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Frage 1:
Welches sind die fachlichen Parameter, nach denen die #Erprobung des grünen #Rechtsabbiegepfeils für
#Radfahrende in Berlin verlaufen soll?
Frage 4:
Inwiefern findet der Test unter denselben Bedingungen statt wie das Pilotprojekt des
Bundesverkehrsministeriums?
Antwort zu 1 und zu 4:
Rechtsgrundlage für die Durchführung des Pilotversuchs ist § 45 Abs. 1 Nr. 6
Straßenverkehrs-Ordnung (#StVO), wonach die Straßenverkehrsbehörden Anordnungen
zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe
sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen
treffen können (sog. Experimentierklausel). Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
führt zurzeit im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums einen entsprechenden Versuch
in neun deutschen Großstädten durch. Das Berliner Projekt wird unter den gleichen
Randbedingungen und in etwa im gleichen Zeitraum wie das BASt-Projekt durchgeführt.
Dies ist für die spätere Einordnung der Versuchsergebnisse wichtig. Das von der BASt
gestaltete Verkehrszeichen für den Pilotversuch wurde mit dem
Bundesverkehrsministerium abgestimmt und kommt während des Versuchszeitraums
somit bundesweit einheitlich, also auch in Berlin, zur Anwendung. Es handelt sich dabei
um eine Ergänzung des Verkehrszeichens 720 StVO („Grünpfeilschild“) um den Zusatz
„nur Radverkehr“.
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Frage 2:
Nach welchen Kriterien wurden die Kreuzungen Torstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, Hannah-Arendt-Straße/
Ebertstraße, Schönhauser Allee/Torstraße, Gürtelstraße/Frankfurter Allee sowie
Bergstraße/Torwaldsenstraße als Test für die Erprobung des grünen Pfeils für Radfahrende ausgewählt?
Antwort zu 2:
Folgende Kriterien wurden, wie in den anderen am BASt-Projekt teilnehmenden Städten,
für die Vorauswahl der Knotenpunkte definiert und entsprechend berücksichtigt:
Die Gestaltung und Verkehrsregelung des Lichtsignalanlagen(LSA)-Knotenpunkts
soll (weitestgehend) regelwerkskonform sein.
Es gibt – nach Prüfung auf Basis der Unfalldaten – kein auffälliges
Radverkehrsunfallgeschehen in Bezug auf die betroffene Übereckbeziehung.
Es ist kein Umbau in den nächsten (zwei) Jahren geplant bzw. es fand im aktuellen
Jahr kein Umbau statt.
Die Lichtsignalanlagen-Knotenpunkte bzw. die zu untersuchende
Rechtsabbiegebeziehung sollen relevante Verkehrsstärken (Rad-, Fuß- und
Kraftfahrzeug(Kfz)-Verkehr) aufweisen.
Vom Haltpunkt der rechtsabbiegenden Radfahrenden darf es keine
Sichtbehinderung durch Bebauung auf kreuzende oder sonstige konfligierende
Ströme geben.
Um die Kombination Radweg in Zufahrt und Radweg in Ausfahrt bei Führung im
Seitenraum berücksichtigen zu können, sollte möglichst auch eine Haltlinie für den
Radverkehr vorhanden sein.
Gemeinsame Geh-/Radwege werden ebenfalls nicht im Pilotprojekt berücksichtigt.
Die Ausschlusskriterien nach der Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) zu § 37 Absatz
2 StVO, die für den Einsatz des schon bestehenden Grünpfeils für alle Fahrzeuge,
Zeichen 720, gelten, sind auch auf das Abbiegen von Radfahrenden bei Rot
übertragbar und deshalb bei der Auswahl zu berücksichtigen: Dazu gehören die
Haltepflicht sowie die Vorschrift für den Rechtsabbiegenden, sich so zu verhalten,
dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmerinnen und –
teilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der
freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. Die Akzeptanz der Regelung
und Einhaltung der Anhaltepflicht wird durch Feststellung des jeweiligen Anteils der
verkehrswidrig bei Rot ohne Anhalten Durchfahrenden, der nach Halt Fahrenden
und der Haltenden genau untersucht.
Frage 3:
Inwiefern sieht der Senat bei der Auswahl der Kreuzungen einen Widerspruch zu der Formulierung im
Koalitionsvertrag von SPD, LINKE und Bündnis 90/Die Grünen, dass der Test in einem klar abgegrenzten,
nicht hoch verdichteten Stadtbereich stattfinden soll?
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Antwort zu 3:
Die Auswahl der Knotenpunkte erfolgte in Berlin und allen Pilotstädten des BASt-Versuchs
auf der in Antwort zu Frage 1 genannten Rechtsgrundlage und aufgrund der in Antwort auf
Frage 2 genannten, sehr engen Kriterien. Diese waren von der BASt aufgrund ihrer
bisherigen Erkenntnisse, auch aus entsprechenden Versuchen anderer europäischer
Länder, definiert worden. Diese Vorgaben determinierten die Auswahl der Knotenpunkte in
Berlin. Um das Verkehrsverhalten und alle potentiell daraus resultierenden Konflikte als
auch das Unfallgeschehen näher analysieren zu können und aussagekräftige Ergebnisse
zu erhalten, war es zudem notwendig, verschiedenartige Kreuzungssituationen
auszuwählen.
Frage 5:
Wann wird der Test starten und wann wird er wieder beendet werden?
Antwort zu 5:
Sobald die Verkehrszeichen vorliegen, deren Herstellung bereits beauftragt ist, wird die
öffentliche Bekanntgabe erfolgen und die Schilder werden angebracht werden. Das Ende
des Pilotversuchs soll spätestens ein Jahr nach Anbringung des Verkehrszeichens sein.
Frage 6:
Welcher Stellenwert wird der Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern während der Erprobung
eingeräumt?
Antwort zu 6:
Grundvoraussetzung für den Einsatz eines Grünpfeils für Radfahrende ist, dass ein
möglicher Komfortgewinn für den Radverkehr nicht zu Ungunsten der Verkehrssicherheit
der anderen am Verkehr Teilnehmenden (insbesondere der zu Fuß Gehenden) sowie der
Radfahrenden selbst erreicht wird. Vor diesem Hintergrund und aufgrund bereits
vorliegender Erkenntnisse hat die BASt – wie bereits in der Antwort auf Frage 3 ausgeführt
– sehr enge Kriterien für die Auswahl der Knotenpunkte für die an ihrem Projekt
teilnehmenden Städte definiert, nach denen auch in Berlin die Auswahl der fünf
Knotenpunkte erfolgt ist. Wie in der Antwort zu Frage 2 aufgeführt, gelten die
Ausschlusskriterien, die für den Einsatz des schon bestehenden Grünpfeils für alle
Fahrzeuge gelten, auch für das Abbiegen von Radfahrenden bei Rot.
Frage 7:
Ist seitens des Senats vorgesehen, die Erprobung abzubrechen, sollte sich herausstellen, dass die
Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern durch den Versuch gefährdet sein sollte?
Antwort zu 7:
Wenn es an einzelnen Knoten zu Sicherheitsdefiziten kommt, die unmittelbar auf die
versuchsweise Regelung zurückzuführen sind, muss die Beschilderung dort wieder
entfernt werden.
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Frage 8:
Durch welche Akteure wird der Versuch fachlich begleitet und bewertet?
Antwort zu 8:
Auftraggeber ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Das Projekt
wird fachlich operativ durch die Verkehrslenkung Berlin (VLB) unterstützt. Auftragnehmer
ist die PTV Transport Consult GmbH.
Frage 9:
Inwiefern sind Verbände wie z.B. der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein in die Begleitung des
Projekts einbezogen?
Antwort zu 9:
Dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein wird das Projekt durch die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erläutert. Dieser und ggf. weitere
Verbände werden in die Begleitung des Projekts einbezogen.
Berlin, den 20.02.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz