Baugenehmigung liegt nun vor – Neue Gleise, neuer Bahnsteig – Barrierefreier Ausbau – Regionalverkehr von und nach Köpenick ab 2027
Mehr Bahn für #Köpenick: Die Deutsche Bahn startet im Frühjahr 2023 mit dem #Umbau des S-Bahnhofs zum S- und #Regionalbahnhof. Dafür liegt nun die #Baugenehmigung vor. Dieser #Planfeststellungsbeschluss des #Eisenbahn-Bundesamtes ist die rechtliche Voraussetzung für den Beginn der #Bauarbeiten. Ab 2027 sollen hier dann Züge des #RE1 halbstündlich, in der Hauptverkehrszeit sogar alle 20 Minuten halten.
Frage 1: Welche Pläne bestehen zu einer nordöstlichen #Anbindung des S-Bahnhofs #Westkreuz an die Wohngebiete an der #Rönnestraße und #Dernburgstraße? Frage 2: Inwieweit ist die Schaffung eines zusätzlichen Eingangs zum #S-Bahnhof Westkreuz wann, zu welchen Kosten und in welcher Form geplant? Antwort zu 1 und 2: Zur besseren #Erschließung ist am S-Bahnhof Westkreuz am östlichen Ende des Stadtbahnsteiges eine #Personenüberführung geplant. Der Zugang soll über eine neue Wegeverbindung den nordöstlichen sowie den südöstlichen Quadranten verbinden. Dabei ist die nördliche Zuwegung im Bereich der Rönnestraße vorgesehen. Die Personenüberführung mit der nördlichen Zuwegung soll im Jahr 2025 realisiert werden. Ein konkreter Kostenrahmen kann derzeit noch nicht angegeben werden. Frage 3: Inwiefern wäre die Schaffung eines zusätzlichen Eingangs mit einem Verlust von Kleingärten nach der bisherigen Planung verbunden? Antwort zu 3: Bei der Schaffung eines zusätzlichen Zuganges (Nordzuwegung) ist eine ca. 3.200 qm große Fläche mit Kleingärten betroffen. Auf dieser Fläche befinden sich Bebauungen (z.B. Lauben, kleinere Schuppen), sodass vorraussichtlich etwa zwölf Lauben von der Nordzuwegung betroffen sein werden. 2 Frage 4: Inwieweit ist der Senat bereit, nach der Studie des ADAC zu einem zu geringen Park&Ride Angebot in Berlin im Umfeld des S-Bahnhofs Westkreuz hier ein Angebot zu schaffen? Antwort zu 4: Der Senat sieht keinen Anlass, ein Park & Ride-Angebot im Umfeld des S-Bahnhofs Westkreuz zu schaffen, da Park & Ride-Anlagen grundsätzlich an den wohnortnächsten Bahnhöfen oder Haltepunkten des öffentlichen (Schienen-) Verkehrs angelegt werden sollten. Nur dann sind die Straßenentlastung und die Auslastung des ÖPNV-Angebotes (Angebot des Öffentlichen Personennahverkehr) optimal. Zudem könnte ein Park & RideAngebot zum Verlust weiterer Kleingärten führen. Der S-Bahnhof Westkreuz dient nur wenigen Pendlerinnen und Pendlern als wohnortnächster Bahnhof und kommt daher nicht für die Schaffung weiterer Park & Ride-Anlagen in Betracht. Zur näheren Erläuterung wird auf die Antworten auf die Frage 5 und 6 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/22828 vom 03.03.2020 sowie auf die Fragen 2 und 4 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/23503 vom 15.05.2020 verwiesen. Frage 5: Welche Bedeutung hat die Erschließung weitere Nutzer und Nutzerinnen für den S-Bahnhof Westkreuz im Rahmen einer gewollten stärkeren Nutzung des ÖPNVs in Berlin zu gewinnen, für den Berliner Senat? Antwort zu 5: Die Errichtung eines Zugangs zum Bahnhof Westkreuz zu den nordöstlich gelegenen Stadtquartieren verbessert die ÖPNV-Anbindung dort erheblich. Nicht nur durch kürzere Wege zum öffentlichen Verkehr, sondern auch weil von hier viele Ziele umsteigefrei und schnell mit der S-Bahn erreichbar sind. Der Bahnhof Westkreuz erhält mehr Fahrgäste im Quell- und Zielverkehr. Somit wandelt sich die Funktion von einem fast reinen Umsteigeknoten zu einem Bahnhof mit einer Erschließungswirkung. In den betreffenden Stadtquartieren wird sich der Modal Split für den öffentlichen Verkehr erhöhen, was den verkehrspolitischen Zielen des Senats entspricht. Berlin, den 15.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz