Schließung von Tempelhof vor dem „Aus“?
Ereignis
Der FDP-Abgeordnete Klaus-Peter von Lüdeke stellte Fragen zum Stand des Verfahrens zur Schließung des Flughafens Tempelhof. Der Senat erläuterte, dass bislang kein Antrag auf Befreiung von der Betriebspflicht vorliegt und der ursprüngliche Schließungsantrag der Berliner Flughafengesellschaft überarbeitet werden soll. Eine Anhörung der betroffenen Fluggesellschaften hatte zu diesem Zeitpunkt noch nicht stattgefunden.
Details
Quelle: Drucksache 15/10191, Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus-Peter von Lüdeke (FDP).
Schließung von Tempelhof vor dem „Aus“?
Ich frage den Senat:
- Wann, für wann und mit welcher Begründung hat die Berliner Flughafen-Gesellschaft (BFG) bei der Luftfahrtbehörde die Beendigung ihrer Betriebspflicht bezüglich des Flughafens Tempelhof beantragt?
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In welchem Sinne hat die Luftfahrtbehörde zu dem Antrag und seiner Begründung Stellung genommen? Trifft es zu, dass die BFG den notwendigen Nachweis über das Vorhandensein ausreichender Kapazitäten auf den anderen Flughäfen zum Zeitpunkt der beantragten Schließung nicht erbringen konnte?
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Inwieweit trifft es zu, dass die BFG im weiteren Verfahren auch die wirtschaftliche Notwendigkeit für die Schließung von Tempelhof nicht begründen konnte? Wann war dies?
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Trifft es zu, dass im Falle einer beantragten Flughafenschließung die betroffenen Fluggesellschaften in einem förmlichen Verfahren anzuhören sind? Wann ist dies geschehen und mit welchem Ergebnis? Inwieweit können die Gesellschaften gegen einen Schließungsbeschluss klagen?
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Trifft es ferner zu, dass der Planfeststellungsantrag für den Ausbau des Flughafens Schönefeld einen schlüssigen Bedarfsnachweis hinsichtlich der geplanten Flughafenkapazitäten beinhalten muss? Wie kann dieser Nachweis erbracht werden, wenn gleichzeitig die Schließung von Tempelhof beantragt wird?
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Wie soll es verfahrensmäßig mit dem Schließungsantrag weitergehen, welche Probleme sieht der Senat und inwieweit ist der Antrag überhaupt realistisch?
Berlin, den 3. Dezember 2002.
Antwort
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Ein Antrag der Berliner Flughafengesellschaft mbH auf Befreiung von der Betriebspflicht liegt nicht vor. Die BFG hat einen Antrag auf Schließung des Flughafens Berlin-Tempelhof gestellt und begründet. Eine umfassende Darstellung der vorhandenen Ersatzkapazitäten steht noch aus.
Zu 3.:
Der Antrag auf Schließung des Flughafens Berlin-Tempelhof vom 29.12.1997 enthielt aus Sicht der Luftfahrtbehörde keine vollständige Darstellung und Begründung der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit der Betriebsfortführung. Die BFG wurde aufgefordert, den Antrag zu überarbeiten.
Zu 4.:
Für das Verfahren gilt das Verwaltungsverfahrensgesetz. Eine Anhörung der Beteiligten hat bislang noch nicht stattgefunden. Fluggesellschaften können gegen eine Schließungsverfügung gerichtlich vorgehen, wenn sie geltend machen können, in ihren Rechten verletzt zu sein.
Zu 5.:
Das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld muss einen schlüssigen Bedarfsnachweis enthalten. Von entscheidender Bedeutung hierfür ist die Schließung des Flughafens Berlin-Tegel. Dies wurde durch ein Gutachten bestätigt.
Zu 6.:
Die BFG erwägt, den Antrag zur Schließung des Flughafens Berlin-Tempelhof an die aktuellen Entwicklungen anzupassen und zu überarbeiten.
Berlin, den 03.02.2003
In Vertretung
Maria Krautzberger
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.