Wer bezahlt, wenn Tempelhof bleibt?
Ereignis
Der FDP-Abgeordnete Klaus-Peter von Lüdeke fragte nach den rechtlichen und finanziellen Risiken einer möglichen Schließung des Flughafens Tempelhof. Der Senat erläuterte, dass Fluggesellschaften nur unter bestimmten Voraussetzungen gegen eine Schließungsverfügung klagen könnten. Aussagen über die Verteilung möglicher finanzieller Risiken seien aufgrund laufender Bewertungen des Privatisierungsverfahrens nicht möglich. 【2-ab5cc2】
Details
Quelle: Drucksache 15/10342, Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus-Peter von Lüdeke (FDP). 【2-ab5cc2】
Wer bezahlt, wenn Tempelhof bleibt? 【2-ab5cc2】
Ich frage den Senat:
- Inwieweit trifft die Annahme zu, dass die Tempelhof anfliegenden Fluggesellschaften nicht freiwillig „das Feld räumen“ werden, mithin ein Verfahren zur Schließung des Flughafens mit einiger Wahrscheinlichkeit einen Rechtsstreit zwischen den Airlines und den zuständigen Behörden auslösen wird, der sich über mehrere Gerichtsinstanzen hinziehen kann?
-
Was ist für den Fall, dass die Schließung von Tempelhof gemäß dem Konsensbeschluss infolgedessen nicht möglich ist, mit dem Bieterkonsortium hinsichtlich der Verluste in Tempelhof vereinbart worden? Trifft es zu, dass die Altgesellschafter auch noch nach dem Verkauf der BBF-Anteile über mehrere Jahre die Verluste in Tempelhof übernehmen sollen?
Berlin, den 31. Januar 2003. 【2-ab5cc2】
Antwort
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 【2-ab5cc2】
Zu 1.:
Die Verfügung zur Schließung des Flughafens Berlin-Tempelhof ergeht gegenüber der Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH.
Eine Klage der Berlin-Tempelhof anfliegenden Fluggesellschaften gegen die Schließungsverfügung ist nur zulässig, wenn diese geltend machen können, durch den Bescheid in ihren Rechten verletzt zu sein. 【2-ab5cc2】
Zu 2.:
Der Aufsichtsrat der Projektplanungsgesellschaft Schönefeld (PPS) hat am 7. Februar 2003 entschieden, die Geltungsdauer der mit dem Konsortium vereinbarten Absichtserklärung nicht zu verlängern.
Der PPS-Aufsichtsrat und die Gesellschafter der Flughafenholding werden zu gegebener Zeit eine Bewertung des Verhandlungsstandes vornehmen.
Deshalb können Einzelaussagen zum Verhandlungsstand – so auch zur Risikoverteilung im Falle der Schließung von Tempelhof – derzeit nicht gemacht werden. 【2-ab5cc2】
Berlin, den 24.02.2003
Der Regierende Bürgermeister
In Vertretung
Monika Helbig 【2-ab5cc2】
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.