Im Anschluss beginnen Arbeiten für den Ersatzneubau – geplante Fertigstellung: 2025
Die Arbeiten für den #Ersatzneubau der #Wuhletalbrücke in #Marzahn-Hellersdorf kommen in eine neue Phase: An diesem Wochenende wird der #Bestandsbau#abgetragen. Die Abbruchmassen werden sortenrein getrennt, deklariert und gemäß den gesetzlichen Vorschriften sach- und fachgerecht entsorgt.
Frage 1: In welchem baulichen Zustand befindet sich die #Sellheimbrücke im Pankower Ortsteil Blankenburg? Frage 2: Wann wurden letzte bautechnische Untersuchungen durchgeführt und was war deren Ergebnis? Antwort zu 1 und 2: Das #Bauwerk wird gemäß DIN 1076 alle drei Jahre auf #Standsicherheit, #Verkehrssicherheit und #Dauerhaftigkeit geprüft und bewertet. Die letzte #Bauwerksprüfung erfolgte am 10.12.2020 und ergab eine Zustandsnote von 3,0 (Benotung von 1-4). Ab der Note 3,0 wird von einem „kritischen #Bauwerkszustand“ gesprochen. Die Schäden am #Brückenbauwerk sind insbesondere auf verschlissene #Bauwerksfugen sowie die zum Zeitpunkt der Errichtung im Jahr 1958 geringeren Anforderungen an die Betondeckung zurückzuführen. Sie beeinträchtigen mittelfristig die #Standsicherheit des Bauwerks. Um die Schäden zu beheben, wäre eine umfangreiche und sehr kostenintensive #Grundinstandsetzung der Brücke erforderlich. Da zusätzlich Anforderungen an das #Lichtraumprofil mit größerer Stützweite über die #Bahntrasse gestellt worden sind, werden zurzeit nur die absolut notwendigen Unterhaltungsarbeiten durchgeführt, um den Verkehr bis zu einem #Ersatzneubau sicher aufrechterhalten zu können.
Frage 1: Wie häufig müssen #Fahrzeuge zwischen der U-Bahnlinie der #U5 und den anderen Großprofillinien #ausgetauscht werden? Wie lange sind hierfür gewöhnlich die Vorlauf- bzw. Planungszeiten? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Im Jahr 2021 wurden 64 Wagen zwischen den #Werkstätten#Britz Süd und der #Betriebswerkstatt#Friedrichsfelde mittels Tieflader über die Straße ausgetauscht. Die Vorlauf- bzw. Planungszeit beläuft sich auf ca. 4 Wochen.“
Die Arbeiten am Ersatzbau des Schiffshebewerks Niederfinow schreiten voran. So wurde gestern erstmals ein »Bemessungsschiff« erfolgreich im Probebetrieb geschleust.
Der #Ersatzneubau für das am Ende seiner Nutzungsdauer angelangte #Schiffshebewerk#Niederfinow, das einst 1934 in Betrieb genommen wurde, erfolgt seit dem Jahr 2008 im Auftrag des #Wasserstraßen-Neubauamtes Berlin (#WNA Berlin). Generalauftragnehmer ist eine Arbeitsgemeinschaft der Unternehmen #Implenia Construction, #DSD Brückenbau, Johann #Bunte Bauunternehmung und #Siemag Tecberg. Seit September 2021 befindet sich die neue Anlage im #Probebetrieb.
Frage 1: Wann werden die Planungen für den #Ersatzneubau für die #Altglienicker#Brücke beginnen, damit die #Baudurchführung spätestens 2025 starten kann? Antwort zu 1: Das #Wasserstraßen-Neubauamt Berlin teilt dazu mit: „Die Altglienicker Brücke steht im Eigentum und der Unterhaltungslast der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (#WSV). Das Wasserstraßen-Neubauamt Berlin hat bereits im Jahr 2016 mit bauvorbereitenden Aktivitäten für die Bau- und #Genehmigungsplanung für einen Ersatzneubau begonnen. Aktuell ist vorgesehen den Ersatzneubau nach Fertigstellung des Ersatzneubaus der #Marggraffbrücke zu realisieren. Ein Baubeginn ab dem Jahr 2025 ist daher realistisch. Die derzeit genutzte #Behelfsbrücke wird bis dahin durch den Bund weiter #verkehrssicher vorgehalten.“ Frage 2: Welche (planungs-)rechtlichen Verfahren sind mit dem geplanten Ersatzneubau verbunden, in welchen Zuständigkeiten werden sie wann und durch wen durchgeführt?
Das Bundesverkehrsministerium hat die Mittel für den #Ersatzneubau der #Schleuse#Kannenburg bei #Templin (Landkreis Uckermark) freigegeben. Jetzt sollen die Arbeiten europaweit ausgeschrieben werden.
Der Senat will die stark befahrene #Spreequerung in Mitte neu bauen. Doch Kritikern ist die neue #Brücke zu breit. Droht dem Projekt eine lange Verzögerung?
Niemand weiß, wie lange sie noch durchhält. Die #Mühlendammbrücke in Mitte, eine der am stärksten befahrenen Spreequerungen Berlins, gilt seit Jahren als marode. An der Stelle des #Spannbetonbauwerks von 1968 will der Senat einen Neubau errichten. Doch die projektierte neue Brücke bietet nach Meinung von Bürgern, Politikern und Verbänden Autos zu viel Platz. Mit dem geplanten „#Betonbrett“ werde die Chance vertan, diesen Teil des Zentrums stadtverträglicher zu gestalten und von Verkehr zu entlasten, sagen sie. Nun könnte der Streit auf der juristischen Ebene landen – und später vielleicht sogar vor Gericht. „Wir lassen prüfen, welchen Weg wir gegen das illegale Handeln des Senats beschreiten können“, sagte Benedikt Goebel, Gründer und Sprecher der #Planungsgruppe#Stadtkern im #Bürgerforum Berlin, der Berliner Zeitung.
Frage 1: In welchem Zeitraum ist der #Neubau der #Westendbrücke geplant und mit welchen Kosten ist zu rechnen? Antwort zu 1: Die AdB teilt dazu mit: „Nach derzeitigem Stand der Planungen ist der #Ersatzneubau der Westendbrücke durch die #DEGES im Zeitraum 2024 bis 2027 vorgesehen. Diese Zeitangaben setzen die erforderliche Erlangung des Baurechtes im Rahmen eines zu berücksichtigenden Planfeststellungsverfahrens voraus. Die Kosten der Baumaßnahme werden aktuell mit ca. 45 Mio. EUR brutto beziffert.“ Frage 2: Wie ist die #Verkehrsführung während der Bauphase geplant? 2 Antwort zu 2: Die AdB teilt dazu mit: „In den Planungen zum Ersatzneubau der Westendbrücke kommt der #Aufrechterhaltung der verkehrlichen #Leistungsfähigkeit der Autobahn über die Bauzeit große Bedeutung zu. Die im Bestand vorhandenen drei Fahrstreifen je Fahrtrichtung sollen den Verkehrsteilnehmern auch während der einzelnen Bauphasen weitgehend zur Verfügung stehen. Ziel ist, #Verdrängungsverkehr in das nachgeordnete Stadtstraßennetz zu vermeiden.“ Frage 3: In welcher inhaltlichen Form sind die Baumaßnahmen mit den geplanten Baumaßnahmen entlang der #Stadtautobahn abzustimmen und wie sieht die Abstimmung ggf. aus? Antwort zu 3: Die AdB teilt dazu mit: „Für die einzelnen Baumaßnahmen der DEGES im Zuge der #A100 wurde eine projektübergreifende Betrachtung der verkehrlichen Wirkungen während der Bauzeit untersucht.“ Frage 4: Wie viele Anwohner und Anwohnerinnen wohnen in etwa im Umfeld der Westendbrücke und sind vom Bau- und Verkehrslärm betroffen? Antwort zu 4: Die AdB teilt dazu mit: „Im Einflussbereich des notwendigen Ersatzneubaus der Westendbrücke, d. h. im Abschnitt der A 100 vom Spandauer Damm bis zur Knobelsdorffstraße, sind auf Basis bisheriger Berechnungen ca. 130 Anwohnerinnen und Anwohner (alle Personen-Angaben unter Verwendung der grob zugeordneten Einwohnerzahlen aus der Lärmkartierung Berlin 2017) betroffen, da dort das Kriterium der „wesentlichen Änderung“ erfüllt wird.“ Frage 5: Welche #Lärmschutzmaßnahmen sind zum Schutz der Anwohner und Anwohnerinnen im Zuge des Neubaus geplant? Antwort zu 5: Die AdB teilt dazu mit: „Bereits heute vom Lärm der Autobahn betroffene Gebiete im Einflussbereich des Brückenbauwerks wurden #lärmschutztechnisch untersucht, geeignete Schutzmaßnahmen geprüft und geplant. Konkret soll nach jetzigem Planungsstand auf dem Ersatzneubau der Westendbrücke ein #lärmmindernder Straßenbelag zum Einsatz kommen. Dieser wird zu einer deutlich wahrnehmbaren Absenkung des #Lärmpegels von mindestens 3 dB gegenüber dem jetzigen Zustand führen. Planerisch wird zudem davon ausgegangen, dass für einige Gebäude im Umfeld der Westendbrücke dem Grunde nach Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen (beispielsweise Schallschutzfenster) bestehen wird.“ 3 Frage 6: Wie wird das Gebiet im Umweltgerechtigkeits-Atlas des Senats ausgewiesen? Antwort zu 6: Die „Berliner Umweltgerechtigkeitskonzeption“ verfolgt fachübergreifende Lösungsansätze bzw. Themen der übergeordneten Stadtplanung/-politik im Land Berlin. Ringbahn bzw. Stadtautobahnring bilden im Bereich des S-Bahnhofs Westend eine vergleichsweise klare Grenze zwischen nicht und wenig belasteten Planungsräumen sowie der vergleichsweise homogen belasteten westlichen Innenstadt. Die mehrfach belasteten Planungsräume außerhalb der Innenstadt sind verkehrlich hoch belasteten Bereichen zuzuordnen (Bundesautobahn, Bahnanlagen). Frage 7: Welche Aktivitäten zu welchen Zeitpunkten hat der Berliner Senat unternommen, um Lärmschutzmaßnahmen begleitend zu realisieren? Wenn nein, warum nicht? Frage 8: Welche Aktivitäten beabsichtigt der Berliner Senat zukünftig zu unternehmen? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 7 und 8: Der Lärmaktionsplan Berlin 2019-2023 enthält ein umfassendes Arbeitsprogramm für die kommenden Jahre, dessen Realisierung zum Gesundheitsschutz der Bewohnerinnen und Bewohner und zur Attraktivität der Stadt beitragen wird. Mit dem Senatsbeschluss vom 23.06.2020 ist der Lärmaktionsplan 2019-2023 in Kraft getreten. Der Lärmaktionsplan identifiziert Handlungsfelder und Maßnahmen, die in den kommenden Jahren bearbeitet und umgesetzt werden. Dazu zählen die zukünftige Mobilität in neuen Stadtquartieren, ein Tempo 30 Konzept, ruhige Gebiete und städtische Ruhe- und Erholungsräume oder auch das Verhalten im Straßenverkehr. Zugleich werden Maßnahmen der bisherigen Lärmaktionspläne fortgeführt, die sich als effektive Instrumente zur Lärmminderung bewährt haben. Berlin, den 28.07.2021 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz