Straßenverkehr + barrierefrei: Verkehrssicherheit für alle?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Lichtzeichenanlagen (#Ampeln), die der Straßenquerung von Fußgängern dienen, gibt es in Berlin?
Bitte nach Bezirken aufgliedern.
Frage 2:
Wie hat sich deren Anzahl seit 2014 entwickelt? Aufgeteilt nach Bezirken.
Frage 3:
Wie viele dieser Ampeln verfügen über spezielle Strukturen für #blinde bzw. stark #sehbehinderte Menschen
(Vibration, akustisches Signal)? Bitte nach Bezirken aufgliedern.
Frage 4:
Wie hat sich deren Anzahl seit 2014 jeweils in den Bezirken entwickelt?
Antwort zu 1 bis zu 4:
Grundsätzlich dienen nahezu alle rund 2.100 #Lichtsignalanlagen (#LSA) in Berlin auch zur
Querung von Fußgängern. Der Bestand (Stand Juni 2018) an reinen Fußgänger-LSA und
die Ausstattung mit #Blindeneinrichtungen ergibt sich aus untenstehender Tabelle. Zu den
vergangenen Jahren liegen keine auswertbaren Basisdaten vor.
2
Bezirke Fußgänger-LSA
davon
mit
Blindenanforderung
Charlottenburg-
Wilmersdorf 54 19
Spandau 34 23
Neukölln 32 20
Pankow 33 30
Friedrichshain-
Kreuzberg 29 17
Reinickendorf 25 9
Tempelhof-
Schöneberg 45 23
Steglitz-Zehlendorf 79 35
Treptow-Köpenick 26 19
Lichtenberg 31 27
Mitte 64 50
Marzahn-Hellersdorf 12 12
Summe 464 284
Frage 5:
Welche Neueinrichtungen derartiger Ampelanlagen für blinde/sehbehinderte Menschen sind bis Ende 2020
geplant? Differenziert nach Bezirken.
Frage 6:
Strebt der Senat eine 100%-ige Quote von derartigen „Blindenampeln“ in Berlin an, d.h. keine
Fußgängerampel ohne akustisches bzw. Vibrationssignal?
Frage 7:
Wenn ja, bis wann wird dieser Zustand erreicht sein?
Frage 8:
Wenn nein, weshalb nicht und welche Kriterien werden angewandt, ob eine Ampel entsprechend
ausgerüstet ist oder nicht?
Antwort zu 5 bis zu 8:
In Zusammenarbeit mit dem #ABSV (Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein
Berlin) werden ständig Ampelanlagen #nachgerüstet. Hierzu verweise ich auch auf die
Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17/17449 vom 9. Dezember 2015. Bereits 1998
hat sich der Senat verpflichtet, alle Neu- und Ersatzbauten von LSA barrierefrei
auszustatten, auch mit einer blindengerechten Ausrüstung. Jährlich sind ca. 1 Million Euro
für den nachträglichen behindertengerechten Ausbau eingeplant. Damit lassen sich
zusätzlich zu den Maßnahmen des regulären Bauprogramms ca. 8 bis 12 Anlagen
ertüchtigen. Hinzu kommen 3 bis 5 Anlagen jährlich über das reguläre Bauprogramm, so
dass etwa 15 Anlagen jährlich dazu kommen werden.
3
Frage 9:
Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat, um die Verkehrssicherheit gerade für blinde bzw. stark
sehbehinderte Menschen zu verbessern, insbesondere angesichts der spezifischen Probleme, die durch
geräuschlose #Elektrofahrzeuge entstehen?
Antwort zu 9:
Elektrofahrzeuge sind üblicherweise nicht vollständig geräuschlos, sondern zeichnen sich
durch deutlich weniger Geräusche des Motors gerade bei sehr niedrigen
Geschwindigkeiten aus. Geräuschbestimmend sind bei Geschwindigkeiten ab 30 km/h
dann die Fahrgeräusche durch den Rollwiderstand. Derzeit liegen noch keine
Erkenntnisse zu höheren Unfallzahlen aufgrund der leiseren Motorengeräusche vor.
Aufgrund der skizzierten Problematik setzen sich Automobilkonzerne mit diesen Fragen
auseinander. Direkte Einwirkmöglichkeiten hat der Senat nicht.
Frage 10:
Welche Konsequenzen sieht der Senat für die Verkehrssicherheit von blinden / sehbehinderten Menschen
bei der Umsetzung #autonomer Fahrzeuge?
Antwort zu 10:
Die Wahrung bzw. Verbesserung der Unabhängigkeit von mobilitätseingeschränkten
Menschen (u.a. auch von Blinden und Sehbehinderten) stellt ein wichtiges Ziel bei der
Entwicklung von autonomen Fahrzeugen (AVF) dar. AVF sollten so konzipiert werden,
dass sie auch für mobilitätseingeschränkte Menschen leicht zugänglich bzw. nutzbar sind.
Hinsichtlich der Verkehrssicherheit für blinde und sehbehinderte zu Fuß Gehende sind
nach aktuellem Kenntnisstand keine besonderen Risiken zu erwarten. Bereits heute sind
automatisierte Fahrzeuge in der Lage, Fußgänger zu erkennen und entsprechend defensiv
(durch Bremsmanöver) zu reagieren, wenn sie in deren Fahrzeugsensorbereich eintreten.
Berlin, den 25.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Fahrradfreundliche Ampeln -„Grüne Welle für den Radverkehr“, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wo wurden die Modellprojekte der #Radverkehrsstrategie zur Fahrradfreundlichen Koordinierung von #Lichtsignalanlagen (#"Grüne Welle für den Radverkehr") bisher in Berlin umgesetzt?

Antwort zu 1:

Das #Modellprojekt wurde unter Federführung der Technischen Universität Berlin (TU) als Forschungsprojekt im Rahmen des Nationalen #Radverkehrsplans (gefördert durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur -#BMVI-) mit Unterstützung des Landes Berlin durchgeführt. Das Projekt bestand aus zwei Phasen:

In der ersten Phase wurden auf insgesamt sechs Berliner Hauptverkehrsstraßen (Bernauer Straße, Hardenbergstraße, Uhlandstraße, Mühlenstraße, Müllerstraße, Wilhelmstraße) Möglichkeiten und Grenzen der #Radverkehrsbeschleunigung durch die Koordinierung von Lichtsignalanlagen (LSA) durch Verkehrssimulationen ermittelt.

In der zweiten Phase wurde durch einen #Pilotbetrieb in der #Uhlandstraße im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf die Wirksamkeit der ausgewählten Maßnahmen und Erkenntnisse aus den Simulationen bestätigt.


Frage 2:

Nach welchen Kriterien wurden die Strecken ausgewählt?
 
Antwort zu 2:

Die Auswahl der Uhlandstraße für den Pilotbetrieb erfolgte,

•    da hier das Modellprojekt zeitnah umsetzbar war,
•    keine größeren Umbauvorhaben anstanden,
•    keine Konkurrenz zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) besteht,
•    diese Radverkehrshauptroute eine Route mit starker Nachfrage bzw. hoher Bedeutung für den Radverkehr ist sowie
•    die geeigneten Knotenpunktsabstände ausweist.

Darüber hinaus hat das Land Berlin in der Belziger Straße bereits auf einer wichtigen Route für den Radverkehr durch verkehrstechnische Maßnahmen an den Lichtsignalanlagen erste Erkenntnisse zur Radverkehrsbeschleunigung gewinnen können.


Frage 3:

Wurden dazu Daten erhoben über die Verkehrsströme auf zwei Rädern, z.B. welche Radwege am meisten genutzt werden und wo Radfahrende wie schnell fahren können? Sind weitere Projekte zu Datenerhebungen in dieser Art geplant, die die "Verkehrssteuerung vor Ampeln optimieren"?

Antwort zu 3:

Im Rahmen des Forschungsprojekts wurden Erhebungen der Verkehrsstärken im Kfz- Verkehr, im Radverkehr und im Fußgängerverkehr durchgeführt. Auf ausgewählten Teilabschnitten, der untersuchten Streckenabschnitte erfolgten zusätzlich Messungen zur Ermittlung der lokalen Fahrgeschwindigkeiten im Radverkehr. Die Messungen dienten der Ableitung der anzusetzenden Progressionsgeschwindigkeiten für den Aufbau der grünen Welle im Radverkehr.


Frage 4:

Nach welchen Geschwindigkeiten richten sich die Ampelschaltungen für die radverkehrsfreundliche „Grüne Welle“?

Antwort zu 4:

Im Rahmen des erwähnten Forschungsprojektes wurden Messungen im Berliner Stadtgebiet durchgeführt, Richtlinien ausgewertet und auch bereits durchgeführte Projekte in anderen Städten herangezogen. Es stellte sich dabei heraus, dass eine Geschwindigkeit von 20 km/h für die Radfahrenden im Durchschnitt anzunehmen ist.
Diese Geschwindigkeit liegt am oberen Ende der in den Richtlinien für Lichtsignalanlagen angeführten Werte (16-20 km/h) und führt zu einer Harmonisierung der Geschwindigkeiten, sowohl bei den langsameren als auch bei den schnelleren Radfahrenden.


Frage 5:

Welche Ergebnisse haben die Modellversuche gezeigt, zum Beispiel in Bezug auf die Verstetigung von Radverkehrsflüssen?
 
Antwort zu 5:

Der Abschlussbericht des Forschungsprojektes befindet sich in der Endredaktion. Die Ergebnisse können erst nach Freigabe durch das BMVI (voraussichtlich im Sommer) veröffentlicht werden.


Frage 6:

Wo wurden in den letzten drei Jahren, wenn neue Ampeln gebaut oder Signalprogramme geändert wurden, geprüft ob eine Grüne Welle für den Radverkehr möglich ist?

Antwort zu 6:

Es gab nach der Einrichtung einer Radverkehr-Grünen-Welle auf einem Teilstück in der Belziger Straße und dem TU-Projekt bislang keine weiteren Projekte zur Einrichtung von weiteren Grünen Wellen für den Radverkehr.


Frage 7:

Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat um Wartezeiten vor roten Ampeln für Radfahrerende und zu Fuß gehende möglichst gering zu halten?

Antwort zu 7:

Über die Auswahl weiterer Modellstrecken soll nach Vorlage des Abschlussberichts des Forschungsprojektes entschieden werden.

Die Wartezeit vor roten Ampeln ist darüber hinaus nur eines von vielen Kriterien zur Schaltung von Lichtsignalanlagen (LSA). Dieses Kriterium steht beispielsweise im direkten Gegensatz zur Forderung nach langen Grünzeiten für den Fußverkehr, da der Querverkehr (inklusive Radverkehr) zur gleichen Zeit Rot hat. Das Wartezeit-Kriterium kann somit nicht isoliert im Rahmen von zukünftigen Maßnahmen an LSA betrachtet werden.


Frage 8:

Wie schätzt der Senat die Möglichkeit ein, auf Displays die verbleibenden Sekunden bis zum nächsten Signalwechsel für Radfahrende anzuzeigen, wie es Kopenhagen vormacht?

Antwort zu 8:

Eine Restzeitanzeige ist für LSA mit einem statischen Umlauf denk- und umsetzbar. Im Berliner Stadtgebiet wird jedoch vermehrt, auch zur Verbesserung des ÖPNV, der Einsatz verkehrsabhängiger Steuerungen forciert. Hierdurch können die Grünzeiten dem Verkehrsaufkommen individueller angepasst werden. Diese Flexibilität bedingt jedoch, dass die Schaltzeitpunkte variabel und sowohl Grünbeginn als auch Grünende einer Signalgruppe nicht exakt vorhersagbar sind. Eine Restzeitanzeige ist in diesen Fällen somit nicht möglich. Ferner wird insbesondere das Problem des Frühstartens gesehen.
Dieses Phänomen ist bei statischen Wechseln von Signalzeichen (Fußgänger kurz vor Kfz) auf Seiten des Fahrverkehrs bereits heute zu erkennen. Ein von der Ferne zu erkennender Countdown-Zähler würde das Phänomen verschärfen und gegebenenfalls zu
 
einer Reduzierung der Freigabezeiten zugunsten erhöhter (Sicherheits-)Zwischenzeiten führen. Dies würde dann jedoch die Leistungsfähigkeit aller Verkehrsteilnehmenden betreffen und das gewünschte Ziel konterkarieren.


Berlin, den 22.05.2018 In Vertretung

Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Barrierearme Ampelanlagen, aus Senat

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Frage:

Wie viele #Lichtzeichenanlagen sind, aufgegliedert nach Bezirken, derzeit nicht #barrierearm, bzw. mit Signalanlagen für #Sehbehinderte ausgestattet?

Antwort:

Bei der Beantwortung dieser Frage wird davon ausgegangen, dass mit dem Begriff

„Barrierearme Ampelanlagen“ die zusätzliche Ausrüstung von #Lichtsignalanlagen (#LSA) mit akustischen Signalgebern für #blinde und #sehbehinderte Mitmenschen gemeint ist. Eine Übersicht, an welchen LSA die #Borde für #Gehbehinderte abgesenkt sind, liegt dem Senat nicht vor.

Bezirk

LSA-Anlagen gesamt

mit akustischen Signalgebern

ohne akustische Signalgeber

Charlottenburg-Wilmersdorf

282

113

169

Friedrichshain-Kreuzberg

164

82

82

Lichtenberg

112

93

19

Marzahn-Hellersdorf

104

88

16

Mitte

302

199

103

Neukölln

132

71

61

Pankow

148

129

19

Reinickendorf

135

42

93

Spandau

156

72

84

Steglitz-Zehlendorf

223

101

122

Tempelhof-Schöneberg

236

87

149

Treptow-Köpenick

126

102

24

 

Gesamt

 

2120

 

1179

 

941

Berlin, den 16.05.2018 In Vertretung

Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Beschleunigung des ÖPNV in Berlin – Busspuren und Vorrangschaltungen aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Kilometer #Bussonderfahrstreifen („#Busspuren“) gab es zum 31.12.2016 in Berlin?
Antwort zu 1:
Bis zum 31.12.2016 umfassten die Bussonderfahrstreifen eine Gesamtlänge von ca. 102,3
Kilometern.
Frage 2:
Wie viele weitere Busspuren wurden bis zum heutigen Tag angeordnet und markiert? Wenn ja, in welcher
Länge und wo?
Antwort zu 2:
Seit dem 1.1.2018 wurde auf einer Länge von 175 Metern eine weitere Busspur in der
Berliner Straße (Bezirk Pankow) ab Hadlichstraße bis hinter Schulstraße eingerichtet.
Dabei handelt es sich allerdings nicht um einen Bussonderfahrstreifen in der üblichen
2
Form (Ausweisung durch Zeichen 245 Straßenverkehrs-Ordnung – StVO), sondern die
BVG-Busse dürfen im Rahmen einer erteilten Ausnahmegenehmigung die bereits
vorhandene, mit einer Sperrfläche abmarkierte Trasse, die von Straßenbahnen befahren
wird, mitbenutzen.
Frage 3:
Welchen Standard haben die bestehenden Busspuren hinsichtlich Breite und Benutzungsfreigabe für weitere
Verkehrsmittel z.B. Rad, Taxis, Busse im Gelegenheitsverkehr etc. (wenn unterschiedliche Standards, dann
bitte aufgeschlüsselt nach Streckenlängen)?
Antwort zu 3:
In der Regel haben die Bussonderfahrstreifen eine Breite von 3,00 m und werden zur
Mitnutzung für Radfahrende, Taxi, Krankenfahrzeuge sowie Busse im
Gelegenheitsverkehr freigegeben.
Frage 4:
Welche Weiterentwicklung der Beschleunigung des Busverkehrs mittels Busspuren ist vorgesehen (mit
welchen Standards, Längen und in welchen Zeiträumen)?
Antwort zu 4:
Die BVG hatte im Frühjahr 2017 ein ca. 100 km umfassendes Paket neuer bzw. zeitlich
auszuweitender Busspuren vorgeschlagen, die es im Rahmen der verfügbaren
Bearbeitungskapazität bei der Vekehrslenkung Berlin (VLB) abzuarbeiten gilt. Dazu wurde
zwischen BVG, Aufgabenträger und VLB zunächst eine Priorisierung vorgenommen, um
sich vorerst auf die Abschnitte zu konzentrieren, die bei wenig Aufwand hohen Nutzen für
den ÖPNV (Öffenlicher Personennahverkehr) versprechen. Die ersten
zusammengefassten Unterlagen für die Beurteilung von neu einzurichtenden Busspuren
sind der VLB im November 2017 übergeben worden. Derzeit wird nach einer Lösung für
die Erstellung von Bestandsplänen gesucht. Für Busspuren, bei denen die BVG lediglich
eine Ausweitung der Geltungszeiten vorgeschlagen hat, gibt es keinen zeitlichen Plan zur
Umsetzung.
Eine Benennung der konkreten Standards, Längen und Zeiträume ist daher derzeit nicht
möglich.
Frage 5:
An wie vielen #Lichtsignalanlagen gab es zum 31.12.2016 #Vorrangschaltungen für Busse und
#Straßenbahnen?
Antwort zu 5:
Es gab an ca. 850 Lichtsignalanlagen (#LSA) die Möglichkeit der Beeinflussung durch
Omnibusse und an 329 Anlagen Vorrangschaltungen für die #Straßenbahn.
Frage 6:
Wie viele davon waren zum 31.12.2016 in Betrieb bzw. wie viele waren außer Betrieb und warum?
3
Antwort zu 6:
Bus
Von den 850 Lichtsignalanlagen waren ca. 65 außer Betrieb. Die Ursachen können sehr
vielfältig sein.
Gründe dafür sind beispielsweise:
– Störungen bei der Funkübertragung:
o Umgebungsbedingungen, Abblocken oder Auslöschen von
Funktelegrammen
– Systemgründe:
o Nichtaussendung, Mehrfachaussendung oder Verschiebung von
Funktelegrammen. Gründe hierfür sind u.a. Mehrfachhaltestellen mit
unbekannter Halteposition, Behinderungen in Haltestellen (ordnungswidriges
Parken)
– Technische Gründe:
o Abarbeitungsfehler im Bordrechner des Fahrzeugs
o Fehler bei Funkgerät oder Antenne im Fahrzeug
o Fehler auf der Empfangsseite (Antenne, Kabel, Funkgerät etc.)
o Fehler in der Funk-Empfangs- und Auswerteeinheit (Einstellungen,
Konfiguration, Baugruppen)
o fehlerhafte Registrierung des BVG-Funknetzes durch das Funkgerät
o Telegrammauslöschung durch zu hohe Funklast im Gebiet bzw. hohe
Telegrammdichte
– Konzeptfehler
o Fehler in der Steuerungslogik
Straßenbahn
Von den 329 Anlagen waren 15 Anlagen nicht in Betrieb.
Frage 7:
Wie viele dieser Vorrangschaltungen sind derzeit noch außer Betrieb?
Antwort zu 7:
Bus
Die Anzahl der Lichtsignalanlagen mit Vorrangschaltung hat sich bis heute auf ca. 895
erhöht. Derzeit befinden sich davon ca. 70 Lichtsignalanlagen außer Betrieb.
Straßenbahn
Aktuell sind 9 Anlagen nicht in Betrieb.
Frage 8:
Welche Vorrangschaltungen werden wann wieder oder zusätzlich in Betrieb genommen?
Antwort zu 8:
Die Wiederinbetriebnahme bzw. erstmalige Inbetriebnahme der Vorrangschaltung an
Lichtsignalanlagen ist ein stetiger Prozess.
4
In direkter Zusammenarbeit mit der VLB werden Vorrangschaltungen an
Lichtsignalanlagen neu eingerichtet, zur Verbesserung der Funktionalität Feinjustierungen
durchgeführt sowie einstmals gestörte Anlagen wieder in Betrieb genommen. Bei der
Straßenbahn gibt es aktuell für keine der unter zu 7 genannten LSA einen konkreten
Einschaltungstermin.
Frage 9:
Wie hat sich die #Durchschnittsgeschwindigkeit der Busse und Straßenbahnen in den letzten fünf Jahren in
Berlin entwickelt?
Antwort zu 9:
Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Mittlere Beförderungsgeschwindigkeiten:
Jahr Straßenbahn Omnibus
2013 19,2 km/h 19,4 km/h
2014 19,3 km/h 19,3 km/h
2015 19,0 km/h 19,4 km/h
2016 19,0 km/h 19,5 km/h
2017 19,0 km/h 19,5 km/h
Frage 10:
Welche Effekte werden durch die Weiterentwicklung der Busspuren und der Wiederinbetriebnahme bzw.
Neueinrichtung von Vorrangschaltungen an Lichtsignalanlagen beim Bus- und Straßenbahnbetrieb erwartet?
Frage 11:
Welche weiteren Maßnahmen plant die „#Task Force Beschleunigung“ zur Beschleunigung des #ÖPNV und
wie ist deren Umsetzung vorgesehen?
Antwort zu 10 und 11:
Grundsätzlich dienen Maßnahmen wie Busspuren oder Vorrangschaltungen an
Lichtsignalanlagen dazu, Störungen des Linienverkehrs zu vermeiden und einen
geordneten und zügigen Betriebsablauf zu ermöglichen. Im Kern geht es dabei, die
Planbarkeit des Busverkehres mit einer zügigen Beförderungsgeschwindigkeit
sicherzustellen. Da Busse des ÖPNV in regelmäßigen Takten verkehren, führen
Störungen im Fahrtverlauf dazu, dass die geplanten Fahrzeiten nicht eingehalten werden
können. Busse verspäten sich dadurch, die vorgesehenen Abfahrtzeiten können nicht
mehr eingehalten werden, was die Fahrgäste an den Haltestellen als einen
unregelmäßigen Verkehr mit zu großen Abständen zwischen den einzelnen Abfahrten
einerseits und Pulkbildung von Bussen andererseits wahrnehmen.
Pünktlichkeit ist eine für die Bewertung dieser verlässlichen Fahrzeitplanung eingeführte
Qualitätskennzahl, die als Quote aussagt, in welchem Maße Fahrgäste ihre Fahrt zur
geplanten Zeit antreten können. Dazu werden die tatsächlichen Fahrdaten der Busse mit
den für den Fahrplan geplanten abgeglichen.
Wenn ein vorher gestörter Fahrtverlauf durch das Einrichten einer Busspur verlässlicher
wird, steigt auch die Pünktlichkeitsquote. Busspur und Vorrangschaltungen sind hierfür
sehr nützliche und wichtige Maßnahmen, aber weder die einzigen Mittel, noch allein
5
ausreichend. Es bedarf immer des Zusammenspiels von mehreren Maßnahmen entlang
des ganzen Fahrtweges, um insbesondere in verkehrsstarken Zeiten einen störungsfreien
und dadurch verlässlichen Busverkehr zu ermöglichen.
Für das Jahr 2018 hat sich die „Task Force Beschleunigung“ die Straßenbahnlinie M10
vorgenommen sowie die weitere Abarbeitung der Taskforceprojekte aus 2017. Hier sind
derzeit LSA-Optimierungen auf den Straßenbahnlinien M4 und M6 in der Umsetzung
sowie auf den Buslinien 136/236 und M27 in der Planung bzw. Umsetzung.
Berlin, den 09.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Wie effizient waren neu eingerichtete Busspuren für die Busbeschleunigung?, aus Senat

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Frage 1:
Entlang welcher Buslinien wurden in den vergangenen drei Jahren (2015, 2016, 2017) Busspuren neu eingerichtet? (bitte Angabe in Kilometer neu eingerichteter #Busspur sowie Angabe der betroffenen Buslinien).
Frage 2:
Welche Breite haben die neu eingerichteten Busspuren jeweils? Dürfen alle diese Busspuren auch durch den #Taxi- und #Radverkehr mit benutzt werden?
Antwort zu 1 und 2:
Entlang folgender Omnibuslinien und mit den benannten Streckenlängen und -breiten wurden in den Jahren 2015 – 2017 #Bussonderfahrstreifen eingerichtet und für die Mitnutzung folgender Verkehrsarten ebenfalls zugelassen:
2
Bussonderfahrstreifen Sonnenallee (Umsetzung im Jahr 2015)
1. Abschnitt:
 Länge der Busspur: 55 Meter (im nordöstlichen Stauraum vor Treptower Straße)
 Breite 3,00 Meter
 Mitbenutzung durch Radverkehr zugelassen
 BVG-Omnibuslinien M 41 und 171
2. Abschnitt:
 Länge der Busspur: 620 Meter (beginnend gegenüberliegend Schönstedtstraße bis Pannierstraße)
 Breite 4,50 Meter vor Knotenpunkten 3,00 Meter
 Mitbenutzung durch Radverkehr; Taxi, Krankenfahrzeuge und Busse im Gelegenheitsverkehr zugelassen
 BVG-Omnibuslinie M 41
Bussonderfahrstreifen Beusselstraße (Umsetzung im Jahr 2016)
 Länge der Busspur: 270 Meter (beginnend an der Fußgänger-Ampelanlage in Höhe Hausnummer 59 bis vor Siemensstraße)
 Breite 4,30 Meter
 Mitbenutzung durch Radverkehr; Taxi, Krankenfahrzeuge und Busse im Gelegenheitsverkehr zugelassen
 BVG-Omnibuslinien TXL, 106, 123
Bussonderfahrstreifen Invalidenstraße (Umsetzung im Jahr 2016)
 Länge der Busspur: 300 Meter (beginnend hinter Alt-Moabit bis vor Clara-Jeschke-Straße)
 Breite 4,30 m bis 4,35 m
 Mitbenutzung durch Radverkehr; Taxi, Krankenfahrzeuge und Busse im Gelegenheitsverkehr zugelassen
 BVG-Omnibuslinien TXL, 245
Trasse für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Berliner Straße (Pankow)
(Umsetzung im Jahr 2017)
Erprobung einer Trasse mit einer markierten Sperrfläche für den ÖPNV für Omnibus und Straßenbahn, welche nur durch die BVG mit einer Ausnahmegenehmigung befahren werden darf
 Länge der ÖPNV-Spur: 175 Meter (beginnend an der Einmündung Hadlichstraße bis hinter Schulstraße)
 vorerst befristet bis zum 30. Juni 2018
 Breite zirka 3,00 Meter
 BVG-Omnibuslinien 155, 250, 255, N 2, N 50 und Straßenbahnen M 1 und M 50
Im Bezirk Reinickendorf erfolgte im Jahr 2015 darüber hinaus auf dem Kurt-Schmacher-Damm zwischen Charles-Corcelle-Ring und Ausfahrt Kino L’Aiglon (0,810 km), zwischen
3
der Ausfahrt Kino L’Aiglon bis gegenüberliegend Ausfahrt Zubringer zur Autobahn (0,420 km) sowie zwischen dem Autobahnzubringer und der Überführung zur Autobahn A 111 (1,50 km) eine Ausdehnung der zeitlichen Gültigkeit der dortigen Abschnitte von Bussonderfahrstreifen auf den Zeitraum „Montag bis Freitag 6-18 Uhr“. Hiervon betroffen sind die Omnibuslinien M 21, X 21 und 128.
Frage 3:
Bei welchen der genannten neu eingerichteten Busspuren wurden gleichzeitig auch #Vorrangschaltungen bei #Lichtsignalanlagen eingerichtet?
Antwort zu 3:
An folgenden neuen Bussonderfahrstreifen wurden Vorrangschaltungen an Lichtsignal-anlagen eingerichtet:
Bussonderfahrstreifen Sonnenallee
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Hertzbergstraße -Treptower Straße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Roseggerstraße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Innstraße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Wildenbruchstraße-Erkstraße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Fuldastraße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Weichselstraße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Pannierstraße.
Bussonderfahrstreifen Beusselstraße
an der Lichtsignalanlage Beusselstraße/Erna-Samuel-Straße – Sickingenstraße.
Bussonderfahrstreifen Invalidenstraße
Die Neubauten von Lichtsignalanlagen im Zuge des Straßenumbaus entlang der Invalidenstraße sehen zwar auch eine Bus-Berücksichtigung vor, sind aber in erster Linie auf den Betriebsablauf der Straßenbahnen abgestellt, welche in diesem Abschnitt zwischen Chausseestraße und Hauptbahnhof mehrfach den Kfz-Verkehr im Straßenraum queren.
Trasse für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Berliner Straße (Pankow)
An der Lichtsignalanlage Breite Straße/Berliner Straße war bereits vor Einrichtung der ÖPNV-Spur eine verkehrsabhängige Steuerung vorhanden, welche im Zuge der Maßnahme nicht angepasst werden musste. Der abmarkierte Gleisbereich wurde lediglich um etwa 20 Meter verlängert.
4
Frage 4:
Welche Veränderungen hinsichtlich der durchschnittlichen #Reisegeschwindigkeit der Buslinien bzw. der Reduzierung von aufgetretenen Verspätungen konnten durch die Einrichtung dieser Busspuren verzeichnet werden?
Antwort zu 4:
Da die Länge der Busspuren nur einen kleinen Abschnitt der Gesamtlänge der Linien umfassen, ist deren Wirkung nicht in einer Veränderung der durchschnittlichen Reisegeschwindigkeit der Buslinien ablesbar. Die Bussonderfahrstreifen reduzieren den tatsächlichen #Fahrzeitbedarf auf dem jeweiligen Abschnitt, auf dem diese eingerichtet worden sind.
Angaben zur Veränderung von durchschnittlichen Reisegeschwindigkeiten liegen für den im Oktober 2015 eingerichteten Bussonderfahrstreifen in der Sonnenallee im Teilabschnitt von gegenüberliegend Schönstedtstraße bis Pannierstraße vor: Hier konnte dort die tatsächliche Fahrzeit der Linie #M41 im Juni 2017 gegenüber Juni 2015 um durchschnittlich 17 Sekunden pro Fahrt reduziert werden.
Darüber hinaus konnte durch die Einrichtung der Bussonderfahrstreifen in der Beusselstraße von Lichtsignalanlage Beusselstraße (Nr. 59) bis vor Siemensstraße sowie in der Invalidenstraße von hinter Alt-Moabit bis vor Clara-Jaschke-Straße die tatsächliche Fahrzeit in diesen Abschnitten der Linien #TXL, #106 ,#123 und #245 im Februar 2018 gegenüber der Fahrzeit im Februar 2016 um durchschnittlich 20 bis 51 Sekunden (Invalidenstraße) bzw. 45 bis 90 Sekunden (Beusselstraße) pro Fahrt reduziert werden.
Die #ÖPNV-Spur in der Berliner Straße in Pankow wurde erst im Dezember 2017 eingerichtet. Eine Bewertung der Wirkung ist auf Grund des seither verstrichenen kurzen Zeitraums der Maßnahme noch nicht möglich.
Alle Angaben basieren auf der Auswertung von Schultagen im Zeitraum zwischen 7 und 19 Uhr.
Berlin, den 03.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Bus + Straßenbahn: Grüne Welle – auch nicht für ÖPNV!, aus Senat

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Frage 1:
Trifft es zu, dass Fahrzeuge der #BVG per Funk in die #Signalabläufe der #Lichtsignalanlagen eingreifen
können?
Antwort zu 1:
Ja, das trifft zu.
Frage 2:
Welche verkehrlichen und technischen Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ein solcher Eingriff
zulässig ist?
Antwort zu 2:
Die Lichtsignalanlage (#LSA) muss mit einer #Funkempfangsanlage (#FEA) ausgestattet sein
oder einen Kabelanschluss an benachbarte LSA besitzen, die entsprechende
Funkmeldungen ersatzweise weiterleiten. Die über Funk aus den Fahrzeugen des ÖV
(Öffentlicher Verkehr) abgesetzten Meldepunkte müssen an den dafür vorgesehenen 
2
Positionen exakt ausgesendet werden; die betrieblichen Abläufe zwischen den (in der
Regel zwei) Meldepunkten in der Annäherung auf die LSA-Kreuzung müssen den
Planungsgrundlagen (z.B. Haltestellenaufenthaltszeiten, Fahrverhalten) der hinterlegten
Eintreffprognose entsprechen. Die Signal-Steuerung muss mittels einer Steuerungslogik
erfolgen, für die die hierfür notwendigen Komponenten hinterlegt sein müssen. Die
Programm-Umlaufzeit(en) des koordinierten Betriebs muss/müssen Spielräume für eine
Beeinflussung lassen, ohne dabei die Regelfreigaben (z.B. Mindestgrünzeiten) und
Bedienungsstandards (z.B. Fußgänger-Querungszeiten) zu unterschreiten.
Grundsätzlich ist dies an fast allen LSA möglich (zumindest in den längeren Programmen
der Verkehrsspitzenzeiten); gravierend für die Umsetzungsentscheidung sind in der Regel
jedoch die Prognosen hinsichtlich der zu erwartenden Reisezeitersparnisse für den ÖPNV.
Die Vorstellung von behinderungsfreien Schaltmöglichkeiten der LSA für den ÖPNV
scheitert hingegen in der Regel an dem Ausmaß der zumutbaren
Freigabezeitmodifizierungen als auch an den Behinderungen des ÖPNV untereinander
(konkurrierende Eingriffe).
Frage 3:
An welchen Lichtsignalanlagen sind derzeit diese Eingriffe möglich?
Antwort zu 3:
Seit Projektstart in den 1990er-Jahren wurden bisher insgesamt 1.023 Lichtsignalanlagen
mit der Funkempfangstechnik ausgerüstet, die es den Fahrzeugen des ÖPNV ermöglicht,
Eingriffe in die Steuerung vorzunehmen. Derzeit sind diese Eingriffe an rund 950
Lichtsignalanlagen in Betrieb.
Frage 4:
Welche Anforderungen werden in verkehrlicher Hinsicht gestellt, wenn eine solche #Vorrangschaltung
eingerichtet werden soll?
Antwort zu 4:
Für eine Vorrangschaltung müssen die vorstehend erläuterten Spielräume innerhalb eines
Programms bestehen. Die Stauräume müssen die Verteilungsbreiten der
Freigabezeitverschiebungen kompensieren können, d.h. die Aufstauungen aufgrund der
Abweichungen von einer idealen Koordinierung aufnehmen können. Die Anzahl der
Freigaben für jede Signalgruppe pro Stunde darf nicht reduziert und maximale Wartezeiten
nicht überschritten werden, womit ausgeschlossen wird, dass einzelne Signale zugunsten
der Flexibilität der ÖV-Beeinflussung trotz Bedarfs unterdrückt werden. Hinsichtlich der
Koordinierung („Grüne Welle“) sollen die ÖV-Beeinflussungen die Kern-Koordinierung
grundsätzlich aufrechterhalten und deren Konstruktion Grundlage der
Beeinflussungsspielräume sein.
Frage 5:
Welche Auswirkungen hat die Vorrangschaltung auf alle anderen Verkehrsteilnehmer?
3
Antwort zu 5:
Die Koordinierung wird im Vergleich zu unbeeinflussten Umläufen eingeschränkt, was sich
durch frühzeitiges Beenden der koordinierten Fahrtrichtung, in deutlichem Überschreiten
des Koordinierungskorridors durch eine entsprechend verlängerte Freigabe oder durch
einen frühzeitigen Start der Freigabe mit anschließendem Auflaufen an der nächsten
Anlage auswirken kann. Die Wartezeiten von während der ÖV-Beeinflussung nicht
freigegebenen Signalgruppen erhöhen sich. Bei umfangreichen
Freigabezeitverlängerungen, die deutlich über den Bedarf des parallelen
Verkehrsaufkommens hinausgeht, entsteht dabei subjektiv der Eindruck, es passiere
nichts mehr am Knoten bzw. das LSA-Programm stehe. Zudem können durch ÖVBeeinflussungen
insbesondere an großräumigen Kreuzungen die Möglichkeiten, ein
Durchlaufgrün für Fußgänger über Mittelinseln hinweg zum Queren einer Straße in einem
Zug zu schalten, eingeschränkt sein.
Frage 6:
Werden dadurch Stausituationen für den sonstigen Verkehr ausgelöst?
Antwort zu 6:
Um Stau handelt es sich, wenn der während der Rotzeit auflaufende Verkehr dauerhaft
nicht innerhalb der folgenden Grünzeit abgebaut werden kann, es sich also um das
Resultat einer anhaltenden Überlastung handelt. Ob Stausituationen für den sonstigen
Verkehr ausgelöst werden, hängt vom Maß der Beeinflussung ab. Wenn die
Beeinflussungsmöglichkeiten sich an einem zumutbaren Umfang für die vorhergehenden
oder nachfolgenden Verkehrsabläufe orientieren, kann die Beeinträchtigung auf den
Komfortverlust einer (temporär) schlechteren Koordinierung beschränkt werden. D.h., es
kommt für einen Fahrzeugpulk zwar möglicher Weise zu ungewohnten zusätzlichen
Halten, deren Auswirkungen werden aber nicht über den nächsten Umlauf hinaus
weitergetragen. Bei rein fachlich motivierter Abwägung und Festlegung dieser
Größenordnungen können Stau-Phänomene in der Regel vermieden werden.
Frage 7:
Wie lange dauert es in der Regel, bis sich der Verkehrsfluss wieder normalisiert?
Antwort zu 7:
Es hängt vom jeweils individuellen Maß der Beeinflussungsbreite als auch von der
Verkehrsbelastung ab, wie lange es dauert, bis sich ein Verkehrsfluss wieder normalisiert
hat. Grundsätzlich soll sich die Einflussnahme des ÖV aber nicht bis in den zweiten
Umlauf nach Beeinflussungsende hinein auswirken. Im Fall von Straßenbahnanlagen, an
denen die Bahnen zwischendurch auch in Sonderfenstern geschaltet werden können,
fallen die Beeinflussungen in der Regel geringer aus, da die umlaufdeckende Flexibilität
durch diese Zusatzfreigaben ergänzt werden und diese damit nicht nur aus dem
Verlängern oder Vorziehen der Regel-Freigabezeiten besteht, wie es meistens bei der
Busbeschleunigung der Fall ist.
4
Frage 8:
Für welche Lichtsignalanlagen je Bezirk gibt es derzeit die Anordnung zur Umstellung auf Vorrangschaltung
(noch nicht umgesetzt)?
Antwort zu 8:
Derzeit sind in der Verkehrslenkung Berlin 138 LSA-Maßnahmen in der Bearbeitung, die
mit einer Kostenbeteiligung der BVG zur Priorisierung umgesetzt werden. Die Maßnahmen
verteilen sich auf die Bezirke wie folgt:
Charlottenburg-Wilmersdorf 14
Friedrichshain-Kreuzberg 3
Lichtenberg / Hohenschönhausen 15
Marzahn-Hellersdorf 3
Mitte 16
Neukölln 15
Pankow 10
Reinickendorf 4
Spandau 31
Steglitz-Zehlendorf 9
Tempelhof-Schöneberg 10
Treptow-Köpenick 8
Frage 9:
Für welche Lichtsignalanlagen in Reinickendorf ist eine derartige Vorrangschaltung heute schon vorhanden?
Antwort zu 9:
Eine Vorrangschaltung ist aktuell an 39 Lichtsignalanlagen in Reinickendorf vorhanden.
Anwahlnummer Knotenpunkt
01061 Drontheimer Straße – Provinzstraße / Ritterlandweg – Soldiner
Straße
01161 Provinzstraße / Pankower Allee – Papierstraße
01188 Gotthardstraße / Holländerstraße
01990 Emmentaler Straße / Reginhardstraße
08004 Oranienburger Straße / Tessenowstraße
08005 Oranienburger Straße / Jansenstraße
08006 Oranienburger Straße / Am Nordgraben
08007 Oranienburger Straße / Alt-Wittenau
08008 Oranienburger Straße / Roedernallee
08009 Oranienburger Straße / Eichborndamm – Wilhelmsruher Damm
08013 Oraniendamm / Waidmannsluster Damm – Zabel-Krüger-Damm
08025 Berliner Straße – Seidelstraße / Bernauer Straße – Holzhauser
Straße
08028 Berliner Straße / Veitstraße
08033 Karolinenstraße / An der Mühle – Waidmannsluster Damm
08034 Heiligenseestraße / Konradshöher Straße
08051 Wilhelmsruher Damm (U-Bhf. Wilhemsruher Damm)
08052 Wilhelmsruher Damm / Dannenwalder Weg – Finsterwalder
Straße
5
08053 Wilhelmsruher Damm / Eichhorster Weg – Schorfheidestraße
08054 Wilhelmsruher Damm / Königshorster Straße
08055 Wilhelmsruher Damm (Märkisches Zentrum)
08056 Wilhelmsruher Damm / Senftenberger Ring
08057 Wilhelmsruher Damm / Dannenwalder Weg – Treuenbrietzener
Straße
08107 Buddestraße / Gorkistraße
08X60 Bernauer Straße (Straße R)
14051 Scharnweberstraße / Gotthardstraße – Kapweg
14052 Kurt-Schumacher-Platz: Scharnweberstraße / Kurt-SchumacherDamm
– Ollenhauerstraße
14063 Bernauer Straße / Bocholter Weg – Neheimer Straße
14076 Ollenhauerstraße / Auguste-Viktoria-Straße – Humboldtstraße
14077 Ollenhauerstraße / Kienhorststraße
14078 Ollenhauerstraße / Lindauer Allee – Waldstraße
14079 Kurt-Schumacher-Damm / Kapweg
14080 Kurt-Schumacher-Damm / Charles-Corcelle-Ring – Straße 442
14081 Kurt-Schumacher-Damm / BAB 111
14082 Kurt-Schumacher-Damm (U-Bhf. Kurt-Schumacher-Platz)
14083 Kurt-Schumacher-Damm / Rue Charles Calmette
14084 Kurz-Schumacher-Damm / Charles-Corcelle-Ring (West)
14085 Kurt-Schumacher-Damm / Charles-Corcelle-Ring (Ost)
21934 Kopenhagener Straße / Lengeder Straße
21935 Provinzstraße (S-Bhf. Schönholz)
Berlin, den 23. März 2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Welche Ampeln haben in Berlin Priorität? aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Anträge auf eine Neu- bzw. Erstanordnung von #Lichtsignalanlagen sind in den Jahren 2012 bis
2017 bei der Verkehrslenkung Berlin (#VLB) eingegangen? (Bitte um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Jahre)
Antwort zu 1:
Im Jahr 2012: 26 Anträge
Im Jahr 2013: 27 Anträge
Im Jahr 2014: 27 Anträge
Im Jahr 2015: 20 Anträge
Im Jahr 2016: 24 Anträge
Im Jahr 2017: 37 Anträge
Frage 2:
Wie viele der Anträge wurden genehmigt, wie viele Anträge abgelehnt? (Bitte um Aufschlüsselung auf die
einzelnen Jahre)
Antwort zu 2:
Im Jahr 2012: 25 Ablehnungen
Im Jahr 2013: 25 Ablehnungen und eine Anordnung
Im Jahr 2014: 20 Ablehnungen und drei Anordnungen
Im Jahr 2015: 19 Ablehnungen
Im Jahr 2016: 14 Ablehnungen und fünf Anordnungen
Im Jahr 2017: 23 Ablehnungen und eine Anordnung
2
Frage 3:
An welchen konkreten Standorten wurden in den Jahren 2012 bis 2017 neue #Ampeln angeordnet? (Bitte um
Auflistung der Jahre und der jeweiligen Standorte)
Antwort zu 3:
Im Jahr 2012:
 Heidestraße (drei Anlagen)
 Bahnhofstraße/Blankenburger Weg–Pankstraße,
 Rennbahnstraße/Gustav-Adolf-Straße.
Im Jahr 2013:
 Brandenburgische Straße (Ballenstedter Str.-Wittelsbacher Str.) neuer Standort,
vorher Münstersche Straße.
Im Jahr 2014:
 Blücherstraße/Brachvogelstraße–Mittenwalder Straße
 Bundesstraße 2/Am Luchgraben
 An der Wuhlheide-Lindenstraße (Pyramidenbrücke).
Im Jahr 2015:
 Lindenstraße (E.T.A.-Hoffmann-Promenade)
 Pasewalker Straße–Berliner Straße/Bahnhofstraße–Rosenthaler Weg
 Rummelsburger Straße/Minna-Todenhagen-Straße.
 Schnellerstraße/Minna-Todenhagen-Straße,
 Minna-Todenhagen-Straße/Nalepastraße.
Im Jahr 2016:
 Alt-Mahlsdorf/Nr. 88 (Fachmarktzentrum)
 Prenzlauer Promenade (Elsa-Brandström-Straße)
 Kurt-Schumacher-Damm (Str. 462, Behindertenaufzug)
 Hauptstraße (Schöneberg)/Helmstraße
 Schnellerstraße (Nr. 131)
 Siemensstraße (Nicolaistraße).
Im Jahr 2017:
 Chausseestraße/Boyenstraße-Heidestraße.
Hinweis:
Aufgrund von Jahresüberschneidungen zwischen Anträgen und den Entscheidungen der
zuständigen Verkehrslenkung Berlin (VLB) ergibt sich im Einzelfall nicht immer eine
Kompatibilität mit der Anzahl benannter Anordnungen in Beantwortung der Frage 2.
Frage 4:
Welche der unter 3. genannten und angeordneten Lichtsignalanlagen warten noch auf eine Umsetzung und
wann ist jeweils mit einer Installation der Anlagen zu rechnen? (Bitte um Auflistung der Standorte mit
Umsetzungszeitraum)
Antwort zu 4:
 Brandenburgische Straße (Ballenstedter Str.–Wittelsbacher Straße), Umsetzung im
Jahr 2018
 Blücherstraße/Brachvogelstraße–Mittenwalder Straße, Umsetzung im Jahr 2018
 Bundesstraße 2/Am Luchgraben ist in der Umsetzung abhängig vom Bau einer
neuen Straßenverbindung 
3
 An der Wuhlheide–Lindenstraße (Pyramidenbrücke) ist in der Umsetzung abhängig
vom Ersatzneubau der Pyramidenbrücke
 Lindenstraße/E.T.A.-Hoffmann-Promenade, Umsetzung im Jahr 2018
 Prenzlauer Promenade (Elsa-Brandström-Straße), Umsetzung in den Jahren
2018/2019
 Hauptstraße (Schöneberg)/Helmstraße, Umsetzung im Jahr 2018
 Pasewalker Straße–Berliner Straße/Bahnhofstraße–Rosenthaler Weg, Umsetzung
im Jahr 2018
 Siemensstraße (Nicolaistraße), Umsetzung im Jahr 2018
 Rennbahnstraße/Gustav-Adolf-Straße wurde begonnen im Jahr 2017,
Fertigstellung 2018
 Chausseestraße/Boyenstraße, Umsetzung im Jahr 2019
Frage 5:
Werden die angeordneten Ampeln nach Reihenfolge ihres Genehmigungszeitpunkts abgearbeitet und wenn
nein, nach welchen Kriterien werden die Prioritäten entsprechend festgelegt?
Antwort zu 5:
Nein, die Umsetzung erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien. Ein Teil der
Lichtsignalanlagen (LSA) wird im Zusammenhang mit Änderungen an der Infrastruktur
umgesetzt, beispielsweise bei dem Bau neuer Straßenverbindungen oder einer Errichtung
neuer Schulstandorte. Für alle übrigen Anlagen wird anhand der konkreten
#Verkehrsverhältnisse vor Ort eine Reihenfolge bestimmt. Hierbei werden #Unfallzahlen und
#Unfallfolgen, das #Verkehrsaufkommen, das Vorhandensein von besonders
schützenswerten Einrichtungen (zum Beispiel von #Schulen oder
#Behinderteneinrichtungen) sowie der bestehende Abstand zur nächsten LSA
berücksichtigt und entsprechend gewichtet. Aus diesen Faktoren ergibt sich eine
Prioritätenreihung für die Umsetzung angeordneter Lichtsignalanlagen.
Frage 6:
Aus welchem Haushaltstitel wird der Neubau von Lichtsignalanlagen finanziert und wie hat sich dieser Titel
in den Jahren 2012 bis 2017 entwickelt? Wird der Ansatz für 2018/19 als ausreichend angesehen?
Antwort zu 6:
Bei einem Neubau von LSA gibt es folgende Finanzierungsmöglichkeiten:
 Für Maßnahmen der VLB erfolgt die Finanzierung im Rahmen des Vertrages mit
dem Generalübernehmer Alliander Stadtlicht GmbH (ASL). Hier stehen jährlich rund
1,3 Mio. € brutto zur Verfügung. Das Finanzierungsvolumen ist, ohne die
Berücksichtigung von Sonderprogrammen, insgesamt als ausreichend anzusehen.
 Darüber hinaus gibt es LSA, die von privaten Investoren im Rahmen von
Erschließungsmaßnahmen finanziert werden (zum Beispiel beim Bau neuer
Einkaufszentren). In Teilen erfolgt die Finanzierung solcher Maßnahmen auch
durch den jeweiligen Straßenbaulastträger. Die erforderlichen finanziellen Mittel
finden Berücksichtigung in der jeweiligen Bauplanungsunterlage.
Die Mittel für die Maßnahmen der VLB sind in den Jahren 2012 bis 2017 gleich geblieben.
Aufgrund der variablen Finanzierungsmöglichkeiten kann ein konkreter Haushaltstitel nicht
benannt werden.
4
Frage 7:
Welche Firmen setzen den Neubau von Ampelanlagen im Land Berlin um und wie erfolgt deren Auswahl?
Antwort zu 7:
Grundsätzlich werden alle LSA in Berlin über den Generalübernehmer Alliander Stadtlicht
GmbH (ASL) gebaut. Der Vertrag mit der Firma ASL ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft
und ist auf eine Dauer von zehn Jahren ausgelegt. Die Auswahl des Generalübernehmers
erfolgte unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Vorgaben im Rahmen eines EUweiten
Interessenbekundungsverfahrens.
Frage 8:
Mit welchen Kosten muss im Schnitt für
a) den Bau einer Bedarfsampel für Fußgänger
b) den Bau einer Bedarfsampel für Radfahrer
c) den Bau einer Ampelanlage für Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer
gerechnet werden?
Antwort zu 8:
a)
Hier entstehen Kosten in Höhe von zirka 150.000,- €. Vorausgesetzt wurde bei der
Berechnung die Erstellung einer typischen Fußgängerlichtsignalanlage mit einem
vorhandenen Mittelstreifen in der Fahrbahn, einer zu berücksichtigenden
Busbeschleunigung, einer behindertengerechter Ausstattung und einem Einbau von
Induktionsschleifen für eine verkehrsabhängige Steuerung, ohne Änderungen der
Bestandsgeometrie (Straßenbau).
b)
Derartige Lichtsignalanlagen gibt es in Berlin nicht. Anzusetzen wären gegebenenfalls hier
die Kosten in Beantwortung zu c). Solche Anlagen wären je nach Bedarf mit
Anforderungen für Radfahrende (in der Regel Induktionsschleifen oder
Anforderungstaster) auszustatten.
c)
Hier entstehen Kosten in Höhe von zirka 340.000,- €. Vorausgesetzt wurde bei der
Berechnung die Erstellung einer LSA an einem typisch vierarmigen Knotenpunkt mit
einem vorhandenen Mittelstreifen in der Hauptverkehrsrichtung, einer zu
berücksichtigenden Busbeschleunigung, einer behindertengerechten Ausstattung und
einem Einbau von Induktionsschleifen für eine verkehrsabhängige Steuerung und hierzu
erforderlicher Erfassungseinrichtungen (Anforderungen für KFZ, für zu Fuß Gehende und
für Radfahrende) für die Nebenrichtung, ohne Änderungen der Bestandsgeometrie
(Straßenbau).
Berlin, den 12. Januar 2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Die Ampel in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

 

Wie viele #Verkehrsampeln gibt es in Berlin aktuell und wie hat sich diese Zahl seit 2001 entwickelt (bitte geordnet nach Bezirken)?

 

Antwort zu 1:

 

Für die Auswertung der Entwicklung der Anzahl an #Lichtsignalanlagen in Berlin liegt eine Datenbasis ab 2004 vor. Diese Daten beinhalten aber keine Aufteilung nach Bezirken. Die Daten stellen die Anzahl der Steuergeräte für stationäre, in Betrieb befindliche Anlagen jeweils zum Anfang des jeweiligen Jahres dar. Da neuere Steuergeräte leistungsfähiger sind als Altgeräte, kam es in einigen Jahren durch Ersatzbauten zu geringfügig abnehmenden Zahlen. Diese Reduzierung bedeutet in der Regel nicht, dass weniger Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen geregelt wurden, sondern dass ein neues Steuergerät gegebenenfalls mehrere alte Geräte ersetzt hat.

 

Stand: Januar des jeweiligen Jahres

Anzahl Lichtsignalanlagen

2017

2100

2016

2101

2015

2091

2014

2093

2013

2086

2012

2091

2011

2084

2010

2072

2009

2050

2008

2013

2007

1996

2006

1972

2005

1939

2004

1951

 

Frage 2:

 

Wie viele dieser Ampeln sind inzwischen auf LED-Technik umgerüstet worden?

 

Antwort zu 2:

 

Derzeit sind 1149 Lichtsignalanlagen mit LED-Technik ausgestattet. Das entspricht einem Ausstattungsgrad von gut 54% aller Anlagen.

 

Frage 3:

 

Wie viele Straßenlaternen gibt es in Berlin (bitte geordnet nach Bezirken)? Mit welcher Energieversorgung bzw. mit welchen Leuchtmitteln(konventionell/LED) sind diese ausgestattet?

 

Antwort zu 3:

 

Die Anzahl der Straßenlaternen in Berlin und die lichttechnische Ausstattung ist, unterteilt nach Bezirken, der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

 

Bezirke

Straßenlaternen

 

Anzahl gesamt

Energieversorgung

 

Gas

Elektro

konventionell

LED

 

Charlottenburg-Wilmersdorf

 

22.914

 

6.058

16.856

15.041

1.815

 

Friedrichshain-Kreuzberg

 

10.984

 

1.808

9.176

8.326

850

 

Lichtenberg

 

13.894

 

0

13.894

13.446

448

 

Marzahn-Hellersdorf

 

18.724

 

1.207

17.517

16.389

1.128

 

Mitte

 

23.470

 

3.445

20.025

18.530

1.495

 

Neukölln

 

14.170

 

1.956

12.214

10.118

2.096

 

Pankow

 

22.418

 

0

22.418

21.165

1.253

 

Reinickendorf

 

17.938

 

4.173

13.765

11.481

2.284

 

Spandau

 

16.467

 

1.210

15.257

12.169

3.088

 

Steglitz-Zehlendorf

 

23.514

 

6.763

16.751

16.269

482

 

Tempelhof-Schöneberg

 

17.990

 

4.388

13.602

12.546

1.056

 

Treptow-Köpenick

 

21.395

 

491

20.904

20.034

870

 

 

223.878

 

31.499

192.379

175.514

16.865

 

Berlin, den 19.12.2017 In Vertretung

 

 

J e n s – H o l g e r  K i r c h n e r

…………………………..

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Ampelvorrangschaltung Tram, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
An wieviel Ampeln gibt es in Berlin eine #Ampelvorrangschaltung für Trams?
Antwort zu 1:
Eine Vorrangschaltung für #Straßenbahnen gibt es an insgesamt 328 #Lichtsignalanlagen (#LSA).
Frage 2:
Welche Ampeln sind das genau?
Antwort zu 2:
Grundsätzlich sind alle Lichtsignalanlagen, an denen Straßenbahnen verkehren, mit einer entsprechenden Vorrangschaltung versehen. Ausgenommen hiervon sind lediglich die folgenden neun Lichtsignalanlagen:
2
Frage 3:
An wieviel Kreuzungen mit Tramverkehr gibt es keine Ampelvorrangschaltung für die Tram?
Antwort zu 3:
An neun Lichtsignalanlagen (siehe Übersicht in Beantwortung der Frage 2). Hinzu kommen die Lichtsignalanlagen, die derzeit baubedingt abgeschaltet sind oder in Festzeit betrieben werden.
Frage 4:
Wie oft werden diese Ampelvorrangschaltungen genutzt?
Antwort zu 4:
Bei Vorrangschaltungen für die Straßenbahnen handelt es sich um eine „intelligente“ Logik, die an den Lichtsignalanalgen rund um die Uhr in Betrieb ist. Eine Ampelvorrangschaltung wird nicht in einer abbildbaren Menge genutzt, so dass zu dieser Frage keine weiterreichenden Angaben möglich sind.
Frage 5:
Welchen Einfluss hat die Ampelvorrangschaltung für Trams auf die übrigen Verkehrsteilnehmer?
Antwort zu 5:
Straßenbahnen melden sich über Funk an der LSA an, woraufhin die Schaltung so modifiziert wird, dass die Bahn möglichst ohne Halt passieren kann. Straßenbahnen verfügen über eigene Signale, die bei verkehrsabhängigen Steuerungen nur dann geschaltet werden, wenn eine Straßenbahn tatsächlich anwesend ist. Dadurch hält sich der Einfluss auf andere Verkehrsteilnehmende an LSA mit seltenen Tramfahrten in Grenzen. Auf Strecken mit einer hohen Frequenz an Straßenbahnen erfolgen jedoch entsprechend häufig Eingriffe in die Signalisierung mit entsprechenden Auswirkungen auf die übrigen Verkehrsteilnehmer. Während der Freigabe für die Straßenbahn haben alle diesem Verkehr entgegenstehenden Verkehrsströme rot. Das betrifft insbesondere die Fußgängerquerungen über die Gleise sowie die kreuzenden Kraftfahrzeug- und Radverkehre. Die tatsächlichen Auswirkungen auf andere Verkehrsteilnehmende sind immer vom konkreten Einzelfall abhängig. Hierbei spielen die Fahrbeziehungen der Straßenbahnen und die baulichen Randbedingungen (z.B. Straßenbahn auf eigenem Gleisbett oder auf der Straße) vor Ort eine Rolle. Folgende verkehrlichen Auswirkungen können durch eine Vorrangschaltung für die Straßenbahn beispielsweise auftreten:
 Bei Straßenbahnen in Mittellage der Straße auf eigenem Gleiskörper kann die Straßenbahnfreigabe das Durchlauf-Grün für Fußgänger verhindern.
 Werden die Freigaben für die Straßenbahn verlängert oder zeitlich vorgezogen, wird die mögliche Freigabezeit für andere Verkehrsteilnehmende reduziert, was insbesondere für den Fahrzeugverkehr eine geringere Leistungsfähigkeit der Signalisierung bedeutet oder die Möglichkeiten einer komfortableren Fußgängersignalisierung beschränken kann.
3
 Werden Sonderzeitfenster außerhalb des normalen Phasenablaufs für die Straßenbahn geschaltet, bei denen nur die Straßenbahn eine Freigabe erhält (z.B. eine extra Straßenbahnphase zwischen der Haupt- und Nebenverkehrsrichtung), so erhöht sich die Wartezeit der übrigen Verkehrsteilnehmenden und verkürzt die Freigabezeiten anderer Verkehrsarten.
 Laufende Beeinflussungen von Straßenbahnen können entgegenstehende Priorisierungen anderer Straßenbahnen oder von BVG-Bussen verhindern.
Berlin, den 22.11.17
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Umbau der Holzmarktstraße von Alexanderstraße bis Lichtenberger Straße Die Holzmarktstraße im Bezirk Mitte wird zwischen der Alexanderstraße und der Lichtenberger Straße grundhaft erneuert., aus Senat

www.berlin.de

Auf dem 450 Meter langen und 44 Meter breiten Abschnitt werden die Verkehrsflächen neu aufgeteilt. Die Fahrbahnen erhalten jeweils zwei Fahrstreifen pro Richtung mit einer Gesamtbreite von 6 Metern, zusätzlich durchgehende 2 Meter breite Parkstreifen sowie beidseitige 2,50 Meter breite #Radfahrstreifen. Der Mittelstreifen wird auf sechs Meter reduziert; dort entstehen 56 Schrägparkplätze, unterbrochen durch neue Baumscheiben.

Die beidseitigen Gehwege werden auf 8,50 Meter verbreitert (derzeit 2 bis 5 Meter). Insgesamt werden 69 Ulmen neu gepflanzt. Damit wird die #Holzmarktstraße auf beiden Seiten und im Bereich des Mittelstreifens deutlich grüner. Die Ulmen ersetzen auch schadhafte Pappeln, die aus Gründen der #Verkehrssicherheit gefällt werden müssen. Die Holzmarktstraße erhält zudem eine vollständig neue moderne #Beleuchtungsanlage. Die #Lichtsignalanlagen in den Kreuzungsbereichen zur Alexanderstraße und Lichtenberger Straße werden ebenfalls umgebaut. Zusätzlich entsteht eine neue #Fußgängerampel in der Verlängerung der Schillingstraße. Damit wird die Erreichbarkeit des S- und U-Bahnhofs #Jannowitzbrücke deutlich verbessert. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen ca. 3,5 Mio. Euro und werden vom Land Berlin getragen. Die Baumaßnahme dauert bis April 2018.

Im Zuge der Umbaumaßnahmen führen die Ver- und Entsorgungsbetriebe umfangreiche Arbeiten zur Erneuerung der Leitungsnetze durch, u.a. die Berliner Wasserbetriebe, Vattenfall Netze sowie zahlreiche Telekommunikationsanbieter.

Arbeiten erfolgen in drei Bauabschnitten

Grundsätzlich stehen dem Verkehr auf der Holzmarktstraße in dem betroffenen Abschnitt zwei Fahrspuren je Richtung zur Verfügung. Um die verkehrlichen Auswirkungen in den angrenzenden Straßen bzw. Kreuzungen während der Bauzeit zu reduzieren, wird die Baumaßnahme in drei Bauabschnitte unterteilt:

Bauabschnitt: Bau der südlichen Fahrbahn einschließlich des Gehwegs sowie des südlichen Teils des Kreuzungsbereiches Lichtenberger Straße. Der Verkehr wird über die verbleibende Nordfahrbahn und den Mittelstreifen geführt. Für den Rad- und Fußgängerverkehr ändert sich nichts.

Bauabschnitt: Bau der nördlichen Fahrbahnhälfte einschließlich des Gehwegs sowie des nördlichen Teils des Kreuzungsbereiches Lichtenberger Straße. Der Verkehr wird analog zum 1. Bauabschnitt auf der dann fertig gestellten Südfahrbahn und dem Mittelstreifen geführt. Für den Rad- und Fußgängerverkehr ändert sich nichts.

Bauabschnitt: Bau des Mittelstreifens. Der Verkehr wird über die fertiggestellten nördlichen und südlichen Fahrbahnen geführt. Für den Rad- und Fußgängerverkehr ändert sich nichts.

Veränderte Verkehrsführung ab dem 4. Oktober

Die Arbeiten zur veränderten Verkehrsführung beginnen am 04.10.2016. Damit verbunden sind folgende Verkehrseinschränkungen:

Kreuzungsbereich Holzmarktstraße/ Alexanderstraße:

in der Stralauer Straße entfällt die Linksabbiegespur in Richtung Alexanderstraße
aus der Alexanderstraße in die Holzmarktstraße verbleibt nur eine Linksabbiegespur

Kreuzungsbereich Holzmarktstraße/Lichtenberger Straße:

vom Ostbahnhof kommend entfällt die Linksabbiegespur von der Holzmarktstraße auf die Straße "An der Michaelbrücke"
von der Holzmarktstraße in die Lichtenberger Straße gibt es während der Bauzeit nur eine Linksabbiegespur

Die vorhandenen Buslinien 248 und N 40 fahren weiterhin in der Holzmarktstraße, die beiden Haltestellen werden außerhalb des Baubereiches verlegt.
Bilder: 
Blick von der Ecke Holzmarktstr. / Lichtenberger Str. nach Westen

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt