Straßenverkehr: Verkehrsplanungen für Plänterwald – mit Spreepark & Anschluss A100 aus Senat

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Frage 1:
Gibt es Verkehrskonzepte für das Gebiet rings um die Vollanschlussstelle des 16. Bauabschnitts der Bundesautobahn #A100 am Treptower Park, welche, mit Blick auf den Ortsteil Plänterwald, von einer veränderten Verkehrserwartung durch den Autobahnanschluss ausgehend, zu erwartende Verkehrsprognosen nach der Öffnung des Spreeparks und der Freigabe der Anschlussstelle prognostiziert? Wenn ja, was sagen diese und wenn nein, warum gibt es diese nicht?
Frage 2:
Wenn ja, wie sieht die veränderte Verkehrserwartung für die Straße Am Treptower Park und die anliegenden Straßen aus und wird mit einer erhöhten Verkehrsbelastung gerechnet?
Antwort zu 1 und 2:
Nein, es liegen keine Verkehrskonzepte vor, die die Öffnung des Spreeparks und die Inbetriebnahme der A 100 bis zur Halbanschlussstelle Am Treptower Park beinhalten.
Frage 3:
Wenn nein, teilt der Senat die Auffassung, dass mit den sich ändernden Voraussetzungen im Ortsteil durch veränderte Verkehrsflüsse im Kontext der großen verkehrsplanerischen und stadtentwicklungspolitischen Eingriffe eine solche Planung für den gesamten Ortsteil Plänterwald dringend erforderlich ist?
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Antwort zu 3:
Im Rahmen der Bearbeitung des #Bebauungsplans zur Entwicklung der Flächen des ehemaligen #Spreeparks (Spree Kunst Kultur Park) wird eine verkehrliche Untersuchung erforderlich. Der 16. Bauabschnitt (BA) der A 100 wird dabei zu Grunde gelegt. Im Bebauungsplan werden die verschiedenen Auswirkungen der städtebaulichen, verkehrlichen und umweltrelevanten Aspekte aufgezeigt und bewertet.
Frage 4:
Welches Wissen hat der Senat darüber, welche Auswirkungen eine erhöhte #Verkehrsbelastung der Straße Am #Treptower Park für die angrenzenden Straßen #Elsenstraße und #Bulgarische Straße haben wird und welche Änderung der Verkehrsbelastung auf der Straße Am Treptower Park zu erwarten ist?
Antwort zu 4:
Hierzu wurden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum 16. BA der A 100 umfangreiche verkehrliche Untersuchungen (einschließlich Prognoseberechnungen) und Simulationen durchgeführt.
Frage 5:
Wann wurde das letzte Verkehrsgutachten für die Straße Am Treptower Park und Umgebung im Zusammenhang mit dem Autobahnausbau der A100 und einem Vollanschluss erstellt und plant der Senat, ein aktuelles Gutachten zu erstellen, das den veränderten Mobilitätsbedingungen auch im Hinblick auf die Erschließung des Spreeparks jenseits des motorisierten Individualverkehrs (MIV) entspricht?
Antwort zu 5:
Siehe Antwort zu 4.
Im Zusammenhang mit den Planungen zum 17. BA der A 100 würden neue Prognoseberechnungen auf Basis aktueller verkehrlicher Annahmen erfolgen müssen. Auf Grund der Richtlinien der Regierungspolitik ruhen die Planungen zum 17. BA der A 100.
Frage 6:
Wie schätzt der Senat die Ergebnisse der Haushaltsbefragungen des Senats für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz aus dem Jahr 2013 ein, welche einen deutlichen Rückgang des MIV im Gegensatz. zur Nutzung des Fahrrads und des ÖPNV dokumentiert, und welche Schlüsse zieht der Senat daraus mit Blick auf den hier thematisierten Bereich im Stadtgebiet von Treptow?
Antwort zu 6:
Die SrV (System repräsentativer Verkehrsbefragungen) -Ergebnisse werden für alle Planungen im Land Berlin als wichtige Planungsgrundlage verwendet. Für den Bereich Treptow liegen keine detaillierten Ergebnisse der SrV vor.
Aus der geplanten städtebaulichen Entwicklung des ehemaligen Spreeparks wird der Modal Split unter Beachtung der SrV und anderer vergleichbarer Gebietsentwicklungen abgeleitet.
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Frage 7:
Beeinflussen die Erhebungen aus dem Jahr 2013 die Entscheidung für die Bauabschnitte 16 und 17 der Stadtautobahn A100 in irgendeiner Weise, und wenn ja, wie?
Antwort zu 7:
Nein.
Frage 8:
Welche Kenntnis hat der Senat über eine Beschlussempfehlung der BVV Treptow-Köpenick vom Oktober 2014 über die Ausdehnung einer Tempo-30-Zone auf der gesamten Länge der Straße am Treptower Park?
Antwort zu 8:
Die Beschlussempfehlung ist bekannt.
Frage 9:
Auf welcher Grundlage wurde die Aufhebung der nächtlichen Tempo-30-Zone in der Straße Am Treptower Park zwischen Puder- und Karpfenteichstraße beschlossen, und wäre aus Senatssicht die Wiederherstellung dieser Zone insbesondere in Erwartung der enormen Verkehrszunahme im Kontext der Spreeparkeröffnung und der Eröffnung der Anschlussstelle – ganztägig – sinnvoll und machbar?
Antwort zu 9:
Bei der Entscheidung ist zwischen dem Lärmschutzbedürfnis der Wohnbevölkerung und den Interessen des Straßenverkehrs abzuwägen. Die Straße Am Treptower Park weist nur eine einseitige Wohnbebauung auf. Die Lärmrichtwerte werden am Tag nicht überschritten. Nachts kommt es je nach Gebäudelage zu unterschiedlichen Überschreitungen der Richtwerte. Die Straße ist Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes von Berlin mit der Verbindungsfunktionsstufe I (großräumige Straßenverbindung). Sie verbindet als Bundesstraße B 96a die Berliner Innenstadt als Teil eines Straßenzuges bis in das Land Brandenburg. Im ÖPNV-Netz (Öffentlichen Personennahverkehr-Netz) ist die Straße Am Treptower Park als übergeordnete Verbindung der Kategorie II (wegen des Nachtbusverkehrs) enthalten. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zur Nachtzeit hätte zur Folge, dass die Omnibuslinien der BVG die Anschlusspunkte zur S-Bahn nicht mehr pünktlich erreichen. Für die Fahrgäste würde das lange Wartezeiten nach sich ziehen. Dies steht der Forderung des Umweltverbundes entgegen.
Frage 10:
Welche Rolle spielt innerhalb vorhandener Verkehrskonzepte das Thema einer autofreien Platanenallee und wie soll sich der Umbau der Platanenallee auf die Straße am Treptower Park auswirken, was würde planmäßig dementsprechend im Bereich Bulgarische Straße passieren und wie verträgt sich diese verkehrstechnische Gemengelage mit der Eröffnung der Anschlussstelle der A100 und mit dem Verkehrskonzept für den laufenden Spreeparkbetrieb und – zu guter Letzt – worin genau bestünde für diesen Teil der Stadt dann die für ganz Berlin proklamierte Verkehrswende?
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Antwort zu 10:
Es gibt planerische Überlegungen, das Einbahnstraßensystem um den Treptower Park aufzuheben. Dabei sollte die Straße Am Treptower Park als Straße im Zwei-richtungsverkehr fungieren und die Puschkinallee (entspricht vermutlich der gefragten Platanenallee) verkehrsberuhigt und für den Umweltverbund umgestaltet werden. Bisher liegen dazu keine vertieften Untersuchungen vor.
Die Realisierung des 16. BA der A 100 ist davon unabhängig.
Frage 11:
Gibt es ernsthafte Überlegungen seitens des Senats, auf Fährverbindungen statt des MIV zurückzugreifen, um etwa Besucher*innen des geplanten Spreeparks vom S-Bahnhof Treptower Park anzubinden und was würde eine solche Verkehrsalternative aus Senatssicht mit der unter 10. angefragten verkehrspolitischen Gemengelage anrichten?
Antwort zu 11:
Auf der Suche nach alternativen Verkehrserschließungen wurde u.a. eine solche Fährverbindung erwogen. Eine öffentliche Erschließung mittels Fähre wird als nicht wirtschaftlich eingeschätzt.
Frage 12:
Welche Auswirkungen erwartet der Senat mit einem Ausbau der Verkehrsanbindung an den Spreepark auf den Verkehr im Bereich des Treptower Parks sowie des Anschlusses an die Stadtautobahn A100?
Antwort zu 12:
Die Besucherinnen und Besucher des Spreeparks werden auch mit dem Kfz anreisen und die genannten Straßen nutzen.
Im Rahmen der verkehrlichen Untersuchung zum erforderlichen Bebauungsplan werden diese Auswirkungen ermittelt. Siehe auch Antwort zu 3.
Berlin, den 09. März 2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Sachstand zum Bebauungsplan Molkenmarkt, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der Sachstand in Bezug auf die angekündigte Überprüfung der Aufteilung und Gestaltung der
öffentlichen #Verkehrsflächen im Bereich des #Bebauungsplans #Molkenmarkt in Mitte und welche Änderungen
an dem 2016 festgesetzten Bebauungsplan 1-14 beabsichtigt der Senat?
Antwort zu 1:
Die Überprüfung der Aufteilung und Gestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen im
Bereich des Bebauungsplans Molkenmarkt hat ergeben, dass sowohl die Aufteilung als
auch die Gestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen den mit dem Bebauungsplan
verfolgten planerischen Zielen und verkehrlichen Erfordernissen grundsätzlich entspricht.
Optimierungen, insbesondere für Radfahrende, werden lediglich durch Änderungen der
Markierungen vorgenommen.
Für den Straßenzug #Grunerstraße – Spandauer Straße – #Mühlendamm hat der
#Bebauungsplan 1-14 planfeststellungsersetzenden Charakter (Teil 2 des B-Plans 1-14).
Eine wesentliche Änderung der Flächen der Verkehrsarten zöge ein Änderungsverfahren
nach sich, das deutlichen Einfluss auf den angestrebten Zeitraum der Verlegung / Neubau
der Grunerstraße ab 2019 hätte. Zurzeit gibt es nicht die Absicht, den rechtsgültigen
Bebauungsplan 1-14 zu ändern, da sich in der derzeitigen Planungsphase kein Erfordernis
hierzu abzeichnet.
Frage 2:
Wofür sollen die im Entwurf des Doppelhaushalts 2018/ 2019 veranschlagten jeweils 70.000 Euro zur
Vorbereitung der Einrichtung eines Entwicklungsmanagements Molkenmarkt verwandt werden und welche
Aufgaben soll das #Entwicklungsmanagement haben?
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Antwort zu 2:
Zur Realisierung des Stadtquartiers des #Klosterviertels nach den Festsetzungen des
Bebauungsplanes ist eine komplexe Steuerung, u.a. für die Bodenordnung, die
Nutzungsverteilung (Wohnen, Büro- und Dienstleistungen und kulturelle Nutzungen) und
die Erschließung zu leisten. Hierfür muss aus Kapazitätsgründen externe Unterstützung
gebunden werden.
Frage 3:
Teilt der Senat die gegenüber der RBB-Abendschau geäußerte Auffassung des Landesarchäologen Prof.
Wemhoff, dass im Bereich des Grauen Klosters mit Blick auf die Baugeschichte des Klosters ganz spezielle
Anforderungen für die Neubebauung entwickelt werden müssen und dass so wichtige Bereiche wie zum
Beispiel das Kapitelhaus des Grauen Klosters auch eine Reflexion in der Planung finden sollten?
Antwort zu 3:
Ja, diese Auffassung wird geteilt. Daher werden in Abstimmung mit dem
Landesdenkmalamt Umfang und Standorte für archäologische Sondierungen innerhalb
des Bebauungsplanbereiches ermittelt. Es ist auch geplant, entsprechend möglicher
Grabungsergebnisse eine städtebauliche Anpassung innerhalb der Baufelder
vorzunehmen.
Frage 4:
Mit Drucksache 17/ 19076 hat der Senat letztes Jahr mitgeteilt, dass ihm für die Präsentation von
Grabungsfunden in der Klosterkirche sowie die damit verbundene „Denkmalschule auf Zeit“ bisher keine
Haushaltsmittel zur Verfügung stünden, diese seien gegebenenfalls im Rahmen des Doppelhaushalts 2018/
2019 einzuwerben. Sind im vorliegenden Senatsentwurf des Doppelhaushalts 2018/19 entsprechende Mittel
vorgesehen (wenn ja, bei welchem Haushaltstitel und in welcher Höhe)?
Antwort zu Frage 4
Im Haushalt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sind im Kapitel 1220
Titel 52609 Mittel in Höhe von 100.000 € bzw. 120.000 € für den Haushalt 2018/19
eingestellt für Untersuchungen im Rahmen des Archäologischen Pfades, zu dem auch das
Graue Kloster gehört. Zudem hat das Bezirksamt Mitte mitgeteilt, dass für die Präsentation
von Grabungsfunden im Doppelhaushaltsplan des Bezirksamtes Mitte von Berlin keine
Mittel eingestellt sind. Die Planung und Ausführung der Grabungen obliegt dem
Landesdenkmalamt. Eine Präsentation im Rahmen der „Denkmalsakademie auf Zeit“ in
der Ruine der ehemaligen Franziskanerklosterkirche ist in Abhängigkeit der
Grabungsergebnisse und einer erfolgreichen Einwerbung von Fördermitteln für die
„Denkmalsakademie auf Zeit“ vorgesehen. Ein GRW-Fördermittelantrag wird vom Bezirk
Mitte auf der Grundlage des Nutzungskonzeptes „RUINENAKADEMIE/
ARCHÄOLOGISCHES THEATER KONZEPTION FÜR DAS AREAL DER EHEMALIGEN
FRANZISKANER-KLOSTERKIRCHE“ in der ersten Jahreshälfte 2018 angestrebt.
Die Finanzierung des Eigenanteils bei der GRW Förderung wird im Bezirkshaushalt
sichergestellt.
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Frage 5:
Sind wie vom Senat in Drucksache 17/ 18834 angekündigt ab Herbst 2016 Gespräche mit den relevanten
Akteuren (laut Drucksache: Schulstiftung der Evangelischen Kirche, Stiftung Berlinisches Gymnasium zum
Grauen Kloster, Streitsche Stiftung zum Gelände des Grauen Klosters, Förderverein des Evangelischen
Gymnasiums zum Grauen Kloster, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft,
Schulverwaltung des Bezirks Mitte) zum vorgesehenen Schulstandort Graues Kloster begonnen worden?
Wenn ja, wie ist der Sachstand in Bezug auf die Gespräche? Wenn nein, warum nicht und wann beginnen
die Gespräche mit wem?
Antwort zu 5:
Im Rahmen der Vorbereitung der „Akademie auf Zeit“ hat das Kulturamt des Bezirks Mitte
Workshops durchgeführt, bei denen die an der Standortentscheidung Interessierten
beteiligt waren.
Die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) bearbeitet alle Rechtsfragen im
Zusammenhang mit dem noch anhängigen Restitutionsverfahren vor dem
Verwaltungsgericht Berlin. Partner für das Land Berlin ist in dieser Frage auch nur die
Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster, mit der am 19. Juli 2016 und 20.
Dezember 2017 Gespräche über den geltend gemachten Anspruch der Stiftung auf die
ehemaligen Grundstücke des Berlinischen Gymnasiums zum Grauen Kloster geführt
wurden. In den Gesprächen wurden die unterschiedlichen Rechtspositionen ausgetauscht
und die Möglichkeiten einer vergleichsweisen Regelung ausgelotet. Weitere Gespräche
sind noch nicht terminiert.
Eine weitere Diskussion mit den relevanten Akteuren, insbesondere der Schulstiftung der
Evangelischen Kirche, der Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster, der
Streitschen Stiftung zum Gelände des Grauen Klosters, dem Förderverein des
Evangelischen Gymnasiums zum Grauen Kloster, der Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Wissenschaft sowie der Schulverwaltung des Bezirks Mitte, werden unter
Beteiligung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen anschließend
erfolgen.
Frage 6:
Bis wann muss – auch mit Blick auf die Bebauung anderer Flächen im Geltungsbereich des
Bebauungsplans Molkenmarkt – ein zukünftiger Bauherr ein inhaltlich und finanziell belastbares Konzept zur
zukünftigen Bebauung der im Bebauungsplan als Gemeinbedarf Schule ausgewiesenen Fläche des
Klosterareals vorlegen?
Antwort zu 6:
Im Rahmen der Konkretisierung der Bauvorhaben im Bereich Molkenmarkt und
Alexanderplatz wird auch das Thema der Bedarfe an Schul- und Kitaplätzen im
Nahbereich aktualisiert werden. Bei Eingang der Ergebnisse liegen geeignete Grundlagen
für ein solches Konzept vor.
Frage 7:
Mit Drucksache 17/ 18834 – Antwort zu Frage 7 –hat der Senat im Juli 2016 mitgeteilt, dass von der
insolventen Grabungsfirma noch immer fünf Kartons mit Funden aus den archäologischen
Sondierungsgrabungen auf dem Gelände des Grauen Klosters zurückgehalten werden und dass man die
gerichtliche Durchsetzbarkeit der Herausgabeansprüche prüfe. Befinden sich inzwischen alle Funde in der
Verfügung des Landes Berlin? Wenn dies nicht der Fall sein sollte, wie ist der Sachstand und welches
Ergebnis hat die Prüfung der gerichtlichen Durchsetzbarkeit der Herausgabeansprüche ergeben?
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Antwort zu 7:
Die in der Drucksache 17/ 18834 – Antwort zu Frage 7 – angesprochenen Funde wurden
durch die Staatsanwaltschaft Berlin dem Landesdenkmalamt Berlin übergeben. Deren
Überprüfung ist abgeschlossen und ergab, dass die Funde vollständig und mit den
zutreffenden Angaben versehen übergeben worden sind.
Berlin, den 25.01.18
In Vertretung
Regula Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen