allg.: Lärmaktionsplan So will Verkehrssenatorin Günther Berlin leiser machen, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/07/berlin-laerm-laermaktionsplan-verkehr-gesundheitsschutz.html

#Baustellen, #Verkehr, #Nachtleben: Berlin ist #laut. Um den #Lärmpegel in der Stadt möglichst erträglich zu halten, hat das Land bestimmte Maßnahmen entwickelt. Bis Ende August können sich Bürger aber noch in den #Lärmaktionsplan einmischen.

Die #Verkehrsverwaltung hat am Mittwoch einen Plan dazu veröffentlicht, wie und an welchen Stellen der Lärmpegel in der Stadt gesenkt werden soll. Der sogenannte Lärmaktionsplan, der die wichtigsten #Lärmschutzprojekte der Hauptstadt für die nächsten fünf Jahre beschreibt, ist aber noch nicht in Stein gemeißelt: Nun beginnt die Phase, in der die Bürger ihre Meinung über den Basisentwurf abgeben können – bis Ende August können noch Ideen für die Planung berücksichtigt werden.
Nach Angaben der Verwaltung ist der Verkehr der größte #Lärmverursacher der Stadt: 340.000 Berliner wohnen an Straßen, an denen der Lärm nachts den „#gesundheitsrelevanten“ Pegel von 55 Dezibel überschreitet. Die Hauptstadt dröhnt aber auch, weil Eisenbahnverkehr, Straßenbahn und U-Bahn – soweit sie #oberirdisch verläuft – und der #Flugverkehr erheblich zur #Lärmbelastung beitragen. Auf ihrer Internetseite hat die Verkehrsverwaltung auf der Grundlage einer Befragung im vorigen Jahr einige der quälendsten Lärmquellen benannt [berlin.de], die nun entschärft werden sollen.

U-Bahn-Netz soll erweitert werden
Einen Fortschritt verspricht sich die Verkehrsverwaltung demnach von einer Erweiterung des Berliner U-Bahn-Netzes und vom Ausbau verschiedener Buslinien. Bei der Planung neuer Stadtquartiere seien dafür bereits bestimmte …

Bahnhöfe: Bauvorhaben Pankower Tor: „Im Herbst 2021 werden hier Kräne tanzen“, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article215867249/Pankower-Tor-Im-Herbst-2021-werden-hier-Kraene-tanzen.html

Tempo am #Pankower Tor: #Möbelunternehmer Kurt #Krieger will schnellstmöglich bauen. Die Bürger wollen und sollen mitreden.
Kurt Krieger sitzt mit gesenktem Kopf auf einer Kirchenbank und hört zu. Hinter den Unternehmer diskutieren die Menschen im überfüllten Gotteshaus das Für und Wider seines 550 Millionen Euro teuren Bauvorhabens, das Pankow 2000 Wohnungen beschert. Die einen fürchten sich vor zusätzlichem #Verkehr. Die anderen fragen: Warum es so lange dauert mit dem wichtigsten Bauvorhaben in Pankow seit der Wende? Die Leute wollen mitreden – das zeigt die ürgerversammlung in der Hoffnungskirche von der ersten Minute an. Und sie sollen es sogar. Seit Freitagabend läuft nach einem zehnjährigen Ringen um das Pankower Tor das offizielle Dialogverfahren. Bis Heiligabend kann jeder seine Wünsche zu Protokoll geben. Auf einer Seite im Internet und am Tresen eines Infomobils. Dieser Wagen tourt in den nächsten Wochen kreuz und quer den Bezirk – das Beteiligungsverfahren läuft auf Kriegers Rechnung.
600 der 2000 Wohnungen werden sozial vermietet

Lange genug hat der Stillstand gedauert. Jetzt kommt das #Großprojekt auf dem früheren #Rangierbahnhof zwischen Damerow- und Granitzstraße wirklich ins Rollen: Der Investor, der #Senat und das #Bezirksamt wollen auf schnellstem Wege #Baurecht schaffen. Eine neue Siedlung mit 1500 Wohnungen, eine Gemeinschaftsschule, ein Möbelhaus, ein Einkaufszentrum mit 25.000 Quadratmeter Fläche und 500 weiteren Wohnungen auf dem Dach, ein Fahrradparkhaus …

S-Bahn: S-Bahn Berlin fährt zum Tag der Einheit die ganze Nacht DB und S-Bahn offizielle Partner aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/S-Bahn-Berlin-f%C3%A4hrt-zum-Tag-der-Einheit-die-ganze-Nacht-3342834?contentId=1317082

DB und -Bahn offizielle Partner ⋅ Dichter Takt auf allen Linien Richtung #Brandenburger Tor ⋅ #Durchgehender #Verkehr in der Nacht zum 3. Oktober
Berlin feiert 28 Jahre deutsche Einheit. Vom 1. bis 3. Oktober veranstaltet die Hauptstadt die zentralen Feierlichkeiten. Rund ums Brandenburger Tor, Reichstag und Straße des 17. Juni werden etwa eine Million Besucher erwartet.

Die Deutsche Bahn und die S-Bahn Berlin sind #Mobilitätspartner des ürgerfestes zum Tag der deutschen Einheit.

Die S-Bahn Berlin wird an allen drei Tagen in sehr dichtem Takt und fast ausschließlich mit maximaler Zuglänge in Richtung Bürgerfest unterwegs sein.

In Nord-Süd-Richtung fahren die Linien S1, S2 und S25 bis um 22 Uhr durchschnittlich alle vier Minuten (fünf Fahrten innerhalb von 20 Minuten) – danach bis 1 Uhr im Schnitt alle fünf bis sieben Minuten. In der Nacht zum 3. Oktober bietet die S-Bahn sogar durchgängig Fahrten bis morgens um 7 Uhr. 

Auf der Stadtbahn, in Ost-West-Richtung, läuft der Verkehr ähnlich: Die Linien S3, S5, S7 und S9 fahren bis um 21 Uhr durchschnittlich alle drei Minuten (sechs Fahrten innerhalb von 20 Minuten). Danach bis 1 Uhr durchschnittlich alle vier bis sieben Minuten. Und auch hier fahren Züge die gesamte Nacht von Dienstag auf Mittwoch.

Die genauen Fahrzeiten finden Sie im Internet unter www.sbahn.berlin, auch mobil per App.

Noch ein Hinweis: Vom 30. September, 8 Uhr bis 4. Oktober, 4 Uhr ist der Eingang zum Bahnhof Brandenburger Tor am Hotel Adlon geschlossen. Es kann nur der Eingang an der russischen Botschaft genutzt werden. Um eine Überfüllung und kurzfristige Schließung des Bahnhofs zu vermeiden, bitten wir die Fahrgäste, auch auf die Stationen Friedrichstraße, Hauptbahnhof und Potsdamer Platz auszuweichen.

Als Mobilitätspartner bringen die DB und die S-Bahn Berlin Besucher nicht nur zu den Veranstaltungen rund um das Einheitsfest – unter http://sbahn.berlin/was-hast-du-vor/neues-entdecken/artikel/tag-der-deutschen-einheit-2018 können das Kulturangebot und die Veranstaltungsorte rund um die Einheitsfeier eingesehen werden.

Bahnhöfe: BABYLON BERLIN Bahnhöfe sind die Kathedralen einer neuen Zeit aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article215422241/Bahnhoefe-sind-die-Kathedralen-einer-neuen-Zeit.html

Am Sonntag startet in der ARD „#Babylon Berlin“. Wir blicken auf das Berlin der Zwanzigerjahre. Teil 4: Der #Verkehr.
#Sehnsuchtsort Berlin. Ende der Zwanzigerjahre leben 4,3 Millionen Menschen in der Stadt. So viele wie noch nie. Und täglich strömen neue Zuzügler aus allen Teilen Deutschlands in die Hauptstadt der jungen Weimarer Republik.

Angereist wird damals fast immer mit der #Bahn. Die großen #Fernbahnhöfe sind die Eingangstore zur Stadt. Berlin verfügt über mehr als ein halbes Dutzend. Sie stammen meist noch aus den Anfangszeiten der Eisenbahn Mitte des 19. Jahrhunderts, als private Kapitalgesellschaften die neuen #Schienenwege aufbauen ließen. Um die Feuer und Ruß speienden Lokomotiven von den Menschen fernzuhalten, durften die Endstationen nur am Stadtrand gebaut werden.

Und so gibt es im Berlin der Zwanziger einen #Görlitzer, einen #Potsdamer und einen #Hamburger Bahnhof, auch ein #Stettiner (heute #Nordbahnhof), ein #Schlesischer (#Ostbahnhof), ein #Lehrter (heute #Hauptbahnhof) und ein #Anhalter Bahnhof sind auf dem Stadtplan verzeichnet. Die Namensgebung machte es den Fahrgästen leicht, denn sie verriet ihnen, wohin die Reise gehen wird und von wo die Züge kommen. Nur wer in Berlin umsteigen will, dem stand ein beschwerlicher Zwischenweg bevor.

Doch die meisten Reisenden wollen gar nicht weiter. Sie wollen nach Berlin, eine Stadt, die Arbeit, Brot und ein kleines Stück persönliches Glück verhieß. Um die Bahnhöfe herum entstehen große, oft billige Wohnquartiere, die Stationen liegen nicht mehr am Rand sondern mitten in der Stadt.

Anders als heute sind die Bahnhöfe damals keine schlichten Zweckbauten aus Stahl und Glas, sondern #Kathedralen einer neuen Zeit. So auch der Anhalter Bahnhof in Kreuzberg, der zwischen 1874 und 1880 als Endstation der Berlin-Anhaltinischen Bahn …

allg.: Versorgung mit öffentlichen Toiletten wird deutlich verbessert: Auftrag für die nächsten 15 Jahre an Wall GmbH vergeben, aus Senat

www.berlin.de

Heute hat die #Senatsverwaltung für Umwelt, #Verkehr und Klimaschutz das Ausschreibungsverfahren für die Beschaffung, Errichtung und den Betrieb der öffentlichen #Toilettenanlagen für die nächsten 15 Jahre mit der Zuschlagserteilung an die #Wall GmbH erfolgreich abgeschlossen. Die Wall GmbH hat sich im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung gegen mehrere Bieter aus dem In- und Ausland durchgesetzt.

Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther: „Das Land Berlin wird mit den neuen Toilettenanlagen eine der größten und modernsten Infrastrukturen in diesem Bereich in ganz Europa erhalten. Berlin gewinnt durch diesen Auftrag deutlich an Lebens- und Aufenthaltsqualität. Nicht nur für die Berlinerinnen und Berliner, sondern auch für die Gäste, die nach Berlin kommen. Für die Menschen, die auf die Versorgung mit öffentlichen #Toiletten angewiesen sind, wird die Teilhabe am öffentlichen Leben spürbar verbessert. Aber auch wirtschaftlich ist das jetzt zum Abschluss gebrachte Verfahren ein riesiger Erfolg für Berlin.“

Mit dem Auftrag wird das vom Senat beschlossene Toilettenkonzept umgesetzt. In dem Konzept wurde der Bedarf an öffentlichen Toiletten in Berlin unter Beteiligung aller Interessengruppen ermittelt. Nun werden ganz neue, moderne und barrierefreie öffentliche Toiletten für die wachsende Stadt Berlin errichtet und betrieben. Die bisherigen Toilettenanlagen der Wall GmbH werden durch neue Anlagen ersetzt. Zudem werden – dem Konzept entsprechend – erstmals zahlreiche neue Standorte mit Toilettenanlagen ausgestattet. Die Standorte sind nicht mehr abhängig von der Anzahl der Werbeanlagen, die ein Bezirk zur Verfügung stellen kann. Bereits in den nächsten zwei Jahren werden nun in einer ersten Stufe 193 neue Toilettenanlagen aufgebaut, das sind 23 #Toiletten mehr als im Toilettenkonzept geplant. Vorhandene Toilettenanlagen im Bestand des Landes Berlin (insgesamt 37 Anlagen) wird Wall weiter betreiben, und weitere 50 Toilettenanlagen werden weiter auf anderer Grundlage betrieben. Insgesamt ergeben sich so 280 Toilettenanlagen in der Grundversorgung.
Für die Jahre ab 2021 kann zudem als zweite Stufe die Option für eine Erweiterung um zusätzliche 86 Toilettenanlagen ausgeübt werden.

Während der zweijährigen Aufbauphase kommt es zu keiner Versorgungslücke, denn die Senatsverwaltung hat rechtzeitig dafür gesorgt, dass bis zum Aufbau der neuen Toilettenanlagen die alten Toiletten unverändert weiterbetrieben werden.

Die neuen #Unisex-Toiletten werden als Modultoiletten errichtet, die eine ansprechende und einheitliche Gestaltung aufweisen und bei Bedarf erweitert werden können. 28 Anlagen erhalten Wickeltische, 85 Anlagen ein zusätzliches kostenfreies Pissoir, und an 43 Standorten werden Toiletten mit mehreren Sitzplätzen errichtet. Alle Toiletten stehen künftig von Anfang an im Eigentum des Landes Berlin. Vor dem Start der Serienproduktion erhalten alle Berlinerinnen und Berliner noch einmal die Gelegenheit, einen probeweise aufgestellten Prototyp zu testen.

Für die Reinigung und Instandhaltung werden künftig sehr hohe Qualitätsstandards gesetzt. Deren Einhaltung wird dann – anders als bisher – regelmäßig kontrolliert. Zur Erhaltung des Qualitätsniveaus sieht das Vertragswerk vor, dass sich eine Unterschreitung der Standards unmittelbar auf das Betriebsentgelt auswirkt. Zudem wird eine speziell für Berlin entwickelte Toiletten-App das Auffinden der nächsten öffentlichen Toilette erleichtern, den Betriebszustand der Toilettenanlage anzeigen, eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten und eine Bewertung der Toilettenanlage sowie das Melden von Mängeln ermöglichen.

Anders als bisher wird der #Toilettenbetrieb von den #Werberechten vollständig entkoppelt. Beide Vergaben wurden in getrennten Verfahren ausgeschrieben. Dieses Vorgehen war nicht nur rechtlich geboten, sondern hat sich am Ende auch wirtschaftlich ausgezahlt. Die Einnahmen aus der Werbung werden 350 Millionen Euro betragen, für die Toiletten werden in der Grundversorgung 174,5 Millionen Euro, für die verbesserte Versorgung etwa 243 Millionen Euro benötigt. Unterhaltung und Betrieb der Brunnen durch die Berliner Wasserbetriebe kosten 60 Millionen. Die Einnahmen aus den Werbeverträgen übersteigen damit die Ausgaben für die Toiletten um 115,5 Millionen in der Grundversorgung und um rund 47 Millionen Euro, wenn die Erweiterungsoption mit 86 weiteren Standorten umgesetzt wird. Und dies bei qualitativ besseren Toiletten und einer deutlichen Reduzierung der Anzahl der Werbeanlagen, bei den Großwerbevitrinen etwa um mehr als 30 Prozent.

Mit dem Abschluss der Verträge zu den Werbeanlagen und Toiletten werden in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen für Berlin getätigt werden. Dies stärkt den Wirtschaftsstandort Berlin und sichert Arbeitsplätze in der Region. Zudem ist der neue Toilettenvertrag ein wichtiger Beitrag für die nachhaltige und bedarfsgerechte Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur in Berlin. 

Übersicht

Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090

Potsdam: Potsdam droht der Verkehrsinfarkt Brandenburgs Landeshauptstadt will mehr Menschen zum Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn bewegen. Ein erster Versuch verlief erfolgreich., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/brandenburg/article213569849/Potsdam-droht-der-Verkehrsinfarkt.html

#Potsdam.  Die Brandenburger Landeshauptstadt wächst jedes Jahr um bis zu 4000 Bewohner, die Tourismuszahlen steigen – aber damit nehmen auch der #Verkehr und die Umweltbelastung der Anwohner zu. Um die Schadstoffbelastung zu senken, plant die Stadtverwaltung eine Reihe von #Verkehrsumbauten, die eine Entlastung schaffen sollen – um Fahrverbote, wie sie das Bundesverwaltungsgericht jetzt ermöglichte, zu vermeiden.

Dazu soll zunächst der Modellversuch zur #Verkehrsvermeidung in der viel befahrenen #Zeppelinstraße dauerhaft bestehen bleiben. Das kündigte der Potsdamer Chef der Verkehrsabteilung, Bernd Rubelt, am Dienstag an. "Der Versuch hat gezeigt, dass die Reduzierung der Fahrspuren erfolgreich war", sagte Rubelt. Zusammen mit Verkehrsexperten der TU Dresden präsentierte er am Dienstag die Auswertung des halbjährigen Modellversuchs.
Umbau der Zeppelinstraße ist umstritten

Demnach konnten sowohl das Verkehrsaufkommen als auch die Schadstoffbelastung deutlich gesenkt werden. Durchschnittlich 2500 bis 3500 Autos weniger sind auf der wichtigen Durchgangsstraße durch die Potsdamer Innenstadt bis nach Werder unterwegs, ergaben die flächendeckenden Verkehrszählungen. "Wir empfehlen die Beibehaltung", bilanzierte der Potsdamer Chef der Verkehrsabteilung, Bernd Rubelt, am Dienstag. Die Potsdamer Stadtverordneten hatten den Versuch beschlossen und müssen jetzt auch über die dauerhafte Einrichtung abstimmen.

Der Umbau der Zeppelinstraße ist umstritten. Die Straße ist die einzige direkte Verbindung nach Werder. Viele Pendler und Wirtschaftsfahrzeuge nutzen sie. In einem ersten Schritt verengte die Verwaltung die Straße auf eine Fahrspur, ohne allerdings die angekündigte Busspur einzurichten. So standen die Busse des öffentlichen Nahverkehrs ebenso im Stau wie die …

Straßenverkehr: Mehr Sicherheit im Verkehr aus Senat

www.berlin.de

 Aus der Sitzung des Senats am 20. Februar 2018:

Die #Sicherheit aller Berlinerinnen und Berliner im #Verkehr zu erhöhen, ist ein wichtiges Ziel im #Mobilitätsgesetz, dessen Entwurf der Senat heute ans Abgeordnetenhaus überwiesen hat. Durch die Steigerung der Verkehrssicherheit können die Zahl und Schwere von Verkehrsunfällen reduziert und persönliches Leid vermieden werden.

Die Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther: „Berlin geht voran mit ambitionierten Zielen, den Straßenverkehr insgesamt sicherer zu machen. Es geht um den Aufbau von Infrastruktur, um die bessere Einhaltung der Verkehrsregeln und um Aufklärung, dass diese Regeln der Sicherheit aller dienen.“

Um das Verkehrssicherheitsniveau zu erhöhen, müssen grundsätzlich die bereits geltenden Verkehrsregeln konsequent und flächendeckend durchgesetzt werden. Dadurch werden für schwächere Verkehrsteilnehmende Schutzräume gesichert oder erst geschaffen.

In dem intensiven, bisher fast genau ein Jahr andauernden, partizipativen Entstehungsprozess des Berliner Mobilitätsgesetzes ist die Erkenntnis erwachsen, dass die bestehenden bundesweiten Regelungen auf die heutigen Gegebenheiten und Herausforderungen im Straßenverkehr sowohl in Ballungsgebieten als auch im ländlichen Bereich angepasst werden müssen.

Berlin möchte mit den Impulsen, die in den Entwurf des Mobilitätsgesetzes mit eingeflossen sind, eine bundesweite Entwicklung hin zu mehr Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden befördern.

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird federführend gemeinsam mit der Senatskanzlei und den Senatsverwaltungen für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung sowie für Inneres und Sport bis Mitte Juni 2018 einen Themenkatalog auf Grundlage der heute im Senat auf Vorlage von Senatorin Günther vereinbarten Eckpunkte für eine Bundesratsinitiative erstellen.

Die Bundesratsinitiative soll in den drei Bereichen Sensibilisierung, Technik und Ahndung Verkehrssicherheit deutlich verbessern:

1. Um das Thema Verkehrssicherheit noch mehr im Bewusstsein der
Gesellschaft präsenter zu machen, soll eine bundesweite Kampagne entwickelt werden, die an die Einhaltung der Verkehrsregeln erinnern soll.
2. Die technische Entwicklung ist im Bereich Verkehrssicherheit mit Abbiegeassistenzsystemen bereits weit fortgeschritten. Diese Systeme unterstützen Kraftfahrende, schwächere Verkehrsteilnehmende beim Rechts-Abbiegen schneller zu erkennen und im Notfall automatisch zu bremsen.
3. Überhöhte Geschwindigkeit und andere Fehlverhalten von Kraftfahrenden sind noch immer Hauptursachen für schwere Unfälle. Deshalb geht es bei der Verschärfung der Ahndung von Fehlverhalten im Straßenverkehr hauptsächlich um den Autoverkehr. Da aber der Radverkehr erfreulicherweise immer mehr zunimmt, hat sich der Senat darauf geeinigt, auch hier nachzusteuern. Radfahrende müssen sich an die geltenden Regeln halten. Fehlverhalten gefährdet die Radfahrenden selbst und andere und kann nicht geduldet werden.

Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090

allg.: Straßenverkehr + Straßenbahn: Verkehrsentwicklung und -planung rund um den Alexanderplatz aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie hat sich der #Verkehr rings um den #Alexanderplatz in Hinsicht auf Verkehrszunahme, Umbau von
#Verkehrsinfrastruktur, Zunahme von #Fußverkehr, Entwicklung der einzelnen Träger des öffentlichen
Nahverkehrs und des Fahrradverkehrs seit den 1990er Jahren bis heute entwickelt?
Antwort zu 1:
Die Entwicklung des Verkehrsaufkommens am Alexanderplatz seit den 1990er Jahren ist
in nachfolgenden Tabellen dargestellt. Die Daten zum #Kfz-Verkehr sind den
Verkehrsmengenkarten 2014, 2009, 2005 und 1998 entnommen. Diese Angaben
verstehen sich als durchschnittliche werktägliche Verkehrsstärke (DTVw).
Daten aus den Straßenverkehrszählungen (2014, 2009, 2005) sowie den Fahrradverkehr-
Pegelzählungen sind im Internetangebot der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz unter folgendem Link zu finden:
http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml
 

 

Straßenabschnitt

 

Verkehrsstärke DTVw [Kfz/24 h]


1998


2005


2009


2014


Alexanderstraße (östlich Karl-Liebknecht-Straße)


65.300


52.300


25.800


32.900


Alexanderstraße (westlich Otto-Braun-Straße)


68.000


52.300


25.800


32.900


Memhardstraße (westlich Karl-Liebknecht-Straße)


35.700


32.300


12.900


14.600


Karl-Liebknecht-Straße (nördlich Alexanderstraße)


36.900


26.000


25.800


26.100


Karl-Liebknecht-Straße (südlich Alexanderstraße)


40.600


29.100


23.600


20.000


Otto-Braun-Straße inkl. Tunnel (nördlich Alexanderstraße)


52.400


42.000


52.300


45.700


Alexanderstraße inklusive Tunnel (südlich Karl-Marx Allee)

 

94.700

 

90.400

 

71.100

 

65.400


Karl-Marx-Allee (östlich Otto-Braun-Straße)


55.900


53.200


33.000


28.100


Alexanderstraße (östlich Grunerstraße)


34.300


25.100


18.100


18.100

 

Für den Bereich des Alexanderplatzes – Grunerstraße – Alexanderstraße wurden zudem
die verfügbaren Einzelzähldaten zum Radverkehr (Erhebungen zwischen 07-19 Uhr an
einem Werktag ohne Ausgleich) als Zeitreihe zusammengestellt.
Die Daten zum Radverkehr in der Karl-Liebknecht-Straße sind dem Jahresbericht 2016 zu
Fahrradverkehr-Pegelzählungen entnommen. Diese Angaben stellen Mittelwerte dar und
beziehen sich auch auf den o.g. Erhebungszeitraum von 12 Stunden.

 

Straßenabschnitt

 

Fahrradverkehrsstärke [Radf/12 h]

1996

2001

2010

2017

Alexanderplatz (Nord, westlich Otto-Braun-Straße)

1.241

2.691

6.003

10.464

Grunerstraße (südlich Otto-Braun-Straße)

1.104

2.166

5.736

9.704

 

 

1996

2001

2011

2017

Alexanderstraße (östlich Grunerstraße, nördlich Alexa)

305

785

4.347

5.745

 

 

2001

2005

2009

2014

Karl-Liebknecht-Straße (westlich Spandauer Straße)

4.471

5.032

7.971

9.211

Frage 2:
Welche Planungen zur Verkehrsentwicklung rund um den Alexanderplatz wurden seit Aufstellen des
Masterplans entwickelt, von wem und mit welchen Empfehlungen?
Antwort zu 2:
In dem vom Abgeordnetenhaus von Berlin am 10.06.2016 als Mitteilung zur Kenntnis
genommenen Ergebnis zur Überprüfung der Planung zum Alexanderplatz (Drucksache
17/3015) wird seitens des Senats u.a. empfohlen, dass die bisherigen Verkehrsplanungen
mit den gesamtstädtischen Verkehrsplanungen und den Überlegungen zum Rathausforum
in eine Gesamtbetrachtung einfließen. Das Verfahren „Alte Mitte – Neue Liebe“ und das
Workshopverfahren Alexanderplatz sollen danach zum Thema „Öffentlicher Raum und
Verkehr“ verknüpft werden. Langfristiges Ziel ist die Gesamtbetrachtung des Raums
Rathausforum und Alexanderplatz.
Vor dem Hintergrund der aktuellen städtebaulichen Entwicklungen am Alexanderplatz und
dem Erfordernis der Erarbeitung neuer städtebaulicher Leitlinien sind konkrete
Neuplanungen zur Verkehrsentwicklung bisher nicht erfolgt. Zunächst ist eine Überprüfung
der Auswirkungen geänderter Planungen auf die Verkehrsentwicklung – etwa im Rahmen
des Bebauungsplanverfahrens I-B4a-4 – erforderlich (vgl. Antwort zu 8.).
Frage 3:
Wie viele Quadratmeter Bürofläche, Verkaufsfläche, Wohnfläche und sonstige gewerbliche Fläche (wie
3
Hotels) kommen zum jetzigen Bestand am Alexanderplatz nach dem abgeschlossenen Workshopverfahren
von 2016 hinzu und auf welcher Grundlage werden diese Zahlen prognostiziert (bitte Vergleichszahlen auf
den drei Ebenen Bestand – Baurecht heute)?
Antwort zu 3:
Das Workshopverfahren diente der Überprüfung und Anpassung des Masterplans von
1993 vor dem Hintergrund, dass letzterer aufgrund denkmalrechtlicher
Unterschutzstellungen einiger Bauten der Nachkriegsmoderne in Teilen nicht mehr
umsetzbar ist.
Der im Ergebnis des Workshopverfahrens angepasste Masterplan enthält keine konkreten
Aussagen zu Geschossflächen für Büros, Verkauf, Wohnen und Gewerbe. Prognosen
können deshalb nur auf Grundlage der Festsetzungen der rechtskräftigen
Bebauungspläne getroffen werden, die auf dem Masterplan 1993 (überarbeitet 1999)
beruhen. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass der Wegfall der beiden im
Masterplan 1993 vorgesehenen Hochhäuser (in den Bereichen „Haus des Reisens“ und
„Berliner Verlag“) zu einer deutlichen Reduzierung von Geschossflächen führte.
Auf Grundlage der Bebauungspläne I-B4a, I-B4ca und I-B4d können – unter
Berücksichtigung des Denkmalschutzes/Bestandserhalts und nach Abzug bereits
realisierter bzw. in Umsetzung befindlicher Planungen sowie im Zuge einer Neubebauung
abzureißender Bestandsgebäude – noch bis zu ca. 420.000 m² Geschossfläche (GF)
zusätzlich errichtet werden. Davon wären bis zu ca. 230.000 m² GF für Wohnen zulässig
(davon zwingend ca. 53.000 m² GF Wohnen), wobei die Zweckbestimmung der
Kerngebietsfestsetzung zu beachten ist. Für den Einzelhandel könnten bis zu ca.
80.000 m² GF hinzukommen. Zu den weiteren in den festgesetzten Kerngebieten
zulässigen Nutzungen enthalten die Bebauungspläne keine Flächenangaben, so dass
diesbezügliche Prognosen nicht möglich sind.
Konkrete Angaben zu den Nutzungsanteilen im Bestand liegen SenStadtWohn nicht vor.
Frage 4:
Trifft es zu, dass für das Baurecht am Alexanderplatz aus dem Bebauungsplan I-B4, der im Jahr 2000
festgesetzt worden ist und Hochhäuser vorsieht, ein Verkehrsgutachten zuletzt in den 1990er Jahren erstellt
worden ist, oder sind seitdem weitere Verkehrsgutachten erstellt worden?
Frage 5:
Trifft dies gleichermaßen auf den B-Plan I-B4d zum Hochhaus neben dem Einkaufszentrum Alexa zu, der im
Jahr 2006 festgesetzt worden ist?
Antwort zu 4 und zu 5:
Der Alexanderplatz ist einer der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte Berlins. Die
Verkehrsbewegungen sind folglich vor allem durch überörtliche Relationen determiniert.
Die diesbezügliche Entwicklung erfolgt unter neuen gesamtstädtischen
Rahmenbedingungen, wie dem schnelleren Bevölkerungswachstum und der Dynamik der
Stadt-, Wirtschafts- sowie Tourismusentwicklung.
Auf der Mikroebene der Bebauungsplanung werden die Auswirkungen der Planung und
vorrangig der durch sie verursachten zusätzlichen Ziel- und Quellverkehre auf die
Leistungsfähigkeit der Verkehrswege im näheren Umfeld des Plangebiets untersucht.
Neue verkehrliche Untersuchungen zu Einzelstandorten sind dann sinnvoll, wenn
diesbezüglich grundlegend neue Erkenntnisse vorliegen oder sich die Planungsziele
ändern. So wurden im Rahmen der Bebauungsplanverfahren I-B4d (ALEXA) und I-B4a-3
4
(Hines) neue Verkehrsgutachten erstellt, welche zu dem Gesamtergebnis kamen, dass
aufgrund der mikrostandörtlichen Planungen die Vorhaben verkehrlich verträglich sind.
Am 14.12.2017 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beschlossen,
für weitere Teilflächen des Alexanderplatzes (Baufelder D1, D2, D7) einen neuen
Bebauungsplan (I-B4a-4) aufzustellen. Im Rahmen dieses Verfahrens werden ebenfalls
neue verkehrliche Untersuchungen unter Zugrundelegung der künftigen Planungsziele
durchgeführt (vgl. Antwort zu 8.).
Frage 6:
Teil der Senat die Auffassung, dass sich seitdem die Verkehrsströme so erheblich verändert haben, dass für
das unverändert geltende Baurecht neue Verkehrsuntersuchungen unerlässlich sind und die
Bebauungspläne gegebenenfalls modifiziert werden müssen?
Antwort zu 6:
Mit der Festsetzung von Bebauungsplänen wird Planungsrecht erreicht. Im folgenden
Baugenehmigungsverfahren soll dann Baurecht erreicht werden. Hier erfolgen weitere
Untersetzungen auch hinsichtlich des Verkehrs unter aktuellen Bedingungen.
Grundsätzlich gilt, im Rahmen neuer städtebaulich-planungsrechtlicher Verfahren
(Bebauungsplan- oder Änderungsverfahren) wird geklärt, ob verkehrliche Untersuchungen
auf der Basis aktueller Bedingungen und Daten erforderlich sind.
Frage 7:
Was beinhaltet der im Amtsblatt für Berlin am 29. Dezember 2017 veröffentlichte Beschluss der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom 14. Dezember 2017, für eine nordöstliche
Teilfläche des Alexanderplatzes zwischen Dircksenstraße, Karl-Liebknecht-Straße, Alexanderstraße, der
nördlichen Grenze des Flurstücks 1201 (Flur 918) und dem Alexanderplatz im Bezirk Mitte von Berlin,
Ortsteil Mitte, den Bebauungsplan I-B4a-4 aufzustellen?
Antwort zu 7:
Der Beschluss beinhaltet die Aufstellung des Bebauungsplans I-B4a-4 für eine
nordöstliche Teilfläche des Alexanderplatzes zwischen Dircksenstraße, Karl-Liebknecht-
Straße, Alexanderstraße, der nördlichen Grenze des Flurstücks 1201 (Flur 918) und dem
Alexanderplatz im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Mitte. Der Beschluss erfolgt in
Anwendung des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AGBauGB. Mit der Durchführung des
Beschlusses ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beauftragt.
Frage 8:
Welches Ziel verfolgt der Senat mit dem Beschluss und welche Auswirkungen hat der Beschluss auf die
Verkehrsentwicklung und -planung rund um den Alexanderplatz?
Antwort zu 8:
Die Festsetzungen des Bebauungsplans I-B4a für die Baufelder D1, D2 und D7
entsprechen in mehrerlei Hinsicht nicht mehr den aktuellen Planungszielen. So soll das
Gebäude des Park-Inn-Hotels im Bereich des Baufeldes D2 erhalten werden, während der
geltende Bebauungsplan noch dessen Abriss vorsah. Wegen des Erhalts müssen die
Baugrenzen zwischen den Baufeldern D1 und D2 verändert werden. Dies wurde im
Ergebnis des Workshopverfahrens von 2015 ebenso berücksichtigt, wie eine Drehung des
geplanten Hochhausturms auf dem Baufeld D7 (Kaufhof) an der Karl-Liebknecht-Straße
um 90°.
5
Die Eigentümer/Investoren haben in 2017 erste städtebauliche Konzepte für eine
Neubebauung der Baufelder D1, D2 und D7 vorgelegt. Diese sind ebenso wenig auf
Grundlage des rechtsgültigen Bebauungsplans genehmigungsfähig, wie die
Workshopergebnisse.
Die Realisierung des Masterplans von 1993 in seiner ursprünglichen Form ist nicht mehr
möglich. Vor diesem Hintergrund ist es geboten, die bisherigen städtebaulichen
Gestaltungsvorgaben im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans IB4a-
4 zu überdenken und neue, stärker am Bestand orientierte Leitlinien für eine
kohärente Entwicklung zu formulieren, um eine allzu heterogene Bebauung der
Einzelstandorte zu verhindern. Insbesondere ist eine neue einheitliche Höhenentwicklung,
abgeleitet aus dem einzigen bereits vorhandenen Hochhaus, als möglicher künftiger
Kohärenzfaktor zu prüfen. Aus diesen Erwägungen ergibt sich das Erfordernis zur
Aufstellung des Bebauungsplans I-B4a-4.
Die Auswirkungen auf die Verkehrsentwicklung und -planung rund um den Alexanderplatz
sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erneut zu bewerten und abzuwägen. Nach
derzeitigem Stand der Planung ist eine Erhöhung der bisher zulässigen Geschossflächen
nicht vorgesehen, so dass diesbezüglich auch keine Erhöhung der Verkehrsmengen zu
erwarten ist.
Frage 9:
Wie viele zusätzliche unterirdische Pkw-Stellplätze sind bei Realisierung der baurechtlich zulässigen
Hochhäuser vorgeschrieben bzw. zu erwarten und wie wirkt sich dies verkehrlich auf die Zufahrtsstraßen
aus?
Antwort zu 9:
Weder die Bebauungspläne noch die Bauordnung von Berlin enthalten Vorschriften im
Hinblick auf eine verpflichtend zu errichtende Anzahl an Pkw-Stellplätzen. Allerdings
wurden in den rechtskräftigen Bebauungsplänen Obergrenzen für die planungsrechtlich
zulässigen Pkw-Stellplätze unterhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sowie in
einem Erbbaurechtsvertrag Obergrenzen für die unterhalb der Alexanderstraße realisierte
Zentrale Tiefgarage (655 Stellplätze) festgesetzt. Letztere wurde unter der
Alexanderstraße bereits im Vorgriff auf die zukünftige Hochhausbebauung errichtet und
funktional und gestalterisch so in den Straßenraum eingebunden, dass für zu Fuß
Gehende und Auto Fahrende möglichst wenige Beeinträchtigungen entstehen.
Die Obergrenzen für Stellplätze sind als „Worst-Case“ in die jeweiligen Verkehrsgutachten
eingeflossen. Prognosen über die zu erwartende zusätzliche Zahl der Pkw-Stellplätze und
deren Auswirkungen in den Bereichen künftiger Änderungen von Bebauungsplänen
können zum Zeitpunkt der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage noch nicht vorgelegt
werden, da noch keine hinreichend konkreten Planungen vorliegen.
Frage 10:
Wie viele Anlieferverkehre werden aus den vorgesehenen baurechtlich zulässigen Sockelbauten und
Hochhäusern resultieren?
Antwort zu 10:
In der Verkehrsuntersuchung des Bebauungsplanverfahrens Alexanderplatz
(Gesamtbetrachtung) wurde eine Gesamtzahl von 24.824 Kfz/Tag für den
Wirtschaftsverkehr ermittelt. Von diesen werden „…etwa zwei Drittel mit dem Pkw
durchgeführt…“.
6
Frage 11:
Welche Taktfrequenz wäre für die über bzw. zum Alexanderplatz führenden U-Bahn-Linien rechnerisch,
technisch und real laut derzeitigen und bestellten U-Bahn-Fahrzeugen sowie verfügbaren U-Bahn-
Fahrerinnen und Fahrern künftig möglich?
Antwort zu 11:
Zurzeit sieht der Regelfahrplan der im Bereich Alexanderplatz verkehrenden U-Bahn-
Linien U2, U5 und U8 folgende maximale Taktdichte vor:
U2: 4 Minuten,
U5: 4 2/3 Minuten und
U8: 5 Minuten.
Rein infrastrukturseitig beträgt die kürzeste mögliche technische Zugfolgezeit nach
Angaben der BVG 1,5 bis 2 Minuten. Aufgrund der Fahrgastwechselzeiten sind nach
Angaben der BVG im Regelfall jedoch 2,5 bis 3 Minuten realistisch.
Für das laufende Programm „Zukunftssichere Schienenfahrzeugbeschaffung“ (ZSFB) der
BVG wurden u.a. Taktverdichtungen auf der U2 auf einen 3-1/3-Minuten-Takt und auf der
U5 auf einen 3-Minuten-Takt (inkl. Lückenschluss der U5 zum Hauptbahnhof) zugrunde
gelegt. Für die Linie U8 wurde ursprünglich eine Beibehaltung des 5-Minuten-Taktes
unterstellt.
Angesichts der dynamischen Entwicklung im ÖPNV haben das Land Berlin und die BVG
jedoch vereinbart, dass sie gemeinsam anhand der tatsächlichen Nachfrageentwicklung
bzw. weiterer geplanter Netzerweiterungen regelmäßig prüfen, ob zusätzlicher
Beschaffungsbedarf für Schienenfahrzeuge besteht. Die Verträge der BVG mit der
Fahrzeugindustrie werden Optionen vorsehen, damit hier bei Bedarf nachgesteuert
werden kann. Entsprechende Überprüfungen werden im Rahmen der aktuellen
Vorbereitung des nächsten Nahverkehrsplanes 2019-2023 durch den ÖPNVAufgabenträger
unter Einbeziehung und in Abstimmung mit der BVG erfolgen. Hierbei wird
u.a. auch eine Taktverdichtung auf der U8 geprüft.
Frage 12:
Welche Taktfrequenz wäre entsprechend für die S-Bahn künftig möglich?
Antwort zu 12:
Die Stadtbahn im Bereich Alexanderplatz wird derzeit im Regelfahrplan im Tagesverkehr
von sechs Zuggruppen (verkehren jeweils im 20-Minuten-Takt) bedient. Es erfolgen somit
18 Fahrten je Stunde und Richtung, was rechnerisch einem 3-1/3-Minuten-Takt entspricht.
Gemäß Angaben der DB lassen sich auf der Stadtbahn westlich von Ostbahnhof (bis
Westkreuz) unter Beibehaltung der aktuellen Haltezeiten bis zu 8 Zuggruppen pro
Richtung konfliktfrei konstruieren. Hierbei würden 24 Fahrten je Stunde und Richtung
erfolgen, was rechnerisch einem 2,5-Minuten-Takt entspräche.
Die Führung zusätzlicher S-Bahn-Fahrten auf die Stadtbahn ist Bestandteil aktueller
Planungen des ÖPNV-Aufgabenträgers. Die Planungen sollen im derzeit in Aufstellung
befindlichen Nahverkehrsplan 2019-2023 festgeschrieben werden. Diese Mehrleistungen
können aber erst mit dem entsprechenden Zulauf neuer S-Bahn-Fahrzeuge erbracht
werden.
Frage 13:
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Teilt der Senat die Auffassung, dass die U- und S-Bahnlinien vom und zum Alexanderplatz bereits heute
stark ausgelastet und in Spitzenverkehrszeiten an der Kapazitätsgrenze angelangt sind?
Antwort zu 13:
Ja, die U-Bahn- und S-Bahnlinien im Bereich Alexanderplatz weisen in den
Spitzenstunden sehr hohe Auslastungen auf, teilweise wird auch die Kapazitätsgrenze
erreicht. Entsprechend der Antworten zu Frage 11 und 12 sind künftig jedoch
nachfragegerechte Taktverdichtungen und somit Kapazitätserweiterungen geplant.
Frage 14:
Wie will der Senat vor dem Hintergrund der baurechtlich zulässigen erheblichen Verdichtung des
Alexanderplatzes und der durch die Realisierung der Sockelbauten und Hochhäuser einhergehenden
erheblichen Verkehrszunahme diesem Umstand Rechnung tragen?
Antwort zu 14:
Im Hinblick auf das ÖPNV-Angebot sind innerstädtische Bereiche wie der Alexanderplatz,
die von zahlreichen Schnellbahnlinien im dichtesten Takt bedient und aus dem gesamten
Stadtgebiet sehr gut angebunden sind, für eine hochverdichtete Bebauung prädestiniert.
Wie in Frage 11 und 12 aufgezeigt, bietet die U-Bahn- und S-Bahn-Infrastruktur auch noch
Möglichkeiten für weitere Angebotsverdichtungen, die sich auch bereits in Planung
befinden.
Frage 15:
Liegt derzeit ein Gesamtkonzept Alexanderplatz vor, welches die Verkehrsentwicklungen heute und in
Zukunft bei Umsetzung des überarbeiteten Masterplans aufgreift und tragfähige Lösungen vorschlägt, die
sich den prognostizierbaren Entwicklungen rings um die sich rasant neu entwickelnde Stadtmitte in der
wachsenden Stadt Berlin überzeugend annehmen?
Antwort zu 15:
Ein neues Gesamtkonzept ausschließlich für den Alexanderplatz liegt noch nicht vor. Wie
in der Antwort zu Frage 2 erläutert, ist eine Gesamtbetrachtung des Raums Rathausforum
und Alexanderplatz erforderlich, in welche auch die künftigen, noch zu entwickelnden
neuen städtebaulichen Leitlinien für den Alexanderplatz einfließen müssen.
Der Alexanderplatz ist ein zentraler innerstädtischer Standort, der außerordentlich gut an
den öffentlichen Personennahverkehr angebunden ist (Regional-, S- und U-Bahn, Tram
und Bus). Stadtentwicklungspolitisch notwendige bauliche Verdichtungen und
Nutzungsintensivierungen an zentralen Knotenpunkten des ÖPNV zu konzentrieren ist
auch Sicht der Stadtentwicklung grundsätzlich sinnvoll.
Der Verzicht auf eine intensive Bündelung zentraler Funktionen am Alexanderplatz oder
ähnlich zentral gelegenen und gut erschlossenen Standorten würde zu einer dispersen
Verteilung von Neubaupotenzialen und verkehrsintensiven Nutzungen im Raum und/oder
zu einer Randwanderung führen.
Wie bei der Antwort zu Frage 2 bereits dargelegt, sind bei Änderungen von
städtebaulichen Planungen, insbesondere zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung,
sowie der Stellung der baulichen Anlagen, zu prüfen, ob sich dadurch verkehrlich
relevante Auswirkungen ergeben. Erst dann wird entschieden, ob eine erneute
verkehrliche Untersuchung erforderlich ist.
8
Berlin, den 26.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Mathe und Verkehr Mobil mit Algorithmen Nie wieder Stau!, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/wissen/mathe-und-verkehr-mobil-mit-algorithmen/20582064.html

Davon träumen viele Autofahrer. #Matheon-Forscher entwickeln Formeln, die den Traum endlich wahr werden lassen könnten.
Egal ob Auto, Flugzeug oder Bahn. Wer heute durch Deutschland und die Welt reist, bewegt sich dabei oft auf Strecken, die nach Berliner Formeln kalkuliert wurden. Denn vom #Fahrplan bis zur #Flugroute wird die #Steuerung des Verkehrs berechnet. Am häufigsten bemerkt man das bei der Benutzung eines Navigationssystems im Auto. Und auch die technologischen Fortschritte sind dort am augenfälligsten: Längst werden Staus in Echtzeit angezeigt und alternative Routen vorgeschlagen. Das ist einerseits dadurch möglich, dass heutzutage viel mehr Daten über den tatsächlichen Verkehr zur Verfügung stehen. Doch diese Informationen allein nutzen erst einmal wenig. „Auch wenn man die Daten hat, braucht man #Algorithmen, die damit etwas anfangen können“, sagt Leon #Sering, Wissenschaftler an der Technischen Universität Berlin (#TU). Er ist einer von denen, die solche Formeln entwerfen.
 Viele dieser Algorithmen und auch wichtige mathematische Grundlagen dafür sind am #Matheon-Forschungszentrum entstanden. „Wir haben das Standardmodell für Benutzergleichgewichte in Verkehrsflüssen entwickelt“, sagt Martin #Skutella, Professor für Mathematik und Informatik an der TU Berlin. Dabei greifen die Wissenschaftler auf die Spieltheorie zurück: Sie nehmen an, dass jeder Fahrer egoistisch handelt und auf schnellstem Weg ans Ziel kommen will. Doch abhängig davon, wie sich jeder Einzelne entscheidet, verändert sich der #Verkehr – was wiederum Auswirkungen auf die künftigen Entscheidungen hat. Viele der Matheon-Forscher arbeiten heute für den niederländischen Spezialisten #TomTom, darunter auch Heikon #Schilling, der dort inzwischen den Bereich #Navigation leitet.
Nie wieder Stau, wissenschaftlich ist das längst gelöst

Gerade bei der Prognose von Verkehrsflüssen, Staus und der Frage, ab wann die Reaktionen der Fahrer wieder zu neuen Problemen führen, haben die Wissenschaftler noch viel zu tun. „Mathematisch steckt das noch in den …

S-Bahn: Vor-Ort Termin für eine barrierefreie S-Bahn aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Erfolgte eine schriftliche Dokumentation des oben genannten Vor-Ort-Termins? Wenn ja, welche Punkte
wurden hier notiert und wo ist dieser Bericht nachzulesen?
Antwort zu 1:
Zu den Ergebnissen des oben benannten Vor-Ort-Termins wurde ein Protokoll für interne
Zwecke erstellt. In der nachfolgenden Beantwortung der Fragen 2, 3 und 5 werden alle
wesentlichen Inhalte dieses Protokolls wiedergegeben.
Frage 2:
Welche #Veränderungswünsche haben die Vertreter der AG „Bauen und #Verkehr #barrierefrei“ und der
#Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung im Rahmen dieses Termins vorgebracht? Welche der
geäußerten Änderungswünsche konnten bisher nicht umgesetzt werden und warum fanden diese bislang
keine Berücksichtigung?
Frage 3:
Welche der konkreten Änderungswünsche können aktuell am -Bahn Prototyp (#Null-Serie) vorgenommen
werden?
2
Frage 5:
Welche der konkreten Änderungswünsche können aktuell an den S-Bahn-Serienfahrzeugen vorgenommen
werden?
Antwort zu 2, 3 und 5:
Im Rahmen des Vor-Ort-Termins am 6. Juli 2017 wurden unter den Anwesenden
zahlreiche Maßnahmen erörtert. Diese werden durch das Herstellerkonsortium
insbesondere hinsichtlich technischer Machbarkeit, Zulassungsfähigkeit sowie
entstehender Mehrkosten geprüft. Dabei werden die Umsetzbarkeit sowie die
entstehenden Kosten differenziert nach Vorserien- und Hauptfahrzeugen bewertet. Das
Herstellerkonsortium prüft zudem, inwieweit die Maßnahmen bereits mit Auslieferung der
Vorserienfahrzeuge umgesetzt werden können. Dabei besteht die Prämisse, dass in
jedem Fall ein Terminrisiko für die rechtzeitige Lieferung sowohl der Vor- als auch der
Hauptserie zwingend zu vermeiden ist.
Zu den Maßnahmen:
Auf dem Fußboden in den Mehrzweckbereichen der Endwagen mit TSI-PRMRollstuhlplätzen
(die TSI-PRM ist die europäische Technische Spezifikation für
Interoperabilität für Mobilitätseingeschränkte Personen) sollen ausschließlich
#Rollstuhlpiktogramme verwendet werden (Piktogramme für Fahrrad und Kinderwagen
entfallen ersatzlos). Dabei sollen die Hinweise zur prioritären Nutzung des PRMMehrzweckbereiches
neu an der Fahrzeugwand (innen) angebracht werden. Zusammen
mit den zusätzlich gewünschten Rollstuhlpiktogrammen an den Außenfenstern soll eine
eindeutige Priorisierung des PRM-Mehrzweckbereiches für Rollstuhlfahrende ermöglicht
werden.
Zur Vergrößerung der Stellfläche im PRM-Mehrzweckbereich wurde das
Herstellerkonsortium aufgefordert, eine veränderte Sitzanordnung zu prüfen. Folgende
Vorschläge sind bei der Prüfung zu beachten:
• Entfall der Doppelsitze im PRM-Mehrzweckbereich,
• Anlehnflächen neu im Bereich des Windfangs,
damit Entfall der gesonderten Anlehnflächen,
• Neu jeweils ein zusätzlicher Klappsitz für Begleiter von
Rollstuhlfahrenden rechts und links im PRM-Mehrzweckbereich,
• Neuausrichtung der Sprechstelle.
Um eine Verbesserung der #Erreichbarkeit des PRM-Mehrzweckbereichs zu ermöglichen,
wurde das Herstellerkonsortium aufgefordert, den Entfall der vertikalen Haltestangen im
Bereich der zweiten Einstiegstür zu prüfen. Des Weiteren soll das Herstellerkonsortium zur
Verbesserung der Leitwirkung der horizontalen Haltestangen für blinde Fahrgäste prüfen,
inwieweit diese möglichst durchgängig, mit Ausnahme im Bereich der Einstiegsbereiche,
angebracht werden können.
Das Herstellerkonsortium wurde aufgefordert, zu allen Punkten so bald wie möglich eine
Prüfung vorzunehmen. Das Herstellerkonsortium teilt daraufhin mit, dass gegenwärtig bis
Ende September 2017 die Phase des Final Design Reviews (FDR) läuft. Dieser
Konstruktions- und Entwicklungsschritt hat für die Einhaltung des Zeitplans für die
3
Fahrzeuglieferung hohe Priorität. Bis dahin sind ergänzende Prüfungen nur sehr
eingeschränkt möglich.
Frage 4:
Wie viele S-Bahn Prototypen (Null-Serie) werden im Einsatz sein und auf welchen Strecken (Viertel- und
Halbzüge)?
Antwort zu 4:
Ab dem 01.01.2021 sollen auf der Linie S47 zehn Vorserienfahrzeuge, je fünf Viertel- und
fünf Halbzüge, in den Fahrgastbetrieb gehen. Zwischen der Auslieferung des letzten
Fahrzeugs der Vorserie und der Produktion des ersten Serienfahrzeuges ist ein Zeitraum
von über einem Jahr vorgesehen, um Erkenntnisse aus den Vorserienfahrzeugen in die
Produktion der Serienfahrzeuge einfließen zu lassen.
Frage 6:
Wie wurden die Betroffenen-Verbände und AGen sowie der Landesbeauftragte für Menschen mit
Behinderung im bisherigen Planungsprozess einbezogen und wie werden diese im weiteren Prozess
eingebunden?
Frage 7:
Wie wird das bisherige Beteiligungsverfahren aus Sicht der Senatsverwaltung und des Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderung bewertet?
Antwort zu 6 und 7:
Seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurden die
Betroffenenverbände und Arbeitsgruppen sowie der Landesbeauftragte für Menschen mit
Behinderung sowohl bei der Erarbeitung der Fahrzeuganforderungen (Lastenheft) im
Rahmen des Vergabeverfahrens für das Teilnetz Ring als auch bei der praktischen
Prüfung und Abstimmung zu ggf. erforderlichen Änderungen anhand des Fahrzeug-
Mockups umfangreich mit einbezogen. Bei der Berücksichtigung der Vielzahl von
Anforderungen und Hinweisen war und ist seitens der Länder auch abzuwägen, wie die
verschiedenen, sich zum Teil widersprechenden Anforderungen und Interessen der
einzelnen Nutzergruppen bestmöglich berücksichtigt und zum Ausgleich gebracht werden
können.
Das bisherige Beteiligungsverfahren wird aus Sicht der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz als positiv und erfolgreich bewertet.
In den geplanten Fahrgastprobebetrieb und die Fahrgastbefragungen werden die
Betroffenenverbände und Arbeitsgruppen sowie der Landesbeauftragte für Menschen mit
Behinderung ebenfalls wie vorgesehen einbezogen.
4
Frage 8:
Wie will man künftig mehr Transparenz und Verbindlichkeit über die im Beteiligungsprozess getroffenen
Entscheidungen herstellen?
Antwort zu 8:
Eine Beteiligung verschiedenster Interessengruppen – wie bei der Gestaltung der
Fahrzeuge der Baureihe 483/484 sowohl bei der Erstellung eines Lastenheftes als auch
der praktischen Erprobung eines Mock-Ups – gab es in dieser Weise und in diesem
Umfang bislang in Berlin noch nicht. Aus Sicht der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz ist bereits heute eine hinreichende Transparenz und Verbindlichkeit über
die im Beteiligungsprozess getroffenen Entscheidungen gegeben.
Berlin, den 30.08.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz