Straßenverkehr + barrierefrei: Verkehrssicherheit für alle?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Lichtzeichenanlagen (#Ampeln), die der Straßenquerung von Fußgängern dienen, gibt es in Berlin?
Bitte nach Bezirken aufgliedern.
Frage 2:
Wie hat sich deren Anzahl seit 2014 entwickelt? Aufgeteilt nach Bezirken.
Frage 3:
Wie viele dieser Ampeln verfügen über spezielle Strukturen für #blinde bzw. stark #sehbehinderte Menschen
(Vibration, akustisches Signal)? Bitte nach Bezirken aufgliedern.
Frage 4:
Wie hat sich deren Anzahl seit 2014 jeweils in den Bezirken entwickelt?
Antwort zu 1 bis zu 4:
Grundsätzlich dienen nahezu alle rund 2.100 #Lichtsignalanlagen (#LSA) in Berlin auch zur
Querung von Fußgängern. Der Bestand (Stand Juni 2018) an reinen Fußgänger-LSA und
die Ausstattung mit #Blindeneinrichtungen ergibt sich aus untenstehender Tabelle. Zu den
vergangenen Jahren liegen keine auswertbaren Basisdaten vor.
2
Bezirke Fußgänger-LSA
davon
mit
Blindenanforderung
Charlottenburg-
Wilmersdorf 54 19
Spandau 34 23
Neukölln 32 20
Pankow 33 30
Friedrichshain-
Kreuzberg 29 17
Reinickendorf 25 9
Tempelhof-
Schöneberg 45 23
Steglitz-Zehlendorf 79 35
Treptow-Köpenick 26 19
Lichtenberg 31 27
Mitte 64 50
Marzahn-Hellersdorf 12 12
Summe 464 284
Frage 5:
Welche Neueinrichtungen derartiger Ampelanlagen für blinde/sehbehinderte Menschen sind bis Ende 2020
geplant? Differenziert nach Bezirken.
Frage 6:
Strebt der Senat eine 100%-ige Quote von derartigen „Blindenampeln“ in Berlin an, d.h. keine
Fußgängerampel ohne akustisches bzw. Vibrationssignal?
Frage 7:
Wenn ja, bis wann wird dieser Zustand erreicht sein?
Frage 8:
Wenn nein, weshalb nicht und welche Kriterien werden angewandt, ob eine Ampel entsprechend
ausgerüstet ist oder nicht?
Antwort zu 5 bis zu 8:
In Zusammenarbeit mit dem #ABSV (Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein
Berlin) werden ständig Ampelanlagen #nachgerüstet. Hierzu verweise ich auch auf die
Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17/17449 vom 9. Dezember 2015. Bereits 1998
hat sich der Senat verpflichtet, alle Neu- und Ersatzbauten von LSA barrierefrei
auszustatten, auch mit einer blindengerechten Ausrüstung. Jährlich sind ca. 1 Million Euro
für den nachträglichen behindertengerechten Ausbau eingeplant. Damit lassen sich
zusätzlich zu den Maßnahmen des regulären Bauprogramms ca. 8 bis 12 Anlagen
ertüchtigen. Hinzu kommen 3 bis 5 Anlagen jährlich über das reguläre Bauprogramm, so
dass etwa 15 Anlagen jährlich dazu kommen werden.
3
Frage 9:
Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat, um die Verkehrssicherheit gerade für blinde bzw. stark
sehbehinderte Menschen zu verbessern, insbesondere angesichts der spezifischen Probleme, die durch
geräuschlose #Elektrofahrzeuge entstehen?
Antwort zu 9:
Elektrofahrzeuge sind üblicherweise nicht vollständig geräuschlos, sondern zeichnen sich
durch deutlich weniger Geräusche des Motors gerade bei sehr niedrigen
Geschwindigkeiten aus. Geräuschbestimmend sind bei Geschwindigkeiten ab 30 km/h
dann die Fahrgeräusche durch den Rollwiderstand. Derzeit liegen noch keine
Erkenntnisse zu höheren Unfallzahlen aufgrund der leiseren Motorengeräusche vor.
Aufgrund der skizzierten Problematik setzen sich Automobilkonzerne mit diesen Fragen
auseinander. Direkte Einwirkmöglichkeiten hat der Senat nicht.
Frage 10:
Welche Konsequenzen sieht der Senat für die Verkehrssicherheit von blinden / sehbehinderten Menschen
bei der Umsetzung #autonomer Fahrzeuge?
Antwort zu 10:
Die Wahrung bzw. Verbesserung der Unabhängigkeit von mobilitätseingeschränkten
Menschen (u.a. auch von Blinden und Sehbehinderten) stellt ein wichtiges Ziel bei der
Entwicklung von autonomen Fahrzeugen (AVF) dar. AVF sollten so konzipiert werden,
dass sie auch für mobilitätseingeschränkte Menschen leicht zugänglich bzw. nutzbar sind.
Hinsichtlich der Verkehrssicherheit für blinde und sehbehinderte zu Fuß Gehende sind
nach aktuellem Kenntnisstand keine besonderen Risiken zu erwarten. Bereits heute sind
automatisierte Fahrzeuge in der Lage, Fußgänger zu erkennen und entsprechend defensiv
(durch Bremsmanöver) zu reagieren, wenn sie in deren Fahrzeugsensorbereich eintreten.
Berlin, den 25.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz