Bahnhöfe: Anbindung an das Ostkreuz für den Rad- und Fußverkehr, aus Senat

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Vorbemerkung des Abgeordneten:
Bislang gibt es keine (gute) Verbindung für den #Rad- und #Fußverkehr von und zum S- und #Regionalbahnhof
#Ostkreuz. Vor allem im nördlichen Bereich entlang der Straßenzüge #Hauptstraße#Karlshorster Straße –
#Marktstraße#Boxhagener Straße gibt es zahlreiche Gefahrenstellen.
Frage 1:
Wie bewertet der Senat den Vorschlag, geschützte Radwege (Protected Bike Lanes) entlang der
Marktstraße, Karlshorster Straße, Hauptstraße sowie sichere Fuß- und Fahrrad-Überwege über diese
Straßen zu installieren?
Antwort zu 1:
Protected Bike Lanes sind gemäß Vorgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes geeignete
Maßnahmen zum Schutz von Radverkehrsanlagen (Radfahrstreifen) an
Hauptverkehrsstraßen, insbesondere vor unzulässigem Befahren und Halten durch
Kraftfahrzeuge.
Für die Marktstraße strebt der Senat mit der Verlegung / Herausnahme der Straßenbahn
im Zusammenhang mit der Straßenbahnanbindung des Bahnhofs Ostkreuz, wofür
gegenwärtig das Planfeststellungsverfahren (PFV) läuft, eine Neuordnung der
Verkehrsräume an. Die Herstellung von geschützten Radverkehrsanlagen wird dabei
einen hohen Stellenwert bekommen. Ob dabei Protected Bike Lane oder bauliche,
geschützte Radwege in den Seitenbereichen die Lösung sein werden, ist in der
Gesamtbetrachtung und Abwägung aller verkehrlichen Anforderungen für den
Straßenraum zu prüfen und zu entscheiden.
Für den Abschnitt zwischen östlich Schreiberhauer Straße bis Karlshorster Straße ist mit
dem PFV die südliche Seitenlage der Straßenbahn und die Herstellung einer neuen
Haltestelle – Marktstraße geplant. In diesem Abschnitt werden separate
Radverkehrsanlagen in der Marktstraße und südlich des Haltestellenbereiches
berücksichtigt.
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Eine sichere Querung für den Fuß- und Radverkehr ist am signalisierten Knoten mit der
Schreiberhauer Straße und an der geplanten neuen Mittelinsel als Querungshilfe östlich
der Pfarrstraße (östliche Haltestellenbereich) vorgesehen.
Für den westlichen Abschnitt der Marktstraße zwischen Schreiberhauer Straße und
Boxhagener Straße wird der Senat demnächst mit den Planungen zum Umbau der
Marktstraße beginnen.
In der Karlshorster Straße schließen sich Protected Bike Lanes aufgrund der begrenzt zur
Verfügung stehenden Straßenbreite unter den Bahnbrücken aus. Zur Herstellung von
separaten asphaltierten Radwegen und ausreichend dimensionierten Gehwegen zwischen
Türrschmidtstraße und Hauptstraße liegt eine Ausführungsplanung vor, die Umsetzung
der Maßnahme soll Anfang 2020 erfolgen.
Das gesicherte Queren für den Fuß- und Radverkehr ist an der geplanten
Lichtsignalanlage an der Nöldnerstraße möglich.
In der Hauptstraße wurden mit dem Ausbau der Hauptstraße (Fertigstellung im Jahre
2017) beidseits separate Radfahrstreifen und ausreichend dimensionierte Gehwege neu
errichtet. Damit steht ein attraktives ausreichendes Angebot für den Fuß- und Radverkehr
zur Verfügung. Da die Hauptstraße erst kürzlich ausgebaut wurde, ist die Herstellung von
Protected Bike Lanes wirtschaftlich kaum vertretbar. Sollten sich im Verlauf des Betriebs
Probleme ergeben (verkehrswidriges Halten und Parken), können zu einem späteren
Zeitpunkt sogenannte „Leitboys“ nachgerüstet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen
keine Erkenntnisse darüber vor.
Sichere Querungsmöglichkeiten sind an den mit dem Ausbau der Hauptstraße errichteten
neuen Lichtsignalanlagen an der Kynaststraße, am Knoten Hauptstraße/Karlshorster
Straße und an der Fußgängerampel im Bereich der Bushaltestelle zum Bahnhof Ostkreuz
vorhanden.
Frage 2:
Welche Überlegungen gibt es seitens des Senats, den Unfallschwerpunkt an der Kreuzung
Hauptstraße/Schlichtallee zu entschärfen? Gibt es Planungen, dort eine getrennte Ampelschaltung für
Fußgänger*innen und Radfahrer*innen einzurichten?
Antwort zu 2:
Die Lichtsignalanlage (LSA) Hauptstraße/Emma-Ihrer-Straße – Schlichtallee wurde im
Oktober 2018 modernisiert. Dabei wurde die Steuerung den aktuellen Vorgaben
entsprechend angepasst, sowie die Signalgeber auf LED-Technik umgerüstet.
Für die Lichtsignalanlage (LSA) am Knotenpunkt Hauptstraße/Emma-Ihrer-Straße –
Schlichtallee merkt die Verkehrslenkung Berlin (VLB) an, dass die
Radwegebenutzungspflicht entlang der Hauptstraße aufgrund eines Gerichtsurteils
aufgehoben wurde. Infolgedessen darf der Radverkehr sowohl die Fahrbahn als auch die
Radverkehrsanlagen nutzen. Dies erfordert eine hohe Aufmerksamkeit seitens der
Autofahrenden.
Um Fehlinterpretationen für die Radfahrenden zu vermeiden, werden in solchen Fällen in
der Regel die Radsignalgeber demontiert. Im vorliegenden Fall ist dies jedoch für die
stadteinwärtige Fahrtrichtung nicht geschehen. Aufgrund der freien Zufahrtswahl des
Radverkehrs (Radweg oder Fahrbahn) und der eingeschränkten Gültigkeit des Radsignals
wird aus Sicherheitsgründen in der Regel nicht die umgekehrte Konstellation
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herbeigeführt, bei der der Radverkehr angehalten wird und rechtsabbiegender Kfz-Verkehr
weiterhin auf das Kfz-Grün nach rechts abbiegen dürfte. Allerdings existiert östlich der
Schlichtallee ein Zwei-Richtungs-Radweg, für dessen zuführende Anbindung an den
Knotenpunkt eine gemeinsame Signalisierung mit der Fußverkehrssignalisierung über die
Schlichtallee vorgesehen ist. Dies macht es an dieser Stelle aus Sicherheitsgründen
ratsam, den Fußverkehr und die Radsignalgruppe in der Zufahrt Hauptstraße Ost hier
parallel zu schalten und damit eine Freigabediskrepanz gegenüber dem Grün des
Fahrverkehrs – und damit dem Radverkehr auf der Fahrbahn – zuzulassen.
Die Einführung einer kompletten Verriegelung des gesamten Rechtsabbiegerverkehrs in
die Schlichtallee gegenüber dem Radverkehr würde dann die regelmäßige Freigabe dieser
Relation als zusätzliche Phase im Signalprogramm erforderlich machen und damit den
Freigabespielraum für die derzeitige Steuerung mit Straßenbahn-Priorisierung
einschränken sowie die Wartezeiten für zu Fuß Gehende erhöhen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird daher kein Spielraum für Anpassungen an der
derzeitigen Verkehrsführung sowie der LSA-Konzeption gesehen.
Frage 3:
Um die Unterführung Marktstraße/Hauptstraße für Radfahrende sicherer zu gestalten, wäre die einfachste
Lösung, den Gehweg für den Radverkehr freizugeben. Wie bewertet der Senat diesen Vorschlag?
Antwort zu 3:
Es wird davon ausgegangen, dass die Frage sich auf die Unterführung Karlshorster
Straße bezieht.
Ziel des Senats ist es, in diesem beengten Unterführungsbereich den Fuß- und
Radverkehr unabhängig getrennt voneinander zu führen.
Zur bereits vorliegenden Planung für den Fuß- und Radverkehr siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 4:
Gibt es Überlegungen, im Bereich der Unterführung Marktstraße/Boxhagenerstraße ebenfalls die Gehwege
für Radfahrende freizugeben?
Antwort zu 4.
Eine gemeinsame Führung des Fuß- und Radverkehrs ist nur vertretbar und anwendbar,
wenn sie mit der Verkehrssicherheit der zu Fuß Gehenden und vor allem bezüglich der
Belange der in ihrer Mobiltät eingeschränkten Personenkreise vereinbar ist. Da im Umfeld
des Bahnhofs Ostkreuz mit einem hohen Rad- und Fußverkehrsaufkommen zu rechnen
ist, kann eine Mitbenutzung der Gehwege durch den Radverkehr nicht befürwortet werden.
Siehe auch Antwort zu Frage 1.
Frage 5:
Wie bewertet der Senat eine Sperrung der #Türrschmidtstraße für den #Durchgangsverkehr?
Antwort zu 5:
Die Türrschmidtstraße liegt im Wohngebiet zwischen Marktstraße – Hauffstraße –
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Türrschmidtstraße, welches von Bahntrassen eingeschlossen ist. Daher kommt jeder
Unter- oder Überführung der Bahnanlagen zur Überwindung dieser Gleis-Barriere
besondere Erschließungsbedeutung zu. Neben den vom Durchgangsverkehr aufgrund der
übergeordneten Hauptstraßenverbindung Marktstraße – Karlshorster Straße –
Hauptstraße besonders belasteten Unterführungen in der Karlshorster Straße und
Boxhagener Straße, dienen nur noch die Unterführungen in der Pfarrstraße und der
Stadthausstraße als Anbindungsmöglichkeiten aus dem Gleisringschluss nach Außen.
Die Türrschmidtstraße hat eine wichtige Funktion als Erschließungsstraße und dient zur
Andienung der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Anrainerinnen und Anrainer.
Es wird eingeschätzt, dass die Türrschmidtstraße derzeit bestenfalls vom
Durchgangsverkehr in stadtauswärtiger Richtung zur Umfahrung des Knotens
Hauptstraße/Karlshorster Straße in Verbindung über den Nölderner Platz – Schlichtallee –
Hauptstraße benutzt wird. In der umgekehrten Richtung, aus Richtung Nöldnerplatz, wird
der Abfluss über die Anlage an der Einmündung Nöldnerstraße/Karlshorster Straße als
unproblematisch eingeschätzt, so dass die Verbindung über die Türrschmidtstraße kaum
eine gewinnbringende Alternative darstellt.
Grundsätzlich bewirken Sperrungen/Teilsperrungen von Straßen in der Regel
verkehrsbelastende Umwegfahrten, Verkehrsverlangerungen in angrenzende
Wohnbereiche und mindern die Erschließungsqualität für die Anliegenden.
Hier müsste der zuständige Straßenbaulastträger – das Straßen- und Grünflächenamt des
Bezirkes Lichtenberg unter Berücksichtigung aller verkehrlichen Anforderungen und
Auswirkungen der Straße eine Abwägung treffen, zumal der Straßenquerschnitt und der
Straßenbelag ohnehin schon zur Reduzierung der Durchfahrtsattraktivität beitragen.
Frage 6:
Gibt es Planungen des Senats
a) den Fußweg auf der westlichen Seite der Kynastbrücke von Lichtenberg kommend zu sperren, da er nach
wenigen Metern ohne sichere Querungsmöglichkeit endet und so gefährliche Situationen für insbesondere
ortsunkundige zu Fußgehende herbeiführt?
b) einen #Zweirichtungsradweg auf der östlichen Seite der Kynastbrücke einzurichten?
Antwort zu 6a und b:
An der Kynaststraße einschließlich der Kynastbrücke gibt es auf der westlichen Seite
keine zu erschließenden Nutzungen (nur Dämme und Stützwände zu den Bahnanlagen).
Daher ist dieser Seitenbereich nur als ein ca. 1,00 m breiter Sicherheits-, Beleuchtungsund
Unterhaltungsstreifen gebaut worden. Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund der
fehlenden Erschließungsfunktion seitens der zu Fußgehenden kein zwingendes
Verkehrsbedürfnis besteht. Ein Querungsbedürfnis besteht daher im Regelfall ebenso
wenig.
Bisher sind keine Gefahrensituationen und gegebenenfalls Unfälle aufgrund der
genannten Situation bekannt. Der Senat wird eine Prüfung der Gegenbenheiten, und
inwiefern eine Sperrung für den ortsunkundigen Fußverkehr die Verkehrssicherheit erhöht,
bei der zuständigen örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamtes Friedrichshain –
Kreuzberg veranlassen.
Gegenwärtig gibt es keine Planungen, einen Zweirichtungsradweg auf der östlichen Seite
einzurichten, da dieser ein Interessenkonflikt gegenüber dem Fussverkehr darstellt.
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Frage 7:
Welche Anschlussmöglichkeiten sind ab #Kynastbrücke auf der Friedrichshainer Seite für den Fuß- und
Radverkehr vorgesehen?
Antwort zu 7:
Zur Verbesserung der Anschlussmöglichkeiten für den Fuß- und Radverkehr an der
Marktstraße wird sich der Senat im Rahmen der Straßenraumplanung für die Marktstraße
und der damit verbundenen Anpassung der Lichtsignalanlage Marktstraße/Kynaststraße
auseinandersetzen (Siehe auch Antwort zu Frage 1).
Frage 8:
Gibt es Pläne für die sehr beengte, separate Fußgängerbrücke über die Spree? Ist eine Verbreiterung oder
auch Neubau im Zuge der Planungen zur Elsenbrücke vorgesehen?
Antwort zu Frage 8:
Nein.
Frage 9:
Wie kann die Kreuzung Boxhagener Straße/Neue Bahnhofstraße für den Rad- und Fußverkehr sicherer
gestaltet werden? Welche Veränderungen sind dort auch im Zuge der Verlegung der Tram-Linie 21 zum
Ostkreuz vorgesehen?
Antwort zu 9:
Mit der Verlegung der #Straßenbahn von der westlichen Boxhagener Straße in die Holtei-,
#Sonntagstraße und der direkten Anbindung des nördlichen #Bahnhofsvorplatzes können die
Straßenbahnanlagen am Knoten Boxhagener Straße/Neue Bahnhofstraße zurückgebaut
werden. Konkrete Planungen zur anschließenden Umgestaltung des Knotens liegen
gegenwärtig noch nicht vor. Der Senat wird im Zuge der angehenden Planung die Belange
zur Förderung des Rad-, Fußverkehrs und Linienbusverkehrs sowie die Erhöhung der
Verkehrssicherheit entsprechend den Anforderungen des Berliner Mobilitätsgesetzes
intensiv prüfen und berücksichtigen.
Berlin, den 28.06.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Aus Gehweg wird Radweg Oberbaumbrücke wird für Radfahrer wieder geöffnet Die Oberbaumbrücke wird saniert, Radler Richtung Westen sollen absteigen und schieben. Diese protestierten am Dienstagnachmittag – mit Erfolg., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/aus-gehweg-wird-radweg-oberbaumbruecke-wird-fuer-radfahrer-wieder-geoeffnet/24392502.html

Eine kleine #Fehleinschätzung kann in Berlin ungeahnte Folgen haben. Das erfuhr #Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) am Dienstag an der #Oberbaumbrücke. Die #Sperrung der Brücke für #Radfahrer in Richtung Kreuzberg löste einen massiven Protest von #Radaktivisten gegen die ihrer Ansicht nach schleppende #Verkehrswende von Rot-Rot-Grün aus. „Der Rad- und #Fußverkehr wird an den Rand gedrängt“, sagte ein Redner vom #ADFC bei einer kurzfristig anberaumten Demo mit mehreren hundert Teilnehmern. Schilder wurden hochgehalten: „Autofreie Brücke“ und „Autofahrer umsteigen“. Auch Regine Günther eilte zur Oberbaumbrücke, um per Megafon eine neue #Verkehrsregelung zu verkünden, die den #Radfahrern entgegenkommt.

Grund des Ärgers sind Bauarbeiten auf der Brücke. In den nächsten fünf Monaten soll der rissige Asphalt ausgetauscht werden, eine Routinemaßnahme, aber wichtig, damit keine Feuchtigkeit in die Brückenkonstruktion dringt und die Oberbaumbrücke weiterhin der massiven Verkehrsbelastung standhält. Am Montag wurde die westliche Brückenhälfte gesperrt. Für Autofahrer bleiben je eine Spur pro Richtung. Zunächst durften Radfahrer auf der Autospur mitfahren, bei reduziertem Tempolimit (20 kmh), doch Polizei und Verkehrslenkung entschieden bei einer Ortsbegehung: Viel zu eng und deshalb …

zu Fuß mobil: Neuer Senatsplan Berlin bekommt das erste Fußverkehrsgesetz der Welt, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/neuer-senatsplan-berlin-bekommt-das-erste-fussverkehrsgesetz-der-welt-32294700?dmcid=nl_20190329_32294700

#Verkehrssenatorin Regine #Günther und ihr Team haben lange gesucht. Doch auf der ganzen Welt haben sie keine Regelung gefunden, die mit dem nun entstehenden vierten Abschnitt des Berliner #Mobilitätsgesetzes auch nur entfernt vergleichbar sei. „Eine gesetzliche Regelung des #Fußverkehrs, der dieser Form der Mobilität mehr Raum geben soll: So etwas gibt es international noch nicht“, sagte die parteilose, von den Grünen nominierte Politikerin. Berlin werde die erste Stadt sein, die ein solches Gesetz bekommt. Im Februar 2020 soll der nächste Teil des Mobilitätsgesetzes vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden, hieß es. Einklagbar sind die Versprechungen aber nicht, und Experten kommen zu einem gemischten Fazit.

„Der neue Abschnitt schafft eine wichtige Rechtsgrundlage für die Verkehrswende“, versprach Günther. Damit setze Berlin deutschlandweit Standards. „Der #Fußverkehr wird endlich als gleichberechtigter Teil der Mobilität neu positioniert und aufgewertet“, so die Politikerin. Das sei angemessen – schließlich werden rund ein Drittel aller Wege in Berlin per pedes zurückgelegt.

Weniger Umwege und Wartezeiten: Das ist ein Thema. So sollen Fußgänger in Berlin künftig breite Straßen in einem Zug #überqueren können, ohne auf der #Mittelinsel erneut auf grünes Ampellicht warten zu müssen – so sieht es der künftige Paragraf 55 vor. An Kreuzungen sollen alle Zufahrten eine Querungsmöglichkeit haben, heißt es …

Straßenverkehr + Radverkehr: Jugendverkehrsschulen – Personalausstattung, aus Senat

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  1. Welche Rolle spielen die #Jugendverkehrsschulen (#JVS) im Gesamtkonzept des Senats für die #Mobilitätsbildung und #Verkehrserziehung?

Zu 1.:

Gemäß § 124 a Absatz 3 des Schulgesetzes von Berlin sollen die Einrichtungen Kindern und Jugendlichen den chancengerechten Zugang zu Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung eröffnen, unterrichtliche, außerunterrichtliche und außerschulische Angebote unterbreiten sowie mit den allgemeinbildenden Schulen und mit anderen Einrichtungen, insbesondere mit der Polizei und mit Trägern der außerschulischen Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung kooperieren.

Die Jugendverkehrsschulen sind demnach die Orte eines Bezirks für Aufgaben der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung für Kinder,Jugendliche und Erwachsene. Sie bieten insbesondere auf den #Rad-und #Fußverkehr bezogene Übungs-und Trainingsangebote in einem der heutigen Straßenverkehrsrealität nachgebildeten Schonraum. Mit theoretischen und praktischen Angeboten fördern sie ein sicheres, regelgerechtes, rücksichtsvolles,selbständiges sowie umwelt- und gesundheitsbewusstes Mobilitätsverhalten.

Der Senat hat sich in den Richtlinien der Regierungspolitik für diese Legislaturperiode unter anderem die Aufgabe gestellt, die Jugendverkehrsschulen zu sichern und auszubauen sowie mit fachlich und pädagogisch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu stärken. Damit macht der Senat deutlich, dass die Jugendverkehrsschulen eine wichtige Komponente im Gesamtkonzept der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung in der Stadt sind, deren Potentiale künftig aber durch gezielte Maßnahmen wie die Verbesserung der Personalstrukturen noch intensiver genutzt werden könnten.

  • In wessen Trägerschaft werden die bezirklichen Jugendverkehrsschulen (JVS) derzeit betrieben? (Wir bitten um Auflistung aller JVS in Berlin nach Bezirken geordnet und unter Angabe des aktuellen Trägers/Betreibers und der jeweiligen Vertragsform und Vertragslaufzeit.)

Zu 2.:

Träger der Jugendverkehrsschulen sind die Bezirke. Gemäß § 124 a des Schulgesetzes von Berlin sind sie zum Unterhalt der Jugendverkehrsschulen verpflichtet. Für die Aufgabenerfüllung können die Bezirke freie Träger beauftragen bzw. Kooperationsvereinbarungen mit freien Trägern schließen. Gegenwärtig haben elf Bezirke entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen.

Eine Übersicht der gegenwärtig mit freien Trägern abgeschlossenen Vereinbarungen ist der Anlage 1 zu entnehmen.

  • Wie ist der Stand der Erarbeitung gemeinsamer Qualitätsstandards für die Jugendverkehrsschulen gemäß § 124a Absatz 3 des Berliner Schulgesetzes und entsprechender Standards für die Personalausstattung?

Zu 3.:

Eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Senats und der Bezirke, unter Federführung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, hat im August 2018 ihre Arbeit aufgenommen. Im Gesamtprozess wird auch die für die Aufgabenerfüllung erforderliche Personalausstattung betrachtet. Es ist beabsichtigt, dass die zu entwickelnden Qualitätsstandards Aussagen zu den für die Arbeit an Jugendverkehrsschulen erforderlichen Tätigkeiten und Qualifikationen enthalten.

  • Welche personelle und materiell-sächliche (Mindest-)Ausstattung ist nach Meinung des Senats aus fachlicher Sicht für den regelhaften Betrieb einer JVS notwendig und wie stellt der Senat diese Ausstattung pro Standort in qualitativer und quantitativer Hinsicht sicher?

Zu 4.:

Die Jugendverkehrsschulen sind bezirkliche Einrichtungen. Die Mittel für den Betrieb, mithin für die personelle und materiell-sächliche Ausstattung, sind im Bezirksplafond enthalten. Die Kosten werden in der Kosten- und Leistungsrechnung über das Produkt 79 388 – Jugendverkehrsschulen – abgebildet und zugewiesen.

In den Jahren 2016/2017 und 2018/2019 wurden umfangreiche Mittel durch das Abgeordnetenhaus zur Verfügung gestellt, welche die Bezirke für die Modernisierung

der materiell-sächlichen Ausstattung und die Verbesserung des Angebots nutzen konnten und weiterhin nutzen.

Für die systematische Entwicklung der Jugendverkehrsschulen in den Bezirken hält es der Senat für erforderlich, dass die Bezirke auch selbst fachliche und verwaltungsmäßige Strukturen auf- und ausbauen.

Wie zuvor dargelegt, werden im Ergebnis der Arbeit der AG zur Entwicklung von Qualitätsstandards Aussagen zu einer qualitativen Mindestausstattung sowohl für das Personal, den Übungsparcours sowie das Funktionsgebäude der Jugendverkehrsschulen angestrebt. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe liegen voraussichtlich im zweiten Quartal 2019 vor.

  • Wie ist derzeit die Personalausstattung der JVS? (Wir bitten um Aufschlüsselung der einzelnen Einrichtungsstandorte mit Unterscheidung zwischen festangestelltem, befristet bzw. unbefristet beschäftigtem Personal sowie Personal in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wie z.B. MAE und sonstigem Personal.)

Zu 5.:

Eine Übersicht über die gegenwärtige Personalausstattung ist der Anlage 2 zu entnehmen.

  • Welche pädagogischen Qualifikationen und persönlichen Anforderungen sind für die Tätigkeit an einer JVS zwingend notwendig?

Zu 6.:

Die erforderlichen Qualifikationen richten sich nach der Tätigkeit, welche die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Jugendverkehrsschulen ausüben sollen. Welche Tätigkeiten bzw. welche Leistungen ausgeführt werden sollen, regeln die Bezirke im Rahmen der Vereinbarungen zum Betrieb mit den jeweils beauftragten freien Trägern.

Die Radfahrausbildung der Schulen, welche in den Jugendverkehrsschulen stattfindet, wird von qualifizierten Lehrkräften, Erzieherinen und Erziehern verantwortlich durchgeführt und von geschulten Verkehrssicherheitsberaterinnen und Verkehrssicherheitsberatern der Polizei unterstützt.

Die Auswahl der eingesetzten MAE-Kräfte (MAE=Mehraufwandsentschädigung) wird durch die Jobcenter im Rahmen der bewilligten Maßnahmen gesteuert.

Eignungskriterien für den Einsatz an Jugendverkehrsschulen sind beispielsweise organisatorische und handwerkliche Fähigkeiten, Kompetenzen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen (u.a. ist ein einwandfreies erweitertes Führungszeugnis notwendig), Teamfähigkeit. Die von den freien Trägern im Rahmen der durch die Jobcenter genehmigten Maßnahmen eingesetzten MAE-Kräfte erhalten eine vertiefte Einweisung in die vorgesehenen Aufgaben.

Bei sonstigen Angeboten an Jugendverkehrsschulen, bei denen die Teilnahme von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen auf freiwilliger Basis erfolgt, soll sich die

Qualifikation der Mitarbeitenden/Anbieter nach dem für das Angebot erforderlichen Maß richten. Für die Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen ist ein einwandfreies erweitertes Führungszeugnis unabdingbar. Die Jugendverkehrsschulen führen diese Leistungen in eigener Verantwotung bzw. im beauftragten Umfang selbständig aus.

Empfehlungen für regelhaft an allen Jugendverkehrsschulen vorkommende Tätigkeiten und die dafür erforderlichen Qualifikationen, werden im Rahmen der Entwicklung von Qualitätsstandards erarbeitet.

  • Wie werden Fort- und Weiterbildung der bei den JVS Beschäftigten gewährleistet und welche Anforderungen gelten dafür seitens des Senats?

Zu 7.:

Die Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung der in den Jugendverkehrsschulen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der freien Träger wird in der Regel durch die freien Träger selbst organisiert und vorgenommen. Bei der Qualifizierung wirken die Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei und in einzelnen Fällen auch externe Partner wie die Landesverkehrswacht Berlin e.V. aktiv mit. Vermittelt werden

u.a. Grundlagen der Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Umgang mit Mobilitätseinschränkungen, Erste Hilfe und Kommunikationsfähigkeit. Die Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten der Bezirke wird von diesen selbst organisiert und durchgeführt. Seitens des Senats gibt es gegenwärtig keine Vorgaben für die Fort- und Weiterbildung der an den Jugendverkehrsschulen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirke bzw. der beauftragten freien Träger.

Die für die Durchführung der Radfahrausbildung der Schulen zuständigen Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher werden im Rahmen der regionalen Fortbildung der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung geschult.

Eine Übersicht zu den von den Bezirken mitgeteilten Maßnahmen und Vorgehensweisen ist der Anlage 3 zu entnehmen.

  • Wie wirkt sich die Befristung der Verträge mit den Trägern auf die Situation des Personals in JVS aus? Warum werden keine Verträge mit längeren Laufzeiten abgeschlossen?

Zu 8.:

Die Verträge der Bezirke mit freien Trägern sind zum Teil auf ein Jahr befristet bzw. mit anderen Befristungen versehen, da die Umsetzung der Aufgaben des Kooperationspartners häufig von der Bewilligung von Arbeitsmarktfördermaßnahmen der Jobcenter abhängig sind. Die Förderdauer begrenzt die Einsatzzeit der über diese Maßnahmen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Darüber hinaus ist die Befristung von Verträgen und Leistungen ein übliches Verfahren und orientiert sich an der jeweils gewählten Form der Beauftragung.

  • Welche Rolle spielen beim Betrieb der bezirklichen JVS ehrenamtlich Tätige (bitte ebenfalls bezirklich und differenziert nach Standorten aufschlüsseln)?

Zu 9.:

Ehrenamtlich tätige Personen sind nur an drei Jugendverkehrsschulen aktiv. Eine Übersicht über die Anzahl der ehrenamtlich tätigen Personen ist der Anlage 2 zu entnehmen.

  1. Wie ist die derzeitige personelle Ausstattung je Bezirk für die Fachberatung der Schulen im Bereich der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung?

Zu 10.:

In der Regionalen Fortbildung Berlin stehen in den vier Regionenverbünden für die jeweiligen drei Regionen/Bezirke Schulberaterinnen und Schulberater für den Bereich Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung zur Verfügung. Die personelle Ausstattung beträgt insgesamt in diesem Themenfeld 23 Anrechnungsstunden, wobei zwei Regionenverbünde personell kooperieren.

Die Schulberaterinnen und Schulberater arbeiten mit den Jugendverkehrsschulen zusammen, wobei sie diese auch als Veranstaltungsorte für Fortbildungen nutzen.

  1. In welchem Umfang und für welche Aufgaben ist die Berliner Polizei in den Jugendverkehrsschulen unterstützend tätig?

Zu 11.:

Auf Anfrage der Schulen wird die Radfahrausbildung und -prüfung der 4. Klassen durch die Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei Berlin nach Maßgabe freier Kapazitäten in allen Jugendverkehrsschulen der Bezirke unterstützt. Dabei sollen die wesentlichen motorischen und rechtlichen Grundlagen für eine sichere Teilnahme als Radfahrende gesetzt werden.

Weiterhin stehen die Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei Berlin, wenn angefragt, den Kindertagesstätten beim Mobilitätstraining hilfreich zur Seite, um frühzeitig die motorischen Kompetenzen für den Straßenverkehr und das Gefahrenbewusstsein zu entwickeln. Vereinzelt finden auch themenbezogene Aktionen und Veranstaltungen, wie z.B. „Achtung Auto“, „Toter Winkel“, „Radfahren mit Geflüchteten“ oder „Seniorensicherheitstag“ unter Beteiligung der Polizei Berlin statt, um zielgruppenorientiert und ursachenbezogen auf die Gefahren im Verkehrsgeschehen hinzuweisen.

  1. Durch wen und in welchem Stellenumfang erfolgt gegenwärtig die gesamtstädtische fachliche Steuerung und Koordination zur Unterstützung und Qualitätsentwicklung der Arbeit der JVS?

Zu 12.:

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat gemäß Geschäftsverteilung des Senats die fachliche Zuständigkeit für Fragen der gesamtstädtischen Steuerung der Jugendverkehrsschulen. Die Aufgabe wird im Referat Erwachsenen- und Grundbildung, Lebenslanges Lernen, außerschulische

Bildung wahrgenommen. Der Stellenumfang für die Aufgabenwahrnehmung beträgt rund eine Vollzeiteinheit. Darin eingeschlossen ist die Steuerung des Arbeitsprozesses zur Entwicklung gemeinsamer Qualitätsstandards für die Jugendverkehrsschulen.

  1. Wie bewertet der Senat die gegenwärtigen Öffnungszeiten und Angebote der Jugendverkehrsschulen in Abhängigkeit von der Personalausstattung? Inwieweit sind diese bedarfsgerecht?

Zu 13.:

Die Öffnungszeiten und Angebote der Jugendverkehrsschulen entsprechen der gegenwärtigen Leistungsfähigkeit der Einrichtungen sowohl hinsichtlich der personellen als auch der gebäude- und parcourstechnischen Gegebenheiten.

Für die schulische Radfahrausbildung im Rahmen der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung der Schulen kann soweit bekannt festgestellt werden, dass der gegenwärtig nachgefragte Bedarf an Übungs- und Prüfungseinheiten im Rahmen der Öffnungszeiten der Jugendverkehrsschulen gedeckt werden kann.

Eine flächendeckende Bedarfserhebung zu möglichen Leistungen und Angeboten liegt dem Senat nicht vor. Im Rahmen von zwei Projekten zum Thema Jugendverkehrsschulen (Teilmaßnahmen aus dem Verkehrssicherheitsprogramm Berlin Sicher Mobil 2020), welche durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gefördert wurden, konnten Hinweise herausgearbeitet werden, die auf einen zusätzlichen Bedarf für Kinder im vorschulischen Alter, für Familien und für Senioren hindeuten. Es ist beabsichtigt, diese Hinweise aufzunehmen und bei der künftigen Aufgabenentwicklung zu berücksichtigen.

  1. In welchem Umfang gibt es derzeit Wartezeiten für die Nutzung der JVS? Welche signifikanten Unterschiede gibt es diesbezüglich zwischen den Bezirken und welchen Handlungsbedarf leitet der Senat daraus ab?

Zu 14.:

Wartezeiten für die Nutzung der Jugendverkehrsschulen sind dem Senat nicht bekannt.

Berlin, den 20. Dezember 2018 In Vertretung

Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Schriftliche Anfrage 18 / 17240                                            Frage 2

Bezirk / Träger Standorte Kooperationspartner / mit dem Betrieb beauftragter freier Träger / Name Vertragsform / Form des Vertrages Laufzeit des Vertrages, Vertragsende (Datum) Begründung für die Befristung
           
    Mitte   Bremer Str. 10; 10551 Berlin (Tiergarten)     Bremer Str. 10; 10551 Berlin (Tiergarten)   Kooperationspartner: Wendepunkt gGmbH (Träger der sozialen Arbeit) Kooperationsvertrag und Nutzungsvertrag werden für 2019 für den voraussichtlichen Saisonbeginn am 01.03.2019 vorbereitet.   Vertragsbeginn und Vertragsende orientieren sich an den Maßnahmekonzepten des Jobcenter Berlin-Mitte
      Gottschedstr. 23; 13357 Berlin (Wedding)     Gottschedstr. 23; 13357 Berlin (Wedding)     Kooperationspartner: Wendepunkt gGmbH (Träger der sozialen Arbeit)   Kooperationsvertrag und Nutzungsvertrag werden für 2019 für den voraussichtlichen Saisonbeginn am 01.03.2019 vorbereitet.   Vertragsbeginn und Vertragsende orientieren sich an den Maßnahmekonzepten des Jobcenter Berlin-Mitte
           
Friedrichshain- Kreuzberg Weinstr. 1-3; 10249 Berlin (Friedrichshain) KidBike e.V. Kooperationsvereinbarung 1 Jahr mit automatischer Verlängerung  
  Wassertorplatz; 10999 Berlin (Kreuzberg I) KidBike e.V. Kooperationsvereinbarung 1 Jahr mit automatischer Verlängerung  
  Wiener Str. 59 c; 10999 Berlin (Kreuzberg II) KidBike e.V. Kooperationsvereinbarung 1 Jahr mit automatischer Verlängerung  
           
Pankow Straße vor Schönholz 20; 13158 Berlin (Pankow) Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung Berlin mbH (GAB) schriftlicher Vertrag 28.02.2019 AGH-MAE-Maßnahmen für 1 Jahr beschränkt
  Rennbahnstr. 45; 13086 Berlin (Weißensee) Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung Berlin mbH (GAB) schriftlicher Vertrag 28.02.2019 AGH-MAE-Maßnahmen für 1 Jahr beschränkt
  Thomas-Mann-Str. 65; 10409 Berlin (Prenzlauer Berg) Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung Berlin mbH (GAB) schriftlicher Vertrag 28.02.2019 AGH-MAE-Maßnahmen für 1 Jahr beschränkt
           
Charlottenburg- Wilmersdorf Bundesallee 164; 10715 Berlin (Wilmersdorf) agens Arbeitsmarktservice gGmbH Zuwendungsbescheide für Projekte 31.12.2018 Vorgabe der LHO
  Loschmidtstr. 6-10; 10587 Berlin (Charlottenburg) agens Arbeitsmarktservice gGmbH Zuwendungsbescheide für Projekte 31.12.2018 Vorgabe der LHO
           
Spandau Borkzeile 34; 13583 Berlin (Spandau I)   Chance – Bildung, Jugend und Sport BJS gGmbH   Nutzungsvertrag 1 Jahr – 31.08.2019 (Option zur Verlängerung – max. 3 Jahre)  
  Hakenfelder Str. 9c; 13587 Berlin (Spandau II)  
           
Steglitz-Zehlendorf Albrechtsstr. 42; 12167 Berlin (Steglitz) Wendepunkt gGmbH Nutzungsvertrag 01.03.2018 – 30.11.2018 Nutzungsvertrag an Maßnahmedauer gekoppelt
  Brittendorfer Weg 16a; 14167 Berlin (Zehlendorf) Wendepunkt gGmbH Nutzungsvertrag 01.30.2018 – 30.11.2018 Nutzungsvertrag an Maßnahmedauer gekoppelt
           
Tempelhof- Schöneberg Friedenstr. 23; 12107 Berlin (Tempelhof) Keine Angaben

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  Sachsendamm 25; 10829 Berlin (Schöneberg)        
           
Neukölln Wörnitzweg 5; 12043 Berlin (Neukölln I) Verein zur Förderung der Jugendverkehrsschulen Neukölln e.V. schriftlicher Vertrag über die Nutzung des Geländes unbefristet  
  Heideläufer Weg 11; 12353 Berlin (Neukölln II) Verein zur Förderung der Jugendverkehrsschulen Neukölln e.V. schriftlicher Vertrag über die Nutzung des Geländes unbefristet  
           
  Treptow-Köpenick An der Wuhlheide 193, FEZ; 12459 Berlin Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin; Abteilung Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport; Schul- und Sportamt      
           
Marzahn-Hellersdorf Erich-Kästner-Str. 100; 12610 Berlin (Hellersdorf) G.U.T. Consult GmbH Kooperationsvereinbarung und Dienstleistungsvertrag unbefristet  
  Borkheider Str. 30; 12689 Berlin (Marzahn) G.U.T. Consult GmbH Kooperationsvereinbarung und Dienstleistungsvertrag unbefristet  
           
  Lichtenberg Malchower Weg 66; 13053 Berlin (Hohenschönhausen) Atina gUG – Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft   Kooperationsvereinbarung   Vertrag läuft bis Jahresende (aktuell: 31.12.2018).   Stillschweigende Verlängerung um ein Jahr möglich, sofern die Kooperationsvereinbarung nicht innerhalb von drei Monaten vor Vertragsende durch den Auftrag- geber o. -nehmer gekündigt wird. Feststellung beider V-Partner, ob effiziente zufriedenstellende Zusammenarbeit erzeugt wirdErkenntnis für Auftraggeber, ob Auftragnehmer die zu erwartenden Potenziale und Arbeitsaufgaben zuverlässig, ordnungsgemäß umsetzt Fristsetzung verhilft im Bedarfsfall zu einer zeitlich bestimmten rechtskräftigten Auflösung der Zusammenarbeit.
        Baikalstr. 4; 10319 Berlin (Lichtenberg)     Atina gUG – Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft       Kooperationsvereinbarung
           
  Reinickendorf Aroser Allee 195; 13407 Berlin (Reinickendorf I) Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung (GAB) Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH Maßnahme)   09.04.2018-21.12.2018 Ist abhängig von der jeweiligen Haushaltslage des Bundes.
  Senftenberger Ring 25a; 13435 Berlin (Reinickendorf II) Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung (GAB) Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH Maßnahme)   09.04.2018-21.12.2018 Ist abhängig von der jeweiligen Haushaltslage des Bundes.

Frage 2                        In wessen Trägerschaft werden die bezirklichen Jugendverkehrsschulen (JVS) derzeit betrieben? (Wir bitten um Auflistung aller JVS in Berlin nach Bezirken geordnet und unter Angabe des aktuellen Trägers/Betreibers und der jeweiligen Vertragsform und Vertragslaufzeit.)

Hinweise:

Treptow-Köpenick:          Das Bezirksamt Treptow-Köpenick, Schul- und Sportamt, betreibt die JVS selbst. Ein Betreibervertrag mit einem freien Träger besteht gegenwärtig nicht.

Der bisherige freie Träger TJP e.V. hatte zum April 2018 seinen Vertrag einseitig gekündigt. Es wird derzeit geprüft, welche Bedarfe von Seiten der JVS bestehen und wie eine künftige Betreibung der JVS mit oder ohne die Kooperation mit einem freien Träger bestritten werden kann.

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Schriftliche Anfrage 18 / 17240

  Frage 5 Frage 9
  Bezirksamt – Angestellte Mitarbeiter für die Aufgabe Jugendverkehrsschule Kooperationspartner / beauftragter freier Träger – Angestellte und sonstige Mitarbeiter für die Jugendverkehrsschule Ehrenamt
     
    Bezirk     Standorte Anzahl Personen davon unbefristet angestellt davon befristet angestellt sonstige Mitarbeiter Anzahl Personen davon unberistet angestellt dvon befristet angestellt   MAE-Kräfte   FAV-Kräfte Sonstige Mitarbeiter Anzahl Ehren- amtliche Personen
                         
  Mitte Bremer Str. 10; 10551 Berlin (Tiergarten)   1     1                
  Gottschedstr. 23; 13357 Berlin (Wedding)   1     1     15            
                         
  Friedrichshain-Kreuzberg Weinstr. 1-3; 10249 Berlin (Friedrichshain)   0       0   5   0   0   0   0   5   4
  Wassertorplatz; 10999 Berlin (Kreuzberg I)   0       0   5   0   0   0   0   5   2
  Wiener Str. 59 c; 10999 Berlin (Kreuzberg II)   0       0   5   0   0   0   0   5   2
                         
  Pankow Straße vor Schönholz 20; 13158 Berlin (Pankow)   0       0   8   k.A.   k.A.   6   0   2   0
  Rennbahnstr. 45; 13086 Berlin (Weißensee)   0       0   7   k.A.   k.A.   4   1   2   0
  Thomas-Mann-Str. 65; 10409 Berlin (Prenzlauer Berg)   0       0   8   k.A.   k.A.   4   2   2   0
                         
  Charlottenburg-Wilmersdorf Bundesallee 164; 10715 Berlin (Wilmersdorf)   0,25   0,25     0   2     2     10   0   6
  Loschmidtstr. 6-10; 10587 Berlin (Charlottenburg)   0,25   0,25     0   2     2     10   0   5
                         
  Spandau Borkzeile 34; 13583 Berlin (Spandau I)   0       0   7       5   2 1 Honorar- kraft (1 x Wo.)   0
  Hakenfelder Str. 9c; 13587 Berlin (Spandau II)   0       0   7       5   2   0
                         
  Steglitz-Zehlendorf Albrechtsstr. 42; 12167 Berlin (Steglitz)   0,1   0,1     0   11     0,5   10,5   0   0   0
  Brittendorfer Weg 16a; 14167 Berlin (Zehlendorf)   0,1   0,1     0   9     0,5   8,5   0   0   0
                         
  Tempelhof-Schöneberg Friedenstr. 23; 12107 Berlin (Tempelhof)   Keine Angaben
  Sachsendamm 25; 10829 Berlin (Schöneberg)
                         
  Neukölln Wörnitzweg 5; 12043 Berlin (Neukölln I)   0       0   5   1   1   3   0   0   2
  Heideläufer Weg 11; 12353 Berlin (Neukölln II)   0       0   5   1   1   3   0   0   2
                         
  Treptow-Köpenick An der Wuhlheide 193, FEZ; 12459 Berlin   1   1     0   1   0   1   0   1   0   2
                         
  Marzahn-Hellersdorf Erich-Kästner-Str. 100; 12610 Berlin (Hellersdorf)   1   1     0   10   2     8   0   0   0
  Borkheider Str. 30; 12689 Berlin (Marzahn)   0       0   5       5   0   0   0
                         
  Lichtenberg Malchower Weg 66; 13053 Berlin (Hohenschönhausen)   1   1     0   6   1       5   0   0
  Baikalstr. 4; 10319 Berlin (Lichtenberg)   1   1     0   6   1       5   0   0
                         
  Reinickendorf Aroser Allee 195; 13407 Berlin (Reinickendorf I)   2   1   1   0   5   0   5   5   0   1   0
  Senftenberger Ring 25a; 13435 Berlin (Reinickendorf II)   2   1   1   0   5   0   5   5   0   1   0

Frage 5                                         Wie ist derzeit die Personalausstattung der JVS? (Wir bitten um Aufschlüsselung der einzelnen Einrichtungsstandorte mit Unterscheidung zwischen festangestelltem, befristet bzw. unbefristet beschäftigtem Personal sowie Personal in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wie z.B. MAE und sonstigem Personal.)

Frage 9                                         Welche Rolle spielen beim Betrieb der bezirklichen JVS ehrenamtlich Tätige (bitte ebenfalls bezirklich und differenziert nach Standorten aufschlüsseln)?

Hinweise:

Mitte:                                            Anzahl Personen freier Träger Standort Bremer Str. – Information für 2019 liegt noch nicht vor, Anzahl Ehrenamtliche: Die Information ist aufgrund der Kürze der Zeit nicht verfügbar. Aus dem Personalstamm des Schul- und Sportamtes ist derzeit eine Person dauerhaft anteilig mit Fragen der Jugendverkehrsschule befasst. Aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen (u.a. Wirtschaftsstelle, Bau/Infrastruktur) sind weitere Beschäftigte kontinuierlich mit Aufgaben für die Jugendverkehrsschulen des Bezirks befasst.

Friedrichshain-Kreuzberg:                  Kooperationspartner / beauftragter freier Träger – Angestellte und sonstige Mitarbeiter für die Jugendverkehrsschule, Spalte Anzahl der Personen – inklusive Ehrenamt Charlottenburg-Wilmersdorf:             Bezirksamt – Angestellte Mitarbeiter – Bei Mitarbeiter/innen des BA wurden VZÄ angegeben.

Spandau:                                        Kooperationspartner / beauftragter freier Träger – Angestellte und sonstige Mitarbeiter für die Jugendverkehrsschule – Spalte MAE- Kräfte – 5 (ab April 2019 zusätzlich 7 Personen) Steglitz-Zehlendorf:       Bezirksamt – Angestellte Mitarbeiter – Bei Mitarbeiter/innen des BA wurden VZÄ angegeben.

Neukölln:                                       Ehrenamtliche – Bei den ehrenamtlichen Mitarbeitern handelt es sich um ehemalige Polizisten, die zwischenzeitlich pensionert sind und früher als Verkehrserzieher in den beiden Jugendverkehrsschulen Neuköllns gearbeitet haben. Des Weiteren wird die ganze administrative Arbeit ehrenamtlich erledigt.

Treptow-Köpenick:                           Eine Stelle für eine FAV-Kraft, welche vom vorherigen kooperierenden freien Träger TJP e.V. noch gestellt wird, ist bis zum 30.04.2019 befristet.

Reinickendorf:                                 Aroser Allee: Festangestelltes Personal: 16 Wochenstunden Verwaltungsleitung, 19,5 Wochenstunden Hausmeister, ein Pädagoge mit 0,75 Wochenstunden, Befristeter Arbeitsvertrag beim Bez.Amt: 14 Wochenstunden ein Mitarbeiter, Befristeter Arbeitsvertrag / Minijob): 12,5 Wochenstunden ein Mitarbeiter, Befristete Arbeitsverträge des freien Trägers: jeweils 30 Wochenstunden, fünf Mitarbeiter/innen

Senftenberger Ring: Festangestelltes Personal: 16 Wochenstunden Verwaltungsleitung, 19,5 Wochenstunden Hausmeister, ein Pädagoge mit 0,75 Wochenstunden, Befristeter Arbeitsvertrag beim Bez.Amt: 14 Wochenstunden ein Mitarbeiter, Befristeter Arbeitsvertrag / Minijob): 12,5 Wochenstunden ein Mitarbeiter, Befristete Arbeitsverträge des freien Trägers: jeweils 30 Wochenstunden, fünf Mitarbeiter/innen

Anlage 3 zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18 / 17240

Schriftliche Anfrage 18 / 17240                                                                                                                                                                      Frage 7

Bezirk / Träger Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte an den Jugendverkehrsschulen (ggf. getrennt für bezirkliche Beschäftigte und Beschäftigte des mit dem Betrieb beauftragten freien Trägers, ggf. allgemeine Hinweise)
   
      Mitte Für Beschäftigte des Bezirksamtes Mitte von Berlin stehen vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote u.a. der Verwaltungsakademie sowie weitere fachbezogene Veranstaltungen zur Verfügung. Für die Teilnehmenden an dem Arbeitsförderungsprojekt des Trägers Wendepunkt gGmbH mit Finanzierung des Jobcenters Berlin Mitte erfolgt „zu Beginn der Maßnahme erfolgt eine Einweisung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu folgenden Themen: Information über das Unternehmen Wendepunkt gGmbH, Projektmanagement, Nutzung der Dokumentenvorlagen, Administration, Aktenführung, Pflichten der TN, Daten- und Informationsschutz, Umgang mit der materiellen und technischen Ausstattung, der EDV-Technik, den Kommunikationssystemen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Brandschutzordnung, Erste Hilfe, Unfallverhütung. Das Projekt wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorgestellt (Bezeichnung, Förderart, Nummer), der Projektinhalt und die Projektziele werden mitgeteilt. Die projektbezogenen Arbeitsorganisation wird erläutert und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung der Festlegungen.“ (Maßnahmekonzept des Trägers)
   
Friedrichshain-Kreuzberg Keine
   
Pankow Keine Angaben
   
Charlottenburg-Wilmersdorf Entfällt
   
Spandau Ab Januar 2019 sollen Verkehrsschulungen/Fortbildungen für die FAV-Kräfte angeboten werden (durch den freien Träger).
   
Steglitz-Zehlendorf Keine gesonderten Qualifizierungen für Mitarbeiter des BA, der Maßnahmeträger bietet Qualifizierung für MA und MAE an, sofern diese vom Jobcenter finanziert werden.
   
Tempelhof-Schöneberg Keine Angaben
   
Neukölln Die Beschäftigten der Jugendverkehrsschulen werden durch die ehemaligen Verkehrserzieher der Berliner Polizei geschult. Die beiden pensionerten Polizisten haben jahrelang in den Jugendverkehrsschulen gearbeitet, als die Polizei noch die Jugendverkehrsschulen betrieben hat.
   
Treptow-Köpenick Die Fort- und Weiterbildung ist für die Beschäftigte des Schul- und Sportamtes über die Struktur des Bezirksamtes sichergestellt. Die Fort- und Weiterbildung für die FAV-Kraft des TJP e.V. findet in Verantwortung des TJP e.V. statt; nähere Informationen liegen nicht vor.
   
Marzahn-Hellersdorf Die Teilnahme an Fort- und Weiterbildung wird durch Freistellung während der Dienstzeit gewährleistet.
   
    Lichtenberg Den angestellten Hausmeistern werden arbeitsrelevante Fort- und Weiterbildungskurse durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin finanziert, bspw. Kurse „Erste Hilfe“ oder „Fahrradreparatur“. Für die Konzept- und Projektumsetzung in den Standorten der JVS werden den zugewiesenen Beschäftigten (Arbeitsmarktförderunginstrument; FAV-Teilnehmer/innen) keine Fort- u. Weiterbildungsmaßnahmen angeboten, weil die entstehenden Kosten nicht durch das bezirkliche Jobcenter finanziert werden können. Der gemeinnützige Träger (gegenwärtig: Atina gUG) besitzt ebenfalls keine entsprechenden Finanzmittel, um Schulungmaßnahmen den eingesetzten Personalkräften in den JVS zu unterbreiten.
   
    Reinickendorf Fortbildungen zur Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung werden für Lehrkräfte und an Schulen tätige Erzieherinnen und Erzieher im Rahmen der für die regionale Fortbildung der SenBildJugFam für die Bezirke für Reinickendorf, Mitte und Pankow zur Verfügung stehenden 6 Wochenstunden durch den für diese übergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgabe zuständigen Schulberater in den Reinickendorfer Jugendverkehrsschulen angeboten. Daran nehmen auch bezirkliche Mitarbeitende und örtlich zuständige Verkehrssicherheitsberatende der Polizei Berlin teil. Grundlage dafür sind insbesondere § 13 der Grundschulverordnung und der Rahmenlehrplan Berlin-Brandenburg die Jahrgangsstufen 1-10.
   

Frage 7

Wie werden Fort- und Weiterbildung der bei den JVS Beschäftigten gewährleistet und welche Anforderungen gelten dafür seitens des Senats?