Straßenverkehr: Ausnahmen von der Parkraumbewirtschaftung, aus Senat

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-25547.pdf

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viel #Parkraumbewirtschaftungszonen gibt es in welchen Bezirken? Welche #Fläche und wie viele #Stellplätze werden in welchen Bezirken jeweils bewirtschaftet?

Antwort zu 1:

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin teilt hierzu mit:

„Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es neun Parkraumbewirtschaftungszonen, 20.800 bewirtschaftete Parkstände im öffentlichem Raum und 500 ha Parkzonenge- samtfläche.“

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin teilt hierzu mit:

„Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg werden sieben Parkraumbewirtschaftungszonen bewirtschaftet. Eine weitere Parkraumbewirtschaftungszone im Ortsteil Friedrichshain (PZ40) wird vom Bezirksamt Pankow von Berlin bewirtschaftet. Im Bezirk Friedrichs- hain-Kreuzberg werden aktuell eine Fläche von insgesamt 5.425.664.861 m² und ins- gesamt 15.730 Stellplätze bewirtschaftet.“

Das Bezirksamt Mitte von Berlin teilt hierzu mit:

„Im Bezirk Mitte von Berlin gibt es derzeit 16 bewirtschaftete Parkzonen mit 29.939 öffentlich zugänglichen Stellplätzen.“

Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:

„Im Bezirk Pankow gibt es derzeit fünf Parkraumbewirtschaftungszonen. Zu Flächen und Stellplatzzahlen liegen keine genauen Angaben vor.“

Das Bezirksamt Spandau von Berlin teilt hierzu mit:

„In Spandau gibt es vier bewirtschaftete Zonen,10-13. Diese Zonen umfassen das Ge- biet rund um die Altstadt Spandau. Es gibt in Spandau 1.667 Stellplätze für Park- scheine in den vier bewirtschafteten Zonen. 1087 Stellplätze sind den Anwohnenden vorbehalten. 84 Stellplätze sind aufgerechnet für die Ladezonen. 38 Schwerbehinder- tenplätze und 310 sonstige Stellflächen.“

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin teilt hierzu mit:

„In Steglitz-Zehlendorf sind die Parkzonen 23, 24, 25 sowie ein kleiner Teilbereich der Zone 26 eingerichtet. Über die betreffende Flächengröße sowie Stellplatzanzahl liegen derzeit keine Erkenntnisse vor.“

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin teilt hierzu mit:

„In Tempelhof-Schöneberg gibt es bisher sechs Parkraumzonen: Zone 9 – Wittenberg- platz = 1.154 Stellplätze, Zone 17 – Viktoria-Luise-Platz = 725 Stellplätze, Zone 55 – Nollendorfplatz = 4.060 Stellplätze, Zone 26 – Friedenau Süd = 1.811 Stellplätze, Zone 27 – Friedenau Nord = 1.577 Stellplätze, Zone 28 – Ceciliengärten = 1.833 Stellplätze. Angaben zu Flächen liegen uns nicht vor.

Frage 2:

Wie viel Bewohnerparkausweise, Gästevignetten, Betriebsvignetten und Handwerkerparkausweise sind in den letzten drei Jahren ausgestellt worden? (Bitte getrennt nach Jahren und Bezirken auflisten)

Antwort zu 2:

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat folgende Tabelle übersandt:

Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:

„Dazu führt das Straßen- und Grünflächenamt keine Statistik.“

Das Bezirksamt Spandau von Berlin teilt hierzu mit:

„Diese werden vom Bürgeramt Spandau bearbeitet, hierzu hat das Ordnungsamt Spandau keine Daten.“

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin teilt hierzu mit:

„Aufgrund eines zum 01.07.2018 erfolgten Zuständigkeitswechsels vom Ordnungsamt zum Bürgeramt können die Angaben für 2018 nur ab Juli 2018 mitgeteilt werden. Ab Beginn der Bearbeitung des Anwohnerparkens Anfang Juli 2018 wurde die folgende Anzahl von Vignetten ausgegeben, was zu folgenden Einnahmen führte:

 

  2018 2019 2020
  Anzahl Einnah- men Anzahl Einnah- men Anzahl Einnah- men
Bewohner- parkausweise 2.776 39.359,62 5.395 86.502,39 3.603 67.696,20
Gästevignet- ten 69 1.056,20 € 123 1978,20 € 55 952,60 €

Die Personalkosten der Bewohnerparkausweise und Vignetten können nicht ermittelt werden, weil mehrere Beschäftigte aus zwei Entgeltgruppen für die Bearbeitung ein- gesetzt wurden, die teilweise auch andere Aufgaben ausführten. Die Anzahl erteilter Betriebsvignetten und Handwerkerparkausweisen kann nicht konkret benannt werden, da diese lediglich in die Statistik für erteilte Ausnahmegenehmigungen insgesamt auf- genommen werden. Bei der statistischen Mengenerfassung erfolgt keine Unterschei- dung einzelner Ausnahmegenehmigungen nach Themenbereichen.“

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin teilt hierzu mit:

„Bürgerdienste:

Bewohnerparkausweise: 2018 = 4.589, 2019 = 8.678 und 01.01.-17.11.2020 = 4.776.

Gästevignetten: 2018 = 113, 2019 = 229 und 01.01.-17.11.2020= 159.

Straßenverkehrsbehörde:

Für die Bearbeitung der sogenannten Betriebsvignetten ist keine Software existent. Eine händische Auszählung ist aufgrund der derzeitigen Personalsituation nicht mög- lich. Die Handwerkerparkausweise werden über das Modul Ausnahmegenehmigun- gen der Software VMS/ Dr. Haller bearbeitet.

Handwerkerparkausweise: 2018 = 714, 2019 = 844 und 2020 = 739.“

Frage 3:

Wie viele #Ausnahmegenehmigungen für #Berufspendler, aus gesundheitlichen Gründen und zur Mit- nahme von Musikinstrumenten sind in den letzten drei Jahren beantragt und erteilt worden? (Bitte nach Jahren und Bezirken getrennt auflisten)

Antwort zu 3:

Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:

„Dazu führt das Straßen- und Grünflächenamt keine Statistik.“

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin verweist hierzu auf die Antwort zu Frage 2, wonach auch in diesem Fall eine konkrete Benennung nicht möglich ist.

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin teilt hierzu mit, dass wie folgt Aus- nahmegenehmigungen nur aus gesundheitlichen Gründen beantragt und erteilt wur- den: 2018 = 2, 2019 = 13 und 2020 = 24.

Frage 4:

Gibt es weitere Tatbestände, bei denen man Ausnahmegenehmigungen von der Parkraumbewirtschaf- tung bekommt? Wenn ja, welche und wie viele sind in den letzten drei Jahren ausgestellt worden? (Bitte nach Jahren und Bezirken getrennt auflisten)

Antwort zu 4:

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin hat die Fragen 2 bis 4 zusam- mengefasst beantwortet und teilt hierzu mit:

„Erteilte #Anwohnervignetten: 2018 = 18.101, 2019 = 14.337 und 2020 = 10.558 (bis

16.11.) sowie erteilte #Gästevignetten 2018 = 456, 2019 = 424 und 2020 = 269 (bis 16.11.). Im Ordnungsamt erfolgt keine statistische Erhebung zu #Betriebsvignetten, Handwerkerparkausweisen und Ausnahmegenehmigungen im Sinne der Fragestel- lung.“

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin teilt hierzu mit:

„Die Ausnahmetatbestände sind im Leitfaden zu Bewohnerparkausweisen und Aus- nahmegenehmigungen im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung geregelt. In Fried- richshain-Kreuzberg wird keine Statistik nach einzelnen Tatbeständen geführt.

Ausnahmegenehmigungen werden auf Grundlage von § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf Antrag erteilt, wenn ein dringendes Erfordernis gegeben ist. Für den Be- reich der Berliner Parkraumbewirtschaftung wurden für häufige Fallkonstellationen standardisierte Vorgehensweisen festgelegt, beispielsweise für Berufspendler, welche aus gesundheitlichen Gründen den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nicht nutzen können, oder auch Handwerkern. Daneben gibt es eine unbeschränkte Zahl denkbarer Fallkonstellationen, welche einer Ausnahmegenehmigung durch eine Be- zirksstraßenverkehrsbehörde begründen.“

Das Bezirksamt Mitte von Berlin teilt hierzu mit:

„Ja, der für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO maßgebliche Leitfaden der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) ent- hält zusätzlich zu den bereits genannten Erteilungsgründen noch weitere. Das Ord- nungsamt Mitte von Berlin führt über die Anzahl der erteilten Ausnahmegenehmigun- gen auf Grund anderer Tatbestände keine Statistik, weshalb hierzu keine Aussage getroffen werden kann.“

Das Bezirksamt Pankow von Berlin antwortet hierzu mit „Nein“.

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin teilt hierzu mit:

„Die Erteilung von entsprechenden Ausnahmegenehmigungen ist auch in weiteren Fällen möglich, u.a. bei Schichtarbeitern, zur Pflege eines Familienangehörigen, in Zu- sammenhang mit Kleingartenkolonien. Eine konkrete Benennung der Anzahl erteilter Ausnahmegenehmigungen ist auch hier nicht möglich (siehe Antwort zu 2).“

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat die nachfolgende Tabelle über- mittelt:

  2018 2019 2020 Gesamt
AG Hauskrankenpflege 151 215 354 720
AG Schichtarbeit/

Dienst zu ungünstigen Zeiten

8 84 42 134
AG Hebammen 0 5 9 14
AG Pflege eines Angehörigen 2 3 9 14
AG Botschaften 0 4 2 6

Frage 5:

Wie viele Einnahmen sind in den jeweiligen Bezirken in den letzten drei Jahren durch Bewohnerpark- ausweise, Gästevignetten, Betriebsvignetten, Handwerkerparkausweise und für die Ausnahmegeneh- migungen nach Frage 3 eingenommen worden?

Antwort zu 5:

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin teilt hierzu mit:

„Einnahmen aus Betriebsvignetten 2018 = 360.913,44 €, 2019 = 296.500,25 € und 2020 (Stand: 19 November 2020) = 246.141,00 € sowie Einnahmen aus Handwerkerparkaus- weisen 2018 = 188.606,70 €, 2019 = 242.237,68 € und 2020 (Stand: 19. November 2020) =208.811,99 €. Die Einnahmen aus Anwohner- und Gästevignetten sind 2018 = 229.235 €, 2019 = 230.797 € und 2020 = 159.515 € (bis 09.2020).“

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin hat die nachfolgende Tabelle übermittelt:

  2020

bis 31.10.

 

2019

 

2018

 

2017

Bewohnerparkausweise   /

Gästevignetten *)

264.499 € 242.246 € 373.030 € 203.708 €
Betriebsvignetten 140.539 € 159.029 € 170.713 € 215.951 €
Handwerkerparkausweise 159.278 € 203.560 € 207.563 € 180.615 €

*) Die Einnahmen für Bewohnerparkausweise und Gästevignetten können nicht getrennt benannt werden, da die Einnahmen auf einer gemeinsamen Buchungsstelle nachgewiesen werden.

Das Bezirksamt Mitte von Berlin hat die Fragen 2, 3 und 5 zusammengefasst beant- wortet und hat dazu die nachfolgende Tabelle übermittelt:

Frage Gegenstand 2018 2019 2020 bis zum

17.11.2020

 

 

 

 

 

Zu 2

Anzahl erteilter Be- triebsvignetten 3410 3500 2200
Anzahl erteilter Handwerkerpark- ausweise  

2250

 

2750

 

2150

Anzahl erteilter Be- wohnerparkaus- weise  

17.479

 

14.302

 

11.508

Anzahl erteilter Gäs- tevignetten 890 1.114 808
 

 

Zu 3

Ausnahmegenehmi- gung aus gesund- heitlichen Gründen  

331

 

358

 

316

Ausnahmegenehmi- gung zum Transport von Instrumenten  

88

 

72

 

62

 

 

 

 

Zu 5

Einnahmen durch Betriebsvignetten 392.214,94 € 393.339,12 € 247.290,40 €
Einnahmen durch Handwerkerpark- ausweise  

540.928,06 €

 

638.619,20 €

 

538.763,30 €

Einnahmen durch Bewohnerparkaus- weise & Gästevig- netten  

338.707,62 €

 

298.836,54 €

 

294.550,70 €

Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:

„Betriebsvignetten 2017 = 188.407, 2018 = €139.041 € und 2019 = 182.766 €; Hand-

werkervignetten 2017 = 280.293 €, 2018 = 235.965 € und 2019 = 285.837 €.“

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin verweist hierzu auf seine Antwort zu Frage 2.

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin teilt hierzu mit:

„Bürgerdienste:

Die Einnahmen für Bewohnerparkausweise und Gästevignetten der letzten drei Jahre (01.01.2018 bis 17.11.2020) belaufen sich auf 374.242,80 €.

Straßenverkehrsbehörde:

Alle Verwaltungsgebühren u. a. auch für Handwerkerparkausweise und Betriebsvignetten werden beim Titel 11153 erhoben. Es erfolgt keine spezielle Buchung für diese Art der Ausnahmegenehmigungstatbestände, so dass Zahlen hierfür nicht zur Verfügung ste- hen.“

Frage 6:

Entsprechen diese Einnahmen den #Verwaltungsausgaben zur Bearbeitung der jeweiligen Anträge? Wenn nein, welche Abweichungen gibt es?

Antwort zu 6:

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin teilt hierzu mit:

„Die Ausgaben für Anwohner- und Gästevignetten lauten gemäß Vollkosten/ Produkt- vergleichsbericht: 2018 = 277.781 €, 2019 = 310.679 € und 2020 = 187.257 € (bis 09/20).“

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin antwortet hierzu mit „JA“. Das Bezirksamt Mitte von Berlin teilt hierzu mit:

„Die Höhe der Bearbeitungsgebühren für Ausnahmegenehmigungen zum Parken be- misst sich im Land Berlin anhand der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßen- verkehr (GebOSt) und dem Gebührenkatalog der damaligen Verkehrslenkung Berlin (neu Abteilung Verkehrsmanagement bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz). Je nach Sachverhalt fallen für die Ausstellung von Ausnahmege- nehmigungen Bearbeitungsgebühren zwischen 10,20 € und 350 € pro Antragsgegen- stand an. Bestimmte Bearbeitungen erfolgen auch gebührenfrei (z. B. für Schwerbe- hinderte). Die Gebühren sollen möglichst kostendeckend sein, aber auch den wirt- schaftlichen Gegenwert, den Antragstellende durch die Ausnahmegenehmigung er- halten, zumindest teilweise widerspiegeln und auch eine soziale Komponente aufwei- sen.

Für den Bereich Bewohnerparkausweise und Gästevignetten können Personalkosten nach Durchschnittssätzen plus Sachkosten aus dem Produkt-Vergleichs-Bericht hin- zugezogen werden. Somit ergeben sich für die Jahre 2018 bis 2020 (Stand September 2020) folgende Ausgaben: 2018 = 214.677 €, 2019 = 207.247 € und 2020 = 175.920 €.

Für den Bereich Betriebsvignetten, Handwerkerparkausweise sowie Ausnahmegeneh- migungen für Berufspendlerinnen/Berufspendler sind im Jahr 2019 Personalkosten in Höhe von 371.433,42 € angefallen. Hinzu kommen Sachkosten, welche jedoch nicht nur den Bereich Betriebsvignetten, Handwerkerparkausweise und Ausnahmegeneh- migungen betreffen und daher nicht exakt zugeordnet werden können. Stellt man den Ausgaben die erzielten Einnahmen gegenüber, ist davon auszugehen, dass die Be- triebsvignetten, Handwerkerparkausweise und Ausnahmegenehmigungen für Berufs- pendlerinnen/Berufspendler mindestens kostendeckend erstellt werden. Gleiches galt im Jahr 2019 auch für Bewohnerparkausweise und Gästevignetten.“

Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:

„Nein. Das Antragsaufkommen in Verbindung mit der jeweilig festgelegten Höhe der Gebühren und damit auch die Höhe der Einnahmen ist durch die Verwaltung nicht steuerbar. Dem stehen auf der Seite der Verwaltungsausgaben vornehmlich die Per- sonalkosten der Bearbeitenden gegenüber, die in ihrer Höhe entsprechend dem gel- tenden Tarifvertrag und der Zuordnung zum jeweiligen Produkt der KLR (Kosten-Leis- tungs-Rechnung) zu buchen sind. Detaillierte Angaben zu möglichen Abweichungen können an dieser Stelle nicht gemacht werden.“

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat die Fragen 5 und 6 zusammengefasst beant- wortet und teilt hierzu mit:

„Die Straßenverkehrsbehörde hat keine Informationen zur Höhe von Einnahmen von Verwaltungsgebühren.“

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin teilt hierzu mit:

„Bürgerdienste:

Die Einnahmen für Bewohnerparkausweise und Gästevignetten decken ca. 60 % der Verwaltungsausgaben. Dabei sind die Einnahmen aus der Parkraumüberwachung nicht berücksichtigt.

Straßenverkehrsbehörde

Die Erteilung von Ausnahmengenehmigungen ist bis zu drei Jahren möglich. Bei ei- nem dreijährigen Zeitraum z. B. für eine Betriebsvignette werden bis zu 160 € Verwal- tungsgebühren erhoben. Handwerkerparkausweise werden für maximal zwei Jahre er- teilt und eine Verwaltungsgebühr in Höhe von bis zu 350 € hierfür erhoben.“

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin verweist hierzu auf seine Antwort zu Frage 2.

Frage 7:

Wie viele Einnahmen sind durch Kurzzeitparkgebühren in den jeweiligen Bezirken in den letzten drei Jahren eingenommen worden?

Antwort zu 7:

Bezirksamt von Berlin/ Parkgebühreneinnahmen (Jahr, in €) 2017 2018 2019 2020
Charlottenburg-Wil- mersdorf [Eigenmeldung] Eine Einnahme-Standzeit-Statistik wird hier nicht geführt, weswegen die Frage nicht beantwortet werden kann.
 

Friedrichshain-Kreuz- berg [Eigenmeldung]

Zum Kurzzeitparken kann keine Angabe erfolgen. Das Kurzzeitparken wird nicht gesondert erfasst. Ein vorge- schriebenes Kurzzeitparken gibt es im Bezirk Friedrichs- hain-Kreuzberg nicht.
Mitte [Eigenmeldung, Anmerkung seitens Bezirk Mitte: Eine Unterschei- dung in Kurz- oder Lang- parken erfolgt nicht.]  

 

15.334.000 €

 

 

16.821.000 €

 

 

21.252.000 €

 

Keine An- gabe

 

Pankow [Eigenmeldung]

Die Summe der Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaf- tung (Handyparken und Einnahmen Parkscheinautomaten) betrug für den Zeitraum 10/2017 bis 10/2020 = 18.391.681,22 €. Eine Differenzierung nach der Parkdauer (Kurzzeitparken?) ist nicht möglich.
Tempelhof-Schöne- berg [Eigenmeldung] 1.090.000,00

1.470.000,00

1.800.000,00

Keine An- gabe
Spandau [Eigenmeldung] Die Einnahmen durch Parkgebühren im Bezirk Spandau belaufen sich in den letzten drei Jahren auf insgesamt 2.507.328,84 €.

 

Steglitz-Zehlendorf  

2.221.402,46

 

2.074.175,62

 

2.295.692,89

1.602.131,41
[Eigenmeldung, Park-
scheinautomaten + (Stand:
Handyparken] 10.2020)

Frage 8:

Wie viele Verstöße bei der Parkraumbewirtschaftung wurden in den jeweiligen Bezirken in den letzten drei Jahren festgestellt und wie viele Bußgelder wurden in den jeweiligen Bezirken in den letzten drei Jahren dadurch eingenommen?

Antwort zu 8:

Die Zahl der Anzeigen und die Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen (Quelle: Kosten- und Leistungsrechnung Con- trolling der Bußgeldstelle, Stand: 19. November 2020). In den Bezirken Neukölln, Trep- tow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Reinickendorf von Berlin beste- hen keine Gebiete mit flächenhafter Parkraumbewirtschaftung (Bewohnerparkzonen + Parkgebührenpflicht).

 

Bezirksamt von Berlin

2017
 

Anzahl der Anzeigen

 

Einnahmen

Mitte 623.668 8.638.119,57 €
Friedrichshain-Kreuzberg 210.190 2.884.300,57 €
Pankow 345.059 4.809.039,47 €
Charlottenburg-Wilmersdorf 373.380 5.152.046,73 €
Spandau 36.150 572.608,70 €
Steglitz-Zehlendorf 82.920 1.171.220,56 €
Tempelhof-Schöneberg 86.400 1.108.670,32 €
Summe 1.757.767 24.336.005,92 €

 

 

Bezirksamt von Berlin

2018
 

Anzahl der Anzeigen

 

Einnahmen

Mitte 646.974 8.912.580,87 €
Friedrichshain-Kreuzberg 203.608 2.964.699,49 €
Pankow 305.237 4.262.860,24 €
Charlottenburg-Wilmersdorf 314.321 4.737.842,57 €
Spandau 19.891 345.027,12 €
Steglitz-Zehlendorf 68.088 948.243,85 €
Tempelhof-Schöneberg 124.490 1.520.451,35 €
Summe 1.682.609 23.691.705,49 €

 

 

Bezirksamt von Berlin

2019
 

Anzahl der Anzeigen

 

Einnahmen

Mitte 709.288 9.886.456,22 €
Friedrichshain-Kreuzberg 275.262 3.632.579,40 €
Pankow 276.327 3.866.866,13 €
Charlottenburg-Wilmersdorf 248.964 3.930.860,33 €
Spandau 6.050 121.909,50 €
Steglitz-Zehlendorf 70.396 934.193,30 €
Tempelhof-Schöneberg 139.741 1.817.642,57 €
Summe 1.726.028 24.190.507,45 €

Frage 9:

Wie gestaltet sich die Kostenaufteilung bzw. Einnahmeaufteilung bei der Parkraumbewirtschaftung?

Antwort zu 9:

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin teilt hierzu mit:

„Die Kosten- und Einnahmeaufteilung gestaltet sich in der Parkraumbewirtschaftung wie folgt:

Einnahmen = Einnahmen aus Parkscheinautomaten und Handyparken + Zuschuss aus dem Bezirkshaushalt Ersatzbeschaffungen aus Abschreibungen;

Ausgaben = Gehälter + Bewirtschaftungskosten Parkscheinautomaten + Geschäftsbe- darf + Post- und Fernsprechgebühren Mobilfunkgeräte + Fahrzeugunterhaltung + Ab- schreibungen + Dienstkleidung + Mobiliar + PC-Ausstattung + Umlagen + Ausstattung MDE-Rollen + Mobilfunkgeräte/Ersatzbeschaffungen + Personal- und Organisationsma- nagement + Öffentlichkeitsarbeit + Kosten MDE-Ausstattungen + Ersatzbeschaffung Parkscheinautomaten + Kosten Automatenreparatur inklusive Vandalismusschäden + Umsatzsteuer.“

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin teilt hierzu mit:

„Die Zielrichtung der Fragestellung erschließt sich nicht. Diese Frage kann daher ohne weitergehende Erläuterung nicht beantwortet werden.“

Das Bezirksamt Mitte von Berlin teilt hierzu mit:

„Aus den Parkgebühreneinnahmen werden u. a. die Personal- und Regiekosten für das notwendige Überwachungspersonal bestritten sowie Parkscheinautomaten beschafft und die Wartungs-, Reparatur- und Inkassokosten (Parkscheinautomaten) getragen. Hierzu werden sog. Wirtschaftspläne gebildet. Nach Abzug der Kosten können Über- schüsse oder Defizite verbleiben. Überschüsse können an den Bezirkshaushalt abge- führt werden. Defizite müssen vom Bezirkshaushalt ausgeglichen werden. Die Ausga- ben beim Wirtschaftsplan Mitte stellen sich wie folgt dar: 2017 = 9.527.000 €, 2018 = 11.335.000 € und 2019 = 11.264.000 €.

Die Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern werden den Bezirken über die Buß- geldstelle des Polizeipräsidenten in Berlin überwiesen wobei 50 % der Gesamtsumme einer Einnahmevorgabe unterliegt und die übrigen 50 % nicht. Man kann also vereinfa- chend von einer 50:50 Aufteilung zwischen Bezirks- und Landeshaushalt sprechen, da sich die obligatorischen Landesüberweisungen (Globalsummen) an den Bezirk um den 50 % Anteil reduzieren. Dies gilt theoretisch auch in Folgejahren, so dass der Bezirk gehalten ist, die Einnahmehöhe aus Verwarnungs- und Bußgeldern konstant zu halten oder zu steigern, da die bestehende Einnahmevorgabe bei sinkenden Einnahmen sonst zu Verlusten für den Bezirk führen könnte.“

Das Bezirksamt Pankow von Berlin verweist hierzu auf den entsprechenden Wirtschafts- plan als Anlage zum Bezirkshaushaltsplan, in welchem auf die Ausgaben und Einnah- men aus der Parkraumbewirtschaftung gesondert hingewiesen wird.

Das Bezirksamt Spandau von Berlin teilt hierzu mit:

„Einnahmen:

  • Zuführung von     Gebühreneinnahmen    aus     Parkscheinautomaten    in     der Parkraumbewirtschaftung,
  • Zuführung von     Gebühreneinnahmen    aus     Parkscheinautomaten    in     der Parkraumbewirtschaftung über Handyparken.

 

Ausgaben:

  • Personalaufwand,
  • Geschäftsbedarf,
  • Geräte, Ausstattung und Ausrüstungsgegenstände,
  • Fahrzeugunterhaltung,
  • Dienstkleidung,
  • Aus- und Fortbildung,
  • Bewirtschaftungskosten der Parkscheinautomaten,
  • Neu- und Ersatzbeschaffung von “

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin teilt hierzu mit, dass  Frage 9 nicht be- antwortet werden kann, da nicht klar ist, welche Aufteilungen der Fragesteller meint.

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin teilt hierzu mit:

„Die Parkraumbewirtschaftung wird in einem Wirtschaftsplan geführt, der sich in Einnah- men und Ausgaben ausgleicht.“

Berlin, den 26.11.2020 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnverkehr + Regionalverkehr: Abfahrt ohne Halt in Wittenberge Stadt hat vorerst nichts vom Halbstundentakt Berlin-Hamburg, aus Neues Deutschland

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1144040.abfahrt-ohne-halt-in-wittenberge.html

Ab dem kommenden Jahr sollen zwischen Berlin und #Hamburg im #Halbstundentakt ICE-Züge verkehren. Nur selten hält derzeit ein solcher Fernzug im brandenburgischen #Wittenberge, einige stoppen überhaupt nicht zwischen Berlin und Hamburg. Der Halbstundentakt ist insgesamt eine erhebliche Verbesserung, doch Wittenberge wird zunächst nichts davon haben. Das bedauert Bürgermeister Oliver Herrmann (parteilos). #Berufspendler hätten ihm zufolge insbesondere Interesse, dass der Zug, der um 17.35 Uhr in Hamburg abfährt, in Wittenberge halten würde. Hermann berichtet von der Befürchtung, wegen der Fernzüge würden die #Regionalzüge auf der Strecke nicht mehr so gut durchkommen. Wenn die Fahrgäste schon darunter leiden müssen, dann sollen wenigstens ein paar mehr Fernzüge in Wittenberge halten.

Der Bürgermeister äußert sich dahingehend am Donnerstag in einer Videokonferenz des Infrastrukturausschusses im brandenburgischen Landtag. Der Abgeordnete Christian Görke (Linke) hat das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Es geht hier um den sogenannten #Deutschlandtakt. Fern- und Regionalzüge sollen sich dabei an #Knotenpunkten begegnen, damit die Fahrgäste problemlos umsteigen können. Um den Bahnhof Wittenberge auf der Strecke Berlin-Hamburg in dieses Konzept voll einbeziehen zu können, …

Regionalverkehr: Bahnverkehr Minister Beermann verspricht Gutachten zur Bahnstrecke von Wriezen nach Werneuchen, aus MOZ

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1815684/

Hilfe bei der Initiative zur #Reaktivierung der Bahnstrecke von #Wriezen nach #Werneuchen erhofft sich die Kreistagsabgeordnete Jutta Werbelow (SPD) nun vom Bundestagsabgeordneten Stefan Zierke (SPD) sowie von der Landtagsabgeordneten Elske Hildebrand (SPD).
Bei einem Treffen im Büro von Stefan Zierke legte Werbelow dem Infrastrukturminister des Landes Brandenburg Guido #Beermann (CDU) ein Arbeitspapier mit Fakten vor, die für die Reaktivierung sprechen. Darin führt sie unter anderem die gestiegene Zahl der #Berufspendler aus dem Landkreis Märkisch-Oderland nach Berlin an. Diese seien seit dem Jahr 2012 von 30 942 auf 34 703 im Jahr 2017 gestiegen Der komplette S-Bahn-Bereich von Strausberg bis Berlin sei von den Verkehrsmitteln der Pendler zugeparkt, was besonders in den Wohngebieten für bei den Anwohnern Unmut sorge.

Wachsende #Einwohnerzahlen

Auch die Zahl der Einwohner im Landkreis wachse seit einigen Jahren wieder stetig an, besonders junge Familien zögen immer mehr aus Berlin in den ländlichen Raum. Einerseits, um ihren Kindern eine gesunde Umgebung zu bieten, andererseits, weil die Mieten und Immobilienpreise in MOL noch deutlich erschwinglicher seien, als in Berlin.

Ein weiterer Punkt, auf den Jutta Werbelow in ihrem Arbeitspapier verweist, ist die touristische Entwicklung …

Regionalverkehr: Wiederaufnahme des Personenverkehrs zwischen Wustermark und Ketzin wäre ein wichtiger Schritt, aus DBV

Der Regionalverband Havelland/Prignitz des #Deutschen #Bahnkunden-Verbandes unterstützt die Forderung des Landkreises #Havelland nach einer Wiederaufnahme des #Personenzugverkehrs zwischen #Wustermark und #Ketzin. Die Strecke ist befahrbar und ein #Bahnangebot wäre eine echte Alternative für #Berufspendler, die heute mit dem Auto aus Ketzin und Umgebung nach und von Berlin fahren.Die Züge sollten von Ketzin umsteigefrei bis in die Berliner Innenstadt geführt werden. Für den Fahrzeugeinsatz sollten innovative technische Lösungen in Betracht gezogen werden (z. B. Wasserstoffantrieb).

Pressekontakt:

Michael Hasse, Vorsitzender des Regionalverbandes, Telefon 01 76 / 62 26 21 49

Regionalverkehr: Nahverkehr RE1-Einschränkungen für Pendler aus Berlin, Erkner, Fürstenwalde und Frankfurt (Oder) im April, aus MOZ

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1789181/

In den nächsten Tagen trifft es vor allem #Wochenendpassagiere, vom 4. bis 24. April aber müssen sich auch #Berufspendler auf Einschränkungen auf der #RE1-Bahnstrecke Berlin- #Frankfurt (Oder) einstellen.

Züge der Linie #RE1 fahren dann nicht zwischen #Erkner und #Berlin-Ostkreuz, Reisende werden auf die S-Bahn verwiesen. Wer mit dem #Eurocity in Richtung Warschau möchte, muss zwischen Berlin und Frankfurt einen Bus als #Schienenersatzverkehr nutzen. Die Abfahrtszeiten weichen erheblich von denen der Züge ab, heißt es von der Bahn. Reisende sollten sich vor ihrer Fahrt informieren.

Grund für den dreiwöchigen Ausfall der Bahnlinie sind die Vorbereitungsarbeiten zur #Inbetriebnahme des neuen elektronischen #Stellwerks in #Berlin-Köpenick Ende April. „Um die Auswirkungen für Pendler so gering wie möglich zu halten, finden die Bauarbeiten während der Berliner und Brandenburger Osterferien (6. bis 17. April) …

Die Nerven der Pendler in Zepernick liegen blank, FÜR PENDLER DIE VON UND NACH BERLIN WOLLEN, IST DAS MASS VOLL. GRUND: ERSATZVERKEHR, BAUSTELLEN, SPERRUNGEN, aus MOZ

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1757053/

Bereits nach fünf Tagen #Sperrung der #Schönower Straße auch für Fußgänger und Radfahrer ist die Geduld der Passanten in #Zepernick bereits aufgebraucht. Zwar hat die Deutsche Bahn nach erbosten Beschwerden vieler #Berufspendler am Dienstag dieser Woche das Wasser auf dem #Umleitungsweg entlang des Bahndamms abgepumpt und in dem #Tunnel, der auf die andere Seite in Richtung Norma-Parkplatz führt, eine Beleuchtung angebracht. Doch ein Pumpsumpf, der dafür sorgen sollte, dass Niederschlagswasser fortan nicht in der Senke steht, sondern abgepumpt wird, funktioniert nicht wirklich. An nahezu allen Tagen waren noch Wasserrückstände und matschige Erde übrig, die den Weg beschwerlich machen.
„Die Bahn hatte versprochen, den Weg manuell zu reinigen, aber scheinbar gibt es diesbezüglich noch einiges zu tun“, stellt Panketals Bürgermeister Maximilian #Wonke (SPD) fest, der vor Ort den Zustand der Umleitung mehrmals in Augenschein nahm. Auch Anwohner der Schönower Straße auf der Seite des Rathauses, die zum Einkauf oder zum Arzt auf die andere Seite des Bahndamms müssen oder Eltern, deren Kindern die Umleitungsstrecke zugleich als Schulweg dient, sind bedient. „Wir Erwachsene versuchen, die Pfützen und den Matsch vorsichtig …

Bahnverkehr: Pendler sind sauer Wegen einer Minute: Der IC rauscht durch, aus Lausitzer Rundschau

https://www.lr-online.de/lausitz/elsterwerda/wegen-einer-minute-der-ic-rauscht-durch-elsterwerda-durch_aid-35437183

#Pendler nach Berlin sind sauer: Vom 15. März bis 10. Juni rauscht der zweite Morgen-IC in Richtung Berlin ohne Halt am Bahnhof #Elsterwerda durch. Noch bis 12. Januar hält der Abend-EC um 18.24 Uhr nicht am Bahnhof Elsterwerda. Grund sind #Bauarbeiten.

Wegen gerade mal etwa einer Minute Zeitgewinn lässt die Deutsche Bahn den zweiten Morgen-IC am Bahnhof Elsterwerda ab März ohne Halt durchrauschen. Schon jetzt hält ein Abendzug nicht.

Sabine Müller, selbst Pendlerin und Bahn-Mitarbeiterin, versteht das nicht und schreibt: „Für Pendler und Bahnreisende aus dem großen Umland von Elsterwerda und dem nur wenige Kilometer entfernten Sachsen hat die Bahn mal wieder den Zugang zum #Fernverkehr eingeschränkt. (…) Das betrifft aktuell den Fernzug EC #179 aus Berlin, Ankunft Elsterwerda 18.24 Uhr. Ein #Feierabendzug der #Berufspendler. Im Jahr 2019 müssen die Pendler dann über Monate auf den zweiten morgendlichen Fernzug Richtung Berlin verzichten. Naja, verzichten ist nicht ganz korrekt. Denn sie können den IC #2072 am Bahnsteig 1 bei der …

Straßenverkehr: Stadt baut neuen Park-and-ride-Platz an der Nuthestraße Ein Drittel des Verkehrs in Potsdam machen Berufspendler aus. , aus PNN

https://www.pnn.de/potsdam/verkehr-stadt-baut-neuen-park-and-ride-platz-an-der-nuthestrasse/23078128.html

Ein Drittel des Verkehrs in #Potsdam machen #Berufspendler aus. Die sollen nun einen neuen Umsteigeanreiz bekommen – an der wichtigsten Straße der Stadt.
#Umsteigen, bitte! Das Auto am Stadtrand stehen lassen und dann mit Tram, Bus oder Fahrrad zur Arbeit fahren – das wünscht sich die Stadt von möglichst vielen Berufspendlern. Um das zu erreichen, hatte das Rathaus bereits vor drei Jahren ein Konzept für den massiven Ausbau von #Park-and-ride-Plätzen entwickelt. Zuletzt wurden an der Tramwendeschleife am Campus #Jungfernsee 92 Auto- und 28 Fahrradstellplätze geschaffen. Jetzt hat die Stadt den Bau eines #P+R-Platzes an einem weiteren wichtigen Standort ausgeschrieben. Ein Überblick über den Stand der Dinge.
#Wetzlarer Straße

Der Bau eines P+R-Platzes an der Wetzlarer Straße ist eine der wichtigsten Maßnahmen im Konzept der Stadt. Jetzt hat die Stadt die Planung für das Projekt ausgeschrieben, das südlich der Nuthestraße, mit Anbindung an die Tramhaltestelle Betriebshof ViP, verwirklicht werden soll. 140 Stellplätze sind dort zunächst geplant, bei entsprechendem Bedarf könnte die Zahl noch um weitere 160 aufgestockt werden. Der P+R-Platz soll möglichst viele Pendler von der Nuthe- und der Großbeerenstraße abziehen, beide zählen zu den wichtigsten Routen für Berufspendler in Potsdam. Allein 70 000 Fahrzeuge täglich passieren die Stadtgrenze auf der Nuthestraße, sind also Ein- oder Auspendler. Für den Bau der ersten 140 Plätze rechnet die Stadt mit einer halben Million Euro, die Erweiterung schlüge noch einmal mit …

Regionalverkehr: Regionalverkehr: Woidke und Müller: „Wir bringen unsere Länder weiter gemeinsam voran“ – Wichtige Bürgerthemen von Schienenverkehr bis Wohnraumversorgung auf der Tagesordnung in Neuhardenberg, aus Senat

www.berlin.de

Die Landesregierungen von Brandenburg und Berlin wollen vor allem in den für die Bürgerinnen und Bürger besonders wichtigen Berei-chen weitere Fortschritte erreichen. Ministerpräsident Dietmar Woidke und der Regierende Bürgermeister Michael Müller nannten heute nach einer gemeinsamen Kabinettssitzung in Neuhardenberg unter ande-rem die Themen #Schienennahverkehr, Wohnraumversorgung, Kran-kenhausplanung, Fachkräftesicherung und digitale Infrastruktur.


Zum Thema Schienennahverkehr bekräftigen beide Länder das Ziel, kurz-fristig konkrete Verbesserungen umzusetzen. Bereits zum April 2018 soll sich auf einigen Strecken durch eine Erhöhung der Kapazitäten die Situati-on bei den Pendlerverkehren entspannen. Weitere zusätzliche Regional-bahnen werden im Dezember 2018 und April 2019 aufs Gleis gesetzt und Entlastungen für die vielen #Berufspendler bringen. Beide Länder geben bis 2022 zusätzlich jährlich 9 Millionen Euro für den Regionalverkehr aus. Die Länder appellierten an den Bund, sich an der Finanzierung des im Herbst vergangenen Jahres beschlossenen #Infrastrukturprojekts i2030 zum Ausbau der Schieneninfrastruktur in der Hauptstadtregion zu beteili-gen. Geplant sind Investitionen von über eine Milliarde Euro. (Anlage)

Mit dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn, Richard #Lutz, und dem Vorstand für Infrastruktur, Ronald #Pofalla, die zu Beginn an der Sit-zung teilnahmen, erörterten die Landesregierungen auch das Schienen-ausbauprojekt Berlin-#Stettin. Brandenburg und Berlin wollen für den zweigleisigen elektrifizierten Ausbau des Streckenabschnitts Angermünde-Stettin eigene Finanzmittel einbringen und bieten hierfür dem Bund und der DB AG eine Vereinbarung an.

Die Länder Berlin und Brandenburg setzen sich außerdem für den zwei-gleisigen Ausbau der Strecke Lübbenau Cottbus ein. Die ersten beiden Planungsphasen sind beendet, jetzt soll ein Vertrag mit der Deutschen Bahn geschlossen werden, der die weitere Planung für den Streckenausbau regelt. Mit dem Ausbau sollen die Kapazitäten für den Regional- und Fernverkehr von Berlin nach Cottbus und Breslau erhöht werden. Des Wei-teren machen sich die Länder für die Elektrifizierung der Strecke von Cott-bus nach Görlitz stark.


Anlage zur Pressemitteilung

Schienenverkehr

Folgende Verbesserungen geplant:

DB Regio: zusätzlicher Einsatz von Doppelstockwagen und Anpassungen im Fahrzeugeinsatz ab dem zweiten Quartal 2019, dadurch Erhöhung der Kapazität

    auf der Strecke Berlin Südkreuz – Berlin Hauptbahnhof – Berlin Jungfernheide – Falkensee – Nauen von 460 auf 600 Sitzplätze (Linie #RB10),
    auf der Strecke Dessau – Bad Belzig – Potsdam Rehbrücke – Berlin Stadtbahn – Schönefeld – Wünsdorf von 300 auf 460 Sitzplätze (Linie #RE7),
    auf der Strecke Bad Belzig – Potsdam Rehbrücke – Berlin Stadtbahn von 320 auf 480 Sitzplät-ze (RE7-Verdichterzug),
    auf der Strecke Berlin Jungfernheide – Spandau – Wustermark von 160 auf 300 Plätze (Linie #RB13; Umsetzung ab April 2018 geplant)

ODEG: Einsatz zusätzlicher Verdichterzüge bei der Linie #RE2 zur Erhöhung der Kapazität in Abhängigkeit eines verfügbaren Fahrzeuges (Umsetzungstermin noch offen)

    auf der Strecke Berlin – Falkensee – Nauen durch drei zusätzliche Fahrten (Hin und zurück) in der Hauptverkehrszeit mit einer zusätzlichen Kapazität von 420 Sitzplätzen pro Fahrt,
    auf der Strecke Berlin – Lübben – Lübbenau – Cottbus durch eine zusätzliche Fahrt (Hin und zurück) an den Wochenenden in der Sommersaison mit einer zusätzlichen Kapazität von 420 Sitzplätzen pro Fahrt;

NEB: zusätzlicher Einsatz von Dieseltriebwagen im Laufe des Jahres 2018 zur Erhöhung der Kapazitäten

    auf den Strecken Oranienburg – Berlin Ostkreuz und Werneuchen – Berlin Ostkreuz bei einigen Fahrten von Montag bis Freitag von 150 auf 200 Sitzplätze (Linien #RB12 und #RB25; Umsetzung ab April 2018 geplant),
    auf der Strecke Berlin Ostkreuz – Strausberg – Müncheberg (Mark) – Seelow-Gusow – Kostrzyn (Linie #RB26). Bereits seit 2017 werden zu den Hauptverkehrszeiten weitere Fahrten in Doppeltraktion durchgeführt (Erhöhung von 140 auf 280 Sitzplätze). Im Laufe des Jahres 2018 sollen durch die Auslieferung der bestellten #LINK-Fahrzeuge in der Hauptverkehrszeit auch mehrere Züge zwischen Berlin und Müncheberg (Mark) in Dreifachtraktion eingesetzt werden und damit die Kapazität von 280 auf 420 Sitzplätze erhöht werden;

Weitere Verbesserungen werden fortlaufend geprüft. So sollen beispielsweise ab Fahrplanwechsel im Dezember 2018 tagsüber alle Züge der Linie #RB43 von Cottbus über Falkenberg (Elster) hinaus nach Herzberg (Elster) verlängert werden, um bessere Verbindungen und Anschlüsse nach Torgau und Leipzig zu ermöglichen.

Rückfragen: Presse- und Informationsamt des Landes Berlin, Telefon: (030) 9026-2411

 

Bahnverkehr + Regionalverkehr + S-Bahn: Bauverzug S Bahn am Karower Kreuz, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Gründe führen zur #Verzögerung des Ausbaus am #Karower Kreuz? Seit wann sind diese Gründe
bekannt? Wer hat diese Gründe verursacht? Wer ist hierfür verantwortlich?
Antwort zu 1:
Die DB AG führt hierzu aus:
„Der gestörte #Bauablauf des #Bahnbauvorhabens am Karower Kreuz ist im Wesentlichen
auf die nicht genügende personelle und maschinelle #Ressourcenausstattung der
bauausführenden Firma und erforderliche #Projektänderungen auf Grund nicht bekannter
oder im Baufeld befindlicher Bestandskabel zurückzuführen.“
2
Frage 2:
Warum konnten die für November geplanten #Brückenbauarbeiten nicht stattfinden?
Antwort zu 2:
Die DB AG führt hierzu aus:
„Für den Monat November war geplant, die #Kreuzungsbauwerke über den Berliner
Außenring und die Verbindungskurve nach Schönfließ / Oranienburg zu errichten. Der bis
zu diesem Zeitpunkt erzielte Baufortschritt an den Brückenbauwerken ließ die Einrichtung
und zeitgerechte Aufhebung der #Totalsperrung der S-Bahnstrecke Blankenburg-Karow
nicht zu. Die Bahn hat sich deshalb entschieden, den Brückeneinbau auf einen späteren
Zeitpunkt zu verschieben.“
Frage 3:
Wann ist mit einem Baubeginn am Karower Kreuz nun zu rechnen?
Antwort zu 3:
Die DB AG führt hierzu aus:
„Der Baubeginn am Karower Kreuz hat am 09.02.2017 stattgefunden.“
Frage 4:
Wann ist mit einer endgültigen #Fertigstellung zu rechnen?
Antwort zu 4:
Die DB AG führt hierzu aus:
„Weiterhin ist die Fertigstellung der Arbeiten an der Bahnstrecke bis Ende 2020
vorgesehen.“
Frage 5:
Welche Maßnahmen trifft der Senat, um die #Berufspendler zu entlasten?
Antwort zu 5:
Die DB AG führt hierzu aus:
„Der S-Bahnverkehr wird weitestgehend aufrecht erhalten. In der Zeit der erforderlichen
Totalsperrung wird ein #Schienenersatzverkehr eingerichtet. Für den Regionalverkehr ist
eine Umleitungsstrecke eingerichtet.“
Seitens der Senatsverwaltung findet zusätzlich auch eine Koordinierung der
verschiedenen Baustellen und der dadurch hervorgerufenen Einschränkungen statt, um
die negativen Auswirkungen auf den Schienenersatzverkehr zu minimieren. Aufgrund der
schwierigen Lage in dieser Region mit nur wenigen Querungsmöglichkeiten der
Bahnanlagen lassen sich aber staubedingte Fahrzeitverlängerungen der
Schienenersatzverkehrsbusse nicht vollständig ausschließen.
3
Frage 6:
Kann für die Verzögerungen beim Bau Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden? Wenn ja, in
welcher Höhe, wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 6:
Die DB AG führt hierzu aus:
„Es ist davon auszugehen, dass der Fertigstellungstermin eingehalten wird und derzeit
lediglich Anpassungen an Bauzwischenterminen vorgenommen werden. Ein unmittelbarer
Schaden ist somit nicht ohne weiteres ableitbar. Sehr wohl sind im Vertragsverhältnis mit
der bauausführenden Firma Fertigstellungstermine und Bauzwischentermine pönalisiert.
Inwieweit die Vertragsstrafe auch gezogen werden kann, bleibt einer späteren rechtlichen
Bewertung der Terminverschuldung vorbehalten.“
Berlin, den 11. Januar 2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz