Zu 1.: Die Inanspruchnahme des Sonderfahrdienstes (SFD) ist seit Januar 2023 insgesamt gestiegen. Im Zeitraum von Januar 2023 bis einschließlich August 2026 wurden insgesamt 388.499 Fahrten durchgeführt, bei denen 534.251 Personen befördert wurden.
Auch die Zahl der Anfragen ist gestiegen. Während im Jahr 2023 insgesamt 157.999 Anfragen verzeichnet wurden, waren es im Jahr 2025 bereits 183.668 Anfragen. Dies entspricht einem Anstieg um rund 16,3 Prozent. Der Umfang der tatsächlich #durchführbaren Fahrten wird wesentlich durch die zur Verfügung stehenden #Haushaltsmittel bestimmt. Für den #Sonderfahrdienst steht seit Sommer 2026 mit der Neuausschreibung ein vom Haushaltsgesetzgeber festgelegtes jährliches Budget in Höhe von knapp 10,3 Mio. Euro (im Vergleich zum Ansatz 2025 mit knapp 8,8 Mio. Euro eine Steigerung von 1,5 Mio. Euro) zur Verfügung, das nicht überschritten werden darf.
Frage 1: Wie ist die #Nachfrage nach dem Angebot des #BVG#Muva als #Aufzugersatz zwischen den S-Bahnhöfen #Marienfelde und #Attilastraße seit Inbetriebnahme des Angebots (bitte in absoluten Zahlen nach Monaten und Angabe des Tagesdurchschnitts)?
Auswertung des Testbetriebs positiv – zunächst 100 #kostenfreie#Toiletten in Berlin, #Ausweitung auf alle Standorte mit entsprechender Finanzierung für nächsten Haushalt geplant
Nach positiver Evaluation soll die Zahl der kostenfreien Toiletten mit dem Ziel erhöht werden, absehbar alle automatischen Berliner Toiletten ohne Kosten für die Nutzenden bereitzustellen. In Berlin sollen künftig zunächst 100 Berliner Toiletten zur kostenlosen Nutzung bereitstehen.
Der Senat ist sich des Stellenwerts des Fragerechts der Abgeordneten bewusst und die
Beantwortung Schriftlicher Anfragen der Mitglieder des Abgeordnetenhauses nach Artikel
45 Absatz 1 der Verfassung von Berlin hat eine sehr hohe Priorität. Gegenwärtig
konzentriert der Senat seine Arbeit und seinen Ressourceneinsatz aber auf die
Bekämpfung der infektionsschutzrechtlichen Gefährdungslage für die Berliner
Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage im Namen
des Senats von Berlin wie folgt:
1. Wie schätzt der Senat die Folgen der Corona-Epidemie auf den Betrieb des Sonderfahrdienstes (#SFD)
ein?
Zu 1.: Nach den dem Senat vorliegenden Informationen seitens des Betreibers des
Sonderfahrdienstes, wird der #Sonderfahrdienst unverändert vorgehalten. Die #Inanspruchnahme des Fahrdienstes ist jedoch stark rückläufig, da wesentlich weniger
Fahrten gebucht werden bzw. bereits bestellte Fahrten von den Fahrdienstberechtigten
storniert werden wegen der im Zusammenhang mit dem Coronavirus bekannten
Umstände. Der Betreiber des Sonderfahrdienstes verweist vielmehr auf die Möglichkeit
der Durchführung von Spontanfahrten vor dem Hintergrund freier Kapazitäten des
Fahrdienstes.
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2. Gibt es Planungen den SFD bis zum Ende der Corona-Epidemie einzustellen und wenn ja, unter
welchen Voraussetzungen?
Zu 2.: Nein.
3. Treffen Informationen von Betroffenen zu, dass die Wirtschaftsgenossenschaft Berliner #Taxibesitzer
(#WBT) für Nutzerinnen und Nutzer des SFD die #Notrufnummer derzeit telefonisch nicht erreichbar ist?
Wenn ja, was sind die Gründe und seit wann besteht dieser Zustand?
Zu 3.: Nach den Aussagen des Betreibers ist die Notrufnummer problemlos erreichbar,
ggf. aber in der Zeit von 17.00 bis 07.00 Uhr mit Wartezeiten von bis zu 2 Minuten.
4. Welcher Art sind die technischen Probleme bei der Telefonanlage des Betreibers, über die beim #Fahrgastbeirat informiert wurde?
Zu 4.: Dem Senat liegen keine Informationen zu technischen Problemen bei der
Telefonanlage des Betreibers vor.
5. Wer ist derzeit der Regieleistende beim SFD?
Zu 5.: Der Vertrag besteht unverändert mit der Wirtschaftsgenossenschaft Berliner
Taxibesitzer eG (WBT).
Berlin, den 01. April 2020
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
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Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales