Straßenverkehr: Straßenverkehr: Verringerung und Vermeidung von schwerem Lastverkehr und Lärm in Wohngebieten in Rosenthal, Niederschönhausen und Wilhelmsruh, aus Senat

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Frage 1:
Ist dem Senat der Beschluss der BVV Pankow VIII-0930 („Schwerer #Lastverkehr und #Lärm in Wohngebieten
in #Rosenthal, #Niederschönhausen und #Wilhelmsruh verringern und vermeiden“) vom 30. Oktober 2019, der
einstimmig mit 44 Ja-Stimmen gefasst wurde, bekannt?
Frage 2:
Wie ist der aktuelle Stand?
Antwort zu 1 und 2:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen zusammen beantwortet.
Der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Pankow VIII-0930 lag bis zum
Eingang dieser Schriftlichen Anfrage nicht vor. Die Problematik ist jedoch bekannt und es
hat deshalb auch schon ein Gespräch zwischen dem für Verkehr zuständigen Berliner
Staatssekretär Streese mit den betroffenen Bezirken und Brandenburger Landkreisen
stattgefunden, um Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren.
Frage 3:
Welche kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen ergreift das Land, um #Schwerlastverkehr mit Lkw in der
#Kastanienallee, der #Friedrich-Engels-Straße, der #Schönhauser Straße, der Straße vor Schönholz /
#Germanenstraße zu verringern bzw. zu vermeiden?
Frage 4:
Inwiefern erstellt das Land ein #Verkehrskonzept, dessen Ziel es ist, #Industrieverkehr und #Schwerlastverkehr
mit Lkw aus / nach Reinickendorf in Zusammenarbeit zwischen dem Senat sowie den Bezirken Pankow und
Reinickendorf so zu steuern, dass der Verkehr nicht über die Kastanienallee, die Friedrich-Engels-Straße,
die Schönhauser Straße, die Straße vor Schönholz / Germanenstraße abgewickelt wird?
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Antwort zu 3 und 4:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen zusammen beantwortet.
Die angesprochenen vier Straßenzüge gehören zum übergeordneten Straßennetz des
Landes Berlin (vgl.
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/strassennetz/download/
Uebergeordnetes_Strassennetz_Bestand_2017_h.pdf) und stehen damit grundsätzlich
uneingeschränkt allen Verkehrsteilnehmenden, auch dem Lkw-Verkehr, zur Verfügung.
Die durchschnittlich werktägliche Belastung durch Lkw > 3,5t zulässiges
Gesamtgewicht/24 Std. stellt sich wie folgt dar (vgl. auch
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml):
Straßenzug Einstufung
(12/2017)
SVZ 2005 SVZ
2009
SVZ 2014
Lkw>3,5t zul GG /24 Std. [DTVw]
Kastanienallee Stufe III 420 – 500 300 – 400 330 – 370
Friedrich-Engel-Straße Stufe II 230 – 350 200 130 – 180
Schönhauser Straße Stufe IV keine Angaben
Straße vor Schönholz <>
Germanenstraße
Stufe II, Stufe
III
330 – 730 300 – 800 190 – 580
Anhand dieser Zahlen liegt der prozentuale Anteil der Lkw>3,5t zul GG/24 Std. an der
durchschnittlichen werktäglichen Kfz-Querschnittsbelastung auf der Kastanienallee bei
etwa 4 %, auf der Friedrich-Engels-Straße bei etwa 3 % und auf der Straße vor Schönholz
<> Germanenstraße bei etwa 3 %.
Mit diesem Lkw-Anteil heben sich diese Straßenzüge nicht von der
Verkehrszusammensetzung vergleichbarer Stadtstraßen ab und liegen in einer für Berliner
Stadtstraßen üblichen Bandbreite.
Die Lage dieser vier Straßenzüge im nördlichen Straßennetz von Berlin in Verbindung mit
der Bundesstraße 96a führt dazu, dass sie auch für den Wirtschaftsverkehr zu den
Industrie- und Gewerbegebieten in Pankow und Reinickendorf genutzt werden. So wird
beispielsweise der gewachsene Großstandort Flottenstraße mit insgesamt 84 Hektar
Fläche als bedeutender innerstädtischer Wirtschaftsstandort über diese Achsen
angesteuert (notwendige Sicherstellung der Ver- und Entsorgung bzw. der
Leistungserbringung der ansässigen Unternehmen). Die Verkehre von und zum
thematisierten Standort im Bezirk Reinickendorf verteilen sich auf mehrere Routen.
Die Erarbeitung eines spezifischen Verkehrskonzepts für den LKW-Verkehr im Bereich
Rosenthal, Niederschönhausen und Wilhelmsruh ist vor dem Hintergrund der in der
Antwort zu den Fragen 5 bis 8 geschilderten bereits ergriffenen Maßnahmen sowie
potenzieller Folgewirkungen weiterer Maßnahmen derzeit von Landesseite nicht geplant,
Gleichwohl wurden verschiedene Optionen zur Verbesserung der Situation diskutiert.
Hierunter zählen neben der Ausweitung von Tempo 30 auch die Erneuerung des
Straßenbelags, die mittel- bis langfristige Reduzierung und Verlagerung des Verkehrs auf
ökologischere und lärmärmere Verkehrsmittel oder die Einschränkung des Verkehrs für
bestimmte besonders lärmintensive Fahrzeuge.
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Frage 5:
Inwiefern beabsichtigt das Land, Tempo 30 in der Kastanienallee, der Friedrich-Engels-Straße, der
Schönhauser Straße, der Straße vor Schönholz / Germanenstraße sowie umliegenden Straßen
anzuordnen?
Frage 6:
Inwiefern wird das Land die Anordnung von Tempo 30 in den genannten Straßen einheitlich und
durchgängig regeln, um die Befolgungsquote und die Verkehrssicherheit zu erhöhen?
Antwort zu 5 und 6:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen zusammen beantwortet.
Tempo-30-Anordnungen erfolgen nach der Straßenverkehrsordnung und im Ergebnis
eines Abwägungsverfahrens. Dabei sind neben der Lärmbetroffenheit auch verkehrliche
Belange, insbesondere die Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) und auch den Wirtschaftsverkehr, zu beachten.
Am 23. Juni 2020 wurde der Lärmaktionsplan Berlin 2019-2023 vom Senat beschlossen.
Dieser enthält wegen der stadtweit hohen Verkehrslärmbelastung als zentrales Vorhaben
die Ausweitung von Tempo 30 zur Lärmminderung, sowohl nachts als auch tagsüber. Die
konkreten Straßenabschnitte stehen noch nicht fest. In Berlin allgemein geplante
Maßnahmen:
· Tempo 30 nachts:
o Proaktive Anordnung von nächtlichen Geschwindigkeitsreduzierungen:
Um Lärmbelastungen an bewohnten Hauptverkehrsstraßen insbesondere für
den Nachtzeitraum zu mindern, wird ein neues Tempo-30-Nachtkonzept für
das Berliner Hauptstraßennetz erarbeitet. Untersucht wird dabei unter
Berücksichtigung der verkehrlichen Belange, welche weiteren
Straßenabschnitte für eine Tempo-30-Anordnung geeignet sind. Dabei
werden die Hinweise aus der Öffentlichkeitsbeteiligung einbezogen. Damit
wird die Verwaltung proaktiv tätig, um die Lärmsituation zumindest in der
besonders sensiblen Nachtzeit zu reduzieren. Erste Ergebnisse des
Verfahrens sollen Ende 2020 vorgestellt werden.
o Prüfung von Anwohneranträgen:
Soweit Anwohnende Anträge auf straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen
stellen, erfolgt die Prüfung und Abwägungsentscheidung durch die Abteilung
Verkehrsmanagement der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz auf Grundlage eines Prüfleitfadens „Tempo 30 nachts“ der
obersten Straßenverkehrsbehörde aus dem Jahr 2015. Dieser wird bis Ende
2020 überarbeitet mit dem Ziel, den Aspekt Gesundheitsschutz stärker zu
gewichten.
o Ganztags Tempo 30:
Um die Aufenthaltsqualität in besonders sensiblen Bereichen und somit
Stadtqualitäten zu verbessern, kann eine Tempo-30-Anordnung aus
Lärmschutzgründen auch im Tageszeitraum erforderlich sein. Deshalb ist
vorgesehen, nach Erarbeitung des Tempo-30-Nachtkonzeptes mit einem
übergreifenden Verfahren die ganztägige Tempo-30-Konzeption in Form
eines an der Lärmbelastung orientierten Stufenplans in Berlin weiter zu
entwickeln. Dabei werden auch unabhängig von Anwohneranträgen neben
der Lärmbelastung insbesondere Synergien mit der Verkehrssicherheit und
der Luftschadstoffbelastung in die Untersuchung einbezogen.
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· Der Senat wird darüber hinaus das Erfordernis und Erfolgsaussichten einer
Bundesratsinitiative für eine Änderung der StVO mit dem Ziel einer erleichterten
Ausweisung von streckenbezogenen Tempo-30-Anordnungen aus
Lärmschutzgründen prüfen.
In den genannten Hauptverkehrsstraßen sind bereits umfangreiche Tempo 30 –
Anordnungen erfolgt, sofern es die Lärmbelastung oder die Verkehrssicherheit erforderten.
Bei einer Überlagerung beider Aspekte ist eine ganztägige Regelung vorgesehen worden.
So ist abschnittsweise in der Kastanienallee sowie in gesamten Schönhauer Straße zum
Lärmschutz in der Nachtzeit von 22 – 6 h die Geschwindigkeit auf 30 km/h gesenkt
worden. Im Einzugsgebiet einer dortigen Kita wurde auf einem Teilabschnitt der
Schönhauer Straße in Höhe Nesselweg ganztägig Tempo 30 angeordnet. Auch in der
Friedrich-Engels-Straße sind Anordnungen von Tempo 30 erfolgt. Aufgrund des
schlechten Straßenzustandes musste auf dem nördlichen Abschnitt der Friedrich-EngelsStraße zwischen Hauptstraße und Nordendstraße die Geschwindigkeit auf 10 km/h
gesenkt werden. Im Straßenzug Germanenstraße – Straße vor Schönholz ist aktuell die
Reduzierung auf 30 km/h zwischen dem Waldsteg und der Provinzstraße in der Prüfung.
Im weiteren nördlichen Verlauf der Germanenstraße übergehend in den Schönholzer Weg
wurde Anfang dieses Jahres die auf dem Abschnitt Sachsendamm bis Heegemühler Weg
vorhandene ganztägige Tempo 30–Ausweisung bis zur Schillerstraße aufgrund einer dort
vorhandenen Kita verlängert. Auch in der Hauptstraße wurde in diesem Jahr durchgängig
von Kopenhagener Straße bis Kastanienallee aus Lärmschutzgründen Tempo 30
angeordnet. Da auf dem Abschnitt Kopenhagener Straße bis Schillerstraße bereits Tempo
30-Regelungen zum Schutz sensibler Einrichtungen vorhanden waren, wurde für diesen
Abschnitt ganztägig Tempo 30 angeordnet und nördlich der Schillerstraße bis zur
Kastanienallee eine Befristung auf die Nachtzeit von 22 – 6 h vorgesehen. Aufgrund der
Überlagerung von vorhandenen sensiblen Einrichtung und einer erhöhten nächtlichen
Lärmbelastung ist auch in der gesamten Edelweißstraße in diesem Jahr durchgängig
ganztägig Tempo 30 angeordnet worden.
Sofern dem Senat entsprechende Informationen oder Anträge vorliegen, wird darüber
hinaus anlassbezogen geprüft, ob weitere Tempo 30-Anordnungen erforderlich sind.
Frage 7:
Inwiefern ergreift das Land in Rosenthal, Niederschönhausen und Wilhelmsruh Maßnahmen zur
Verminderung der Lärmbelastung durch eine Tonnagebegrenzung
a) auf 20 Tonnen auf Straßen des übergeordneten Straßennetzes und
b) auf 7,5 Tonnen auf Erschließungsstraßen in Wohngebieten mit besonders hoher Lärm- und
Verkehrsbelastung sowie
c) auf 7,5 Tonnen in der Kastanienallee, der Friedrich- Engels-Straße, der Schönhauser Straße, der
Straße vor Schönholz / Germanenstraße, der Hauptstraße in Wilhelmsruh und den umliegenden
Straßen?
Frage 8:
Inwiefern beabsichtigt das Land zur kurzfristigen Verbesserung (neben Tempo 30) in der Kastanienallee, der
Friedrich-Engels-Straße, der Schönhauser Straße, der Straße vor Schönholz / Germanenstraße sowie
umliegenden Straßen auch ein Nachtfahrverbot für Lkw (22 bis 6 Uhr) anzuordnen und durchzusetzen, um
die gegenwärtig nicht gegebene Nachtruhe und den nicht gegebenen Schutz der Gesundheit der
Bevölkerung zu gewährleisten?
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Antwort zu 7 und 8:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen zusammen beantwortet.
Die zum übergeordneten Netz gehörenden Straßen haben aufgrund der geschilderten
Netzzugehörigkeit die verkehrliche Funktion, den überörtlichen Verkehr abzuwickeln und
aus den anliegenden als Tempo 30 – Zonen ausgewiesenen Wohngebieten
herauszuhalten. Infolgedessen sind diese Hauptverkehrsstraßen auch für die Aufnahme
und Abwicklung des LKW-Verkehrs vorgesehen. Der Wunsch, den LKWDurchgangsverkehr zu beschränken, steht daher grundsätzlich im Widerspruch zur
eigentlichen Funktion dieser Straßen. Bei einer tonnage- oder auch zeitlich beschränkten
Sperrung für den LKW-Verkehr müsste der Anliegerverkehr zur Gewährleistung der Verund Entsorgung sowie zur Belieferung der anliegenden Wohnhäuser und gewerblichen
Einrichtungen auch weiterhin zugelassen werden. Des Weiteren ist zu berücksichtigen,
dass diese Maßnahmen letztlich das Ausweisen einer geeigneten Umleitungsstrecke in
zumutbarer Entfernung und unter Berücksichtigung der Fahrtziele erfordern würden. Aus
Lärmschutzgründen wurde bereits 2004 auf einem kurzen Teilabschnitt der Kastanienallee
zwischen Schönhauser Straße und Dietzgenstraße in Fahrtrichtung Osten eine Sperrung
für den LKW-Durchgangsverkehr angeordnet. Alternative Verkehrsführungen stehen somit
nicht mehr zur Verfügung, die auch eine vorübergehende Sperrung in anderen im Umfeld
befindlichen Straßen, wie die Schönhauser Straße oder die Friedrich-Engels-Straße,
ermöglichen würden.
Es müsste daher eine großräumige Betrachtung erfolgen, um zu prüfen, inwiefern das
Unterbinden von Wirtschaftsverkehren im Hauptnetz durch LKW-Fahrverbote unter
Berücksichtigung der Verteilung der Ziele des LKW-Verkehrs über das ganze Stadtgebiet
eine mögliche Maßnahme darstellt. Hierfür müssten zumutbare und geeignete
Ausweichrouten für den LKW-Verkehr vorhanden und eine Verlagerung in andere
ebenfalls schützenwerte Gebiete ausgeschlossen sein. Eine aus der Sicht der
Lärmminderung für die von der Entlastung betroffenen Anwohnenden positive Bündelung
des LKW-Verkehrs auf wenige, leistungsfähige Strecken muss hinsichtlich der dann dort
entstehenden Zielkonflikte mit der erforderlichen Einhaltung der Lärm- und
Luftschadstoffgrenzwerte detailliert betrachtet werden. Eine Bündelung auf einzelne
Hauptverkehrsstraßen hat zumeist deutlich längere Fahrwege zur Folge, die ebenfalls an
Wohngebäuden vorbeiführen würden und dort zusätzliche Lärm- und Abgasbelastungen
zur Folge hätten. Die davon betroffenen Anwohnenden haben aber ebenfalls ein Recht auf
Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm, sodass schon unter Beachtung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes eine Verlagerung des LKW-Verkehrs nicht ohne
detaillierte Netzbetrachtung erfolgen kann.
Die vorgenannten Ausführungen gelten auch für die zum untergeordneten Straßennetz
gehörenden Erschließungs- bzw. Wohnstraßen, die zumeist als Tempo 30 – Zonen
ausgewiesen sind. Da bei einer Sperrung für den LKW-Verkehr der Anliegerverkehr zur
Gewährleistung der Ver- und Entsorgung sowie zur Belieferung der anliegenden
Wohnhäuser und ggf. vorhandenen gewerblichen Einrichtungen auch weiterhin
zugelassen werden müsste, was in diesen untergeordneten Straßen in der Regel auch
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den aktuell vorhandenen LKW-Verkehr abbildet, würden sich die damit gewünschten
Effekte nicht einstellen.
Berlin, den 08.07.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: U-Bahnplanungen für Berlin – Machbarkeitsstudie des Senats?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der gegenwärtige Stand der #Machbarkeitsstudie für weitere #U-Bahnplanungen?
Antwort zu 1:
Die Erarbeitung der Machbarkeitsstudien ist bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG)
beauftragt, die Untersuchungen laufen.
Frage 2:
Welche U-Bahnlinie, bzw. Erweiterungen, werden aktuell untersucht?
Antwort zu 2:
Gemäß den Überlegungen im Berliner Senat in den Jahren 2017 und 2018 wurden
folgende Machbarkeitsstudien beauftragt:
• Anbindung des #Schumacher Quartiers/der Urban Tech Republic (UTR) mittels
einer Ausfädelung der #U6
• Verlängerung der #U8 ins #Märkische Viertel mit verschiedenen Optionen
• Verlängerung der #U7 vom U-Bahnhof #Rudow aus in drei Varianten (bis zur
Landesgrenze Berlin/Brandenburg, bis Schönefeld, bis Flughafen Berlin
Brandenburg (BER))
Frage 3:
Gibt es bereits Zwischenergebnisse zu der U-Bahn-Machbarkeitsstudie?
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Frage 4:
Welche Zwischenergebnisse, aufgegliedert auf einzelne U-Bahn-Linien, liegen vor?
Antwort zu 3 und zu 4:
Es liegen noch keine Zwischenergebnisse aus der im Jahr 2018 erfolgten Beauftragung
vor.
Frage 5:
Wieso berücksichtigt der Senat den Ausbau der U-Bahn-Linie U3 mit dem Anschluss an den S-Bahnhof
Mexikoplatz nicht, obwohl nach eigener Einschätzung des Senats die Verlängerung der U3 ein
kostengünstiges Projekt zur Erweiterung des U-Bahn-Streckennetzes in Berlin ist?
Antwort zu 5:
Für die ersten Schritte wurde verabredet, zunächst Machbarkeitsstudien für Vorhaben, die
im Kontext großer Wohnstandorte oder Entwicklungsgebiete stehen, durchzuführen.
Frage 6:
Zu welchen konkreten Ergebnissen ist der Senat bezüglich der Machbarkeitsstudie bei der dringend
benötigten Erweiterung der U-Bahn-Linie U7 zum Flughafen BER gekommen?
Antwort zu 6:
Siehe Antwort zu 3 und 4. Die Arbeiten laufen noch.
Frage 7:
(Weiter zur U7): Was ist die Grundlage dieser Machbarkeitsstudie, eine Weiterführung bis Schönefeld oder
eine direkte Anbindung bis vor das neue Terminal?
Antwort zu 7:
Im Kontext der Betrachtungen hat die BVG mit den verschiedenen potenziellen
Planungsbeteiligten Abstimmungen der Randbedingungen vorgenommen. Im Rahmen der
Machbarkeitsstudie werden beide genannten Varianten mitbetrachtet.
Frage 8:
Wie ist der derzeitige Stand der Gespräche mit dem Land Brandenburg zur Kostenteilung der U-Bahn-Linie
U7?
Antwort zu 8:
Die Abstimmungen laufen. Konkrete Aussagen können erst mit Vorliegen von aus den
Machbarkeitsstudien entstehenden und geprüften Erkenntnissen erfolgen.
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Frage 9:
Wann kann frühestmöglich mit der Umsetzung des #Ausbaus der U7-Anbindung zum #Flughafen #BER
gerechnet werden?
Antwort zu 9:
Der Anlass zur Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der U7 zum BER bestand in dem
Wunsch einer langfristigen Flächensicherung, d.h. der Sicherstellung, dass aktuelle
Aktivitäten am Flughafen und in dessen Umfeld die Möglichkeit einer U-Bahn-
Verlängerung nicht verhindern. Aussagen zu einer frühestmöglichen Realisierung sind
ohne geprüfte Erkenntnisse zur Machbarkeit nicht möglich. Neben der Machbarkeit wäre
des Weiteren die Wirtschaftlichkeit nachzuweisen und die Finanzierung zu klären.
Frage 10:
Gibt es Überlegungen für eine mögliche Umsteigebeziehung in #Rosenthal von der neuen #Regionalbahn auf
eine über den Senftenberger Ring hinaus verlängerte U8 bzw. zu der bestehenden #Straßenbahn in Richtung
Pankow?
Antwort zu 10:
Ob und inwieweit eine Verknüpfung mit einer etwaigen Verlängerung der U8 möglich wäre,
kann erst in den vertieften Untersuchungen zur U-Bahn-Verlängerung geprüft werden.
Ausgehend von den Ergebnissen zur Machbarkeit der U-Bahn-Verlängerung kann eine
Neuorganisation der #Netzverknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittel des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) geprüft werden.
Frage 11:
Ist dem Senat bewusst, dass ohne weitere und direkt anschließende Auftragserteilung zum Ausbau des UBahn
Streckennetzes und der Beendigung der Bauarbeiten zur Linie U5, ein Kompetenzverlust auf Seiten
der BVG und des Baugewerbes im Bereich des U-Bahn-Baus in Berlin droht, da die bestehenden
diesbezüglichen Kapazitäten ohne weitere zeitnahe Perspektive in Richtung München, Hamburg und Wien
abwandern werden?
Frage 12:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um einen solchen Kompetenzverlust in Berlin zu vermeiden?
Antwort zu 11 und zu 12:
Die beschriebene Tatsache war einer der Beweggründe des Senats, die Frage der UBahn-
Planungen in der aktuellen Legislatur auf die Agenda zu nehmen.
Berlin, den 17.04.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Pankow wird grüner Neue Parks und Radwege eröffnet Als Ausgleich für die A100-Verlängerung wurden im Berliner Norden neue Grünflächen geschaffen., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/pankow-wird-gruener-neue-parks-und-radwege-eroeffnet/24241194.html

Zwei Teilstücke des ehemaligen #Mauerweges in #Pankow sind zu „hochwertigen naturnahen Grünflächen“ umgestaltet worden. Dies teilte die #Verkehrsverwaltung mit. Es sind die Abschnitte zwischen #Kopenhagener Straße und #Klemkestraße (1,5 Kilometer) sowie #Wilhelmsruher Damm und Friedhof #Rosenthal (1,1 Kilometer).

Beide Abschnitte haben einen vier Meter breiten asphaltierten #Radweg erhalten, teilweise wurden #Fußwege separat angelegt, um Konflikte zu vermeiden. Hier wurde der Fehler aus dem Gleisdreieckpark nicht wiederholt. Wie berichtet, führt dort der Fernradweg Berlin-Leipzig direkt an Kinderspielplätzen und Sportflächen vorbei. Vor allem an schönen Tagen ist der Weg für Radfahrer kaum noch befahrbar.

#Ausgleich für #Autobahn
Die Flächen sind Teil des „#Grünen Bands Berlin“, das auf 15 Kilometern zwischen der Innenstadt und dem Naherholungsgebiet „Berliner Barnim“, also in Höhe von #Lübars, den ehemaligen innerstädtischen #Grenzverlauf kenntlich …

Straßenbahn: Pünktlichkeit der Straßenbahn-Linie M1 (insgesamt sowie auf den beiden Ästen) aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie hoch ist die #Pünktlichkeit der #Straßenbahn-Linie #M1 insgesamt (in Prozent)?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt dazu mit:
„Die Linie M1 erreichte im Jahr 2018 eine Pünktlichkeit von 91,4 %.“
Frage 2:
Wie verteilt sich die Pünktlichkeitsquote der M1 jeweils auf die beiden Äste ab Pastor-Niemöller-Platz
a) bis #Niederschönhausen, Schillerstraße;
b) bis #Rosenthal-Nord?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„a) Bis Niederschönhausen, Schillerstraße: 89,8%.
b) Bis Rosenthal-Nord: 95,2%.“
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Frage 3:
Wie hoch sind die #Ausfallquoten der Linie M1
a) insgesamt sowie
b) auf beiden Ästen?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„a) Die Linie M1 erreichte im Jahr 2018 eine Zuverlässigkeitsquote von 98,7 %.
b) Eine Erfassung gesondert nach Ästen erfolgt nicht.“
Frage 4:
Sind diese #Zugausfälle in die Pünktlichkeitsquote miteinberechnet?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Zugausfälle sind nicht mit einberechnet. Die Pünktlichkeitsquote der BVG berechnet
sich auf Basis von stattgefundenen erfassten Fahrten.“
Frage 5:
Welche Maßnahmen ergreifen Senat und BVG, um die Pünktlichkeit der Linie M1
a) insgesamt sowie
b) auf den beiden Ästen ab Pastor-Niemöller-Platz Richtung Niederschönhausen, Schillerstraße und
Rosenthal-Nord
zu erhöhen und Zugausfälle zu abzustellen?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„a) Verlustzeiten der Linie M1 treten insbesondere durch den Motorisierten
Individualverkehr (MIV), den Lieferverkehr und den Radverkehr auf. An der Haltestelle
S+U Pankow kommt es zu Schwankungen der Haltezeit durch teilweise hohe
Fahrgastwechselzahlen sowie Behinderungen mit den gemeinsam dort haltenden weiteren
Omnibussen.
Hinzu kommen unangepasste oder gestörte Lichtsignalanlagen (LSA).
BVG und Senat erarbeiten hierzu regelmäßig Fahrzeitänderungsanträge. Darüber hinaus
soll den Verlustzeiten mit Beschleunigungsmaßnahmen begegnet werden.
Konkretes Beispiel: Am Umsteigepunkt S+U Pankow wurde die betreffende LSA mit einer
bedarfsgerechten Bevorrechtigung ausgestattet. Zur Verbesserung der Durchlassfähigkeit
der Straßenbahnlinien M1 und 50 ist zudem eine Anpassung der Haltelinie im Bereich der
LSA Berliner Str./Breite Str. in Vorbereitung.
3
b) Bedingt durch die Linienführung, insbesondere im Innenstadtbereich, ist die Linie M1
von einer Vielzahl von Veranstaltungen und Demonstrationen betroffen. In deren Folge
muss von der Originallinienführung abgewichen werden, was zu fahrgastrelevanten
Ausfällen führt.
Ein weiterer großer Ausfallgrund sind Linienkürzungen durch Verkehrsbehinderungen,
vorrangig bedingt durch das Abstellen von Fahrzeugen im Bereich von Gleisanlagen.
Im letzten Jahr ist es gemeinsam mit dem Stadtbezirk Mitte gelungen, die Absperrfläche
im Bereich der Haltestelle Monbijouplatz zu erweitern. Verkehrsbehinderungen verursacht
durch das Fehlverhalten mobiler Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind
nur durch die Präsenz der Polizei beeinflussbar.“
Berlin, den 14.03.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Sie ist eine der Lebensadern Pankows: die Tramlinie M1, aus Der Tagesspiegel

Pankow 1-11-2018

Sie verbindet die beiden Bäche aus #Rosenthal und #Niederschönhausen, nimmt in ihrem Hauptstrom Anwohner und Gäste aus #Pankow und #Prenzlauer Berg mit nach #Mitte zur Spree. In Zukunft soll der Fluss geteilt werden. Der nördliche Bereich bis zum Bahnhof Pankow soll verdichtet, der südliche in der Innenstadt ausgedünnt werden.

Aktuell fährt die #M1 alle 7,5 Minuten auf der Hauptlinie zwischen Kupfergraben und #Pastor-Niemöller-Platz. Dort biegt sie wechselweise nach #Rosenthal Nord oder zur #Schillerstraße ab, auf diesen Abschnitten fährt also alle 15 Minuten eine Tram. Diese Taktverdichtung wurde erst im Dezember 2017 eingeführt, vorher fuhren die M1-Bahnen alle zehn bzw. 20 Minuten.

Künftig soll auf den beiden nördlichen Ästen alle zehn Minuten gefahren werden. Also gute Nachrichten für Rosenthal und Niederschönhausen. Der laut BVG besonders nachfragestarke Abschnitt zwischen Pastor-Niemöller-Platz und Bahnhof Pankow soll dadurch sogar einen 5-Minuten-Takt erhalten. So sollen Pendler aus dem Norden besser zum Bahnhof Pankow kommen, wo sie in S- oder U-Bahn umsteigen können.

Zwischen Bahnhof Pankow und Kupfergraben müssen sich die Anrainer dagegen offenbar wieder auf eine Verschlechterung einrichten. Laut der Stellungnahme der Verkehrslenkung Berlin an die Pankower BVV soll die M1 nicht im Fünf-Minuten-Takt zum Kupfergraben weiterfahren, „sondern der Bau einer Kehranlage in Höhe der Haltestelle Masurenstraße sieht …

Straßenverkehr + Radverkehr: Pankow Anwohner wehren sich gegen geplante Abholzung für Radwege – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/pankow-anwohner-wehren-sich-gegen-geplante-abholzung-fuer-radwege-29523658

An einem Baum prangt ein Kreuz, an einem anderen ein Transparent: „Wir wollen bleiben.“ Wer durch die #Kastanienallee im Berliner Nordosten fährt, der bekommt vor Augen geführt, dass radikale Änderungen geplant sind. 92 Bäume sollen laut Bezirk gefällt werden – unter anderem, damit #Radfahrstreifen entstehen können. Die Tempo-30-Schilder sollen ebenfalls verschwinden, auch mehrere #Parkplätze im Ostteil. Kein Wunder, dass Anwohner rebellieren. „Was Senat und Bezirk hier planen, ist eine Schnellstraße, die durch ein Wohngebiet verläuft“, sagte Thomas Zoller vom Verein für nachhaltige Verkehrsentwicklung. Am Mittwoch gibt es eine Bürgerversammlung.
Die Kastanienallee führt durch #Rosenthal. In dem Pankower Ortsteil mit dem idyllischen Namen gibt es viele Einfamilienhäuser, Gärten, Bungalows, inzwischen auch Mehrfamilienhäuser. Doch bereits heute ist die Kastanienallee keine ruhige Wohnstraße. Sie ist als Teil des übergeordneten Straßennetzes klassifiziert – und das spürt man. „Hier sind jetzt schon unerträglich viele Lkw im Durchgangsverkehr unterwegs“, so Zollers Mitstreiter, der 49-jährige Vertriebsmitarbeiter Ingo Baenisch.
Nächstes Jahr soll es losgehen
Der Westabschnitt wurde bereits erneuert. Seit 2015 ist klar: Das 1,2 Kilometer lange Teilstück zwischen #Friedrich-Engels- und #Dietzgenstraße wird ebenfalls neu gebaut. „Ziel ist, die Straße in einen #funktionstüchtigen und #verkehrssicheren Zustand zu versetzen, damit sie den Anforderungen wieder gerecht werden kann“ sagte Matthias #Tang, Sprecher von Verkehrssenatorin Regine #Günther (parteilos, für Grüne).
Die Kastanien, Linden, Robinien und Salix’ am Rand sind geschädigt, viele wurden bereits gefällt. #Regenwasserkanalisation gibt es ebenso wenig wie Angebote für den #Fahrradverkehr. Im Frühjahr 2019 könnten die Arbeiten starten. Dauer: drei Jahre. Kosten: …

Straßenverkehr: Infoveranstaltung zum Neubau der Kastanienallee in Rosenthal am 17.03.2016, aus Senat

www.berlin.de

Zu einer #Informationsveranstaltung für das #Planungsverfahren zum #Neubau der #Kastanienallee in #Rosenthal – zweiter Bauabschnitt – von Friedrich-Engels-Straße bis Dietzgenstraße lädt der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Jens-Holger Kirchner (Bü90/Die Grünen), Anwohner, Gewerbetreibende und Interessierte am Donnerstag, dem 17. März 2016 um 19.30 Uhr in die Mensa des Max-Delbrück-Gymnasiums, Dietzgenstraße 47, 13156 Berlin (Zugang über den Hof) ein. Nachdem im ersten Bauabschnitt die Kastanienallee von Hauptstraße bis Friedrich-Engels-Straße bereits komplett erneuert wurde, soll nun im zweiten Bauabschnitt auch der östliche Teil der Kastanienallee grundhaft umgebaut werden. Die Maßnahme umfasst den grundhaften Neubau mit allen Nebenanlagen. Geplant sind der Bau von Radverkehrsanlagen, die Neuordnung des ruhenden Verkehrs, Neupflanzung von Straßenbäumen sowie behindertenfreundliche Querungshilfen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung. Mit den Straßen- und Gehwegarbeiten werden auch Kanal- und Leitungsbaumaßnahmen erforderlich. „Ziel der Veranstaltung ist die Information aller interessierten Anwohner und Anwohnerinnen sowie Gewerbetreibenden über die beabsichtigten Planungen. Die Planungshintergründe und Rahmenbedingungen werden dabei erläutert“, erklärt Jens-Holger Kirchner.

Rückfragen: Pressestelle, Telefon: (030) 90295-2306

BVG weitet Angebot im Norden aus, aus Berliner Abendblatt

BVG weitet Angebot im Norden aus

Verkehr: Tram M1 und Bus 250 häufiger nach Niederschönhausen und Rosenthal

Bereits heute platzt die #Straßenbahnlinie #M1 zur Hauptverkehrszeit aus allen Nähten. Grund dafür ist, dass die Bevölkerung im Einzugsbereich der Linie M1 in den vergangenen Jahren rasant gewachsen ist. Und sie wächst weiter.
Daher wird nun das Leistungsangebot von Straßenbahn und #Bussen im #Pankower #Norden erhöht. Die Entlastung erfolgt innerhalb des Korridors der Straßenbahnlinie M1, die sich ab dem Ende ihrer Stammstrecke ab Pastor-#Niemöller-Platz aufteilt: einem Ast nach #Rosenthal-Nord sowie einem Ast zur Endhaltestelle #Schillerstraße.
Takt verdichtet
„Auf der Strecke nach Rosenthal-Nord wurden Fahrgastzählungen durchgeführt. Diese haben ergeben, dass die Linie M1 auf ihren Fahrten um 7 Uhr und 7.20 Uhr im Bereich Rosenthal am stärksten ausgelastet ist. Deshalb wird es zwischen diesen beiden Takten nun eine zusätzliche #Verstärkerfahrt der M1 geben“, teilt Niederschönhausener Abgeordnete Alex Lubawinski (SPD).
Zudem werde nun die #Buslinie #250, die zwischen den Haltestellen Hermann-Hesse-Straße/Waldstraße und dem S- und U-Bahnhof Pankow …