Tarife: Abonnements im Berliner ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist es geplant, #Abonnementkunden bei #BVG und #S-Bahn Berlin GmbH, die monatlichen Kosten ihres
Abonnements für die Zeit des Corona-Shutdowns ganz oder teilweise zu erstatten?
Frage 2:
Ist es geplant, Abonnementkunden bei BVG und S-Bahn Berlin GmbH, die aufgrund des Corona-Shutdowns
im Home-Office arbeiten, ihren Arbeitsplatz verloren haben oder sich in Kurzarbeit befinden die monatlichen
Kosten ihres Abonnements für die Zeit des Corona-Shutdowns ganz oder teilweise zu erstatten?
Frage 3:
Falls 1. und/oder 2. mit ja beantwortet werden: Wann, unter welchen Regularien und in welcher Höhe?
Antwort zu 1 bis 3:
Die aktuelle Situation der Covid-19-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen stellen für Alle eine neue, gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Herausforderung dar. Dies führt für jeden Einzelnen zu Veränderungen, mit denen sehr unterschiedlich umgegangen werden muss.
Der Öffentliche Personennahverkehr (#ÖPNV) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, daher
haben sich das Land Berlin und die Verkehrsunternehmen sehr bemüht, trotz
Einschränkungen und mit Blick auf den Schutz von Fahrgästen und Fahrpersonal einen
ausreichenden öffentlichen Verkehr anzubieten. Zwar wurden Schülerverkehre eingestellt
2
und Takte ausgedünnt, aber weiterhin ein flächendeckendes ÖPNV-Angebot
sichergestellt. Das Angebot während der Covid-19-Pandemie umfasst bei den Berliner
Verkehrsbetrieben (BVG) immer noch rund 85 %, bei S-Bahn und im Regionalverkehr
mehr als 90 % des bestellten Fahrplanangebots. Dies bedeutet auch, dass sich die Kosten
für den ÖPNV in Berlin wenig verändert haben – die zahlreichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen sorgen mit großem Einsatz dafür, den Berlinerinnen
und Berlinern auch in Krisenzeiten die Möglichkeit zu geben, zu ihren Arbeitsplätzen oder
zum Einkaufen zu kommen, Ärzte und Krankenhäuser zu erreichen.
Mit dem Erwerb einer Fahrkarte oder dem Abschluss eines Abonnements erhalten
Fahrgäste die Möglichkeit zur Nutzung des umfangreichen ÖPNV-Angebotes. Diese
Möglichkeit kann auch gewissen begrenzten Einschränkungen unterliegen, wenn sich das
Angebot verändert, etwa bedingt durch Baustellen. Ob und wann Abonnenten den ÖPNV
nutzen, ist eine Entscheidung, die – wie auch schon vor der Pandemie – von
verschiedenen persönlichen Faktoren abhängig ist. Auch aktuell nutzen viele Abonnenten
ihre #Umweltkarte und haben dies auch weiterhin vor.
Abonnementkunden mit persönlicher, nicht übertragbarer Zeitkarte und Inhaber von
Monatskarten die erkrankt sind oder unter amtlich angeordneter Quarantäne stehen,
haben die Möglichkeit, sich ihre gezahlten Beträge entsprechend Anlage 5, Ziffer 11 des
VBB-Tarifs erstatten zu lassen. Aber auch alle anderen Abonnenten, die für sich aktuell
oder perspektivisch keinen Anlass zur Nutzung des ÖPNV sehen und daher oder aus
wirtschaftlichen Gründen ihr Abonnement nicht mehr nutzen wollen, haben jederzeit die
Möglichkeit, ihr Abonnement außerordentlich zu kündigen. Dabei werden sie – entsprechend der Anlage 5, Ziffer 10.2 des VBB-Tarifs – einem Monatskartennutzer
gleichgestellt, ggf. kann es dadurch zu einer geringfügigen Nachforderung kommen. Da
sowohl das #Verkehrsangebot weiterhin besteht, es freizügig genutzt werden kann und
auch von Fahrgästen genutzt wird, gibt es aktuell keine Notwendigkeit zur Erstattung von
Zahlungen für Abonnements.
Für Anfang Mai 2020 ist vorgesehen, die bestehenden Einschränkungen schrittweise
wieder zu lockern; damit einher wird auch eine kontinuierliche Normalisierung der Nutzung
des ÖPNV gehen.
Frage 4:
Falls 1. und/oder 2. mit nein beantwortet werden: Wie beurteilen BVG, S-Bahn Berlin GmbH und der Senat
dieses Vorgehen im Hinblick auf Attraktivität und Verlässlichkeit des Berliner ÖPNV?
Antwort zu 4:
Der Berliner ÖPNV bietet ein sehr attraktives Verkehrsangebot, das mit seiner Dichte,
#Engmaschigkeit und #Ausdehnung auch im internationalen Vergleich hervorsticht. In der
aktuellen Situation wird er zwar weniger umfangreich als bisher genutzt, es ist aber davon
auszugehen, dass der Berliner ÖPNV im Zuge der Normalisierung der Situation wieder
zum Rückgrat der Mobilität in Berlin wird.
Die aktuelle und künftige Attraktivität und Nutzung des ÖPNV steht nach Einschätzung
des Senats nur in geringem Zusammenhang mit der Frage, ob die Abonnenten
unabhängig von ihrer tatsächlichen Situation eine Kompensationszahlung für
3
pandemiebedingte Einschränkungen erhalten. Entscheidend ist hier vielmehr die
Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität des ÖPNV-Angebots.
Frage 5:
Falls zu 1. und/oder 2. noch keine abschließende Entscheidung getroffen wurde: Wann ist mit einer konkreten
Entscheidung zu rechnen
Antwort zu 5:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in ihrer Funktion als ÖPNVAufgabenträger ist diesbezüglich in ständiger Abstimmung mit dem Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) und den Verkehrsunternehmen und bewertet die
dynamische Entwicklung der Situation regelmäßig.
Entscheidungen, die den VBB-Tarif betreffen, sind gemeinsam mit dem Land Brandenburg
und den Landkreisen zu treffen; das Land Berlin kann hier nicht alleine tätig werden. In
Abwägung der derzeit vorliegenden Rahmenbedingungen und Umstände und vor dem
Hintergrund, dass das Verkehrsangebot noch weitgehend erbracht wird, hat man sich
darauf verständigt, eine angeordnete Quarantäne einer Erkrankung gleichzustellen und im
Übrigen die gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen weiterhin
anzuwenden.
Berlin, den 04.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

BVG: Einnahmeeinbruch wegen Corona Senat unterstützt BVG offenbar mit 250 Millionen Euro, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/wirtschaft/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/05/berlin-senat-bvg-250-millionen-euro-corona-hilfe-verkehr.html

Angesichts starker #Einnahmeverluste durch die #Corona-Krise und schwieriger Zukunftsaussichten sollen die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) finanzielle Hilfen bekommen.

Nach Angaben aus Senatskreisen vom Dienstag hat das Land der BVG bis einschließlich 2025 rund 250 Millionen Euro zugesagt, die aus der sogenannten Berlin-Zulage stammen. Das habe Wirtschaftssenatorin Ramona #Pop (Grüne) in kleiner Runde ausgehandelt, hieß es.

Täglich eine halbe Million Euro weniger Einnahmen
Die BVG sieht sich aufgrund starker #Einnahmeausfälle sowie eines teuren …

barrierefrei + Mobilität: Inklusiv Unterwegs in der Krise, aus Senat

www.berlin.de

1. Wie viele Anträge auf einen Zuschuss zu einem #Inklusionstaxi wurden seit Ausschreibung im November
2018 gestellt und wie viele sind davon bereits beschieden?
Zu 1.: Seit Veröffentlichung der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur
Schaffung eines barrierefreien und multifunktionalen Taxiangebotes im Land Berlin
(Inklusionstaxi)“ am 09.11.2018 sowie nach Veröffentlichung der überarbeiteten
„Richtlinie …“ am 13.09.2019 im Amtsblatt wurden 17 Anträge auf insgesamt 20 Taxis
gestellt. Es wurden 15 Anträge beschieden.
2. Hält der Senat angesichts des Ist-Standes nach 18 Monate und des Interesses im Taxi-Gewerbe das
Ziel, dass bis 2021 mindestens 250 Inklusionstaxen auf Berlins Straßen unterwegs sind, für realistisch?
3. Wenn der Senat die Auffassung des Fragestellers teilt, dass 250 Inklusionstaxen bis 2021 praktisch
ausgeschlossen erscheint, was wird er tun, um das Projekt zum Erfolg zu bringen?
4. Welche alternativen Angebote für ein individuelles, inklusives Angebot der Mobilität plant der Senat
gegebenenfalls als Ergänzung / Kompensation für das Inklusionstaxi?
2
Zu 2. bis 4.: Die Entwicklung der zur Verfügung stehenden Inklusionstaxen ist bisher
tatsächlich hinter den Erwartungen des Senats zurückgeblieben. Dennoch bleibt
grundsätzlich abzuwarten, ob sich insbesondere auch aufgrund der überarbeiteten
#Förderrichtlinie (siehe Antwort zu 1.) nun mehr Besitzerinnen und Besitzer von Taxis zu
einem Umbau oder zur Neuanschaffung von Fahrzeugen entschließen werden.
Die Nachfrage bis 2021 kann nicht verlässlich eingeschätzt werden, u. a. auch deshalb,
weil inzwischen die Auswirkungen der sog. „Corona-Krise“ auch auf das #Taxigewerbe
spürbar sind.
Es bleibt aber weiterhin das Ziel, bis Ende 2021 250 Inklusionstaxis ins Berliner
#Verkehrsnetz zu bringen.
5. Stehen aktuell alle Inklusionstaxen während der Corona-Krise den Nutzerinnen und Nutzern zur
Verfügung oder gibt es wegen des allgemeinen Rückgangs an Taxifahrten auch hier eine Ausdünnung
des Angebots?
6. Steht aktuell der gesamte Fahrzeugpark des Sonderfahrdienstes den Nutzerinnen und Nutzern zur
Verfügung oder wurde das Angebot wegen der Ausgangsrestriktionen verringert?
Zu 5. und 6.: Das Angebot „Inklusionstaxen“ wurde nicht eingeschränkt, jedoch hat die
Nachfrage, wie im gesamten Taxigewerbe auch, nachgelassen.
Der besondere Fahrdienst für Menschen mit Behinderung (#Sonderfahrdienst) wurde und
wird selbstverständlich vollumfänglich aufrechterhalten. Der gesamte #Fuhrpark steht zur
Verfügung, wird aber von den Berechtigten seit dem 16.03.2020 in geringerem Umfang
in Anspruch genommen. Im Februar 2020 wurden noch über 10.000 Fahrten
durchgeführt. Im März 2020 haben sich die in Anspruch genommenen Fahrten dann um
ca. 50 Prozent auf rund 5.400 Fahrten verringert. Für April wird ein weiterer Rückgang
der Zahlen der Inanspruchnahme erwartet.
Berlin, den 30. April 2020
In Vertretung
Daniel T i e t z e
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Straßenbahn: Mitte(n) auf die 12, aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern die #Gleise der #Straßenbahnen in der #Dorotheenstraße. In der Zeit von Freitag, den 08. Mai 2020, zirka 6:30 Uhr bis Sonntag, den 11. Mai 2020, zirka 4:00 Uhr ist die #Straßenbahnlinie #12 unterbrochen. Die Linie fährt während der Bauarbeiten zwischen #Pasedagplatz und #Torstraße/ U Oranienburger Tor und fährt von dort weiter über S Oranienburger Straße bis S Hackescher Markt. Alternativ können die Straßenbahnlinie #M1 sowie die U-Bahnlinie #U6 genutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Radverkehr: Eine unendliche Geschichte – Fertigstellung des Radwegs an der Rummelsburger Landstraße, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welchen konkreten Bemühungen gab es seit meiner Anfrage Nr. 18/20339 vom 25.07.2019, um dem
fehlenden #Radweg entlang der #Rummelsburger Landstraße endlich zur Fertigstellung zu verhelfen? (Bitte
um Auflistung der konkreten Schritte)
Antwort zu 1:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
 „Finale Abstimmung zu den erforderlichen Flächen für #Ersatzpflanzungen
(Erstaufforstung) infolge Waldverlust,
 Fertigstellung #Waldgutachten und Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP),
2
 Einreichung zur Erlangung der naturschutzrechtlichen und wasserrechtlichen
Erlaubnis,
 Abstimmung des Vorentwurfs mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz (SenUVK),
 Zurzeit werden die Abstimmungsergebnisse und die Ergebnisse der Fachbeiträge
(LBP) in den Entwurf eingearbeitet.“
Frage 2:
Wie kam es in der damaligen Anfrage unter Antwort 4 zu der lapidaren Aussage, dass die Planungen noch
laufen und zum Baubeginn keine Aussage gemacht werden kann, während zu diesem Zeitpunkt längst eine
der zwei Fahrspuren für Autos Richtung stadteinwärts gesperrt war? Warum wurde die #Fahrspur dann nicht
freigegeben, wenn noch nicht einmal Planungen existierten?
Antwort zu 2:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Zur damaligen Schriftlichen Anfrage hatte das Bezirksamt seinerzeit mitgeteilt:
Es handelt sich um einen zukünftigen gemeinsamen Geh- und Radweg. Aufgrund der
umfangreich notwendig gewordenen Leitungsarbeiten und diverser zu beachtender
naturschutzfachlicher Belange (erforderliche Kartierung von Flora und Fauna wie z. B.
Zauneidechsen, die nur in einem bestimmten, gesetzlich geregelten Zeitraum durchgeführt
werden konnte) ist ein Baubeginn für den Geh- und Radweg frühestens zum Jahresanfang
2020 zu erwarten.“
Ergänzend sei an dieser Stelle durch den Bezirk noch angemerkt:
Der Planungsprozess lief zu diesem Zeitpunkt bereits. Es ist jedoch stadteinwärts ab der
Minna-Todenhagen-Straße keine #Radverkehrsanlage (RVA) vorhanden, so dass
Radfahrende im Fließverkehr hätten fahren müssen. Es handelt sich somit um eine
temporäre Zwischenlösung bis nach Abschluss aller Vorleistungen/Vorarbeiten durch
Dritte, wie die Leitungsverwaltungen und den Abschluss des Genehmigungsverfahrens,
der endgültige Ausbau beginnen kann.“
Frage 3:
Wann konkret (genaues Datum) wurden die Planungen nun beauftragt und wer führt sie durch? Wann ist mit
der Vorlage von umsetzungsfähigen Planungsunterlagen zu rechnen?
Antwort zu 3:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Die Planung der RVA wurde ab Januar 2018 durch das Straßen- und Grünflächenamt des
Bezirksamts Treptow-Köpenick veranlasst/beauftragt. Des Weiteren waren Aufträge zur
Planung der Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung, der Erstellung eines
Waldgutachtens und LBP´s auszulösen und die Koordinierung und Steuerung der
Planungen Dritter, wie Stromnetz und Berliner Wasserbetriebe (BWB) durchzuführen. Es
kann erst nach Vorliegen aller dieser Genehmigungen und der Finanzierungszusage mit
der Erarbeitung der Ausführungsunterlagen begonnen werden. Diese Voraussetzungen
werden nach derzeitiger Einschätzung erst Mitte/Ende des IV. Quartals 2020 erwartet.“
3
Frage 4:
Wann wird die #Baudurchführung ausgeschrieben und welcher Bauzeitraum ist vorgesehen?
Antwort zu 4:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Die vorbereitenden Maßnahmen sind auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben von
November 2020 bis Ende Februar 2021 (Fällarbeiten) und von Ende März bis Ende Mai
2021 (Abfangung von Zauneidechsen) auszuführen. Dafür sind die Ausschreibungen nach
Vorliegen aller Genehmigungen und der Finanzierungszusage im Dezember 2020
vorgesehen.“
Frage 5:
Wann konkret ist mit einem Baubeginn zu rechnen?
Antwort zu 5:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Mit einem Baubeginn kann infolge der Auflagen für die vorbereitenden Maßnahmen nicht
vor Juni 2021 gerechnet werden. Die Bauzeit wird ca. drei Monate in Anspruch nehmen.“
Frage 6:
Welche Kosten sind mittlerweile (Stand heute) für die dort aufgestellten Warnbaken aufgelaufen, die sich
bereits im letzten Sommer auf 20.000 Euro beziffert hatte? Werden diese Kosten weiterhin anteilig von
SenUVK und Bezirksamt Treptow-Köpenick getragen?
Antwort zu 6:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Die Kosten (Gelbmarkierung, Aufbau, fortlaufende Kosten) belaufen sich bis jetzt auf
34.697,66 € und werden anteilig von der Sen UVK und dem Bezirk getragen.“
Frage 7:
Sind die parallel noch durchgeführten Kanalsanierungsarbeiten der Berliner Wasserbetriebe in diesem
Abschnitt mittlerweile abgeschlossen? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, wann ist mit einem Abschluss zu
rechnen?
Antwort zu 7:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Im Nordabschnitt zwischen Minna-Todenhagen-Straße und Nalepastraße sind die
Arbeiten der #BWB an den Kanälen abgeschlossen.
Die #Kabelverlegearbeiten 5×10 KV der Stromnetz Berlin zwischen Nalepastraße und
Treskowallee sind seit Herbst 2019 ebenfalls abgeschlossen.
4
Im Südabschnitt zwischen Treskowallee und Mentelinstraße finden von Mai bis Oktober
2020 noch Kanalarbeiten der BWB statt.“
Berlin, den 04.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Baufortschritt Fahrbahnerneuerung B 96a / Am Seegraben, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wann begannen die Bauarbeiten zur #Fahrbahnerneuerung der #B96a / #Am Seegraben und wann ist mit
deren Ende zu rechnen?
Antwort zu 1:
Im Juni 2018 wurde mit der Ausführung der #Straßenbaumaßnahme begonnen. Als
geplantes Ende der Maßnahmen ist der Juni 2021 vorgesehen.
Frage 2:
Befinden sich die Arbeiten momentan im Zeitplan oder gibt es Verzögerungen? Wenn ja, wodurch wurden
diese verursacht?
Antwort zu 2:
Die Baumaßnahme ist im Zeitplan.
Frage 3:
Welche konkreten Maßnahmen werden im Rahmen der Bauarbeiten durchgeführt? Was wird erneuert und
was an der Aufteilung des Straßenraums verändert?
Antwort zu 3:
Die grundhafte Erneuerung erfolgt auf einer Strecke von ca. 2.400 m, beginnend an der
#Grünbergallee / Schwalbenweg bis zum #Adlergestell im Vorfeld der „Grünauer Schleife“.
Die Straße bleibt weiterhin vierspurig, wird aber infolge zunehmender Bebauung im Gebiet
2
zu einer #Stadtstraße umgestaltet. Die Fahrspuren werden schmaler, der Mittelstreifen
breiter und begrünt. Es erfolgt der Rückbau nicht mehr erforderlicher Standstreifen und die
Anlage eines neuen -bisher fehlenden- einseitigen 4 m breiten Geh- und Radweg
einschließlich neuer Lichtsignalanlagen als Querungsmöglichkeiten des Adlergestells und
der Rampen zur #A117. Im Zuge der Bauarbeiten erfolgt auch die Erneuerung der
#Regenwasserkanalisation sowie die Erneuerung der #Straßenbeleuchtungsanlage.
Frage 4:
Wie wird mit der noch aus DDR-Zeiten vorhandenen überdimensionierten Beleuchtung auf dem
Mittelstreifen umgegangen? Ist eine neuerliche Beleuchtung auf diesem innerstädtischen Straßenabschnitt
überhaupt erforderlich?
Antwort zu 4:
Die vorhandene Beleuchtung wird im Zuge der Baumaßnahme zurückgebaut und durch eine
neue LED-Beleuchtung auf dem Mittelstreifen ersetzt. Laut dem Berliner Straßengesetz § 7
Abs. 5 sind die öffentlichen Straßen in der Gesamtheit zu beleuchten.
Frage 5:
Was kostet die Gesamtmaßnahme und wie wird diese finanziert?
Antwort zu 5:
Die Maßnahme kostet ca. 10,7 Mio. €. Die Kosten werden durch den Bund mit 8,7 Mio. €,
durch das Land Berlin mit 1,5 Mio. € und durch die Deutsche Bahn mit 0,5 Mio. €
finanziert.
Berlin, den 30.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr: Zahlreiche Zugausfälle von Mai bis Juni bei RE 3, RB 24 und RE 66, aus MOZ

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1801221/

#Bahnpendler von #Eberswalde bis #Bernau müssen sich auf wochenlange Einschränkungen einstellen. Vom 19. Mai bis 19. Juni wird es auf den Strecken des #RB24, #RE3 und #RE66 zu Umleitungen, Ausfällen und Fahrtzeitänderungen kommen, teilte die Deutsche Bahn am Dienstag mit.
In dieser Zeit werden unter anderem zwischen Eberswalde und #Biesenthal im Bereich eines Bahnübergangs die Gleise erneuert, heißt es. Außerdem wird zwischen Bernau und Berlin die Hilfsbrücke an der Eisenbahnüberführung „#Am Danewald“ durch einen neuen Überbau ersetzt. Hinzu kommt die Installation einer Hilfsbrücke an der Eisenbahnüberführung „#Schönerlinder Straße“. Mindestens eines der beiden Fernbahngleise müsse deshalb gesperrt werden, heißt es in der Mitteilung.

Für Bahnfahrer ergeben sich konkret folgende Einschränkungen: Vom 19. bis 31. Mai kommt es beim RE 3 und RB 24 zwischen Eberswalde und Bernau zu Zugausfällen, ein Ersatzverkehr wird eingerichtet. Ausfälle einzelner Züge gibt es zudem beim RE 66 zwischen Eberswalde und Berlin-Grundbrunnen.

Weiter geht es vom 1. bis 12. Juni mit Schienenersatzverkehr zwischen Angermünde und Eberswalde (RE 3) und Angermünde und Gesundbrunnen (RE 66)…

EBus 1867 in Berlin Pankow #elektrobus #mercedes #bvg

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Bahnhöfe: Neuer Anstrich für den Zukunftsbahnhof Berlin Südkreuz: Bunte Farben sorgen für bessere Orientierung, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Neuer-Anstrich-fuer-den-Zukunftsbahnhof-Berlin-Suedkreuz-Bunte-Farben-sorgen-fuer-bessere-Orientierung-5185992?contentId=1317080

Reisende und Besucher profitieren ab sofort von neuer #Wegeleitung • DB will mit neuen Services und Konzepten die Zufriedenheit ihrer Kunden erhöhen
Am #Zukunftsbahnhof Berlin #Südkreuz können sich Reisende und Besucher ab sofort dank einer innovativen Wegeleitung mit bunten #Farben besser orientieren. Jeder Bahnsteig hat einen eigenen Pastellton, der sich an Wänden, Aufzügen und Säulen wiederfindet. Ergänzt wird das Konzept durch #Piktogramme, die die Kunden zu anderen #Bahnsteigen und weiteren #Anschlussmöglichkeiten leiten.

„Unsere 174.000 Reisenden und Besucher täglich haben sich am Bahnhof Südkreuz eine bessere Wegeleitung gewünscht. Das haben wir jetzt umgesetzt. Die vier Farben helfen dabei, sich leicht im Bahnhof zurecht zu finden. Wir sind gespannt auf das Feedback der Kunden“, so Cornelia #Kadatz, Chefin der sechs Berliner #Fernbahnhöfe.

Gemeinsam mit Reisenden und Besuchern entwickelte die DB im Vorfeld ein Farbkonzept, damit sich Gäste zukünftig besser im symmetrischen Bahnhof Südkreuz orientieren können. Die Pastelltöne wurden speziell gewählt, da sie sich von den gewohnten Warnfarben unterscheiden.

Der Bahnhof Berlin Südkreuz ist einer von bundesweit 16 Zukunftsbahnhöfen, an denen verschiedene neue Ideen und Services getestet werden. Alle Zukunftsbahnhöfe werden mit 100 Prozent Ökostrom betrieben. Seit 2015 produzieren Vertikalwindräder auf dem Bahnhofsdach eigenen Strom. Außerdem gibt es Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Elektrobusse.

Insgesamt nimmt die DB rund 2,5 Millionen Euro für die neuen Ideen am Bahnhof Südkreuz in die Hand. Die DB sammelt das Feedback der Reisenden und arbeitet Ideen in zukünftige Konzepte mit ein: bahnhof.de/zukunftsbahnhof bzw. per QR-Code im Bahnhof.

Straßenverkehr: Perspektiven für den Gleimtunnel II, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wer hat die Aufhebung der #Sperrung des #Gleimtunnels wann veranlasst?
Die Verkehrsfreigabe erfolgte gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung von der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Abt. VI. Im Rahmen des
Baufortschritts zur Errichtung des #Stauraumkanals im #Mauerpark wurde seitens der
bauausführenden Firma Anfang des Jahres ein Änderungsantrag für eine neue Bauphase
gestellt. Dieser beinhaltete neben kleineren, verbleibenden Baufeldern im Seitenbereich
und im Gehweg auch die Verkehrsfreigabe der #Gleimstraße und damit einhergehend,
auch die Öffnung des Gleimtunnels. Termin zur Umsetzung der neuen Bauphase war der
02.04.2020.
2
Frage 2:
Welche Rahmenbedingungen haben die verlängerte Sperrung des Gleimtunnels verursacht?
Antwort zu 2:
Im Zuge der Errichtung des Stauraumkanales kam es immer wieder zu Verzögerungen im
Baufortschritt. Die Gründe waren beispielsweise die Erbringung von Mehrleistungen im
Baubereich sowie witterungsbedingte Bauverzögerungen.
Frage 3:
Gibt es eine Entscheidung in der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Land Berlin, der DB AG
sowie dem BEV und konnte die Baulastträgerschaft für die #Brückenbauwerke des Gleimtunnels geklärt
werden?
Antwort zu 3:
Nein.
Frage 4:
Falls Frage 3 mit „ja“ beantwortet wurde: Wer ist zukünftig mit der Instandhaltung des Gleimtunnels betraut
und wurden bereits Maßnahmen zur Instandhaltung ergriffen?
Frage 5:
Falls Frage 3 mit „nein“ beantwortet wurde: Wann wird mit einer Entscheidung gerechnet und wer übernimmt
bis dahin die Instandhaltungsmaßnahmen?
Antwort zu 4 und 5:
Ein verlässliches Zeitfenster bzgl. eines Termins zur mündlichen Verhandlung kann
angesichts der allgemein sehr langen Vorlaufzeiten in Verwaltungsstreitverfahren nicht
genannt werden; im Übrigen kommt erschwerend hinzu, dass für das Verwaltungsgericht
Berlin mit Wirkung vom 17. März 2020 die Pandemiestufe 1 des Pandemieplans des
Verwaltungsgerichts Berlin angeordnet wurde. Die diesbezüglichen Einzelheiten sind
abrufbar unter: https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/.
Die Instandhaltungsmaßnahmen werden derzeit ohne präjudizielle Wirkung vom Land
Berlin wahrgenommen.
Frage 6:
Was hat die Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Jahr 2019 bezüglich der Standsicherheit,
Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit des Gleimtunnels ergeben – müssen kurz- oder mittelfristig
bestimmte Maßnahmen ergriffen werden?
3
Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Im Ergebnis der einfachen #Bauwerksprüfung nach DIN 1076 im Jahr 2019 wurde durch
die Gutachter festgestellt, dass im Vergleich zur vorangegangenen Hauptprüfung im Jahr
2016 an den vier Überbauten und an den Unterbauten keine erheblichen Veränderungen
am Schadensbild festgestellt werden konnten. Es wurden Empfehlungen zu kurz-, mittelund langfristigen Maßnahmen aufgestellt.“
Frage 7:
Konnte eine Abstimmung zwischen dem Bezirk Pankow sowie der #BSR erzielt werden, was die regelmäßige,
möglichst umfassende #Reinigung des Gleimtunnels betrifft, um bei weiteren Starkregenereignissen keine
weiteren #Überschwemmungen befürchten zu müssen?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Gleimstraße im Bereich des „Gleimtunnels“ ist als gewidmetes öffentliches
Straßenland zur regelmäßigen Straßenreinigung im #Straßenreinigungsverzeichnis des
Landes Berlin aufgeführt. Es besteht hier also für die Berliner Stadtreinigungsbetriebe
(BSR) eine gesetzliche Verpflichtung zur ordnungsgemäßen #Straßenreinigung je nach
Reinigungsklasse. Der betroffene Straßenbereich gehört bei der BSR zum
Reinigungsbereich Wedding. Nach Aussage der BSR soll er auch nach der
Bezirksgrenzenänderung weiter in dortiger Zuständigkeit verbleiben.
Eine separate Abstimmung zwischen dem Bezirksamt Pankow und der BSR ist somit nicht
erforderlich.“
Frage 8:
Wer ist für die direkt an die Erweiterungsflächen des Mauerparks angrenzende, asphaltbedeckte Oberfläche
des Gleimtunnels und die vielen dort aufgestellten Zäune (auch um die einzelnen Oberlichter) zuständig und
was wird perspektivisch mit dieser Fläche passieren?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Siehe Antwort zu 3.
Die Fläche auf der Gleimstraßenbrücke wurde im Zuge der Herstellung des Mauerparks
hergestellt und mit Zäunen gesichert.“
Frage 9:
Ist die Presseberichterstattung über die Pläne zur vollständigen Schließung des Gleimtunnels noch in
diesem Jahr zutreffend und falls ja, wer ist hierfür zuständig?
Antwort zu 9:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Eine vollständige Schließung des Gleimtunnels im Zusammenhang einer evtl. Einrichtung
einer #Fahrradstraße im Zuge der Gleimstraße wird bisher nicht beabsichtigt.“
4
Frage 10:
Wird bei den Plänen zur durchgängigen Fahrradstraße in der Gleim- und Rügenerstraße bedacht, dass
diese Strecken beim bevorstehenden Abriss und Neubau der Schönhauser Allee Brücke zentrale
Durchwegungen – auch für den Autoverkehr – sein werden und deshalb eine temporäre Freigabe wird
erfolgen müssen?
Antwort zu 10:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Planungen einer Einrichtung einer Fahrradstraße im Zuge der Gleimstraße befinden
sich gegenwärtig noch im konzeptionellem Stadium. Eine Realisierung ist davon abhängig,
ob die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz einer Entlassung der
Gleimstraße aus dem übergeordnetem Straßenverkehrsnetz zustimmt. Die Entlassung der
Gleimstraße aus dem übergeordnetem Straßenverkehrsnetz muss vom Bezirk Pankow bei
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beantragt werden. Mit dem
Antrag sind seitens des Antragstellers umfangreiche verkehrstechnische Nachweise zu
erbringen. Diese konnten bisher aufgrund verschiedener Hindernisse noch nicht erarbeitet
werden.
Eine Änderung des Straßenquerschnitts der Gleimstraße ist mit der Einrichtung der
Fahrradstraße ohnehin nicht vorgesehen. Die geplanten Maßnahmen beinhalten
überwiegend verkehrsrechtliche Anordnungen wie Fahrbahnmarkierungen und
Beschilderungen. Eine Aufhebung der Fahrradstraße ist im Falle einer #Umleitungsstrecke
durchaus denkbar und durch den Austausch von Verkehrszeichen schnell umsetzbar.“
Frage 11:
Wird bei den Plänen zur durchgängigen Fahrradstraße in der Gleim- und Rügenerstraße bedacht, dass
diese Strecke für den (inklusive) Besucherverkehr nach der Sanierung des #Friedrich-Ludwig-JahnSportparks benötigt werden könnte und deshalb ein übergeordnetes Verkehrskonzept für den gesamten
Gleimkiez benötigt wird?
Antwort zu 11:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Unserer aktuellen Kenntnis nach soll die Haupterschließung des Friedrich-Ludwig-JahnSportparks nicht über die Gleimstraße, sondern über die Eberswalder Straße im Süden
erfolgen. Die geplanten Maßnahmen im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark dürfen zu keiner
zusätzlichen Belastung des Gleimkiezes durch den motorisierten Verkehr führen.
Dahingehend ist ein verkehrliches integriertes Gesamtkonzept für das Vorhaben FriedrichLudwig-Jahn-Sportpark seitens der zuständigen Hauptverwaltung zu erarbeiten und mit
den betroffenen Bezirken Pankow und Mitte abzustimmen. In diesem Konzept sollte auch
die aktuelle Erschließungssituation der #Max-Schmeling-Halle überdacht werden, die
gegenwärtig im Wesentlichen über die Gleimstraße erfolgt und den Kiez durch den von ihr
induzierten Veranstaltungsverkehr übermäßig stark belastet. Sollte eine Erschließung der
Max-Schmeling-Halle von der Eberswalder Straße über das Gelände des FriedrichLudwig-Jahn-Sportparks auch zukünftig versagt bleiben, wäre auch nach der Einrichtung
einer Fahrradstraße in der Gleimstraße die Erschließung der Max-Schmeling-Halle über
die Gleimstraße weiterhin gesichert, da diese für den Anliegerverkehr geöffnet bliebe. Eine
engere Involvierung des Betreibers der Max-Schmeling-Halle in den Planungsprozess zur
Fahrradstraße in der Gleimstraße ist seitens des BA Pankow beabsichtigt.“
5
Frage 12:
Ist ein (Online-)Beteiligungsverfahren für die Anwohner des Gleimtunnels und die umliegenden
Gewerbetreibenden geplant, um sie als direkt Betroffene in die Frage, ob eine dauerhafte Sperrung des
Gleimtunnels für den Autoverkehr überhaupt gewollt ist, einzubinden und falls ja, wer wird dieses
Beteiligungsverfahren wann beginnen?
Antwort zu 12:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Wie in der Antwort zu Frage 9 bereits erläutert, ist eine dauerhafte Sperrung des
Gleimtunnels im Zusammenhang einer evtl. Einrichtung einer Fahrradstraße im Zuge der
Gleimstraße nicht beabsichtigt. Zu den konzeptionellen Planungen der Fahrradstraße gab
es im Oktober 2018 eine umfängliche öffentliche Informations- und
Beteiligungsveranstaltung, der eine vierwöchige Online-Beteiligung über die Plattform
„mein.berlin.de“ folgte. In den Auswertungsergebnissen der Partizipationsveranstaltungen
zeigte sich sowohl für die Stargarder Straße wie auch für die Gleimstraße ein deutlicher
mehrheitlicher Zuspruch für die Umwandlung des durchgängigen Streckenzuges in eine
Fahrradstraße.“
Berlin, den 29.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz