Straßenverkehr: Digitale Parkraumüberwachung, aus Senat

Frage 1:
In welchen Bezirken werden nach Kenntnis des Senats Projekte zur #digitalen #Parkraumüberwachung
eingesetzt, erprobt oder pilotiert und bis wann soll die #Erprobung bzw. #Pilotierung abgeschlossen sein (Bitte
nach Bezirken getrennt ausweisen)?
Frage 2:
Um welche Form der digitalen Parkraumüberwachung handelt es sich dabei jeweils (Bitte nach Bezirken
getrennt ausweisen)?


Antwort zu 1 und 2:
In allen Bezirken werden für die #Verkehrsüberwachung durch die Ordnungsämter
elektronische Geräte zur mobilen #Datenerfassung verwendet, um die Gültigkeit von
Parkberechtigungen gem. § 13 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung zu überprüfen und
verkehrswidriges Verhalten zur Anzeige zu bringen. Die
#Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen werden dabei digital an die #Bußgeldstelle der
Polizei Berlin übermittelt und im dortigen IT-System mit einem hohen
#Automatisierungsgrad verarbeitet.
Frage 3:
Wie bewertet der Senat den aktuellen Stand der digitalen Parkraumüberwachung in Berlin?
Antwort zu 3:
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten stellt die gegenwärtige digitale Verfolgung durch die
bezirklichen Ordnungsämter sowie die Ahndung durch die Bußgeldstelle der Polizei Berlin
die unter den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen größtmögliche
Automatisierung dar.
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Frage 4:
Plant der Senat, die digitale Parkraumüberwachung zu unterstützen und wenn ja, in welcher Form und
befürwortet der Senat Systeme, die (voll- oder teil-)automatisiert Bußgeldbescheide versenden?
Frage 7:
Wie kann beim Einsatz der digitalen Parkraumüberwachung sichergestellt werden, dass
Anwohnerparkausweise, sog. Handwerkerparkausweise, Behindertenparkausweise und ggf. auch
Umweltplaketten berücksichtigt werden?
Antwort zu 4 und 7:
Der Senat hat das Ziel, die Verfolgung von Verstößen im ruhenden Verkehr durch den
Einsatz neuer technischer Mittel effektiver und effizienter zu gestalten. Die
Voraussetzungen dafür sind, dass sämtliche Parkberechtigungen elektronisch hinterlegt
werden müssen sowie durch die zuständigen Behörden abgerufen und mit anlassfrei im
Straßenland weitgehend automatisch erfassten Daten abgeglichen werden können bzw.
dürfen. Gemeinsam mit den Bezirken Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg arbeitet die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz unter Einbeziehung der
Senatsverwaltung für Inneres und Sport daran, die dazu nötigen rechtlichen und
technischen Bedingungen zu ermitteln, im weiteren Verlauf die entsprechenden
Voraussetzungen zu schaffen und auf notwendige bundesrechtliche Anpassungen
hinzuwirken. Ein Erprobungsbetrieb hat dazu bislang nicht begonnen. Es erfolgten bislang
lediglich Produktpräsentationen durch Anbieter von Systemen, die in anderen Ländern
zum Einsatz kommen.
Der automatisierte Erlass von Bußgeldbescheiden ist aufgrund der gesetzlich
vorgeschriebenen Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens aktuell nicht zulässig. Der
Bearbeitungsprozess zum Erlass eines Bußgeldbescheides wird im IT-System der
Bußgeldstelle bei der Polizei Berlin bereits heute in größtmöglichem Umfang technisch
unterstützt.
Frage 5:
Welche Art von Verstößen sollen nach den Vorstellungen des Senats durch die digitale
Parkraumüberwachung geahndet werden und gibt es Verstöße, zu deren Ahndung die digitale
Parkraumüberwachung keinen Beitrag leisten kann?
Antwort zu 5:
Das als Antwort zur Frage 4 dargelegte Vorgehen soll dazu dienen, ausschließlich
Verstöße gegen Regelungen zum Halten und Parken zu verfolgen.
Frage 6:
Mit welchen Staaten besteht nach Kenntnis des Senats eine Vereinbarung über eine Halterauskunft?
Antwort zu 6:
Auf Grundlage des sogenannten „Prümer Vertrages“ zur Vertiefung der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie des „Vertrages über ein Europäisches
Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem (EUCARIS)“ wurden u. a. die
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Fahrzeugdatenbanken aller 27 EU-Mitgliedsstaaten miteinander vernetzt. Danach ist es
aus diesen Ländern möglich, Fahrzeugregister- bzw. Halterdaten über das Verfahren
EUCARIS (European Car and Driving Licence Information System), welches auch von der
Polizei Berlin genutzt wird, europaweit automatisiert auszutauschen.
Berlin, den 17.12.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

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