Straßenverkehr: Neubau der Lindenhofbrücke Lastbeschränkung für den Schwerlastverkehr kann durch Behelfsbrücke vorzeitig aufgehoben werden, aus Senat

www.berlin.de Die vorhandene Lindenhofbrücke im Zuge der Schönerlinder Straße (B 109) über den Gleisanlagen des Berliner Außenringes der Deutschen Bahn AG und der Linie S 85 der Berliner S-Bahn GmbH befindet sich in einem schlechten, baulichen Zustand. Dadurch wurde eine einspurige Überführung des Durchgangsverkehrs und Lastbeschränkung auf 18 t Gesamtgewicht erforderlich. Der erforderliche #Ersatzneubau der #Lindenhofbrücke macht aufgrund der verkehrlichen Bedeutung der #Bundesstraße #B109 eine #Behelfsumfahrung notwendig. Der Neubau der Lindenhofbrücke erfolgt also ohne Sperrung der B 109 für den Verkehr. Diese Behelfsumfahrung besteht aus den beidseitigen Straßenanbindungen, zwei neuen Brückenwiderlagern und einer über die vorhandene 4-gleisige Bahnanlage der DB AG und einen Wirtschaftsweg führende zweispurige Behelfsbrücke. Die Gesamtbreite der Brücke beträgt ca.11 m einschließlich der beidseitig angeordneten 1,5 m breiten Gehwege. Die Brückenkonstruktion erlaubt eine zweispurige Verkehrsführung ohne Lastbeschränkungen, was besonders wichtig im Hinblick auf das nahegelegene Gewerbe- und Industriegebiet im Verlauf der B 109 ist. Mit den Bauarbeiten wurde Anfang dieses Jahres begonnen und im Juni 2015 konnte die Behelfsbrücke erfolgreich während einer 56-stündigen Sperrpause über die Bahnanlagen der DB AG installiert werden. Die ursprünglich für Anfang Oktober 2015 geplante Inbetriebnahme kann nun auf den 07.September 2015, 13.00 Uhr vorgezogen werden. Es wird mit der Behelfsumfahrung je Fahrtrichtung eine Fahrspur zur Verfügung gestellt. Die bisherige Ampelregelung, die immer wieder zur Staubildung beitrug, kann ersatzlos entfallen. Die Behelfsumfahrung ist für den gewerblichen Güterverkehr ohne Einschränkung nutzbar, die bisherige Lastbeschränkung von 18t ist aufgehoben. Es ist geplant den Abriss und den Neubau der Lindenhofbrücke im Zeitraum 2016 bis 2018 durchzuführen.Bilder: Behelfsumfahrung für die Lindenhofbrücke Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Source: BerlinVerkehr

Straßenverkehr: Ersatzneubau Lindenhofbrücke – Bauarbeiten zur Behelfsumfahrung haben begonnen, aus Senat

www.berlin.de Derzeit laufen die Vorbereitungen für einen #Ersatzneubau der #Lindenhofbrücke, die im Zuge der #Schönerlinder Straße (#B109) in Berlin-#Pankow über den Berliner #Außenring der Deutschen Bahn AG führt. Während die Lindenhofbrücke abgerissen und neu gebaut wird, soll der Durchgangsverkehr auf der verkehrlich bedeutenden Bundesstraße B 109 aufrechterhalten werden. Zu diesem Zweck wird nördlich in unmittelbarer Nähe der bestehenden Brücke eine zweispurige Ersatzbrücke über die Bahngleise errichtet. Die Arbeiten dazu haben bereits begonnen und sollen Ende 2015 abgeschlossen sein. Die Kosten in Höhe von 1,7 Mio. Euro trägt die Bundesrepublik Deutschland. Nach Fertigstellung der Behelfsumfahrung wird der Verkehr und damit auch die Erreichbarkeit des nahe gelegenen Gewerbegebiets ohne Lastbeschränkungen gewährleistet. Die bisher vorhandene Lindenhofbrücke befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Daher besteht gegenwärtig eine Lastbeschränkung auf 18 t Gesamtgewicht. Um die notwendige Tragfähigkeit wieder herzustellen, ist die Errichtung eines Ersatzneubaus erforderlich. Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

www.berlin.de Derzeit laufen die Vorbereitungen für einen #Ersatzneubau der #Lindenhofbrücke, die im Zuge der #Schönerlinder Straße (#B109) in Berlin-#Pankow über den Berliner #Außenring der Deutschen Bahn AG führt. Während die Lindenhofbrücke abgerissen und neu gebaut wird, soll der Durchgangsverkehr auf der verkehrlich bedeutenden Bundesstraße B 109 aufrechterhalten werden. Zu diesem Zweck wird nördlich in unmittelbarer Nähe der bestehenden Brücke eine zweispurige Ersatzbrücke über die Bahngleise errichtet. Die Arbeiten dazu haben bereits begonnen und sollen Ende 2015 abgeschlossen sein. Die Kosten in Höhe von 1,7 Mio. Euro trägt die Bundesrepublik Deutschland. Nach Fertigstellung der Behelfsumfahrung wird der Verkehr und damit auch die Erreichbarkeit des nahe gelegenen Gewerbegebiets ohne Lastbeschränkungen gewährleistet. Die bisher vorhandene Lindenhofbrücke befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Daher besteht gegenwärtig eine Lastbeschränkung auf 18 t Gesamtgewicht. Um die notwendige Tragfähigkeit wieder herzustellen, ist die Errichtung eines Ersatzneubaus erforderlich. Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Schiffsverkehr + Straßenverkehr: Ersatzneubau der Freybrücke geht zügig voran Demontage der alten Brücke erfordert Vollsperrung der Unteren Havel Wasserstraße vom 18.03.2015 bis 20.03.2015, aus Senat

www.berlin.de #Ersatzneubau der #Freybrücke geht zügig voran Demontage der alten Brücke erfordert Vollsperrung der Unteren Havel Wasserstraße vom 18.03.2015 bis 20.03.2015 Aufgrund der nicht mehr gegebenen Dauerhaftigkeit und der vorhandenen Verkehrseinschränkung ist ein Ersatzneubau der Freybrücke im Zuge der Heerstraße zwingend erforderlich. Der Verkehr wird dazu seit Herbst 2014 über Behelfsbrücken geführt. Gleichzeitig erfolgte die #Sperrung des Bestandsbrückenbauwerkes. Um nun die alte Brücke über die Untere #Havel Wasserstraße vollständig zurückbauen zu können wird die #Wasserstraße vom 18.03.2015 ab 06:00 Uhr bis zum 20.03.2015 06:00 Uhr voll gesperrt. Am 18.03.2015 wird mit der Havelsperrung ab ca. 06:00 Uhr Pontons unter die noch bestehende alte Brücke positioniert. Der Beginn der Demontage des Brückenhauptfeldes ist mit zwei großen Kranen ab ca. 10:00 Uhr vorgesehen und wird bis ca. 22:00 Uhr andauern. In diesem Zeitraum erfolgt der kontrollierte Rückbau des alten Stahlüberbaus. Am 19.03.2015 erfolgt ab ca. 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr die Restdemontage der uferseitigen Fachwerke und restlichen Brückenkonstruktion. Am 20.03.2015 gegen 06:00 Uhr wird die Untere Havel Wasserstraße wieder freigegeben. Während des gesamten Zeitraums ergeben sich keine weiteren Einschränkungen auf der Umfahrungsstrecke bzw. den Behelfsbrücken für die Verkehrsteilnehmer.

Schiffsverkehr + Straßenverkehr: Ersatzneubau der Freybrücke geht zügig voran Demontage der alten Brücke erfordert Vollsperrung der Unteren Havel Wasserstraße vom 18.03.2015 bis 20.03.2015, aus Senat

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#Ersatzneubau der #Freybrücke geht zügig voran

Demontage der alten Brücke erfordert Vollsperrung der Unteren Havel Wasserstraße vom 18.03.2015 bis 20.03.2015

Aufgrund der nicht mehr gegebenen Dauerhaftigkeit und der vorhandenen Verkehrseinschränkung ist ein Ersatzneubau der Freybrücke im Zuge der Heerstraße zwingend erforderlich.

Der Verkehr wird dazu seit Herbst 2014 über Behelfsbrücken geführt. Gleichzeitig erfolgte die #Sperrung des Bestandsbrückenbauwerkes.

Um nun die alte Brücke über die Untere #Havel Wasserstraße vollständig zurückbauen zu können wird die #Wasserstraße vom 18.03.2015 ab 06:00 Uhr bis zum 20.03.2015 06:00 Uhr voll gesperrt.

Am 18.03.2015 wird mit der Havelsperrung ab ca. 06:00 Uhr Pontons unter die noch bestehende alte Brücke positioniert. Der Beginn der Demontage des Brückenhauptfeldes ist mit zwei großen Kranen ab ca. 10:00 Uhr vorgesehen und wird bis ca. 22:00 Uhr andauern. In diesem Zeitraum erfolgt der kontrollierte Rückbau des alten Stahlüberbaus.

Am 19.03.2015 erfolgt ab ca. 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr die Restdemontage der uferseitigen Fachwerke und restlichen Brückenkonstruktion.

Am 20.03.2015 gegen 06:00 Uhr wird die Untere Havel Wasserstraße wieder freigegeben.

Während des gesamten Zeitraums ergeben sich keine weiteren Einschränkungen auf der Umfahrungsstrecke bzw. den Behelfsbrücken für die Verkehrsteilnehmer.

Straßenverkehr: Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: In welchem Zeitraum plant der Senat den #Neubau der Neuen #Fahlenbergbrücke? Antwort zu 1: Die Maßnahme ist in die Investitionsplanung des Landes mit einem Baubeginn in 2016 aufgenommen worden. Die Bauzeit beträgt ca. 2 Jahre. Frage 2: Welchen Stand besitzt die Planung zum Neubau und was ist dazu noch weiter zu leisten? Antwort zu 2: Die Planungen zum #Ersatzneubau können frühestens in der 2. Jahreshälfte 2014 beginnen. Frage 3: Welchen Kostenrahmen besitzt die Baumaßnahme? Antwort zu 3: Die Kosten der Baumaßnahme werden ca. 2,8 Mio. € betragen. Frage 4: Inwieweit sind bzw. werden umweltrechtliche Belange in die Planung einfließen? Frage 5: Inwieweit sind bzw. werden verkehrliche Belange (privat wie öffentlich) in die Planung einfließen? Frage 6: Inwieweit plant der Senat den Verkehr zwischen #Müggelheim und der Gemeinde #Gosen-Neu Zittau während der Bauphase aufrechtzuhalten und welche Einschränkungen sind dabei in Kauf zu nehmen? Antwort zu 4, 5 und 6: Im Zusammenhang mit den technischen Planungen werden Untersuchungen zur Aufrechterhaltung des Verkehrs (u.a. #Behelfsbrücke, halbseitiges Bauen) durchgeführt. Bei der Entscheidungsfindung werden umweltrechtliche Belange ebenso wie verkehrliche Belange einfließen und planrechtlich zu erörtern sein. Bei der Gewichtung aller Belange kommt der verkehrlichen Relevanz der Straße für den Individual- und Wirtschaftsverkehr aber auch für den öffentlichen Personennahverkehr eine besondere Bedeutung zu. Berlin, den 27. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r …………………………. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2014)