Taxi: Aktuelle Taxikonzessionen in Berlin, aus Senat

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Frage 1:
Wie hoch ist die Zahl der in Berlin erteilten #Taxikonzessionen (aufgeschlüsselt für die Jahre 2017-2019)?
Antwort zu 1:
Die Zahl der in Berlin erteilten Taxikonzessionen im erfragten Zeitraum ist der nachstehenden
Tabelle zu entnehmen:
Jahr Anzahl Stichtag
31.12.
2017 8010
2018 8247
2019 8044
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Frage 2:
Verzeichnet der Senat einen Anstieg der anbietenden #Taxiunternehmen auf dem Berliner Markt? Wenn ja, um
wie viel hat sich die Zahl der anbietenden Unternehmen erhöht (Verlaufsübersicht im Zeitraum Jahr 2017 –
2019)?
Antwort zu 2:
Nein, die Zahl der Taxiunternehmen ist rückläufig – vgl. die nachstehende Tabelle:
Jahr Anzahl Stichtag
31.12.
2017 3232
2018 3253
2019 2889
Frage 3:
Wie ist der aktuelle Sachstand zur Durchführung der sog. „Schwerpunktaktionen“ zur Überprüfung der erteilten
Konzessionen im Taxigewerbe gemäß Koalitionsvereinbarung? Was haben die verstärkten Kontrollen der Senatsverwaltung
für Finanzen seit Anfang des Jahres 2017 für konkrete Ergebnisse gebracht und welche konkreten
Maßnahmen/Konsequenzen folgten hieraus? Welche Feststellungen wurden in diesem Zusammenhang
an das #LABO weitergeleitet und welche konkreten Konsequenzen folgten hieraus?
Frage 5:
Welche Ergebnisse brachten die Kontrollen mit dem Schwerpunkt, ob die verwandten #Taxameter den steuerlichen
Anforderungen entsprechen im Zeitraum von 2017-2019?
Antwort zu 3 und 5:
Seit Januar 2017 hat die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) in Zusammenarbeit mit
den Berliner Finanzämtern strukturierte Kontrolle bei Taxiunternehmen durchgeführt. Das
Konzept sah zwei sogenannte „Kontrollwellen“ vor, bei denen die Unternehmen des Berliner
Taxigewerbes überprüft wurden.
Im Rahmen der sog. „ersten Kontrollwelle“ von Januar bis Juni 2017 wurden vorrangig alle
größeren #Taxibetriebe kontrolliert (zehn oder mehr Fahrzeuge). Im Juli 2017 begann die
sog. „zweite Kontrollwelle“. In dieser wurden die kleineren Unternehmen sowie die Taxiunternehmen,
die bei der „ersten Kontrollwelle“ auffällig waren, überprüft.
Verstöße führten zu Meldungen nach § 25 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) an das
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO).
Nach dem Stand vom 30.04.2019 ergeben sich folgende Ergebnisse:
Insgesamt überprüfte Fahrzeuge 6.776
davon Erstprüfungen 5.279
davon ordnungsgemäß 2.827 (54%)
davon Zweitprüfungen 1.497
davon ordnungsgemäß 1.186 (79%)
In 38 Fällen wurde von der Senatsverwaltung für Finanzen beim LABO der Konzessionsentzug
angeregt. Gegen 16 Unternehmer wurde ein steuerliches Strafverfahren eingeleitet.
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Die Vergabe einer #Taxikonzession ist seit dem 01.01.2017 an die Nutzung eines sogenannten
Fiskaltaxameters geknüpft, mit dem die erfassten steuerlich relevanten Einzeldaten
vollständig und unveränderbar gespeichert (Einzelaufzeichnungspflicht) und jederzeit
verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden. Nach Mitteilung
des LABO sind nach dem derzeitigen Stand mittlerweile rd. 90 % der konzessionierten
Taxen in Berlin mit dem sog. „#INSIKA-Verfahren“ ausgestattet, das die o.g. Verpflichtungen
sicherstellt.
Insgesamt ist deshalb davon auszugehen, dass die Einnahmeerfassung innerhalb des
Berliner Taxigewerbes in der breiten Masse ordnungsgemäß ist bzw. sich im Rahmen der
steuerlichen Ausfallquoten anderer Branchen bewegt.
Die Berliner Taxiunternehmen werden weiterhin „risikoorientiert“ durch die Außenprüfungsdienste
der Berliner Steuerverwaltung geprüft.
Das LABO hat alle diesbezüglichen Mitteilungen der Berliner Finanzverwaltung abschließend
bearbeitet. Im Ergebnis musste es in keinem dieser Fälle zu einem Widerruf der Genehmigung
kommen, da alle Unternehmen zeitnah ein sog. Fiskaltaxameter nachgerüstet
hatten oder weitere Maßnahmen wegen Ablaufs der Genehmigung oder vorzeitiger Betriebsaufgabe
nicht ergriffen werden mussten.
Frage 4:
Was ergaben die vom LABO in den Jahren 2017-2019 angestellten Zuverlässigkeitsprüfungen der Taxi-Unternehmen?
Antwort zu 4:
Folgende Maßnahmen mussten auf Grund von Zuverlässigkeits- bzw. Betriebsprüfungen in
den Jahren 2017-19 bei den Taxiunternehmen durchgeführt werden (Zahlen beziehen sich
auf Unternehmen, nicht auf Konzessionen):
2017 2018 2019
Widerruf der Genehmigung 3 2 12
Versagung des Antrages 34 8 7
Ordnungswidrigkeitverfahren (nur auf
Grund von Feststellungen in der Betriebsprüfung)
17 24 17
Den Widerrufen und Versagungen lagen hierbei folgende Feststellungen zu Grunde:
· unrichtige Einnahmeursprungsaufzeichnungen
· rechtskräftige Einträge über schwere Verstöße in einschlägigen Registern wie Führungszeugnis
· kein Fiskaltaxameter vorhanden
· Umgehung der Genehmigungsvoraussetzungen
· keine fachliche Eignung
· Fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit
· ungenehmigte Personenbeförderung (außerhalb des Genehmigungszeitraumes)
· Betriebsunterlagen nicht vorgelegt
Die Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden vorrangig durchgeführt wegen:
· Nichterfüllung der Betriebspflicht
· Einsatz von ungeeignetem Fahrpersonal
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· Fehlerhafte Betriebsunterlagen, die jedoch nicht Versagung oder Widerruf gerechtfertigt
hätten
Frage 6:
Welche weiteren Ergebnisse brachten die Untersuchungen des LABO im Hinblick auf die Prüfung neu gegründeter
GmbHs oder von Taxenhalteplätzen und am Flughafen Tegel?
Antwort zu 6:
Seit Januar 2017 haben Unternehmen, denen erstmalig eine Genehmigung erteilt wird, auf
Grund einer entsprechenden Beauflagung dem LABO nach einem halben Jahr ihre Betriebsunterlagen
zwecks einer verkürzten Betriebsprüfung zu übermitteln. Dieser Verpflichtung
wird regelmäßig nachgekommen. Nur acht Unternehmen musste bisher die Genehmigung
widerrufen werden, da die Auflage nicht beachtet wurde.
Auch bei Fahrzeugkontrollen an Halteplätzen oder am Flughafen Tegel wurden Feststellungen
durch das LABO getroffen, die Maßnahmen nach sich zogen. Kontrolliert wurden in den
drei Jahren insgesamt 4592 Taxen. So entsprachen nicht alle Fahrzeuge der Verordnung
über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) oder es wurde
keine Kartenzahlung angeboten oder sich nicht an die Anordnung zur Taxenaufstellung und
Fahrgastaufnahme im Bereichs des Flughafen Tegel gehalten.
Frage 7:
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen dem LABO aktuell für den Taxenbereich (Antragsbearbeitung,
Betriebsprüfungen, Außenkontrollen, Widerruf von Genehmigungen) zur Verfügung?
Wie viele dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aktuell auch mit der Konzessionierung und Überwachung
von Mietwagen betraut?
Antwort zu 7:
Im Sachgebiet, das die Aufgaben als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für den Taxenund
Mietwagenverkehr sowie für Ausflugsfahrten und den Krankentransport wahrnimmt,
sind derzeit 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Es gibt keine Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, die ausschließlich mit der Verkehrsform Taxi betraut sind.
Zudem sind 2 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten
und Beschwerden zuständig, die im Bereich dieser Verkehrsformen anfallen.
Frage 8:
Welche Ergebnisse hat die FKS des Hauptzollamts Berlin im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1
SchwarzArbG im Jahr 2017-2019 im Personenbeförderungsgewerbe erzielt?
Antwort zu 8:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Berlin hat im Rahmen ihrer
Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) in den
Jahren 2017 bis 2019 im Personenbeförderungsgewerbe die in der nachfolgenden Tabelle
dargestellten Ergebnisse erzielt.
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Personenbeförderungsgewerbe in
Berlin 2017 2018 2019
Prüfungen von Arbeitgebern 229 88 122
Eingeleitete Ermittlungsverfahren
wegen Straftaten 21 10 27
Abgeschlossene Ermittlungsverfahren
wegen Straftaten 17 15 24
Summe der Geldstrafen aus Urteilen
und Strafbefehlen 18.850,00 € 5.800,00€ 15.150,00 €
Summe der erwirkten Freiheitsstrafen
(in Jahren) 2,67 3,5 0
Eingeleitete Ermittlungsverfahren
wegen Ordnungswidrigkeiten 16 6 16
Abgeschlossene Ermittlungsverfahren
wegen Ordnungswidrigkeiten 11 13 6
Summe der festgesetzten Geldbußen,
Verwarnungsgelder, Einziehungs- und
Verfallbeträge
11.020,00 € 75.002,75 € 2.185,00 €
Schadenssumme im Rahmen der strafund
bußgeldrechtlichen Ermittlungen 184.925,34 € 3.528.911,42 € 10.241.765,94 €
Frage 9:
Wie viele Treffen haben zwischen Senat und den verschiedenen Taxi-Interessenvertretungen, wie Taxi-Innung,
Taxi-Verband, Verein der Taxifahrer etc. zu Themen wie Konzessionierung, Schwarzarbeit oder organisiertem
Betrug im Zeitraum zwischen 2017-2019 stattgefunden?
Antwort zu 9:
Treffen finden in verschiedenen mit Taxi-Themen befassten Ressorts statt.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) führt über Treffen
mit Vertreterinnen und Vertretern von Taxi-Interessen keine Liste, weshalb über die genaue
Anzahl der Treffen in der Zeit von 2017 bis 2019 keine Auskunft gegeben werden kann. Das
ist u.a. darauf zurückzuführen, dass im Zuständigkeitsbereich von SenUVK die unterschiedlichsten
Themen berührt sind. In dem erfragten Zeitraum waren insbesondere folgende Themen
relevant: Taxitarif, Taxen am Flughafen Tegel, Taxen am künftigen Flughafen BER,
Mietwagenüberwachung, Schattenwirtschaft im Berliner Taxigewerbe, und Allgemeines. In
der Regel werden auch bei Treffen zu speziellen Themen viele verschiedene andere aktuelle
Fragen angesprochen.
Gleiches gilt für das LABO, bei dem ebenfalls Treffen mit den Verbänden stattfanden und
ein Austausch über die genannten regelmäßig erörterten Themen erfolgte. Auch Kartenzahlung
und Umsetzung Fiskaltaxameter wurde immer wieder thematisiert. Ferner hat das
LABO regelmäßig an den Treffen am Flughafen Tegel teilgenommen, bei denen in der Regel
alle Verbände vertreten waren.
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Im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales fanden im
Zeitraum 2017-2019 u.a. auch zu den in der Fragestellung genannten Themen verschiedene
Treffen mit Vertretern von Taxi-Interessenvertretungen statt – u.a. im Rahmen des
Runden Tisches „Arbeitszeit und Arbeitsschutz im Taxigewerbe“.
Zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen und entsprechenden Berufsvertretungen gab
es einen gelegentlichen Austausch.
Frage 10:
Wie hoch ist die Zahl der seit/nach dem 1. Januar 2017 registrierten Taxen, die bisher noch nicht über ein
pflichtgemäß zu installierendes Fiskaltaxameter verfügen? (Übersicht Stand 2019)
Antwort zu 10:
Für 114 der registrierten Taxen (ca. 2 %) sind beim LABO noch keine Nachweise vorgelegt
worden, dass ein sog. Fiskaltaxameter vorhanden ist. Das LABO hat bereits begonnen, die
betreffenden Unternehmen zu kontaktieren und einen Nachweis einzufordern.
Frage 11:
Wie viele Smartcards wurden durch die D-Trust GmbH bis Ende 2019 Berliner Taxiunternehmen ausgegeben?
Antwort zu 11:
Die Zahl der von der D-Trust GmbH ausgegebenen Smartcards ist hier nicht bekannt.
Frage 12:
Wurden im Zeitraum März 2017- Dezember 2019 aufgrund der Auswertungen der Fiskaltaxameter Taxizulassungen
entzogen? Wenn ja, wie viele und aus welchen Gründen?
Antwort zu 12:
Es wurden in diesem Zeitraum zehn Unternehmern die Genehmigung entzogen, bei denen
diese Maßnahme auf die Fiskaltaxameterdaten zurückzuführen war.
Hauptsächlich wurde ein bestimmtes System genutzt, das die Anforderungen an eine ordnungsgemäße
Buchführung nicht vollumfänglich erfüllte, was einen schweren Verstoß gegen
die abgaberechtlichen Verpflichtungen des Unternehmers darstellt.
In einem Fall waren über lange Zeiträume Aufzeichnungslücken festzustellen, ohne dass
dies im Unternehmen behoben oder kompensiert worden war.
In einem weiteren Fall lagen sowohl Fiskaltaxameterdaten als auch handschriftlich geführte
Aufzeichnungen vor, die jedoch nicht in Einklang zu bringen waren.
Frage 13:
Hat der Senat bereits eine aktuelle Bewertung zur wirtschaftlichen Situation der Taxi-Unternehmen durch Auswertung
der gesammelten Datenlage der Fiskaltaxameter nach 2017 veranlasst/vorliegen? Wenn ja, zu welchem
Ergebnis kommt diese? Wenn nein, warum nicht?
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Frage 14:
Was sind die konkreten Ergebnisse des von der Senatsverwaltung im Jahr 2015 begonnenen und fortgeführten
sog. Fiskaltaxameter-Panels? Welche Erkenntnisse liegen für die Jahre 2017 und 2018 vor?
Antwort zu 13 und 14:
Das LABO hat – schon aus personellen Gründen – keine repräsentativen Fiskaltaxameterdaten
gesammelt, um die wirtschaftliche Gesamtsituation im Taxengewerbe zu beurteilen.
Die durch das LABO von den Unternehmern erlangten Daten sind daher nur einzelfallbezogen
für die Beurteilung der Genehmigungsvoraussetzungen betrachtet worden.
Das Berliner Taxipanel war für die im Juni 2016 fertiggestellte Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit
des Berliner Taxigewerbes aufgebaut worden. Ergänzend dazu hatte
SenUVK für das Jahr 2017 die Fortführung, Ausbau und Auswertung des statistischen Panels
für das Berliner Taxigewerbe auf der Grundlage von Fiskaltaxameter-Daten beauftragt.
Dieses fortgeführte Panel ermittelte für das Jahr 2017 in Stichproben Daten u.a. zu Erlösen
(Umsatz / km Gesamtkilometer, Umsatz / km Besetztkilometer, Umsatz/Tour und Umsatz/
Stunde), Schichten (Umsatz/Schicht und Kilometer/Schicht sowie Schichtdauer), Touren
(Tourenlänge), Auslastung (Besetztkilometer und Besetztzeit), Einsatzzeiten (Tagesverlauf
und Wochenverlauf). Wegen des erheblichen Umfangs wird an dieser Stelle auf die
Wiedergabe der Einzelergebnisse verzichtet. Anders als die Ausgangsuntersuchung, die
inhaltlich durch die Sache erläuternde textliche Passagen auch für Außenstehende gut
verständlich ist, enthält das Panel 2017 vor allem Zahlen und nur wenige diese Zahlen erläuternde
Textpassagen. Ziel des Panels war es, die Behörden bei ihrer Ermittlungsarbeit
mit Durchschnittszahlen zu unterstützen.
Das Ergebnis des Panels für das Jahr 2017 war mit der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe
erörtert worden, die im Anschluss an die vorausgegangene Untersuchung und im
Hinblick auf die dabei ermittelte erhebliche Schattenwirtschaft im Berliner Taxigewerbe
eingerichtet worden war. In einer Besprechung am 30.05.2018 kam diese Arbeitsgruppe
zu dem Ergebnis, dass die Auswertung des Berliner Taxipanels 2017 für die Behörden von
nur begrenztem Nutzen ist: Es liefert Richtwerte, aber keine gerichtsfesten Anhaltspunkte.
Beispielsweise muss aber das LABO eine etwa bestehende Unzuverlässigkeit in jedem
Einzelfall nachweisen und dazu Betriebsprüfungen durchführen. Auch für die bei SenUVK
erarbeiteten Taxitarife wird bei Bedarf eine gesonderte Untersuchung benötigt, die andere
Schwerpunkte setzt und die insbesondere auch auf die Kostenentwicklung eingeht.
Aus diesem Grund wurde auf eine Weiterführung des Panels für die Folgejahre verzichtet.
Bei Bedarf wird aber später bzw. anlassbezogen eine neue, repräsentative (Voll)-Untersuchung
in Auftrag gegeben werden.
Frage 15:
Wie steht der Senat aktuell zu einer Beschränkung der Erteilung von Konzessionen auf eine Maximalzahl an
Zulassungen? Wie schätzt der Senat die derzeitige rechtliche Bewertung einer solchen Festlegung für das
Land Berlin ein?
8
Frage 16:
Strebt die Genehmigungsbehörde auf Grundlage der zugenommenen Taxidichte die Einschaltung eines Beobachtungszeitraumes
im Sinne an?
Antwort zu 15 und 16:
§ 13 Abs. 4 des Personenbeförderungsgesetzes regelt die Voraussetzungen für einen
Konzessionsstopp bzw. für einen vorgelagerten Beobachtungszeitraum. Danach ist beim
Verkehr mit Taxen die Genehmigung zu versagen, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen
dadurch beeinträchtigt werden, dass durch die Ausübung des beantragten Verkehrs
das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht ist.
Diese Vorschrift ist unter Berücksichtigung des Grundrechts auf Berufsfreiheit (Art. 12 des
Grundgesetzes) derjenigen anzuwenden, die den Beruf des Taxiunternehmers erst ergreifen
oder die Zahl der ihnen genehmigten Taxen erweitern wollen. Grundsätzlich hat jeder,
der den Beruf des Taxiunternehmers ergreifen möchte und der die Genehmigungsvoraussetzungen
erfüllt, einen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung.
Nach der Rechtsprechung ist Ziel der Regelung des § 13 Abs. 4 PBefG nicht der Schutz
der bereits in dem Beruf Tätigen vor wirtschaftlich spürbarer – auch harter – Konkurrenz
und vor den wirtschaftlichen Risiken des Berufs. Eine Bedrohung der Funktionsfähigkeit
des örtlichen Taxigewerbes ist vielmehr erst dann zu besorgen, wenn die Erteilung weiterer
Genehmigungen zu schwerwiegenden Mängeln in der Verkehrsbedienung durch Taxen
mit Gefahren für die Verkehrssicherheit oder die zuverlässige Verkehrsbedienung
führt.
In Berlin gibt es immer wieder Forderungen nach einem Konzessionsstopp angesichts der
großen Zahl zugelassener Taxen. Auch aktuell gibt es in Berlin allerdings keine ernsthaften
Anhaltspunkte dafür, dass dadurch die Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes unter
Berücksichtigung der nach § 13 Abs. 4 PBefG zu berücksichtigenden Kriterien tatsächlich
bedroht wäre. Die Tatsache, dass im Vertrauen auf das Funktionieren des Betriebs laufend
neue Taxigenehmigungen beantragt werden, zeigt vielmehr das Gegenteil.
Frage 17:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 17:
Nein.
Berlin, den 13.02.2020
In Vertretung
S t r e e s e
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Taxi: Schlechte Bilanz Berlin hat zu viele Taxis – und zu wenig Fahrgäste – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/schlechte-bilanz-berlin-hat-zu-viele-taxis—und-zu-wenig-fahrgaeste-30421116?dmcid=nl_20180518_30421116

Die Zahl der #Taxen in Berlin steuert auf einen neuen Rekordwert zu. Ende März waren in dieser Stadt 8161 Taxen konzessioniert. Das hat die Senatsverkehrsverwaltung auf Anfrage der FDP-Fraktion mitgeteilt. „Wir haben zu viele Taxen, die Auslastung ist gering. Für eine Stadt wie Berlin wären 6000 bis 6500 Konzessionen angemessen“, sagte Detlev #Freutel, Vorsitzender des Taxi Verbands Berlin Brandenburg (#TVB).

In Hamburg würden Taxen im Durchschnitt für 2,1 bis 2,2 Touren pro Stunde gebucht. In Berlin stünden sie sich oft die Räder eckig, bis ein Fahrgast kommt: Hier gebe es im Schnitt nur 1,1 Touren pro Stunde.
Wachsende Konkurrenz

Zudem werde die Konkurrenz in der Stadt immer größer. „Wir haben es mit einer Schwemme von Limousinen zu tun“, klagte Freutel. Mietwagen mit Chauffeuren, die bei Anbietern wie Uber bequem per App gebucht werden können, bereiten der #Taxibranche Sorgen. Nach einer Gesetzesänderung müssen Mietwagenfahrer keine Ortskundeprüfung mehr ablegen. Das hat die Zugangsschwellen weiter gesenkt, so Freutel.

„Was die Zahl der #Taxikonzessionen anbelangt, bewegen wir uns jetzt im Bereich des Höchststandes“, sagte er. Im Jahr 2016 waren rund 8200 Konzessionen in Berlin vergeben. Es gab aber auch schon viel weniger Taxen in dieser Stadt. So waren es Ende 2004 weniger als 6500.
Zu wenig Taxi-Stellplätze am Ostkreuz

Kritik gab es daran, dass es am Ostkreuz nach dem Bau der Vorplätze nur wenig Platz für Taxen geben wird. Auf eine Anfrage der FDP teilte der Senat mit, dass die Planung für den nordöstlichen Bahnhofsvorplatz 16 und für den Süd-Ost-Platz 10 Stellplätze …

Taxikonzessionen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft u.a. auch spezielle
Daten und Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist
gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu
lassen und hat daher die für den Bereich der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit zuständige Generalzolldirektion um
Mitwirkung gebeten. Die Fragen wurden von der Generalzolldirektion
an das Bundesministerium der Finanzen
weitergeleitet. Die dort in eigener Verantwortung erstellte
Stellungnahme ist nachfolgend in ihren maßgeblichen
Teilen wiedergegeben (als Teil der jeweiligen Gesamtantwort).

Frage 1: Wie hoch ist die Zahl der in Berlin erteilten
#Taxikonzessionen (aufgeschlüsselt für die Jahre 2012-
2016)?
Antwort zu 1: Der nachstehenden Tabelle ist die Anzahl
der Taxikonzessionen im Land Berlin ab dem Jahr
2012 zu entnehmen.
Jahr Anzahl der konzessionierten Taxen
2012 7.428
2013 7.635
2014 7.643
2015 7.907
2016 8.313
Aktuell beträgt die Zahl der im Land Berlin konzessionierten Taxen
8.002 (Stichtag 07.03.2017).


Frage 2: Verzeichnet der Senat einen Anstieg der anbietenden
#Taxiunternehmen auf dem Berliner Markt?
Wenn ja, um wie viel hat sich die Zahl der anbietenden
Unternehmen erhöht (Verlaufsübersicht im Zeitraum Jahr
2012 -2016)?
Antwort zu 2: Der nachstehenden Tabelle ist die Anzahl
der im Land Berlin tätigen Taxiunternehmen, –
unternehmerinnen und –unternehmer ab dem Jahr 2012 zu
entnehmen.
Stichtag Anzahl der Taxiunternehmen, –
unternehmerinnen und –
unternehmer
02.01.2012 3.145
02.01.2013 3.095
02.01.2014 3.037
02.01.2015 2.990
02.01.2016 3.053
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass es am 2. Januar 2017 insgesamt
3.201 Taxiunternehmen, -unternehmerinnen und –unternehmer
gab.

Frage 3: Wie beabsichtigt der Senat die sog. „Schwerpunktaktionen“
zur Überprüfung der erteilten Konzessionen
im #Taxigewerbe gemäß Koalitionsvereinbarung in
diesem Jahr durchzuführen? Wann starten diese (Datum)
und welche konkreten Maßnahmen beinhalten diese
„Schwerpunktaktionen“ im Einzelnen“?
Antwort zu 3: Die Senatsverwaltung für Finanzen
führt seit Anfang des Jahres 2017 verstärkt Kontrollen bei
Taxiunternehmen durch. Dabei erkannte relevante Feststellungen
sollen an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
(LABO) zwecks dortiger Durchführung
von Zuverlässigkeitsprüfungen der konkreten
Unternehmer weitergeleitet werden. Schwerpunkt der
Kontrollen ist, ob die verwandten Taxameter den steuerlichen
Anforderungen entsprechen.
Das LABO selbst führt stichprobenartige Prüfungen
durch. Insbesondere betrifft dies die zeitnahe Prüfung neu
gegründeter GmbH´s. Selbstverständlich führt das LABO
auch weiterhin, wie schon in der Vergangenheit, Prüfungen
im öffentlichen Straßenland durch (etwa an den Taxenhalteplätzen
oder am Flughafen Tegel). Weitere LABO-Maßnahmen
erfolgen nach Maßgabe der vorhandenen
Ressourcen. 

Frage 4: Inwieweit haben die intensivierten Zulässigkeitsprüfungen
der Taxiunternehmen durch Behörden wie
das LABO und die FKS bereits begonnen? Wie viel Personal
ist damit aktuell betraut (Aufschlüsselung der neuen
Kontrollmaßnahmen und Zahlenangaben zur beschäftigten
Personalzahl)?
Antwort zu 4: Die Berliner Taxigenehmigungs- und
Aufsichtsbehörde, das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten,
führt bereits seit 2009 eine intensivierte
Zuverlässigkeitsprüfung bei den Berliner Taxiunternehmen
in Anlehnung an ein in Hamburg praktiziertes
Verfahren durch. Insofern sind im Zuge der Erneuerung
der zeitlich befristeten Genehmigung zum Verkehr mit
Taxen nicht nur die Bescheinigung in Steuersachen der
Finanzämter, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften
sowie Auszüge aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
vorzulegen, sondern weitere Betriebsunterlagen.
Hierzu zählen z. B. die sog. Einnahmeursprungsaufzeichnungen,
HU1
-Bescheinigungen und Jahresabschlüsse.
Anhand dieser Unterlagen bewertet das LABO
eigenständig, ob ein Taxiunternehmen seinen abgaberechtlichen
Verpflichtungen nachgekommen ist.
Für den Taxenbereich (Antragsbearbeitung, Betriebsprüfungen,
Außenkontrollen, Widerruf von Genehmigungen)
stehen dem LABO derzeit insgesamt 10 Stellen zur
Verfügung. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen
in geringem Umfang auch die Aufgabe, Mietwagen
und Krankentransportwagen zu konzessionieren und zu
überwachen, wahrnehmen.
Darüber hinaus stehen dem LABO für das Jahr 2017
weitere 8 Beschäftigungspositionen zur Verfügung, die
mit der Dienstkräfteanmeldung 2018/2019 dauerhaft in
Stellen umgewandelt werden sollen. Zur Besetzung dieser
Beschäftigungspositionen finden aktuell entsprechende
Auswahlverfahren statt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung
(FKS) ist mit der intensivierten Zuverlässigkeitsprüfung
nicht befasst; diese fällt allein in die o.g. Zuständigkeit
des LABO.

Frage 5: Welche Zahlen/Meldungen liegen dem Senat
zur Schwarzarbeit im Berliner Taxigewerbe in den Jahren
2015-2017 vor? Ergreift der Senat hiergegen bereits
Maßnahmen? Wenn ja, welche und seit wann?
Frage 11: Liegen dem Senat aussagekräftige Daten
seitens der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls
(FKS) vor, die die Umgehung der Mindestlohn-Zahlung
durch zugelassene Unternehmen belegen? Wenn ja, wie
viele Unternehmen waren in den letzten 3 Jahren betroffen?

1 Hauptuntersuchung


Antwort zu 5 und 11: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
der Zollverwaltung (FKS) führt im Taxigewerbe, wie
auch in anderen Branchen, Prüfungen und Ermittlungen
auf Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
(SchwarzArbG) durch. Dabei wird auch geprüft, ob Mindestlohnunterschreitungen
vorliegen. Die Arbeitsstatistik
der FKS sieht eine gesonderte Erfassung des Taxigewerbes
nicht vor. In der Arbeitsstatistik wird das Personenbeförderungsgewerbe
erfasst, zu dem unter anderem auch
das Taxigewerbe zählt. Die FKS des Hauptzollamts Berlin
hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1
SchwarzArbG im Jahr 2016 im Personenbeförderungsgewerbe
die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten
Ergebnisse erzielt. Im Übrigen wird auf die Antwort des
Senats zu Frage Nr. 2 der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten
Buchholz (AfD) auf AbgeordnetenhausDrucksache
18/10179 verwiesen.
Ergebnisse der FKS im Personenbeförderungsgewerbe
in Berlin 2016
Personenbefragungen 424
Anzahl von Personen, die anhand von
Geschäftsunterlagen geprüft wurden
197
Prüfungen von Arbeitgebern 77
Eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen
Straftaten
11
Abgeschlossene Ermittlungsverfahren
wegen Straftaten
25
Summe der Geldstrafen aus Urteilen und
Strafbefehlen
16.475,00 €
Summe der erwirkten Freiheitsstrafe (in
Jahren)
5,3
Eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen
Ordnungswidrigkeiten
5
Abgeschlossene Ermittlungsverfahren
wegen Ordnungswidrigkeiten
3
Summe der festgesetzten Geldbußen,
Verwarnungsgelder und Verfall
3.000,00 €
Schadenssumme im Rahmen der strafund
bußgeldrechtlichen Ermittlungen
110.059,88 €
Das Land Berlin hat sich in einem aktuellen Gesetzgebungsverfahren
erfolgreich dafür ausgesprochen, die
Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen
der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung
und den Taxibehörden der Länder zu intensivieren.
Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene
Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit
und illegalen Beschäftigung ist am 9.3.2017 im Bundesgesetzblatt
(BGBl.) verkündet worden und am darauffolgenden
Tag in Kraft getreten.

Frage 6: Steht der Senat mit den verschiedenen #TaxiInteressenvertretungen,
wie #Taxi-Innung, #Taxi-Verband,
Verein der #Taxifahrer etc. in regelmäßigem Austausch zu
Themen wie Schwarzarbeit oder organisiertem Betrug?
Wenn ja, wie häufig erfolgt dieser?
Antwort zu 6: Das LABO trifft sich derzeit in der Regel
einmal im Quartal mit den in das Anhörverfahren
eingebundenen Taxiverbänden. Die Senatsverwaltung hat
entsprechende anlassbezogene Kontakte.

Frage 7: Wie hoch ist die Zahl der registrierten Taxen,
die bisher noch nicht über eine pflichtgemäß zu installierendes
Fiskaltaxameter verfügen (Übersicht Stand Februar
2017)? Sollte die Zahl nicht vorliegen, warum wird
dieser Verstoß gegen die abgaberechtlichen Pflichten
bisher nicht vollumfänglich erfasst?
Antwort zu 7: Es gibt keine gesicherten Erkenntnisse,
in wie vielen Fahrzeugen tatsächlich bereits sog. Fiskaltaxameter
installiert sind. Seit dem 1. Januar 2017 besteht
zwar die Pflicht, die im Taxameter erfassten steuerlich
relevanten Einzeldaten vollständig und unveränderbar zu
speichern und aufzubewahren. Fahrzeuge, die bereits vor
dem 1. Januar 2017 konzessioniert worden sind, müssen
jedoch nicht erneut beim LABO vorgeführt werden, um
den Nachweis der Installation zu erbringen. Das LABO
verfügt auch nicht über die Ressourcen, alle im Land
Berlin konzessionierten Fahrzeuge in Augenschein zu
nehmen.
Unternehmen, die das sog. INSIKA2
-Verfahren nutzen,
benötigen hierzu eine INSIKA-Smartcard, die bei der
D-Trust GmbH erhältlich ist. Die D-Trust GmbH hat bis
Ende Dezember 2016 insgesamt 3.209 Smartcards an
Berliner Taxiunternehmen ausgegeben.
Hinsichtlich der steuerlichen Prüfungen wird auf die
Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Frage 8: Wurden im Zeitraum 2016-2017 aufgrund
der Auswertungen der #Fiskaltaxameter Taxizulassungen
entzogen? Wenn ja, wie viele und aus welchen Gründen?
Antwort zu 8: Einem Mehrwagenunternehmen wurde
im Februar 2017 der Antrag auf Erneuerung der zeitlich
befristeten Genehmigung zum Verkehr mit Taxen versagt.
Das Unternehmen hatte bereits im Jahr 2016 Fiskaltaxameter
in seinen Fahrzeugen installiert. Die damit aufgezeichneten
Daten konnten bei der vom LABO durchgeführten
intensivierten Zuverlässigkeitsprüfung nicht in
Übereinstimmung mit den sonstigen Betriebsunterlagen
des Unternehmens gebracht werden. Insbesondere gab es
deutliche Abweichungen zu den „händisch“ geführten
Einnahmeursprungsaufzeichnungen und zu den Einfahrtsdaten
in den Nachrückbereich am Flughafen Tegel.

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Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme
Einem anderen Mehrwagenunternehmen wird die Genehmigung
demnächst versagt werden. Dieses Unternehmen
hatte Fahrzeuge erworben, in die bereits Fiskaltaxameter
eingebaut waren. Ausweislich der Datenaufzeichnungen
wurden die Fahrzeuge zum Zwecke der Personenbeförderung
eingesetzt, bevor das LABO eine abschließende
Entscheidung zu dem Antrag auf Erteilung
einer Genehmigung zum Verkehr mit Taxen erlassen hat.
Es liegt mithin eine ungenehmigte Personenbeförderungen
vor, die die Unzuverlässigkeit des Unternehmers
belegt.

Frage 9: Hat der Senat bereits eine aktuelle Bewertung
zur wirtschaftlichen Situation der Taxi-Unternehmen
durch Auswertung der gesammelten Datenlage der Fiskaltaxameter
veranlasst/vorliegen? Wenn ja, zu welchem
Ergebnis kommt diese? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 9: Seit dem 1. Januar 2017 muss jedes Taxameter
(ohne weitere Übergangsfrist) die Anforderungen
aus dem BMF3
-Schreiben vom 26. November 2010 zur
„Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“
erfüllen. Die digitale Einzelaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
können durch den Einsatz sog. Fiskaltaxameter
gewährleistet werden. Darauf hat die Senatsverwaltung
für Finanzen mehrfach ausdrücklich hingewiesen,
zuletzt in dem im Internet veröffentlichten Protokoll
über eine Besprechung der Senatsverwaltung für
Finanzen mit Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes
und der IHK Berlin. Die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz hat die Fortführung des
im Jahr 2015 (mit der damals sehr begrenzten Zahl von
Fiskaltaxametern) begonnenen sog. FiskaltaxameterPanels
zunächst für das Jahr 2017 in Auftrag gegeben.
Verwertbare Erkenntnisse daraus werden für das Jahr
2017 erst Anfang des Jahres 2018 vorliegen.

Frage 10: Wie bewertet der Senat die Einschätzung,
dass aufgrund der Vielzahl an zugelassenen Taxiunternehmen
(Überangebot, Wettbewerbsdichte) eine Unterbietungsmentalität
gefördert wird, die dazu führt, dass
Unternehmen am Mindestlohn vorbei arbeiten oder andere
Rechtsvorgaben unbeachtet lassen?
Antwort zu 10: Für die Beantwortung der Frage, ob
die Vielzahl an zugelassenen Taxiunternehmen eine etwaige
Unterbietungsmentalität fördert, ist zunächst die besondere
Situation Berlins als Hauptstadt und die Größe
der Stadt mit entsprechender Nachfrage nach Taxidienstleistungen
zu bewerten. In erster Linie ist es Aufgabe der
zuständigen Stellen – die diese auch wahrnehmen – entsprechend
dem erkannten Handlungsbedarf gezielt gegen
die jeweiligen konkreten Rechtsverstöße vorzugehen.

3 Bundesfinanzministerium

Frage 12: Wie steht der Senat aktuell zu dem Vorhaben
einer Beschränkung der Erteilung von Konzessionen
auf eine Maximalzahl an Zulassungen auf Grundlage des
§ 13 IV Nr. 2 PBefG? Wie schätzt der Senat die derzeitige
rechtliche Bewertung einer solchen Festlegung für das
Land Berlin ein?

Frage 13: Strebt die Genehmigungsbehörde auf
Grundlage der zugenommenen Taxidichte die Einschaltung
eines Beobachtungszeitraumes im Sinne von § 13 IV
S. 3 PBefG an?
Antwort zu 12 und 13: Ein Beobachtungszeitraum für
Berlin wird aktuell nicht angestrebt. Aus der derzeitigen
Taxidichte allein lassen sich keine Anhaltspunkte dafür
herleiten, dass die Funktionsfähigkeit des Berliner Taxigewerbes
aktuell tatsächlich bedroht wäre. § 13 Abs. 4
Personenbeförderungsgesetz (PBefG), der die Voraussetzungen
für die Anordnung eines Konzessionsstopps bzw.
eines diesem vorgeschalteten Beobachtungszeitraums
regelt, ist unter Berücksichtigung des Grundrechts auf
Berufsfreiheit (Art. 12 des Grundgesetzes) derjenigen
anzuwenden, die den Beruf des Taxiunternehmers erst
ergreifen oder die Zahl der ihnen genehmigten Taxen
erweitern wollen. Grundsätzlich hat jeder, der den Beruf
des Taxiunternehmers ergreifen möchte und der die Genehmigungsvoraussetzungen
erfüllt, einen Anspruch auf
Erteilung einer Genehmigung. Das OVG Berlin hat im
Jahr 2000 zu den Voraussetzungen eines Beobachtungszeitraumes
nach § 13 Abs. 4 PBefG klargestellt, dass
allein eine schwierige Ertragslage kein Versagungsgrund
sei. Das gesetzliche Merkmal der Bedrohung des örtlichen
Taxengewerbes in seiner Funktionsfähigkeit lasse keine
Prüfung (allein) an dem Maßstab zu, ob die Taxenunternehmer
noch einen angemessenen Gewinn erzielen. Die
objektiven Berufszulassungssperren dienten nur dem
öffentlichen Verkehrsinteresse und nicht dem Zweck, die
bereits in dem Beruf Tätigen vor wirtschaftlich spürbarer
– auch harter – Konkurrenz und vor den wirtschaftlichen
Risiken des Berufs zu schützen. Eine Bedrohung der
Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes ist danach
erst dann zu besorgen, wenn die Erteilung weiterer Genehmigungen
zu schwerwiegenden Mängeln in der Verkehrsbedienung
durch Taxen führen würde.

Berlin, den 14. März 2017
In Vertretung
J e n s – K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mrz. 2017)