Das Foto entstand am Tag, als Klaus Jürgen neun Jahre alt wurde. Sechs Tage später lag Rosemarie im Krankenhaus und Kläuschen, wie ihr Bruder genannt wurde, war tot. Ertrunken bei einer #Ferienfahrt mit dem #Schiff, die vor genau 70 Jahren mit der bisher größten #Schiffskatastrophe Berlins endete. 28 Kinder und zwei Erzieherinnen starben bei der #Explosion des Motorschiffes „Heimatland“, das gerade im Treptower Hafen abgelegt hatte.
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Erich Weise hatte die „#Heimatland“ erst im Januar 1951 für 20.000 Deutsche Mark gekauft. Da der Motor zu laut war und zu sehr vibrierte, kaufte er einen alten #Benzinmotor ohne Vergaser, der 1939 generalüberholt, aber seitdem nicht mehr benutzt worden war. Den Motor und einen ausgeliehenen, defekten Vergaser ohne Filter ließ Weise im Juni 1951 von einem Autoschlosser einbauen, der den Vergaser notdürftig reparierte. Weise hatte es offenbar eilig, er wollte unbedingt beim Feriendienst mitfahren. Deswegen ließ er das Schiff mit neu eingebauten Benzinmotor auch nicht noch einmal von den Behörden abnehmen. Er habe aus Gewinnstreben gehandelt, geht aus dem gegen Weise später verhängten Urteil des Berliner Landgerichts hervor.
Karin Ludwig erzählt, dass das so nicht stimme. Weise war mit seiner „Heimatland“, wie alle #Motorschiffe in Ost-Berlin, im Auftrag der staatlichen #Deutschen Schiffs- und Umschlagsbetriebszentrale (#DSU) unterwegs. Und Vertreter dieser Behörde hätten den #Schiffsführer unter Druck gesetzt, damit er mit dem Umbau der „Heimatland“ bis zu den #Ferienspielen fertig wird. Karin Ludwig und ihr Mann Till sind Dokumentarfilmer. Vor einigen Jahren haben sie für den Streifen „Tod auf der Spree. Das Unglück auf der MS Heimatland“ recherchiert.
#Geschäftsführer-Trio ab dem 1. Juli 2021 bei der Ostdeutschen Eisenbahn Die #ODEG – #Ostdeutsche Eisenbahn GmbH hat mit dem heutigen Tag eine neue Geschäftsführung. Stefan #Neubert, seit 2018 Geschäftsführer bei der ODEG, wird das Unternehmen gemeinsam mit den beiden neuen Geschäftsführern Lars #Gehrke und Roland #Pauli führen und die Erfolgsgeschichte der ODEG weiterschreiben. Das Trio wird die größte private Eisenbahn im Osten Deutschlands, mit derzeit 570 Eisenbahnerinnen und Eisenbahnern, auf Kurs halten und sicher durch die bevorstehenden #Betriebsaufnahmen, u. a. das Teilnetz #Ostseeküste II (ab Dez. 2021) und das #Netz Elbe-Spree (ab Dez. 2022), führen.
Alle drei verfügen über langjährige Berufserfahrungen in der #Eisenbahnverkehrsbranche und eine exzellente Expertise für ihren jeweiligen Verantwortungs- und Führungsbereich. In der neuen Aufstellung hat Stefan Neubert die Verantwortung für den kaufmännischen Bereich, Lars Gehrke für den Betrieb und Roland Pauli verantwortet das Verkehrsmanagement und die Instandhaltung. Ein wesentlicher Vorteil für die Ostdeutsche Eisenbahn: Das Dreiergespann kennt sich persönlich bereits viele Jahre und hat erfolgreich im Unternehmen zusammengearbeitet, was von Beginn an einen kraftvollen Start in die zukünftige Arbeit ermöglicht. Die strategische Entscheidung trafen die Gesellschafter der ODEG, Dr. Michael #Vulpius, CEO der #BeNEX, als 50%ige-Mutter der ODEG und Jost #Knebel, Vorsitzender der Geschäftsführung der #NETINERA Deutschland GmbH (ebenfalls 50%ige-Mutter der ODEG) gemeinsam mit Neubert, Gehrke und Pauli bereits zu Beginn des Jahres.
Wichtige Informationen zur ODEG-Geschäftsführung finden Sie hier. ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH Mit Gründung der ODEG im Jahr 2002 beginnt eine der erfolgreichsten Geschichten der deutschen Eisenbahn. Als Tochterunternehmen der BeNEX und der #Prignitzer Eisenbahn GmbH …
Frage 1 Wie viele #Fahrraddemonstrationen, die ihre Route durch den #Tunnel Ortsteil #Britz führten, sind in den letzten 10 Jahren genehmigt worden? Wie viele Teilnehmer*innen sind dabei jeweils durch den Tunnel gefahren? Antwort zu 1: Für den erfragten Zeitraum liegen der Polizei Berlin keine automatisiert recherchierbaren Daten vor. Im Rahmen der zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vorgegebenen Frist konnte im Rahmen einer händischen Auswertung ermittelt werden, dass seit 2016 zehn Aufzüge mit Fahrrädern durchgeführt wurden, bei denen die Bundesautobahn #Tunnelanlage Ortsteil Britz (#BAB-TOB) passiert oder die Anschlussstelle Britzer Damm benutzt worden ist. Die Anzahl der Teilnehmenden, die bei den o. g. Aufzügen den BABTOB befahren haben, wurde nicht erhoben. Frage 2: Wie viele Unfälle haben sich bei den genehmigten Demonstrationen im Tunnelbereich ereignet (bitte Anzahl der jeweiligen Demonstration zuordnen)? 2 Frage 3: Wie viele Personen wurden bei den Unfällen aus Frage 2. verletzt (bitte Anzahl der jeweiligen Demonstration zuordnen)? Frage 4: Sind bei der Versorgung oder Bergung der verletzten Personen aus Frage 3. Probleme aufgetreten? Wenn ja, in welcher Form? Frage 5: Wenn es zu Problemen bei der Versorgung oder Bergung von Personen aus Frage 3. gab, welche Schlüsse wurden daraus für künftige Schadensfälle gezogen? Antwort zu 2, 3, 4 und 5: Unfälle im Rahmen von Versammlungen werden nicht als Verkehrsunfälle im Sinne des Gesetzes über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle erfasst. Vor diesem Hintergrund liegen Daten im Sinne der Fragestellung nicht vor. Frage 6: Gab es bei den genehmigten Demonstrationen aus Frage 1. sonstige sicherheitsrelevante Vorkommnisse, wie z.B. das Zünden von Pyrotechnik im Tunnel oder deren Zu- und Ausfahrten? Wenn ja, welches Vorkommnis bei welcher Demonstration ? Antwort zu 6: Daten im Sinne der Fragestellung sind seitens der Polizei Berlin im automatisierten Verfahren nicht recherchierbar Frage 7: Hat es in letzter Zeit Änderungen bei sicherheitsbezogenen #Vorschriften für #Straßentunnel gegeben, die eine Versagung der Nutzung des Tunnels Ortsteil Britz für Fahrraddemonstrationen vorsehen? Wenn ja, welche? Antwort zu 7: Die Rechtsgrundlage für die #Genehmigung des Tunnelbetriebs bilden die „Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“ (#RABT, Stand 2006) sowie die „Empfehlungen für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“ (#EABT, Stand 2019). Darin werden nur Regelungen in Bezug auf Benutzung durch Kraftfahrzeuge getroffen. Hinsichtlich eines Fahrradverkehrs werden keine Angaben gemacht, mithin gab es diesbezüglich auch keine Änderungen. Ergänzend wird auf die Antwort der AdB zu den Fragen 9-23 verwiesen. Frage 8: In den Bescheiden der Versammlungsbehörde zu den #Fahrraddemonstrationen am 5. und 6. Juni 2021 ist die Durchfahrt durch den Tunnel Ortsteil Britz aus #sicherheitstechnischen Gründen versagt worden. Bestehen diese #Sicherheitsbedenken nur in Bezug auf Fahrraddemonstrationen oder bestehen aus Sicht der Behörden grundsätzlich Sicherheitsbedenken bei der Evakuierung und Bergung von Personen aus dem Tunnel? 3 Antwort zu 8: Gemäß § 1 (3) #Bundesfernstraßengesetz sind Bundesautobahnen „nur für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt“. Die Anzahl und der Abstand der Fluchtwege sind für die Anzahl Menschen bestimmt, die sich durchschnittlich mit Kraftfahrzeugen im entsprechenden Tunnelabschnitt bewegen. Diese werden in Sicherheitsberechnungen nach einer Berechnungsgrundlage für PKW und LKW festgelegt. Bei Demonstrationen zu Fuß oder mit dem Fahrrad wird diese Zahl erheblich überschritten. Für diese Personenanzahl ist die Fluchtwegesituation nicht bemessen Frage 9: Ist es richtig, dass die #Notübergänge zwischen den #Tunnelröhren nur für 5 bis 20 Personen ausgelegt sind? Frage 10: Ist es weiterhin zutreffend, dass durch die Notübergänge keine verletzten Personen auf Tragen transportiert werden können? Frage 11: Ist es weiterhin zutreffend, dass die Notübergänge und das #Nottreppenhaus zur #Evakuierung größerer Menschenmengen ungeeignet sind? Frage 12: Wie sieht das Evakuierungskonzept für den 1713 m langen Tunnel aus? Frage 13: Wie wird die Sicherheitsarchitektur des Tunnels Ortsteil Britz bewertet? Frage 14: Entspricht die Sicherheitsarchitektur des Tunnels Ortsteil Britz den neuesten Standards, z.B. hinsichtlich Türbreiten, Abmaßen der Durchgänge und Treppenhäuser? Frage 15: Welche Unterschiede weist der Tunnel Ortsteil Britz bei den Sicherheitsstandards gegenüber der RABT in der aktuellsten Fassung auf? Frage 16: Wenn zur Frage 14. nein bzw. Unterschiede zur RABT bestehen, gibt es Bestrebungen die Sicherheitsstandards anzupassen? Frage 17: Wenn zu Frage 9. ja, ist der Tunnel für Reisebusse gesperrt oder ist Reiseveranstaltern abzuraten, den Tunnel mit üblichen Reisebussen mit bis zu 60 Sitzplätzen oder gar Doppeldeckerbussen mit bis zu 90 Sitzplätzen zu durchfahren? Frage 18: Wie wird die Evakuierung und Bergung von Verletzten bei einem Verkehrsunfall mit Rauch- und Brandentwicklung, in dem mehrere Fahrzeuge u.a. einem voll besetzen Reisebus verwickelt sind, praktisch durchgeführt in Anbetracht der Antworten zu Frage 9. bis 11.? 4 Frage 19: Gibt es eine Beschränkung der Kfz/Personen, die gleichzeitig im Britzer Tunnel sein dürfen? Wenn ja, wie viele? Frage 20: Welche Sicherungsmaßnahmen gibt es, um diese Maximalzahl aus Frage 19. zu gewährleisten? Frage 21: Wer entscheidet über Auslösen der Beschränkungen? Frage 22: Wie oft wurden entsprechende Maßnahmen in den letzten Jahren angewandt? Frage 23: Ist der Tunnel Ortsteil Britz uneingeschränkt sicher? Antwort zu 9 bis 23: Die AdB teilt hierzu mit: „Gemäß §1 (3) Bundesfernstraßengesetz sind Bundesautobahnen „nur für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt“. Unter dieser Voraussetzung sind Tunnel auf Bundesautobahnen für die Nutzung von Kraftfahrzeugen sicher bemessen. Die baulichen, technischen Einrichtungen von Tunneln sind dagegen nicht für (temporären) Personen- oder Radverkehr, welcher andere verpflichtende Sicherheitsanforderungen benötigt, ausgelegt. Um hier ein konkretes Beispiel zu nennen: Für die schnelle und sichere Abführung von austretenden Flüssigkeiten ist der Tunnel mit einer sogenannten Schlitzrinne versehen. Diese stellt für Kraftfahrzeuge und ggf. Fußgänger (im Ereignisfall) keine Gefahr dar. Radfahrende dagegen können mit dem Rad in diese Schlitzrinne geraten und stürzen. Die Rinne ist durch die Fahrradteilnehmer nicht unmittelbar sichtbar. Die Anzahl und der Abstand der Fluchtwege ist für die Anzahl Menschen bestimmt, die sich durchschnittlich mit Kraftfahrzeugen im entsprechenden Tunnelabschnitt bewegen. Bei Demonstrationen zu Fuß oder mit dem Fahrrad wird diese Zahl erheblich überschritten. Für diese Personenanzahl ist die Fluchtwegesituation nicht bemessen. Und im Falle einer Panik oder eines Terroranschlages lassen sich die Menschenmassen nicht schnell genug aus dem Tunnel entfernen. Die Querung von Brücken ist durch die ausgelegten technischen Sicherheitseinrichtungen für andere Teilnehmer/innen außer dem Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen ein weiteres hohes Risikopotenzial, da die Brüstungshöhe dafür nicht ausgelegt ist und Personen bei kleinster Unachtsamkeit, Gerangel oder Panik herunterstürtzen können. Die meist kurzfristig angemeldeten Versammlungen bergen eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, da keine für den Verkehr ausgelegte Umleitungsstrecke auf den Nebennetzen ausgewiesen wird und die damit zu erwartende Staubildung und verbundene Unfallgefahr bei einer Streckenführung über die Autobahn nicht zusätzlich abgesichert werden kann. Die Gefahrenanalyse für Anfragen zum Betreten der Autobahn z.B. bei Demonstrationen geht immer mit den einhergehenden Risiken der Nutzer aus. Unter diesem Gesichtspunkt stellen die baulichen Einrichtungen hohes Gefahrenpotenzial in jeglicher Hinsicht dar, deren Auslegung von Versammlungen unter Beachtung der öffentlichen Sicherheit für Leib und Seele meist immer negativ bewertet werden kann. 5 Die Ansicht und die Abfrage nach Unfällen in den letzten Jahren greift daher nicht. Als Beispiel sollte hier das Ereignis Love-Parade sein. Daher steht bei der Abwägung von anderen Tunnelnutzern als Autoverkehr eine hier in Ansätzen beschriebene Gefährdungsanalyse. Und die spricht gegen die Nutzung von Autobahnen.“ Zu Frage 18 wird vom Berliner Senat ergänzend ausgeführt: In Tunnelanlagen wird bei der Evakuierung der Fokus auf die Selbstrettung der Fahrzeuginsassen gelegt. Personen haben die Möglichkeit, den gefährdeten Bereich über vorhandene Notübergänge, die Tunnelportale sowie über Nottreppenräume zu verlassen. Diese sogenannte Selbstrettungsphase läuft unmittelbar nach der Gefahrenerkennung durch die Fahrzeuginsassen an und wird mittels Lautsprecherdurchsagen unterstützt. Beim Eintreffen der Feuerwehr und Polizei sollte die Selbstrettungsphase bestenfalls bereits abgeschlossen sein, sodass nur noch unmittelbar Verletzte oder bewegungseingeschränkte Personen durch die Feuerwehr zu retten sind. Das Eingreifen der Feuerwehr erfolgt bei einer Rauchentwicklung im Tunnel immer über die nicht betroffene Tunnelröhre. Dies bedarf einer sogenannten Notöffnung in der Mittelleitplanke vor jedem Tunnelportal, um den Einsatzkräften den Wechsel in die nicht betroffene Tunnelröhre zu ermöglichen. Alle Maßnahmen werden über die Notübergänge vorgetragen. Berlin, den 28.06.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Auf ins Grüne! Viele Berliner haben während der Corona-Pandemie die Zeit dazu genutzt, Wälder und Seen im Land Brandenburg kennenzulernen. Sven #Heinemann nicht: Er ist durch die Stadt gewandert, und zwar auf einer ganz besonderen Strecke. „Ich bin zweimal die #Ringbahn#abgelaufen“, sagt der Friedrichshainer. „Jeweils 37,044 Kilometer in mehreren Etappen.“ Mit Block und Kamera sammelte Heinemann Eindrücke für sein Buch über den Ring. Nicht mehr lange, dann wird das reich bebilderte Werk erscheinen. Denn es gilt ein Jubiläum zu feiern: Am 17. Juli 1871, vor 150 Jahren, wurde der erste Abschnitt eröffnet. Rasch wuchs die Ringbahn zu einer der wichtigsten #Schienenstrecken in der Stadt heran. „Der Ring fasziniert mich“, so der Autor.
Hätte sich Heinemann während der Anfangszeit der Ringbahn auf Wanderschaft begeben, wäre er größtenteils fernab vom damaligen Berlin durchs Grüne gelaufen. „Zunächst führte die Strecke durch ländliche Gegenden komplett in Brandenburg“, berichtet der 42-jährige Sozialwissenschaftler. Heute wäre ein solches #Verkehrsprojekt Anlass für Diskussionen, wahrscheinlich sogar für den Rechnungshof. Was soll das, auf dem platten Land eine zweigleisige #Bahnstrecke zu bauen?
Anfang Juli wird die Flagge auf der „Mecklenburg-Vorpommern“ gewechselt. Damit verliert Deutschland seine letzte #Eisenbahnfähre und Mecklenburg-Vorpommern viele Arbeitsplätze.
Zu Beginn des neuen Monats wird das #Fährschiff „#Mecklenburg-Vorpommern“ #umgeflaggt. Schwarz-Rot-Gold wird heruntergenommen und durch schwedisches Blau mit gelbem Kreuz ersetzt. Der Heimathafen „Rostock“ wird am Heck übermalt und durch „#Trelleborg“ ersetzt. Damit ist die Umstrukturierung des deutschen Fährgeschäfts bei der schwedischen Reederei #Stena Line abgeschlossen – mit bitteren Folgen für die #Seewirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern.
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Mitarbeiter mit Englisch und Schwedisch überfordert Im April 2020 hatte Stena Line überraschend die traditionsreiche Route Sassnitz-Trelleborg, die sogenannte #Königslinie, geschlossen und das Fährschiff „#Sassnitz“ nach Uddevalla überführt. Dutzende Seeleute und Bordpersonal mussten ihr Schiff für immer verlassen. Die „Sassnitz“ fuhr schon seit 1989 auf der Route und war erst vor Kurzen aufgehübscht worden. Viele Mitarbeitenden wurden gegen Abfindungen entlassen. Andere konnten zunächst auf das letzte deutsche Stena-Fährschiff wechseln, das sich noch im Dienst befand.
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Ende der deutschen Eisenbahnfähren Der Umbau und die Entlassungen bei Stena bedeuten auch, dass die deutsche #Eisenbahnschifffahrt nach 118 Jahren endgültig Geschichte ist. Das ist auch deshalb bitter, weil im vergangenem Monat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) den ersten #Nachtzug Berlin- #Stockholm auf die Reise schickte. Der Zug macht einen 300 Kilometer langen Bogen um Mecklenburg-Vorpommern. Nach Angaben des schwedischen Betreibers wäre ihnen eine Route per Eisenbahnfähre „Sassnitz“ von #Mukran nach Trelleborg oder alternativ von #Rostock nach Trelleborg mit dem Fährschiff „Mecklenburg-Vorpommern“ lieber gewesen. Mukran scheiterte an der überraschenden Einstellung der Verbindung und die Route über Rostock am umständlichen Rangieren im Rostocker Seehafen.
Frage 1: Welche konkreten Gründe liegen dafür vor, dass das Land Berlin in den beiden zurückliegenden Legislaturperioden sowie in der aktuellen Legislaturperiode keine kommunalen Vorhaben für das #GVFG-Bundesprogramm angemeldet hat? Frage 3: Wurden zwischenzeitlich weitere Antragstellungen vorgenommen? Wenn ja für welche Maßnahmen und mit welchem Realisierungshorizont? Antwort zu 1 und 3: Bis zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (#GVFG) im Jahr 2020, die insbesondere eine Ausweitung der Fördertatbestände und eine Verringerung der Schwellenwerte mit sich brachte, gab es in den vergangenen ca. 15 Jahren im Land Berlin keine geeigneten Neu- und Ausbauvorhaben im kommunalen Öffentlichen #Personennahverkehr (#ÖPNV), die die Förderkriterien (hier insbesondere der Maßnahmenumfang von mindestens 50 Mio. €) erfüllen konnten. In der aktuellen Legislaturperiode wurde jedoch eine Reihe von Neu- und Ausbauvorhaben auf den Weg gebracht, für die derzeit die Antragstellung für eine GVFG-Förderung vorbereitet wird (siehe Antwort zu Frage 2). Eine Antragstellung zur Aufnahme in Kategorie a des GVFG-Bundesprogramms kann erfolgen, sobald die notwendige Planungsreife als Fördervoraussetzung erfüllt ist. 2 Frage 2: Wie ist der aktuelle Sachstand zur Vorbereitung der Antragstellung für eine GVFG-Förderung weiterer Maßnahmen für den Neu- und Ausbau, die Reaktivierung, die Kapazitätserweiterung sowie die Grunderneuerung durch das Land Berlin gemeinsam mit den Vorhabenträgern BVG, DB AG, Havelländische Eisenbahn sowie Niederbarnimer Eisenbahn? Wann wurden die Vorbereitungen abgeschlossen? Mit welchem Ergebnis? Antwort zu 2: Das Land Berlin bereitet derzeit gemeinsam mit den Vorhabenträgern #BVG, #DB AG, #Havelländische Eisenbahn sowie #Niederbarnimer Eisenbahn die Antragstellung weiterer Maßnahmen für den Neu- und Ausbau, die Reaktivierung, die Kapazitätserweiterung sowie die Grunderneuerung vor und wird nach Vorliegen der Fördervoraussetzungen die Antragstellung vornehmen bzw. im Falle der Maßnahmen für den Ausbau der Eisenbahnen des Bundes die Antragstellung der DB AG unterstützen. Dazu hat das Land Berlin gemeinsam mit dem Land Brandenburg die #i2030-Maßnahme „Wiedererrichtung der #Stammstrecke der #Heidekrautbahn“ zur Programmaufnahme in das GVFG-Bundesprogramm nach §6 GVFG angemeldet sowie eine vorläufige Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) nach der Methode der Standardisierten Bewertung auf Basis der derzeit vorliegenden Kostenschätzung beauftragt, die in mehreren Sitzungen des zugehörigen projektbegleitenden Arbeitskreises mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) besprochen wurde und im Sommer 2021 abgeschlossen werden soll. Als Voraussetzung für die Antragstellung zur Aufnahme in Kategorie a des GVFG-Bundesprogramms ist diese NKU dann im Ergebnis der Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit der zugehörigen Kostenberechnung sowie unter Berücksichtigung etwaiger Anpassungsbedarfe aus dem notwendigen Planrechtsverfahren fortzuschreiben. Darüber hinaus hat die DB AG mit Zustimmung und Unterstützung der Länder Berlin und Brandenburg u.a. auch die i2030-Maßnahmen „Reaktivierung der #Siemensbahn“ und „Ausbau der Verkehrsstationen des #RE1“ zur Programmaufnahme in das GVFG-Bundesprogramm nach §11 GVFG angemeldet. Weitere i2030-Maßnahmen werden sukzessive in den kommenden Jahren nach entsprechendem Projektfortschritt angemeldet werden. Im Ergebnis der weiteren Abstimmungen mit dem BMVI wurde als erste Maßnahme der BVG die „#Grunderneuerung der U-Bahn-Linie #U6“ zur Programmaufnahme in das GVFG-Bundesprogramm nach §6 GVFG angemeldet. Weitere Maßnahmen, wie z.B. die Grunderneuerungsmaßnahmen an U1/U3, U4, U7, U9 befinden sich gegenwärtig in der Abstimmung und werden nach Vorliegen der nötigen Voraussetzungen angemeldet werden. Frage 4: In welcher Höhe stehen aktuell Mittel für die Grunderneuerung und #Modernisierung des Berliner U- und Straßenbahnnetzes zur Verfügung? Wie werden diese konkret verplant? 3 Antwort zu 4: Für die Grunderneuerung und Modernisierung des Berliner U-und Straßenbahnnetzes stehen im Kapitel 0730, Titel 89102 „Zuschüsse für Investitionen des öffentlichen Personennahverkehrs“ in diesem Jahr Mittel in Höhe von 87.303.000 € zur Verfügung, die insbesondere für Maßnahmen der Grunderneuerung im U-Bahn- und Straßenbahnnetz, des barrierefreien Ausbaus von U-Bahnhöfen und Straßenbahnhaltestellen, des Ausbaus der Leit- und Informationstechnik sowie des Netzausbaus bzw. der Netzqualifizierung von U-Bahn- und Straßenbahnnetz zur Berücksichtigung der Anforderungen der wachsenden Stadt eingesetzt werden. Die für diese Maßnahmen erforderlichen Mittel werden gemäß der Vorhabenplanung der BVG, die von der BVG in der jährlich im Herbst stattfindenden Vorhabenklausur mit dem ÖPNV-Aufgabenträger sowie den weiteren zuständigen Senatsverwaltungen abgestimmt wird, geplant. Der konkrete Mitteleinsatz erfolgt dann auf Basis der erteilten Zuwendungsbescheide und der dazu von der BVG beantragten Kassenmittelabforderungen unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel. Frage 5: Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu 5: Nein. Berlin, den 29.06.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Der #BER hat viele #Verantwortliche überdauert. Das Projekt schien mächtiger als etliche Manager, Ingenieure und Politiker. Den Aufsichtsratsvorsitzenden Rainer #Bretschneider hat der #Flughafen nicht abgeschüttelt. Nun macht er aber doch den Abflug – in den #Ruhestand.
Für gute Aussichten war der BER noch nie bekannt. Und selbst der #Aufsichtsratsvorsitzende Rainer Bretschneider hat keine bekommen. Vor dem Fenster seines Büros in den alten Schönefelder Verwaltungsgebäuden stehen keine Flugzeuge, gibt es keinen weiten Blick auf den fertiggestellten Flughafen. Stattdessen nimmt eine schnöde Baumreihe jede Aussicht in die Weite. Darauf habe er ohnehin nie großen Wert gelegt, sagt der 72-Jährige. Sein Büro habe er nur für wenige Gespräche genutzt, stattdessen sei er meist unterwegs gewesen – ganz im Dienst der #Flughafengesellschaft. Die Kargheit seines Büros passt da ins Bild.
Bretschneiders Utensilien finden in wenige Taschen Platz, darunter ein Foto, das ihn noch als Düsseldorfer Beamten zeigt, kurz bevor er 1992 als einer von vielen West-Staatsbediensteten zum Aufbau Ost rübermachte. Dass der gebürtige Hagener im Brandenburgischen an der Fertigstellung eines Flughafens mitwirken würde, hätte er sich damals nicht träumen lassen. Das Manifest des BER, der #Planfeststellungsbeschluss, trägt auch seine Unterschrift. Auch davon hat er noch ein Exemplar im Büro. Der Flughafen habe ihn jünger gemacht, behauptet er. „Ich bin so jemand, der mit Stress lebt. Auch wenn ich geschimpft habe wie ein Rohrspatz. Ich bin gerne in #Konfrontation gegangen. Ich bin da aufgeblüht drin.“ Mit dem BER dürfte er eine Menge Humus …
Frage 1: Wie bewertet der Senat die verkehrliche Anbindung von Spandau mittels schienen- und trassengebundenen #ÖPNV-Angeboten aktuell? Antwort zu 1: Der Bezirk Spandau ist mit mehreren Linien im Eisenbahnregionalverkehr sowie mit den S-Bahn-Linien #S3 und #S9 und der U-Bahn-Linie #U7 in das Nahverkehrsnetz eingebunden. An der Bezirksgrenze liegt zudem der Endbahnhof #Ruhleben der U-Bahn-Linie #U2. Im Eisenbahnregionalverkehr bestehen Verbindungen auf die Stadtbahn und in Richtung Jungfernheide/Gesundbrunnen/Nord-Süd-Tunnel. Auf allen Achsen besteht ein dichtes Fahrtenangebot. Im Eisenbahnregionalverkehr bestehen auf den beiden Achsen im Tagesverkehr jeweils mehrere Fahrtmöglichkeiten pro Stunde, auf der S-Bahn und der U2 ein 10-Minuten-Takt und auf der U7 ein 5-Minuten-Takt. Die Anbindung des Bezirks an die Innenstadt beurteilt der Senat daher als qualitativ und quantitativ hochwertig. Innerhalb Spandaus wird mit Ausnahme der U7 der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) weitgehend von Buslinien erbracht, die in mehreren Relationen inzwischen an ihre Kapazitätsgrenzen kommen, insbesondere in der Verbindung zwischen der Spandauer Innenstadt und den Großwohnsiedlungen Falkenhagener Feld und Heerstraße sowie in der Anbindung des Spandauer Nordens und der Wasserstadt. Für die absehbare künftige verkehrliche Entwicklung wird dies im Nahverkehrsplan 2019-2023 (NVP) als nicht ausreichend bewertet (vergleich Abbildung 52 im NVP: „Nachfrageprognose im Busnetz in Abgleich mit den Systemgrenzen“. Der zum NVP gehörige aktuelle ÖPNV-Bedarfsplan benennt daher in diesen Relationen mehrere Ausbauvorhaben für schienengebundene ÖPNV-Angebote. 2 Frage 2: Welche Fragen, Aussagen, Feststellungen und Bewertungen hat die Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der #Siemensbahn bis nach #Hakenfelde getroffen? (Bitte konkrete bauliche und verkehrliche Bewertungen, Zahlen, Risiken, Chancen und Kostenschätzungen sowie Handlungsempfehlungen aus dem Gutachten darlegen) Antwort zu 2: In der #Machbarkeitsuntersuchung wurden Realisierungsmöglichkeiten für die Verlängerung der Siemensbahn aufgezeigt. Es wurden drei Trassenkorridore (siehe Antwort zu Frage 4) und ihre bauliche Machbarkeit untersucht. Hierzu wurden auch Umwelt- und Naturschutzaspekte, Denkmalschutz, Altlasten und geplante und vorhandene Bebauungen untersucht. Es werden grundsätzliche Herausforderungen bei dem Bau der S-Bahn-Strecke aufgezeigt, wie z.B. eine #Havelquerung, Altlasten im Bereich westlich der Insel Gartenfeld, Grundwasserstände etc. Zudem sind technologische Vorschläge, wie z.B. die Möglichkeiten der Havelquerung in der Untersuchung aufgeführt. Bei einer Fortsetzung der Planungen sind hier tiefere Untersuchungen durchzuführen, um die genauen Möglichkeiten und Risiken auszuarbeiten. Für die Verlängerung der Siemensbahn kommen je nach Trassenkorridor verschiedene Bautechnologien in Betracht (bei unterirdischer Trasse offene Bauweise oder Tunnelbohrmaschine), wobei die Kosten des Baus einer Trasse mit Tunnelbohrmaschine höher liegen. Frage 3: Wie bewertet der Senat die Frage der Verlängerung der Siemensbahn bis nach Hakenfelde? (Insbesondere die Fragen, welche Kosten damit verbunden sind und welche Entlastungswirkung die Verlängerung für die gesamte Spandauer Verkehrsinfrastruktur haben wird) Antwort zu 3: Die Verlängerung der Siemensbahn wird grundsätzlich positiv gesehen, da der Bereich der Insel #Gartenfeld, #Wasserstadt Oberhavel und Hakenfelde bisher nicht durch einen schienengebunden ÖPNV angebunden ist. Aus der Machbarkeitsstudie allein sind jedoch noch keine ausreichenden Schlüsse für eine Entscheidung zur Verlängerung zu ziehen. Dazu sind weitere Betrachtungen für die #S-Bahn-Verlängerung sowie ergänzender bzw. alternativer Verkehrsmittel – insbesondere der #Straßenbahn – in diesem Bereich erforderlich (siehe Antwort zu Frage 6). Frage 4: Wird der Senat die Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Siemensbahn und alle weiteren damit zusammenhängenden Machbarkeitsstudien zur verkehrlichen Infrastruktur in Spandau veröffentlichen? Antwort zu 4: Im Rahmen der i2030-Kommunikation ist eine Veröffentlichung der relevanten Inhalte vorgesehen. 3 Frage 5 Wann entscheidet der Senat über die Verlängerung der Siemensbahn? Frage 6: Ist es zutreffend, dass der Senat erst Ende 2022 über eine Verlängerung der Siemensbahn entscheiden wird, wie es Medien berichteten? (Bitte die Gründe hierfür nennen und in Relation zur verkehrlich aktuell sehr belastenden Situation im Norden von Spandau setzen) Antwort zu 5 und 6: Eine Entscheidung für die weiteren Planungen hinsichtlich einer Verlängerung der Siemensbahn kann erst im Kontext der Untersuchungsergebnisse für die Straßenbahnverbindung im Korridor zwischen Urban Tech Republic und Rathaus Spandau getroffen werden (siehe Antwort zu Frage 3). Erst diese Ergebnisse ermöglichen eine ausgewogene Abwägung hinsichtlich der zu realisierenden Verkehrsmittel. Die Untersuchungsergebnisse sollen voraussichtlich Mitte 2022 vorliegen. Frage 7: Wie ist der Stand der Planungen und Mittelausgabe für die Straßenbahnplanungen in Spandau? (Bitte aktuelle Planungen, ausgeschriebene Planungsleistungen, aufgewendete Mittel, eingeplante Mittel und bisherige Kostenschätzungen sowie Planungsstand zum Straßenbahnbetriebshof UTR sowie aktuelle Planungs- und Zielzeiten benennen) Antwort zu 7: Der ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 (NVP) sieht für Spandau drei Straßenbahnstrecken vor: a) Paulsternstraße – Gartenfeld – Rathaus Spandau. Die Grundlagenermittlung mit den Bestandteilen Verkehrsmittelvergleich, Trassenvergleich und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde ausgeschrieben. Hier läuft aktuell der Vergabeprozess. Die Bearbeitung ist für den Zeitraum 2021/22 vorgesehen. Bislang sind keine Mittel abgeflossen. Aufgrund des laufenden Vergabeverfahrens sind keine Angaben zu Kostenschätzungen möglich. Nach gegenwärtigem Stand wird angestrebt, die Strecke 2032 in Betrieb zu nehmen. b) Rathaus Spandau – Heerstraße Nord. Der NVP sieht diese Strecke als vordringlichen Bedarf mit geplanter Inbetriebnahme 2029 vor. Der NVP gibt vor, einen Systementscheid hinsichtlich einer möglichen Verlängerung der U-Bahn-Linie U7 auf der genannten Strecke durchzuführen. Hierzu hat die BVG eine Machbarkeitsstudie vorgelegt. Der Senat hat im April 2021 vereinbart, weitere, detailliertere Untersuchungen zur U-Bahn durchzuführen. Für die Untersuchungen zur Straßenbahn sind noch keine Mittel eingeplant. c) Rathaus Spandau – Falkenhagener Feld. Der NVP sieht diese Strecke als vordringlichen Bedarf mit geplanter Inbetriebnahme 2035 vor. Aufgrund der Langfristigkeit des Vorhabens haben hier noch keine Planungsaktivitäten stattgefunden. Im Bereich der Urban Tech Republic wird gemäß den Vorgaben des NVP ein Standort für einen Straßenbahnbetriebshof geplant. Als wichtiger infrastruktureller Baustein für die 4 beabsichtigte Straßenbahnnetzerweiterung in die Nordwest-Bezirke und aus Gründen der verkehrlichen Daseinsvorsorge ist die Fläche für den Straßenbahnbetriebshof in den Bebauungsplan 12-51 als Planungsziel aufgenommen worden. Dieser Bebauungsplan befindet sich im Aufstellungsverfahren und wird im IV. Quartal 2021 die förmliche Behördenbeteiligung durchlaufen. Nach dem Beschluss über den Bebauungsplan wird der Standort nachrichtlich in den Flächennutzungsplan (FNP) übernommen. Frage 8: Wie ist der aktuelle Planungsstand zu den Modellvorhaben zur Erprobung für elektrische Oberleitungsbusse in Staaken und in Gatow? (Bitte Ursachen für die voraussichtlichen Verzögerungen darlegen) Antwort zu 8: Die BVG ist im Dezember 2019 von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beauftragt worden, die Planung der Infrastruktur für die Implementierung der Streckenladung mit Batterie-Oberleitungsbussen auf den Linien M32, M49, X49 und X34 durchzuführen. Die BVG hat die Erarbeitung des Betriebskonzepts für die Einführung dieser Technologie in Berlin-Spandau einschl. Einsatz von Doppelgelenkbussen für die Linie M32 abgeschlossen und bereitet derzeit eine Ausschreibung für die Durchführung einer Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) vor. Der Start der Vorplanung hat sich insbesondere im Corona-Jahr 2020 gegenüber der ursprünglichen Abschätzung im NVP verzögert; das gesamte Jahr war zudem aufgrund der Verhandlungen zum neuen BVG-Verkehrsvertrag 2020-2035 durch eine sehr hohe Arbeitslast geprägt. Grundsätzlich ist anzumerken, dass es nicht lediglich um eine Erprobung, sondern um die Umsetzung der ersten Streckenladertrasse geht, bei der die Zeitbedarfe für die Planungs-, Genehmigungs- und Bauphasen mit Unsicherheiten verbunden sind, da diese Planung von Oberleitungsinfrastrukturen für den Omnibusverkehr die erste seit Jahrzehnten in Berlin ist. Die Inbetriebnahme der ersten Strecke ist nach aktuellem Stand für 2025 vorgesehen. Berlin, den 28.06.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
#Potsdam – Oft hat die Brandenburger Kenia-Koalition aus SPD, CDU und Grünen mit versprochen, #Bahnstrecken in Brandenburg zu #reaktivieren und so die #Verkehrswende voranzutreiben. Dieses Versprechen wird nun getestet. Die Linke kritisiert, dass eine weitere #Traditionstrasse nicht nur stillgelegt, sondern durch Entwidmung von der Landkarte getilgt werden soll. Das hatte das von Guido Beermann (CDU) geführte #Infrastrukturministerium auf eine parlamentarische Anfrage bestätigt. Es handelt sich um eine #Teilstrecke der historischen „Brandenburger #Städtebahn“, nämlich der Abschnitt zwischen #Brandenburg an der Havel und #Reckahn, einem Ortsteil von Kloster #Lehnin, etwa bekannt durch das Museum für den preußischen Schulreformer Rochow. Die Entscheidung liegt beim #Landesamt für Bauen und Verkehr, das zum Beermann-Ressort gehört. Den Antrag hat ein Privateigentümer der Strecke gestellt.
Seit 1990 mehr als 55 Kilometer Gleise stillgelegt In Brandenburg sind seit 1990 mehr als 550 Kilometer Bahnstrecken stillgelegt worden. Die Kenia-Koalition hat sich, insbesondere auf Druck der Grünen, eine Trendwende und #Reaktivierung alter Trassen vorgenommen. Der Linke-Abgeordnete Christian Görke, verkehrspolitischer Sprecher und Ex-Minister Christian Görke, forderte das Beermann-Ministerium auf, „die #Entwidmung weiterer Bahnstrecken zu verhindern!“ Denn nur wenn die #Eisenbahn in den ländlichen Raum zurückgeholt werde, könne man zusätzliche Impulse für die #Verkehrswende erzielen.