planungsrecht erreicht. Im folgenden
	Baugenehmigungsverfahren soll dann Baurecht erreicht werden. Hier erfolgen weitere
	Untersetzungen auch hinsichtlich des Verkehrs unter aktuellen Bedingungen.
	Grundsätzlich gilt, im Rahmen neuer städtebaulich-planungsrechtlicher Verfahren
	(Bebauungsplan- oder Änderungsverfahren) wird geklärt, ob verkehrliche Untersuchungen
	auf der Basis aktueller Bedingungen und Daten erforderlich sind.
	Frage 7:
	Was beinhaltet der im Amtsblatt für Berlin am 29. Dezember 2017 veröffentlichte Beschluss der
	Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom 14. Dezember 2017, für eine nordöstliche
	Teilfläche des Alexanderplatzes zwischen Dircksenstraße, Karl-Liebknecht-Straße, Alexanderstraße, der
	nördlichen Grenze des Flurstücks 1201 (Flur 918) und dem Alexanderplatz im Bezirk Mitte von Berlin,
	Ortsteil Mitte, den Bebauungsplan I-B4a-4 aufzustellen?
	Antwort zu 7:
	Der Beschluss beinhaltet die Aufstellung des Bebauungsplans I-B4a-4 für eine
	nordöstliche Teilfläche des Alexanderplatzes zwischen Dircksenstraße, Karl-Liebknecht-
	Straße, Alexanderstraße, der nördlichen Grenze des Flurstücks 1201 (Flur 918) und dem
	Alexanderplatz im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Mitte. Der Beschluss erfolgt in
	Anwendung des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AGBauGB. Mit der Durchführung des
	Beschlusses ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beauftragt.
	Frage 8:
	Welches Ziel verfolgt der Senat mit dem Beschluss und welche Auswirkungen hat der Beschluss auf die
	Verkehrsentwicklung und -planung rund um den Alexanderplatz?
	Antwort zu 8:
	Die Festsetzungen des Bebauungsplans I-B4a für die Baufelder D1, D2 und D7
	entsprechen in mehrerlei Hinsicht nicht mehr den aktuellen Planungszielen. So soll das
	Gebäude des Park-Inn-Hotels im Bereich des Baufeldes D2 erhalten werden, während der
	geltende Bebauungsplan noch dessen Abriss vorsah. Wegen des Erhalts müssen die
	Baugrenzen zwischen den Baufeldern D1 und D2 verändert werden. Dies wurde im
	Ergebnis des Workshopverfahrens von 2015 ebenso berücksichtigt, wie eine Drehung des
	geplanten Hochhausturms auf dem Baufeld D7 (Kaufhof) an der Karl-Liebknecht-Straße
	um 90°.
	5
	Die Eigentümer/Investoren haben in 2017 erste städtebauliche Konzepte für eine
	Neubebauung der Baufelder D1, D2 und D7 vorgelegt. Diese sind ebenso wenig auf
	Grundlage des rechtsgültigen Bebauungsplans genehmigungsfähig, wie die
	Workshopergebnisse.
	Die Realisierung des Masterplans von 1993 in seiner ursprünglichen Form ist nicht mehr
	möglich. Vor diesem Hintergrund ist es geboten, die bisherigen städtebaulichen
	Gestaltungsvorgaben im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans IB4a-
	4 zu überdenken und neue, stärker am Bestand orientierte Leitlinien für eine
	kohärente Entwicklung zu formulieren, um eine allzu heterogene Bebauung der
	Einzelstandorte zu verhindern. Insbesondere ist eine neue einheitliche Höhenentwicklung,
	abgeleitet aus dem einzigen bereits vorhandenen Hochhaus, als möglicher künftiger
	Kohärenzfaktor zu prüfen. Aus diesen Erwägungen ergibt sich das Erfordernis zur
	Aufstellung des Bebauungsplans I-B4a-4.
	Die Auswirkungen auf die Verkehrsentwicklung und -planung rund um den Alexanderplatz
	sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erneut zu bewerten und abzuwägen. Nach
	derzeitigem Stand der Planung ist eine Erhöhung der bisher zulässigen Geschossflächen
	nicht vorgesehen, so dass diesbezüglich auch keine Erhöhung der Verkehrsmengen zu
	erwarten ist.
	Frage 9:
	Wie viele zusätzliche unterirdische Pkw-Stellplätze sind bei Realisierung der baurechtlich zulässigen
	Hochhäuser vorgeschrieben bzw. zu erwarten und wie wirkt sich dies verkehrlich auf die Zufahrtsstraßen
	aus?
	Antwort zu 9:
	Weder die Bebauungspläne noch die Bauordnung von Berlin enthalten Vorschriften im
	Hinblick auf eine verpflichtend zu errichtende Anzahl an Pkw-Stellplätzen. Allerdings
	wurden in den rechtskräftigen Bebauungsplänen Obergrenzen für die planungsrechtlich
	zulässigen Pkw-Stellplätze unterhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sowie in
	einem Erbbaurechtsvertrag Obergrenzen für die unterhalb der Alexanderstraße realisierte
	Zentrale Tiefgarage (655 Stellplätze) festgesetzt. Letztere wurde unter der
	Alexanderstraße bereits im Vorgriff auf die zukünftige Hochhausbebauung errichtet und
	funktional und gestalterisch so in den Straßenraum eingebunden, dass für zu Fuß
	Gehende und Auto Fahrende möglichst wenige Beeinträchtigungen entstehen.
	Die Obergrenzen für Stellplätze sind als „Worst-Case“ in die jeweiligen Verkehrsgutachten
	eingeflossen. Prognosen über die zu erwartende zusätzliche Zahl der Pkw-Stellplätze und
	deren Auswirkungen in den Bereichen künftiger Änderungen von Bebauungsplänen
	können zum Zeitpunkt der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage noch nicht vorgelegt
	werden, da noch keine hinreichend konkreten Planungen vorliegen.
	Frage 10:
	Wie viele Anlieferverkehre werden aus den vorgesehenen baurechtlich zulässigen Sockelbauten und
	Hochhäusern resultieren?
	Antwort zu 10:
	In der Verkehrsuntersuchung des Bebauungsplanverfahrens Alexanderplatz
	(Gesamtbetrachtung) wurde eine Gesamtzahl von 24.824 Kfz/Tag für den
	Wirtschaftsverkehr ermittelt. Von diesen werden „…etwa zwei Drittel mit dem Pkw
	durchgeführt…“.
	6
	Frage 11:
	Welche Taktfrequenz wäre für die über bzw. zum Alexanderplatz führenden U-Bahn-Linien rechnerisch,
	technisch und real laut derzeitigen und bestellten U-Bahn-Fahrzeugen sowie verfügbaren U-Bahn-
	Fahrerinnen und Fahrern künftig möglich?
	Antwort zu 11:
	Zurzeit sieht der Regelfahrplan der im Bereich Alexanderplatz verkehrenden U-Bahn-
	Linien U2, U5 und U8 folgende maximale Taktdichte vor:
	U2: 4 Minuten,
	U5: 4 2/3 Minuten und
	U8: 5 Minuten.
	Rein infrastrukturseitig beträgt die kürzeste mögliche technische Zugfolgezeit nach
	Angaben der BVG 1,5 bis 2 Minuten. Aufgrund der Fahrgastwechselzeiten sind nach
	Angaben der BVG im Regelfall jedoch 2,5 bis 3 Minuten realistisch.
	Für das laufende Programm „Zukunftssichere Schienenfahrzeugbeschaffung“ (ZSFB) der
	BVG wurden u.a. Taktverdichtungen auf der U2 auf einen 3-1/3-Minuten-Takt und auf der
	U5 auf einen 3-Minuten-Takt (inkl. Lückenschluss der U5 zum Hauptbahnhof) zugrunde
	gelegt. Für die Linie U8 wurde ursprünglich eine Beibehaltung des 5-Minuten-Taktes
	unterstellt.
	Angesichts der dynamischen Entwicklung im ÖPNV haben das Land Berlin und die BVG
	jedoch vereinbart, dass sie gemeinsam anhand der tatsächlichen Nachfrageentwicklung
	bzw. weiterer geplanter Netzerweiterungen regelmäßig prüfen, ob zusätzlicher
	Beschaffungsbedarf für Schienenfahrzeuge besteht. Die Verträge der BVG mit der
	Fahrzeugindustrie werden Optionen vorsehen, damit hier bei Bedarf nachgesteuert
	werden kann. Entsprechende Überprüfungen werden im Rahmen der aktuellen
	Vorbereitung des nächsten Nahverkehrsplanes 2019-2023 durch den ÖPNVAufgabenträger
	unter Einbeziehung und in Abstimmung mit der BVG erfolgen. Hierbei wird
	u.a. auch eine Taktverdichtung auf der U8 geprüft.
	Frage 12:
	Welche Taktfrequenz wäre entsprechend für die S-Bahn künftig möglich?
	Antwort zu 12:
	Die Stadtbahn im Bereich Alexanderplatz wird derzeit im Regelfahrplan im Tagesverkehr
	von sechs Zuggruppen (verkehren jeweils im 20-Minuten-Takt) bedient. Es erfolgen somit
	18 Fahrten je Stunde und Richtung, was rechnerisch einem 3-1/3-Minuten-Takt entspricht.
	Gemäß Angaben der DB lassen sich auf der Stadtbahn westlich von Ostbahnhof (bis
	Westkreuz) unter Beibehaltung der aktuellen Haltezeiten bis zu 8 Zuggruppen pro
	Richtung konfliktfrei konstruieren. Hierbei würden 24 Fahrten je Stunde und Richtung
	erfolgen, was rechnerisch einem 2,5-Minuten-Takt entspräche.
	Die Führung zusätzlicher S-Bahn-Fahrten auf die Stadtbahn ist Bestandteil aktueller
	Planungen des ÖPNV-Aufgabenträgers. Die Planungen sollen im derzeit in Aufstellung
	befindlichen Nahverkehrsplan 2019-2023 festgeschrieben werden. Diese Mehrleistungen
	können aber erst mit dem entsprechenden Zulauf neuer S-Bahn-Fahrzeuge erbracht
	werden.
	Frage 13:
	7
	Teilt der Senat die Auffassung, dass die U- und S-Bahnlinien vom und zum Alexanderplatz bereits heute
	stark ausgelastet und in Spitzenverkehrszeiten an der Kapazitätsgrenze angelangt sind?
	Antwort zu 13:
	Ja, die U-Bahn- und S-Bahnlinien im Bereich Alexanderplatz weisen in den
	Spitzenstunden sehr hohe Auslastungen auf, teilweise wird auch die Kapazitätsgrenze
	erreicht. Entsprechend der Antworten zu Frage 11 und 12 sind künftig jedoch
	nachfragegerechte Taktverdichtungen und somit Kapazitätserweiterungen geplant.
	Frage 14:
	Wie will der Senat vor dem Hintergrund der baurechtlich zulässigen erheblichen Verdichtung des
	Alexanderplatzes und der durch die Realisierung der Sockelbauten und Hochhäuser einhergehenden
	erheblichen Verkehrszunahme diesem Umstand Rechnung tragen?
	Antwort zu 14:
	Im Hinblick auf das ÖPNV-Angebot sind innerstädtische Bereiche wie der Alexanderplatz,
	die von zahlreichen Schnellbahnlinien im dichtesten Takt bedient und aus dem gesamten
	Stadtgebiet sehr gut angebunden sind, für eine hochverdichtete Bebauung prädestiniert.
	Wie in Frage 11 und 12 aufgezeigt, bietet die U-Bahn- und S-Bahn-Infrastruktur auch noch
	Möglichkeiten für weitere Angebotsverdichtungen, die sich auch bereits in Planung
	befinden.
	Frage 15:
	Liegt derzeit ein Gesamtkonzept Alexanderplatz vor, welches die Verkehrsentwicklungen heute und in
	Zukunft bei Umsetzung des überarbeiteten Masterplans aufgreift und tragfähige Lösungen vorschlägt, die
	sich den prognostizierbaren Entwicklungen rings um die sich rasant neu entwickelnde Stadtmitte in der
	wachsenden Stadt Berlin überzeugend annehmen?
	Antwort zu 15:
	Ein neues Gesamtkonzept ausschließlich für den Alexanderplatz liegt noch nicht vor. Wie
	in der Antwort zu Frage 2 erläutert, ist eine Gesamtbetrachtung des Raums Rathausforum
	und Alexanderplatz erforderlich, in welche auch die künftigen, noch zu entwickelnden
	neuen städtebaulichen Leitlinien für den Alexanderplatz einfließen müssen.
	Der Alexanderplatz ist ein zentraler innerstädtischer Standort, der außerordentlich gut an
	den öffentlichen Personennahverkehr angebunden ist (Regional-, S- und U-Bahn, Tram
	und Bus). Stadtentwicklungspolitisch notwendige bauliche Verdichtungen und
	Nutzungsintensivierungen an zentralen Knotenpunkten des ÖPNV zu konzentrieren ist
	auch Sicht der Stadtentwicklung grundsätzlich sinnvoll.
	Der Verzicht auf eine intensive Bündelung zentraler Funktionen am Alexanderplatz oder
	ähnlich zentral gelegenen und gut erschlossenen Standorten würde zu einer dispersen
	Verteilung von Neubaupotenzialen und verkehrsintensiven Nutzungen im Raum und/oder
	zu einer Randwanderung führen.
	Wie bei der Antwort zu Frage 2 bereits dargelegt, sind bei Änderungen von
	städtebaulichen Planungen, insbesondere zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung,
	sowie der Stellung der baulichen Anlagen, zu prüfen, ob sich dadurch verkehrlich
	relevante Auswirkungen ergeben. Erst dann wird entschieden, ob eine erneute
	verkehrliche Untersuchung erforderlich ist.
	8
	Berlin, den 26.01.2018
	In Vertretung
	Jens-Holger Kirchner
	…………………………..
	Senatsverwaltung für
	Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
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