S-Bahn + VBB: Markterkundung zur Bereitstellung von neuen S-Bahn-Fahrzeugen für die Berliner S-Bahn, aus Senat

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Am 22.02.2018 hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die #Markterkundung zur
#Bereitstellung von neuen -Bahn-Fahrzeugen für die Berliner -Bahn gestartet.
Frage 1:
Was genau bezweckt der Senat mit der Durchführung der o. g. Markterkundung?
Antwort zu 1:
Der Senat will zukünftig einen effektiven Zugang zu Fahrzeugen gewähren, die unter den
besonderen Bedingungen des Netzes der Berliner S-Bahn eingesetzt werden können. Gegenstand
dieser Markterkundung ist deshalb die Prüfung, ob es gegenüber der bisher im
#Teilnetz #Ring praktizierten Vergabekonzeption Vorteile bietet, wenn die für den Betrieb der
Teilnetze #Nord/Süd und #Stadtbahn erforderlichen #Neufahrzeuge beginnend ab 2026 dem
Eisenbahnverkehrsunternehmen von einem #Fahrzeugdienstleister mit Hilfe eines #Bereitstellungsvertrages,
der auch die Instandhaltung der Fahrzeuge umfasst, zur Verfügung
gestellt werden. Die Ausgestaltung der Fahrzeugbereitstellung durch einen zunächst gemischtwirtschaftlichen
und perspektivisch voll kommunalen Fahrzeugdienstleister und das
daran bestehende Interesse der Marktteilnehmer wird in den nächsten Wochen Gegenstand
der Gespräche zwischen dem Senat und den Interessenten sein.
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Frage 2:
Wie nimmt der Senat bereits heute aktiv Einfluss, um die überhöhten Preise (Euro pro ZugKM) der neu
abgeschlossenen S-Bahn-Verträge mit der S-Bahn Berlin GmbH zu reduzieren und einen qualitativ
hochwertigen Betrieb sicherzustellen?
Antwort zu 2:
Vor Abschluss der Interimsverträge für die Teilnetze Ring, Stadtbahn und Nord/Süd wurde
eine ex ante Überkompensationskontrolle gemäß Anhang zur Verordnung der
Europäischen Gemeinschaft [VO(EG)] Nr. 1370/2007 durchgeführt. Die Länder Berlin und
Brandenburg als Vertragspartner der S-Bahn Berlin GmbH haben auf der Grundlage
dieser #Überkompensationskontrolle festgestellt, dass die Ausgleichsleistungen dieser
Verträge den Anforderungen der VO (EG) Nr. 1370/2007 entsprechen und die Zuschüsse
der Länder nicht über die gem. der VO anrechenbaren Kosten zuzüglich eines
angemessenen Gewinns hinausgehen. Der Vertrag Teilnetz Ring wurde im Ergebnis eines
wettbewerblichen Verfahrens geschlossen. Eine nachträgliche Preisreduzierung ist
rechtlich nicht möglich.
Frage 3:
Welche Beratungsunternehmen sind mit der Durchführung der Markterkundung betraut? Ist es wiederum die
#CNB GbR (ARGE aus #KCW und #VBB), deren Beratungsvertrag am 21. November 2017 verlängert wurde
(siehe Drs. 18/13 390 – Antwort zu Frage 7 und 8)?
Antwort zu 3:
Die Markterkundung wird unter Leitung der Senatsverwaltung für Umwelt , Verkehr und
Klimaschutz mit Unterstützung vom Center Nahverkehr Berlin (CNB) durchgeführt.
Frage 4:
Welche Rechtsanwaltskanzlei ist mit der Durchführung der Markterkundung betraut?
Antwort zu 4:
Mit der Durchführung der Markterkundung ist keine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt
worden.
Frage 5:
Welche Kosten sind für das Markterkundungsverfahren vorgesehen? Beteiligt sich das Land Brandenburg
oder der VBB an diesen Kosten (Wenn „ja“: in welcher Höhe?; wenn „nein“: warum nicht?)
Frage 6:
Wo im Haushalt sind die Kosten für die Markterkundung etatisiert?
Antwort zu 5 und 6:
Inwieweit im Rahmen der Durchführung und der anschließenden Auswertung der
Ergebnisse der Markterkundung eine zusätzliche Beauftragung von Experten notwendig
wird, ist gegenwärtig noch nicht absehbar.
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Frage 7:
In der Bekanntmachung ist von Gesprächen mit den Interessenten in zwei Blöcken die Rede, die Gespräche
des ersten Blocks sollen in den Monaten April und Mai 2018, die des zweiten Blocks im Sommer 2018
stattfinden.
 Wie genau soll die Markterkundung und die Gespräche ablaufen (bitte Ablaufdiagramm beifügen)?
 Ist die Einrichtung eines elektronischen Datenraums vorgesehen, in dem Unterlagen etc. bereitgestellt
werden?
 Werden Frage-Antworten-Runden durchgeführt?
Antwort zu 7:
Ein Markterkundungsverfahren darf lt. § 28 Abs. 2 Verordnung über die Vergabe
öffentlicher Aufträge (VgV) ausschließlich zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur
Unterrichtung der Unternehmen über ihre Auftragsvergabepläne und -anforderungen
durchgeführt werden. Dabei sind die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und
der Gleichbehandlung zu berücksichtigen. Weitergehende vergaberechtliche Vorgaben zur
Durchführung einer Markterkundung gibt es nicht. Es bleibt somit dem öffentlichen
Auftraggeber ein breites Gestaltungsfeld für die Art der Gespräche. Im konkreten Fall
erfolgen für den ersten Block des Verfahrens im Monat Mai jeweils Einzelgespräche mit
den Interessenten in denen – vgl. Abschnitt IV.3) der Bekanntmachung – die Ausgestaltung
des Verfahrens nebst Anforderungen an die Bewerber im Vordergrund stehen. Zu klären
ist dabei auch, welche Chancen und Risiken aus Sicht der Interessenten mit dem Erwerb
des Fahrzeugeigentums oder gesellschaftsrechtlichen Eigentums an dem
Fahrzeugdienstleister durch die Länder verbunden wären. Die Einrichtung eines Datenraums
ist nicht vorgesehen.
Frage 8:
Ist im Rahmen der Markterkundung eines „Investorenkonferenz“ vorgesehen, analog zum Interessensbekundungsverfahren
für die Berlin TXL – The Urban Tech Republic? (Wenn „ja“: wann und wie?; wenn
„nein“: Warum nicht?)
Antwort zu 8:
Der Senat plant im Rahmen der Markterkundung zusätzlich keine Investorenkonferenz, da
dadurch keine für die spätere Auftragsvergabe notwendigen weiteren Informationen
erwartbar sind.
Frage 9:
Ist der Teilnehmerkreis auf Eisenbahnverkehrsunternehmen, Bahntechnikhersteller, Eisenbahndienstleistungsunternehmen
und Finanzierungsgesellschaften beschränkt oder kann an der Markterkundung jeder
teilnehmen, der sachdienliche Hinweise für das Verfahren geben kann? Wer entscheidet aufgrund welcher
Kriterien, wer teilnehmen kann und wer nicht?
Frage 10:
Mit wieviel Teilnehmern rechnet der Senat? Und mit was für Teilnehmer (siehe Frage 9) rechnet der Senat?
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Antwort zu 9 und 10:
Die Absicht des Senats zur Durchführung einer Markterkundung erfolgte mit der europaweiten
Auftragsbekanntmachung am 22.02.2018. Es hatten alle daran Interessierten (es
erfolgte keine Beschränkung auf bestimmte Unternehmen) die Möglichkeit, ihre Interessenbekundung
bis zum 21.03.2018 an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz zu senden. Alle, die ihr Interesse bekundet haben, wurden von der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu den Gesprächen schriftlich
eingeladen.
Berlin, den 23.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Literatur + Bahnhöfe: Berlins historische Bahnhöfe Mächtig unter Dampf Ein Fotoband zeigt Glanz und Niedergang von Berliner Fern- und Regionalbahnhöfen., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/kultur/berlins-historische-bahnhoefe-maechtig-unter-dampf/21164286.html

Was für #Prachtbauten! Und was für ein Elend! Berlins #Bahnhöfe waren meist immer mehr als nur ein Haltepunkt. Im 19. Jahrhundert entstanden Paläste, ja, so mancher Zeitgenosse schwärmte sogar von Schlössern. Nach dem Krieg war es damit vorbei; vor allem die #Kopfbahnhöfe, in denen die Züge ihre Fahrten begannen oder beendeten, waren zerstört; an einen Wiederaufbau dachte man nicht. Dummerweise lagen sie fast alle auf West-Berliner Gebiet, um das die Reichsbahn der DDR einen weiten Bogen machte. Ohne große Proteste wurden die Ruinen in den 1950er Jahren platt gemacht. So wehte der Zeitgeist.

Was verloren gegangen ist, zeigt Boris von #Brauchitsch in einen #Fotoband mit meist noch unbekannten Bildern vorwiegend von der bpk-Bildagentur der Stiftung #Preußischer #Kulturbesitz. Textlich beschränkt sich von Brauchitsch bei jedem Bahnhof auf eine kurze Bau- und Betriebsgeschichte, auch zu den Fotos gibt es nur einige Stichwörter oder gar nur Jahreszahlen. Schade, hier wünscht man sich manchmal doch mehr Informationen zum gezeigten Bild.
„Unter #Dampf“ geht die Reise durch die Vergangenheit chronologisch vom 1838 eröffneten #Potsdamer Bahnhof bis zum wenig bekannten #Auswandererbahnhof #Ruhleben von 1891. Er war gebaut worden, weil Berlin zu einer Durchgangsstation vorwiegend für Juden geworden war, die nach einem Attentat auf den Zaren nach 1881 Russland verlassen mussten und über Hamburg oder Bremerhaven in die USA wollten. Das Umsteigen in Berlin war nicht einfach. Von der Ankunftsstation #Schlesischer Bahnhof, der vorher #Frankfurter Bahnhof hieß, bis zum #Lehrter Bahnhof, in dem die Züge gen Bremen und Hamburg fuhren, mussten sich die Auswanderer durchs Zentrum der Stadt schlagen. Und auch damals schlug den Fremden Misstrauen und Ablehnung entgegen. Deshalb leitete man die Züge aus dem Osten um die Stadt herum und fuhr umsteigefrei bis Ruhleben. Die letzten Überbleibsel des Auswandererbahnhofs wurden erst 2012 abgerissen.

Selbst von den Bahnhöfen der #Stadtbahn zwischen #Ostbahnhof und #Charlottenburg, die es heute noch gibt, ist von den Anfangsbauten …

S-Bahn (in) Berlin, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist die Vergabe (und #Ausschreibung) der #Verkehrsleistungen im Berliner -Bahn-Netz, in den drei verschiedenen Netzabschnitte, der Ost-West- sowie Nord-Süd-Querung und natürlich der „Ringbahn“ (und ggf. darüber hinaus) in den nächsten Jahrzehnten geplant?
Antwort zu 1:
#Teilnetz #Ring:
Der Vertrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen auf dem Teilnetz Ring mit Neufahrzeugen ist im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben und am 21.12.2015 geschlossen worden; er hat eine Laufzeit von 2021 bis 2035.
Teilnetze #Stadtbahn und #Nord-Süd:
Nach dem für den Zeitraum 2017 bis 2023 im Wege der Direktvergabe vergebenen #Interimsvertrag II werden sich zwei im Wettbewerb zu vergebene Verträge für den Zeitraum gestaffelt einlaufend von 2023-2027 und gestaffelt auslaufend von 2028-2033 anschließen. Die Art der Vergabe der Verträge für den Anschlusszeitraum steht gegenwärtig noch nicht fest.
Ein Überblick findet sich unter http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/s_bahn/.
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Frage 2:
Wie ist die Neubeschaffung von S-Bahn-#Fahrzeugen in den nächsten Jahrzehnten in Berlin geplant?
Frage 3:
Gibt es hierfür bereits Pläne der zuständigen Senatsverwaltung, die u.a. eine Trennung der #Fahrzeuginstandhaltung vom #Eisenbahnverkehrsunternehmen fordert und wenn ja warum?
Antwort zu 2 und zu 3:
Gegenwärtig werden verschiedenen Modelle zur #Fahrzeugneubeschaffung für den schrittweisen Einsatz ab 2026 einschließlich Fahrzeugbereitstellung und Erbringung der Verkehrsleistungen geprüft. Eine Entscheidung dazu soll bis zum Sommer 2018 getroffen werden.
Frage 4:
Wie ist die Vergabe (und Ausschreibung) für den Vertrieb von #Fahrscheinen und #Abos im Berliner S-Bahn-Netz, vor allem an #Automaten und in Kunden- bzw. #Abozentren in den nächsten Jahrzehnten geplant?
Antwort zu 4:
Möglich sind ein wettbewerbliches Verfahren oder – mit Zustimmung des Landes Branden-burg – eine Inhousevergabe an ein landeseigenes Unternehmen. Die Entscheidung dazu wird im Jahr 2019 getroffen werden. Bis zum Jahr 2023 erbringt die S-Bahn Berlin GmbH die Vertriebsleistungen für alle Teilnetze im Rahmen des Interimsvertrages II.
Frage 5:
Lässt sich der Senat bei der Vergabe von Verkehrsleistungen (S-Bahn Berlin und/oder BVG) von externen Berater/innen bzw. Beratungsunternehmen – zusätzlich zur Kompetenz, die das Land ohnehin bezahlt, indem es den VBB finanziert – beraten und wenn ja warum?
Frage 9:
Worin sieht der Senat die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Beratungsleistungen -zusätzlich zu der oben genannten Kompetenz des VBB- und welche Ergebnisse (Konzepte etc.) konnten hierbei bereits erzielt werden?
Antwort zu 5 und 9:
Die Länder Berlin und Brandenburg haben den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) GmbH mit der Koordination aller Vergabeverfahren im Schienenpersonennahver-kehr beauftragt. Das umfasst auch die Vergabe von Leistungen der Berliner S-Bahn. Der VBB ist als Vergabebüro für diese Verfahren tätig und Ansprechpartner für alle Verfah-rensbeteiligten. Der VBB bringt sein Know-how insbesondere zu den Themen Fahrpla-nung, Qualität, Tarif und Controlling in die regelmäßigen fachlichen Abstimmungsrunden mit den Ländern zur Erarbeitung der Vergabeunterlagen ein.
Das Land Berlin wird bei der Vergabe von Verkehrsleistungen sowohl an die S-Bahn als auch an die BVG vom Center Nahverkehr Berlin GbR (CNB) unterstützt. Dies umfasst insbesondere konzeptionelle, ökonomisch-wirtschaftliche und technische Fragestellungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Vergabeverfahren. Hauptleistungsbestandteile sind – neben der Unterstützung bei der grundsätzlichen Vergabeausgestaltung, einschließlich der ökonomischen Bewertung
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verschiedener Optionen (so bspw. für die Fahrzeugbeschaffung) – die Erarbeitung und Fortschreibung von Erwartungswertmodellen, die Erstellung von Kalkulations- und Wertungsblättern, die Erarbeitung von verkehrswirtschaftlich leistungsgerechten Vergütungsregelungen, Preisklauseln und Minderungsregelungen für Brutto-Anreiz-Verträge, die Vorbereitung, Begleitung und ökonomische Bewertung von Verhandlungsgesprächen, die Angebotsauswertung und Angebotsverhandlung, die Erstellung von Erlös- und Kostenentwicklungsprognosen, die Abschätzung der Haushaltsbelastung etc. Des Weiteren erfolgt bei Bedarf eine Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung von mit den S-Bahn-Vergaben verbundenen Abstimmungen in Gremien (Koordinierungskreis, Lenkungskreis) oder bei Abstimmungen mit dem Land Brandenburg (z.B. Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen).
Durch die Vergabe an CNB kann der Zugriff auf hochspezialisiertes Expertenwissen zu Sonderthemen und -arbeitsschwerpunkten gesichert werden, die nicht dauerhaft zu bearbeiten sind und auch aus diesem Grund nicht durch internes Personal übernommen werden könnten. Insgesamt hat sich die Aufgabenverteilung zwischen Aufgabenträger und CNB in den letzten Jahren sehr bewährt und wesentlich dazu beigetragen, dass der Aufgabenträger seinen immer komplexer werdenden Aufgabenstellungen gerecht werden konnte (Revision BVG-Vertrag, verkehrmittelübergreifende Angebotsentwicklung für die wachsende Stadt, Vergabeunterstützung S-Bahn, Fahrzeugbeschaffung etc.).
Zudem haben die Länder – wie generell bei Vergaben im Schienenpersonennahverkehr üblich – eine entsprechend spezialisierte Kanzlei mit der rechtlichen Begleitung des Verfahrens beauftragt. Die Vergabe von Verkehrsverträgen unterfällt einem speziellen, europarechtlich überprägten Vergaberechts- und Beihilferegime und ist mit Standardverfahren der Vergabe z.B. von Bauaufträgen nicht vergleichbar. Um als öffentlicher Auftraggeber auf Augenhöhe mit Vertretern international agierender Unternehmen auf Bewerber- und Bieterseite zu verhandeln, bedarf es juristischer Experten mit langjähriger Erfahrung in vergleichbaren Verfahren. Auch angesichts der hohen Auftragswerte, um die es bei der Vergabe von S-Bahn-Leistungen geht (Gesamtauftragssumme – Betriebskosten und Infrastrukturkosten – des Wettbewerbsvertrags Teilnetz Ring und der beiden Interimsverträge insgesamt ca. 9,7 Mrd. Euro) ist es geboten, sich externen anwaltlichen Rates zu versichern. Diese Einschätzung wird auch vom Land Brandenburg geteilt, das gemeinsamer Auftraggeber rechtlicher Beratungsleistungen mit dem Land Berlin ist.
Frage 6:
Wie waren bzw. sind die Kosten für diese Beratungsleistungen in den letzten und in den nächsten zehn Jahren (bitte detaillierte Aufstellung)?
Antwort zu 6:
Bezogen auf die Kosten der Vergangenheit wird auf die Schriftliche Anfrage 18/11825 verwiesen. Welcher Aufwand künftig mit der Erfüllung der jüngst novellierten vergaberechtlichen Anforderungen verbunden ist, auf welche Vergabekonzeption sich die Länder im Ergebnis o.g. Prüfung unterschiedlicher Fahrzeugbeschaffungsmodelle verständigen und welche weiteren Umsetzungsschritte sich daraus ergeben, steht derzeit noch nicht fest. Die Höhe der Kosten für die nächsten zehn Jahre können daher gegenwärtig nicht seriös kalkuliert werden.
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Frage 7:
Wann fand die letzte Ausschreibung für diese Beratungsleistungen statt und wer hat diese gewonnen?
Frage 8:
Ist die „Center Nahverkehr Berlin“ (CNB) ein solches Beratungsunternehmen und wer sind die Gesellschafter dieser GbR?
Antwort zu 7 und 8:
Zuletzt fand eine Ausschreibung zur Unterstützung des Landes Berlin in seiner Funktion als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Sommer 2017 statt. Der Auftrag enthält die Vorgabe, dass das beauftragte Expert/innenteam nach außen unter dem Namen „Center Nahverkehr Berlin“ auftreten muss.
Die Vergabe erfolgte zweistufig im Verhandlungsverfahren mit vorangehendem Teilnahmewettbewerb. Der Zuschlag für den o.a. Dienstleistungsauftrag für den Zeitraum vom 01.06.2018 bis 31.05.2023 an die Bietergemeinschaft aus KCW GmbH und VBB GmbH (Center Nahverkehr Berlin GbR) wurde am 21.11.2017 erteilt.
Berlin, den 14.02.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Inbetriebnahme des BER ohne durchdachtes Verkehrskonzept?, aus Senat

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Frage 1:

Welche #Verkehrsverbindungen (Straßen und Schienenwege) sind zur Inbetriebnahme des #BER vorhanden?

Antwort zu 1:

Die Infrastruktur für die schienenseitige Verkehrsanbindung (unterirdischer Bahnhof und Anschlussstrecken) ist fertiggestellt. Aktuell steht die #Dresdner Bahn auf dem Berliner Stadtgebiet noch nicht zur Verfügung. Für den Zwischenzeitraum zwischen Inbetriebnahme des Flughafens BER und der endgültigen Fertigstellung der Dresdner Bahn wurden Konzepte zur Führung der #Regionalverkehrslinien über die östliche #Schienenverbindung erarbeitet.

Der Flughafen BER wird über eine gute #ÖPNV-Anbindung verfügen. Die Flughafen- #Expresszüge werden zukünftig im 15-Minuten-Takt vom Berliner Hauptbahnhof mit Halt am Potsdamer Platz und Südkreuz in 20 Minuten den Flughafen BER über die Dresdner Bahn erreichen. Zusätzlich sollen zwei -Bahn-Linien zusammen im 10 Minutentakt (eine über die #Stadtbahn und eine über den südlichen Berliner #Innenring) sowohl den alten Bahnhof Flughafen Berlin-Schönefeld als auch den Terminalbahnhof BER bedienen. Im Regionalverkehr werden weitere Linien am Flughafen BER verkehren.

Straßenseitig erfolgt die Hauptanbindung des BER vorrangig über die BAB A 113. Die entsprechende Verkehrsinfrastruktur ist bereits vorhanden.

Frage 2:

Welche zusätzlichen Belastungen werden die BAB A 113, die BAB 100 und die B 96 nach Inbetriebnahme des BER prognostiziert?

Antwort zu 2:

Die verkehrliche Anbindung an den Flughafen erfolgt für den Kfz-Verkehr vorrangig über den Autobahnanschluss der BAB A 113.

Nach derzeitigem Stand ist anhand der Prognosen der Flughafengesellschaft mit folgendem durch die BER-Eröffnung induzierten zusätzlichen Verkehrsaufkommen an den nachstehend genannten Bezugsquerschnitten zu rechnen (jeweils Summe für beide Fahrtrichtungen):

 

 

Bezugsquerschnitt

zusätzliche Querschnittsbelastung (DTV w)

(jeweils Summe für beide Fahrtrichtungen)

BAB A 113

Tunnel Altglienicke

28.400 Kfz/24 Std. werktags

BAB A 100

Tunnel Ortsteil Britz

13.400 Kfz/24 Std. werktags

B 96

Ortsteil Lichtenrade

1.800 Kfz/24 Std. werktags

Anmerkung:

BAB = Bundesautobahn;

DTV w = durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke werktags Frage 3:

Welche Umleitungsstrecken werden für die bezeichneten Straßen angeordnet und ausgewiesen?

Antwort zu 3:

Für den Tunnel Ortsteil Britz (A 100) sowie für die Tunnel Altglienicke und Rudower Höhe (A 113) sind folgende Umleitungsstrecken ausgewiesen:

Tunnel Ortsteil Britz (TOB):

Bedarfsumleitung U 7/8 über AS Gradestr. – Gradestr. – Blaschkowallee – Späthstr. – AS Späthstr.

Tunnel Altglienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH):

Bedarfsumleitung über U 16/17 über AS Adlershof – Ernst-Ruska-Ufer – Köpenicker Str. – Adlergestell – Am Seegraben – BAB A117

Ergänzend sind auf den Autobahnen dynamische Wegweiser mit integrierten Stauinformationen (dWiSta) vor den Anschlussstellen Tempelhofer Damm (A 100), Späthstraße (A 113) und Schönefeld Nord (A 113) jeweils in Fahrtrichtung Süd vorgesehen.

Für die B 96 zwischen Stadtgrenze Süd (Zossen) und der A 100 (Anschlussstelle Tempelhofer Damm) ist keine Umleitungsstrecke vorgesehen.

Frage 4:

Sind die Umleitungsstrecken ertüchtigt?

Antwort zu 4:

Auf der Umleitungsstrecke U7/U8 des Tunnels Ortsteil Britz (TOB) sind an den Lichtsignalanlagen (LSA) bereits Sonder-Signalzeitenpläne versorgt, die im Falle einer Tunnelsperrung geschaltet werden können, um den Umleitungsverkehr besser abwickeln zu können.

Für die Bedarfsumleitungsstrecken U16/U17 bei Sperrung der Tunnel Altglienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH) wurden bislang keine Sonderpläne für die LSA versorgt.

Die erheblichen zusätzlichen Verkehrsmengen, die bei BAB-Sperrungen ins Stadtgebiet abgeleitet werden, können jedoch auch bei angepassten LSA-Schaltungen nur bedingt abgewickelt werden.

Frage 5:

Wie können künftig die häufig notwendigen Sperrungen des Tunnels Ortsteil Britz (TOB) vermieden werden?

Antwort zu 5:

Die zuständige Verkehrslenkung Berlin hat bezüglich Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen die RABT (Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln) anzuwenden. Die aktuell gültige Fassung lässt einen weitergehenden Verzicht auf Sperrungen und Zufahrtsbeschränkungen als bisher praktiziert nicht zu.

Frage 6:

Sind die betroffenen Verkehrswege ab dem Eröffnungszeitpunkt in einem akzeptablen, nachhaltigen Zustand und werden zuvor Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich?

Antwort zu 6:

Die Verkehrswege der Bundesautobahn im Land Berlin unterliegen fortlaufenden Instandsetzungsarbeiten. Die in Richtung des Flughafens BER führende A 113 weist aufgrund von Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR, „Betonkrebs“) in Teilen Schäden an der Fahrbahndecke auf. Durch die chemische Reaktion kommt es zu Rissen und Abplatzungen. In Analogie zu den in 2017 durchgeführten Baumaßnahmen an der A 113 werden an einem weiteren Streckenabschnitt in 2018 Sanierungsarbeiten durchgeführt. Diese beinhalten zur Vermeidung zukünftiger Schäden den Austausch der geschädigten Betonfahrbahn durch Asphalt. Voraussichtlich sind die Arbeiten im Streckenbereich der BAB A 113 dann im Jahr 2018 abgeschlossen, wobei in den Rampenbereichen (Zu- und Abfahrten) die Arbeiten mit temporären Einschränkungen sukzessive fortgesetzt werden.

Frage 7:

In welchem Zustand befindet sich insbesondere der TOB und entspricht dieser den Bestimmungen der aktuell gültigen Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT)?

Antwort zu 7:

Der Tunnel Ortsteil Britz (TOB) wurde im Jahr 2000 in Betrieb genommen und gemäß Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) 1994 ausgestattet. Eine erste Nachrüstung des Tunnels (z.B. mit Brandnotleuchten) erfolgte 2006.

Frage 8:

Falls Maßnahmen für den TOB erforderlich sind – welche sind das und wann sollen diese mit welchen Verkehrseinschränkungen durchgeführt werden?

Antwort zu 8:

Mittelfristig sind unter anderem Teile der verkehrstechnischen Anlagen (Wechselverkehrszeichen, Prismenwender, Spursignale) zu erneuern, optische Leiteinrichtungen und Türrahmenkennzeichnungen sind nachzurüsten und die Beleuchtungsanlage sowie die Tunnellüftung sind zu modernisieren. Die Modernisierung der technischen Ausstattung des Tunnels Ortsteil Britz (TOB) wird nach Möglichkeit in verkehrsarmen Zeiten (Nacht, Wochenende, Ferien) erfolgen. Voraussichtlich sind jedoch darüber hinaus  in beiden Richtungen Verkehrseinschränkungen (halbseitige Sperrung) unvermeidbar.

Eine terminliche Einordnung der Baumaßnahmen ist noch nicht erfolgt.

Frage 9:

Wann soll die Dresdner Bahn den Betrieb zwischen BER und Berlin-Zentrum aufnehmen?

Antwort zu 9:

Der Abzweig vom Berliner Außenring zum Bahnhof Flughafen Berlin Brandenburg ist einschließlich des Flughafenbahnhofs seit 30. November 2011 fertig gestellt und kann ab Eröffnung des Flughafens für den Fahrgastbetrieb genutzt werden. Die neu aufzubauende Fern- und Regionalbahntrasse von Berlin Südkreuz bis zum Berliner Außenring wird nach derzeitigem Stand Ende 2025 in Betrieb gehen.

Frage 10:

Welche Haltepunkte werden auf der Bahnstrecke ausgewiesen?

Antwort zu 10:

Zwischen Berlin Hauptbahnhof und dem Bahnhof Flughafen Berlin Brandenburg befinden sich die Bahnhöfe Berlin Potsdamer Platz und Berlin Südkreuz.

Der Senat prüft zudem, den Regionalverkehrs-Haltepunkt Berlin Buckower Chaussee zu bestellen, um der erfolgten Stadtentwicklung und den zunehmenden Pendlerströmen Rechnung tragen zu können.

Frage 11:

Welche Taktzeiten sind für die S-Bahnverbindung zum BER bestellt? Reicht dazu der vorhandene Wagenpark ab dem Jahr der Inbetriebnahme des BER?

Antwort zu 11:

Mit der Eröffnung des Flughafens BER werden die bislang in Schönefeld endenden Linien S 9 und S 45 zum Flughafen BER verlängert. Sowohl der vorhandene Bahnhof Flughafen Berlin-Schönefeld als auch der neue Flughafenbahnhof BER werden dann im Tagesverkehr im 10 Minuten-Takt per S-Bahn angebunden. Dieses Angebot kann mit den bereits vorhandenen S-Bahn-Fahrzeugen der Baureihe 481/482 erbracht werden.

Berlin, den 30.01.2018 In Vertretung

 

Jens-Holger Kirchner

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Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Anbindung des Südostens an die Innenstadt durch die S3, aus Senat

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Frage 1:
Warum fährt nur noch jeder zweite Zug der #S3 über den #Ostbahnhof hinaus auf die #Stadtbahn?
Frage 2:
Wie beurteilt der Senat den gleichzeitigen Wegfall des #Regionalbahnhalts #Karlshorst sowie jeder zweiten
Durchbindung der S3 auf die Stadtbahn und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Attraktivität des
#ÖPNV?
Antwort zu 1 und 2:
Zum Fahrplanwechsel am 10.12.2017 konnte mit der Wiederinbetriebnahme der seit dem
Jahr 2009 baubedingt gesperrten Südkurve am Ostkreuz die Linie S9 wieder auf ihrem
ursprünglichen Linienweg vom Flughafen Berlin-Schönefeld über die Berliner Stadtbahn
nach Spandau geführt werden. Gleichzeitig ist es aufgrund der begrenzten
Fahrzeugverfügbarkeit notwendig, jeden zweiten Zug der Linie S3 (Tageszuggruppe) am
Ostbahnhof enden zu lassen.
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Im Abschnitt Ostbahnhof – Spandau verkehrt die Linie S3 demnach im 20-Minuten-Takt,
der sich mit der ebenfalls im 20-Minuten-Takt verkehrenden Linie S9 zu einem
annähernden 10-Minuten-Takt überlagert. Es befinden sich somit im Tagesverkehr
weiterhin sechs Zuggruppen (verkehren jeweils im 20-Minuten-Takt) auf der Stadtbahn,
das dortige Angebot wurde nicht reduziert. In Warschauer Straße und Ostbahnhof
bestehen zwischen den im Ostbahnhof beginnenden bzw. endenden Zügen der S3 und
der Linie S9 zur Fahrt aus/in Richtung Spandau kurze Übergangszeiten von wenigen
Minuten am gleichen Bahnsteig, sodass zwischen Karlshorst und der Stadtbahn weiterhin
Verbindungen im 10-Minuten-Takt bestehen. Die Einschränkungen durch den bei jeder
zweiten Fahrt auftretenden bahnsteiggleichen Umstieg zwischen S3 und S9 werden als
akzeptabel beurteilt.
Die von Karlshorst zuvor mit dem Bahn-Regionalverkehr erreichbaren Ziele sind von
Karlshorst aus nunmehr entweder direkt mit der S-Bahn oder mit einmaligem Umsteigen
erreichbar.
Abgesehen von den baulichen Voraussetzungen, die einen Weiterbetrieb des
Regionalbahnhofs Karlshorst nicht ermöglicht haben, hätte ein Weiterbetrieb nicht nur zu
Vorteilen für die Fahrgäste geführt. Eine Fahrplanbetrachtung durch die DB Netz AG hat
zum Ergebnis gehabt, dass ein zusätzlicher Halt in Karlshorst nach der Inbetriebnahme
des Regionalbahnsteiges am Bahnhof Ostkreuz auf der Stadtbahnebene zu
Trassenkonflikten und zur Unterschreitung der erforderlichen Pufferzeiten führen würde.
Ein anderer Halt auf der Stadtbahn hätte somit entfallen oder die Haltezeit reduziert
werden müssen.
Der neue Regionalverkehrshalt der Linien RE7 und RB14 am Bahnhof Berlin Ostkreuz
führt zu Vorteilen für einen deutlich überwiegenden Teil der Fahrgäste der betroffenen
Linien. Es ergeben sich deutlich verbesserte Anschlussbeziehungen in fast allen
denkbaren Relationen und entsprechend wesentliche verkehrliche Vorteile gegenüber
dem Status quo. Eine Doppelbedienung der Stationen Ostkreuz und Karlshorst würde zu
einer Reisezeitverlängerung im Regionalverkehr führen und demgegenüber nur für einen
geringen Fahrgastanteil nachhaltige Verbesserungen bewirken.
Frage 3:
Wie viele Züge der S-Bahn verkehren nach aktuellem Fahrplan über die Stadtbahn?
Antwort zu 3:
Die Stadtbahn zwischen Ostbahnhof und Charlottenburg wird im Tagesverkehr von sechs
Zuggruppen (verkehren jeweils im 20-Minuten-Takt) bedient. Es erfolgen somit 18 Fahrten
je Stunde und Richtung.
Frage 4:
Über welche Kapazität für eine Angebotsausweitung verfügt die Stadtbahn?
Antwort zu 4:
Die DB teilt hierzu mit:
„Auf der Stadtbahn westlich von Ostbahnhof (bis Westkreuz) lassen sich unter
Beibehaltung der aktuellen Haltezeiten 8 Trassen pro Richtung in 20 Minuten (=1 Zug pro
Richtung alle 2,5 Minuten) konfliktfrei konstruieren.
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Wir empfehlen aus Qualitätsgründen eine Belegung aller 8 Trassen pro Richtung in 20
Minuten nur in der HVZ. Außerhalb der HVZ empfehlen wir die Freihaltung einer Trasse
pro Richtung in 20 Minuten als Erholungstrasse (= 7 Trassen pro Richtung in 20 Minuten).“
Frage 5:
Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Aufnahmefähigkeit für weitere S-Bahn-Züge auf der Stadtbahn
zu erhöhen?
Frage 6:
Ist die Umsetzung solcher Maßnahmen durch S-Bahn oder den Senat geplant?
Antwort zu 5 und 6:
Die DB teilt hierzu mit:
„Grundsätzlich verfügt die Stadtbahn nach Abschluss der Baumaßnahmen im Bereich
Ostkreuz – Ostbahnhof (Herstellung Viergleisigkeit) über ausreichende
Trassenkapazitäten. […]“
Die Umsetzung einer Angebotsausweitung auf der Stadtbahn – nach Abschluss der
vorgenannten Baumaßnahmen – scheitert nicht aufgrund fehlender infrastrukturseitiger
Voraussetzungen. Eine Führung einer weiteren Zuggruppe als siebte Zuggruppe auf die
Stadtbahn ist im Rahmen der begrenzten Fahrzeugverfügbarkeit bei der S-Bahn jedoch
kurz- und mittelfristig nur zu Lasten anderer bestehender Verkehrsangebote im S-Bahn-
Netz möglich, was somit an anderer Stelle zu verkehrlichen bzw. kapazitativen Nachteilen
führen würde und daher nicht vorgesehen ist.
Frage 7:
Wie viele zusätzliche S-Bahn-Wagen wären für die Durchbindung einer weiteren Zuggruppe auf die
Stadtbahn erforderlich?
Antwort zu 7:
Die Zahl der zusätzlich benötigten S-Bahn-Viertelzüge (Doppeltriebwagen) für die Führung
einer weiteren Zuggruppe über die Stadtbahn hängt vom konkreten Start- und Endpunkt
der jeweiligen Zuggruppe sowie der Zugstärke (Anzahl der Viertelzüge pro Zug) ab.
Beispielsweise würden für eine Verlängerung der mit der maximalen Zugstärke (vier
Viertelzüge) verkehrenden Tageszuggruppe der Linie S3 von Ostbahnhof nach
Charlottenburg zwölf zusätzliche Viertelzüge (plus anteilige Werkstattreserve) benötigt
werden.
Frage 8:
Welche Maßnahmen plant der Senat zur Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des Berliner Südostens an die
Innenstadt?
Antwort zu 8:
Für den S-Bahn-Verkehr sind auf dem Ostabschnitt der Linie S3, zusätzlich zum 10-
Minuten-Takt, in den Hauptverkehrszeiten Verstärkerfahrten im 20-Minuten-Takt in der
Relation Friedrichshagen – Ostbahnhof geplant, so dass sich während der
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Hauptverkehrszeiten in diesem Abschnitt ein 5/5/10-Minuten-Takt ergäbe. Die Führung
zusätzlicher S-Bahn-Fahrten auf die Stadtbahn ist ebenfalls Bestandteil aktueller
Planungen des Landes Berlin. Die Planungen sollen im derzeit in Aufstellung befindlichen
Nahverkehrsplan 2019-2023 festgeschrieben werden. Diese Mehrleistungen können aber
erst mit dem Zulauf neuer S-Bahn-Fahrzeuge voraussichtlich ab Mitte der 2020er-Jahre
bestellt und erbracht werden.
Die Inbetriebnahme des Regionalbahnhalts Köpenick (siehe Antwort zu Frage 13) stellt
eine weitere Verbesserung der ÖPNV-Anbindung an die Innenstadt dar. Auch die
Verlegung der Straßenbahnhaltestelle am S-Bahnhof Karlshorst wird Verbesserungen mit
sich bringen. Durch die Verlegung der Haltestellen in den Seitenbereich der Treskowallee
unterhalb der Eisenbahnüberführung werden die Umsteigewege zwischen Straßen- und SBahn
im Vergleich zur heutigen Situation deutlich verkürzt.
Frage 9:
Was sind die Gründe für die Verzögerungen bei der S3 vor der Einfahrt in den Bahnhof Ostkreuz?
Antwort zu 9:
Die DB teilt hierzu mit:
„Auf Grund der Trassierung über dem Kreuz[ungs]bauwerk der S3 von Rummelsburg zum
Bahnsteig Ostkreuz besteht nur eine begrenzte zulässige Geschwindigkeit von 60 km/h.
Zusätzlich ergeben sich je nach aktueller Betriebslage ggf. auftretenden Verspätungen der
aus Lichtenberg kommenden und der S3 planmäßig vorausfahrenden Züge der S7
zusätzliche Verzögerungen. Eine operative Reihenfolgeänderung ist auf Grund der ab
Wannsee vorhandenen eingleisigen Strecke für die S7 eher ungünstig und wird damit nur
im Ausnahmefall umgesetzt.“
Zwischenzeitlich gab und gibt es auch immer wieder Probleme mit der
Signalisierungstechnik in diesem Abschnitt, an deren Beseitigung gearbeitet wird.
Frage 10:
Wie ist der Zeitplan für die Nutzbarmachung aller vier S-Bahn-Gleise zwischen Ostkreuz und Ostbahnhof?
Antwort zu 10:
Die DB teilt hierzu mit:
„Im November 2018 ist es vorgesehenen, die Viergleisigkeit in Betrieb zu nehmen.“
Frage 11:
Mit welchen Maßnahmen sollen bis zur Nutzbarmachung der vier Gleise zwischen Ostkreuz und Ostbahnhof
die Verzögerungen reduziert werden?
Antwort zu 11:
Die DB teilt hierzu mit:
„Vor der Inbetriebnahme der Viergleisigkeit sind keine zusätzlichen baulichen Maßnahmen
möglich, die eine beschleunigte Einfahrt der S3 im Bahnhof Ostkreuz ermöglichen. Die
betriebsführenden Bereiche beobachten kontinuierlich den Betriebsablauf und steuern
diese bei Abweichungen durch Störeinflüsse mit dem Ziel einer möglichst schnellen
Stabilisierung zum Erreichen der Planmäßigkeit. Die Betriebszentrale S-Bahn Berlin der
5
DB Netz AG und die Leitstelle des EVU [Eisenbahnverkehrsunternehmen] S-Bahn Berlin
GmbH haben zur Steuerung von Abweichungen Dispositionskonzepte erarbeitet und
vereinbart, die je nach Betriebslage ggf. angepasst zur Anwendung kommen. Das betrifft
auch den hier angefragten Streckenabschnitt Ostkreuz – Ostbahnhof.“
Frage 12:
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die bei der Verkürzung der S75 angekündigte
Umsteigemöglichkeit auf dem gleichen Bahnsteig von der S75 in die S3 wieder zu gewährleisten und bis
wann ist mit deren Realisierung zu rechnen?
Antwort zu 12:
Bereits im Status quo ist in stadteinwärtiger bzw. in stadtauswärtiger Richtung ein Umstieg
zwischen der Linie S75 und der Linie S3 am gleichen Bahnsteig im Bahnhof Ostkreuz
möglich. Die Ausnahme bilden die Fahrten der Linie S75 die in der Nebenverkehrszeit
bereits in Lichtenberg enden. Fahrplanseitig besteht jedoch die kürzeste Übergangszeit
zwischen der Linie S5 und der Linie S75 – hier ist ein Umstieg am gleichen Bahnsteig an
den derzeit gemeinsam bedienten Stationen Friedrichsfelde Ost, Lichtenberg,
Nöldnerplatz und Ostkreuz möglich.
Mit Inbetriebnahme der Viergleisigkeit zwischen Ostkreuz und Ostbahnhof sollen im
Tagesverkehr alle Fahrten der S75 nach Ostbahnhof durchgebunden werden. Temporäre
Einschränkungen können sich jedoch durch in Planung befindliche Baumaßnahmen (z.B.
Sanierung Gleishallen Ostbahnhof) ergeben.
Frage 13:
Wann rechnet der Senat mit der Eröffnung des Regionalbahnhofs Köpenick und was unternimmt er aktuell in
der zuständigen Senatsverwaltung sowie gegenüber der DB AG und der Planungsbehörde, um das
Verfahren zu beschleunigen?
Antwort zu 13:
Die Inbetriebnahme des Regionalbahnhalts Köpenick ist gegenwärtig für das Jahr 2027
terminiert. Prozesse des Planverfahrens sind vorgegeben und die komplexen Bauabläufe
ermöglichen keine Beschleunigung. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten sind die Beteiligten
bestrebt, das Verfahren sachgerecht schnellstmöglich abzuschließen, um die Terminkette
für das gesamte Vorhaben und den Inbetriebnahmetermin für den Regionalbahnhalt zu
halten.
Berlin, den 18. Januar 2018
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Berlin droht der Zusammenbruch des S-Bahn-Verkehrs 600 neue Fahrzeuge müssen für die Stadtbahn und die Nord-Süd-Bahn gekauft werden. , aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article212974473/Berlin-droht-der-Zusammenbruch-des-S-Bahn-Verkehrs.html

Berlins rot-rot-grüne Koalition ist über eine wesentliche verkehrspolitische Zukunftsfrage der Stadt zerstritten. Es geht um die Berliner -Bahn, speziell um den Betrieb auf den #Teilnetzen #Nord-Süd und #Stadtbahn nach 2023. Vor allem muss die Koalition sehr schnell klären, auf welche Weise Berlin 600 -Bahn-Doppelwagen beschaffen möchte, die ab 2026 als Ersatz für die Baureihe #481 benötigt werden. Verkehrssenatorin Regine #Günther (parteilos, für Grüne) warnt in einem internen Papier von einer "gravierenden Kapazitäts- und Angebotslücke" nach 2023.

Günther und mit ihr die Grünen wollen ausloten, ob sich Unternehmen finden, die die Teilnetze betreiben wollen. Ein entsprechender Senatsbeschluss war aber kurz vor Weihnachten auf Druck der Koalitionsfraktionen verschoben worden, um eine Festlegung zu vermeiden. Weiterhin möchten die Grünen und Teile der SPD einen privaten Geldgeber finden, der die auf 2,4 Milliarden Euro geschätzten 600 neuen Doppelwagen beschafft, bezahlt, wartet und den Betriebsgesellschaften zur Verfügung stellt.

Es geht um die S-Bahn-Linien #S85, #S25, #S2 und #S1, die in Nord-Süd-Richtung die Stadt durchqueren. Das zweite Los umfasst die #Ost-West-Verbindungen #S9, #S7, #S75, #S5 und #S3. Der #Ring ist ab 2021 neu ausgeschrieben worden und wird auch künftig von der Bahn-Tochter S-Bahn Berlin betrieben.

SPD und Linke kritisieren Grünen-Entwurf
Gegen das Konzept der Grünen gibt es massiven Widerstand vor allem in den Fraktionen von SPD und Linke, auch wenn es aus dem Hause Günther heißt, es gebe noch keine Festlegung. "In der SPD kann sich niemand vorstellen, dass sich drei oder noch mehr Akteure am Berliner S-Bahn-Netz beteiligen", sagte der SPD-Verkehrs­experte Sven Heinemann. Denn neben einem oder mehreren Betriebsunternehmen wäre der Fahrzeugdienstleister involviert und die Deutsche Bahn als Eigentümer der Gleise und Stellwerke. Einen solchen "Freilandversuch" am größten deutschen S-Bahn-Netz sollte niemand riskieren, warnt …

S-Bahn: Das ändert sich zum Fahrplanwechsel Bis der Airport-Express von Berlin nach Schönefeld im 15 Minutentakt fährt, dauert es noch eine Weile. Dazu muss die Dresdner Bahn gebaut werden., aus MAZ

http://www.maz-online.de/Brandenburg/S-Bahn-Das-aendert-sich-zum-Fahrplanwechsel

Immerhin im #20-Minuten-Takt wird mit dem Fahrplanwechsel am 10. Dezember die S-Bahn zwischen Berlin und #Schönefeld verkehren.
Potsdam.  Schneller zum #Flughafen: Mit dem Fahrplanwechsel am 10. Dezember fährt die S-Bahn-Linie #S9 vom Flughafen Schönefeld direkt über die #Stadtbahn. Von 4 Uhr in der Früh bis 1 Uhr in der Nacht geht es vom Airport direkt zum Alexanderplatz, zum Zoo und weiter bis nach Spandau – durchgehend im 20-Minuten-Takt. Möglich wird die kürzere Verbindung durch die neue üdkurve am Berliner #Ostkreuz, wie die S-Bahn am Mittwoch mitteilte. Dabei ändert sich die Linienführung der S9. Sie fährt künftig über die Stadtbahn via Alexanderplatz, Hauptbahnhof und Zoo bis nach Spandau – und nicht mehr nach Pankow.

Längerer Fünf-Minuten-Takt auf der #Ringbahn

Mit dem Fahrplanwechsel soll es auf der Ringbahn in der Woche vormittags bis 11 Uhr und abends bis 21 Uhr einen Fünf-Minuten-Takt geben. Auf den Linien #S1 und #S2 wird der abendliche 10-Minuten-Takt Richtung Frohnau, Buch und Lichtenrade freitags und samstags bis 23 Uhr ausgedehnt.

Im #Nord-Süd-Tunnel kommen die S-Bahnen zwischen den Hauptverkehrszeiten häufiger, teilte das Unternehmen mit. Im Abschnitt Anhalter Bahnhof bis Bornholmer Straße werd ein durchschnittlicher …

Bahnhöfe + S-Bahn: BAHNKNOTEN Am Ostkreuz kann wieder nach Süden abgebogen werden Mit mehreren Probefahrten ist am Sonntag die neue Südkurve erfolgreich in Betrieb genommen worden., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article212594693/Am-Ostkreuz-kann-wieder-nach-Sueden-abgebogen-werden.html

Berlin/#Schönefeld. Das #Ostkreuz gewinnt weiter an Konturen. An dem wichtigen #Bahnknoten im Berliner Osten ist am Sonntag mit mehreren Probefahrten die neue üdkurve erfolgreich in Betrieb genommen worden. Die komplett neu errichtete Brückenkonstruktion ermöglicht es der S-Bahn, ihre Züge von der #Stadtbahn wieder auf den Ring in Richtung Süden "abbiegen" zu lassen.

Profitieren davon werden vor allem Fahrgäste, die aus der Innenstadt etwa zum Wissenschaftsstandort #Adlershof oder zum Flughafen Schönefeld und zurück wollen. Sie können ab dem #Fahrplanwechsel im Dezember dann direkt und ohne Umsteigen dorthin fahren. Das spart etwa Reisenden vom Bahnhof Zoo nach Schönefeld zwar nur zwei Minuten Zeit, erhöht aber die Bequemlichkeit.

Die #S9 bekommt dafür eine neue Linienführung: Ab 10. Dezember verkehren die Züge dann nicht mehr von Pankow, sondern ab Spandau über die Stadtbahn zum Bahnhof Flughafen Schönefeld. Die Züge fahren wie bisher nur im 20-Minuten-Takt. Alternativ kann für die An- und Abreise zum Flughafen auch die Linie #S45

S-Bahn: Mehr Sicherheit und Pünktlichkeit Von Ausbau bis ZBS – Ausblick auf die Vorhaben 2018, aus S-Bahn

http://www.s-bahn-berlin.de/aktuell/2017/181_bauvorhaben_2018.htm

Mehr #Sicherheit durch moderne Technik heißt die Zielvorgabe auch im kommenden Jahr, wenn die Deutsche Bahn erneut zwischen 400 und 500 Millionen Euro in ihre Infrastruktur in Berlin und Brandenburg investiert. Ein Schwerpunktthema ist 2018 der Einbau des neuen #Zugbeeinflussungssystems (#ZBS) im Netz der -Bahn Berlin. Damit wird künftig nicht nur ausschließlich der #Zwangsstopp beim Nichtbeachten eines Haltesignals herbeigeführt, sondern auch die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit der Züge überwacht. Nachdem unter anderem Teile der #Stadtbahn mit dem ZBS ausgerüstet sind, folgen im kommenden Jahr die #S1 im Süden, die #S5 im Westen sowie die #S7 im Osten und Westen. Dafür müssen diverse Sperrungen eingerichtet werden (m Grafik). Noch in diesem Jahr sind vor allem kurze Sperrungen auf der Ringbahn in Schöneberg, der S 1 im Süden, auf der nördlichen Ringbahn sowie in Charlottenburg und Spandau geplant. „Das Thema ZBS und der Bau elektronischer Stellwerke wird sich auch durch die nächsten Jahre ziehen“, erklärt in diesem Zusammenhang Jens Hebbe, Leiter der Betriebszentrale S-Bahn bei der DB Netz AG.

Geschwindigkeiten bis zu 200 Kilometer pro Stunde

Quasi die „Mutter“ dieses Sicherungssystems, das European Train Control System (ETCS; in Deutsch: Europäisches Zugbeeinflussungssystem), sorgt auch über die Stadt- und Landesgrenzen hinaus für mehr Sicherheit. Die gesamte Strecke nach Dresden wird mit dem ETCS ausgerüstet, so dass dann Geschwindigkeiten bis zu 200 Kilometer pro Stunde möglich sind. Dort können nach 16 Monaten Vollsperrung zwischen Wünsdorf und Hohenleipisch die Züge ab Fahrplanwechsel im Dezember wieder den direkten Weg nehmen. Auf der 73 Kilometer langen Baustelle blieb kein Schotterstein unberührt. Zwei Eisenbahn- und 13 Straßenbrücken wurden als Ersatz für 18 Bahnübergänge neu errichtet.

Großbauprojekt am Karower Kreuz – abschnittsweise Sperrungen bis November 2018

Gute Nachrichten für einen der wichtigsten Umsteigepunkte in Berlin – das #Ostkreuz: „Die Berliner haben die Dauerbaustelle Ostkreuz nun bald überstanden. Wenn ab 10. Dezember die #S9 wieder in das Stadtzentrum fährt und unten am neuen Bahnsteig erstmals Regionalzüge der Stadtbahn halten, ist das neue Ostkreuz im Wesentlichen in Betrieb. 2018 folgen nur noch einige wenige Ergänzungen“, erklärt Alexander #Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn für das Land Berlin. Neben der Sicherheit wird auch in Sachen Pünktlichkeit investiert: Die soll beispielsweise der zweigleisige Ausbau der Strecke zwischen Karow und Blankenburg bringen, von dem rund 100.000 Fahrgäste profitieren werden, wie Alexander Kaczmarek mitteilt. Für das Großbauprojekt am #Karower Kreuz muss abschnittsweise bis November 2018 gesperrt und in Ersatzbusse umgestiegen werden. Den Anfang macht 2018 der Abschnitt zwischen #Pankow und Karow, wo vom 8. Januar bis 28. Februar keine Züge fahren können.

S-Bahn: Verkürzung der S75 durch den Senat gewollt? Höhenschönhausen nicht abhängen!, aus Senat

www.berlin.de

Wie bewertet der Senat die Anbindung des Ortsteils Hohenschönhausens, insbesondere NeuHohenschönhausens
an das Netz des ÖPNV´s derzeit?
Antwort zu 1.:
Der Ortsteil Neu-Hohenschönhausen wird über Angebote des S-Bahn- und
Regionalverkehrs sowie über mehrere Metrostraßenbahnlinien sowie Buslinien
entsprechend der Zugangsstandards des #Nahverkehrsplanes (NVP) des Landes Berlin
erschlossen und angebunden. Die #ÖPNV-Anbindung wird dementsprechend als gut
bewertet.
Frage 2:
Welche individuellen Verschlechterungen ergeben sich für die Nutzer nach Ansicht des Senats durch die
#Verkürzung der -Bahn-Linie #S75 bis zum #Ostbahnhof, wenn diese in die Innenstadt mit dem ÖPNV
möchten?
Frage 6:
Wie empfindet der Senat die Kürzung der S75 vor dem Hintergrund, dass mehr Menschen damit auf die
Nutzung eines PKW angewiesen sind bzw. aus Nutzerbequemlichkeit den ÖPNV meiden?
Frage 8:
Wie erklärt der Senat den Nutzern des ÖPNV die Verkürzung vor dem Hintergrund, dass die Rot-Rot-Grüne
Koalition den ÖPNV in Berlin stärken will? Gehört der Außenbezirk Lichtenberg mit der Region
Hohenschönhausen nicht dazu?
Frage 10:
Wie bewertet der Senat die Kürzung der S75 vor dem Hintergrund, dass potenzielle Touristen damit nur
einen komplizierteren und/oder zeitlich verlängerten Weg nach Hohenschönhausen in Kauf nehmen
müssen? Glaubt der Senat, dass dies die Region touristisch stärkt?
Frage 11:
Wie bewertet der Senat die Sammlung von fast 2.000 Unterschriften gegen die Verkürzung der S-Bahn Linie
S75?
2
Antwort zu 2., 6., 8., 10. und 11.:
Aufgrund des veränderten Laufwegs der Linie S75 sind die Stationen #Wartenberg,
#Hohenschönhausen und #Gehrenseestraße nicht mehr direkt, aber mit einmaligem Umstieg
an die #Stadtbahn westlich des Ostbahnhofes angebunden. Es wird hierbei im Zielkonzept
ein bahnsteig- oder kantengleichen Umstieg zu den Stadtbahnlinien #S3, #S5, #S7 und #S9
möglich sein, sodass die Einschränkungen als akzeptabel beurteilt werden.
Zudem steht am S-Bahnhof Hohenschönhausen und für die Wohngebiete entlang der
Zingster Straße und Falkenberger Chaussee als verkehrliche Alternative auch die
#Metrostraßenbahnlinie #M4 zur Verfügung, mit der eine umsteigefreie Anbindung in die
Innenstadt im Bereich Alexanderplatz ohne Fahrzeitnachteile gegenüber der S-BahnVerbindung
gewährleistet wird.
Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass auch an zahlreichen anderen Stellen im
Stadtgebiet Umsteigevorgänge erforderlich sind, um per #ÖPNV beispielsweise zu den
Zentrumsbereichen am Bahnhof Alexanderplatz oder am Bahnhof Zoologischer Garten zu
gelangen. Es ist nicht möglich aus allen Teilen der Stadt ÖPNV-Direktverbindungen
dorthin anzubieten, dies ist systemimmanent. Es erfolgt somit keine Benachteiligung
Hohenschönhausens gegenüber dem übrigen Stadtgebiet. Die Verbindungsstandards
gemäß NVP werden erfüllt.
Der Aufgabenträger hat die Neuordnung des Liniengefüges auf der Stadtbahn vorab
intensiv geprüft, da ihm bereits bei der Planung bewusst war, dass die Maßnahme für
einen Teil der Fahrgäste der Linie S75 zusätzliche Umsteigevorgänge bedeutet. Nach
eingehender Prüfung und sorgfältiger Abwägung mit den Vorteilen des Gesamtkonzepts
hat sich der Aufgabenträger dennoch für die Änderungen entschieden. Denn durch
Neuordnung des Liniengefüges auf der Stadtbahn – also der Führung der Linien S3 und
S9 anstelle der Linie S75 auf die Stadtbahn – werden in Summe mehr Fahrgäste eine
umsteigefreie Direktverbindung auf die Stadtbahn erhalten, da die Linien S3 und S9
merkbar höhere Fahrgastzahlen als die Linie S75 aufweisen. Es sind somit mehr
Fahrgäste, die von den Anpassungen profitieren, als Fahrgäste denen Nachteile
entstehen.
Frage 3:
Wie bewertet der Senat die Möglichkeit die Verkürzung der Linie S75 zum Ostbahnhof dadurch zu
entschärfen, dass eine stadtweite Durchfahrt zumindest im 20 Minuten Takt durch die Bereitstellung weiterer
Züge ermöglicht wird?
Frage 4:
Warum bestellt der Senat die vorbenannte Option nicht bei der S-Bahn Berlin GmbH?
Frage 12:
Warum behauptet der Senat, dass die S-Bahn aus Wartenberg kommend nicht über die Stadtbahn geführt
werden kann, obwohl es gegenteilige Aussagen der S-Bahn Berlin gibt und es offensichtlich möglich wäre?
Antwort zu 3., 4. und 12.:
Alle für den Linienbetrieb verfügbaren Fahrzeuge der S-Bahn werden im bestehenden
Angebotskonzept eingesetzt.
Eine zusätzliche Durchbindung einer siebten Zuggruppe der Linie S75 auf die Stadtbahn
ist im Rahmen der begrenzten Fahrzeugverfügbarkeit bei der S-Bahn kurz- und mittelfristig
nur zu Lasten anderer bestehender Verkehrsangebote möglich, was somit an anderer
Stelle zu verkehrlichen bzw. kapazitativen Nachteilen führen würde und daher nicht
vorgesehen ist.
3
Frage 5:
Welche Ersparnis hat der Senat durch die Verkürzung der Linie bzw. was kostet die Bestellung eines 10
minütigen Takts wieder von Wartenberg zum Westkreuz?
Antwort zu 5.:
Wie bereits in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/18849 erläutert, ist die
Verkürzung des Laufweges der Linie S75 ein Bestandteil der Neuordnung des
Liniengefüges auf der Stadtbahn nach Herstellung der infrastrukturellen Voraussetzungen
im Bereich Ostkreuz. Mit der nachfrageseitig gerechtfertigten Durchbindung der Linie S3
(von/nach Erkner) auf die Stadtbahn und der Wiederherstellung der ursprünglichen
Führung – wie vor Beginn der Baumaßnahmen am Ostkreuz – der Linie S9 (von/nach
Flughafen Berlin-Schönefeld bzw. BER) auf die Stadtbahn ab Dezember 2017 ist der
verkürzte Laufweg der Linie S75 verbunden. Es befinden sich im Zielzustand im
Tagesverkehr weiterhin sechs Zuggruppen (verkehren jeweils im 20-Minuten-Takt) auf der
Stadtbahn, das dortige Angebot wird nicht reduziert. Somit resultiert keine Ersparnis aus
dem geänderten Laufweg der Linie S75. Eine zusätzliche Bestellung der Linie S75 bis zum
Westkreuz im 10-Minuten-Takt ist aufgrund der benannten fahrzeugseitigen Restriktionen
nicht vorgesehen.
Frage 7:
Warum glaubt der Senat, dass die Linie M4 (BVG) die Nutzer qualitativ und zeitlich als vermeintlichen Ersatz
zur S75 zufrieden stellen könnte? Woraus zieht der Senat diese Wahrnehmung?
Antwort zu 7.:
Die Linie M4 bietet eine umsteigefreie Anbindung im dichten Takt in die Innenstadt im
Bereich Alexanderplatz ohne Fahrzeitnachteile gegenüber der S-Bahn-Verbindung und
wurde bereits vor der Verkürzung des Laufweges der Linie S75 auch aus dem Bereich
Neu-Hohenschönhausen stark nachgefragt.
Frage 9:
Wie haben sich die Nutzerzahlen der S75 in den letzten zwölf Monaten entwickelt?
Antwort zu 9.:
Für diesen Zeitraum liegen dem Senat keine Nachfragedaten vor.
Frage 13:
Wie bewertet der Senat die Möglichkeit einer Verlängerung der S-Bahn-Linie 75 bis in den Bezirk Pankow?
Frage 14:
Was hat der Senat bisher unternommen, um die S75 Verkürzung zurückzunehmen bzw. zukünftig die S75
bis in den Bezirk Pankow fahren zu lassen?
Frage 15:
Was müsste bis wann geschehen, um die S75 wieder mindestens bis Westkreuz fahren zu lassen bzw. die
Linie bis nach Pankow zu verlängern? Wie hoch sind die geschätzten Kosten?
Antwort zu 13., 14. und 15.:
Hinsichtlich der erfolgten Veränderung des Laufwegs der Linie S75 wird auf die oben
stehenden Antworten verwiesen. Eine Rücknahme der Maßnahme wird nicht verfolgt.
Hinsichtlich der in den Fragen 13 bis 15 thematisierten Weiterentwicklung der
Schieneninfrastruktur wird Folgendes mitgeteilt:
4
Der derzeit (noch) aktuelle Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) 2025 als
verkehrspolitisches Kursbuch für Berlin beinhaltet als eine langfristige Maßnahme die
Prüfung einer SPNV-Nahverkehrstangente auf dem Berliner Außenring im
Zusammenhang mit einer S-Bahnverlängerung von Wartenberg über das Karower Kreuz
nach Mühlenbeck-Mönchmühle.
Für die sogenannte „Nahverkehrstangente“ ist noch ein Systementscheid für eine S-Bahn
oder eine Regionalbahn herbeizuführen, die Taktfolge des Angebotes festzulegen, die
konkreten Kosten zu ermitteln und der volkswirtschaftliche Nutzen nachzuweisen.
Aufgrund der Prioritätensetzungen im StEP Verkehr 2025 sind hier noch keine
Bearbeitungen erfolgt.
Derzeit wird der StEP Verkehr vor dem Hintergrund einer Wachsenden Stadt Berlin und
neuer Rahmenbedingungen für die verkehrliche Entwicklung fortgeschrieben. Dabei
stehen viele Vorhaben (u.a. auch die langfristigen Maßnahmen aus dem aktuellen StEP
Verkehr) auf dem Prüfstand. Die Weiterentwicklung der Schieneninfrastruktur für den
Regionalverkehr und S-Bahnverkehr spielt dabei eine wichtige Rolle. Ein Entwurf für einen
fortgeschriebenen StEP Verkehr soll in 2018 vorliegen.
Frage 16:
Glaubt der Senat, dass es klug und richtig ist, das Abgeordnetenhaus von Berlin bei der Aufstellung des
Nahverkehrsplanes nicht aktiv zu beteiligen bzw. darüber abstimmen zu lassen?
Antwort zu 16.:
Der Nahversplan wird vom Senat beschlossen und dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis
gegeben.
Bei der regelmäßigen Fortschreibung des Nahverkehrsplanes erfolgt ein umfassendes
Beteiligungsverfahren. Den zentralen Baustein der öffentlichen Beteiligung bilden die
Veranstaltungen der Reihe "Forum Nahverkehr". Dazu werden unter anderem auch die für
Verkehr zuständigen VertreterInnen der Fraktionen im Abgeordnetenhaus von Berlin
eingeladen. Durch diese Beteiligung wird ermöglicht, dass die einzelnen Phasen der
Fortschreibung kritisch kommentiert bzw. Hinweise sowie neue Ideen eingebracht werden
können.
Berlin, den 30.10.2017
In Vertretung
Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz