Schiffsverkehr: Probebetrieb für Berlins ersten öffentlich betriebenen Schiffsanleger im Spreepark gestartet, aus Senat

25.08.2023

https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/aktuelles/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1359264.php

Wie die #Grün Berlin GmbH mitteilt, wurde im Juli 2023 der Bau des Schiffsanlegers im #Spreepark realisiert. Künftig können #Fahrgastschiffe den Anleger nutzen und ihren Fahrgästen einen #barrierefreien Ein- und Ausstieg direkt am Spreepark ermöglichen. Diese #Anlegemöglichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil des nachhaltigen Mobilitätskonzepts für den Spreepark und das #Eierhäuschen. Darüber hinaus fördert eine neu geschaffene #Flachwasserzone am Anleger zusätzlich die ökologische Resilienz des Flussuferökosystems.

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Förderprogramm für saubere Fahrgastschiffe geht in die zweite Runde

22.09.2022

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1247558.php

Das Berliner #Förderprogramm zur #Nachrüstung und #Umrüstung von #Fahrgastschiffen wird neu aufgelegt. Insgesamt stehen 900.000 Euro bis Ende 2023 zur Verfügung, um #Reedereien bei der Umstellung ihrer Flotten auf saubere und #klimafreundliche #Fahrgastschiffe zu unterstützen. Hierbei können bis zu 80 Prozent der Kosten für die Nachrüstung oder Umrüstung übernommen werden. Fahrgastschiffe tragen in Ufernähe merklich zur Belastung durch #Rußpartikel und #Stickstoffdioxid bei. Modellierungen zur #Luftbelastung, die von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz durchgeführt wurden, ergaben in einigen Bereichen eine erhöhte Belastung durch Stickstoffdioxid in Ufernähe, wie etwa im Bereich des Berliner Doms. Damit sind gerade Gebiete am Wasser belastet, die besonders der Erholung dienen. Hier muss die Luftqualität weiter verbessert werden.

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barrierefrei + Infrastruktur: Im Kampf gegen alltägliche Hindernisse, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berliner-helfen/article236264719/Im-Kampf-gegen-alltaegliche-Hindernisse.html

Klaus-Dieter Rühling sitzt in seinem #Rollstuhl am Eingang des #Spreetunnels in #Friedrichshagen. Für Menschen wie ihn ein unüberwindliches Hindernis. Steil führen die Stufen hinab in den 1926 erbauten #Fußgängertunnel unter der #Müggelspree hindurch auf die gegenüberliegende Seite. Dort liegt ein schönes #Ausflugsgebiet, auch der #Europaradweg R1 Richtung #Müggelheim führt dort entlang.

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Schiffsverkehr: Förderprogramm für schadstoffarme Schiffe startet, aus Senat

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1083371.php

Pressemitteilung vom 07.05.2021

Um die #Luftbelastung an Berliner Gewässern durch #Fahrgastschiff-Emissionen zu verringern, startet die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und #Klimaschutz ein Förderprogramm zur Umrüstung auf #schadstoffarme Antriebe. Es hat ein Volumen von knapp einer Million Euro und richtet sich an Berliner Reedereien.

Insbesondere an #Anlegestellen ist die Belastung mit Rußpartikeln und auch Stickstoffdioxid aus den Schiffsdieseln stellenweise sehr hoch. In den Sommermonaten fahren #Ausflugsschiffe teils im Minutentakt über die Spree und andere Flüsse, Kanäle und Seen. Modellierungen zur #Luftbelastung vor Pandemiebeginn ergaben an einigen Uferbereichen, etwa der #Mühlendammschleuse oder dem #Bodemuseum, erhebliche Belastungen durch Stickstoffdioxid. An diesen Ufern halten sich häufig viele Menschen auf, die den Schadstoffen damit unmittelbar ausgesetzt sind. Das Umrüstungsprogramm für Fahrgasschiffe soll dabei helfen, sie künftig besser zu schützen.

Regine #Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Eine Schiffstour auf Berlins Gewässern ist schön – noch schöner ist sie allerdings, wenn sie in klimafreundlichen und sauberen Schiffen stattfindet. Wir bieten Berlins #Reedereien mit dem neuen Förderprogramm einen Anreiz zur Umrüstung auf wirksame Filter und insbesondere Elektromotoren. Bessere Luft und mehr Klimaschutz nützt den Menschen an Bord – und an Land.“

Das Programm für schadstoffarme Schiffe basiert auf den Erfahrungen des Pilotprojektes „Saubere Schiffe“: Im Winter 2018/2019 wurden verschiedene Nachrüstsysteme in drei unterschiedliche Fahrgastschiffe eingebaut und die positive Wirkung durch Messungen des TÜV Hessen am Ende der Saison 2019 nachgewiesen.

Das neu konzipierte #Förderprogramm hat ein Volumen von 950.000 Euro. Neben der #Abgasreinigung für #Dieselmotoren wird auch die Umrüstung auf #Elektroantrieb gefördert, was besonders für kleinere Fahrgastschiffe attraktiv ist. Bis zu 80 Prozent der Umbaukosten werden gefördert. Anträge auf Nachrüstung oder Umrüstung können ab sofort gestellt werden.

Schiffsverkehr: Kartellverfahren gegen Berliner Reedereien, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article231796073/Kartellverfahren-gegen-Berliner-Reedereien.html

Kein Zugriff auf Anlegestellen: Verband der Elektro-Schifffahrt sieht sich im Nachteil. Und setzt die Marktführer unter Druck.

Das #Landeskartellamt hat ein Verfahren gegen die großen Berliner #Reedereien eingeleitet. Es geht um den möglichen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sowie des verbotenen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens, wie die Senatswirtschaftsverwaltung bestätigt: „Die #Landeskartellbehörde führt ein Verfahren, das den Zugang zu #Uferflächen und #Steganlagen im Innenstadtbereich zum Gegenstand hat“, sagte der Sprecher der Wirtschaftsverwaltung, Matthias Borowski. „Eine endgültige Bewertung hat noch nicht stattgefunden.“

Das Verfahren dreht sich vor allem um die Anlegestellen für die #Fahrgastschifffahrt. Für die Stege besteht ein Pachtvertrag mit den großen Berliner Reedereien, unter anderem der #Weißen Flotte und der #Reederei #Riedel. Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn keine der beiden Seiten kündigt. Das war bislang der Fall.

Der Verband der #Elektro-Schifffahrt sieht sich dadurch benachteiligt, weil er selbst keinen Zugriff auf die Anlegestellen für seine Schiffe erhält. Die sogenannte Ewigkeitsklausel in den Pachtverträgen schließe neue Anbieter aus. „Die Erfahrung der letzten vier Jahre zeigt, dass wir mit unseren Schiffen nicht in die Stadt gelassen werden“, sagt der Sprecher des Verbandes, Luis Lindner, der selbst ein Schiffscharterunternehmen …

Schiffsverkehr: Spree: Reedereien stellen Betrieb von Ausflugsschiffen ein, aus SZ

https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/krankheiten-berlin-spree-reedereien-stellen-betrieb-von-ausflugsschiffen-ein-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200320-99-402845

Keine #Stadtrundfahrten mehr auf der #Spree: Wegen der Corona-Krise lassen viele Berliner #Reedereien ihre #Ausflugsschiffe nicht mehr ausfahren. Die Reedereien #Spree- und Havelschiffahrt, #Riedel, #Stern und Kreisschiffahrt, #Lüdicke und Bruno #Winkler haben die Fahrten eingestellt, wie auf ihren Webseiten am Donnerstag zu lesen war.

Noch am Mittwoch waren vereinzelt Schiffe auf der Spree unterwegs gewesen: Das letzte Schiff der #Reederei #Hadynski sei um 16 Uhr gestartet, sagte Inhaber Dieter Hadynski der Deutschen Presse-Agentur. Zwei Gäste seien mitgefahren. Am Abend habe ihn die #Wasserschutzpolizei angewiesen, den Betrieb vorerst einzustellen. „Ich hätte aber sowieso aufgehört“, sagte Hadynski. Es kämen zu wenig Touristen nach Berlin.

Unklar blieb zunächst, ob die Reedereien dazu verpflichtet sind, die Fahrten zu stoppen. In der Verordnung des Berliner Senats zur Corona-Krise …

Schiffsverkehr: Schleusen-Sperrung: Entschädigungen gefordert, aus NDR

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Schleusen-Sperrung-Entschaedigungen-gefordert,zaaren102.html

Munitionsfunde, ein schwieriger Baugrund und ein Blitzeinschlag im Betonwerk verzögerten immer wieder die Arbeiten an der #Schleuse #Zaaren in Brandenburg. Zum August sollte sie wieder in Betrieb gehen. Doch dann sackte beim Ziehen der Spundwände Anfang Juli ein Teil der Schleuse um zwei Zentimeter ab. Nun steht fest, dass die Schleuse bis zum nächsten Jahr für die #Schifffahrt gesperrt bleibt. Für den #Wassertourismus in Mecklenburg-Vorpommern bedeutet das, dass Schiffstouren zwischen Berlin und der Mecklenburgischen Seenplatte über die Obere Havel-Wasserstraße nicht möglich sind. #Häfen, #Charterfirmen und #Reedereien im Nordosten müssen daher mit weiteren finanziellen Einbußen rechnen.

Millionen-Verluste bei Häfen und Charterfirmen
Im #Hafen in #Priepert beispielsweise bleiben viele Stammgäste aus. Von insgesamt 50 #Liegeplätzen sind derzeit nur rund 25 belegt. Das bedeutet einen Umsatzeinbruch von 33 Prozent. Die IHK Potsdam schätzt, dass die gesperrte Schleuse bisher für 2,1 Millionen Euro Verlust bei Häfen und Charterfirmen gesorgt hat. Bis zum Ende der Saison könnte sich das Defizit sogar verdoppeln. Horst Krogmann, der Betreiber des Hafens in Priepert, sieht sich von Politik und Behörden nicht ernst genommen. Der Wassertourismus stehe ganz hinten an. Es würde sich einfach …

Schiffsverkehr: Öffentliche und private Schifffahrt/Steganlagen – Zahlen, Genehmigungsverfahren, Förderung, Tourismusfaktor und Ausblick, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele öffentliche und private #Anlegestege, #Reedereien und zugelassenen #Schiffe gibt es in Berlin und
wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt (bitte um Auflistung nach Bezirken)?
Antwort zu 1:
Angaben zur Anzahl und Entwicklung innerhalb der letzten zehn Jahre bezüglich öffentlicher
und privater #Steganlagen in Berlin liegen dem Senat nicht vor. Gleiches gilt für Anzahl
und Entwicklung der zugelassenen Schiffe in Berlin.
In Berlin gibt es über 30 Reedereien, die überwiegend #Fahrgastschifffahrt betreiben. Angaben
zur Entwicklung der Reedereien innerhalb der letzten zehn Jahre liegen dem Senat
nicht vor.
Frage 2:
Welche Stellen sind für entsprechende Genehmigungsverfahren zuständig und welche Personalausstattung
steht hierfür zur Verfügung?
Antwort zu 2:
Für #Anlegestellen als Anlagen am und im Gewässer gemäß § 62 ff Berliner #Wassergesetz
(BWG) ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – Wasserbehörde –
als Genehmigungsbehörde zuständig. Davon abweichend liegt gemäß § 85 BWG das Genehmigungsverfahren
für Sportbootsteganlagen in der Zuständigkeit des jeweiligen Bezirksamts.
2
In Bezug auf den Personaleinsatz im jeweiligen Genehmigungsverfahren kann aufgrund
der Breite an unterschiedlichen Anträgen und den Unterschieden im jeweiligen Beteiligungsverfahren
keine pauschale Angabe erfolgen.
Frage 3:
Wie viele Neuanträge für Anlegestege sind seit 2016 Jahr für Jahr eingegangen, zu welchen Teilen wurden
diese positiv, negativ oder noch nicht beschieden?
Antwort zu 3:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, II D, Wasserbehörde führt
keine gesonderte Statistik zur Anzahl und jeweiligen Bescheidung von wasserbehördlichen
Anträgen für Anlegestellen.
Frage 4:
Welche wesentlichen Genehmigungsvoraussetzungen und Versagungsgründe gibt es?
Antwort zu 4:
Anlagen am und im Gewässer sind so zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten und stillzulegen,
dass keine schädlichen Gewässerveränderungen zu erwarten sind und die Gewässerunterhaltung
nicht mehr erschwert wird, als es den Umständen nach vermeidbar
ist. Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn von dem beabsichtigten Vorhaben
weder eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere der öffentlichen
Sicherheit oder Ordnung, noch erhebliche Nachteile für Rechte oder Befugnisse anderer
zu erwarten sind. Die Genehmigung ist außer bei wasserwirtschaftlichen Maßnahmen des
Bundes und des Landes Berlin zu versagen, wenn die Erhaltung oder Schaffung zusammenhängender,
unbebauter Uferwasserflächen durch das Vorhaben gefährdet oder unmöglich
gemacht wird.
Frage 5:
Wie haben sich die Fahrgastzahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt und welche Bedeutung hat die
öffentliche Schifffahrt für den Tourismus?
Antwort zu 5:
Die Fahrgastzahlen haben sich nach Einschätzung der Fahrgastschifffahrt in den letzten
10 Jahren verdoppelt. Für den Senat ist die Fahrgastschifffahrt auf der Bundeswasserstraße
in Berlin ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Die Fahrgastschifffahrt generiert jährlich
über 200 Mio. EUR Bruttoumsatz.
Frage 6:
Welche Konzepte gibt es für Berlin und für einzelne Bezirke hinsichtlich der Perspektiven für die Schifffahrt,
inwieweit werden hier Interessenvertretungen, Vereine, Reedereien und Bürgerschaft eingebunden?
3
Antwort zu 6:
Sowohl der Senat als auch die Bezirke sind stets an einer adäquaten Einbindung der
Schifffahrt sowohl in gesamtverkehrlicher als auch in touristischer Hinsicht interessiert.
Frage 7:
Für welchen Zeitraum werden neue Stege genehmigt? Gibt es nach Ablauf der Genehmigungsdauer die
Option eines Verlängerungsantrages oder ist grundsätzlich ein Neuantrag zu stellen? Gibt es hier Optimierungspotential
hinsichtlich des Verwaltungsaufwands und welche Kosten entstehen den Antragstellern?
Frage 10:
Warum sind Uferabgrenzungen nach 30 Jahren neu zu beantragen und können nicht nach einer Begehung
verlängert werden?
Antwort zu 7 und zu 10:
In der aktuellen Genehmigungspraxis werden Genehmigungen für Steganlagen auf eine
Dauer von 10 Jahren befristet.
Eine Verlängerung der bestehenden Genehmigung ist vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zu
beantragen. Der Antrag muss schriftlich, zunächst ohne weitere Formvorschriften eingereicht
werden. Die eventuell für die Prüfung der Verlängerung darüber hinaus einzureichenden
Unterlagen sind abhängig von dem jeweiligen Einzelfall. Genehmigungen unterliegen
den verfahrensrechtlichen (und den Form-) Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes
und werden gegebenenfalls unter Auflagen erteilt.
Die Erhebung der fälligen Verwaltungsgebühren erfolgt auf Grundlage der Umweltschutzgebührenordnung
und ist abhängig vom Antragsgegenstand.
Frage 8:
Was spricht gegen Genehmigungen "bis auf Widerruf", welche Ressourcen könnten hierdurch ggf. gespart
werden?
Antwort zu 8:
Der Widerruf einer unbefristeten Anlagengenehmigung ist verwaltungsrechtlich aus Gründen
der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes für den Genehmigungsinhaber mit
hohen Eingriffskriterien versehen und soll einen Ausnahmefall darstellen.
Die Befristung liegt auch im Rechtssicherheitsinteresse des Genehmigungsinhabers, da er
ab dem Zeitpunkt der Genehmigungserteilung über deren möglichen Ablauf informiert ist.
Im Regelfall ist es nur für einen bestimmten Zeitraum möglich zu beurteilen ob und inwieweit
dem genehmigungsbedürftigen Vorhaben öffentliche Belange oder erhebliche Nachteile
für Rechte und Befugnisse anderer entgegenstehen. Dies berücksichtigt sich ändernde
äußere Umstände und Anforderungen.
4
Konkrete Angaben zu möglichen Ressourceneinsparungen bei einem verwaltungstechnischen
Vorgehen entsprechend der Fragestellung können vom Senat nicht gemacht werden,
werden aber als vernachlässigenswert eingeschätzt.
Frage 9:
Warum werden in Berlin keine Steingabionen als Uferabgrenzung genehmigt und welche Erfahrungen gibt
es hierzu in anderen Bundesländern?
Antwort zu 9:
Steingabionen sind im Land Berlin an den fließenden Gewässern 2. Ordnung, sofern bautechnisch
und ökologisch sinnvoll, genehmigt und eingebaut worden.
An den Gewässern 1. Ordnung, die in der Regel dem Schiffsverkehr dienen, werden aus
Gründen der Standsicherheit und Dauerhaftigkeit entweder senkrechte Ufereinfassungen
oder langjährig erprobte geböschte Bauweisen nach dem Merkblatt Anwendung von Regelbauweisen
für Böschungs- und Sohlensicherung an Wasserstraßen MAR (Ausgabe
2008) der Bundesanstalt für Wasserbau ausgeführt.
Erfahrungen aus anderen Bundesländern sind hier nicht bekannt.
Frage 11:
Welche öffentlichen Fördermöglichkeiten (Programme/ Höhe der Mittel insgesamt und durchschnittlich/
maximal je Antragsteller) und Ausgaben für landeseigene Einrichtungen gibt es im Bereich von Steganlagen
und umweltfreundlicher Schifffahrt?
Antwort zu 11:
Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE), kofinanziert durch den Europäischen
Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), soll von 2014 bis 2023 eine deutliche
Reduzierung der Treibhausgasemissionen bewirken. Im BENE Förderschwerpunkt 4
(Nachhaltige Mobilität) wird neben Investitionen in die Rad- und ÖPNV-Infrastruktur auch
die modellhafte Erprobung innovativer Antriebssysteme in öffentlichen Fuhrparks gefördert.
Projekte mit Vorbildcharakter sollen das Land Berlin in seiner Vorreiterrolle bei der
Elektromobilität stärken, sowie den Umstieg auf alternative Antriebe unterstützen. Mit Projektaufruf
vom Oktober 2016 wurden Fördermittel in Höhe von 5 Mio. € zur Verfügung gestellt,
die aktuell weitgehend in bewilligten Projekten festgelegt wurden.
Schiffe, die als Nutzfahrzeuge zum Fuhrpark des Landes Berlin gehören, können in BENE
gefördert werden. Wenn dies zum Betrieb notwendig ist, kann ergänzend auch Ladeinfrastruktur
gefördert werden. Steganlagen sind nicht förderfähig. Für Schiffe im Besitz privater
Unternehmen ist diese Förderung derzeit nicht möglich.
Unabhängig von der BENE-Förderung stehen im Doppelhaushalt 2018/19 insgesamt
600.000 € zur Verfügung, um die testweise Umrüstung von Fahrgastschiffen auf (teil-)
elektrischen Antrieb oder den nachträglichen Einbau von Filtersystemen zur gleichzeitigen
Minderung der Diesel-und Stickoxidemissionen zu finanzieren.
5
Für die Folgejahre 2020-23 sind für den Haushaltsentwurf jeweils 900.000 € geplant, damit
unter Nutzung der in den laufenden Pilotprojekten gewonnenen Erfahrungen Um- bzw.
Nachrüstungen in größerer Zahl gefördert werden können.
Berlin, den 23.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schiffsverkehr: Die Fahrgastschifffahrt in Berlin – Fairer Wettbewerb auf dem Wasser?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welchen Stellenwert aus wirtschaftlicher und touristischer Sicht hat die #Fahrgastschifffahrt für den Senat,
durch welche Maßnahmen wird die Fahrgastschifffahrt in Berlin gefördert?
Antwort zu 1:
Für den Senat ist die Fahrgastschifffahrt auf der #Bundeswasserstraße in Berlin ein wichtiger
Wirtschaftsfaktor. Die Fahrgastschifffahrt generiert jährlich über 200 Mio. EUR Bruttoumsatz.
100 Fahrgastschiffe verkehren täglich auf der innerstädtischen #Spree zwischen
Regierungsareal und Mühldammschleuse.
Der Senat plant, ein Förderprogramm zum Einbau von #Rußpartikel- und #Stickoxydfiltern
und zur Reduzierung der #Schadstoffemissionen von #Binnenschiffen und #Fahrgastschiffen
auf Berliner Gewässern aufzulegen. Emissionsarme Antriebe sind auch ein wichtiger Beitrag
für die Akzeptanz und Attraktivität der Berliner Fahrgastschifffahrt.
Frage 2:
Wer hat #Schiffsanleger in Berlin entlang der großen Wasserstraßen zu genehmigen, welche Behörden müssen
der Genehmigungsbehörde zuarbeiten?
Antwort zu 2:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, II D, Wasserbehörde ist die
Berliner Genehmigungsbehörde für Anlegestellen als Anlagen am und im Gewässer. Ausgenommen
davon sind Sportbootsteganlagen. Genehmigungsverfahren für Sportbootsteganlagen
liegen in der Zuständigkeit des jeweiligen Bezirksamts.
Neben der wasserbehördlichen Genehmigung durch die Senatsverwaltung ist für Anlegestellen
an Bundeswasserstraßen außerdem die Erteilung einer strom- und schifffahrtspoli2
zeilichen Genehmigung durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
notwendig.
Im Rahmen des wasserbehördlichen Genehmigungsverfahrens werden Behörden, deren
Belange durch die jeweilige Planung betroffen sind, beteiligt. In Abhängigkeit des Genehmigungsantrags
sind dies u.a. folgende Behörden:
– Fischereiamt Berlin
– Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks
– Gewässerunterhaltung
– Brückenunterhaltung
– Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks
– Denkmalschutzbehörde
– Landes-Schifffahrtsbehörde
– Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
– Liegenschaftsverwaltung des Landes
– zuständige Altlastenbehörde
– Obere Naturschutzbehörde
Frage 3:
Wie viele freie #Anlegeplätze für die Fahrgastschifffahrt in Berlin gibt es, wie viele sind einem Betreiber zugeordnet
(bitte die Orte benennen)?
Antwort zu 3:
Die Recherche nach freien Anlegeplätzen für die Fahrgastschifffahrt obliegt grundsätzlich
dem Antragssteller. Der Senat führt keine Liste über freie Anlegeplätze in Berlin. Ebenfalls
besteht beim Senat keine Statistik zu bestehenden Anlegeplätzen in Berlin.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat die aktuelle Marktsituation im Bereich der Fahrgastschifffahrt, wie gestaltet sich der
Wettbewerb unter den #Reedereien unter dem Aspekt der Nutzung von Anlegestellen nicht eigener Anlegestege?
Antwort zu 4:
In Berlin gibt es über 30 Reedereien, die überwiegend Fahrgastschifffahrt betreiben. Die
meisten Reedereien sind im #Reederverband organisiert. Die Reedereien, die Fahrgastschifffahrt
betreiben, kooperieren i.d.R. untereinander, insbesondere dann, wenn sie gemeinsam
Schiffsanleger gebaut haben und diese gemeinsam betreiben. Vor Saisonbeginn
werden die Abfahrtzeiten untereinander abgestimmt. Darüber hinaus beruht die Kooperation
der Fahrgastschiffreedereien auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit.
Frage 5:
Sieht der Senat die Möglichkeit Schiffsanleger für die Fahrgastschifffahrt ohne einen festen Betreiber zu
genehmigen oder zu bauen, um so die angespannte Marktsituation im Bereich der Nutzung von Anlegestellen
zu entspannen?
3
Antwort zu 5:
Die Durchführung eines wasserbehördlichen Genehmigungsverfahrens durch die Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, II D Wasserbehörde erfolgt auf Grundlage
eines Antrags. Die Sicherstellung des Betriebs der Anlegestelle durch einen zuständigen
Betreiber ist grundsätzlich Teil der Antragsunterlagen. Planungen zu einem Schiffsanleger
durch den Senat liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz,
II D Wasserbehörde nicht vor.
Frage 6:
Bei Beantragung einer Anlegestelle zum #Fahrgastwechsel, welche rechtlichen Grundlagen sind einschlägig
zur Genehmigung oder Versagung?
Antwort zu 6:
Bei Anlegestellen handelt es sich nach dem Wasserrecht um Anlagen im Gewässer. Nach
§ 36 #Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind Anlagen so zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten
und stillzulegen, dass keine schädlichen Gewässerveränderungen zu erwarten sind
und die Gewässerunterhaltung nicht mehr erschwert wird, als es den Umständen nach
vermeidbar ist. Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Vorschriften.
Gemäß § 62 Berliner #Wassergesetz (BWG) bedürfen die Errichtung, der Betrieb oder die
wesentliche Änderung von Anlagen in oder an Gewässern der Genehmigung. Nach § 62a
BWG darf die Genehmigung nur erteilt werden, wenn von dem beabsichtigten Unternehmen
weder eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere der öffentlichen
Sicherheit oder Ordnung, noch erhebliche Nachteile für Rechte oder Befugnisse anderer
zu erwarten sind. Die Genehmigung ist außer bei wasserwirtschaftlichen Maßnahmen
des Bundes und des Landes Berlin zu versagen, wenn die Erhaltung oder Schaffung
zusammenhängender, unbebauter Uferwasserflächen durch das Vorhaben gefährdet oder
unmöglich gemacht wird.
Frage 7:
Ist dem Senat bekannt, dass das Wasser- und Schifffahrtamt Berlin derzeit in Berlin, besonders auch im
Bereich Stralau, private, existenzbegründende Anlegestellen, aufgrund nicht näher belegter Gründe einzieht
und damit mit unbilliger Härte in den Markt eingreift?
Antwort zu 7:
Dies ist dem Senat nicht bekannt.
Berlin, den 21.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schiffsverkehr: Dicke Luft auf der Spree, aus abendblatt-berlin.de

Dicke Luft auf der Spree

Noch mindestens bis Ende August bleibt die üdkammer der #Schleuse #Mühlendamm geschlossen.

Bei den sommerlichen Temperaturen zieht es wieder viele Berliner auf die Spree. Die #Passagierschiffe, die Berlin-Besuchern die Stadt vom Wasser aus zeigen, sind voll. Ärgerlich nur, wenn die Fahrt plötzlich endet, weil eine der #Spree-Schleusen gesperrt oder defekt ist. Zurzeit staut es sich unter anderem an der #Mühlendamm-Schleuse. Aufgrund einer Havarie im Februar ist die Südkammer der Schleuse, die auf einem der meistbefahrenen Abschnitte der Spree liegt, gesperrt.

Lange Wartezeiten

Laut Wasserstraßen- und #Schifffahrtsverwaltung (#WSV) soll die Sperrung Ende August aufgehoben werden. Ob das wirklich passieren wird, ist aber noch nicht sicher. Wer an einem sonnigen Tag die Mühlendammbrücke überquert und einen Blick auf die Spree wirft, sieht schnell, was die Folge der Sperrung ist. Bis zu zwanzig Schiffe warten hier gleichzeitig, um die geöffnete Nordkammer durchqueren zu können. Auch für die Stern und #Kreisschiffahrt, die jeden Tag zahlreiche Touren rund um das Nikolaiviertel anbietet, ein Problem. „Die Sperrung führt für alle #Reedereien vor allem zu Verspätungen, da sich für die Schiffe natürlich längere Wartezeiten ergeben und es zu Staus kommt“, erklärt Gesine Barthels, Assistentin der Geschäftsführung der Stern- und Kreisschiffahrt. „Viel gravierender ist für uns jedoch der Umstand, dass aufgrund von Personalmangel und/oder technischen Defekten Schleusen nur noch teilweise oder mitunter gar nicht in Betrieb sind, was dazu führt, dass Touren umgelenkt …