Straßenverkehr: Autobahndreieck Funkturm, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie schätzt der Senat die Verkehrssituation im Charlottenburger Westen im Bereich des Autobahndreiecks
Funkturm ein?
Antwort zu 1:
Das #Autobahndreieck #Funkturm ist einer der am höchsten belasteten
#Autobahnknotenpunkte Deutschlands. Gemäß Veröffentlichung der Senatsverwaltung
betrug die durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung (DTV / 24 h) im
Autobahndreieck Funkturm im Jahr 2014 auf der A 100 ca. 197.000 Kfz/24 h und auf der A
115 ca. 84.000 Kfz/24 h.
Frage 2:
Wie weit ist die Erstellung des „Masterplans Bauen und Verkehr“ und welche Bedeutung hat der #Masterplan
bezüglich des Umbaus des Autobahndreiecks Funkturm?
Antwort zu 2:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erarbeitet ein begleitendes
stadtplanerisches Konzept für den gesamtstädtisch bedeutsamen Raum Autobahndreieck
Funkturm / Messe Berlin / Westkreuz. Dieser soll die stadtplanerischen,
landschaftsplanerischen, verkehrsplanerischen und städtebaulichen Anforderungen an
den Stadtraum in Verbindung mit dem #Planfeststellungsverfahren
Sanierung/Ersatzneubau Autobahndreieck (AD) Funkturm klären. Erste Ergebnisse
werden zum Jahreswechsel 2018/19 erwartet. Ein weiterer Masterplan für die Umgebung
des AD Funkturm ist für die Umsetzung des Projektes Umbau AD Funkturm nicht
erforderlich. Wesentlich ist aufgrund des Bauwerkszustandes der Bestandsbrücken die
2
möglichst zügige Erneuerung dieses zentralen und extrem hoch belasteten
Verkehrsknotenpunktes, der für die Mobilität der Stadt Berlin von elementarer Bedeutung
ist.
Frage 3:
Wird es zu einem Umbau des Autobahndreiecks Funkturm einen Wettbewerb geben, wer wird ggf.
beauftragt den Wettbewerb durchzuführen, wann wird ggf. der Wettbewerb durchgeführt?
Antwort zu 3:
Für den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm gibt es keinen Planungswettbewerb. Die
das Autobahndreieck umgebenden Zwangspunkte (3-seitige Bahnanlagen plus
Messe/ICC) lassen wenig planerischen Spielraum. Für die Gestaltung wurde eine
architektonische und eine denkmalschutzfachliche Begleitung beauftragt.
Frage 4:
Welche Überlegungen bzw. Planungen bezüglich eines Umbaus des Autobahndreiecks Funkturm gibt von
Seiten des Berliner Senats?
Antwort zu 4:
Mit Dienstleistungsvertrag vom 13. September 2017 wurde die Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (#DEGES) vom Land Berlin mit der Planung und
Realisierung des Umbaus des Autobahndreiecks Funkturm im Zuge der #A100 / #A115
beauftragt. Planungsgrundlage war eine von der Obersten Straßenbaubehörde
beauftragte Machbarkeitsstudie aus 2014. Am 01.04.2018 wurde mit der Vorplanung (inkl.
Variantenuntersuchung) begonnen. Im Zuge der Vorplanung soll die Machbarkeitsstudie
aus 2014 fortgeschrieben werden.
Frage 5:
Inwieweit soll es eine alternative Verkehrsführung für die Bauzeit geben und wie soll sie ggf. aussehen?
Antwort zu 5:
Ein wesentlicher Planungsauftrag für den Umbau des AD Funkturm ist die
Aufrechterhaltung des Verkehrs während der Bauzeit. Dabei soll für Umleitungsverkehre
das nachgeordnete Straßennetz insbesondere auf Straßen mit Wohnbebauung so weit
wie möglich gemieden werden. Zu diesem Zweck werden im Umbaubereich
voraussichtlich einige bauzeitliche Behelfsbrücken erforderlich. Da die A 115 nach dem
aktuellen Planungsstand ab der Cordesstraße auf neuer Trasse geführt werden soll,
bestehen hier Möglichkeiten, weitgehend unabhängig vom laufenden Verkehr zu bauen.
Für die A 100 werden Möglichkeiten geprüft, den Autobahnverkehr Richtung Norden über
die Halenseestraße Ost zu führen. Richtung Süden ist eventuell entlang des ICC
halbseitiges Bauen und die Weiterführung des Verkehrs über die Halenseestraße West
eine Lösung, um das nachgeordnete Netz weitgehend zu schonen. Die Realisierbarkeit
dieser Lösungen wird im Rahmen der Vorplanung detailliert geprüft.
3
Frage 6:
Wann ist mit dem Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen und inwieweit wird es eine Koordination mit
etwaigen Baumaßnahmen an der Rudolf-Wissell-Brücke geben?
Antwort zu 6:
Aufgrund der bekannten Unwägbarkeiten bei Planfeststellungsverfahren von komplexen
Großprojekten mit einer Vielzahl von Betroffenheiten wäre aktuell die Festlegung auf einen
belastbaren Endtermin für die Planungsarbeiten nicht seriös. Mit der Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens kann voraussichtlich nicht vor 2021 gerechnet werden. Die
Bauabwicklung wird in mehreren Bauphasen stattfinden, die noch näher zu bestimmen
sind. Insofern ist auch die Gesamtbauzeit noch nicht bekannt. Soweit es die zukünftigen
Planungs- und Verfahrensstände zulassen und es verkehrs- bzw. bautechnisch sinnvoll
ist, werden die Baumaßnahmen am AD Funkturm mit denen der Rudolf-Wissell-Brücke
koordiniert. Somit ist von einer weitestmöglichen Koordinierung der Baumaßnahmen
auszugehen.
Frage 7:
Inwieweit sind jetzt konkretere Kostenschätzungen möglich, ggf. warum nicht, ggf. wann ist mit konkreten
Kostenschätzungen zu rechnen?
Antwort zu 7:
Konkretere Kostenschätzungen sind nach Erreichen eines entsprechenden
Planungsstandes mit Abschluss der Vorplanung voraussichtlich im 1. Halbjahr 2019
möglich.
Frage 8:
Welche Anteile übernimmt der Bund und welche Anteile das Land Berlin?
Antwort zu 8:
Der Bund trägt grundsätzlich die Kosten für den Umbau des AD Funkturm im Sinne einer
Erhaltungsmaßnahme. Die Entscheidung zur Finanzierung erfolgt mit dem
Gesehenvermerk des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur auf der
Grundlage der Entwurfsplanung. Im Bereich der Bahnquerungen ist nach
Eisenbahnkreuzungsrecht eine Kostenbeteiligung der Deutschen Bahn AG möglich.
Zusätzliche Maßnahmen auf Veranlassung Dritter müssen vom jeweiligen Vorhabenträger
finanziert werden. Die Planungskosten sind weitgehend vom Land Berlin zu tragen.
Frage 9:
Welche Informations- und Partizipationskonzepte sind im letzten Jahr erarbeitet worden, um die Menschen
in Westend und Grunewald-Halensee sowie die Verkehrsteilnehmer zu beteiligen?
Antwort zu 9:
Neben fortlaufenden Abstimmungen mit Betroffenen soll es im Rahmen der Vorplanung
eine gesamthafte Projektvorabstimmung mit den Trägern Öffentlicher Belange geben. Zur
Bürgerbeteiligung wird aktuell die Beauftragung einer Agentur für Kommunikation über
eine EU-weite Ausschreibung vorbereitet. Die Agentur wird entsprechende Konzepte unter
4
Einbeziehung der aktuellen Standards für Beteiligungsprozesse und der neuen Medien
erarbeiten.
Frage 10:
Welche Aussagen sind bezüglich eines besseren Lärmschutzes für Anwohner und Anwohnerinnen in
Westend und Grunewald-Halensee möglich?
Antwort zu 10:
Die Anspruchsberechtigung für aktiven und passiven Schallschutz beim Umbau des AD
Funkturm wird in einer schalltechnischen Untersuchung gemäß Bundesimmissionsgesetz
(BImSchG) bzw. Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) unter Beachtung der
Verhältnismäßigkeit ermittelt und im Planfeststellungsverfahren festgelegt.
Berlin, den 26.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Baustellen in Berlin In den Sommerferien droht Stau aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/baustellen-in-berlin-in-den-sommerferien-droht-stau/22772952.html

Wegen zahlreicher #Baustellen erwartet die Berliner in den Ferienwochen #Stau und stockender Verkehr sowie Einschränkungen auch im Nahverkehr.
Stau, Stau, Stau auf der Autobahn. Gleich die erste Ferienbaustelle auf dem #Stadtring #A100 verlängerte die Fahrt am Donnerstagmorgen nach Angaben der Verkehrsinformationszentrale (VIZ) um bis zu 45 Minuten. Und weitere Baustellen folgen oder es wird bereits gearbeitet – auf der #Stadtautobahn und auf Stadtstraßen sowie vor allem auf dem Berliner Ring #A10. Hinzu kommen Sperrungen bei der S- und U-Bahn.

Seit Donnerstag gibt es zwischen den Anschlussstellen Schmargendorf/Mecklenburgische Straße und Innsbrucker Platz Richtung Neukölln nur noch einen Fahrstreifen. Bis zum 20. Juli werden zwei Brücken erneuert. Nach dem Wochenende beginnen die Vorbereitungen für die Fahrbahn-Sanierung auf der #Rudolf-Wissell-Brücke Richtung Süden. Um die Markierungen auftragen zu können, bleibt die Fahrbahn gen Norden in der Nacht zu Montag gesperrt; in der nächsten Nacht gibt es dann eine Vollsperrung. Anschließend bleiben voraussichtlich bis zum 24. August nur noch zwei Spuren je Richtung befahrbar.

Weitergebaut wird zudem auf dem #Schönefeld-Zubringer #A113, wo es zwischen Johannisthaler Chaussee und Späthstraße jeweils nur zwei Spuren gibt sowie auf der #A114 mit nur je einer Spur zwischen Schönerlinder Straße und Dreieck Pankow.

Offiziell begonnen hat jetzt auch der Ausbau auf dem nördlichen Berliner Ring A 10, der zwischen den Dreiecken Pankow und Havelland von zwei auf drei Spuren je Richtung erweitert wird. Auch der anschließende Abschnitt der #A24 wird komplett saniert. Auf einen erwogenen dreispurigen Ausbau hat man verzichtet; lediglich der Standstreifen wird verbreitert, damit er zeitweise für den Verkehr …

S-Bahn + U-Bahn + Straßenbahn: U-Bahnen, S-Bahnen, Busse Berliner Wirtschaft warnt vor Verkehrskollaps, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/u-bahnen–s-bahnen–busse-berliner-wirtschaft-warnt-vor-verkehrskollaps-30688282?dmcid=nl_20180627_30688282

Volle Bahnen, überfüllte Busse: Das droht auf vielen Strecken in dieser Stadt. Deshalb fordert die Industrie- und Handelskammer (#IHK) Berlin, den #Nahverkehr in stärkerem Maße als bisher geplant auszubauen. „Nur wenn es gelingt, mehr Verkehr dorthin zu verlagern, wird das #Straßennetz den wachsenden Anforderungen des Wirtschaftsverkehrs genügen können“, mahnte Hauptgeschäftsführer Jan Eder.

Natürlich ging es auch um neue Straßen – etwa um die Verlängerung der Autobahn #A100 zur Frankfurter Allee. Doch die Studie, die am Dienstag im Ludwig-Erhard-Haus präsentiert wurde, widmet sich vor allem dem Bahn- und Busverkehr. Bis 2030 werde die Verkehrsnachfrage stärker als erwartet zunehmen, warnen das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt sowie der VDCB Verkehrs-Consult.

„Wir brauchen mehr Fahrzeuge“

Wird nicht reagiert, drohen Überfüllungen – etwa auf dem östlichen #S-Bahn-Ring, auf der #S2 ab Buckower Chaussee und der #S3 ab Köpenick. Auf der U-Bahn-Linie #U5 werde der Abschnitt Friedrichsfelde – Berliner Rathaus „nahezu durchgehend …

Radverkehr: Straße frei für die Radfahrer – 90.000 bei Sternfahrt Mehrere Zehntausend Menschen demonstrieren wieder einmal für saubere Luft und eine neue Verkehrspolitik., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article214471579/Strasse-frei-fuer-die-Radfahrer-90-000-bei-Sternfahrt.html

Berlin.  Ein #Klingelkonzert ertönte über dem Hermannplatz in Neukölln. Der Platz, der sonst eher als Drogenumschlagsort verschrien ist, war am Sonntagmittag von #Fahrradfahrern okkupiert. Denn hier war eine der Sammelstellen für die diesjährige #Sternfahrt. Wer nur einen Teil der traditionellen #Fahrraddemonstration mitradeln wollte, konnte am Hermannplatz zusteigen. Und die ankommenden Radfahrer wurden mit lautem Geklingel begrüßt.

Nach Angaben des Allgemeinen Deutschen #Fahrrad-Clubs (#ADFC), der die Sternfahrt organisiert, beteiligten sich in diesem Jahr bis zu 200.000 Menschen. Der Club spricht von der weltweit größten Fahrraddemonstration. Die Polizei schätzt aber, dass es deutlich weniger Teilnehmer gab, und sprach von mehreren Zehntausend. Auf insgesamt 19 Routen führte die Sternfahrt in diesem Jahr zum Großen Stern um die Siegessäule im Tiergarten.

Der Fahrradtross am Hermannplatz setzte sich zunächst nur langsam in Bewegung. Die Einordnung in die vorbeifahrende Masse war etwas schwerfällig. Doch schon ab der ersten Querstraße floß die Raddemo zügig über die Sonnenallee. Für die Strecke über den Hermannplatz dürften sich in diesem Jahr besonders viele Radfahrer entschieden haben, denn sie bot einen ganz speziellen Höhepunkt: Ab der U-Bahnhaltestelle Grenzallee führte die Route bis zum Bahnhof Südkreuz über die Stadtautobahn 100. „Saubere Luft ist natürlich wichtig“, sagte dann auch eine Radfahrerin. „Aber eigentlich mache ich vor allem aus Spaß mit.“

Zweiräder rollen auf rund acht Kilometern über die #Stadtautobahn

An der Autobahnauffahrt staute es sich aber erst einmal. Denn hier trafen nicht nur vier verschiedene Strecken der Sternfahrt aufeinander. Auch war die Zufahrt zur Autobahn nur zweispurig – ein Nadelöhr. Doch wer sich durchkämpfen konnte, hatte auf der #A100

Straßenverkehr: Stadtautobahn Anwohner-Initiative spricht von Schwarzbau – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/stadtautobahn-anwohner-initiative-spricht-von-schwarzbau-30137158?dmcid=nl_20180508_30137158

#Treptow – Eine #Anwohnerinitiative hat einen mutmaßlich heimlichen #Weiterbau der #A100 beobachtet und schlägt Alarm: Weil bis zum 23. Mai #Einspruch gegen die #Baupläne eingelegt werden kann, könnten die Bauarbeiten vom Land Berlin und vom Bund illegal sein.

Anwohner Bernd Kalweit wurde Anfang April stutzig: Die Bauarbeiten an der Autobahn 100, um deren Weiterbau es schon so viel Streit gab, gehen einfach weiter. Bagger rollen, es wird gewerkelt. Eigentlich ist das nicht rechtens. Denn das Planfeststellungsverfahren für den 17. Bauabschnitt der A100 von Neukölln Richtung Norden ist zwar beendet, die Pläne lagen lange genug zur Einsicht aus – bis zum 23. April.
Initiative fordert Baustopp

Doch die Frist, um Einspruch gegen die Bauarbeiten einlegen zu können, geht noch bis zum 23. Mai. Vor dem Hintergrund dieser Daten darf eigentlich nicht weitergebaut werden. Bernd Kalweit von der Anwohner-Initiative „A100 Treptow“ stellte die Ergebnisse auf einer Pressekonferenz vor. „Wir sind nicht gegen die Autobahn an sich, aber dieses Vorgehen geht einfach zu weit. Das ist ein Schwarzbau.“ Ein weiteres Problem: „Niemand hat anscheinend den Schallschutz zur S-Bahn-Brücke hin bedacht.“

Das Straßenstück sieht aus wie eine Rampe. Autos würden in noch größerer Höhe noch mehr Lärm und …

Straßenverkehr: Autobahn A100 So soll die neue Rudolf-Wissell-Brücke aussehen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article214187115/Wettbewerb-zum-Neubau-der-Rudolf-Wissell-Bruecke-entschieden.html

Die neue #Rudolf-Wissell-Brücke werde aus zwei nebeneinander verlaufenden Brücken bestehen, teilte die Senatsverwaltung mit.
Berlin. Aus eins mach zwei: Unter diesem Motto will der Berliner Senat eines der größten und kompliziertesten #Straßenbauprojekte der Stadt, den #Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke, angehen. Die mit 926 Metern längste Straßenbrücke Berlins gilt seit Langem als marode und dringend erneuerungsbedürftig. Bislang war aber unklar, wie das zwischen 1958 und 1961 als Teil der Stadtautobahn errichtete Bauwerk ersetzt werden kann, ohne für ein Verkehrschaos in der Stadt zu sorgen.

Nun hofft der Senat, eine Lösung für das drängende Problem gefunden zu haben. Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) und die mit dem Vorhaben beauftragte Bundesbaugesellschaft Deges stellten am Donnerstag das Ergebnis eines europaweiten Ideenwettbewerbs für das ambitionierte Bauprojekt vor. Der Sieger-entwurf soll dabei Grundlage für das erforderliche #Planfeststellungsverfahren sein, das auch die Erneuerung des gleichfalls maroden #Autobahndreiecks #Charlottenburg (Übergang von der #A100 auf die #A111) einschließt.

Laufen die Genehmigungsverfahren reibungslos ab, könnte laut Verkehrssenatorin Günther im Jahr 2023 mit den Arbeiten begonnen werden. Die Bauzeit wird mit mindestens fünf Jahren veranschlagt. Die Kosten betragen nach heutigen Kalkulationen rund 200 Millionen Euro, die vom Bund als Autobahn-Eigentümer …

Bahnverkehr: Ringbahn Zu teuer – Anwohner sollen nun doch keinen Schallschutz bekommen – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/ringbahn-zu-teuer—anwohner-sollen-nun-doch-keinen-schallschutz-bekommen-30045810

Die Deutsche Bahn (DB) mag nicht mehr. Das Bundesunternehmen hat den Plan, die #Güterzuggleise auf der südlichen #Ringbahn mit elektrischen Fahrleitungen zu überspannen, zu den Akten gelegt. „Wir bestätigen, dass die DB Netz das Projekt #Elektrifizierung des südlichen Berliner Innenrings aktuell nicht weiterverfolgt“, teilte ein Bahnsprecher mit. Anwohner der Strecke, die neben der #S-Bahn und der Autobahn #A100 verläuft, sehen die Entscheidung „mit einem lachenden und einem weinenden Auge“, sagte Wolfgang Severin von der Bürgerinitiative Bundesplatz.

Positiv sei, dass nun nicht mehr zu erwarten sei, dass der Verkehr auf dem südlichen Ring zunimmt, hieß es. Wenn Güterzüge weite Strecken zurücklegen sollen, werden sie meist von Elektroloks gezogen. Weil die Ringbahn nicht elektrifiziert wird, bleibe sie für überregionale Zugfahrten uninteressant. „Wir finden es gut, wenn Güter auf der Schiene transportiert werden“, so Severin. „Doch wir sind auch der Meinung, dass Durchgangsverkehr nicht durch die Städte geführt werden sollte.“
1,5 Millionen Euro pro Kilometer #Schallschutzwand

Seit Ende Mai 2016 sind die Gleise zwischen #Halensee und #Tempelhof wieder in Betrieb. Derzeit sind dort relativ kurze Züge unterwegs, die Güterwagen zu Unternehmen bringen. Baustoffe und Kaffee gehören zu den Ladegütern. Gelegentlich gibt es auch Fahrten, die von der Anhalter Bahn nach Norden auf den Ring wechseln. „Mit dieser Verkehrsstärke können wir leben“, sagte Severin.

Doch bei den Anwohnern und in der Bezirkspolitik sieht man die Entscheidung nicht nur positiv. Hätte die Bahn an dem Vorhaben festgehalten, hätte sie für #Schallschutz

Straßenverkehr: Verkehrsplanungen für Plänterwald – mit Spreepark & Anschluss A100 aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Gibt es Verkehrskonzepte für das Gebiet rings um die Vollanschlussstelle des 16. Bauabschnitts der Bundesautobahn #A100 am Treptower Park, welche, mit Blick auf den Ortsteil Plänterwald, von einer veränderten Verkehrserwartung durch den Autobahnanschluss ausgehend, zu erwartende Verkehrsprognosen nach der Öffnung des Spreeparks und der Freigabe der Anschlussstelle prognostiziert? Wenn ja, was sagen diese und wenn nein, warum gibt es diese nicht?
Frage 2:
Wenn ja, wie sieht die veränderte Verkehrserwartung für die Straße Am Treptower Park und die anliegenden Straßen aus und wird mit einer erhöhten Verkehrsbelastung gerechnet?
Antwort zu 1 und 2:
Nein, es liegen keine Verkehrskonzepte vor, die die Öffnung des Spreeparks und die Inbetriebnahme der A 100 bis zur Halbanschlussstelle Am Treptower Park beinhalten.
Frage 3:
Wenn nein, teilt der Senat die Auffassung, dass mit den sich ändernden Voraussetzungen im Ortsteil durch veränderte Verkehrsflüsse im Kontext der großen verkehrsplanerischen und stadtentwicklungspolitischen Eingriffe eine solche Planung für den gesamten Ortsteil Plänterwald dringend erforderlich ist?
2
Antwort zu 3:
Im Rahmen der Bearbeitung des #Bebauungsplans zur Entwicklung der Flächen des ehemaligen #Spreeparks (Spree Kunst Kultur Park) wird eine verkehrliche Untersuchung erforderlich. Der 16. Bauabschnitt (BA) der A 100 wird dabei zu Grunde gelegt. Im Bebauungsplan werden die verschiedenen Auswirkungen der städtebaulichen, verkehrlichen und umweltrelevanten Aspekte aufgezeigt und bewertet.
Frage 4:
Welches Wissen hat der Senat darüber, welche Auswirkungen eine erhöhte #Verkehrsbelastung der Straße Am #Treptower Park für die angrenzenden Straßen #Elsenstraße und #Bulgarische Straße haben wird und welche Änderung der Verkehrsbelastung auf der Straße Am Treptower Park zu erwarten ist?
Antwort zu 4:
Hierzu wurden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum 16. BA der A 100 umfangreiche verkehrliche Untersuchungen (einschließlich Prognoseberechnungen) und Simulationen durchgeführt.
Frage 5:
Wann wurde das letzte Verkehrsgutachten für die Straße Am Treptower Park und Umgebung im Zusammenhang mit dem Autobahnausbau der A100 und einem Vollanschluss erstellt und plant der Senat, ein aktuelles Gutachten zu erstellen, das den veränderten Mobilitätsbedingungen auch im Hinblick auf die Erschließung des Spreeparks jenseits des motorisierten Individualverkehrs (MIV) entspricht?
Antwort zu 5:
Siehe Antwort zu 4.
Im Zusammenhang mit den Planungen zum 17. BA der A 100 würden neue Prognoseberechnungen auf Basis aktueller verkehrlicher Annahmen erfolgen müssen. Auf Grund der Richtlinien der Regierungspolitik ruhen die Planungen zum 17. BA der A 100.
Frage 6:
Wie schätzt der Senat die Ergebnisse der Haushaltsbefragungen des Senats für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz aus dem Jahr 2013 ein, welche einen deutlichen Rückgang des MIV im Gegensatz. zur Nutzung des Fahrrads und des ÖPNV dokumentiert, und welche Schlüsse zieht der Senat daraus mit Blick auf den hier thematisierten Bereich im Stadtgebiet von Treptow?
Antwort zu 6:
Die SrV (System repräsentativer Verkehrsbefragungen) -Ergebnisse werden für alle Planungen im Land Berlin als wichtige Planungsgrundlage verwendet. Für den Bereich Treptow liegen keine detaillierten Ergebnisse der SrV vor.
Aus der geplanten städtebaulichen Entwicklung des ehemaligen Spreeparks wird der Modal Split unter Beachtung der SrV und anderer vergleichbarer Gebietsentwicklungen abgeleitet.
3
Frage 7:
Beeinflussen die Erhebungen aus dem Jahr 2013 die Entscheidung für die Bauabschnitte 16 und 17 der Stadtautobahn A100 in irgendeiner Weise, und wenn ja, wie?
Antwort zu 7:
Nein.
Frage 8:
Welche Kenntnis hat der Senat über eine Beschlussempfehlung der BVV Treptow-Köpenick vom Oktober 2014 über die Ausdehnung einer Tempo-30-Zone auf der gesamten Länge der Straße am Treptower Park?
Antwort zu 8:
Die Beschlussempfehlung ist bekannt.
Frage 9:
Auf welcher Grundlage wurde die Aufhebung der nächtlichen Tempo-30-Zone in der Straße Am Treptower Park zwischen Puder- und Karpfenteichstraße beschlossen, und wäre aus Senatssicht die Wiederherstellung dieser Zone insbesondere in Erwartung der enormen Verkehrszunahme im Kontext der Spreeparkeröffnung und der Eröffnung der Anschlussstelle – ganztägig – sinnvoll und machbar?
Antwort zu 9:
Bei der Entscheidung ist zwischen dem Lärmschutzbedürfnis der Wohnbevölkerung und den Interessen des Straßenverkehrs abzuwägen. Die Straße Am Treptower Park weist nur eine einseitige Wohnbebauung auf. Die Lärmrichtwerte werden am Tag nicht überschritten. Nachts kommt es je nach Gebäudelage zu unterschiedlichen Überschreitungen der Richtwerte. Die Straße ist Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes von Berlin mit der Verbindungsfunktionsstufe I (großräumige Straßenverbindung). Sie verbindet als Bundesstraße B 96a die Berliner Innenstadt als Teil eines Straßenzuges bis in das Land Brandenburg. Im ÖPNV-Netz (Öffentlichen Personennahverkehr-Netz) ist die Straße Am Treptower Park als übergeordnete Verbindung der Kategorie II (wegen des Nachtbusverkehrs) enthalten. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zur Nachtzeit hätte zur Folge, dass die Omnibuslinien der BVG die Anschlusspunkte zur S-Bahn nicht mehr pünktlich erreichen. Für die Fahrgäste würde das lange Wartezeiten nach sich ziehen. Dies steht der Forderung des Umweltverbundes entgegen.
Frage 10:
Welche Rolle spielt innerhalb vorhandener Verkehrskonzepte das Thema einer autofreien Platanenallee und wie soll sich der Umbau der Platanenallee auf die Straße am Treptower Park auswirken, was würde planmäßig dementsprechend im Bereich Bulgarische Straße passieren und wie verträgt sich diese verkehrstechnische Gemengelage mit der Eröffnung der Anschlussstelle der A100 und mit dem Verkehrskonzept für den laufenden Spreeparkbetrieb und – zu guter Letzt – worin genau bestünde für diesen Teil der Stadt dann die für ganz Berlin proklamierte Verkehrswende?
4
Antwort zu 10:
Es gibt planerische Überlegungen, das Einbahnstraßensystem um den Treptower Park aufzuheben. Dabei sollte die Straße Am Treptower Park als Straße im Zwei-richtungsverkehr fungieren und die Puschkinallee (entspricht vermutlich der gefragten Platanenallee) verkehrsberuhigt und für den Umweltverbund umgestaltet werden. Bisher liegen dazu keine vertieften Untersuchungen vor.
Die Realisierung des 16. BA der A 100 ist davon unabhängig.
Frage 11:
Gibt es ernsthafte Überlegungen seitens des Senats, auf Fährverbindungen statt des MIV zurückzugreifen, um etwa Besucher*innen des geplanten Spreeparks vom S-Bahnhof Treptower Park anzubinden und was würde eine solche Verkehrsalternative aus Senatssicht mit der unter 10. angefragten verkehrspolitischen Gemengelage anrichten?
Antwort zu 11:
Auf der Suche nach alternativen Verkehrserschließungen wurde u.a. eine solche Fährverbindung erwogen. Eine öffentliche Erschließung mittels Fähre wird als nicht wirtschaftlich eingeschätzt.
Frage 12:
Welche Auswirkungen erwartet der Senat mit einem Ausbau der Verkehrsanbindung an den Spreepark auf den Verkehr im Bereich des Treptower Parks sowie des Anschlusses an die Stadtautobahn A100?
Antwort zu 12:
Die Besucherinnen und Besucher des Spreeparks werden auch mit dem Kfz anreisen und die genannten Straßen nutzen.
Im Rahmen der verkehrlichen Untersuchung zum erforderlichen Bebauungsplan werden diese Auswirkungen ermittelt. Siehe auch Antwort zu 3.
Berlin, den 09. März 2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Umbau des Dreiecks Funkturm Autobahn, au Backe Der hochbelastete Knotenpunkt entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/umbau-des-dreiecks-funkturm-autobahn-au-backe/21055292.html

Der hochbelastete #Knotenpunkt entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. Deshalb soll das Dreieck #Funkturm entheddert werden: ein Blick auf Berlins kniffligste neue #Baustelle.
Von der Plattform des Funkturms sieht’s irre aus. Der eisige Wind zieht durch die Jacke, der Grunewald erstrahlt, und 120 Meter tiefer ziehen die Autos ihre Bahnen.

Die Zahlen: 197 000 Autos rollen dort unten täglich über die #Stadtautobahn #A100, hinzu kommen 12 000 Lastwagen und natürlich der Verkehr von der #Avus – das sind noch mal Tausende. Sie kommen von links, rechts, aus dem Tunnel und aus dem Wald.

Willkommen am Dreieck Funkturm!

Entstanden in den 60er Jahren, so verspielt wie ein Modellbahnlandschaft, so verheddert wie eine Weinranke im Garten, so unübersichtlich wie die Stromleitungen im BER-Kabelschacht. Da hilft am Ende nur eins: Abriss, alles auf null, sortieren – und wieder neu aufbauen.
Hört sich nach der kniffligsten Baustelle der Stadt an, und das wird sie auch. „Wegen des schlechten Bauzustandes ist die möglichst zügige Erneuerung dieses zentralen und extrem hoch belasteten Verkehrsknotenpunktes wesentlich, der für die Mobilität der Stadt von elementarer Bedeutung ist“, sagt jetzt Verkehrsstaatssekretär Jens-Holger #Kirchner (Grüne) auf eine Anfrage von Tino Schopf (SPD). Es werden noch Jahre vergehen und viele #Frühlingsschlaglöcher gestopft werden, ehe es losgeht, aber das #Grobkonzept ist da. „Im März 2018“ wird mit der Vorplanung begonnen, wie der Verkehr besser fließen kann. 2021 könnte das #Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden (Kirchner: „Dauer nicht seriös einzuschätzen“). Und sowieso: „Bauzeit voraussichtlich nicht unter …

Straßenverkehr: Umbau AB-Dreieck Funkturm – was ist wann und wie geplant?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie weit ist der Senat mit den Planungen zum Umbau bzw. Neubau des Autobahndreiecks #Funkturm
fortgeschritten und was sind die nächsten Schritte bis zum Baubeginn?
Antwort zu 1:
Die #DEGES wurde vom Land Berlin mit der Planung und Realisierung des Umbaus des
Autobahndreiecks Funkturm im Zuge der #A100 / #A115 beauftragt. Planungsgrundlage ist
eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2014. Das Vergabeverfahren für die folgende
Objektplanung der Verkehrsanlagen und der Ingenieurbauwerke wird voraussichtlich so
abgeschlossen, dass im März 2018 mit der Vorplanung (inkl. Variantenuntersuchung)
begonnen werden kann. Darüber hinaus wurden bereits technische
Informationsgespräche mit Trägern öffentlicher Belange geführt, Optimierungspotentiale
der Machbarkeitsstudie erarbeitet und die Bindung weiterer erforderlicher
Ingenieurleistungen veranlasst (Vermessung, Baugrundbegutachtung, Schall- und
Luftschadstoffbegutachtung, Umweltbericht u. a.). Die Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens wird voraussichtlich nicht vor 2021 möglich sein. Da die Dauer
eines Planfeststellungsverfahrens dieser Größenordnung seriös nicht genau
vorherbestimmt werden kann, ist die zeitliche Festlegung auf die folgenden
Planungsschritte (Ausführungsplanung, Vergabe der Bauleistungen) und auf einen
Baubeginntermin zum heutigen Zeitpunkt nicht sinnvoll.
Frage 2:
Wird der Senat den Neubau des Dreiecks Funkturm nutzen, um u. a. folgende Anforderungen umzusetzen:
a) Verlegung der AB-Ausfahrten „Kaiserdamm“ an die Kaiserdammbrücke?
2
Antwort zu 2 a):
Veranlassung für den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm ist der schlechte Zustand
der maßgeblich in den 1960er Jahren konstruierten Brückenbauwerke und die
Verkehrsführung im Knotenpunkt, die nicht dem Stand der Technik hinsichtlich Sicherheit
und Leichtigkeit des Verkehrs entspricht. Der Neubau von ca. 20 Brücken im Zuge der A
115 und der A 100 ist dringend erforderlich. Demnach ist das Projekt Umbau AD #Funkturm
begrenzt auf folgende Bereiche:
 A 100 zwischen südlich der #Halenseebrücken über die Bahn und Neue Kantstraße
(ca. 800 m)
 A 115 zwischen westlich der #Cordesstraße bis AD Funkturm (ca. 900 m)
Die konkret benannte Autobahnausfahrt #Kaiserdamm befindet sich nicht in diesem
Planungsbereich.
Frage 2 b):
Klärung der Zukunft bzw. der zukünftigen Nutzung des ICC und der damit verbundenen verkehrlichen
Anbindung?
Antwort zu 2 b):
Für das Projekt Umbau AD Funkturm wird das ICC inkl. der bestehenden verkehrlichen
Erschließung als Bestand berücksichtigt.
Frage 2 c):
Optimierung der Anbindung des Zentralen #Omnibusbahnhofs (#ZOB), der derzeit erweitert und modernisiert
wird?
Antwort zu 2 c):
Der ZOB und das direkt angrenzende Stadtstraßennetz werden nach aktuellem
Planungsstand nicht direkt vom Projekt AD Funkturm betroffen sein. Bei möglichen
bauzeitlichen Änderungen im angrenzenden Stadtstraßennetz werden die Belange des
ZOB berücksichtigt.
Frage 2 d):
Deckelung von Teilen der Autobahn A 100, die in Troglage verlaufen (z. B. Abschnitt zwischen den Brücken
Kantstraße und Knobelsdorffstraße) nach Hamburger Vorbild (dort Deckelung Autobahn A 7), um Anwohner
von Lärm und Luftschadstoffen zu entlasten und zusätzliche Bau- und/oder Freiflächen in der City West zu
erschließen?
Antwort zu 2 d):
Die Anspruchsberechtigung für aktiven und passiven Schallschutz beim Umbau des AD
Funkturm wird in einer schalltechnischen Untersuchung gemäß
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw. Verkehrslärmschutzverordnung (16.
BImSchV) unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit ermittelt und im
Planfeststellungsverfahren abgewogen und festgelegt. Der konkret benannte
Autobahnabschnitt zwischen Kant- und Knobelsdorffstraße liegt allerdings nicht im
Umbaubereich des AD Funkturm und erfährt somit keine wesentliche Änderung.
3
Frage 2 e):
Bau einer Radschnellroute – auch für E-Bikes – entlang der A 100 (auch über die neu zu errichtende Rudolf-
Wissell-Brücke) vom Rathenauplatz Richtung Tegel bzw. Wedding?
Antwort zu 2 e):
Für das Projekt Umbau AD Funkturm werden die vorhandenen Radwege als Bestand
berücksichtigt und die entsprechenden Radverkehrsbeziehungen beim Umbau
wiederhergestellt. Darüber hinausgehende konkrete Planungen können in Abhängigkeit
von ihrem Planungs- und Finanzierungsstand berücksichtigt werden.
Frage 2 f):
Optimierte Anbindung des S-Bahnhofs Westkreuz Richtung Grunewald und Halensee für Fußgänger und
Radfahrer?
Antwort zu 2 f):
Für das Projekt Umbau AD Funkturm wird die vorhandene Anbindung des S-Bahnhofs
Westkreuz als Bestand berücksichtigt und die entsprechenden Verkehrsbeziehungen
werden beim Umbau wiederhergestellt. Darüber hinausgehende Planungen können in
Abhängigkeit von ihrem Planungs- und Finanzierungsstand berücksichtigt werden.
Frage 2 g):
Umwidmung der Flächen an der ehemaligen AVUS-Nordkurve für Wohnungsbau und Gewerbe?
Antwort zu 2 g):
Die Flächen innerhalb der ehemaligen AVUS-Nordkurve liegen größtenteils im Eigentum
des Bundes und bilden den Rasthof AVUS. Die Flächen werden nach derzeitigem
Erkenntnisstand benötigt, die Linienführung der A 115 hinsichtlich der Sicherheit und
Leichtigkeit des Verkehrs entsprechend dem Stand der Technik anzupassen, die Funktion
als Rasthof aufrecht zu erhalten und die erforderlichen Kapazitäten für LKW-Stellplätze zu
gewährleisten (allgemeine LKW-Ruhezeiten, Andienung Messe, Andienung Großmarkt).
Frage 2 h):
Elektrifizierung (Oberleitung) der jeweils rechten Fahrspur der A 100 sowie der Überleitungen zur A 115 für
den zukünftig elektrisch betriebenen LKW-Verkehr?
Antwort zu 2 h):
Eine Elektrifizierung für den LKW-Verkehr ist im Projekt Umbau AD Funkturm nicht
vorgesehen.
Frage 2 i):
Prüfung einer Verlegung der Fahrbahn der A 100 Richtung Norden auf die westliche Seite der S-Bahntrasse
(mit Rückbau Westendbrücke und der Autobahnbrücke am ICC über die S-Bahn)
wenn nein, warum nicht?
4
Antwort zu 2 i):
Eine Verlegung der A 100 nördlich des Autobahndreiecks auf die Westseite der Ringbahn
ist mit verhältnismäßigen Mitteln und städtebaulich nicht möglich. Spätestens ab
Rognitzstraße mit der anliegenden Bebauung stehen westlich der Ringbahn nicht
genügend Flächen für eine zweite Richtungsfahrbahn der Autobahn zur Verfügung.
Zudem wären dann zur Erschließung der östlich liegenden Stadtteile (AS Kaiserdamm)
wieder neue Brücken über die Ringbahn erforderlich. Vorteile einer Verlegung der
Richtungsfahrbahn auf die Westseite der Ringbahn sind nicht erkennbar.
Frage 3:
Gibt es für die Umgebung des Dreiecks Funkturm einen Masterplan, in dem u. a. die in Frage 2
angesprochenen Punkte integriert betrachtet werden – wenn nein, warum nicht bzw. bis wann wird eine
solche Planung vorgelegt bzw. veröffentlicht.
Antwort zu 3:
Wegen des schlechten Bauzustandes der Verkehrsinfrastruktur ist die möglichst zügige
Erneuerung dieses zentralen und extrem hoch belasteten Verkehrsknotenpunktes
wesentlich, der für die Mobilität der Stadt Berlin von elementarer Bedeutung ist. Andere
Belange werden wie beschrieben bei der Planung berücksichtigt.
Frage 4:
In welcher Form hat der Senat bisher den vom Umbau besonders betroffenen Bezirk Charlottenburg-
Wilmersdorf in die Planungen eingebunden und in welcher Form wird das zukünftig geschehen?
Antwort zu 4:
Da die Planungen noch nicht begonnen haben, wurden zunächst erste informelle und
technische Informationsgespräche mit den Ämtern des Bezirks Charlottenburg-
Wilmersdorf durch die DEGES geführt. Neben fortlaufenden technischen Abstimmungen
soll es im Rahmen der Vorplanung eine umfassende Projektvorabstimmung mit den
Trägern Öffentlicher Belange unter anderem im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf geben.
Frage 5:
In welcher Weise und für welche Zeiträume muss aus heutiger Sicht beim Umbau/Neubau des AB-Dreiecks
Funkturm die A 100 bzw. die A 115 (AVUS) ganz oder teilweise (wann für welche Teilstücke) für den Verkehr
gesperrt werden und wie bzw. wo entlang soll der Verkehr für diesen Fall umgeleitet werden?
Antwort zu 5:
Ein wesentlicher Planungsauftrag für den Umbau des AD Funkturm ist die
Aufrechterhaltung des Verkehrs während der Bauzeit. Dabei soll für Umleitungsverkehre
das nachgeordnete Straßennetz insbesondere auf Straßen mit Wohnbebauung so weit
wie möglich gemieden werden. Zu diesem Zweck werden im Umbaubereich
voraussichtlich einige bauzeitliche Behelfsbrücken erforderlich. Da die A 115 nach dem
aktuellen Planungsstand ab der Cordesstraße auf neuer Trasse geführt werden soll,
bestehen hier Möglichkeiten weitgehend unabhängig vom laufenden Verkehr zu bauen.
Für die A 100 werden Möglichkeiten geprüft, den Autobahnverkehr Richtung Norden über
die Halenseestraße Ost und die derzeit gesperrte Rampe auf die Ringbahnbrücke zu
führen. Richtung Süden ist evtl. entlang des ICC halbseitiges Bauen und die
5
Weiterführung des Verkehrs über die Halenseestraße West eine Lösung, um das
nachgeordnete Netz weitgehend zu schonen. Die Realisierbarkeit dieser Lösungen wird im
Rahmen der Vorplanung geprüft.
Frage 6:
Wird es vor dem Neubau des AB-Dreiecks ein öffentliches Genehmigungsverfahren nach BImSchG geben
und wenn ja wann, wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 6:
Es wird für den Umbau des AD Funkturm ein Planfeststellungsverfahren unter
Berücksichtigung u. a. des BImSchG geben.
Frage 7:
Von welchen Fahrzeugzahlen für 2025, 2030 und 2040 (pro Stunde bzw. pro Tag) aufgeteilt nach PKW bzw.
LKW geht der Senat bei seinen Planungen für das AB-Dreieck Funkturm aus und welchen Anteil an
elektrisch betriebenen Fahrzeugen erwartet der Senat in diesen Zeithorizonten (bitte tabellarisch angeben)?
Antwort zu 7:
Derzeit wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz das
Verkehrsmodell 2025 als Grundlage für die Verkehrsuntersuchung zur Verfügung gestellt.
Das Modell 2030 wird in Kürze bereitgestellt und maßgebende Planungsgrundlage für den
Umbau des AD Funkturm sein. Gemäß Veröffentlichung der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz betrug die durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung
(DTV / 24 h) im AD Funkturm im Jahr 2014 auf der A 100 ca. 197.000 Kfz/24 h und auf der
A 115 ca. 84.000 Kfz/24 h. Für LKW sind die Werte ca. 12.200 auf der A 100 und ca.
5.200 LKW/24 h auf der A 115. Das entspricht einem LKW-Anteil von knapp 6 %.
Prognosewerte für 2025 bzw. 2030 werden im Rahmen der Vorplanung projektbezogen
ermittelt. Elektro- oder Hybridtechnik wurde bisher nicht gesondert erfasst. In 2017 betrug
der Anteil der Elektro-Kfz bundesweit ca. 0,07 %.
Frage 8:
In welchem Umfang fließt der erwartete Umstieg vom motorisierten Individualverkehr (MIV) vor allem
innerstädtischem Verkehr und Pendlerverkehr auf den ÖPNV in die Kapazitätsplanungen ein?
Antwort zu 8:
Die Verkehrsprognosen (hier: 2025 bzw. 2030) bilden den jeweiligen Modal Split
(Verteilung auf die verschiedenen Verkehrsmittel) und damit auch die Entwicklungen der
Verkehrsmengen ab. Die Verkehrsprognose 2030 wird maßgebend für die Bemessung der
Verkehrsanlagen sein.
Frage 9:
Wann ist mit dem Abschluss der Planungsarbeiten, der ggf. erforderlichen Genehmigungen zu rechnen und
welcher Zeitraum ist für die eigentlichen Bauvorhaben bis zu deren Abschluss geplant?
Antwort zu 9:
Aufgrund der bekannten Unwägbarkeiten bei Planfeststellungsverfahren von komplexen
Großprojekten mit einer Vielzahl von Betroffenheiten wäre aktuell die Festlegung auf einen
6
belastbaren Endtermin für die Planungsarbeiten nicht seriös. Mit der Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens kann voraussichtlich nicht vor 2021 gerechnet werden. Die
Bauabwicklung wird in mehreren Bauphasen stattfinden, die noch näher zu bestimmen
sind. Insofern ist die Gesamtbauzeit noch nicht bekannt, wird voraussichtlich aber nicht
unter 5 Jahren liegen.
Frage 10:
In welchem Umfang trägt der Bund die Kosten für den Umbau/Neubau des AB-Dreiecks Funkturm und in
welchem Umfang muss sich das Land Berlin an der Finanzierung dieser Maßnahme beteiligen?
Antwort zu 10:
Der Bund trägt voraussichtlich die Baukosten für den Umbau des AD Funkturm im Sinne
einer Erhaltungsmaßnahme. Die Entscheidung zur Finanzierung fällt mit dem
Gesehenvermerk des BMVI auf der Grundlage der Entwurfsplanung. Im Bereich der
Bahnquerungen ist nach Eisenbahnkreuzungsrecht eine Kostenbeteiligung der DB AG
möglich. Zusätzliche Maßnahmen auf Veranlassung Dritter (Radschnellweg o. ä.) müssen
i. d. R. vom jeweiligen Vorhabenträger finanziert werden. Die Planungskosten sind vom
Land Berlin zu tragen.
Berlin, den 23.02.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz